FALTKÖRPER |
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申请号 | EP19154991.4 | 申请日 | 2019-02-01 | 公开(公告)号 | EP3524097A2 | 公开(公告)日 | 2019-08-14 |
申请人 | Bächle, Dieter; | 发明人 | Bächle, Dieter; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft einen Faltkörper (01) umfassend einen flachen, zusammenhängenden Grundbogen (02), der statische Bereiche (07, 10) und zwischen den statischen Bereichen ausgebildete Faltbereiche (06, 06.1, 06.2) aufweist, wobei die Faltbereiche (06, 06.1) und die statischen Bereiche (07, 10) so angeordnet sind, dass der Grundbogen (02) durch Verformungen der Faltbereiche (06, 06.1) in zumindest einen Flachzustand, einen Packzustand und einen Körperzustand faltbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Faltkörper (01) im Körperzustand des Grundbogens (02) eine Lasteintragsfläche (11) aufweist, die durch zumindest einen der statischen Bereiche (07) ausgebildet ist und unterhalb der Lasteintragsfläche (11) eine lastübertragende Struktur (12) angeordnet ist, die durch eine Mehrzahl von statischen Bereichen (10) ausgebildet ist, wobei die statischen Bereiche (10) der lastübertragenden Struktur (12) senkrecht zu dem zumindest einen statischen Bereich (07) der Lasteintragsfläche (11) ausgerichtet sind und die statischen Bereiche (10) der lastübertragenden Struktur (12) senkrecht zur Lasteintragsfläche (11) eine Kreuzform ausbilden, wobei der Faltkörper (01) im Flachzustand des Grundbogens (02) ein rechteckigen, insbesondere quadratischen, Randabschnitt (13) mit einer innenliegenden rechteckigen, insbesondere quadratischen, Innenausnehmung (03) aufweist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft einen Faltkörper mit einem Grundbogen, wobei der Grundbogen zumindest in einen Körperzustand faltbar ist, in dem ein Teil des Grundbogens eine Lasteintragsfläche ausbildet und ein anderer Teil des Grundbogens eine lastübertragende Struktur ausbildet, sodass im Körperzustand des Faltkörpers eine externe Last aufgenommen und abgeleitet werden kann. Derartige Faltkörper können beispielsweise als faltbare Möbel, insbesondere als faltbare Sitzgelegenheiten, faltbare Tische od.dgl. dienen. Gleichermaßen können derartige Faltkörper jedoch auch zu anderen Zwecken angewendet werden. Die gattungsgemäßen Faltkörper weisen je nach Ausgestaltung verschiedene Nachteile auf. Beispielsweise sind Faltkörper bekannt, deren Grundbogen eine komplexe, gegebenenfalls mehrteilige Struktur aufweisen und bei denen sowohl die Herstellung des Körperzustands als auch eine umgekehrte Rücküberführung des Faltkörpers aus dem Körperzustand in einen anderen Zustand komplex oder schwierig ausfällt. Gleichermaßen sind Faltkörper bekannt, deren Grundbogen lediglich zwischen dem besagten Körperzustand und einem Flachzustand überführbar sind, wobei der Flachzustand in der Regel einen Zustand betrifft, indem der Grundbogen vertrieben oder verkauft wird und indem der Grundbogen eine im Wesentlichen ebene oder flache Form einnimmt, die dann durch Verformen von im Grundbogen ausgebildeten Faltbereichen in den Körperzustand des Faltkörpers überführt werden kann. An derartigen Faltkörpern ist nachteilig, dass die Faltkörper wenig portabel oder schwer zu transportieren sind, da sowohl im Körperzustand des Grundbogens als auch im Flachzustand des Grundbogens ein erheblicher Platzbedarf besteht. Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen Faltkörper vorzuschlagen der die Nachteile im Stand der Technik überwindet, insbesondere liegt die Aufgabe darin, einen Faltkörper vorzusehen, der besonders leicht und praktisch transportiert oder von einem Benutzer mitgeführt werden kann und gleichzeitig eine besonders einfache Struktur des Grundbogens ermöglicht. Diese Aufgabe wird durch einen Faltkörper gemäß Anspruch 1 sowie durch einen Faltkörper gemäß Anspruch 11 gelöst. Durch den erfindungsgemäßen Faltkörper wird einerseits erreicht, dass der Faltkörper und dessen zusammenhängender Grundbogen neben dem Körperzustand und dem Flachzustand auch in einen Packzustand überführt werden kann. Dies wiederum erlaubt in besonders vorteilhafter Weise, dass der Faltkörper einfach und komfortabel von einem Benutzer transportiert oder mitgeführt und an einem jeweils gewünschten Ort einfach und schnell in den Körperzustand überführt und zur Aufnahme und Ableitung einer Last benutzt werden kann. Darüber hinaus ermöglicht der erfindungsgemäße Faltkörper durch die besonders einfache Ausgestaltung des Grundbogens ein einfaches und schnelles Herstellen sowie ein einfaches und intuitives Wechseln zwischen den jeweiligen Zuständen des Faltkörpers. Außerdem wird durch die einfache Form des Grundbogens eine entsprechend einfache und kostengünstige Herstellung des Faltkörpers ermöglicht. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angeben. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen. Als Grundbogen für den Faltkörper kommen grundsätzlich unterschiedliche Werkstoffe infrage, die sich für die Ausbildung eines entsprechend flachen Grundbogens eignen. Beispielsweise kann Pappe, insbesondere Wellpappe, Holz, beispielsweise Balsaholz, Faserverbundwerkstoffe, beispielsweise Karbon, Kunststoffe beispielweise PET-Schäume sowie weitere Materialien und Kombinationen der vorgenannten Materialien zum Einsatz kommen. Die vorangehend genannten Materialien bilden dabei bevorzugt die statischen Bereiche des Grundbogens aus. Für die Faltbereiche des Grundbogens kann dasselbe Material wie für die statischen Bereiche des Grundbogens verwendet werden. Dies kann beispielsweise bei einer Ausgestaltung der statischen Bereiche des Grundbogens in Form von Pappe, insbesondere Wellpappe, der Fall sein. In einer solchen Ausgestaltungsform kann die Ausbildung der Faltbereiche im Grundbogen durch das Vorsehen oder Erzeugen entsprechender Falzlinien oder Falzbrüche erreicht werden. Gleichwohl kann bei Pappe und anderen Materialien des Grundbogens, insbesondere der statischen Bereiche des Grundbogens, vorgesehen sein, dass die Faltbereiche durch ein Material gebildet werden, welches sich vom Material der statischen Bereiche unterscheidet. Beispielsweise können für Ausführungsformen, in denen die statischen Bereiche des Grundbogens durch einen Faserverbundwerkstoff, beispielsweise Karbon, gebildet werden, die Faltbereiche durch sogenannte Folienwinkel oder Foliengelenke ausgebildet werden, welche mit den statischen Bereichen des Grundbogens zu einem zusammenhängenden, flachen Grundbogen verbunden sind. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die statischen Bereiche des Grundbogens insgesamt mit einer Folie, beispielsweise einer Kunststofffolie überdeckt und mit der Folie verbunden sind, sodass ein jeweiliger Abstand zwischen den statischen Bereichen des Grundbogens zu einer Ausbildung eines Faltbereichs führt, der dann von dem entsprechenden Folienabschnitt gebildet wird, welcher sich über den Abstand der statischen Bereiche erstreckt und als Folienwinkel oder Foliengelenk wirkt. Besonders vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Faltkörpers ist auch die Ausgestaltung der Lasteintragsfläche und der lastübertragenden Struktur im Körperzustand des Grundbogens. Die senkrecht zur Lasteintragsfläche eine Kreuzform ausbildende lastübertragende Struktur für dazu, dass eine auf der Lasteintragsfläche angeordnete Last gleichmäßig und sicher aufgenommen und abgeleitet werden kann, ohne dass für den Faltkörper, insbesondere den Grundbogen merkliche Verformungen oder Abnutzungen bedingt werden, selbst bei Lasteinträgen von 100 kg und mehr. Außerdem ermöglicht die Kreuzform der lastübertragenden Struktur, dass im Körperzustand des Grundbogens ein sicherer Stand des Faltkörpers auf einer von der Lasteintragsfläche abgewandten Boden- oder Untergrundseite sichergestellt wird. Dies bedeutet insbesondere bei dem Einsatz des Faltkörpers als faltbares, transportables Möbelstück oder dergleichen, dass für das Möbelstück, also den Faltkörper im Körperzustand, ein sicherer Stand und damit eine sichere Benutzung gewährleistet werden kann. Dazu kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der Faltkörper im Körperzustand mit der lastübertragenden Struktur, insbesondere mit einem von der Lasteintragsfläche abgewandten Ende der lastübertragenden Struktur auf einem Untergrund angeordnet wird. Dies bedeutet, dass die lastübertragende Struktur unmittelbar die auf der Lasteintragsfläche ruhende Last in einen Untergrund ableitet. Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Faltkörpers kann vorgesehen sein, dass der Randabschnitt des Grundbogens vier Kantenbereiche und vier Eckbereiche aufweist. Dabei kann vorgesehen sein, dass entlang des Randabschnitts die Kantenbereiche und die Eckbereiche jeweils abwechselnd aneinander angrenzen oder abwechselnd zueinander angeordnet sind. Dies führt, wie später noch eingehend erläutert werden wird, zu einem vorteilhaften kompakten Packzustand des Grundbogens. Außerdem ermöglicht dies auch im Flachzustand des Grundbogens eine einfache Ausgestaltung und damit eine kostengünstige Herstellung. Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Kantenbereiche jeweils zwei statische Bereiche aufweisen, die durch einen Faltbereich voneinander getrennt sind. Damit kann erreicht werden, dass insbesondere im Packzustand des Faltkörpers die Fläche des Faltkörpers geringer ausfällt als die Fläche eines Kantenbereichs. Insbesondere kann die Fläche des Faltkörpers im Packzustand gegebenenfalls sogar nur in etwa die Hälfte der Fläche des Kantenbereichs also in etwa der Fläche eines statischen Bereichs entsprechen. Besonders bevorzugt kann zudem vorgesehen sein, dass die statischen Bereiche der Kantenbereiche im Körperzustand des Grundbogens die lastübertragende Struktur ausbilden. Diese Ausgestaltung bietet sich in unterschiedlicher Hinsicht an. Einerseits kann dadurch gewährleistet werden, dass insbesondere bei einer Ausgestaltung der Kantenbereiche mit jeweils zwei statischen Bereichen, jeweils ein Kantenbereich einen von vier Armen der eine Kreuzform ausbildenden lastübertragenden Struktur ausbilden. Dadurch wird einerseits die Überführung des Faltkörpers zwischen den jeweiligen Zuständen erleichtert. Andererseits wird dadurch eine hohe Stabilität und damit eine besonders gute Lastübertragung durch die lastübertragende Struktur gewährleistet. Besonders zweckmäßig ist darüber hinaus, dass die Kreuzform der lastübertragenden Struktur durch vier Arme gebildet wird, die jeweils zwei aneinander angrenzende, parallele statische Bereiche umfassen. Im Zusammenwirken mit der oben beschriebenen Ausgestaltung kann dies dazu führen, dass je zwei statische Bereiche von einem Kantenbereich des Grundbogens im Körperzustand des Grundbogens so zueinander gefaltet sind, dass sie, bevorzugt durch eine 180°-Verformung des zwischen den statischen Bereichen angeordneten Faltbereichs, so zueinander angeordnet werden können, dass die statischen Bereiche des jeweiligen Kantenbereichs parallel zueinander ausgerichtet und aneinander angrenzend angeordnet sind und das entsprechende Paar von statischen Bereichen eines Kantenbereichs jeweils einen Arm einer Kreuzform der lastübertragenden Struktur ausbildet. Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Faltkörpers sieht vor, dass die Lasteintragsfläche im Körperzustand des Grundbogens zumindest zwei parallel zueinander angeordnete aneinander angrenzende Lagen statischer Bereiche aufweist. Dies ermöglicht, dass hohe Lasten aufgenommen werden können, ohne dass eine merkliche oder kritische Verformung der Lasteintragsfläche zutage tritt. Besonders bevorzugt kann zudem vorgesehen sein, dass die Eckbereiche des Randabschnitts des Grundbogens jeweils rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet sind und jeweils zwei dreieckige statische Bereiche aufweisen, die durch einen Faltbereich voneinander getrennt sind, der sich entlang einer Diagonalen des jeweiligen Eckbereichs erstreckt. Wie noch genauer ausgeführt werden wird, führt diese Ausgestaltung der Eckbereiche zu einer besonders intuitiven Überführung des Faltkörpers in die jeweiligen Zustände, insbesondere in den Körperzustand des Grundbogens. Ebenfalls kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Grundbogen Laschen und Ausnehmungen aufweist, wobei insbesondere jede Lasche mit jeweils zwei Ausnehmungen in Eingriff bringbar ist, um zumindest im Körperzustand des Grundbogens die Position und/oder die Ausrichtung der statischen Bereiche zueinander zu fixieren. Damit wird vorteilhaft erreicht, dass der Faltkörper im Körperzustand des Grundbogens fixiert werden kann, auch ohne dass eine Last auf die Lasteintragsfläche einwirkt. Mit anderen Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass vorteilhaft erreicht werden kann, dass eine unbeabsichtigte Aufhebung des Körperzustands des Grundbogens durch den Eingriff der Laschen in die jeweils zwei Ausnehmungen verhindert werden kann. Außerdem wird dadurch ermöglicht, dass der Faltkörper ohne weitere Befestigungs- oder Fixiermittel im Körperzustand des Grundbogens gehalten werden kann. Somit entfallen in vorteilhafter Weise für die Zustandsänderung notwendige Hilfsmittel. Zudem kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Laschen an einer von der Innenaufnehmung abgewandten Kante des Grundbogens, insbesondere an den dreieckigen statischen Bereichen der Eckbereiche angeordnet sind. Durch die vorgeschlagene Anordnung der Laschen wird einerseits eine einfache und kostengünstige Herstellung des Grundbogens ermöglicht. Außerdem wird, wie im Weiteren noch ausführlich beschrieben, ermöglicht, dass die Fixierung der statischen Bereiche im Körperzustand des Grundbogens einfach hergestellt und wieder aufgehoben werden kann. Bevorzugt kann zudem vorgesehen sein, dass die Ausnehmungen Langlöcher umfassen, welche bevorzugt in den der Innenausnehmung zugewandten dreieckigen statischen Bereichen der Eckbereiche angeordnet sind. Durch einen Eingriff der Laschen in die als Langlöcher ausgestalteten Ausnehmungen kann damit einerseits erreicht werden, dass die dreieckigen statischen Bereiche in einer relativen Position gehalten werden, in denen die statischen Bereiche parallel zueinander angeordnet und zueinander angrenzend sind. Dies ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise die Ausgestaltung einer zweilagigen Lasteintragsfläche durch die dreieckigen statischen Bereiche der Eckbereiche des Grundbogens. Zudem kann vorgesehen sein, dass die Ausnehmungen an einer von der Innenausnehmung abgewandten Kante des Grundbogens ausgebildete und insbesondere nutartige Randausschnitte umfassen, welche insbesondere an den dreieckigen statischen Bereichen der Eckbereiche angeordnet sind. Die so ausgestalteten Ausnehmungen können dazu dienen, mit entsprechenden Laschen so zusammenzuwirken, dass die statischen Bereiche unterschiedlicher Eckbereiche, insbesondere die dreieckigen statischen Bereiche unterschiedlicher Eckbereiche des Randabschnitts gegeneinander fixiert werden. Besonders kann vorgesehen sein, dass ein dem Randabschnitt zugewandten Abschnitt einer Lasche mit einer Randausnehmung des Randabschnitts flächig in Eingriff steht, wohingegen ein vom Randabschnitt abgewandten Abschnitt einer Lasche mit einer als Langloch ausgeformten Ausnehmung in Eingriff steht. Dadurch wird ermöglicht, dass jede der Laschen mit insgesamt zwei Ausnehmungen in Eingriff bringbar ist. Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass für den Eingriff zwischen der Lasche und der Randausnehmung keine oder nur eine geringe Verformung der Lasche gegenüber dem Randabschnitt oder dem dreieckigen statischen Bereich erforderlich ist, wohingegen für die Eingriff zwischen der Lasche und einem als Langloch ausgebildeten Ausnehmung eine Umformung der Lasche oder eines Teils der Lasche erforderlich sein kann. Dementsprechend kann vorgesehen sein, dass die Lasche oder die Laschen ihrerseits Faltbereiche aufweisen, die ein Falten von Teilen der Lasche und/oder ein Falten der Lasche gegenüber dem Grundbogen, insbesondere gegenüber den dreieckigen statischen Bereichen der Eckbereiche, ermöglichen. Eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform des Faltkörpers sieht vor, dass im Packzustand des Grundbogens (s.o.) eine Höhe des Faltkörpers das 10-fache bis 14-fache, bevorzugt das 9-fache bis 13-fache, der Stärke des Grundbogens beträgt. Hierdurch wird besonders vorteilhaft ermöglicht, dass der Faltkörper, insbesondere im Packzustand, leicht transportiert und von einem Benutzer mitgeführt werden kann. Dies ermöglicht einen besonders einfachen und mobilen Einsatz des Faltkörpers, insbesondere in seinem Körperzustand, an beliebigen Orten. Für einen Grundbogen mit einer Stärke von wenigen Millimetern ergibt sich dementsprechend gemäß der oben angegebenen bevorzugten Ausgestaltung eine Höhe des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens von wenigen Zentimetern. Dies ermöglicht, dass der Faltkörper beispielsweise in Taschen, Handtaschen, Rucksäcken, Aktentaschen oder in anderen Stau- oder Ablagemöglichkeiten mitgeführt wird, wie beispielsweise in einer Ablage eines Fahrzeugs, oder dergleichen. Eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, dass im Packzustand des Grundbogens eine Fläche des Faltkörpers eine Kantenlänge von 280 mm, insbesondere von 260 mm, besonders bevorzugt von 240 mm, nicht übersteigt. Auch dies führt dazu, dass der Faltkörper im Packzustand des Grundbogens besonders einfach mitgeführt und damit sehr mobil zum Einsatz kommen kann. Insbesondere erlaubt eine Kantenlänge von weniger als 280 mm das Mitführen des Faltkörpers in Vorrichtungen und Gegenständen, die für den Transport oder die Aufbewahrung von Dokumenten vorgesehen sind. Beispielsweise kann bei derartigen Abmessungen der Faltkörper einfach in Aktentaschen, Handgepäcks-Gepäckstücken, Handtaschen, Rucksäcken und dgl. mitgeführt werden. Zudem kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass im Packzustand des Grundbogens eine Fläche des Faltkörpers 15 %, bevorzugt 10 %, insbesondere 7 % der Fläche der Außenabmessungen des Grundbogens im Flachzustand nicht übersteigt. Dies ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise, dass selbst bei einem entsprechend großen Grundbogen im Flachzustand, der wiederum zu einer verhältnismäßig großen Lasteintragsfläche und einer ebenfalls verhältnismäßig großen Höhe der lastübertragenden Struktur senkrecht zur Lasteintragsfläche im Körperzustand des Grundbogens führt, ein Packzustand des Faltkörpers erreichbar ist, der es ermöglicht, den Faltkörper im Packzustand ohne Schwierigkeiten zu transportieren oder mitzuführen. Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Fläche des Grundbogens im Packzustand des Faltkörpers eine Fläche aufweist, die 50 % bis 70 %, insbesondere 55 % bis 65 % der Fläche der Lasteintragsfläche im Körperzustand des Faltkörpers beträgt. Dies ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise, dass zusätzlich zu einem sehr kompakten Packmaß des Faltkörpers im Packzustand eine großzügig bemessene Lasteintragsfläche erreicht wird. Denn die Lasteintragsfläche kann gegebenenfalls sogar doppelt so groß ausfallen, wie die Fläche des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens. Weiter kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass im Packzustand des Grundbogens die Laschen, und insbesondere die Randausschnitte, im Wesentlichen deckungsgleich übereinander angeordnet sind. Dadurch wird ermöglicht, dass ein Verschleiß der Laschen, insbesondere ein ungewolltes oder unbeabsichtigtes Falten der Laschen im Packzustand des Grundbogens unterbleibt, da in der Übereinanderanordnung der Laschen die Laschen sich gegenseitig schützen oder abschirmen. Außerdem kann dadurch das Packmaß des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens weiter optimiert werden. Insbesondere die Fläche des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens kann verringert werden, da die im Wesentlichen deckungsgleich übereinanderliegenden Laschen die Fläche des Faltkörpers weniger vergrößern, als nicht deckungsgleiche Anordnungen der Laschen zueinander. Diese oben genannte Aufgabe wird auch durch einen Faltkörper gemäß Anspruch 11 gelöst, der einen flachen, zusammenhängenden, insbesondere einstückigen Grundbogen aufweist, welcher statische Bereiche und zwischen den statischen Bereichen ausgebildete Faltenbereiche aufweist, wobei die Faltenbereiche und die statischen Bereiche so angeordnet sind, dass der Grundbogen durch Verformungen der Faltbereiche in zumindest einen Flachzustand, einen Packzustand und einen Körperzustand faltbar ist, wobei der Faltkörper im Körperzustand des Grundbogens eine Lasteintragsfläche aufweist, die durch zumindest einen der statischen Bereiche ausgebildet ist und, ebenfalls im Körperzustand des Grundbogens, unterhalb der Lasteintragsfläche eine lastübertragende Struktur angeordnet oder ausgebildet ist, die durch eine Mehrzahl von statischen Bereichen ausgebildet ist, wobei die statischen Bereiche der lastübertragenden Struktur senkrecht zu dem zumindest einen statischen Bereich der Lasteintragsfläche ausgerichtet sind und die statischen Bereiche der lastübertragenden Struktur senkrecht zur Lasteintragsfläche eine Kreuzform ausbilden, wobei der Faltkörper im Flachzustand des Grundbogens einen rechteckigen Mantelabschnitt und vier Ohrenabschnitte aufweist, von denen jeweils zwei an einer langen Seite des Mantelabschnitts des Grundbogens angeordnet sind. Besonders bevorzugt sind die Ohrenabschnitte des Grundbogens im Flachzustand paarweise sich gegenüberliegend an den zwei langen Seiten des Mantelabschnitts des Grundbogens angeordnet. Dadurch wird eine gleichermaßen einfache und symmetrische Form des Grundbogens erreicht. Dies führt wiederum dazu, dass die Überführung des Grundbogens zwischen dem Flachzustand, dem Packzustand und dem Körperzustand besonders einfach und intuitiv gestaltet wird. Außerdem kann der Grundbogen besonders material- oder platzsparend und damit besonders günstig hergestellt werden. Eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung des Faltkörpers sieht vor, dass die Lasteintragsfläche im Körperzustand des Grundbogens zumindest zwei parallel zueinander angeordnete statische Bereiche aufweist. Besonders bevorzugt sind die zwei statischen Bereiche unmittelbar aufeinander aufliegend angeordnet, sodass die Lasteintragsfläche im Körperzustand des Grundbogens eine zumindest doppelt so große Stärke aufweist, wie der Grundbogen im Flachzustand. Mit anderen Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass die Lasteintragsfläche im Körperzustand des Grundbogens zumindest die Stärke von zwei statischen Bereichen des Grundbogens aufweist. Dadurch wird in besonders vorteilhafter Weise ermöglicht, dass die Lasteintragsfläche eine hohe Stabilität und einen hohen Widerstand gegen Verformungen aufweist und somit ohne Gefahr der Ermüdung oder des Verschleißes auch hohe Lasten aufnehmen kann. Besonders zweckmäßig ist darüber hinaus eine Ausführungsvariante des Faltkörpers, bei dem der Grundbogen Laschen und Ausnehmungen aufweist, die paarweise miteinander in Eingriff bringbar sind, um zumindest im Körperzustand des Grundbogens die Position und/oder Ausrichtung der statischen Bereiche zueinander zu fixieren. Dies ermöglicht in besonders wünschenswerter Weise, dass ohne weitere Mittel oder Vorrichtungen der Körperzustand des Grundbogens des Faltkörpers aufrechterhalten wird, insbesondere auch dann, wenn kein Lasteintrag auf die Lasteintragsfläche erfolgt. Besonders vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass der Eingriff zwischen den Laschen und den Ausnehmungen des Grundbogens auch entsprechend reversibel wieder lösbar ist, um eine Überführung des Grundbogens aus dem Körperzustand in den Flachzustand und/oder in den Packzustand überführen zu können. Für die Laschen kann dasselbe Material zum Einsatz kommen, wie für die statischen Bereiche des Grundbogens. Die Laschen können dabei ebenfalls durch entsprechende Faltbereiche mit den statischen Bereichen des Grundbogens verbunden sein. Alternativ können die Laschen auch einstückig an statischen Bereichen des Grundbogens angeformt oder ausgebildet sein. Die Ausnehmungen sind bevorzugt als sich über die gesamte Stärke des Grundbogens erstreckende Löcher, insbesondere Langlöcher ausgebildet. In dieser Ausgestaltung können die Ausnehmungen besonders einfach hergestellt werden. Alternativ können die Ausnehmungen jedoch auch als sich nur teilweise über die Stärke des Grundbogens oder statischen Bereiche erstreckende Vertiefungen, insbesondere Nuten ausgebildet sein. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Mantelfläche kann vorgesehen sein, dass diese fünf statische Bereiche umfasst, zwischen denen vier parallel zueinander, insbesondere parallel zu einer kurzen Seite des Mantelabschnitts, verlaufende Faltbereiche angeordnet sind. Damit wird ein einfaches und intuitives Falten des Faltkörpers, insbesondere ein einfaches und intuitives Überführen des Grundbogens des Faltkörpers in die jeweiligen Zustände ermöglicht. Außerdem ist es besonders zweckmäßig, wenn zwei äußere statische Bereiche des Mantelabschnitts des Grundbogens im Körperzustand des Grundbogens die Lasteintragsfläche ausbilden. Dadurch wird einerseits die oben bereits angedeutete besonders vorteilhafte Ausgestaltung ermöglicht, in der die Lasteintragsfläche durch zumindest zwei parallel zueinander angeordnete statische Bereiche ausgebildet wird. Außerdem wird besonders vorteilhaft erreicht, dass die jeweils an die äußeren statischen Bereiche, welche die Lasteintragsfläche ausbilden, angrenzenden statischen Bereiche zusätzlich zu den Ohrenabschnitten des Grundbogens weitere Bestandteile der lastübertragenden Struktur im Körperzustand des Grundbogens ausbilden und damit eine noch bessere und sicherere Lastübertragung von auf der Lasteintragsfläche angeordneten Lasten gewährleisten. Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Faltkörpers sieht vor, dass die Ohrenabschnitte des Grundbogens als statische Bereiche ausgeführt sind und zwischen den Ohrenabschnitten und dem Mantelabschnitt des Grundbogens Faltbereiche angeordnet sind. Die besagten Faltbereiche erstrecken sich insbesondere parallel zur langen Seite des Mantelabschnitts. Dadurch kann besonders vorteilhaft erreicht werden, dass der Grundbogen einfach und günstig herstellt werden kann. Außerdem kann in einer weiteren Ausgestaltung des Faltkörpers besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Ohrenabschnitte des Grundbogens im Körperzustand des Grundbogens zumindest teilweise die lastübertragende Struktur, insbesondere die Kreuzform der lastübertragenden Struktur, ausbilden. Diese Ausgestaltung hat ebenfalls den Vorteil, dass eine sehr leichte und intuitive Überführung des Grundbogens zwischen Flachzustand, Packzustand und Körperzustand erreicht wird. Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die statischen Bereiche des Mantelabschnitts im Körperzustand des Grundbogens einen Quader, insbesondere einen Würfel mit zwei einander gegenüberliegenden, offenen Seiten ausbilden. Dadurch werden verschiedene Vorteile erreicht. Einerseits führt auch diese Ausgestaltung zu einer einfachen Herstellung und Wiederauflösung der jeweiligen Zustände des Grundbogens des Faltkörpers. Darüber hinaus wird über die Ausbildung eines zweiseitig offenen Quaders oder Würfels die Stabilität des Faltkörpers im Körperzustand des Grundbogens weiter verbessert. Ebenfalls ermöglicht die zweiseitig insbesondere einander gegenüberliegend offene Ausgestaltung des Quaders oder Würfels, dass im Körperzustand des Grundbogens die korrekte und intakte Anordnung und Fixierung der Kreuzform der lastübertragenden Struktur optisch identifiziert und sichergestellt wird. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Faltkörpers kann vorgesehen sein, dass im Packzustand des Grundbogens eine Höhe des Faltkörpers das acht- bis zwölffache, bevorzugt das neun- bis elffache, besonders bevorzugt das zehnfache der Stärke des Grundbogens beträgt. Im Packzustand des Grundbogens ist dementsprechend besonders bevorzugt vorgesehen, dass die statischen Bereiche des Grundbogens alle insgesamt weitestgehend parallel zueinander und aneinander angrenzend oder aufeinander aufliegend angeordnet sind, so dass insgesamt eine Höhe des Grundbogens erreicht wird, die nur ein achtfaches bis zwölffaches der Stärke des Grundbogens beträgt. Dies hat besonders vorteilhaft zur Folge, dass der Faltkörper im Packzustand eine sehr kompakte Form einnimmt, was wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass der Faltkörper im Packzustand leicht und sicher transportiert oder mitgeführt werden kann. Durch eine Höhe des Grundbogens im Packzustand, wie vorangehend genannt, wird beispielsweise erreicht, dass der Faltkörper im Packzustand ohne weiteres in einer Tasche, beispielsweise in einer Handtasche, Aktentasche od.dgl. verstaut und mitgeführt werden kann. Um sicherzugehen, dass der Grundbogen im Packzustand verbleibt können einerseits Laschen und Ausnehmungen zum Einsatz kommen, wie sie oben bereits zur Fixierung des Körperzustands des Grundbogens beschrieben wurden. Alternativ oder zusätzlich hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Faltkörper im Packzustand einen Beutel oder eine Hülle umfasst, welcher an die Dimension des Grundbogens im Packzustand angepasst ist und damit sicherstellt, dass der Grundbogen sich nicht versehentlich oder unbeabsichtigt aus dem Packzustand in einen anderen Zustand oder einen Zwischenzustand verformt oder faltet. Besonders zweckmäßig kann zudem vorgesehen werden, dass im Packzustand des Grundbogens eine Fläche des Faltkörpers, insbesondere eine senkrecht zur Höhe des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens verlaufende Fläche des Faltkörpers, eine Kantenlänge von 330 mm, insbesondere von 300 mm, besonders bevorzugt von 250 mm, nicht übersteigt. Auch dadurch wird in besonders vorteilhafter Weise erreicht, dass der Faltkörper im Packzustand des Grundbogens ein kompaktes Außenmaß, insbesondere ein kompaktes Volumen einnimmt und somit leicht, einfach und bequem transportiert, insbesondere in einer Tasche, mitgeführt werden kann. Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Fläche des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens im Wesentlichen rechteckig ausgestaltet ist. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass eine erste Kantenlänge 330 mm, insbesondere 300 mm nicht übersteigt und eine zweite Kantenlänge 250 mm nicht übersteigt. Mit anderen Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass im Packzustand des Grundbogens die Fläche des Faltkörpers nur geringfügig kleiner oder geringfügig größer ausfällt, als das Format DIN-A4. Ebenfalls kann gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des Faltkörpers vorgesehen sein, dass im Packzustand des Grundbogens die Faltbereiche des Mantelabschnitts abwechselnd in unterschiedliche Richtungen um 180° gefaltet sind, sodass die statischen Bereiche des Mantelabschnitts im Wesentlichen deckungsgleich übereinander angeordnet sind. Dadurch wird eine ebenfalls besonders kompakte Form und ein besonders kompaktes Volumen des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens erreicht. Um diese Ausgestaltung zu ermöglichen, sind die Faltbereiche des Mantelabschnitts des Grundbogens dementsprechend so auszuführen, dass eine Leporeloo- oder Zickzackfaltung der statischen Bereiche des Mantelabschnitts im Packzustand des Grundbogens erreicht werden kann. Eine weitere ebenfalls besonders zweckmäßige Ausführungsvariante des Faltkörpers sieht vor, dass im Packzustand des Grundbogens die Faltbereiche zwischen den Ohrenabschnitten und den statischen Bereichen des Mantelabschnitts eine 180°-Faltung aufweisen und die Ohrenabschnitte sich zumindest abschnittsweise überlappend zwischen zwei, statischen Bereichen des Mantelabschnitts angeordnet sind. Auch diese Ausgestaltung führt zu einem besonders kompakten Packmaß des Faltkörpers im Packzustand des Grundbogens und führt zu einem sicheren Verstauen, insbesondere der Ohrenabschnitte im Packzustand des Grundbogens, für welche bevorzugt keine weiteren Fixierungsmittel, wie beispielsweise Laschen-Ausnehmungen-Kombinationen od.dgl., vonnöten sind. Vorteilhafte Ausgestaltungsvarianten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. Diese zeigen in:
Zudem sind in den Eckbereichen 05 des Grundbogens 02 Laschen 09 sowie Ausnehmungen 08, 08.1 und 0.8.2 ausgebildet. Wie aus der Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der zweite Abschnitt 18 der Lasche 09 eine Form oder eine Kontur aufweist, die zumindest abschnittsweise komplementär zur Form oder Kontur der als Randausschnitt 08.1 ausgebildeten Ausnehmung 08 ausgebildet ist. Durch die komplementäre Kontur zwischen dem Randausschnitt 08.1 und dem zweiten Bereich 18 der Lasche 09 kann, wie mit Bezug auf die Die Randausschnitte 08.1 sind bevorzugt an den von der Innenausnehmung 03 abgewandten Kante 16 des Grundbogens 02, insbesondere an dem von der Innenausnehmung 03 abgewandten dreieckigen statischen Bereich 07 der Eckbereiche 05 ausgebildet oder ausgeformt. Die bevorzugt als Langlöcher 08.2 ausgebildeten Ausnehmungen 08 sind bevorzugt in den der Innenausnehmung 03 zugewandten statischen Bereichen 07 der Eckbereiche 05 ausgebildet. Die Länge der Langlöcher 08.2 ist bevorzugt geringfügig größer als die Breite des ersten Abschnitts 17 der Lasche 09. Die Breite der Langlöcher 08.2 ist bevorzugt geringfügig größer als die Stärke des Grundbogens 02, welche senkrecht zur Zeichenebene der Darstellung der Der Grundbogen 02 in dem in der Außerdem weist der Grundbogen 02 auf den von der Innenausnehmung 03 abgewandten Kante Falteinschnitte 19 auf, die die Überführung des Grundbogens 02 in den jeweiligen Zustand erleichtern. Somit ergibt sich die doppellagige und besonders stabile Lasteintragsfläche 11 im Körperzustand des Grundbogens 02. Die lastübertragende Struktur 12 wird durch die statischen Bereiche 10 der Kantenbereiche 04 ausgebildet. Ausgehend von dem Flachzustand der In der In der Darstellung der Die Gleichermaßen ergeht aus der Seitenansicht der Darstellung der Auch zeigt sich in der Darstellung der In der Darstellung der Mit Bezug auf die Auch anhand der Die Ohrenabschnitte 4 weisen jeweils eine Lasche 9.1 auf. Die Laschen 9 sind dazu eingerichtet, mit den Ausnehmungen 20.1 in Eingriff gebracht zu werden, um in dem mit Bezug auf die Zudem weist der in der Darstellung der Die Anordnung und Ausgestaltung der Paare bestehend aus den Ausnehmungen 30.1 und den Laschen 9.1 der Ohrenabschnitte 24 ist unter anderem für die Ausbildung der Kreuzform von Teilen der lastübertragenden Struktur im Körperzustand des Grundbogens 2 verantwortlich. Dementsprechend weisen auch die Ausnehmungen 30.1 zueinander eine Kreuzform auf, welche auf den Diagonalen des entsprechend quadratisch ausgebildeten statischen Bereichs 25.3 um den Schnittpunkt der Diagonalen herum angeordnet sind. Folglich sind auch die Laschen 9.1 auf den jeweiligen Ohrenabschnitten 24 auf einer Seite des Matelabschnitts 23 zueinander gewandt angeordnet. Neben den Ausnehmungen 30.1 und 30.2 weist der Grundbogen 2 noch Falteinschnitte 19 auf, die die Überführung des Grundbogens 2 in den jeweiligen Zustand erleichtern. Dadurch wird von den Ohrenabschnitten 24 ein Teil der unterhalb der Lasteintragsfläche 11 angeordneten lastübertragenden Struktur 12 ausgebildet, die eine Kreuzform aufweist und damit besonders dazu geeignet ist, die auf der Lasteintragsfläche 11 ruhende oder auf diese einwirkende Last zu übertragen. Dazu stehen die statischen Bereiche in Form der Ohrenabschnitte 24 senkrecht auf der Lasteintragsfläche 11. Zudem wird die lastübertagende Struktur auch durch die weiteren statischen Bereiche 25.2 gebildet, die ebenfalls senkrecht zur Lasteintragsfläche 11 unterhalb der Lasteintragslastfläche 11 angeordnet sind. Schließlich bildet der statische Bereich 25.3 des Mantelabschnitts 23 einen Boden des Faltkörpers im Körperzustand des Grundbogens 2 aus. Der durch den statischen Bereich 25.3 gebildete Boden verläuft dabei parallel zur Lasteintragsfläche 11. Damit bilden die statischen Bereiche 25.1, 25.2, 25.3 des Mantelabschnitts 23 des Grundbogens 2 in der in der Bezüglich der Faltbereiche 6 zwischen den statischen Bereichen 25.1, 25.2, 25.3 des Mantelabschnitts 23 führt die Überführung des Faltkörpers aus dem Flachzustand in den Körperzustand dazu, dass die Faltbereiche 6 jeweils eine Faltung oder Umformung um 90° erfahren. Die Faltbereiche 6 zwischen den statischen Bereichen 25.2 und den Ohrenabschnitten 24 bilden im Körperzustand des Grundbogens 2 mit dem jeweiligen statischen Bereich 25 einen Winkel von 135° aus. Durch die Ohrenabschnitte 24, die senkrecht zur Lasteintragsfläche 11 eine Kreuzform ausbilden und den ebenfalls senkrecht zur Lasteintragsfläche 11 unterhalb dieser angeordneten statischen Bereiche 25.2 wird eine lastübertragende Struktur 12 ausgebildet, die sehr effektiv die auf der Lasteintragsfläche 11 ruhenden Kräfte und Belastungen aufnehmen und ableiten kann. Durch die doppellagig, also durch zwei statische Bereiche 25.1 gebildete, Lasteintragsfläche 11 wird zudem erreicht, dass die Lasteintragsfläche 11 besonders widerstandfähig und robust gegenüber darauf einwirkenden Lasten und Kräften ist. Dementsprechend kann der Faltkörper in dem in der Die Darstellung der Fig. 25 zeigt eine Seitenansicht des Faltkörpers 1 mit Blick auf die offene Seite 33 des durch den Mantelabschnitt 23 und dessen statische Bereiche 25.1, 25.2, 25.3 ausgebildeten Quaders oder Würfels. Neben der Lasteintragsfläche 11 sind die den Teil der lastübertragenden Struktur 12 bildenden, in einer Kreuzform zueinander angeordneten Ohrenabschnitte 24 dargestellt. Die Die Bevorzugt ist die Fläche A12 des Faltkörpers 1 im Packzustand des Grundbogens 2 lediglich 5% größer, besonders bevorzugt lediglich 2% größer als die Fläche Ak der Lasteintragsfläche 11 im Körperzustand des Faltkörpers 1. Dadurch wird ein sehr kompaktes Packmaß des Faltkörpers 1 im Packzustand im Bezug auf die Größe der Lasteintragsfläche 11 im Körperzustand des Faltkörpers 1 erreicht. Folglich kann der Faltkörper leicht mitgeführt werden und bietet gleichzeitig eine ausreichend große Lasteintragsfläche 11. In der Seitenansicht der In
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