首页 / 专利库 / 多媒体工具与应用 / 媒体流 / Handbetätigbare Austragvorrichtung für medien

Handbetätigbare Austragvorrichtung für medien

阅读:441发布:2024-01-18

专利汇可以提供Handbetätigbare Austragvorrichtung für medien专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Bei einer handbetätigbaren Austragvorrichtung (1) weist die Austragdüse (25) eine mindestens zweistufige Zerstäuberein­richtung (100) auf, in welcher der Medienstrom nach der Vor­zerstäubung durch schlagartige Beschleunigung mit einem ver­wirbelten feinen Druckluftstrom nochmals wesentlich feiner, beispielsweise nach dem Laval-Effekt zerstäubt wird. Zu die­sem Zweck wird der Austragdüse (25) unmittelbar vor der Dü­senendöffnung (80) über einen gesonderten Druckluft-Kanalab­schnitt (89) Druckluft von einem Zeitpunkt unmittelbar vor der Zuführung des Mediums bis zu einem Zeitpunkt nach dessen Zuführung zugeleitet. Die Druckluft kann in einfacher Weise durch eine baulich mit der Medienpumpe (2) vereinte und ge­meinsam mit dieser über eine einzige Handhabe (22) betätig­bare Druckluftpumpe (50) erzeugt werden, welche in Verlänge­rung der Medienpumpe (2) unmittelbar benachbart zu deren äußerem Ende vorgesehen und deren Pumpenzylinder (52) durch die kappenförmige Handhabe (22) gebildet ist. Der Druckluft­strom kann auch an andere Bedarfsstellen der Austragvorrich­ tung (1), beispielsweise zur Reinigung des Medien-Auslaßka­nales (24) bis zur Austragdüse (25) geleitet und für Steuer­funktionen von Ventilen, insbesondere von Auslaßventilen, herangezogen werden.,下面是Handbetätigbare Austragvorrichtung für medien专利的具体信息内容。

1. Handbetätigbare Austragvorrichtung (1) für Medien, mit einer mit einer Handhabe (22) zu betätigenden Medienpum­pe (2), die an einen zu einer Austragdüse (25) führenden Medien-Auslaßkanal (24) angeschlossen ist, wobei die Austragdüse (25) mindestens eine ins Freie führende Dü­senendöffnung (80) aufweist, gekennzeichnet durch eine mindestens zweistufige Zerstäubereinrichtung (100) zur zusätzlichen Zerstäubung eines vorzerstäubten Medien­stromes mit einem Düsenluftstrom im Bereich der Austrag­düse (25).2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­net, daß die Zuführung des Düsenluftstromes in den vor­zerstäubten Medienstrom zur Beschleunigung von dessen Medienteilchen, insbesondere mindestens auf im wesentli­chen Schallgeschwindigkeit, in unmittelbarer Nähe zur Düsenendöffnung (80) liegt, wobei vorzugsweise minde­ stens zwei benachbarte Einzeldüsen (82, 81) einerseits für das Medium und andererseits zusätzlich für die Druckluft vorgesehen sind.3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­kennzeichnet, daß an die Austragdüse (25) mindestens ein Druckluft-Kanalabschnitt (89) der Zerstäubereinrichtung (100), vorzugsweise unmittelbar vor der Düsenendöffnung (80) angeschlossen ist.4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß für den Medienstrom und/oder für den Düsenluftstrom mindestens eine Drall­einrichtung (87, 86) vorgesehen ist und daß vorzugsweise die Dralleinrichtungen (86, 87) eine im wesentlichen gemeinsame, insbesondere in der Düsenachse (69) der Dü­senendöffnung (80) liegende, Drallachse aufweisen.5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß für den Medienstrom mindestens zwei unmittelbar benachbart bzw. hintereinan­derliegende, insbesondere über einen zur annähernd ge­meinsamen Drallachse (69d) schrägen Zwischenkanal (82d) verbundene, Dralleinrichtungen (87d, 86d) vorgesehen sind und daß die Zuführung des Düsenluftstromes vorzugs­weise wenigstens in die in Strömungsrichtung letzte Dralleinrichtung (86d) für das Medium vorgesehen ist.6. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung des Druckluftstromes in den vorzerstäubten Medienstrom von außen um den Medienstrom vorgesehen und mit diesem vor­zugsweise achsparallel umgelenkt ist.7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei zuein­ander unmittelbar benachbarte und/oder annähernd konzen­trisch liegende Einzeldüsen (81, 82) vorgesehen sind, von denen vorzugsweise eine als End-Einzeldüse (81) die Düsenendöffnung (80) bildet und die andere nur an den Medien-Auslaßkanal (24) angeschlossene Medien-Einzeldüse (82) gegenüber der Düsenendöffnung (80) zurückversetzt ist.8. Austragvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­net, daß zwischen einer Austrittsöffnung (84) der Me­dien-Einzeldüse (82) und einer insbesondere mindestens gleich weiten bzw. weiteren Eintrittsöffnung (83) der benachbarten Einzeldüse (81) durch eine erweiterte Zwischenkammer gebildeter Zwischenabstand vorgesehen ist und daß an die, insbesondere als Dralleinrichtung (86) ausgebildete Zwischenkammer der Druckluft-Kanalabschnitt (89) quer bzw. tangential zur Düsenachse (69) eintretend angeschlossen ist.9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkanal der Me­dien-Einzeldüse (82) in Austrittsrichtung wenigstens auf einem Teil seiner Länge, insbesondere konisch und/oder abgestuft, verengt ist.10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkanal einer vorderen Einzeldüse (81) in Austrittsrichtung wenigstens auf einem Teil seiner Länge, insbesondere abgestuft und/­oder konisch, erweitert ist.11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckluftstrom im Bereich einer engsten Stelle in den Düsenkanal der Aus­ tragdüse (25), vorzugsweise zwischen dem engsten Ab­schnitt des Düsenkanales der Medien-Einzeldüse (82) und dem engsten Abschnitt des Düsenkanales der davorliegen­den Einzeldüse (81) mündet.12. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragdüse (25) mindestens zwei aneinandergesetzte Düsenkörper mit Dü­senstirnplatten (74, 75) aufweist, die von dem Düsenka­nal durchsetzt sind und zwischen denen ein zugehöriger Endabschnitt des Druckluft-Kanalabschnittes (89) und/­oder eine Drallkammer (86) begrenzt ist und die vor­zugsweise durch Stirnwände von ineinandergesetzten Dü­senkappen (70, 71) gebildet sind.13. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (106) zur verzögerten Öffnung des Medien-Auslaßkanales (24) und/oder des Druckluftkanales (90), wobei vorzugsweise ein vom Druck der Druckluft beeinflußter Steuerkolben (107) zur Betätigung mindestens eines bewegbaren Ventil­körpers (27h, 25h) vorgesehen ist.14. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (106i) zur Umsteuerung wenigstens eines Teiles des Druckluft­stromes in wenigstens einen Endabschnitt des Medien-Aus­laßkanales (24i) bzw. in die Austragdüse (25i), wobei vorzugsweise ein vom Druck der Druckluft und/oder vom Druck im Medien-Auslaßkanal (24i) beeinflußter Steuer­kolben (107i) zur Betätigung mindestens eines bewegbaren Ventilkörpers (65i, 111) vorgesehen ist.15. Austragvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung mindestens ein zur Druckluft-Einzeldüse und mindestens ein zur Medien-­ Einzeldüse führendes Ventil aufweist und daß vorzugswei­se das zur Druckluft-Einzeldüse führende Ventil vor dem anderen Ventil öffnet und/oder nach diesem anderen Ven­til schließt.16. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­che, dadurch gekennzeichnet, daß der Medienpumpe (2) eine handbetätigbare, an den Druckluft-Kanalabschnitt (89) angeschlossene Druckluftpumpe (50) zugeordnet, ins­besondere mit der Medienpumpe (2) baulich vereint ist, wobei die Druckluftpumpe (50) vorzugsweise mit derselben Handhabe (22) wie die Medienpumpe (2) zu betätigen und/oder wie diese als Schubkolbenpumpe ausgebildet ist.17. Austragvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Handhabe (22e) am Anfang ihres Betäti­gungsweges nur die Druckluftpumpe (50e) und darauffol­gend auch die Medienpumpe (2) betätigt, wobei vorzugs­weise ein Kolbenschaft (21e) für die Kolbeneinheit (9e) der Medienpumpe (2e) bis zu deren Mitnahme einen an­schlagbegrenzten Leerweg gegenüber der Kolbeneinheit (9e) der Medienpumpe (2e) aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine handbetätigbare Austragvorrich­tung für Medien nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Es wurde bereits auf die verschiedenste Weise versucht, eine möglichst feine Zerstäubung von Medien, insbesondere Flüs­sigkeiten, bei solchen Austragvorrichtungen zu erzielen, deren gesamte Betriebsenergie durch Handbetätigung aufzu­bringen ist. Es hat sich gezeigt, daß bisher mit solchen Vorrichtungen bei weitem keine so feine Zerstäubung zu er­zielen ist, wie beispielsweise durch Austragvorrichtungen, die mit einer Treibgascharge gefüllt sind.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine handbetätig­bare Austragvorrichtung der genannten Art zu schaffen, mit welcher eine wesentlich feinere Zerstäubung als bisher, ins­besondere eine Zerstäubung mit Tröpfchengrößen wesentlich unter 50 - 70 µm zu erzielen ist.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine handbetätigbare Austrag­vorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine mindestens zweistufige Zerstäuber­einrichtung zur zusätzlichen und daher weiteren bzw. nochma­ligen und noch feineren Zerstäubung eines vorzerstäubten Medienstromes mit einem Düsenluftstrom oder einem anderen gesonderten Gasstrom im Bereich der Austragdüse.

Dadurch kann das vorzerstäubte Medium nochmals einer so gro­ßen Beschleunigung unterworfen werden, daß seine Tröpfchen unter den auftretenden Energien in noch feinere Tröpfchen zerrissen werden. Wird hierbei zum Beispiel der Laval-Effekt genutzt, so ist eine Beschleunigung auf Überschallgeschwin­digkeit möglich, was eine äußerst feine Zerstäubung bzw. Vernebelung des Mediums ermöglicht.

Die Druckluft wird zweckmäßig bereits wenigstens um eine sehr kurze Zeitspanne vor dem Medium durch die Austragdüse gefördert, wonach das Medium über einen gesonderten Lei­tungsweg im Bereich der Austragdüse der bereits fließenden Druckluft vorzerstäubt zugeführt wird. Entsprechend ist es auch vorteilhaft, gegen Beendigung des Zerstäubungsvorganges zuerst die Strömung des Mediums und dann erst, beispielswei­se nach Reinigen der Austragdüse durch Freiblasen auch die Strömung der Druckluft abzubrechen.

Zur Unterstützung der Zerstäubungs- bzw. Vernebelungswirkung sind in einer oder beiden Düsenstufen entsprechende Düsen­profile, Drall- bzw. Verwirbelungseinrichtungen und in Aus­tragrichtung enger und/oder weiter werdende Leitungs- bzw. Kanalabschnitte sowie ähnliche Maßnahmen denkbar.

Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsge­genstandes besteht darin, daß eine der Austragdüse zugeord­nete, handbetätigbare Druckluftpumpe vorgesehen ist, welche über einen Druckluftkanal an die Austragdüse angeschlossen ist, wobei die beiden Pumpen so ausgebildet sein können, daß sie beispielsweise mit zwei Händen gesondert oder aber be­vorzugt mit einer Hand gemeinsam zu betätigen und baulich miteinander vereint sind. Dadurch ergibt sich eine sehr kom­pakte und funktionssichere Austragvorrichtung, welche bei hoher Austragenergie eine feinste Zerstäubung des Mediums gewährleistet.

Bei einer anderen, als der beschriebenen Ausbildung, ist es auch denkbar, die Flüssigkeit nicht oder kaum vorzerstäubt im wesentlichen nur durch den Druckluftstrom zu zerstäuben.

Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfin­dung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und für sich vorteilhafte Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:

  • Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung in Ansicht;
  • Fig. 2 einen Axialschnitt durch einen Teil der Aus­tragvorrichtung gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung;
  • Fig. 3 einen Ausschnitt der Fig. 2 in vergrößerter Darstellung, jedoch in einer anderen Stel­lung der Kolbeneinheit;
  • Fig. 4 einen Ausschnitt im Bereich der Austragdüse der Fig. 3 in nochmals vergrößerter Darstel­lung;
  • Fig. 5 eine weitere Ausführungsform in einer Dar­stellung entsprechend Fig. 4;
  • Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Darstellung entsprechend Fig. 4;
  • Fig. 7 eine weitere Austragdüse im Axialschnitt;
  • Fig. 8 einen Schnitt etwa nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7, jedoch ohne äußere Düsenkappe;
  • Fig. 9 einen entsprechenden Schnitt nach der Linie IX-IX in Fig. 7;
  • Fig. 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Aus­tragdüse im Axialschnitt;
  • Fig. 11 eine weitere Ausführungsform einer Austrag­vorrichtung in einer Darstellung ähnlich Fig. 2;
  • Fig. 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Aus­tragvorrichtung in einer Darstellung ent­sprechend Fig. 2;
  • Fig. 13 einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungs­beispieles einer Austragvorrichtung im Axial­schnitt;
  • Fig. 14 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Darstellung entsprechend Fig. 13.

Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Austragvorrichtung 1 weist eine Schubkolbenpumpe 2 mit einem durch eine Kappe 4 auf dem Hals eines als Speicher vorgesehenen Gefäßes 5 zu befestigenden Zylindergehäuse 3 auf. Das Zylindergehäuse 3 ist mit einem Ringflansch 6 unter Zwischenlage einer Dich­tung 42 axial gegen die Stirnseite des Gefäßhalses gespannt und axial außerhalb des Ringflansches 6 nach Art eines Zy­linderdeckels mit einer noch zu beschreibenden Zylinderab­deckung 7 versehen. Im Bereich dieses äußeren Endes geht das Zylindergehäuse 3 über eine radial nach unten vorstehende Querwand 8 in eine es umgebende Manschette über, welche am gegenüberliegenden Ende den Ringflansch 6 aufweist.

In dem Zylindergehäuse 3 ist eine, zwei koaxial ineinander­liegende Arbeitskolben, nämlich einen äußeren Pumpkolben 10 und einen in diesem liegenden Vorsaugkolben 11 aufweisende Kolbeneinheit 9 verschiebbar gelagert. Das innere, in das Gefäß 5 ragende Ende des Zylindergehäuses 3 bildet einen Zylinder 12 mit einer Kolbenlaufbahn 13 für zwei Dichtlippen an den Enden des Pumpkolbens 10. Innerhalb des Zylinders 12 ist ein frei gegen die Kolbeneinheit 9 von einer ringförmi­gen Bodenwand 18 abstehender Vorsaugzylinder 15 vorgesehen, in den ein Einlaßkanal 19 mündet, der in entgegengesetzter Richtung nach innen von der Bodenwand 18 absteht. Der Außen­umfang des Vorsaugzylinders 15 bildet die Kolbenlaufbahn 16 für den ihn übergreifenden Vorsaugkolben 11.

Der Raum zwischen den Kolbenlaufbahnen 13, 16 bildet die Pumpenkammer 14, in der koaxial die vom Vorsaugzylinder 15 und vom Vorsaugkolben 11 begrenzte Vorsaugkammer 17 liegt, in welcher eine die Kolbeneinheit 9 zur Ausgangsstellung belastende Rückstellfeder 20 angeordnet ist.

Das äußere bzw. hintere Ende des Pumpkolbens 10 ist mit einem in seiner Achse liegenden und durch die Zylinderab­deckung 7 nach außen geführten, rohrförmigen Kolbenschaft versehen, der einen mit der Pumpenkammer 14 unter Zwischen­schaltung eines Auslaßventiles 23 verbundenen Auslaßkanal 24 begrenzt. Der Auslaßkanal 24 führt zu einer Austragdüse 25 in einer am äußeren Ende des Kolbenschaftes 21 angeordneten Handhabe 22 in Form eines Betätigungskopfes, der in jeder Stellung die Manschette des Zylindergehäuses 3 mit geringem Spaltabstand übergreift.

Eine der Vorsaugkammer 14 gegenüberliegende Stirnwand des Vorsaugkolbens 11 bildet einen kegelstumpfförmigen Ventil­schließteil 26 des Auslaßventils 23, dessen Ventilsitz 27 an einer zugehörigen Stirnwand des Pumpkolbens 10 vorgesehen ist. Von dem Vorsaugkolben 11 ragt ein Schaft 28 zur Öffnung des Auslaßventiles 23 verschiebbar in den Kolbenschaft 21. Ein an den Pumpkolben 10 anschließender Abschnitt des Kol­benschaftes 21 bildet einen elastisch rückfedernd stauchba­ren Hals 29.

Bei Betätigung der Austragvorrichtung durch Niederdrücken der Handhabe 22 wird bei Erreichen eines vorbestimmten Druckes das Auslaßventil 23 durch Differenzdruck geöffnet. Zur Füllung der Pumpenkammer 14 beim Rückhub der Kolbenein­heit 9 ist ein Übertrittsventil 32 vorgesehen, das wegabhän­gig nur über einen letzten, bis zur Ausgangsstellung rei­chenden Abschnitt der Rückhubbewegung der Kolbeneinheit ge­öffnet und während des größten, bis zur Pumphub-Endstellung reichenden Teiles des Pumphubes geschlossen ist. Der Ventil­schließteil 33 dieses Schieberventiles ist durch die vordere Kolbenlippe des Vorsaugkolbens 11 gebildet, dem als Ventil­öffnungen am freien Ende des Vorsaugzylinders 15 annähernd axiale Ventilschlitze 39 zugeordnet sind. Sobald der Vor­saugkolben 11 in Richtung des Pumphubes die als Ventil­schließkanten 34 vorgesehenen Endkanten der Ventilschlitze 39 erreicht hat, ist das Übertrittsventil 32 geschlossen und entsprechend ist es beim Rückhub des Vorsaugkolbens 11 nach Aufbau eines Vakuums in der Pumpenkammer 14 schlagartig auch wieder geöffnet. Am Ende des Pumphubes können die beiden Stirnflächen 30, 31 des Pumpkolbens 10 und des Vorsaugkol­bens 11 zeitlich verzögert derart an der Bodenwand 18 an­schlagen, daß das Auslaßventil 23 ggf. zur Entlüftung der Pumpenkammer 14 geöffnet wird. Der napfförmige Vorsaugkolben 11 weist eine die Stirnfläche 30 bildende Kolbenhülse 35 auf, die annähernd über die gesamte Länge einer Kolbenhülse 36 des Pumpkolbens 10 reicht.

Der Kolbenschaft 21 weist einen dem Ende des Schaftes 28 mit geringem Abstand gegenüberliegenden Mitnehmer 40 auf, der beim Verkürzen des Halses 29 nach Anschlagen des Pumpkolbens 10 in der Pumphub-Endstellung gegen den Schaft 28 aufläuft und dadurch das Auslaßventil 23 öffnet. Die Schubkolbenpumpe 2 weist außerdem eine wegabhängig, ventilgesteuerte Belüf­tung für das Gefäß 5 auf. Zwischen den beiden Kolbenlippen des Pumpkolbens 10 sind im Mantel des Zylindergehäuses 3 Belüftungs-Durchgangsöffnungen 43 vorgesehen, die unmittel­bar benachbart zur Außenseite der Dichtung 42 im Bereich eines Ringspaltes liegen, welcher von der Dichtung 42 und dem Außenumfang des Zylindergehäuses 3 begrenzt ist. Die Durchgangsöffnungen sind am Ende von Längskanälen 44 vorge­sehen, welche wenigstens gegen Ende des Pumphubes von der hinteren Kolbenlippe des Pumpkolbens 10 zur Herstellung der Belüftungsverbindung nach außen freigegeben werden. Die Aus­tragvorrichtung 1 kann, insbesondere hinsichtlich der be­schriebenen Teile bzw. Baugruppe entsprechend der DE-Pa­tentanmeldung P 37 15 301.3 ausgebildet sein, auf welche wegen weiterer Einzelheiten und Wirkungen Bezug genommen wird. Die Pumpe kann aber auch durch einen ganz anderen, handbetätigbaren Pumpentyp, beispielsweise eine Balgpumpe, eine Membranpumpe, eine Ballonpumpe o.dgl. gebildet sein. Auch ist es denkbar, die Medienpumpe so auszubilden, daß mit ihr zunächst ein vorgespannter Druck im Gefäß 5 erzeugt und dadurch das Medium über ein Steigrohr zum Auslaßkanal und zur Austragdüse 25 gefördert wird, wie das zum Beispiel in der DE-Patentanmeldung P 37 12 327.0 beschrieben ist.

Außer der Medienpumpe 2 ist der Austragvorrichtung 1 als Druckluftquelle eine vorzugsweise handbetätigbare Druckluft­pumpe 50 zugeordnet, die baulich von der Medienpumpe 2 bzw. dem Gefäß 5 getrennt und ggf. auch als fußbetätigbare Pumpe ausgebildet sein kann und die dann zweckmäßig über eine Lei­tung, wie einen flexiblen Schlauch mit dem Gefäß bzw. dem an diesem angeordneten Teil der Austragvorrichtung 1 verbunden ist. Diese Druckluftpumpe kann ebenfalls durch unterschied­liche Pumptypen, beispielsweise die anhand der Medienpumpe erläuterten Pumpentypen, gebildet sein. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform jedoch ist die Druckluftpumpe 50 als Schubkolbenpumpe ausgebildet, baulich mit der Aus­tragvorrichtung 1 vereint, im wesentlichen simultan mit der­selben Handhabe 22 wie die Medienpumpe 2 zu betätigen und gleichachsig innerhalb und/oder axial unmittelbar benachbart zur Medienpumpe 2 und zwar zweckmäßig anschließend an deren äußeres Ende angeordnet. Obwohl es denkbar ist, die Druck­luftpumpe 50 unter Zwischenschaltung eines mit ihr aufzula­denden Druckspeichers über ein handbetätigbares Ventil an den Austragkanal 24 bzw. an die Austragdüse 25 anzuschlie­ßen, ergibt sich eine besonders einfache Ausbildung, wenn die Druckluftpumpe 50 direkt angeschlossen ist, so daß Druckluft im wesentlichen nur während der Betätigung geför­dert wird.

Die Druckluftpumpe 50 weist einen Pumpkolben 51, einen die­sen aufnehmenden Pumpenzylinder 52, ein mit dem Pumpkolben 53 integriertes Luft-Einlaßventil 53 und ein baulich mit dem Pumpenzylinder 52 vereintes Luft-Auslaßventil 54 auf, die achsgleich zueinander und in der Mittelachse der Medienpumpe 2 im wesentlichen vollständig innerhalb der Außenbegrenzun­ gen der kappenförmigen Handhabe 22 angeordnet sind. Obwohl es denkbar ist, ähnlich wie bei der Medienpumpe 2, den Pump­kolben durch die Betätigung gegenüber dem am Gefäß 5 ange­ordneten bzw. befestigten Gehäuse zu bewegen, ergibt sich eine bevorzugte Ausführungsform, wenn der Pumpkolben 51 ge­genüber diesem Gehäuse bzw. am Zylindergehäuse 3 feststehend angeordnet und der Pumpenzylinder 52 mit der Handhabe 22 bewegbar ist.

Bei einer sehr einfachen Ausbildung ist, ohne daß ein geson­dertes Zylindergehäuse für die Druckluftpumpe 50 erforder­lich wäre, der Pumpenzylinder 52 unmittelbar durch den die Manschette 46 des Zylindergehäuses 3 übergreifenden Kappen­mantel der Handhabe 22 gebildet, dessen Innenumfang auf einem Teil seiner Länge die Kolbenlaufbahn 55 für eine ra­dial äußere, zur Kappenstirnwand der Handhabe 2 spitzwinklig konisch erweiterte Kolbenlippe 56 des Pumpkolbens 51 bildet. Eine entsprechende, radial innere, jedoch in derselben Rich­tung konisch verjüngte Kolbenlippe 57 des Pumpkolbens 51 läuft am zylindrischen Außenumfang eines an den Hals 29 an­schließenden und annähernd bis zur Verbindung mit der Hand­habe 2 reichenden Abschnittes des Kolbenschaftes 21.

Der Pumpkolben 51 weist an seiner von den Kolbenlippen 56, 57 abgekehrten Stirnseite zur Befestigung ein annähernd ringförmiges Schnappglied 58 auf, das in eine als Innennut ausgebildet Ringnut an einem kragenförmigen Ansatz 59 einge­sprengt ist, der als Verlängerung der Manschette 86 von der von dieser abgewandten Seite der Querwand 8 geringfügig ab­steht, so daß der Pumpkolben 51 durch Anlage an der Querwand 8 axial gegen der Pumpdruck abgestützt ist. An dieser Stirn­seite des Pumpkolbens 51 ist auch die Zylinderabdeckung 7 in Form von radial in den Bereich des zugehörigen erweiterten Abschnittes der Zylinderbohrung des Zylindergehäuses 3 ra­genden, gleichmäßig um die Pumpenachse verteilten Rippen vorgesehen, die einteilig mit dem Zylindergehäuse 3 oder mit dem aus relativ weichem Werkstoff bestehenden Pumpkolben 51 ausgebildet sein können, so daß in der Ausgangsstellung der Pumpkolben 10 der Medienpumpe 2 mit seiner hinteren Kolben­lippe relativ weich an der Zylinderabdeckung 7 anschlagen kann.

Es ist denkbar, den Kappenmantel bzw. den Pumpenzylinder 52 mit einer Dichtlippe o.dgl. abgedichtet gegenüber der Man­schette 46 laufen zu lassen, so daß das Gehäuse bzw. der zugehörige Teil des Zylindergehäuses 3 unmittelbar einteilig den Pumpkolben bilden kann. Zweckmäßig jedoch bildet der Spalt zwischen dem Pumpenzylinder 52 und dem Gehäuse einen Eintrittsschlitz der Belüftungsluft für das Gefäß 5 und/oder für die Ansaugluft für die Druckluftpumpe 50, die zweckmäßig am Außenumfang des Pumpkolbens 51 vorbei zwischen Unterbre­chungen bzw. Durchbrüchen in dem Schnappglied 58 die Ansaug­luft durch den Pumpkolben 51 von dessen von den Kolbenlippen 56, 57 abgekehrten Rückseite her ansaugt.

Zu diesem Zweck sind in einer die Kolbenlippen 56, 57 ver­bindenden, ringscheibenförmigen Bodenwand in einem Kranz verteilte Luftdurchtrittsöffnungen vorgesehen, die mit einem ringscheibenförmigen Ventilkörper 60 aus elastischem Werk­stoff nach Art eines nicht vorgespannten Rückschlagventils verschlossen werden können. Der Ventilkörper 60 liegt an der Innenseite der Bodenwand zwischen den Kolbenlippen 56, 57 und ist in Öffnungsrichtung durch mindestens einen, insbe­sondere zwei koaxiale Ringwulste 61 anschlagbegrenzt, die an den einander zugekehrten Umfangsseiten der Kolbenlippen 56, 57 mit einem Abstand von der Bodenwand vorgesehen sind, der nur geringfügig größer als die Dicke des Ventilkörpers 60 ist.

Das im Durchmesser kleinere, jedoch ähnlich ausgebildete Auslaßventil 54 arbeitet nach Art eines vorgespannten Über­druckventiles, das erst bei Erreichen eines vorbestimmten Überdruckes in der Pumpen- bzw. Druckkammer 62 öffnet und den Weg für die Druckluft zur Austragdüse 25 freigibt. In eine von der Kappenstirnwand der Handhabe 22 nach innen über den größten Teil des Umfanges mit radialem Abstand von Kap­penmantel abstehende Muffe 63 ist ein bundhülsenförmiger Einsatz 64 mit seinem flanschartigen Ringbund eingesetzt und durch eine Schnappverbindung so gesichert, daß der Ringbund etwa bündig mit der freien Stirnfläche der Muffe 63 ab­schließt. Im ringscheibenförmigen Teil des Ringbundes des Einsatzes 63 sind in einem Kranz Durchtrittsöffnungen ange­ordnet, die mit einem ringscheibenförmigen Ventilkörper 65 verschließbar sind. Dieser Ventilkörper 65 liegt an der von der Druckkammer 62 abgekehrten Stirnfläche des Ringbundes des Einsatzes 63 unter der Kraft einer als Schraubendruckfe­der ausgebildeten Ventilfeder 66 an, die in einem Ringspalt zwischen der Muffe 63 und einer weiteren, koaxial innerhalb dieser liegenden Steckmuffe 67 der Handhabe 22 angeordnet ist. In diese Steckmuffe 67 ist der Hülsenabschnitt des Ein­satzes 64 eingesteckt, in welchen seinerseits wiederum das zugehörige, im Außendurchmesser reduzierte Ende des Kolben­schaftes 21 nach Art eines Preßsitzes so eingesetzt ist, daß eine im wesentlichen starre Verbindung zwischen dem Kolben­schaft 21 und der Handhabe 22 gebildet ist, wobei die freien Stirnflächen des Kolbenschaftes 21 und des Hülsenabschnittes des Einsatzes 64 bündig miteinander nahe benachbart zur Kap­penstirnfläche der Handhabe 22 liegen und der Mitnehmer 40 im zugehörigen Endbereich des Kolbenschaftes 21 vorgesehen ist.

Die Austragdüse 25 ist im wesentlichen durch vier annähernd koaxial sowie quer bzw. rechtwinklig zur Mittelachse der Medienpumpe 2 oder der Druckluftpumpe 50 liegende Körper gebildet, nämlich ineinandergesteckte Düsenkappen 70, 71, einen in die innere Düsenkappe 71 eingreifenden Innenkörper 71 und eine die äußere Düsenkappe 70 am Außenumfang aufneh­mende Außenmuffe 73, die einteilig mit dem Innenkörper 72 bzw. wie dieser mit der Handhabe ausgebildet sein kann und zweckmäßig sowohl an den Mantel der Muffe 63 wie auch an die Kappenstirnwand der Handhabe 22 anschließt. Die zur Düsen­achse 69 im wesentlichen rechtwinkligen Stirnwände der Düsenkappen 70, 71 bilden Düsenstirnplatten 74, 75, welche annähernd ganzflächig aneinander anliegen, wobei an der in­neren Stirnfläche der hinteren Düsenstirnplatte 75 die Stirnfläche 76 des Innenkörpers 72 annähernd ganzflächig anliegt und die vordere Düsenstirnplatte 74 gegenüber der vorderen Stirnfläche 77 der Außenmuffe 73 um weniger als die Hälfte von deren dem Außendurchmesser der äußeren Düsenkappe 70 entsprechenden Innendurchmesser zurückversetzt ist. Die Düsenstirnplatte 75 ist durch ballig vorstehende Ausbildung ihrer äußeren Stirnfläche 78 zur Düsenachse hin verdickt und liegt mit dieser Stirnfläche 78 im wesentlichen ganzflächig an einem entsprechend konkav einspringenden Abschnitt der inneren Stirnfläche der Düsenstirnplatte 74 an.

Die ins Freie führende Düsenendöffnung 80 liegt annähernd in der äußeren Stirnfläche der Düsenstirnplatte 74 bzw. gegen­über dieser geringfügig zurückversetzt in der Bodenfläche einer flachen, kuhlenförmigen Vertiefung 79, so daß die Dü­senendöffnung 80 in der beschriebenen Weise gegenüber dem vorderen Ende der Außenmuffe 73 und von dieser nach vorne abgeschirmt zurückversetzt ist. Der Düsenkanal der Austrag­düse 25 ist im wesentlichen durch zwei gesonderte Einzelka­näle bzw. Einzeldüsen 81, 82 gebildet, die achsgleich unmit­telbar hintereinander liegen.

Die vordere, durch einen entsprechenden Düsenkanal in der Düsenstirnplatte 74 gebildete Einzeldüse 81, deren Düsen-­Austrittsöffnung durch die Düsenendöffnung 80 gebildet ist, weist eine gegenüber ihrer mittleren bzw. kleinsten Weite kleinere Länge auf und ist über ihre gesamte Länge von einer im Bereich der inneren Stirnfläche der Düsenstirnplatte 74 liegenden Düsen-Eintrittsöffnung 83 bis zur Düsen-Austritts­öffnung durchgehend spitzwinklig konisch erweitert.

Die durch einen Düsenkanal in der Düsenstirnplatte 75 gebil­dete hintere Einzeldüse 82 weist demgegenüber sowie gegen­über ihrem mittleren Durchmesser eine größere, jedoch gegen­über ihrem größten Durchmesser kleinere Länge auf und ist in Störmungsrichtung bzw. in Richtung zur davorliegenden Ein­zeldüse 81 verengt, wobei ein hinterer längerer Abschnitt von einer zugehörigen, etwa in der inneren Stirnfläche der Düsenstirnplatte 75 liegenden zugehörigen Düsen-Eintritts­öffnung 85 spitzwinklig konisch verjüngt ist und sich an dessen kleinsten Durchmesser ein Abschnitt konstanter Weite bzw. konstanten Durchmessers anschließt, der bis zur zugehö­rigen, in der Stirnfläche 78 liegenden Düsen-Austrittsöff­nung 84 reicht, so daß sich sowohl eine kontinuierliche als auch eine abgestufte Verengung dieser Einzeldüse 82 auf eine geringste Weite ergibt, die geringfügig kleiner als die kleinste Weite der Einzeldüse 81 ist.

Zwischen den beiden Einzeldüsen 81, 82 ist eine einteilig mit mindestens einer der beiden Düsenstirnplatten, insbeson­dere mit der vorderen Düsenstirnplatte 74 ausgebildete Dralleinrichtung 86 vorgesehen, die durch eine gegenüber der Eintrittsöffnung 83 und der Austrittsöffnung 84 weitere Drallkammer gebildet ist, deren Axialerstreckung jedoch we­sentlich kleiner als die mindestens einer, insbesondere der kürzeren Einzeldüse 81 ist. Der Düsen-Eintrittsöffnung 85 der hinteren Einzeldüse 82 ist ebenfalls eine Dralleinrich­tung 87 zugeordnet, die genauso durch eine im wesentlichen in der Düsenachse liegende, gegenüber der Eintrittsöffnung 85 weitere, jedoch gegenüber der Länge der genannten Einzel­düse wesentlich flachere Drallkammer gebildet ist und die einteilig mit dem Innenkörper 72 und/oder der Düsenstirn­platte 75 ausgebildet sein kann. Zur Vereinfachung der Aus­ bildung können wie Dralleinrichtungen 86, 87 sowie die zuge­hörigen Zuleitungen mit einem einzigen Düsenkörper insofern einteilig ausgebildet sein, als nur dieser an der inneren und äußeren Stirnfläche der zugehörigen Düsenstirnplatte 75 mit den entsprechenden, von der glatten Formgebung abwei­chenden Formgebungen, nämlich mit entsprechenden Vertiefun­gen versehen ist. Dadurch kann durch Wechseln nur eines ein­zigen Bauteiles die Austragdüse 25 an die Eigenschaften des jeweils zu zerstäubenden Fluids angepaßt werden. Es ist auch denkbar, drei oder mehr Einzeldüsen vorzusehen, beispiels­weise dafür, nacheinander Druckluft in den Medienstrom zu leiten oder dafür, das Medium oder zwei oder mehr unter­schiedliche Medien in gesonderten Strömen der Austragdüse 25 zuzuführen.

Die hintere Einzeldüse 82 bzw. deren Dralleinrichtung 87 ist über einen als Endabschnitt vorgesehenen Kanalabschnitt 88 an den Medien-Auslaßkanal 24 angeschlossen, während die vor­dere Einzeldüse 81 bzw. deren Dralleinrichtung 86 über einen als Endabschnitt vorgesehenen Kanalabschnitt 89 an einen sich an das Auslaßventil 54 anschließenden Druckluftkanal 90 angeschlossen ist. Der im Querschnitt winkelförmige Medien-­Kanalabschnitt 88 ist durch entsprechende Nuten an der In­nenumfangsfläche und an der inneren Stirnfläche der inneren Düsenkappe 71 gebildet und durch diese sowie den Innenkörper 72 begrenzt und ferner über einen Zwischenkanal mit dem äu­ßeren Ende des Kolbenschaftes 21 bzw. des Auslaßkanales 24 verbunden, wobei der Zwischenkanal gegenüber der Führung der Druckluft dicht verschlossen zwischen dem Innenkörper 72 und der Kappenstirnwand der Handhabe 22 liegt. Der Druckluft-Ka­nalabschnitt 89 verläuft entsprechend winkelförmig und um die Düsenachse gegenüber dem Kanalabschnitt 88 zweckmäßig diametral versetzt zwischen den Kappenmänteln und den Düsen­stirnplatten 74, 75 der Düsenkappen 70, 71 und ist durch entsprechende axiale und radiale Nuten gebildet, die an der Außenfläche der Düsenkappe 71 vorgesehen sein können, jedoch im dargestellten Ausführungsbeispiel an der Innenseite der Düsenkappe 70 vorgesehen sind. In den Druckluftkanal 90 ist der die Ventilfeder 66 aufnehmende Ringspalt einbezogen, bis an welchen der Druckluft-Kanalabschnitt 89 mit seinem Axial­abschnitt annähernd reicht.

Die radialen Endabschnitte der Kanalabschnitte 88, 89 sind im wesentlichen radial bzw. tangential an die jeweils zuge­hörige Drallkammer angeschlossen, so daß das jeweils geför­derte Medium im Bereich der zugehörigen Düsen-Eintrittsöff­nung 85, 83 um die Düsenachse rotierend bzw. verwirbelt an­strömt und so in den jeweils zugehörigen Düsenkanal ein­tritt.

Durch die beschriebene Ausbildung ist eine mindestens zwei- oder demgegenüber mehrstufige Zerstäubereinrichtung 100 ge­bildet, mit welcher der Medienstrom im Bereich der Drallein­richtung 87 und der Einzeldüse 82 zu Materialteilchen von einer Partikelgröße von beispielsweise etwa 50 - 70 µm vor­zerstäubt und dann durch Druckluftbeschleunigung mindestens noch ein weiteres Mal feiner zerstäubt wird, wobei durch die Luftnachzerstäubung eine bis um annähernd eine Zehnerpotenz feinere Partikelgröße der Materialteilchen erreicht werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Abmessungen zur Erzielung eines Laval-Effektes so getroffen sind,daß der Druckluftstrom die Materialteilchen annähernd bis oder sogar über Schallgeschwindigkeit beschleunigt und diese dann beim Auftreffen auf die Atmosphäre unmittelbar beim Verlas­sen der Düsenendöffnung 80 unter der Aufprallwucht weiter zerrissen werden. Zur Ausbildung der Düsengeometrie der vor­deren Einzeldüsen 81 nach dem Laval-Effekt ist es zweckmä­ßig, wenn diese im Bereich ihrer Düsen-Eintrittsöffnung eine relativ kleine Weite hat und von dieser unmittelbar über einen weichen, trompetenförmigen Übergang bzw. konische Flä­chen sehr weit wird. Die kleinste Weite der Einzeldüse 81 liegt zweckmäßig unter 2 oder 1,5 mm, vorzugsweise unter 1 mm und über einem Zehntel Millimeter, wobei eine Größen­ordnung von einem halben Millimeter zu bevorzugen ist. Ent­sprechend weist die als Hohlkegeldüse ausgebildete Einzeldü­se 82 demgegenüber eine kleinere kleinste Weite auf, die zweckmäßig etwa in der Größenordnung der Hälfte der klein­sten Weite der Einzeldüse 81 oder sogar darunter liegt und bis weniger als ein Zehntel Millimeter betragen kann,vor­zugsweise zwischen einem und zwei Zehntel Millimeter be­trägt. Bei einer Luftzufuhr mit einem Druck von 2 bar und 10 m/s wird bei der beschriebenen Ausbildung im Austritt der Einzeldüse 81 angenähert Schallgeschwindigkeit erreicht und es ist theoretisch eine Tröpfchengröße der zerstäubten Flüs­sigkeit bis 0,632 µm erreichbar, jedoch praktisch wegen der Komprimierbarkeit der Luft ein Wert bis zu etwa 5 µm zu er­reichen.

Anstatt für die Druckluft eine Dralleinrichtung 86 vorzuse­hen, ist es auch denkbar, die Anordnung bzw. eine statt der Dralleinrichtung 86 vorgesehene Kammer so zu gestalten, daß die Druckluft möglichst achsparallel zur Düsenachse gebün­delt in die Einzeldüse 81 eintritt und dadurch innere Rei­bungsverluste noch weiter verringert werden. Die Axialer­streckung dieser Kammer bzw. der Drallkammer liegt zweckmä­ßig in der Größenordnung der kleinsten Weite der Einzeldüse 82 bzw. in der Größenordnung eines beispielsweise bei etwa einem Fünftel liegenden Bruchteiles der kleinsten Weite der Einzeldüse 81 und zweckmäßig unterhalb einem Millimeter bzw. einem halben Millimeter und bevorzugt in der Größenordnung eines Zehntel Millimeters.

Zur feineren bzw. zusätzlichen Zerstäubung kann auch vor der Düsenendöffnung 80 und dieser gegenüberliegend ein Prall­glied vorgesehen sein, gegen welches die Flüssigkeit ge­schleudert und dadurch zerstäubt sowie quer zur Düsenachse umgelenkt wird, wobei dann erst die Zuführung des beispiels­weise durch Anwendung des Laval-Effektes auf Schall- bzw. Überschall-Geschwindigkeit beschleunigten Druckluftstromes erfolgen kann. Die Düsen-Austrittsöffnung für die Druckluft kann in diesem Fall beispielsweise ringförmig um die Düsen-­Austrittsöffnung für die Flüssigkeit bzw. um das plattenför­mige Prallglied vorgesehen sein, so daß die Druckluft die vorzerstäubte Flüssigkeit an der Kante des Prallgliedes übernimmt und wieder parallel zur Düsenachsrichtung umlenkt, so daß die durch die Druckluft so beschleunigten Flüssig­keitsteilchen gegen die Atmosphäre geschleudert und durch Zerplatzen unter dem dabei auftretenden Druck noch feiner aufgeschlossen werden.

Beim dargestellten Ausführungsbeispiel jedoch wird die Druckluft vor der Einzeldüse 81 zugemischt, so daß bereits ein Medien-Druckluftgemisch durch die End- bzw. Einzeldüse 81 austritt. Die Mediendüse kann aber anstatt als Hohlkegel­düse auch als andere Düse, beispielsweise als Vollkegeldüse, als Rechteckkegeldüse, als Flachstrahldüse oder als bei­spielsweise axiale Dralldüse bzw. als Zwei- oder Mehrstoff­düse ausgebildet sein, je nachdem, welche Anforderungen an das zu verarbeitende Medium zu stellen sind. Auch eine Aus­bildung als Doppelhohlkegeldüse ist denkbar. Vor allem kann es vorteilhaft sein, wenn die Austragdüse als Ultraschall­düse mit longitudinalen und/oder zirkularen Kapillarwellen ausgebildet ist.

Die beschriebene Austragvorrichtung arbeitet nach folgendem Verfahren:

Durch Niederdrücken der Handhabe 22 mit dem Finger einer ansonsten das Gefäß 5 haltenden Hand beginnt sowohl die Me­dienpumpe 2 als auch die Druckluftpumpe 50 entgegen der ein­zigen gemeinsamen Rückstellfeder 20 den Pumphub. Dieselbe Rückstellfeder 20 hält auch als Ventilfeder das Auslaßventil 23 geschlossen. Nach einer ersten, einem Bruchteil von bei­spielsweise etwa einem Viertel des Gesamthubes entsprechen­ den Hubstrecke wird das Ansaug- bzw. Übertrittsventil 32 geschlossen und in der Pumpenkammer 14, unter der Vorausset­zung der Füllung mit dem auszutragenden Medium, ein Fluid­überdruck erzeugt.

Gleichzeitig wird auch in der Druckkammer 62 der oberen, als Druckgasquelle vorgesehenen Pumpe ein Überdruck erzeugt, wobei das Druckgas durch Komprimierung vorgespannt wird. Die beiden Drucksysteme sind in diesem Zustand noch vollständig gegeneinander abgeschlossen bzw. abgedichtet. Im weiteren Verlauf der Hubbewegung öffnet in Abhängigkeit von der Ju­stierung der Kraft der beiden gesonderten Ventilfedern einerseits das Auslaßventil 23 und andererseits das Druck­gas-Auslaßventil 54. Diese beiden Ventile können so justiert sein, daß das Medien-Auslaßventil 23 vor dem Druckgas-Aus­laßventil 54 oder gleichzeitig mit diesem oder nach diesem öffnet, so daß die Druckluft entweder nach dem Medium, gleichzeitig mit diesem oder vor dem Medium die Austragdüse 25 erreicht und diese durchströmt.

Die beiden Pumpströme aus Medium und Druckgas werden geson­dert über getrennte Leitungswege der Austragdüse 25 zuge­führt und erst im Bereich der Mischkammer bzw. Drallkammer 86 vereint, nachdem das Medium bereits noch innerhalb des Zwischenraumes vorzerstäubt ist. Sofort anschließend an die Vereinigung der beiden Druckströme erfolgt deren schlagarti­ge Beschleunigung in Austragrichtung, was spätestens unmit­telbar nach Austritt durch die Düsenendöffnung 80 zu einer noch feineren Zerstäubung der Medienteilchen sowie zu einem sehr intensiven und daher relativ weittragenden Sprühstrahl führt, der auch sehr eng gebündelt sein kann. Dadurch eignet sich die Austragvorrichtung sowohl für medizinische Wirk­stoffe, beispielsweise Inhalationspräparate, wie auch für technische Anwendungen zum Sprühen von Lacken, beispielswei­se wasserlöslichen Farben, Ölen, für chemische Wirkstoffe und vieles mehr, ohne daß zur Zerstäubung eine Speicherung von Treibgas im Gefäß 5 erforderlich wäre. Als Druckgasquel­le kann ggf. auch ein beispielsweise patronenförmiger Druck­gasspeicher mit einem Auslaßventil vorgesehen sein, das dann zweckmäßig durch Betätigung der Handhabe 22 zu öffnen ist.

Spätestens nach Erreichen der Pumphub-Endstellung wird die Handhabe 22 durch Freigabe entlastet, wodurch zunächst unter der Kraft der Rückstellfeder 20 das Medien-Auslaßventil 23 schließt. Das Druckgas-Auslaßventil 54 kann dabei so ju­stiert sein, daß es vor, gleichzeitig mit oder nach dem Me­dien-Auslaßventil 23 schließt, so daß in letzterem Fall durch die noch strömende Druckluft die Austragdüse 25 von Medienresten gereinigt bzw. freigeblasen wird. Nach Schlie­ßen des Rückschlagventiles 23 nimmt die Rückstellfeder 20 die gesamte Kolbeneinheit 9 sowie den Druckluft-Pumpenzylin­der 52 zur Ausgangsstellung hin mit, so daß in der Pumpen­kammer 14 ein Unterdruck aufgebaut und durch ein am Einlaß­kanal 19 angeordnetes, annähernd bis zum Gefäßboden reichen­des Steigrohr 47 Medium in die Vorsaugkammer 17 angesaugt wird.

Gleichzeitig ist unter dem in der Druckkammer 62 entstehen­den Unterdruck das Druckluft-Einlaßventil 53 geöffnet, so daß bei geschlossenem Auslaßventil 54 zwischen dem hinteren Ende der Kolbeneinheit 9 bzw. des Pumpkolbens 10 und der Rückseite des Druckluft-Pumpkolbens 51 sowie durch diesen hindurch Luft in die Druckkammer 62 angesaugt wird. Sobald des Übertrittsventil 32 durch Freigabe der Ventilschlitze 39 geöffnet ist, tritt die Flüssigkeit von der Vorsaugkammer 17 in die Pumpenkammer 14 über, so daß diese wieder gefüllt und die Austragvorrichtung für einen nächsten Pumphub bereit ist. In dieser Ausgangsstellung ist auch die Belüftungsver­bindung zum Gefäß 5 durch die hintere Kolbenlippe des Pump­kolbens 10 dicht geschlossen, während sie beim Pumphub spä­testens nach Öffnen des Übertrittsventiles 32 geöffnet ist. Durch die beschriebene Ausbildung ist eine sehr genaue Do­ sierung der je Pumphub ausgebrachten Medienmenge zu erzie­len, wobei die Austragvorrichtung bei einfacher und kompak­ter Bauweise so gestaltet sein kann, daß sie praktisch lage­unabhängig bzw. sowohl in aufrechter als auch in Überkopfla­ge gleich gut arbeitet und selbst in Überkopflage bei Aus­gangsstellung der Kolbeneinheit ein Auslaufen des Gefäßes durch die Austragvorrichtung verhindert ist.

In den Fig. 5 bis 14 sind für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den übrigen Figuren, je­doch mit unterschiedliche Buchstaben-Indizes verwendet. Insofern ist die Beschreibung der übrigen Figuren auch eine Beschreibung der jeweils einzelnen betreffenden Figur, so­weit nicht unterschiedliche Merkmale und Wirkungen herausge­stellt sind.

Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 ist auch der Düsenkanal der End-Einzeldüse 81a im Querschnitt abgestuft, wobei an die Eintrittsöffnung 83a ein Abstand konstanter Weite an­schließt, der in einen stumpfwinklig kegelförmigen Abschnitt etwa gleicher Länge übergeht, welcher mit seinem weiten Ende die Düsenendöffnung 80a bildet. Die Düsen-Austrittsöffnung 84a der Medien-Einzeldüse 82 ist durch eine im Querschnitt spitzwinklig scharfe Ringkante mit einer zur Düsenachse 69a parallelen inneren Flanke gebildet. Der Druckluftstrom bzw. der Kanalabschnitt 89a mündet im Bereich dieser Strömungs-­Abreißkante 91, die in der Ebene der der Einzeldüse 81a ge­genüberliegenden Stirnfläche der Mischkammer 86a liegt und so von einer im Querschnitt stumpfwinklig V-förmigen Ringnut umgeben ist, daß deren eine Seitenflanke die ringäußere Flanke der Abreißkante 91 bildet. Diese Ringnut 92 kann einen Teil der Dralleinrichtung für die Druckluft bilden, die somit um die Abreißkante 91 bzw. an deren ringäußeren Flanke rotiert. Die Abreißkante kann durch eine Stirnkante oder eine radial einwärts gerichtete Umfangskante sowie auch durch den Eintrittsbereich der vorderen Einzeldüse gebildet sein. Auch hier ist die Axialerstreckung der Einzeldüse 81a ggf. einschließlich der Axialerstreckung der Kammer 86a we­sentlich kleiner als diejenige der Einzeldüse 82a, während der Durchmesser der Eintrittsöffnung 83a etwa dem Durchmes­ser der tiefsten Stelle der Ringnut 92 entspricht.

Gemäß Fig. 6 umgibt die Mündung des Druckgaskanales die Dü­senachse 69b mit der Kammer 86b so, daß die beiden Druck­ströme erst im Bereich des Düsenkanales der Einzeldüse 81b und/oder in Austragrichtung danach zusammentreffen, wobei der Druckluftstrom als achsparallel zur Düsenachse 69b ge­richteter, ggf. rotierender Hüllstrom um den vorzerstäubten Medienstrom zugeführt wird. Die Düsen-Austrittsöffnung 84b ist in diesem Fall von einer ringförmigen, zur Düsenachse 69b rechtwinkligen Stirnfläche 91b der Einzeldüse 82b umge­ben, wobei diese Stirnfläche am Außenumfang in die ringinne­re Flanke der Kammer 86b übergeht, die durch eine in die zugehörige Stirnfläche 78b eingeformte Ringnut 92b gebildet ist. Die Außenweite der Stirnfläche 91b ist kleiner als die Innenweite der Eintrittsöffnung 83b, die somit die Aus­trittsöffnung 84b ringförmig umgibt. Zu diesem Zweck liegt die Stirnfläche 91b, die auch stumpfwinklig kegelstumpfför­mig sein könnte, wenigstens annähernd in der Ebene der Ein­trittsöffnung 83b, wobei auch eine Lage der Austrittsöffnung 84b zwischen den beiden Enden des Düsenkanales der Einzeldü­se 81b oder gegenüber dessen äußerem Ende bzw. gegenüber der Düsenendöffnung 80b nach außen versetzt denkbar ist.

Insofern weist die Austragdüse 25b zweckmäßig mindestens zwei zueinander unmittelbar benachbarte, insbesondere in Richtung ihrer Düsenachse 69b hintereinander und/oder annä­hernd konzentrisch liegende Einzeldüsen 81b, 82b auf, von denen vorzugsweise eine als End-Einzeldüse 81b die Düsenend­öffnung 80b bildet und die andere, nur an den Medien-Auslaß­kanal angeschlossene Medien-Einzeldüse 82b gegenüber der Düsenendöffnung 80b zurückversetzt sein kann. Ragt die Ein­ zeldüse 82b beispielsweise konzentrisch in die Einzeldüse 81b, so ist der von diesen beiden Düsen begrenzte, ringför­mige Düsenkanal zweckmäßig nach außen bzw. in Austragrich­tung zum Beispiel dadurch konisch verengt, daß sowohl der Außenumfang der Innendüse wie auch der Innenumfang der äuße­ren Düse verengt ist, wobei der Kegelwinkel dieser beiden Umfangsflächen so voneinander abweichend vorgesehen sein kann, daß der ringförmige, für den Druckluftstrom vorgesehe­ne Düsenkanal im Durchlaßquerschnitt nach außen geringfügig abnimmt. Besonders in diesem Fall, aber auch in anderen Fäl­len kann der Düsenkanal der Medien-Einzeldüse einen vorde­ren, trichterförmig erweiterten, die zugehörige Austritts­öffnung bildenden Endabschnitt aufweisen, so daß beispiels­weise dieser Düsenkanal zwischen seinen Enden eine Engstelle aufweist, von der er nach beiden Enden konisch und/oder ab­gestuft erweitert ist.

In den Fig. 7 bis 9 sind zwei Dralleinrichtungen 86c, 87c an einer Austragdüse 25c dargestellt, die ähnlich derjenigen nach Fig. 6 ausgebildet ist. Der Kanalabschnitt 89c bzw. 88c mündet in die jeweils zugehörige Dralleinrichtung 86c bzw. 87c im Bereich eines die Düsenachse 69c umgebenden Ringkana­les, wobei die Einmündung radial oder tangential entspre­chend der zugehörigen Drallrichtung vorgesehen sein kann, so daß die Druckluft bereits in dem Ringkanal 93, 94 in Drall­richtung umlaufend strömt. Von dem Ringkanal 93 bzw. 94 bzw. von dessen Innenumfang zweigen Leitkanäle 95 bzw. 96 nach innen ab, die von einteilig mit dem jeweils zugehörigen Dü­senkörper ausgebildeten Leitkörpern begrenzt sind, einen gegenüber dem Ringkanal 93 bzw. 94 wesentlich kleineren Durchlaßquerschnitt haben und in der zugehörigen Strömungs­richtung kontinuierlich verengt oder von konstantem Quer­schnitt sein können. Je Dralleinrichtung kann ein Leitkanal oder können zwei, drei, vier oder mehr Leitkanäle gleichmä­ßig um die Mittelachse verteilt vorgesehen sein, wobei zweckmäßig die Summe der Durchlaßquerschnitte der Leitkanäle 95 bzw. 96 größer als diejenige des zugehörigen Ringkanales 93 bzw. 94 ist. Die Leitkanäle 95 bzw. 96 münden in einen von den zugehörigen Leitkörpern begrenzten Innenraum, der im Falle der Dralleinrichtung 87c das hintere Ende des Düsenka­nales der Einzeldüse 82c und im Falle der Dralleinrichtung 86c der die Einzeldüse 82c bzw. den Eintrittsbereich der Einzeldüse 81c umgebende, ringförmige Raum ist.

Die Leitkanäle 95, 96 können dabei so tangential in diesen jeweils zugehörigen Innenraum münden, daß die Drall-Rota­tionsrichtung beider Druckströme gleich oder entgegengesetzt gerichtet ist, wobei im ersten Fall eine besonders hohe Be­schleunigung und im zweiten Fall eine besonders starke Ver­wirbelung erzielt wird. Die Dralleinrichtungen 86c, 87c bzw. die Leitkörper und die seitlichen Begrenzungen der Leitkanä­le 95, 96 sind in diesem Fall ausschließlich durch entspre­chende Formgebung der voneinander abgekehrten Stirnflächen der Düsenstirnplatte 75c bzw. der Düsenkappe 71 gebildet, so daß die einander zugekehrten Stirnflächen des Innenkörpers 72c und der Düsenstirnplatte 74c eben ausgebildet werden können und lediglich der Begrenzung der Kanäle und Kammern an einer Seite dienen. Es ist aber auch denkbar, nur die Flüssigkeit über eine Drallkammer zu führen und die Luft direkt über einen Ringkanal aus der Düse ausströmen zu las­sen oder auch umgekehrt nur die Luft über eine Drallkammer zu führen.

In Fig. 10 ist eine Doppelrotations-Austragdüse 25d darge­stellt, bei welcher das Medium in der Verwirbelungs- bzw. Dralleinrichtung 87d in einer ersten Stufe in eine entspre­chende Strömung gebracht wird und dann in einer zweiten Ver­wirbelungs- bzw. Dralleinrichtung 86d nochmals in einer gleich- oder ggf. entgegengesetzt gerichteten Drallströmung, insbesondere unter Beschleunigung geführt wird. Zu diesem Zweck mündet die Austrittsöffnung 84d des Düsenkanales der Einzeldüse 82d außerhalb der Düsenachse 69d und/oder gegen­ über dieser schräg gerichtet, wofür im dargestellten Ausfüh­rungsbeispiel ein unter etwa 45° oder mehr schräg zur Düsen­achse 69d liegender Düsenkanal vorgesehen ist, dessen Ein­trittsöffnung 85d exzentrisch bzw. im Abstand zur Düsenachse 69d liegt. Die Zuführung der Druckluft kann in der Drallkam­mer 86d oder in einer weiteren, darauffolgenden gesonderten Kammer erfolgen.

In Fig. 11 ist eine Austragvorrichtung 1e dargestellt, bei welcher die Handhabe 22e am Anfang ihres dem Pumphub zugehö­rigen Betätigungsweges nur die Druckluftpumpe 50e und erst darauffolgend auch die Medienpumpe 2e betätigt, wobei vor­zugsweise eine für beide Pumpen vorgesehene, im dargestell­ten Ausführungsbeispiel durch die Kolbenstange 21e gebildete Betätigungsstange bis zur Mitnahme bzw. Betätigung der Me­dienpumpe 2e einen anschlagbegrenzten Leerweg aufweist. Die Anordnung kann statt dessen oder zusätzlich aber auch so vorgesehen sein, daß die Handhabe 22e am Ende des Pumphubes der Medienpumpe 2e zur anschließenden weiteren Betätigung der Druckluftpumpe 50e einen Folge- bzw. Restweg aufweist, so daß die Druckluftpumpe 50e auch nach dem Ende des Pumphu­bes der Medienpumpe 2e in kontinuierlicher Fortsetzung ihres bereits durchgeführten Pumphubes über einen Resthub weiter betätigt werden kann.

Im ersten Fall wird durch den Leerweg vor Beginn des Pumphu­bes der Medienpumpe 2e bzw. vor oder nach dem Schließen von deren Einlaß- bzw. Übertrittsventil zumindest in der Druck­kammer 62e ein Überdruck aufgebaut oder sogar, bei entspre­chender Abstimmung des als federbelastetes Plattenventil ausgebildten Auslaßventiles 54e, vor Öffnen des Medien-Aus­laßventiles 23e Druckluft in die Austragdüse 25e geleitet. Im zweiten Fall wird nach dem Ende des Pumphubes der Medien­pumpe 2e weiterhin Druckluft zur Austragdüse 25e geleitet und dadurch kann diese gereinigt bzw. durch vollständigen Austrag von Restpartikeln des Mediums freigeblasen werden.

Zu diesem Zweck ist bei der Ausführungsform nach Fig. 11 die Kolbenstange 21e als zur Strecklage federbelastete, rohrför­mige Teleskopstange ausgebildet, deren einer, äußerer Stan­genteil 97 einen Bauteil mit dem Pumpkolben 10e bildet und deren anderer, innerer Stangenteil 98 über den Einsatz 64e fest mit der Handhabe 22e verbunden ist. Die beiden Stangen­teile 97, 98 greifen im Bereich der Druckkammer 62e zwischen dem Druckluft-Pumpkolben 51e und der Stirnfläche der Muffe 63e ineinander, wobei an der Endfläche des inneren Stangen­teiles 98 eine Streckfeder 99 in Form einer Schraubendruck­feder mit einem Ende abgestützt ist, deren anderes Ende ge­genüber dem Stangenteil 97 abgestützt ist und, wie darge­stellt, auch am Vorsaugkolben 11e bzw. am Ventilschließteil 26e des Medien-Auslaßventiles 23e abgestützt sein kann, so daß die Streckfeder 99 dessen Ventilfeder entgegenwirkt und bei Erreichen einer vorbestimmten Federspannung die dann im wesentlichen wegabhängige Öffnung des Auslaßventiles 23e einleiten kann.

Die Streckfeder 99 kann in sich oder im Zusammenwirken mit einer weiteren, erst nach einer vorbestimmten Relativver­schiebung der Stangenteile 97, 98 wirksamen Feder eine abge­stufte Federcharakteristik in der Art aufweisen, daß der von der Streckfeder 99 ausgeübte Widerstand in einer ersten Stu­fe gegenüber der Kraft der Rückstellfeder der Medienpumpe 2e so gering ist, daß am Anfang des Betätigungsweges der Hand­habe 22e nur die Druckluftpumpe 50e betätigt wird und die Medienpumpe 2e unbetätigt bleibt. In einer zweiten Stufe steigt dann der Widerstand der Streckfeder 99 schlagartig gegenüber der Rückstellfeder der Medienpumpe 2e so stark an, daß diese im wesentlichen gleichlaufend mit der Druckluft­pumpe 50e betätigt wird. Am Ende des Pumphubes der Medien­pumpe 2e kann dann noch ein Restweg zur Betätigung der Druckluftpumpe 50e gegen den erhöhten Widerstand der Streck­feder 99 zur Verfügung stehen. Die Pumphub-Endstellung der Druckluftpumpe 50e ist zweckmäßig durch Anschlag der Handha­ be 22e gegenüber der Kolbeneinheit 9e bzw. gegenüber der Endfläche des Stangenteiles 97 der Kolbenstange 21e be­grenzt, an welcher die Stirnfläche der Muffe 63e bzw. des Einsatzes 64e anschlägt.

Während bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 der Auslaßkanal 24e am Außenumfang des Schaftes 28 vorgesehen ist, ist er bei der Ausführungsform nach Fig. 11 im Innern des rohrförmigen Schaftes 28e vorgesehen. Bei der Ausfüh­rungsform nach den Fig. 1 bis 3 kann die Pumpkammer 14, wenn sie noch nicht mit Medium gefüllt ist, dadurch verhältnismä­ßig leicht entlüftet werden, daß am Ende des Pumphubes der Medienpumpe 2 der Pumpkolben 10 durch Anschlag festgelegt wird und dann durch weiteres Drücken der Handhabe 22 über den Mitnehmer 40 das Auslaßventil 23 mechanisch bzw. wegab­hängig geöffnet werden kann. Eine solche Anordnung ist bei der Ausführungsform nach Fig. 11 nicht vorgesehen, wäre je­doch auch denkbar, wenn der Mitnehmer das Ende des Schaftes 28e erst kurz vor der Pumphub-Endstellung der Druckluftpumpe 50e erreicht. Der Schaft 28e ist verschiebbar in dem Stan­genteil 98 geführt und von der innerhalb des Stangenteiles 97 liegenden Streckfeder 99 umgeben.

Wie Fig. 11 ferner zeigt, ist die Druckluftpumpe 50e bzw. die Handhabe 22e in Ausgangsstellung durch Anschlag unmit­telbar gegenüber einem Gehäuseteil, insbesondere gegenüber der Manschette 46e bzw. dem Ansatz 59e des Zylindergehäuses 3e der Medienpumpe 2e anschlagbegrenzt. Zu diesem Zweck weist der Pumpkolben 52e an seinem Ende einen einwärts ge­richteten Ringbund als Anschlag 101 auf, dem als Gegenan­schlag 102 ein über den Außenumfang vorstehender, im Bereich des Gegengliedes für das Schnappglied 58e liegender Ringbund des Zylindergehäuses 3e zugeordnet ist. Der Anschlag 101 und der Gegenanschlag 102 können in Ausgangsstellung so abge­ dichtet aneinander anliegen, daß die Luftzufuhr zur Druck­luftpumpe 50e und die Belüftung für das Gefäß nach außen hermetisch abgedichtet sind.

Während bei der Ausführungsform nach Fig. 11 das Medien-Aus­laßventil 23e im Bereich des Pumpkolbens 10e bzw. im zugehö­rigen Zylindergehäuse 3e liegend vorgesehen und der Medien-­Auslaßkanal 24e in Strömungsrichtung nach diesem, in den Ringraum zwischen dem Schaft 28e und dem Stangenteil 97e mündenden Auslaßventil 23e über Querbohrungen im Schaft 28e an den Ringraum angeschlossen ist, ist bei der Ausführungs­form nach Fig. 12 das Medien-Auslaßventil 23f außerhalb des Zylindergehäuses 3f im Bereich der Druckluftpumpe 50f bzw. innerhalb der Steckmuffe 67f der Handhabe 22f vorgesehen, wobei in diesem Fall die Handhabe bzw. der Druckluft-Pumpen­zylinder 52f einen Bestandteil des Kolbenschaftes 21f bil­det. Das Auslaßventil 23f kann, wie dargestellt, nach Art eines Nadel- bzw. Stiftventiles, nach Art eines Rückschlag­ventiles, nach Art eines mit einem gesonderten, vom Medien­druck beeinflußten steuerkolbenbetätigten Ventiles und ins­besondere auch als Schlauchventil nach der DE-PS 29 02 624 ausgebildet sein.

Das Austragventil 53f liegt sehr nahe bei der Austragdüse 25f bzw. unmittelbar an der von diesem abgekehrten Seite des Innenkörpers 72f, so daß zwischen ihm und dem Düsenkanal praktisch nur noch der winkelförmige Kanalabschnitt 88f liegt, in dem nur geringe Medienreste verbleiben können und der durch entsprechende Umsteuerung der Druckluft auch leicht gereinigt bzw. freigeblasen werden kann. Das Druck­luft-Auslaßventil 54f ist im dargestellten Ausführungsbei­spiel ein federbelastetes Kugelventil, dessen durch das Zy­lindergehäuse der Druckluftpumpe bzw. die Handhabe 22f ge­bildetes Ventilgehäuse zwischen der Pumpenachse und der Aus­tragdüse 25f so liegt, daß es unmittelbar an den einen Schenkel des Druckluft-Kanalabschnittes 89f angeschlossen ist. Der Druckluft-Pumpenzylinder 52f greift in diesem Fall mit geringem Spaltabstand in den Innenumfang des kragenför­migen Ansatzes 59f ein, der ebenso wie die Querwand 8f ein­teilig mit der als Schraubkappe ausgebildeten Kappe 4f aus­gebildet ist.

Die Medienpumpe 2f weist bei dieser Ausführungsform keinen Doppelkolben, sondern an der Kolbeneinheit 9f nur einen ein­zigen Pumpkolben 10f auf, der im wesentlichen durch eine ringförmige Kolbenscheibe gebildet ist, über deren vorderes und/oder hinteres Ende jeweils eine kegelstumpfförmig erwei­terte Kolbenlippe vorsteht, wobei die vordere Kolbenlippe in Pumphub-Endstellung an der durch eine abgesetzte Ringschul­ter gebildeten Bodenwand 18f anschlägt, die in Richtung zum Einlaßkanal 19 in einen mehrfach abgesetzten, im Außenumfang reduzierten Endabschnitt des Zylindergehäuses 3f übergeht. In diesem Endabschnitt liegt als Ansaugventil 32f ein Rück­schlagventil in Form eines Kugelventiles mit kugelförmigem Ventilschließteil 33f und konischem Ventilsitz 34f.

Das Zylindergehäuse 3f ist einteilig mit dem an seinem äuße­ren Ende über den Außenumfang vorstehenden Ringflansch 6f ausgebildet, der an der Querwand 8f mit seiner freien Stirn­fläche abgestützt ist und mit der davon abgekehrten, ring­förmigen Stirnfläche so gegen den Gefäßhals gespannt werden kann, daß er selbst die der Dichtung 42 entsprechende Dich­tung bildet.

Am äußeren Ende ist der Zylinder 12 bzw. das Zylindergehäuse 3f mit einem ring- bzw. muffenförmigen, vom Kolbenschaft 21f durchsetzten Zylinderdeckel 7f verschlossen, der mit einem über seinen Außenumfang vorstehenden Ringbund so in eine Innennut des Ringflansches 6f abgedichtet eingesprengt ist, daß er ebenfalls an der Querwand 8f axial abgestützt sein kann. Ein inneres, in den Mantel des Zylindergehäuses 3f ragendes, am Außenumfang entsprechend der hinteren Kolben­ lippe des Pumpkolbens 10f kegelstumpfförmiges Ende des Zy­linderdeckels 7f liegt in der Ausgangsstellung des Pumpkol­bens 10f als Anschlag mit einer relativ scharfen Ringkante an dem Pumpkolben 10f bzw. an der hinteren Stirnfläche von dessen Kolbenscheibe an, wodurch auch eine Abdichtung gegen­über der Druckluftpumpe 50f erzielt wird.

Der Kolbenschaft 21f ist aus der Ausgangsstellung gegenüber dem Pumpkolben 10f um einen Leerweg verschiebbar, über wel­chen die Druckluftpumpe 50f bereits betätigt wird, während die Medienpumpe 2f durch Stehenbleiben des Pumpkolbens 10f noch unbetätigt ist. Am Ende des Leerweges schlägt der Kol­benschaft 21f mit einem Mitnehmer an der Rückseite der Kol­benscheibe des Pumpkolbens 10f an und nimmt diesen dann bis zu seiner Hubendstellung mit. Der außerhalb der Druckluft­pumpe 50f in Ausgangsstellung innerhalb des Zylinderdeckels 7f liegende Mitnehmer 103 ist durch eine Ringschulter des Kolbenschaftes 21f gebildet, die ihrerseits durch die End­fläche des mit dem Pumpenzylinder 52f bzw. der Handhabe 22f verbundenen oder einteilig ausgebildeten Stangenteiles 98f gebildet ist, welcher eine im Außenquerschnitt reduzierte Fortsetzung der Muffe 67f bilden kann.

Insbesondere im Falle einer verschiebbaren Lagerung des Ven­tilschließteiles 62f des Medien-Auslaßventiles 23f ist der Kolbenschaft 21f nach Art einer Teleskopstange ausgebildet, deren innerer, den Auslaßkanal 24f bildender, rohrförmiger Stangenteil 28f im Bereich des zugehörigen Endes den Ventil­schließteil 26f bildet. Der Kolbenschaft 22f bzw. der Stan­genteil 28f durchsetzt den Pumpkolben 10f im Bereich einer Durchtrittsöffnung in der Kolbenscheibe, wobei der Pumpkol­ben 10f am Innenumfang mindestens eine Dichtlippe zur abge­dichteten Führung auf dem Außenumfang dieses Stangenteiles 28f aufweist. An dem innerhalb der Pumpenkammer 14f liegen­den Ende weist der Stangenteil 28f einen über seinen Außen­umfang vorstehenden Stangenbund 105 oder ein vergleichbares Mitnehmerglied für den Rückhub des Pumpkolbens 10f auf, das an der zugehörigen Stirnfläche der Kolbenscheibe anschlagen und an dem die Rückstellfeder 40f abgestützt sein kann.

Die äußere und die innere Kolbenlippe 56f bzw. 57f des Pump­kolbens 51f der Druckluftpumpe 50f sind bei dieser Ausfüh­rungsform axial gegeneinander um mehr als den Pumphub der Medienpumpe 2f bzw. der Druckluftpumpe 50f versetzt, wobei die innere Kolbenlippe 57f zweckmäßig im wesentlichen inner­halb des Ringflansches 6f bzw. des Zylindergehäuses 3f liegt, während die äußere Kolbenlippe 56f demgegenüber nach außen versetzt ist und mindestens bis zum äußeren Ende des Ansatzes 59f oder darüber hinaus reichen kann. Der Pumpkol­ben 51f ist in den Zylinderdeckel 7f bzw. den Ringflansch 6f und auch in die Querwand 8f zentriert und bis auf die Luft­zufuhr abgedichtet eingesetzt, wofür er zwischen seiner Bo­denwand und der Kolbenlippe 56f einen am Außenumfang mehr­fach abgestuften profilierten Mantelteil aufweist.

In Fig. 13 ist eine vorteilhafte Ausbildung einer steuerein­richtung 106 zur gegenüber dem Weg der Handhabe 22h verzö­gerten Öffnung des Medien-Auslaßkanales 24h oder des Druck­luftkanales 90h bzw. beider Kanäle dargestellt, wobei vor­zugsweise ein vom Druck der Druckluft in der Druckluftkammer 62h beeinflußter Steuerkolben 107 zur Betätigung mindestens eines bewegbaren Ventilkörpers 27h bzw. 65h vorgesehen ist. Der zur Schließrichtung federbelastete Steuerkolben 107 ist baulich mit dem Ventilkörper 65h des Druckluft-Auslaßventi­les 54h vereint, mit welchem er eine napfförmige Bundhülse bildet, deren an einem Ende vorgesehener Ringbund den Ven­tilkörper 65h bildet und die am anderen Ende mit einer ring­scheibenförmigen Bodenwand verschlossen ist, welche mit einem entgegen Strömungsrichtung in den Kolbenschaft 21h ra­genden Ansatz den Ventilsitz 27h bildet, dem als Ventil­schließteil 26h ein fest im Kolbenschaft 21h sitzender oder mit dem Schaft 28h beweglicher Teil zugeordnet sein kann.

Der Steuerkolben 107 ist mit seinem Mantel auf dem Außenum­fang des zugehörigen Endes des Kolbenschaftes 21h bzw. des diesen umgebenden Hülsenteiles des Einsatzes 64h um den Öff­nungsweg der beiden Ventile gegen die gemeinsame Ventilfeder 66h verschiebbar geführt. Zur gegenseitigen Abdichtung der beiden Kanalwege, nämlich des Kanalabschnittes 88h einer­seits und des Kanalabschnittes 89h sowie des Druckluftkana­les 90h anderseits ist der Steuerkolben 107 mit einer im Bereich seiner Bodenwand liegenden Dichtlippe 108 abgedich­tet an einer Laufbahn der Muffe 63 geführt, wobei diese Laufbahn anschließend an den Ringspalt für die Ventilfeder 66h vorgesehen ist.

Die Steuereinrichtung 106 zur gemeinsamen Steuerung sowohl des Druckgases als auch des Mediums hinsichtlich deren Frei­gabe zur Austragdüse 25h öffnet bei Erreichen des vorbe­stimmten Druckes in der Druckkammer 62h beide Ventile gleichzeitig oder aufeinanderfolgend dadurch, daß durch die­sen Überdruck zunächst der Ventilschließteil 65h des Auslaß­ventiles 54h in Öffnungstellung überführt wird. Dadurch wird der Steuerkolben 107 von dem Ventilschließteil 65h mitgenom­men, so daß der an ihm vorgesehene Ventilsitz 27h gleichzei­tig oder verzögert von dem Ventilschließteil 26h abhebt und dadurch ebenfalls öffnet. Entsprechend umgekehrt kann das Medien-Auslaßventil 23h gleichzeitig mit oder vor dem Druck­luft-Auslaßventil 54h wieder schließen. Die Steuereinrich­tung 107 weist somit mindestens ein zur Medien-Einzeldüse und mindestens ein zur Druckluft-Einzeldüse führendes Ventil auf, wobei vorzugsweise das zur Druckluft-Einzeldüse führen­de Ventil vor dem anderen Ventil öffnet und/oder nach diesem schließt.

In Fig. 14 ist eine Steuereinrichtung 106i zur Umsteuerung wenigstens eines Teiles des von der Druckkammer kommenden Druckluftstromes in wenigstens einen Teilabschnitt, insbe­sondere einen an die Austragdüse 25i anschließenden Endab­ schnitt bzw. in die Austragdüse 25i veranschaulicht, wobei vorzugsweise ein vom Druck der Druckluft beeinflußter Steu­erkolben 107i zur Betätigung mindestens eines bewegbaren Ventilkörpers vorgesehen ist. Statt dessen oder zusätzlich hierzu ist es auch denkbar, den Steuerkolben vom Druck im Medien-Auslaßkanal 24i zu beeinflussen.

Das Druckluft-Auslaßventil 54i ist in diesem Fall nicht als Platten-, sondern als Schieberventil ausgebildet, wobei der nach Art einer Ringdichtlippe manschettenförmige Ventil­schließteil 65i als Ventilschieber am Außenumfang das Steu­erkolbens 107i vorgesehen sowie in und aus dem Bereich von Ventilschlitzen an einer Innenumfangsfläche des den Ring­spalt für die Ventilfeder 66i einschließenden Druckluftkana­les 90i bewegbar ist. Die Ventilschlitze 109 können in ein­facher Weise am kragenförmigen Mantel des Einsatzes 64i vor­gesehen sein. Bei Überdruck in der Druckluftkammer der Druckluftpumpe 50i wird der ringförmige Steuerkolben 107i, von welchem der Ventilschließteil 65i in Richtung zur Druck­kammer absteht, entgegen der Kraft der Ventilfeder 66i so verschoben, daß die Dichtlippe des Ventilschließteiles 65i von einem ventilschlitzfreien Bereich in den Bereich der Ventilschlitze 109 gelangt, so daß die Druckluft von der Druckluftkammer in den Druckluftkanal 90i übertreten kann.

Die Steuereinrichtung 106i bzw. der Steuerkolben 107i betä­tigt ein weiteres Luft-Schließventil 110, für welches am Innenumfang des Steuerkolbens 107i ein weiterer, entspre­chend manschettenförmiger und in gleicher Richtung abstehen­der Ventilschließteil 111, ähnlich wie der Ventilschließteil 65i vorgesehen ist. Diesem Ventilschließteil 111 ist minde­stens eine bzw. ein Kranz gleichmäßig verteilter Ventilöff­nungen 112 an einer Außenumfangsfläche zugeordnet, wobei diese Ventilöffnungen 112 in einfacher Weise im Hülsenteil des Einsatzes 64i in Form von Radialbohrungen vorgesehen sind und in einen Ringkanal zwischen dem zugehörigen Ende des Kolbenschaftes 21i sowie diesem Hülsenteil und von dort in den Medien-Kanalabschnitt 88i münden.

In Ausgangsstellung sind das Druckluft-Auslaßventil 54i und das Schieber-Schließventil 110 durch die zugehörigen Ventil­schließteile 65i, 111 geschlossen. Unter dem ansteigenden Druckluft-Überdruck wird der Steuerkolben 107i zunächst über einen Teilweg bewegt und dadurch das Luft-Schließventil 110 geöffnet, so daß die Druckluft in den Flüssigkeitsweg bzw. in den Kanalabschnitt 88i strömt. Da die Druckluft hierbei auf die gleichzeitig in den Medien-Kanalabschnitt 88i geför­derte Flüssigkeit trifft, ergibt sich ein Rückstau und, ggf. auch durch den in der Druckluftkammer weiter ansteigenden Druck, wird der Steuerkolben 107i weiter entgegen der Kraft der Ventilfeder 66i bewegt, so daß nunmehr auch das zunächst noch geschlossene Druckluft-Auslaßventil 54i öffnet und die Druckluft zum Kanalabschnitt 89i strömen kann. Wird der Flüssigkeitsstrom, beispielsweise am Ende des Pumphubes der Medienpumpe, unterbrochen, so schließt das Auslaßventil 54i in Folge des fehlenden Rückstaues bzw. Gegendruckes dadurch, daß sich der Steuerkolben 107i nunmehr wieder um den ent­sprechenden Teilweg zurückbewegt. Das Schließventil 110 bleibt jedoch noch geöffnet, so daß die weiter unter Druck in der Druckluftkammer stehende Luft in die zugehörigen Flüssigkeitswege bzw. -Kanalabschnitte strömt und diese ein­schließlich der Austragdüse 25i reinigt. Es ist auch denk­bar, diese Umsteuerung mechanisch bzw. wegabhängig zu steuern.

Unabhängig von der erläuterten Kombination zweier gesonder­ter Druckquellen für zwei gesonderte Medien, nämlich bei­spielsweise eine auszutragende Flüssigkeit und ein Druckgas oder ein anderes Fluid, stellen auch die einzelnen Komponen­ten der Austragvorrichtung für sich, beispielsweise die je­ weiligen Pumpen, deren Bestandteile, die Ventile, die Steu­ereinrichtungen sowie die Austragdüsen erfindungswesentliche Merkmalskombinationen dar.

高效检索全球专利

专利汇是专利免费检索,专利查询,专利分析-国家发明专利查询检索分析平台,是提供专利分析,专利查询,专利检索等数据服务功能的知识产权数据服务商。

我们的产品包含105个国家的1.26亿组数据,免费查、免费专利分析。

申请试用

分析报告

专利汇分析报告产品可以对行业情报数据进行梳理分析,涉及维度包括行业专利基本状况分析、地域分析、技术分析、发明人分析、申请人分析、专利权人分析、失效分析、核心专利分析、法律分析、研发重点分析、企业专利处境分析、技术处境分析、专利寿命分析、企业定位分析、引证分析等超过60个分析角度,系统通过AI智能系统对图表进行解读,只需1分钟,一键生成行业专利分析报告。

申请试用

QQ群二维码
意见反馈