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Pflanzenanzuchttisch

阅读:315发布:2024-02-21

专利汇可以提供Pflanzenanzuchttisch专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft einen Anzuchttisch mit einem Tischunterbau (3) und einem Tischplattenelement (2), das zuunterst mindestens eine insbesondere mineralische Leichtbauplatte (6), insbesondere eine zementgebundene monolithische Leichtbauplatte, aufweist, die tischgestellabgewandtseitig oberflächlich und/oder in ihrem Oberflächenbereich mit einer, insbesondere flächigen, Heizeinrichtung (8) kombiniert ist.,下面是Pflanzenanzuchttisch专利的具体信息内容。

Anzuchttisch mit einem Tischunterbau (3) und einem Tischplattenelement (2), das zuunterst mindestens eine insbesondere mineralische Leichtbauplatte (6), insbesondere eine zementgebundene monolithische Leichtbauplatte, aufweist, die tischgestellabgewandtseitig oberflächlich und/oder in ihrem Oberflächenbereich mit einer, insbesondere flächigen, Heizeinrichtung kombiniert ist.Anzuchttisch nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Leichtbauplatte (6) eine Leichtzuschlagstoff enthaltende Kernschicht aufweist, auf der zumindest auf der einen Oberflächenseite eine zementgebundene, vorzugsweise Bewehrungsmittel, z. B. in Form einer textilen Bewehrungsmatte, aufweisende, vorzugsweise ebenfalls Leichtzuschlagstoff enthaltende, Deckschicht angeordnet ist.
Anzuchttisch nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Leichtbauplatte (6) die folgenden AbmessungenLänge: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cmBreite: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cmDicke: 0,5 bis 80, insbesondere 0,5 bis 3,0 cmund zweckmäßigerweise Druckfestigkeiten zwischen 4 und 12 N/mm2, insbesondere zwischen 5 und 8 N/mm2 und Biegefestigkeiten zwischen 4 und 10 N/mm2, insbesondere zwischen 5 und 7 N/mm2 aufweist.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere Leichtbauplatten (6) nebeneinander angeordnet und zweckmäßigerweise miteinander verbunden sind.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizeinrichtung in die Oberfläche der Leichtbauplatte (6) eingebrachte Nuten (7) und darin gelagerte Heizungsdrähte und/oder ein Heizungsmedium führende Rohre, z.B. Heizungsrohre oder Heizungsschläuche (8) aufweist, wobei die Drähte und/oder Rohre (8) mit Anschlüssen für die Zuführung von elektrischer Energie bzw. für ein Heizmedium versehen sind.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
als Heizeinrichtung auf der Leichtbauplatte (6) mindestens eine, Heizelemente (13) z.B. in Form von elektrischen Heizdrähten oder ein Heizmedium führenden Rohren (8) aufweisende Heizmatte (12) angeordnet ist.
Anzuchttisch nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizmatten (12) folgende Abmessungen aufweisen:Länge: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cmBreite: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cmDicke: 0,5 bis 4,0, insbesondere 0,5 bis 2,0 cm.
Anzuchttisch nach Anspruch 6 und/oder 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizmatte (12) ein Verlegenoppen aufweisendes mattenartiges Rohrverlegeelement (19) mit darauf verlegten Heizungsrohren oder Heizungsschläuchen (8) oder Heizdrähten aufweist.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf der Heizeinrichtung eine z. B. 2 bis 40 mm dicke estrichartige, vorzugsweise zementgebundene, Ausgleichsschicht (9) angeordnet ist.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf der Oberfläche der Ausgleichsschicht (9) eine wasserdichte, z. B. 0,1 bis 8 mm dicke Abdeckschicht (10), z. B. in Form einer Folie und/oder aus einem Kunststoff, angeordnet ist.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf der Ausgleichsschicht (9) oder auf der Abdeckschicht (10) eine z. B. 0,1 bis 20 mm dicke Drainschicht (11) z.B. aus einem Drainagevlies angeordnet ist.
Anzuchttisch nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anzuchttische als Rolltische ausgeführt sind, wobei die Tischbeine die Rollen (21) aufweisen.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Pflanzenanzuchttisch mit Tischplattenelement.

Bei der Beheizung von Gewächshäusern in Gartenbaubetrieben wird grundsätzlich in Raum-, Boden- und Vegetationsheizung unterschieden. Obwohl die Verwendung einer Bodenheizung oder einer Vegetationsheizung, d.h. die Beheizung unter den Pflanzenwurzeln bzw. zwischen den Pflanzen, ein gesteigertes Pflanzenwachstum bewirkt, werden auf Grund ihrer Einfachheit noch immer überwiegend herkömmliche Warmwasser-Heizungsanlagen eingesetzt. Diese haben insbesondere zum Nachteil, dass sehr viel Heizenergie verschwendet wird und dass sich wegen der großen Rohrdurchmesser des Heizungssystems eine enorme Wassermenge in der Anlage befindet, welche im Bedarfsfall entsprechend schnell zu erwärmen ist. Darüber hinaus werden in der Regel Metallrohre verwendet, die materialbedingt korrodieren und so zu einer Verunreinigung des Heizungsmediums führen können.

Aus der Praxis sind bereits unterschiedliche Einrichtungen und Verfahren zur verbesserten Beheizung von Gewächshäusern bekannt, die unter anderem oben angeführte Probleme berücksichtigen. Bodenheizungs-Systeme sind insbesondere geeignet, da diese eine Absenkung der Raumtemperatur im Gewächshaus ermöglichen indem die Wärme genau dort zugeführt wird wo sie benötigt wird, nämlich direkt im Wurzelbereich. Dies erlaubt die Verwendung einer niedrigeren Wassertemperatur im Heizkreis. Die aufsteigende Wärme umschließt den Blattbereich und erwärmt erst anschließend den restlichen Luftraum. Es ist bekannt, dass auf diese Weise kürzere Kulturzeiten erreicht werden können. Ferner wird durch die Verwendung dünner Kunststoffschläuche die Warmwassermenge im System deutlich reduziert und eine längere Lebensdauer sowie ein geringerer Wartungsaufwand gegenüber der Verwendung von Metallrohren erreicht. Insgesamt ergibt sich eine deutliche Energieeinsparung.

DE 37 22 377 C2 beschreibt eine Heizung für einen Pflanzenanzuchttisch die mit Wasser im Niedertemperaturbereich bis 45 °C betrieben wird und im pflanzennahen Raum angeordnet ist, bestehend aus einem Tischgestell mit Winkelprofil, einer Trägerplatte z.B. aus Asbestzement, welche auf das Tischgestell aufgelegt wird und als verlorene Schalung verbleibt, mehreren nebeneinander auf der Trägerplatte angeordneten flexiblen Heizmatten und einer Estrichschicht, welche auf die Heizmatten aufgetragen wird und diese durchdringt bzw. überdeckt und als Standfläche für die Pflanzengefäße dient. Eine Heizmatte besteht hier aus einem groben Kettengewirke in das Kunststoffschläuche für den Transport des Wärmeträgers als Schussbindungselement in Maschenrichtung und darunter liegend geknautschte Folienstreifen zur Wärmedämmung als Querschüsse eingebunden sind. Die aufgetragene Estrichschicht muss mit Hilfe einer Rüttelvorrichtung verdichtet und geebnet werden und bildet daraufhin einen festen Verbund mit den Heizmatten. Bei Verwendung eines Tischrahmens mit einem zusätzlichen Winkelprofil und in bevorzugter Ausführung außerdem noch mit Hilfe von zusätzlichen zugtragenden Seilen, welche zwischen den Heizmatten angeordnet und an deren Enden verspannt sind, kann die Trägerplatte nach dem Aushärten des Estrichs auch entfernt werden.

Diese Anordnung erfordert eine aufwändige Montage, nämlich den Einsatz einer Rüttelvorrichtung und/oder gegebenenfalls die Verspannung zugtragender Seile. Da Schwindung nicht berücksichtigt ist, führt dies in der Regel zu Rissbildung in der Estrichschicht. Zudem wird keine optimale Wärmedämmung erzielt, weil die Heizenergieverteilung nicht homogen ist.

Die DE 34 12 891 A1 offenbart ein Pflanzenanzucht- und Wachstumssystem, bestehend aus einer Vielzahl von modularen Pflanzenanzucht- und Wachstumseinheiten von denen jede ein wannenförmiges Gehäuse mit Wabenstruktur, eine Flüssigkeitsableitungsplatte und Heizeinrichtungen aufweist. Zudem besteht dieses Pflanzenanzucht- und Wachstumssystem aus Einrichtungen zur Verbindung und einer Vorrichtung zur bewegbaren Halterung der Vielzahl von modularen Pflanzenanzucht- und Wachstumseinheiten. Jedes wannenförmige Gehäuse ist aus einem thermisch isolierenden Material, vorzugsweise geschäumten Kunststoff, derart geformt, dass es eine Vielzahl von nach oben geöffneten wabenförmigen, strukturellen Elementen zum Tragen von Pflanzenschalen aufweist sowie eine Flüssigkeitsleitungsverbindung bildet. Über diese strukturellen Elemente ist eine Flüssigkeitsableitungsplatte mit geneigten Flächen angeordnet, die eine vollständige Drainage ermöglichen und als Auflagefläche für Heizvorrichtungen dienen soll, auf welche unmittelbar die Pflanzen abgestellt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht eine Heizvorrichtung aus einem elektrischen Bandleiter, z.B. aus Aluminiumfolie, welcher durch ein tragendes, isolierendes, grobmaschiges Gitter hindurchgewebt ist. Mit Hilfe eines Zeltes kann zusätzlich für jede modulare Einheit ein eigenes Mikroklima erzeugt werden.

Solche Pflanzenanzucht- und Wachstumseinheiten verwenden eine wärmeisolierende Unterlage, jedoch weisen sie einen komplizierten Aufbau auf und sind speziell für die Verwendung zusammen mit entsprechenden Vorrichtungen verschiebbar konzipiert, nicht aber für herkömmliche freitragende Gestelle. Das Gehäuse selbst besitzt ebenfalls eine aufwändig gestaltete Form, was sich in den Herstellungskosten niederschlägt. Zudem bietet dieses System keine homogene Wärmeverteilung unter den Pflanzenschalen, weil diese ohne entsprechende Ausgleichsschicht unmittelbar auf die Heizvorrichtungen abgestellt werden.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Pflanzenanzuchttisch mit Tischplattenelement bereitzustellen, bei dem das Tischplattenelement aus einfachen Elementen aufgebaut ist und ein geringes Gesamtgewicht aufweist, besonders einfach, schnell und kostengünstig montierbar ist, ein den Pflanzenwuchs begünstigendes Mikroklima schafft und energiesparend ist. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1.

Ein Anzuchttisch weist erfindungsgemäß einen vorzugsweise auf Rollen zweckmäßigerweise querverfahrbaren Tischunterbau und darauf angeordnet mindestens ein Tischplattenelement auf, wobei das Tischplattenelement wenigstens eine wärmeisolierende vorzugsweise mineralisiche Trägerplatte mit darauf angeordneter oder in ihren Oberflächenbereich integrierter flächiger Heizeinrichtung aufweist. Ein Kern der Erfindung besteht darin, dass die wärmeisolierende Trägerplatte aus einer zementgebundenen monolithischen Leichtbauplatte mit Armierung aufgebaut ist und auf die Heizeinrichtung eine Ausgleichsschicht vorzugsweise bestehend aus einer zementgebundenen Ausgleichsmasse aufgetragen ist.

Die Leichtbauplatte wirkt dabei sowohl als tragender und biegesteifer Träger für die weiteren Komponenten des Tischplattenelements und die Auflasten in Form von z.B. Pflanzentöpfen als auch als Wärmedämmung und zur homogenen Wärmespeicherung und Wärmeverteilung, um die von der Heizeinrichtung erzeugte Wärme optimal im wesentlichen nach oben zu den Pflanzenwurzeln zu leiten. Auf diese Weise wird die Heizleistung optimal genutzt. Die Ausgleichsschicht bewirkt ebenfalls eine homogene Wärmeverteilung und stellt eine ebene Standfläche für Pflanzentöpfe zur Verfügung.

Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1:
Schematisch eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Anzuchttisches in Schnittdarstellung mit einem Tischplattenelement gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;

Fig.2:
Schematisch eine Seitenansicht eines Tischplattenelements in Schnittdarstellung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;

Fig. 3:
Eine perspektivische Draufsicht auf einen Teilbereich einer erfin-dungsgemäß verwendeten Leichtbauplatte mit einer Heizeinrichtung;

Fig. 4:
Schematisch eine Draufsicht auf einen Teilbereich einer erfindungs-gemäß verwendeten Heizeinrichtung in Form einer Noppenmatte mit darauf verlegtem Heizrohr.

Nach der Erfindung weist der Anzuchttisch 1 gemäß Fig. 1 einen Tischunterbau 3, z.B. ein skelettartiges Anzuchttischgestell mit vertikalen Tischbeinen 4 auf, die einen horizontalen verstrebten Tischrahmen 5 tragen, vorzugsweise zuunterst Rollen 21 zweckmäßigerweise zum Querverfahren aufweisen. Auf dem Tischrahmen 5 lagert ein Tischplattenelement 2, das zu unterst mindestens eine z.B. mineralische Leichtbauplatte 6, vorzugsweise mehrere nebeneinander auf Stoss und aneinander gereihte zementgebundene monolithische Leichtbauplatten 6 aufweist. Eine erfindungsgemäß verwendete Leichtbauplatte 6 weist zweckmäßigerweise eine Leichtzuschlagstoffe enthaltende Kernschicht auf, auf der eine obere und vorzugsweise auch untere zementgebundene, vorzugsweise ein Bewehrungsmittel, z.B. in Form von Bewehrungsfasern oder Bewehrungsgewebe, und zweckmäßigerweise ebenfalls einen Leichtzuschlagstoff aufweisende Deckschicht angeordnet ist. Derartige Leichtbauplatten 6 werden beispielsweise in der DE 10 2005 004 148 A1, US 2002/0170648 A1, DE 198 04 325 A1 und US 3,284,980 A beschrieben.

Die Leichtbauplatten 6 haben vorzugsweise die folgenden Abmessungen:

  • Länge: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Breite: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Dicke: 0,5 bis 8, insbesondere 0,5 bis 3 cm.

Die Druckfestigkeit der Leichtbauplatten 6 liegt z.B. zwischen 4 und 12 N/mm2, insbesondere zwischen 5 und 8 N/mm2 und die Biegefestigkeit z.B. zwischen 4 und 10, insbesondere zwischen 5 und 7 N/mm2.

Die Leichtbauplatten 6 sind zweckmäßigerweise an ihren Stosskanten miteinander verbunden, z.B. miteinander verklebt oder weisen z.B. eine Nut-Feder-Verbindung auf.

Die Leichtbauplatte 6 ist oberflächig und/oder im Oberflächenbereich - gemeint ist die dem Tischgestell 3 abgewandte Oberfläche - mit einer Heizeinrichtung, insbesondere einer flächigen Heizeinrichtung, kombiniert.

Gemäß Fig. 1 und Fig. 3 sind nach einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kombination in dem Oberflächenbereich der Leichtbauplatte 6 auf Abstand nebeneinander Nuten 7 eingebracht mit z.B. einer Tiefe zwischen 4 und 20 mm und einer Breite zwischen 4 und 20 mm. Die Nuten 7 können bei Verwendung mehrerer nebeneinander angeordneter Leichtbauplatten 6 plattenübergreifend in dem Tischplattenelement 2 und dabei z.B. von Leichtbauplatte 6 zu Leichtbauplatte 6 fluchtend angeordnet sein. Sie verlaufen zweckmäßigerweise parallel zueinander im Abstand zwischen 6 und 20 cm.

In den Nuten 7 lagern, wie in Fig. 3 dargestellt, vorzugsweise ein Heizmedium führende Rohre, z.B. Heizungsrohre oder Heizungsschläuche 8, z.B. mäanderförmig verlegt, die mindestens eine Einlass- und mindestens eine Auslassöffnung 15 für ein extern zugeführtes Heizmedium, z.B. in Form von Warmwasser, Warmdampf oder Warmluft haben. Die Heizungsrohre oder Heizungsschläuche 8 weisen z.B. einen Innendurchmesser zwischen 6 und 15 mm und einen Außendurchmesser zwischen 8 und 18 mm auf und überragen vorzugsweise die Nuten 7 nach außen nicht. Sie bestehen zweckmäßigerweise aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise aber aus Kunststoff.

Auf den Leichtbauplatten 6 ist eine z.B. 3 bis 40 mm dicke estrichartige, vorzugsweise ebenfalls zementgebundene Ausgleichsschicht 9, gegebenenfalls auch plattenübergreifend angeordnet, die eine ebene Oberfläche hat und die Nuten 7 mit den Heizungsrohren oder Heizungsschläuchen 8 zumindest abdeckt, vorzugsweise aber auch die Freiräume neben den Heizungsrohren oder Heizungsschläuchen 8 in den Nuten 7 ausfüllt und mit der Oberfläche der Leichtbauplatte 6 in fester Verbindung steht (Fig. 1; Fig. 2).

Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kombination sieht nach Fig. 2 vor, zumindest eine, zweckmäßigerweise mehrere relativ dünne, nebeneinander angeordnete Heizmatten 12, gegebenenfalls plattenübergreifend auf der Oberfläche der Leichtbauplatten 6 anzuordnen. Die Heizmatten 12 sind vorzugsweise auf der Oberfläche der Platten 6 befestigt, z.B. aufgeklebt. Sie bestehen z.B. aus einem textilen Flächengebilde 14, in das Heizelemente 13 eingebracht und gehaltert sind. Die Heizelemente 13 können elektrische Heizelemente, z.B. Heizdrähte, oder von einem Heizmedium durchfließbare Rohre oder Schläuche 8, z.B. aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise aus Kunststoff, sein. Solche Heizmatten 12 sind bekannt (z.B. DE 37 22 377 C2, DE 10 2006 028 396 A1, DD 237 369 A1 und DE 78 23 943 U1).

Die Heizmatten haben vorzugsweise die folgenden Abmessungen:

  • Länge: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Breite: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Dicke: 0,5 bis 4, insbesondere 0,8 bis 1,5 cm.

Zweckmäßigerweise ist auf den Heizmatten 12 ebenfalls eine oben beschriebene Ausgleichsschicht 9 vorgesehen, die mit den Heizmatten 12 in fester Verbindung steht. Die Ausgleichsschicht 9 kann auch das Heizmattenmaterial durchdringen und mit der Oberfläche einer Leichtbauplatte 6 in Verbindung stehen, so dass die Heizmatte durch die Durchdringung unverrückbar verankert ist.

Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kombination sieht gemäß Fig. 4 vor, dass die Heizmatte 12 aus einem Rohrverlegeelement 19 für Heizmedien führende Rohre mit entsprechenden Heizrohren 8 besteht. Das Rohrverlegeelement 19 kann z.B. eine an sich bekannte flexible Kunststoffmatte 16 mit einer Vielzahl von hinterschnittenen, z.B. tiefgezogenen Rohrhaltenoppen 17 für die Aufnahme und Verlegung von Heizrohren 8 sein. Die Kunststoffmatte 16 weist zweckmäßigerweise Löcher 18 auf, um ein Durchdringen der Matte 16 mit Ausgleichsschichtmaterial 9 zu ermöglichen. Die Heizrohre 8 können z.B. aus Kunststoff bestehen. Ein derartiges Rohrverlegeelement 19 ist z.B. in der DE 103 13 076 B3 beschrieben. Es können aber auch ähnliche Rohrverlegeelemente 19, wie z.B. in der DE 203 09 683 U1 und DE 199 36 801 C1 beschrieben, verwendet werden. Die Rohrverlegeelemente 19 haben vorzugsweise die folgenden Abmessungen:

  • Länge: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Breite: 100 bis 600, insbesondere 50 bis 200 cm
  • Dicke: 0,5 bis 4, insbesondere 0,8 bis 1,6 cm.

Hinsichtlich einer verbesserten Wärmeisolierung ist es zudem vorteilhaft, an den nach außen weisenden Seitenflächen bzw. Seitenkanten des Anzuchttisch 1 zu oberst desTischplattenelements 2 jeweils einen Kantensteg 20 (Fig. 2) insbesondere aus wärmedämmenden Material zu befestigen, wobei ein Kantensteg 20 eine Seitenfläche z.B. vollständig überdeckt und die Unterseite des Kantenstegs 20 zweckmäßigerweise bündig mit der Unterseite der Leichtbauplatte 6 und die Oberseite des Kantenstegs 20 in etwa bündig mit der Oberfläche der Ausgleichsschicht 9 angeordnet ist. Vorzugsweise besteht der Kantensteg 20 aus demselben Material wie die erfindungsgemäß als unterste Komponente eines Tischplattenelements 2 verwendete Leichtbauplatte 6, wobei zur Bildung eines Kantenstegs 20 ein solcher Leichtbauplattensteg hochkant angeordnet und in der erforderlichen Höhe aus einer Leichtbauplatte 6 geschnitten ist.

Nach der Erfindung befindet sich zweckmäßigerweise auf der Oberfläche der Ausgleichsschicht 9 eine wasserdichte Abdeckschicht 10 (Fig. 1; Fig. 2), z.B. in Form einer Kunststofffolie oder einer Kunststoffbeschichtung. Die Folie kann z.B. eine PVC-Schwimmbadfolie oder eine PVC-gewebeverstärkte Folie sein. Die Kunststoffbeschichtung besteht z.B. aus Epoxidharz oder Polyesterharz oder Flüssigfolie.

Die Dicke der Abdeckschicht 10 liegt zwischen 1 und 20 mm, insbesondere zwischen 1 und 5 mm.

Für die Erzeugung eines den Pflanzenwuchs besonders begünstigenden Mikroklimas kann auf der wasserdichten Abdeckschicht 10 eine Drainschicht 11 1 (Fig. 1; Fig. 2), vorzugsweise ein Drainagevlies z.B. bestehend aus PP-Spinnfasern, angeordnet sein.

Das erfindungsgemäße schichtförmige Tischplattenelement 2, das auf dem Anzuchttischgestell 3 lagert, weist zweckmäßigerweise ein geringes Flächengewicht zwischen 10 und 40 kg/m2 auf.

Bei dem erfindungsgemäßen Anzuchttisch 1 ist von Vorteil, dass ein einfach aufgebautes und kostengünstiges System vorliegt, welches vor Ort schnell und sehr einfach montierbar sowie rasch einsatzbereit ist. Dies wird durch die Verwendung von handelsüblichen und auf dem Markt erhältlichen Komponenten und gegebenenfalls durch werkseitig vorgefertigte Tischplattenelemente 2 weiter begünstigt. Aufgrund des niedrigen Gewichtes des Tischplattenelements 2 können übliche, eventuell bereits vorhandene, Gestelle oder sonstige Unterkonstruktionen verwendet werden.

Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der beschriebenen Leichtbauplatte mit Armierung 6 als hauptsächlicher Lastträger des Tischplattenelements 2. Diese Trockenbau-Bauplatte vereint hohe Festigkeit, hohe Widerstandsfähigkeit gegen Eindringen von Feuchtigkeit und eine sehr gute Wärmedämmung. Die Kombination der Leichtbauplatte 6 mit der darüber liegenden Heizeinrichtung und der darüber angeordneten zementgebundenen Ausgleichsschicht 9 bewirkt sowohl eine besonders energieeffiziente Beheizung von auf der Ausgleichsschicht 9 abgestellten Pflanzentöpfen, als auch eine sehr gute Wärmespeicherung und homogene Wärmeverteilung insbesondere auf der Oberfläche der Ausgleichsschicht 9. Zudem ist die Leichtbauplatte 6 allgemein sehr gut zu Bearbeiten, was im Hinblick auf die Herstellung von Rohrführungskanälen und Rohrzugängen 15 bzw. -abgängen 15 vorteilhaft ist.

Die leichte Konstruktion der erfindungsgemäßen Anzuchttische bietet darüber hinaus den Vorteil, dass die Tische verschiebbar als Rolltische ausgeführt werden können. Rolltische sind platzsparend und deshalb im modernen Gewächshaus weit verbreitet. Die Zuführung des Heizmediums erfolgt in diesem Fall flexibel, z.B. über PE-Schlauchverbindungen.

Insbesondere der pflanzenwuchsbegünstigende Effekt wird durch die Schaffung eines verbesserten Mikroklimas mittels einer Drainage-Einrichtung 11, in Kombination mit dem wärmespeichernden Aufbau des Tischplattenelements 2, weiter gesteigert, so dass ein gesünderes, schnelleres Pflanzenwachstum erreicht wird. Art- und Sortenabhängig ist sogar eine Verkürzung der Kulturzeit von 8 bis 14 Tagen möglich. Die Energieeinsparung gegenüber herkömmlichen Warmwasser-Heizungssystemen kann z.B. 25 bis 30% betragen. Zudem ist der Anzuchttisch 1 aufgrund des erfindungsgemäßen Aufbaus, extrem langlebig und nahezu wartungsfrei.

Es liegt im Rahmen der Erfindung, an Stelle einer ein externes Heizsystem zur Erwärmung des Heizmediums z.B. in Form von Wasser oder Öl oder Luft erfordernden Heizungseinrichtung ein elektrisches Heizsystem zu verwenden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Anzuchttische für Kleingewächshäuser z.B. von Hobbygärtnern gefertigt werden sollen. Derartige Gewächshäuser besitzen in der Regel keine Heizungen. Beispielsweise können in den Nuten 7 elektrische Heizdrähte an Stelle der Rohre 8 oder in Kombination mit den Rohren 8 angeordnet sein (nicht dargestellt), die entsprechende elektrische Anschlüsse aufweisen.

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