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Vorrichtung und Verfahren zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen

阅读:589发布:2022-03-27

专利汇可以提供Vorrichtung und Verfahren zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen für eine Aufbereitung zu hausmüllähn­lichen Abfällen, die wie normaler Hausmüll abgefahren und beseitigt oder nach einer Sortierung dem Recycling zugeführt werden können. Der infek­tiöse Müll wird durch eine mit mehreren nebeneinander angeordneten Mi­krowellensendern ausgestatteten Mikrowellenkammer geführt und dort einer Desinfektion unterzogen. Für eine sichere und zuverlässige Behandlung zur Dekontaminierung von medizinischen Sonderabfällen in wirtschaftli­cher und umweltfreundlicher Weise umfaßt die Vorrichtung einen zweistu­figen Aufbau aus Mikrowellenkammer und Temperaturhaltekammer. Die Mi­krowellenkammer besitzt eine dichte Mikrowellenfeldverteilung zum Auf­heizen des Mülls auf oder über eine wählbare Mindesttemperatur. An den Ausgang der Mikrowellenkammer ist die Temperaturhaltekammer angeschlos­sen, die den Müll auf wenigstens der Mindesttemperatur während einer Mindestverweildauer hält.,下面是Vorrichtung und Verfahren zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen专利的具体信息内容。

1. Vorrichtung zum Behandeln von feuchtem, gegebenenfalls zu befeuch­tendem, infektiösem Müll mit Mikrowellen in Form einer nach außen ver­schließbaren Baueinheit, bestehend aus einem Eingabeabschnitt mit einem Einfüllraum und einem Zerkleinerer, und einem sich daran anschließenden Be­handlungsabschnitt mit einer Mikrowellenkammer, die eine Transporteinrich­tung für eine Bewegung des Mülls entlang mehreren in Durchlaufrichtung ne­beneinander angeordneten Mikrowellensendern aufweist, dadurch gekennzeich­net, daß der Behandlungsabschnitt zweistufig ausgebildet ist mit einer er­sten Durchgangskammer, die gebildet wird von einer Mikrowellenkammer (16) mit einer in Durchgangsrichtung dichten Mikrowellenfeldverteilung zum Auf­heizen des Mülls auf oder über eine wählbare Mindesttemperatur, und mit ei­ner zweiten Durchgangskammer, die an den Ausgang (27) der ersten Durchlauf­kammer angeschlossen und als Temperaturhaltekammer (17) zum Halten des Mülls auf wenigstens der Mindesttemperatur während einer Mindestverweil­dauer ausgebildet ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tempera­turhaltekammer (17) eine Heizeinrichtung (46) zur indirekten Erwärmung des Mülls aufweist.3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizein­richtung (46) elektrisch, mit Thermoöl oder mit Heißdampf betreibbar ist.4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­net, daß die Temperaturhaltekammer (17) von einem Gehäusekanal (44) ge­bildet wird, in dem eine Förderspirale angeordnet ist.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­net, daß die Temperaturhaltekammer (17) aus einem Lagerbehälter (63) mit einem wählbaren Querschnitt für eine Mindestfüllmenge besteht, der bo­denseitig eine Ausgangsöffnung für eine Ausgabe des Mülls unter Wirkung der Schwerkraft besitzt.6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet daß zur minde­stens teilweisen Verdichtung des Mülls in der Temperaturhaltekammer (17) ein Gehäusekanal (23) der Mikrowellenkammer (16) einen größeren Durchmesser aufweist als ein Förderkanal der Ausfördereinrichtung (50).7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­net, daß die Temperaturhaltekammer (17) als Ausfördereinrichtung ausge­bildet ist.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­net, das die Mikrowellenkammer (16) mit einem Gehäusekanal (23) ausge­stattet ist, in dem eine als Mikrowellenfeldverteiler arbeitende Förde­reinrichtung (24) angeordnet ist.9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderein­richtung (24) als wellenlose Förderschnecke aus Metall, insbesondere Edel­stahl, ausgebildet ist.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­net, daß die Mikrowellenkammer (16) aus einem metallischen U-förmigen Trog mit aufsetzbarem Trogdeckel (29) besteht, an dem die Mikrowellensender (25) befestigt sind.11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog von den Mikrowellensendern (25) mittels einer Scheibe aus Polytetrafluorethylen (PTFE) fluiddicht abgetrennt ist.12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet daß der Trog mit einer außenseitig angeordneten Heizeinrichtung zur Erwärmung der Trogwandungen ausgestattet ist.13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz­einrichtung von einen Doppelmantel (38) für ein Wärmeträgermedium oder von elektrischen Heizelementen (40)und einer darum angeordneten Isolierschicht (39) gebildet wird.14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeich­net, daß die Mikrowellensender (25) über jeweils einen Hohlleiter (31) mit angesetztem Resonanzraum (33) an der Mikrowellenkammer (16) befestigt sind, wobei die Resonanzräume (33) im wesentlichen ohne Abstand benachbart zuei­nander angeordnet sind.15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zerkleiner (7) und der Mikrowellenkammer (16) ein Überga­betrichter (18) vorgesehen ist.16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß Eingang und Ausgang des Übergabetrichters (18) jeweils mit einem Füllstandswächter (21) ausgestattet sind.17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeich­net, daß der Einfüllraum (3) als trichterförmige Einfüllschleuse mit be­heizbaren Trichterwänden und einem abdichtbaren Deckel (4) ausgebildet ist.18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeich­net, daß der Einfüllraum (3) an eine Absauganlage (9) angeschlossen ist, die die gegebenenfalls mit Keimen behaftete Luft aus dem Einfüllraum (3) vor einem Öffnen desselben entfernt.19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeich­net, daß die Vorrichtung als Aufbau eines Kraftfahrzeuges (75) mobil ausge­bildet ist.20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ab­gaswärmetauscher (77) zur Erwärmung des Wärmeträgemediums vorgesehen ist.21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeich­net, daß der Einfüllraum (3) als Mehrkammerschleuse (59, 60, 61) mit einem umlaufenden Schleusenrad (57) ausgebildet ist.22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeich­net, daß eine Meß- und Regeleinrichtung (54) für die Bestimmung der Durch­laufgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Mindesttemperatur vorgesehen ist, an die die Füllstandsmeßfühler des Übergabebereiches, die Tempera­turfühler der Temperaturhaltekammer und Antriebseinrichtungen für die För­dereinrichtung in der Mikrowellenkammer und gegebenenfalls der Temperatur­haltekammer angeschlossen sind.23. Verfahren zur kontinuierlichen Wärmebehandlung teilchenförmiger Ge­genstände, insbesondere zur Desinfektion, Sterilisation oder Konservie­rung, bei dem die Gegenstände zunächst befeuchtet und dann durch ein Mikro­wellenfeld gefördert werden, dessen Einwirkungszeit lang genug ist, die Wärmebehandlung durchzuführen, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände in einem ersten Schritt aufgelockert und unter Mischung durch das Mikro­wellenfeld geführt und dabei auf eine Mindesttemperatur unter innerer Er­wärmung aufgeheizt werden und in einem zweiten Schritt zumindest leicht verdichtet und bei wenigstens der Mindesttemperatur während einer Min­destverweildauer gehalten werden.24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zur Desinfek­tion von medizinischen Sondermüll die Mindesttemperatur zwischen 98°C und 102°C liegt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Behand­lung von medizinischen Sonderabfällen nach dem Oberbegriff der An­sprüche 1 und 34.

In Krankenhäusern, medizinischen Laboratorien, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens entsteht täglich eine große Menge an potentiell infektiösem Müll, wie beispielsweise Einwegmaterial, Ver­bände, Spritzen und Kanülen, die mit infektiösen Patienten in Berüh­rung gekommen sind, und an infektiösem Müll, wie beispielsweise mit Bakterien, Viren oder Sporen mikrobiell kontaminierte Abfälle. Diese medizinischen Sonderabfälle bedürfen bei der Lagerung und dem Transport besonderer Maßnahmen zur Infektionsverhütung.

Als Entsorgungsmaßnahme bekannt ist daher das Sammeln dieses Sonder­mülls in verschlußsicheren Einwegbehältern mit anschließender Ver­brennung in Spezialanlagen. Die Infektionsgefahren für das medizinische Personal und die Risiken bei der Beförderung zur Verbrennungsanlage mittels Straßenfahrzeugen sind jedoch groß. Zudem betragen die Verbren­nungskosten für den Sondermüll ein Vielfaches der Kosten für Hausmüll.

Eine andere bekannte Entsorgungsmaßnahme ist die Desinfektion infektiö­ser Abfälle und damit ihre Aufbereitung zu hausmüllähnlichen Abfällen, die wie normaler Hausmüll abgefahren und beseitigt oder nach einer Sor­tierung dem Recycling zugeführt werden können. Aus der DE-0S 33 17 300 ist hierzu ein Behälter zur Aufnahme von spezifischen Krankenhausabfäl­len bekannt, der nach einem Auffüllen und Einbringen eines Desinfek­tionsmittels entweder in eine Mikrowellenkammer gestellt werden kann oder selbst mit Mikrowellensendern ausgerüstet ist, so daß der Sonder­müll durch eine chemothermische Abtötung der Mikroorganismen desinfi­ziert wird. Dieser Behälter läßt nur eine chargenweise Behandlung des Sondermülls in geringem Umfang zu, wobei vorbereitende Abfallbeseiti­gungsschritte, wie das Zerkleinern des Sondermülls, keine ausreichende Infektionsverhütung gewährleisten. Aus der Sicht der Umwelthygiene und der Toxizität von Desinfektionswirkstoffen sind derartige chemische Verfahren außerdem nur bedingt einsetzbar.

Die DE-PS 35 05 570 zeigt eine Vorrichtung zur Behandlung von Infek­tionsmüll mit Hilfe von Mikrowellen, bei der eine Desinfektion von In­fektionsmüll in einer kontinuierlich arbeitenden Entsorgungsanlage durchgeführt wird, um das Infektionsrisiko durch Freigabe von Infek­tionskeimen, Bakterien usw. so gering wie möglich zu halten. Diese kom­pakte Entsorgungsanlage umfaßt eine Schleusenkammer, eine darin angeordnete Sprühvorrichtung zum Befeuchten des Mülls mit Wasser und gegebenenfalls einem Zusatz von Desinfektionsmittel, einen Müllzerklei­nerer und eine Mikrowellenkammer. Die Mikrowellenkammer ist als zumin­dest teilweise mikrowellendurchlässiges Durchgangsrohr ausgebildet, entlang dem mehrere benachbart zueinander angeordnete Mikrowellensender vorgesehen sind. Mittels einer Fördereinrichtung wird der zerkleinerte und befeuchtete Müll durch die Mikrowellenkammer hindurchbewegt, wobei die Mikrowellenstrahlung zu einer starken Erwärmung des Mülls führt. Die Verweildauer des Mülls in der Mikrowellenkammer wird über die Tem­peratur gesteuert, wobei abhängig vom Material eine Temperatur von ca. 135°C und höher bis maximal 200°C erreicht werden muß. Die Verweildauer des Mülls in der Mikrowellenkammer beträgt dann einige Minuten. Eine derartige Entsorgungsanlage hat für Durchlaufzeiten mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand zu keiner absolut zuverlässigen Desinfektion geführt, was einen vermehrten Einsatz von Desinfektionsmitteln erford­erlich machte.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren der genannten Art zu schaffen, die eine sichere und zuverlässige Behandlung zur Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen in wirt­schaftlicher und umweltfreundlicher Weise erlauben.

Diese Aufgabe wird gemäß dem kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 34 gelöst.

Hierdurch werden eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen geschaffen, die eine Verminderung der Keimzahl durch thermische Inaktivierung erlauben. Eine schnelle Auf­heizung des zerkleinerten, feuchten Mülls in der Mikrowellenkammer und ein Halten des Mülls auf wenigstens einer wählbaren Mindesttemperatur während einer Mindestverweildauer erlauben eine Anpassung der Behand­lung an die Ausgangskeimzahl und die vorhandenen Keimarten, damit es unter dem Einfluß der feuchten Hitze zu einer mindestens teilweisen De­naturierung von Eiweißen und Nukleinsäuren in den Bakterien, Pilzen und Viren kommt. Diese Schädigung ist irreversibel und führt zu einer si­cheren Ausschaltung der Wachstums- und Vermehrungsfunktionen. Eine ge­zielte, partielle Keimtötung bzw. Inaktivierung und damit Eliminierung von Krankheitserregern, die sich in oder an den Müllpartikeln befinden, kann so durch eine rein thermische Desinfektion erreicht werden. Infek­tiöser Müll wird schnell und mit hohem Wirkungsgrad dekontaminiert, wo­bei der höhere Wärmegehalt von feuchter Luft genutzt wird.

Dabei kann die Vorrichtung stationär aufgestellt oder mobil genutzt werden. In Gebieten mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, deren Müllaufkommen gering ist, kann die Vorrichtung als Kraftfahrzeugaufsatz in einem Container untergebracht sein, mit dem in regelmäßigen Zeitabständen die Abfallsammelstellen der Krankenhäuser angefahren werden. Durch den Einsatz dieses dezentralen Entsorgungssy­stems werden die medizinischen Abfälle umweltschonend und preisgünstig entsorgt. Der Transport von infektiösen Abfällen über die Straße und die daraus resultierende Gefahr von Infektionen wird vermieden. Durch die nicht mehr erforderlichen Einwegsammelbehälter reduziert sich das Volumen des Abfalls erheblich, so daß sich auch die Kosten der Abfallbeseitigung verringern.

In der Mikrowellenkammer wird das feuchte bzw. befeuchtete Müllgranulat durch die Mikrowellen direkt erwärmt, wodurch ein schnelles Aufheizen des Granulats bis zum Siedepunkt des Wassers erreicht wird. Die damit verbunde­ne Dampfbildung und Dampfdurchströmung steigert die Aufheizung durch eine indirekte Erwärmung. Speziell bei müllspezifischem Material mit schlechter Wärmeleitfähigkeit, wie z.B. Kunststoffen, ergibt sich so eine wesentlich schnellere und wirtschaftlichere Erwärmung des eingefüllten Mülls. Zur Ver­besserung einer gleichmäßigen Temperaturverteilung über den Querschnitt ei­ner gewissen Schichtdicke kann die Fördereinrichtung als Mikrowellenfeld­verteiler in Form einer wellenlosen Förderschnecke aus Metall ausgebildet sein. Diese Förderschnecke bewirkt folglich nicht nur eine gute Durchmi­schung des aufzuheizenden Mülls, sondern löst auch Mehrfachreflexionen aus, so daß die einzelnen Erwärmungsunterschiede durch direkte und indirekte Er­wärmung ausgeglichen werden. Eine Mikrowellenreflexion von den Wandungen der Mikrowellenkammer kann durch eine Ausbildung derselben als metallischer U-Trog erreicht werden. Eine verbesserte Durchmischung kann desweiteren durch eine geneigte Aufstellung der Mikrowellenkammer und das dadurch be­dingte Zurückfallen des Granulats erzielt werden. Zur Vermeidung von Wärme­verlusten kann die Mikrowellenkammer schließlich thermisch isoliert sein und gegebenenfalls eine Stützheizung aufweisen, die elektrisch, mit Ther­moöl oder mit Heißdampf betreibbar ist.

Während die dichte Mikrowellenfeldverteilung in einer ersten Stufe der Be­handlung für ein schnelles Aufheizen genutzt wird, erfolgt in einer zweiten Stufe das Halten einer Einwirktemperatur oder -bereiches zur vollständigen Ausschaltung der pathogenen Keime. Zur Aufrechterhaltung einer Mindest­temperatur ist die Temperaturhaltekammer vorzugsweise von einer Heizein­richtung ummantelt. Die Bewegung des Mülls durch die Temperaturhaltekammer während der wählbaren Einwirkzeit kann zwangsweise mittels einer Förderein­richtung oder unter Wirkung der Schwerkraft erfolgen. Zur Überwachung der Temperatur am Eingang und Ausgang der Temperaturhaltekammer können Tempera­turfühler vorgesehen sein.

Die Vorrichtung kann für eine halb- oder vollautomatische Betriebswei­se eine programmierbare Zentralsteuereinheit aufweisen, die eine Über­wachung und Steuerung der drei Bereiche Eingabe- und Zerkleinerung, Aufheizung und Temperaturhaltung vornimmt und eine jeweilige Anpassung der Betriebsweise auf die Art und Menge des zu entsorgenden Sonder­mülls erlaubt.

Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschrei­bung und den Unteransprüchen zu entnehmen.

Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildun­gen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.

  • Fig.1 zeigt einen Längsschnitt eines erstes Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Behandlung von medizinischen Sonderab­fällen,
  • Fig.2a und 2b zeigen jeweils einen halben Querschnitt einer Mikro­wellenkammer der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
  • Fig.3 zeigt ein Blockdiagramm von Funktionseinheiten der Vor­richtung gemäß Fig.1,
  • Fig.4 zeigt einen Längsschnitt einer anderen Ausführungsform des Eingabe- und Zerkleinerungsbereiches,
  • Fig.5 zeigt einen Längsschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Behandlung von medizinischen Sonderab­fällen,
  • Fig.6 zeigt einen Längsschnitt eines drittes Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Behandlung von medizinischen Sonderab­fällen,
  • Fig.7 zeigt einen Längsschnitt einer mobilen Ausführungsform einer Vorrichtung zur Behandlung von medizinischen Sonderabfällen.

Figur 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Be­handlung von medizinischen Sonderabfällen in einem Container 1, die ei­nen Eingabeabschnitt, einen Behandlungsabschnitt und einen Ausförde­rungsabschnitt zu einer kompakten Entsorgungsanlage integriert.

Der Eingabeabschnitt umfaßt zur Aufnahme der zu behandelnden Müllge­genstände 2 zunächst einen Einfüllraum 3, der als Trichter ausgebil­det und über einen Deckel 4 fluiddicht verschließbar ist. Das Öffnen und Schließen des Deckels 4 erfolgt über Hydraulikzylinder 5, durch die der Deckel 4 auf dem Dach des Containers 1 befestigt ist. Innerhalb des Einfüllraumes 3 ist eine als Drehschwinge 6 ausgebildete Eindrück­vorrichtung angeordnet, die den eingefüllten Müll 2 vorzerkleinert und einem Müllzerkleinerer 7 zuführt. Angetrieben wird die Drehschwinge 6 von einem Getriebemotor. Ein oder mehrere Absaugschlitze 8 einer Ab­sauganlage 9 sind in den Seitenwandungen 10 des Einfüllraumes 3 ange­ordnet und bilden einen Absaugschleier, der die durch Öffnen des Dek­kels 4 eventuell hochgezogenen Luftkeime absaugt. Im allgemeinen bleibt die Filteranlage 8 bei geöffnetem Deckel 4 in Betrieb, um ein Austreten von Keimen aus dem Einfüllraum 3 zu verhindern. Vorzugsweise umfaßt die Filteranlage 9 einen Vorfilter und einen Hochleistungsschwebstoffilter. Der Trichter mit Deckel 4 und Absauganlage 9 geben dem Einfüllraum 3 die Funktion einer Abfallschleuse. Desweiteren ist ein Injektionsan­schluß 11 mit zugeordnetem Ventil in die Seitenwandung 10 eingelassen, damit bei Stillstand, Schichtende sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten Heißdampf für eine Dekontaminierung in die Entsorgungsanlage eingelei­tet werden kann.

Damit sich keine Keime an den Seitenwandungen 10 niederschlagen, sind diese noch oberflächenbeheizbar unter Verwendung einer Stützheizung. Die Seitenwandungen 10 werden auf eine Temperatur über 100°C erwärmt, vorzugsweise auf Temperaturen zwischen 105°C und 140°C.

Die Beschickung mit Abfallgegenständen 2 kann von Hand oder automatisch vorgenommen werden über eine Hub- und Kippvorrichtung 12, die Abfallbe­hälter 13 aufnimmt und in den Einfüllraum 3 entleert. Die Hub- und Kippvorrichtung 12 kann hierzu an der Heckseite des Containers 1 ange­ordnet sein und bewegt einen oder mehrere Abfallbehälter 13 für den je­weiligen Beschickungsvorgang in Pfeilrichtung. Bei den Abfallbehältern 13 handelt es sich vorzugsweise um 120 l bis 1100 l Behälter. Zur Betä­tigung der Hub- und Kippvorrichtung 12 ist eine Hydraulikanlage 14 vor­gesehen. In die Hub- und Kippeinrichtung 12 kann eine Wägeeinrichtung integriert sein, die das Gewicht je Abfallbehälter 13 bestimmt und ge­gebenenfalls elektronisch aufzeichnet.

Der ebenfalls zu dem Eingabeabschnitt gehörende Müllzerkleinerer 7 be­steht aus einem Schneidwerk mit zwei gegenläufigen Messerwellen 15, in die Schneidkörper und Mitnehmer eingeschoben sind. Die Schneidkör­per sind so gestaltet, daß eine Granulierung des mit Hilfe der Dreh­schwinge 6 zugeführten Abfallmaterials erreicht wird. Gleichzeitig er­folgt eine Durchmischung des Mülls. Für den Antrieb des Müllzerkleine­rers 7 ist ein steuerbarer Elektromotor vorgesehen.

Der Behandlungsabschnitt besteht aus einer Mikrowellenkammer 16 und ei­ner Temperaturhaltekammer 17. Die Verbindung zwischen dem Eingabeab­schnitt und dem Behandlungsabschnitt schafft ein Übergabetrichter 18, der an den Ausgang des Müllzerkleinerers 7 und den Eingang der Mikro­wellenkammer 16 lösbar befestigt ist. Vorzugsweise ist der Übergabet­richter 18 angeflanscht. In den Übergabetrichter 18 ist ein Sprühkopf 19 eingesetzt, der an einen mit einer Pumpe versehenen Wassertank 2o angeschlossen ist aber auch an ein externes Wassernetz anschließbar ist. Die Sprüheinrichtung dient zum gezielten Einsprühen von Wasser für eine gleichmäßige Befeuchtung des von dem Müllzerkleinerer 7 erzeugten Granulats für die nachfolgende Behandlung. Das Sperren und Freigeben der Wasserwege erfolgt vorzugsweise durch Magnetventile. Sprühzeit und Pausenzeit können in Abhängigkeit vom Feuchtigkeitsgrad des eingefüll­ten Mülls über einen Taktgeber variiert werden.

Der Übergabetrichter 18 wird als Zwischenspeicher für das Granulat ge­nutzt, da der Zerkleinerer 7 im allgemeinen mehr Granulat anbietet, als die Mikrowellenkammer 16 übernehmen kann. Zur Überwachung des Füllgra­des des Übergabetrichters 18 ist im Bereich des Eingangs und des Aus­gangs ein Füllstandssensor 21 für einen minimalen und maximalen Füll­stand angeordnet. Der Elektromotor des Müllzerkleiners 7 wird vorzugs­weise so gesteuert, daß der Füllstand im Übergabetrichter 18 immer zwi­schen dem minimalen und maximalen Füllstand pendelt. Über die Füllst­nadssensoren 21 kann folglich der Zerkleinerungsvorgang geregelt wer­den. Schließlich kann der Übergabetrichter noch einen weiteren Injek­ tionsanschluß 11 für das Einleiten des Heißdampfes für die Dekontami­nierung der entleerten Entsorgungsanlage aufweisen. Zur Beaufschlagung dieser Injektionsanschlüsse 11 ist ein Dampferzeuger 22 vorgesehen.

Im Behandlungsabschnitt dient die Mikrowellenkammer 16 zur Aufheizung des zerkleinerten und feuchten, gegebenenfalls befeuchteten Mülls in einem Durchlaufverfahren mit einer wählbaren Fördergeschwindigkeit und Schichtdicke des zerkleinerten Mülls. Die Mikrowellenkammer 16 besteht aus einem kanalförmigen Durchgangsgehäuse 23, in dem eine Förderein­richtung 24 angeordnet ist. Längs des Durchgangsgehäuses 23 ist ein zentraler Mikrowellensender mit einem Hohlleitersystem oder sind meh­rere Mikrowellensender 25 dicht benachbart nebeneinander angeordnet. Zur Einkopplung der Mikrowellenstrahlung weist das Durchgangsgehäuse 23 Eintrittsöffnungen 26 auf oder besteht in diesen Bereichen aus mikro­wellendurchlässigem Material. Die Mikrowellensender 25 können an mehre­ren Seiten des Durchgangsgehäuses 23 angeordnet sein. Unter der Einwir­kung der Mikrowellen wird das durchlaufende Granulat durch innere Er­hitzung und verdampfter Feuchtigkeit aufgeheizt. Zum Auffangen der ver­dampfenden Feuchtigkeit bilden das Durchgangsgehäuse 23 und die daran befestigten Mikrowellensender 25 einen abgedichteten Behandlungsraum. Als Fördereinrichtung 24 kann beispielsweise eine Förderschnecke, ein Förderband oder ein Förderstempel verwendet werden. Die Fördereinrich­tung 24 entnimmt den zerkleinerten Müll dem Übergabetrichter 18 und be­fördert diesen mit einer einstellbaren Geschwindigkeit zum Ausgang 27 der Mikrowellenkammer 16. Die Durchmischung des geförderten Granulats kann für eine gleichmäßige Bestrahlung und einen guten Wärmeaustausch durch ein Aufstellen der Mikrowellenkammer 16 mit einer Steighöhe ver­bessert werden. Da die Mikrowellenkammer stets nur teilweise gefüllt ist, vorzugsweise 2/3, fällt das Müllgranulat so immer teilweise wieder zurück. Der Neigungswinkel liegt vorzugsweise zwischen 10° und 50°.

In den Figuren 2a und 2b ist der Aufbau der Mikrowellenkammer 16 im einzelnen dargestellt. Das Durchgangsgehäuse 23 ist als U-förmiger Trog ausgebildet und die Fördereinrichtung 24 besteht aus einer offenen wel­lenlosen Förderspirale, die in dem U-förmigen Trog rotiert. Trog und Förderspirale bestehen aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, und zusätz­ liche Verschleißschienen 28 aus einem weicheren Material sind vorgese­hen, auf denen die Förderspirale läuft. Fluiddicht geschlossen wird der Trog 23 mittels eines Trogdeckels 29 , auf dem die Mikrowellensender 25 befestigt sind. Im Bereich der Mikrowellensender 25 kann die Abdeck­funktion des Trogdeckels 29 auch von den Mikrowellensendern 25 mit an­geschlossenem Leitersystem übernommen werden, wie nachstehend noch er­läutert wird. Die Trogabmessungen richten sich nach der gewünschten Schichtdicke in der Mikrowellenkammer 16 und der Durchsatzmenge sowie Durchsatzgeschwindigkeit. Die Förderspirale hat durch des Fehlen einer Welle einen großen freien Querschnitt, wodurch die Verstopfungs- und Pfropfenbildungsgefahr minimiert wird. Desweiteren wirkt die Förderspi­rale als dreidimensionaler Feldverteiler der eingekoppelten Mikrowel­len, wodurch das zu behandelnde Material besser von der Mikrowellen­strahlung erreicht wird. Angetrieben wird die Förderspirale von einem Motor 30, dessen Drehzahl steuerbar ist.

Die Aufheizung in der Mikrowellenkammer 16 wird durch zwei unterschied­liche Wärmeeinspeisungen während des Materialdurchlaufes erzielt. Eine erste Wärmeeinspeisung erfolgt durch die Mikrowellensender 25, von de­nen hier 12 nebeneinander angeordnet sind, deren Anzahl je nach Lei­stungsstärke allerdings zwischen 1 und 20 liegen kann. Die von den ein­zelnen Mikrowellensendern 25 erzeugte Mikrowellenenergie wird jeweils über einen Hohlleiter 31 und Leitbleche 32, die eine Resonanzkammer 33 bilden, in den Behandlungsraum 34 der Mikrowellenkammer 16 eingekop­pelt. Über lösbare Befestigungseinrichtungen 35 sind die Leitbleche 32 an dem Trog 23 befestigt. Die Resonanzkammern 33 sind zur Erzeugung ei­ner dichten Mikrowellenfeldverteilung unmittelbar nebeneinander ange­ordnet. Zur Unterbindung des Eintretens von Müllpartikeln und Feuchtig­keit in den Hohlleiter 31 und die Resonanzkammer 33 ist der Behand­lungsraum 34 kopfseitig über Scheiben 36 aus einem mikrowellendurchläs­sigen Material. wie beispielsweise Polytetrafluorethylen (PTFE), abge­deckt. Die Einschaltzeit der Mikrowellensender 25 ist steuerbar. Die elektrische Versorgung kann über einen Steckeranschluß 37 (siehe Figur 1) erfolgen. Die Einschaltzeiten werden so gewählt, daß die Mikrowellen das Granulat auf oder über eine wählbare Mindesttemperatur erhitzen, damit die gewünschte thermische Behandlung, beispielsweise eine Desin­ fektion, durchgeführt werden kann. Zur Gewährleistung einer Aufheizung auf wenigstens die Mindesttemperatur erfolgt eine automatische Anpas­sung der Fördergeschwindigkeit und der Füllstände.

Eine zweite Wärmeeinspeisung dient zur Stützung der durch die Mikrowel­len erzeugten Aufheizung. Hierzu ist der Trog 23 von einer Heizeinrich­tung umgeben. Gemäß Figur 2a besteht die Heizeinrichtung aus elektri­schen Heizspiralen 40, die vorzugsweise direkt an der Wandung des Trogs 23 angeordnet sind. Gemäß Figur 2b besteht die Heizeinrichtung aus ei­nem doppelwandigen Teilmantel 38 für ein Wärmeträgermedium, wie bei­spielsweise Thermoöl oder Heißdampf, der ebenfalls vorzugsweise direkt an die Wandung des Trogs 23 angeordnet ist. Bei beiden Ausgestaltungen ist anschließend eine Wärmeisolierung 39 installiert, die über eine Ab­deckung 41 außenseitig abgeschirmt ist. Diese zweite Wärmeeinspeisung kann aus verschiedenen Heizkreisen bestehen, damit einzelnen Bereichen der Mikrowellenkammer 16 eine gezielte kontinuierliche Wärmemenge zuge­führt werden kann. Die erreichte Granulattemperatur wird im Bereich des Eingangs 43 der Temperaturhaltekammer 17 über einen Meßfühler 42 ermit­telt. Zur thermischen Desinfektion eines feuchten Mediums liegt die Mindesttemperatur über 95 °C und beträgt vorzugsweise 98°C bis 102°C.

An den Ausgang 27 der Mikrowellenkammer 16 ist der Eingang 43 der Tem­peraturhaltekammer 17 angeschlossen. Die Temperaturhaltekammer 17 be­steht aus einem kanalförmigen Durchgangsgehäuse 44, in dem der Tempera­turvorgang des Granulats in einem Durchlaufverfahren erfolgt. Mittels einer Fördereinrichtung 45 wird das von der Fördereinrichtung 24 der Mikrowellenkammer 16 antransportierte erhitzte Granulat übernommen und während einer wählbaren Mindestverweildauer durch die Temperaturhalte­kammer 17 hindurchbewegt. Während dieser Zeit wird das Granulat auf we­nigstens der Mindesttemperatur gehalten. Gemäß Figur 1 ist das Durch­gangsgehäuse 44 außenseitig von einer Heizeinrichtung 46 ummantelt, die beispielsweise wie bei der Mikrowellenkammer 16 ausgebildet ist. Die durch die Heizeinrichtung 46 eingebrachte Wärme verhindert ein Ab­kühlen des Granulats, so daß die in der Mikrowellenkammer 16 erzeugte Temperatur gehalten werden kann. Gegebenenfalls kann zwischen Eingang 43 und Ausgang 48 der Temperaturhaltekammer 17 ein Temperaturniveau eingestellte werden, wobei die Ein- und Ausgangstemperatur wenigstens eine für den Behandlungsvorgang erforderliche Mindesttemperatur aufwei­sen müssen. Zur Überwachung des Behandlungsvorganges werden die Ein­lauftemperatur über den Meßfühler 42 und die Ausgangstemperatur des Granulats in der Temperaturhaltekammer 17 über einen Meßfühler 47 er­faßt und dokumentiert.

Die Fördereinrichtung 45 besteht aus einem Förderschnecke, die ebenso wie die in der Mikrowellenkammer 16 wellenlos ausgebildet sein kann. Angetrieben wird die Förderschnecke 45 von einem Motor 49 mit steuer­barer Drehzahl. Ihre Drehzahl ist derart auf die Förderspirale 24 abge­stimmt, daß es in der Temperaturhaltekammer 17 zu einer gewissen Ver­dichtung des für die Aufheizung durch Mikrowellen zunächst lockeren Granulats kommt, wodurch die Wärmeleitung in dieser Behandlungsphase verbessert und die Wärmeverluste verringert werden. Als Material für das Durchgangsgehäuse 44 und die Fördereinrichtung 45 sind Metalle vor­gesehen, vorzugsweise Edelstahl. Es sind aber auch Kunststoffe oder ke­ramische Materialien einsetzbar. Da am Ausgang 48 der Temperatur­haltekammer 17 der Behandlungsvorgang beendet ist, kann ein sich an­schließender Ausförderabschnitt lediglich aus einer Auswurföffnung be­stehen oder wie in Figur 1 dargestellt, eine seitlich aus dem Container 1 herausschwenkbare Ausförderschnecke 50, angetrieben von einem Motor 51, aufweisen.

Der in Figur 1 dargestellte Container 1 kann stationär aufgestellt wer­den oder gemäß Figur 1 für einen mobilen Einsatz auf einem Kraftfahr­zeuganhänger 52 angeordnet sein. Eine Raumheizung 53 sorgt für ei­ne ausreichende Umgebungstemperatur.

Die Bedienung der Entsorgungsanlage kann von Hand oder halb- bzw. vol­lautomatisch erfolgen. Alle wesentlichen Regelgrößen und Überwachungs­funktionen sind in einen Prozeßrechner 54 eingebunden. Kernstück des Prozeßrechners 54 ist eine speicherprogrammierte Steuerung, die ein Be­triebsprogramm für Schalter- und Sensorabfragen, Motoren- und Sen­dersteuerung, Überwachung und Ansteuerung der Anzeigen enthält. Die an den Prozeßrechner 54 angeschlossenen Funktionseinheiten sind in einem Blockschaltbild der Figur 3 für den Eingabe- und Zerkleinerungsbereich, den Aufheizbereich und den Temperaturhaltebereich mit Ausfördersystem dargestellt. Die sich gegenseitig beeinflussenden Regelgrößen der Funk­tionseinheiten sind gekennzeichnet durch Verbindungslinien mit Pfeilen. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, daß die für eine thermische Behandlung , insbesondere eine Desinfektion, entscheidenden Größen Min­desttemperatur und Haltedauer eingehalten werden und Abweichungen auto­matisch nachgeregelt werden.

Die Funktionsweise der vorstehend beschriebenen Vorrichtung zur Behand­lung von medizinischen Sonderabfällen wird nachfolgend für beispielhaf­te technische Daten zur rein thermischen Desinfizierung der Sonderab­fälle beschrieben.

Zur Inbetriebnahme einer Anlage mit einer Verarbeitungskapazität von 100 bis 300 kg/h werden zunächst die Trogheizungen und die Trichterhei­zungen eingeschaltet. Ist die vorgegebene Solltemperatur erreicht, Was­ser- und Luftdruck vorhanden und der Deckel der Eingabeschleuse ge­schlossen, kann die Anlage unter Beachtung der Sicherheitsbedingungen auf Automatikbetrieb geschaltet und beschickt werden.

Über die Hub- und Kippeinrichtung 12, die auch die Öffnung des Deckels 4 steuert, werden Abfälle aus den zu entleerenden Containern 13 in den geöffneten Trichter 3 geworfen. Nach dem Schließen des Deckels 4 wird die Absauganlage 8 abgestellt. Desweiteren werden die Drehschwinge 6 und der Zerkleinerer 7 in Betrieb gesetzt. Die Drehschwinge 6 zerreißt die Abfallgegenstände und führt sie gezielt dem Zerkleinerer 7 zu, der für eine Granulierung und Durchmischung sorgt. Das Granulat fällt dann in den Zwischentrog 18 mit automatischer Füllstandsüberwachung und ge­zielter Befeuchtung. Die Füllstandsüberwachung regelt den Zerklei­nerungsvorgang, indem bei gefülltem Zwischentrog 18 der Zerkleinerer 17 abgeschaltet und bei leerem Zwischentrichter 18 der weitere Prozeßab­lauf gestoppt wird. Zeigt der untere Füllstandswächter 21 das Vorhan­densein von Granulat an, so werden die Förderspiralen der Mikrowellen­kammer 16 und der Temperaturhaltekammer 17 und zeitlich verzögert die Mikrowellensender 25 automatisch eingeschaltet. Die thermische Des­ infektion wird nunmehr eingeleitet. Die Aufheizung des Granulats er­folgt in der Mikrowellenkammer bei einer hier für Industriezwecke zuge­lassenen Mikrowellenfrequenz von 2450 MHz. Das Granulat wird mit defi­nierter Fördergeschwindigkeit durch die Mikrowellenkammer 16 bewegt, wo es zu einer schnellen, direkten Wärmeerzeugung im Material in Abhängig­keit von den dielektrischen Eigenschaften kommt. Dieser Effekt wird durch das zugegebene und unter Wirkung der Mikrowellen verdampfen­de Wasser noch gesteigert. Diese Dampfbeaufschlagung wird in der Mikro­wellenkammer 16 aufrechterhalten, da ausgangsseitig ein natürlicher Verschluß durch das in die Temperaturhaltekammer 17 überführte Granulat aufgebaut wird. Die erreichte Granulattemperatur unterliegt einer Über­wachung. Bei Unterschreiten einer Mindesttemperatur wird die Förderge­schwindigkeit herabgesetzt, bis die Mindesttemperatur wieder erreicht ist. Dabei ist die Drehzahl der Förderspirale 24 abgestimmt auf die zu erreichende mittlere Durchgangsleistung (kg/h) und die zu erreichende Mindesttemperatur.

Die für die Desinfektion abschließende Baugruppe ist die Temperaturhal­tekammer 17 mit ihrer Haltestrecke. Auf dieser Haltestrecke wird das Granulat für die Ausschaltung der pathogenen Keime bei der mittels Mi­krowellen erreichten Mindesttemperatur von über 95°C gehalten. Die Min­destverweildauer hängt ab von der Zahl der Keime, der Keimart und der Füllmenge. Die Haltedauer kann durch die Geschwindigkeit der Förder­schnecke 45 gezielt angepaßt werden. Die Mindesttemperatur wird durch eine Dokumentation der automatisch gemessenen Einlauf- und Auslauftem­peratur nachgeweisen. Temperaturverluste werden durch die Stützheizung ausgeglichen. Ist der Zwischentrichter 18 leer, so schalten sich zu­nächst die Mikrowellensender 25 und mit einem gewissen Nachlauf die Fördereinrichtungen 24, 26 automatisch ab. Das behandelte Granulat wird zwecks Abfuhr ausgeworfen. Nach dem Arbeitsende erfolgt eine Dampf­desinfektion der Anlage.

Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur kontinuierlichen Wärmebehandlung von teilchenförmigen Gegenständen, insbesondere zur Desinfektion, Ste­rilisation oder Konservierung, umfaßt die folgenden zwei Schrit­te. In einem ersten Schritt werden die zerkleinerten oder bereits teil­ chenförmigen Gegenstände nach erfolgter Befeuchtung mit einem wäßrigen Medium aufgelockert und unter Mischung des gesamten Querschnitts der geförderten Schichtdicke durch ein Mikrowellenfeld bewegt und dabei auf eine Mindesttemperatur unter innerer Erhitzung aufgeheizt. In einem zweiten Schritt werden die so aufgeheizten Gegenstände zumindest leicht verdichtet und bei wenigstens der Mindesttemperatur während einer Min­destverweildauer gehalten. Zur Aufrechterhaltung dieser Mindesttempera­tur bei auftretenden Wärmeverlusten kann eine indirekte Erwärmung der Gegenstände während dieser Haltephase vorgenommen werden, damit eine Unterschreitung der Mindesttemperatur vermieden wird. Hierdurch wird mit einer geringstmöglichen Einstrahlung von Mikrowellenenergie die zur Wärmebehandlung erforderliche Aufheizung sichergestellt und zudem für Folgeschritte genutzt, wodurch eine hohe Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Dabei können die Gegenstände beispielsweise so lange auf der Min­desttemperatur gehalten werden, bis sie getrocknet sind. Sollte zusätz­lich für einen Behandlungsvorgang der Einsatz von Desinfektionsmitteln erwünscht sein, so ist ein Einsprühen derselben während des ersten und/oder zweiten Schrittes möglich.

Figur 4 zeigt eine andere Ausführungsform des Eingabe- und Zerklei­nerungsbereiches, insbesondere des Einfüllraumes 3, der als 3-Kam­mer-Schleuse ausgebildet ist. Der Einfüllraum besitzt einen im wesent­lichen zylinderförmigen Hohlkörper 55, der bodenseitig mit einem trich­terförmigen Ausgabeabschnitt 56 versehen ist. Mittig in dem Hohlkörper 55 ist ein Schleusenrad 57 mit drei unter jeweils einem Winkel von 120° sich auswärts erstreckenden Schleusenflügeln 58 angeordnet. Die Schleu­senflügel 58 unterteilen den Hohlkörper 55 in drei voneinander getrenn­te Kammern, die bei Drehung des Schleusenrades 57 im Gegenuhrzeigersinn gemäß Pfeilrichtung umlaufen. Nacheinander durchlaufen die Schleusen­kammern eine Einfüllstation 59, eine Übergabestation 60 und eine Desin­fektionsstation 61. Für eine Kammer wird das Durchlaufen der drei Sta­tionen 59, 60, 61 nachfolgend beschrieben. Befindet sich das Schleusen­rad 58 in der in Figur 4 dargestellten Position, können nach Öffnen des Deckels 4 Abfälle 2 in die in der Einfüllstation sich befindenden Kam­mer eingefüllt werden. Durch Drehung um 120° wird diese Kammer mit den aufgenommenen Abfällen 2 in die Übergabestation 60 gedreht, wo die Drehschwinge 6 einwirkt und eine Übergabe an den Zerkleinerer 7 er­folgt. Die entleerte Kammer wird danach in die Desinfektionsstation 61 gebracht, die mit mindestens einem Sprühkopf 62 für ein Einbringen ei­nes Desinfektionsnebels ausgestattet ist und mit einer Absauganlage 9 gemäß Figur 1 abgesaugt werden kann. Die von Keimen befreite erste Kam­mer wird dann wieder in die Einfüllstation verbracht. Die gegenüber dieser Kammer um 120° und 240° verdrehten Kammern durchlaufen diese Stationen 59, 60, 61 zeitlich versetzt, wodurch eine kontinuierliche Beschickung mit Abfällen 2 möglich ist. Der für eine Beschickung geöff­nete Bereich des Einfüllraumes ist so stets keimfrei.

Figur 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum Be­handeln von medizinischen Abfällen. Die Temperaturhaltekammer 17 ist hier als kompakter großvolumiger Behälter 63 ausgebildet. Dieser Behäl­ter 63 ist im wesentlichen senkrecht aufgestellt, damit nach Inbetrieb­nahme der Anlage das in der Mikrowellenkammer 16 aufgeheizte Granulat unter Wirkung der Schwerkraft in den Behälter 63 hinabfällt und diesen füllt. Um zu verhindern, daß bei dem ersten Füllen des Behälters 63 noch nicht ausreichend thermisch behandeltes Gut austritt, ist der Be­hälter 63 bodenseitig mit einem entfernbaren Deckel 64 verschlossen. Das in den Behälter 63 eingefüllte Granulat verbleibt in diesem für ei­ne Mindestverweildauer bei wenigstens der Mindesttemperatur. In Abhän­gigkeit von der gewünschten thermischen Behandlung, z.B. Desinfektion, sind die Mindesttemperatur und die Mindestverweildauer entsprechend einstellbar und über die Temperaturmeßfühler 42, 47 kontrollierbar. Für einen kontinuierlichen Betrieb wird nach einem ersten Füllen des Behäl­ters 63 der Deckel 64 entfernt. Das von der Fördereinrichtung der Mi­krowellenkammer 16 an die Temperaturhaltekammer übergebene Granulat versetzt das bereits in den Behälter 63 eingefüllte Granulat in eine Durchgangsbewegung. Die Abmessungen des Behälters 63 sind an die Durch­satzmenge der Anlage anpaßbar. Der Querschnitt der an den Boden des Be­hälters 63 angeschlossenen Ausfördereinrichtung 50 ist kleiner ausge­bildet als der Querschnitt des Förderkanals der Mikrowellenkammer 16, so daß ständig mehr Granulat von der Mikrowellenkammer 16 an den Behäl­ter 63 übergeben wird als von dieser über die Ausfördereinrichtung 50 abgegeben werden kann, wodurch eine Verdichtung des Granulats in dem Behälter 63 erreicht wird.

Die zweite Wäremeinspeisung für die Mikrowellenkammer 16 und eine indi­rekte Beheizung des Granulats in dem Behälter 63 erfolgt bei der Anlage gemäß Figur 5 über ein Wärmeträgermedium. Die Mikrowellenkammer 16 und der Behälter 63 besitzen hierfür Kammerwandungen mit einem Doppelmantel 65, durch die das Wärmeträgermedium, z.B. Thermoöl, Heißdampf, aus ei­nem Vorratsbehälter 68 gepumpt wird. Die Doppelmäntel 65 der Mikrowel­lenkammer 16 und des Behälters 63 sind zur Ausbildung eines Kreislaufes für das Wärmeträgermedium über Leitungen 69 miteinander verbunden, in denen zur Beaufschlagung und Steuerung eine Pumpe 71 und mindestens ein Ventil 72 vorgesehen sind. Von diesem Wärmeträgerkreislauf kann auch die Heizeinrichtung des Einfülltrichters 3 gespeist werden. Mittels Temperaturfühler 67 wird die so erreichte Vorwärmung des Granulats in dem Zwischentrichter 18 überprüft. Im übrigen kann die Anlage, wie zu den Figuren 1 bis 4 beschrieben, ausgebildet sein und auch mit einer elektrischen Heizung bestückt sein.

Figur 6 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Be­handeln von medizinischen Sonderabfällen, bei dem die bei der Mikrowel­lenbestrahlung der befeuchteten Abfälle entstehende Wärme zumindest teilweise rückgewonnen werden kann. Hierzu ist im Bereich des Ausgangs 27 der Mikrowellenkammer 16 eine absperrbare Umluftleitung 73 ange­schlossen, die in den Einfüllraum 3 geführt ist. Mittels einer in die Umluftleitung 73 eingesetzten Pumpe 74 kann Warmluft aus dem Gehäusek­anal 23 der Mikrowellenkammer 16 abgesaugt und dem trichterförmigen Einfüllraum 3 zugeführt werden. Ansonsten unterscheidet sich diese An­lage von der in Figur 1 beschriebenen nicht.

Figur 7 zeigt eine mobile Ausführungsform einer Vorrichtung zum Behand­eln von medizinischen Abfällen. Wie zu Figur 1 beschrieben umfaßt diese Anlage einen Eingabeabschnitt mit Einfüllraum 3, Zerkleinerer 7 sowie Zwischentrichter 18, einen Behandlungsabschnitt mit Mikrowellenkammer 16 sowie Temperaturhaltekammer und einen Ausförderabschnitt, wobei die­se Betriebseinheiten in einem Container 1 der den Aufbau eines Kraft­fahrzeuges 75 bildet, untergebracht sind. Zur Vereinfachung der zeich­ nerischen Darstellung sind die Temperaturhaltekammer und der Ausörder­abschnitt weggelassen worden. Desweiteren ist die Anlage mit einer zu Figur 5 beschriebenen Heizeinrichtung mittels Kreislauf eines Wärmeträ­geröls ausgestattet. Als Wärmeträgermedium ist hier Wärmeträgeröl vor­gesehen. Leitungen 69 mit eingesetzter Pumpe 71 und Ventil 72 verbinden den Vorratsbehälter 68 mir den doppelwandigen Mänteln 65 des Gehäusek­anals 23 der Mikrowellenkammer 16 und des Trichters 3. Über Leitungen 70 wird ein Heizkörper 76 der Raumheizung 53 (siehe Figur 1) gespeist. Zur Aufheizung des in dem Vorratsbehälter 68 gelagerten Wärmeträgeröls ist ein Abgaswärmetauscher 77 vorgesehen, der um den Auspuff 78 des Kraftfahrzeuges 75 angeordnet ist. Über Leitungen 79 ist der Vorratsbe­hälter 68 mit dem Abgaswärmetauscher 77 zur Aufheizung des Wärmeträger­mediums verbunden. Zur Überwachung und Sicherung der Aufheizung des Wärmeträgeröls sind an den Vorratsbehälter 68 ein Ausdehnungsgefäß 80, ein Sicherheitsventil 81 und ein Manometer 82 angeschlossen. Die in der Verbrennungsmaschine des Kraftfahrzeuges erzeugte Wärme kann so für den thermischen Behandlungsvorgang des medizinischen Sondermülls in der Weise genutzt werden, daß das Aufheizen der Anlage während der An­fahrt zu den Einsatzorten ohne zusätzliche Energiekosten erfolgt und Vorheizzeiten bzw. Standzeiten der Anlage minimiert werden.

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