VORRICHTUNG ZUM SCHUTZ VON KRÄGEN AN KLEIDUNGSSTÜCKEN BEIM WASCHEN ODER REINIGEN |
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申请号 | EP09744938.3 | 申请日 | 2009-09-28 | 公开(公告)号 | EP2326190B1 | 公开(公告)日 | 2012-09-05 |
申请人 | Zellner, Josef; | 发明人 | Zellner, Josef; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz von Krägen an Kleidungsstücken beim Waschen oder Reinigen. Erfahrungsgemäß nutzen sich Hemden oder Blusen beim Waschen oder Reinigen stets am Stärksten an den Spitzen des Kragens ab. Dort auftretende Abnutzungserscheinungen machen das Kleidungsstück schnell unansehnlich und damit unbenutzbar. Zur Schonung der Krägen wurde bereits vorgeschlagen, die entsprechenden Wäschestücke zugeknöpft und "auf Links" zu waschen. Dies ist jedoch nicht besonders hilfreich. Eine Vorrichtung nach der Stand der Technik ist aus dem Dokument Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Schutz von Krägen an Kleidungsstücken beim Waschen oder Reinigen zu schaffen, die preisgünstig ist, vor dem Waschen leicht anzubringen und nach dem Waschen leicht zu entfernen ist und eine Schonung der Kragenspitzen beim Waschen oder Reinigen sicherstellt. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gelöst, die zwei Hälften aus einem flächigen Material umfasst, die jeweils zwei Kanten aufweisen, die in einem gleichen spitzen Winkel aufeinander zulaufen, wobei die Hälften jeweils entlang einer der beiden Kanten aneinander auf- und zuklappbar angelenkt sind, und wobei Verriegelungseinrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Hälften im zugeklappten Zustand arretierbar sind. Im Hinblick auf die Waschlaugeverträglichkeit ist es besonders bevorzugt, dass das flächige Material aus Kunststoff besteht. Weiter ist es besonders bevorzugt, wenn das flächige Material eine Vielzahl von Öffnungen aufweist, damit trotz Anbringung der erfindungsgemäßen Vorrichtung noch eine ausreichende Waschwirkung auch an den Spitzen der Krägen auftritt. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die Öffnungen als kreisförmige Ausstanzungen ausgebildet sind. Die beiden Hälften der Vorrichtung werden vorzugsweise mittels eines Filmscharniers miteinander verbunden, da dieses leicht und preisgünstig herzustellen ist und waschlaugeverträglich ist. Um ein Abfallen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beim Waschen von den Spitzen der Krägen noch besser zu verhindern, ist es bevorzugt, die im zugeklappten Zustand aufeinander liegenden Oberflächen der Hälften mit erhabenen Haltekämmen zu versehen. Zur weiteren Verbesserung der Befestigung sind die Haltekämme vorzugsweise sägezahnförmig ausgebildet. Zur Vereinfachung der Herstellung empfiehlt es sich, die Haltekämme einstückig mit dem flächigen Material der Hälften auszubilden. Die Haltekämme verlaufen dabei vorzugsweise parallel zur Winkelhalbierenden des spitzen Winkels zwischen den zwei Kanten. Auf diese Weise wird eine optimale Haltewirkung erzielt. Als Verriegelungseinrichtungen sind vorzugsweise mehrere Schnappnasen vorgesehen, die an einer im zugeklappten Zustand auf die andere Hälfte hin vorstehenden Lasche angebracht sind, die an der freien Kante der Hälfte angeordnet ist, sodass die Schnappnasen im zugeklappten Zustand die andere Hälfte teilweise umgreifen. Schließlich zeigt es sich, dass die entsprechenden Kragenspitzen bei unterschiedlichen Kleidungsstücken unterschiedliche spitze Winkel aufweisen. Meist liegen diese Winkel zwischen 60 und 90°. Es ist daher besonders bevorzugt, die erfindungsgemäße Vorrichtung so weiterzubilden, dass sie auf unterschiedliche Winkel leicht einstellbar ist. Dazu schlägt die vorliegende Erfindung vor, dass der Winkel α veränderlich ist, indem jede Hälfte der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus zwei Teilen aufgebaut ist, die ebenfalls aus einem flächigen Material bestehen, die Form von Kreissektoren aufweisen und jeweils über einen unterschiedlichen, ebenfalls sektorförmigen Bereich überlappen können. Hierbei liegt der Winkel α vorzugsweise zwischen 60 und 90°. In diesem Bereich ist also diese weitergebildete erfindungsgemäße Vorrichtung veränderlich. Um trotzdem eine hinreichende Stabilität der Vorrichtung zu erreichen, ist es besonders bevorzugt, dass jeweils ein Teil der Hälften an seinem radialen Außenrand Laschen aufweist, die den jeweils anderen Teil der jeweiligen Hälfte im zusammengebauten Zustand von außen umgreifen. Um die entsprechenden Teile trotzdem leicht im Kunststoffspritzgussverfahren fertigen zu können, ist es bevorzugt, wenn die Teile mit den Laschen im Bereich der Laschen im gegenüberliegenden Material entsprechende Ausnehmungen aufweisen. Auf diese Weise werden die im Spritzgussverfahren außerordentlich schwierig herzustellenden Hinterschneidungen vermieden. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn jeweils ein Teil der Hälften einen kreissektorförmigen Schlitz aufweist, und der jeweils andere Teil der Hälften mit einer Nase versehen ist, die so angeordnet ist, dass sie im zusammengebauten Zustand in den Schlitz eingreift. Auf diese Weise werden Anschläge vorgegeben, die den Verstellbereich der Vorrichtung begrenzen und damit die Stabilität erhöhen. Zur Begrenzung des Anschlagbereiches kann auch vorgesehen sein, dass der jeweils andere Teil an seinem Außenumfang eine nach außen vorspringende Stufe aufweist, die im zusammengebauten Zustand als Anschlag für den mit den Laschen versehenen Teil dient. Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Vorrichtung als Spritzgussteil aus Kunststoff hergestellt. Dies ergibt eine optimal preisgünstige Massenfertigung und gleichzeitig die gewünschten chemischen und physikalischen Eigenschaften, da die erfindungsgemäße Vorrichtung waschlaugen- und hitzebeständig sein muss. Bei der Spritzgussfertigung ergibt sich eine besonders günstige Fertigungsmöglichkeit, in dem die Teile der Hälften vor dem Zusammenbau lediglich durch ein dünnes Kunststoffband miteinander verbunden sind. Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt: Die in Die beiden Hälften 12, 14 sind an ihren benachbarten radial verlaufenden Kanten 16, 18 mittels eines Filmscharniers 20 klappbar aneinander angelenkt. In Beide Hälften weisen kreisförmige Öffnungen oder Ausstanzungen 22 auf, die als "Waschporen" dem Zutritt der Waschlauge zu dem umschlossenen Stück Kragen dienen. Hierbei kann Größe und Anordnung dieser Waschporen 22 variiert werden, wie dies auch durch die unterschiedlichen in Die in Auf der anderen Hälfte 12 sind zwei kürzere Haltekämme 26 angeordnet, die parallel zu der Winkelhalbierenden des spitzen Winkels α der Hälfte 12, jedoch gegenüber der Winkelhalbierenden nach außen versetzt verlaufen. Die beiden Haltekämme 26 weisen dabei eine kürzere Länge auf als der Haltekamm 24. Vorzugsweise sind die Haltekämme 24, 26 einstückig mit dem Material der Hälften 12, 14 hergestellt und weisen einen sägezahnförmigen Verlauf auf, wie dies in Um die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 im zugeklappten Zustand und gleichzeitig an der jeweiligen Spitze eines Kragens festhalten zu können, sind als Verriegelungseinrichtungen drei Schnappnasen 28 an einer im zugeklappten Zustand auf die andere Hälfte 12 hin vorstehenden Lasche 30 angeordnet. Die Lasche 30 ist an der äußeren, freien radial verlaufenden Kante 32 der Hälfte 14 dergestalt angebracht, dass sie im zugeklappten Zustand senkrecht auf die andere Hälfte 12 hin und über diese hinaus vorsteht. In dem in Die Form der zugeklappten Vorrichtung 10 muss dabei nicht unbedingt der Die Wirkung der Schnappnasen 28 ist in Die Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist folgendermaßen: Im Ruhezustand ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 aufgeklappt wie in Während des Waschvorganges ist trotzdem ein hinreichender Zutritt und Abfluss von Waschlauge durch die Öffnungen 22 möglich, sodass auch die geschützten Spitzen der Krägen in ausreichender Weise dem Waschprozess unterworfen werden. Nach dem Waschen kann durch Drücken der Lasche 30 nach außen (von der Vorrichtung 10 weg) die Vorrichtung 10 leicht wieder geöffnet und von der Spitze des geschützten Kragens abgenommen werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 verhindert auf diese Weise die starke Abnutzung der Spitzenenden von Krägen von Kleidungsstücken während des Waschvorganges. Die Verstellbarkeit, also die Anpassbarkeit dieser weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung an unterschiedliche Winkel der Krägen, ergibt sich dadurch, dass jede Hälfte 112, 114 aus je zwei vorzugsweise je zueinander spiegelsymmetrischen Teilen 150, 152 und 154, 156 aufgebaut ist. Die beiden Teile 150, 154 stoßen an dem Filmscharnier 120 aufeinander und sind zueinander vollkommen spiegelsymmetrisch. Sie weisen im Wesentlichen die Form eines Kreissektors mit einem Winkel von etwa 60° auf. Beide Teile besitzen vorzugsweise einen ebenfalls kreisabschnittsförmigen schmalen und langen Schlitz 158, 160. Die radiale Außenkante beider Teile 150, 154 folgt dabei einem Kreis und weist etwa 10 Winkelgrad vor dem Filmscharnier 120 jeweils eine Erweiterung 162, 164 auf, die mit einer radial, also senkrecht verlaufenden Stufe 166, 168 nach radial außen vorspringt und sich bis zu dem Filmscharnier 120 erstreckt. Die jeweils anderen Teile 152, 156 der beiden Hälften 112, 114 weisen ebenfalls eine im Wesentlichen kreisförmige Form mit einem Winkel von etwa 45° auf. Auch diese beiden Teile 152, 156 sind im Wesentlichen, aber nicht ganz spiegelsymmetrisch. Die Unterschiede werden durch die beiden Schnappvorrichtungen 128 zum Verschluss der erfindungsgemäßen Vorrichtung 110 gebildet, die im Folgenden noch näher erläutert werden. Die Teile 152, 156 weisen eine größere radiale Erstreckung nach außen auf als die Teile 150, 154 und besitzen an ihrem radial äußeren Rand eine hier jeweils auf den Betrachter hin erstreckte senkrecht zu der Sektorenfläche verlaufende Kante 170, 172. Diese Kante weist vorzugsweise eine oder mehrere Laschen 174, 176 auf, die sich wiederum senkrecht zu der Leiste 170, 172 radial nach innen erstrecken. Im Bereich dieser Laschen 174, 176 ist das vom Betrachter aus gesehen darunter liegende flächige Material der Sektorenflächen ausgenommen, weist also eine entsprechende, aber jeweils etwas größer ausgeführte Öffnung 178, 180 auf. Diese Ausnehmungen 178, 180 sind vorgesehen, um die Fertigung der erfindungsgemäßen verstellbaren Vorrichtung 110 im Spritzgussverfahren erheblich zu erleichtern, da auf diese Weise Hinterschneidungen vermieden werden können. Des Weiteren sind in den Teilen 152, 156 mit dem gleichen radialen Abstand, den die Schlitze 158, 160 der Teile 150, 154 aufweisen, Nasen 182 vorgesehen, die hier jeweils auch auf den Betrachter zeigen. Diese Nasen 182 sind zwecks einfacherer Fertigung aus der Fläche auf den Betrachter hin senkrecht nach oben geklappt, sodass sich neben den Nasen 182 eine kleine Öffnung in der Fläche befindet. In Radialrichtung weisen die Nasen 182 eine Erstreckung auf, die etwas geringer ist als die radiale Breite der Schlitze 158, 160. Die dem jeweils anderen Teil 150 ,154 abgewandte radial verlaufende Kante der Teile 152, 156 ist ebenfalls mit einer senkrecht auf den Betrachter hin vorstehende Leiste 184, 186 versehen. Diese Leiste 184, 186 geht jeweils in ein Kunststoffband 188, 190 über, welches jeweils die Teile 150, 152 und 154, 156 verbindet. Die Leisten 184, 186 verlaufen dann weiter entlang der beiden Seiten des Filmscharniers 120 wieder radial nach außen bis zu dem radial äußeren Ende der Erweiterungen 162, 164. Im Verlauf der Leisten 184, 186 ist jeweils noch eine Schnappvorrichtung 128 vorgesehen, die jeweils an einer auf den Betrachter zu verlaufenden Erhöhung der jeweiligen Leiste 184, 186 angebracht ist. Jeweils neben der Schnappvorrichtung 128 ist auf der den Betrachter abgewandten Seite ein entsprechender Eingriff 192 für die jeweils andere Lasche 128 vorgesehen. Aus diesem Grunde weicht die Gestaltung der Teile 152, 156 hier auch von einer Spiegelsymmetrie ab. Damit ein ordnungsgemäßes Zusammenwirken von Lasche 128 und Eingriff 192 sichergestellt ist, müssen diese nämlich jeweils entgegen der Spiegelsymmetrie ihre Plätze tauschen. Wenn also die Lasche 128, wie hier dargestellt, an dem Teil 152 radial außen von der Ausnehmung 192 angeordnet ist, so muss an dem anderen Teil 156 die Lasche 128 entsprechend innen angeordnet sein. Um die Elastizität des Schnappverschlusses zu verbessern, ist die Lasche 128 jeweils von einer länglich rechteckigen Ausnehmung 194 in dem flächigen sektorenförmigen Material des jeweiligen Teiles 152, 156 umgeben. Auf diese Weise kann nicht nur die Lasche 128, sondern auch die jeweilige Leiste 184, 186 etwas federn, da sie nicht direkt mit der sektorenförmigen Fläche des jeweiligen Teiles verbunden ist. In dieser Die Die zusammengeklappten Teile 150, 154 und 152, 156 bilden daher nun flache Hohlkörper, wobei die jeweiligen Hälften die untere und die obere Oberfläche bilden, während das Filmscharnier und die benachbarten Leisten sowie die Leisten 184, 186 die seitlichen Begrenzungen, das heißt eine radial verlaufende Seitenwand des jeweiligen Hohlkörpers bilden. Die Seiten der Hohlkörper, die einander gegenüberstehen, sind offen. Zur Anpassung an den jeweiligen Winkel des Kragens werden die Teile 154 und 156 beziehungsweise 150 und 152 nun so ineinander gesteckt, wie in Die dargestellte Ausführungsform gemäß den |