专利汇可以提供ISOLATOR MIT KATALYTISCHEM DESINFEKTIONSMITTELABBAU专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft eine Dekontaminationsanordnung, insbesondere für pharmatechnische Anwendungen, mit einem zu dekontaminierenden Raum (3), insbesondere einem Isolatorraum sowie mit mindestens einem oberhalb des zu dekontaminierenden Raums (3) angeordneten Umlufterzeugerraum (4) mit darin angeordnetem Gebläse zum Erzeugen eines Gasumluftvolumenstroms zwischen dem Umlufterzeugerraum (4) und dem zu dekontaminierenden Raum (3), und mit einer, bevorzugt einen Dekontaminationsmittelverdampfer umfassenden, Dekontaminationseinrichtung (13) zur Abgabe von Dekontaminationsmittel in den Umlufterzeugerraum (4), wobei ein Katalysator (16) zum chemischen Aufspalten des Dekontaminationsmittels vorgesehen ist, und wobei das Dekontaminationsmittel mittels des Gebläses durch den Katalysator (16) förderbar ist, und wobei dem Gebläse Gasleitmittel (18) zugeordnet sind, die zwischen einem ersten Betriebszustand, in dem zur Verteilung des von der Dekontaminationseinrichtung (13) abgegebenen Dekontaminationsmittels zumindest der größte Teil des mittels des Gebläses geförderten Gasumluftvolumenstroms am Katalysator (16) vorbei und einem zweiten Betriebszustand bei dem zur Aufspaltung des Dekontaminationsmittels zumindest der größte Teil des mittels des Gebläses geförderten Gasumluftvolumenstroms durch den Katalysator (16) hindurch förderbar ist, umschaltbar sind.,下面是ISOLATOR MIT KATALYTISCHEM DESINFEKTIONSMITTELABBAU专利的具体信息内容。
Die Erfindung betrifft eine Dekontaminationsanordnung, insbesondere für pharmatechnische Anwendungen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der
Aus der
Aus der
Zum weiteren Stand der Technik werden die
Es sind Dekontaminationsanordnungen aus dem Stand der Technik bekannt, die eine, bevorzugt einen Verdampfer, insbesondere für Wasserstoffperoxid umfassende Dekontaminationseinrichtung innerhalb eines oberhalb eines zu dekontaminierenden Raums angeordneten Umlufterzeugerraum aufweisen und/oder einen in den Umlufterzeugerraum ausmündenden Auslass für Dekontaminationsmittel, insbesondere gasförmiges Wasserperoxid aufweisen.
In der Regel weist eine Dekontaminationsanordnung aus dem Stand der Technik einen Frischluftanschluss auf, über den konditionierte (getrocknete und temperierte) Frischluft zugeführt werden kann, um das Dekontaminationsmittel aus dem zu dekontaminierenden Raum nach erfolgter Dekontamination auszublasen, d.h. den Raum spülen zu können. Dieses sogenannte Freispülen nimmt einen erheblichen Zeitraum in Anspruch, der in Abhängigkeit der Größe des Isolators und der gewünschten, zu erzielenden (minimalen) Dekontaminationsmittelkonzentration von beispielsweise 1 ppm oder weniger 3 bis 10 Stunden oder mehr betragen kann. Die in der Praxis zum Einsatz kommenden Frischluftkonditionierungseinrichtungen umfassen dabei meist ein Zuluftgebläse (Fristluftgebläse), welches üblicherweise derart ausgelegt ist, dass mit diesem in dem zu dekontaminierendem Raum und allen damit strömungstechnisch verbundenen Räumen ein etwas 150-facher Luftwechsel pro Stunde realisierbar ist.
Es ist also etwa ein 150-faches Raumvolumen pro Stunde mittels des Frischluftgebläses zuführbar. Ferner umfasst eine gattungsbildende Dekontaminationsanordnung in dem Umlufterzeugerraum ein Gebläse, auch als Umluftgebläse bezeichnet, um zwischen dem Umluftraum und dem bevorzugt in der Projektionsebene darunter befindlichen zu dekontaminierenden Raum, insbesondere einem Manipulatorraum Gas, insbesondere Luft zu zirkulieren. Bei einer gattungsgemäßen Dekontaminationseinanordnung wird das Umluftgebläse zwingend benötigt, um eine ausreichende Menge an Dekontaminationsmittel aus dem Umlufterzeugerraum in den zu dekontaminierenden Raum zu überführen.
Eine zuvor beschriebene Dekontaminationsanordnung unterscheidet sich von einer beispielsweise in der
In der
Bei der aus der
Aus der
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Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Dekontaminationsanordnung mit einer vorzugsweise einen Verdampfer für die Dekontaminationsmittel umfassenden, in dem Umlufterzeugerraum angeordneten Dekontaminationseinrichtung und/oder einer einen in den Umlufterzeugerraum ausmündenden Auslass für Dekontaminationsmittel aufweisenden Dekontaminationseinrichtung so weiter zu bilden, dass die Freispülzeit reduziert wird. Ferner besteht die Aufgabe darin, ein Verfahren zum Betreiben einer gattungsgemäßen Dekontaminationsanordnung mit dem Ziel der Reduzierung der Freispülzeit anzugeben.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Dekontaminationsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen sollen vorrichtungsgemäß offenbarte Merkmale als verfahrensgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein. Ebenso sollen verfahrensgemäß offenbarte Merkmale als vorrichtungsgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein.
Die Erfindung hat erkannt, dass es zur Reduzierung der Freispülzeit, wie dies beispielsweise in der gattungsfremden
Wie später noch erläutert werden wird gibt es im Hinblick auf die konkrete Ausbildung der Gasleitmittel unterschiedliche Möglichkeiten. Entscheidend ist jedoch, dass sowohl Umluftgebläse als auch Dekontaminationsmitteleinrichtung und/oder Dekontaminationsmittel-Einrichtungsauslass gemeinsam in dem oberhalb des zu dekontaminierenden Raums angeordneten Umlufterzeugerraum angeordnet sind.
Bevorzugt kommt dabei ein Katalysator zum Einsatz, der nicht wie in der
Besonders zweckmäßig ist es, wenn im Gasumluftvolumenstrom, insbesondere in Strömungsrichtung hinter dem Katalysator ein Hochleistungsschwebstofffilter, insbesondere ein Hepa-Filter und/oder ULPA-Filter angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Dekontaminationsanordnung zeichnet sich durch die Anordnung des Umluftgebläses im Umlufterzeugerraum bevorzugt dadurch aus, dass das Gas zur Erzeugung eines Umluftstroms aus dem Umlufterzeugerraum ansaugt wird. Mit anderen Worten ist eine Ansaugöffnung des Umluftgebläses nicht wie in der aus der vorgenannten US-Schrift
Bevorzugt befindet sich zwischen Umlufterzeugerraum und zu dekontaminierendem Raum ein Zwischenraum, der von dem zu dekontaminierendem Raum über eine Membran zur Vergleichsmäßigung des Luftstroms getrennt ist.
Wesentlich ist, dass dem mindestens einen Gebläse (Umluftgebläse) eine Steuereinrichtung zugeordnet ist, wie das mindestens eine Gebläse derart ansteuernd ausgebildet ist, dass im ersten Betriebszustand ein kleinerer Gasvolumenstrom von dem mindestens einen Gebläse gefördert wird als im zweiten Betriebszustand. Dies kann auf unterschiedliche Weise realisiert werden. So kann das mindestens eine Gebläse im ersten Betriebszustand, bei welchem kein oder zumindest weniger Dekontaminationsmittel durch den Katalysator gefördert werden soll als im zweiten Betriebszustand, mit einer geringeren Drehzahl betrieben werden. Zusätzlich oder alternativ kann der kleinere Gasvolumenstrom dadurch realisiert werden, dass im ersten Betriebszustand weniger (Umluft-) Gebläse betrieben werden als im zweiten Betriebszustand.
Ganz besonders bevorzugt ist es, wenn zur Umstellung zwischen den Betriebszuständen der Gasleitmittel kein zusätzlicher bzw. separater Aktuator vorgesehen ist, sondern wenn die Verstellung zwischen den Betriebszuständen durch Förderung eines unterschiedlichen Gasvolumenstroms mittels des mindestens einen Gebläses erfolgt. Dies kann bei der saugenden Variante dadurch realisiert werden, dass dem mindestens einen Gebläse ein Gasleitmittelabschnitt der Gasleitmittel, insbesondere ein Ansaugkanalabschnitt der Gasleitmittel zugeordnet ist, der von dem mindestens einen Gebläse im zweiten Betriebszustand, insbesondere entgegen der Kraft von Rückstellmitteln, beispielsweise mindestens einer Feder, angesaugt wird bzw. ansaugbar ist, so dass das mindestens eine Gebläse, insbesondere über den Gasleitmittelabschnitt, gasleitend mit dem Katalysator verbunden ist bzw. wird, so dass im zweiten Betriebszustand mehr Gas, insbesondere mehr Dekontaminationsmittel durch den Katalysator gefördert wird als im ersten Betriebszustand. Hierzu kann ein bevorzugt zum Einsatz kommender Ansaugkanalabschnitt, der mittels des Gebläses im zweiten Betriebszustand angesaugt wird, beispielsweise in der Art eines Faltenbalgs ausgebildet sein. Bevorzugt umfasst der Gasleitmittelabschnitt, insbesondere der Ansaugkanalabschnitt eine Ansaugfläche, die sich winklig, insbesondere senkrecht zur Strömungsrichtung des angesaugten Gasvolumenstroms erstreckt, um ein Ansaugen durch das mindestens eine Gebläse zu erleichtern.
Für den Fall einer drückenden Anordnung des Gebläses kann eine aktuatorfreie Umstellung der Gasleitmittel zwischen den Betriebszuständen dadurch erreicht werden, dass dem mindestens einen Gebläse ein Gasleitmittelabschnitt, insbesondere ein Ausblaskanalabschnitt der Gasleitmittel zugeordnet ist, der von dem mindestens einen Gebläse im zweiten Betriebszustand, insbesondere entgegen der Kraft von Rückstellmitteln, bevorzugt mindestens einer Feder wegdrückbar ist, insbesondere in Richtung Katalysator, so dass das mindestens eine Gebläse gasleitend mit dem Katalysator verbunden ist bzw. wird, um zumindest einen Großteil des geförderten Gasvolumens, insbesondere ein Dekontaminationsmittelgasstrom (Hauptvolumenstrom) durch den Katalysator hindurchzufördern bzw. zu drücken.
Bevorzugt weist der Gasleitmittelabschnitt, insbesondere der Ausblaskanalabschnitt hierzu eine Druckfläche auf, die sich winklig, insbesondere senkrecht zur Ausblasrichtung bzw. zum geförderten Gasvolumenstrom erstreckt, um von dem Gebläse bzw. dem Gasumluftvolumenstrom angeströmt zu werden.
Ganz besonders zweckmäßig ist es im Fall der Verwendung eines Ausblaskanalabschnittes diesen in der Art eines Faltenbalgs auszubilden.
In Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass das mindestens eine Gebläse (Umluftgebläse) je nach Ausgestaltung und Anordnung der Luftleitmittel in dem ersten Betriebszustand das Gas aus dem Umlufterzeugerraum am Katalysator vorbeisaugt oder, wenn sich der Katalysator in Strömungsrichtung befindet an diesem vorbeidrückt. Ebenso verhält es sich je nach Ausgestaltung und Anordnung der Gasleitmittel im zweiten Betriebszustand. Alternativ wird das Gas durch den Katalysator hindurchgesaugt oder durch diesen hindurchgedrückt.
Als besonders zweckmäßig hat es sich herausgestellt, die Gasleitmittel, insbesondere vollständig, innerhalb des oberhalb des zu dekontaminierenden Raums angeordneten Umlufterzeugerraums anzuordnen.
Wie eingangs erwähnt zeichnet sich die erfindungsgemäße Dekontaminationsanordnung dadurch aus, dass zum einen die Dekontaminationseinrichtung und/oder ihr Auslass im Umlufterzeugerraum angeordnet sind/ist bzw. ausmündet und dass das Gebläse (Umluftgebläse) Gas unmittelbar aus dem Umlufterzeugerraum ansaugt. Bevorzugt ist es nun, dass die Auslassöffnung der Dekontaminationsmitteleinrichtung nicht über ein Rohr mit einer Ansaugöffnung des Gebläses verbunden ist, sondern dass beide frei beabstandet innerhalb des Umlufterzeugerraums angeordnet sind, also weiter außen nur von einer Hülle des Umlufterzeugerraums umgeben sind.
Je nach Ausbildung und Anordnung des Gebläses relativ zu den Gasleitmitteln, arbeitet das Gebläse in Bezug auf den Katalysator saugend oder blasend bzw. drückend.
Für die eine Ausführungsform ist es bevorzugt, wenn eine erste Ansaugöffnung der Gasleitmittel, durch die Gas mittels des mindestens einen Gebläses im ersten Betriebszustand (aus dem Umlufterzeugerraum) ansaugbar ist und/oder eine zweite Ansaugöffnung, durch die Gas mittels des mindestens einen Gebläses im zweiten Betriebszustand (durch den Katalysator hindurch) ansaugbar ist, im Umlufterzeugerraum ausgebildet sind/ist.
Bei der anderen Alternative, bei der das Gebläse im zweiten Betriebszustand Gas durch den Katalysator bläst ist es bevorzugt, wenn eine erste Auslassöffnung der Gasleitmittel, durch die Gas mittels des mindestens einen Gebläses im ersten Betriebszustand ausblasbar ist und/oder eine zweite Auslassöffnung, durch die Gas mittels des mindestens einen Gebläses im zweiten Betriebszustand (in Richtung Katalysator) ausblasbar ist, im Umlufterzeugerraum ausgebildet sind/ist.
Als besonders zweckmäßig hat es sich herausgestellt, wenn bei der Dekontaminationsanordnung der zu dekontaminierende Raum nicht oder nicht nur über mindestens eine Rohrleitung sondern über mindestens einen zwischen zwei Doppelglasscheiben gebildeten Kanal verbunden ist, durch den hindurch von außen bevorzugt das Innere des zu dekontaminierenden Raums sichtbar ist.
Die Erfindung führt auch auf ein Verfahren zum Betreiben einer erfindungsgemäßen Dekontaminationsanordnung, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass in einem ersten Zustand ein von dem mindestens einen Gebläse (Umluftgebläse) geförderter Gasvolumenstrom, zumindest größtenteils (Hauptvolumenstrom), an dem im Umlufterzeugerraum angeordneten Katalysator vorbeigefördert wird und, wobei im ersten Betriebszustand bevorzugt Dekontaminationsmittel in den Umlufterzeugerraum eingeführt wird und/oder das Dekontaminationsmittel einwirkt und dass in einem zweiten Betriebszustand zur Aufspaltung des Dekontaminationsmittels, also zum Freispülen der Vorrichtung zumindest der größte Teil (Hauptvolumenstrom) des Mittels des Gebläses geförderten Gasvolumenstroms durch den mindestens einen Katalysator hindurchgefördert wird.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn von dem mindestens einen Gebläse im zweiten Betriebszustand ein größerer Gasvolumenstrom als im ersten Betriebszustand gefördert wird. Noch weiter bevorzugt ist es, wenn die Umstellung zwischen den Betriebszuständen durch das Gebläse erfolgt, indem durch den größeren Gasvolumenstrom im zweiten Betriebszustand ein Gasleitmittelabschnitt, insbesondere ein Kanalabschnitt in Richtung Gebläse angesaugt, oder alternativ von dem Gebläse weggedrückt wird und somit jedenfalls sichergestellt wird, dass der gesaugte oder ausgeblasene Gasvolumenstrom zumindest größtenteils durch den mindestens einen Katalysator strömt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen.
Diese zeigen in:
In den Figuren sind gleiche Elemente und Elemente mit der gleichen Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In
Das Gebläse ist so ausgelegt, dass mit diesem eine gleichmäßige Luftströmung 6 von oben nach unten in den zu dekontaminierenden Raum während des bestimmungsgemäßen Betriebs mit einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 0,45m/s erzeugbar ist. Das Gebläse erzeugt dabei zunächst eine turbulente Strömung, die mit einer Membran 7, ggf. in Kombination mit einem Hochleistungsschwebstofffilter in eine laminare Strömung umgewandelt wird. Der von dem Gebläse erzeugte Luftstrom gelangt in einen Zwischenraum 8, der nach unten von der vorerwähnten Membran 7 begrenzt ist. Die Membran 7 ist beispielsweise von einem Siebdruckgewebe gebildet. Die aus der Membran 7 nach unten strömende laminare Luftströmung gelangt in den zu dekontaminierenden Raum 3, strömt dort nach unten und dann in Pfeilrichtung 9 durch zwischen Doppelglasscheiben gebildete Strömungskanäle 10 innerhalb des Isolators 2 nach oben zurück in den Umlufterzeugerraum, aus dem sie von dem Gebläse wieder angesaugt wird.
In dem Isolator 2, in dem konkreten Ausführungsbeispiel in dem oberen Umlufterzeugerraum 4 mündet eine Frischluftleitung 11 für konditionierte Luft, insbesondere während des Freispülvorgangs. Aus dem Isolator 2, in dem konkreten Ausführungsbeispiel aus dem Umlufterzeugerraum 4 mündet eine Abluftleitung 12 hinaus. Der Frischluftleitung 11 ist eine nicht dargestellte Temperier- und Entfeuchtungseinrichtung vor- bzw. zugeordnet.
Innerhalb des Umlufterzeugerraums 4 befindet sich eine Dekontaminationseinrichtung 13 mit Verdampfer zum Verdampfen von Dekontaminationsmittel, insbesondere von Wasserstoffperoxid. Die Dekontaminationseinrichtung 13 weist einen Auslass 14 auf, der in den Umlufterzeugerraum 4 ausmündet und welcher innerhalb des Umlufterzeugerraums 4 beabstandet ist von einer in
Im Folgenden werden anhand der
In
Damit der unmittelbar aus dem Umlufterzeugerraum 4 angesaugte Gasvolumenstrom größtenteils nicht durch den Katalysator 16 strömt sind Gasleitmittel 18 vorgesehen, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel einen Ansaugkanal 19 in der Form eines Faltenbalgs umfassen. Das Umluftgebläse 15 wird bei einer vergleichsweise geringen Drehzahl betrieben, so dass der Ansaugkanal 19 nicht oder nicht ausreichend weit angesaugt wird. Hierdurch wird das Gas durch eine erste Ansaugöffnung 20 gesaugt, die sich zwischen dem Umluftgebläse 15 und dem Ansaugkanal 19 befindet. Durch eine zweite, von dem Ansaugkanal 19 begrenzte Ansaugöffnung 21 wird vergleichsweise wenig Gas angesaugt.
Im zweiten, in
An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass es sich bei den
Nicht dargestellt in den
In den
In den
In
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