Kombinierter Trägebehälter und Sitz

申请号 EP94107555.8 申请日 1994-05-16 公开(公告)号 EP0625443A1 公开(公告)日 1994-11-23
申请人 Kleinecke, Michael; 发明人 Kleinecke, Michael;
摘要 Der Erfindung, die einen Tragebehälter mit einem Grundkörper, der im Verhältnis zu seiner Breite oder seiner Höhe eine geringere Tiefe aufweist und der mit einem Deckel verschließbar ist, liegt die Aufgabe zugrunde, Tragebehälter derart auszubilden, daß sie unter Erweiterung ihrer Zweckbestimmungen als Sitzelemente Verwendung finden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine an einer Breitseite des Grundkörpers anliegende breite Außenfläche als Sitzfläche ausgebildet ist und daß der Grundkörper eine Formstabilität bis zu einer auf die Sitzfläche einwirkenden Gewichtskraft von mindestens 360 N aufweist.
权利要求 Tragebehälter mit einem Grundkörper, der im Verhältnis zu seiner Breite oder seiner Höhe eine geringere Tiefe aufweist und der mit einem Deckel verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine an einer Breitseite des Grundkörpers (3) anliegende breite Außenfläche als Sitzfläche (4) ausgebildet ist und daß der Grundkörper (3) eine Formstabilität bis zu einer auf die Sitzfläche (4) einwirkenden Gewichtskraft von mindestens 360 N aufweist.Tragebehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragebehälter (1) auf den Sitz eines Kraftfahrzeuges derart auflegbar ist, daß die als Sitzfläche (4) ausgebildete breite Außenfläche die Sitzfläche eines Autokindersitzes und der Grundkörper (3) den Korpus des Autokindersitzes bildet.Tragebehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (6) derart ausgebildet ist, daß er im geschlossenen Zustand mit dem Grundkörper (3) einen die Stabilität des Grundkörpers (3) erhöhenden Formschluß bildet.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der breiten Außenfläche (22), die der als Sitzfläche (4) ausgebildeten breiten Außenfläche gegenüberliegt, ein erstes Verschlußelement (9.1) angeordnet ist, in das ein zweites Verschlußelement (9.2) an dem Deckel (6) eingreifbar ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (6) mit dem Grundkörper (3) scharnierartig verbunden ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) mit einer Hülle (2) überzogen ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) in eine Hülle einsetzbar ist.Tragebehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle mit dem Grundkörper (3) verbindbar ist, wobei nur die Hülle die nach außen wirkenden Funktionen des Grundkörpers übernimmt.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der als Sitzfläche (4) ausgestalteten breiten Außenseite Randwülste (11) vorgesehen sind.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die als Sitzfläche (4) ausgebildete breite Außenseite gepolstert ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die als Sitzfläche (4) ausgebildete breite Außenfläche mit einer separaten Polsterfläche verbindbar ist.Tragebehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die als Sitzfläche (4) ausgebildete breite Außenfläche mit Klettverschlußflächen versehen ist, die mit korrespondierenden Klettverschlußflächen an der Rückseite der separaten Polsterfläche verbindbar sind.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Tragebehälter (1) Träger (12) derart angeordnet sind, daß der Tragebehälter (1) auf dem Rücken tragbar ist, wobei die als Sitzfläche (4) ausgebildete Außenfläche am Rücken der tragenden Person anliegt.Tragebehälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Träger (12) aus einem Schulterpolster (13) und einem Tragriemen (14) mit einer daran befestigten Lasche (15) und einem Klemmelement (16) zusammensetzen und Schulterpolster (13) und Tragriemen (14)so miteinander verbunden sind, daß ein schnelles Öffnen und flexibles Einstellen der Träger (12) möglich ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Dekkel (6) ein Handgriff (24) einklappbar angelenkt ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Sitzfläche (4) gegenüberliegenden breiten Außenfläche und/oder an den die Tiefe des Tragbehälters (1) bildenden schmalen Außenseiten reflektierende Flächen (5) angeordnet sind.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an den die Tiefe des Tragbehälters (1) bildenden schmalen Außenseiten Arme (25) angelenkt sind, die bei der Verwendung als Autokindersitz in Richtung zur Sitzfläche (4) so schwenkbar sind, daß sie aus der Ebene der Sitzfläche (4) herausragen, und die in der Nähe des deckel- oder bodenseitigen Endes der Außenseiten derart angelenkt sind, daß sie sich bei Verwendung als Autokindersitz an der der Rückenlehne des Sitzes des Kraftfahrzeuges zugewandten Seite befinden.Tragebehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme als Bügel (18) ausgebildet sind, die bei der Verwendung als Autokindersitz den Beckengurt des an dem Sitz des Kraftfahrzeuges vorgesehenen Sicherheitsgurtes (10) umgreifen.Tragebehälter nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß an den schmalen Außenseiten Taschen (20) zur Aufnahme der eingeschwenkten Arme (18, 25) bei Verwendung als Tragebehälter vorgesehen sind.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Arm (25) ein erstes Zuhaltemittel (28) vorgesehen ist, das in ein zweites Zuhaltemittel (30) an dem Deckel (6) in der aus der Ebene der Sitzfläche (4) herausragenden Position des Armes (25), den Deckel (4) arretierend, eingreift.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Arm (25) ein drittes Zuhaltemittel (29) vorgesehen ist, das in ein viertes Zuhaltemittel (30) an dem Deckel (6) in der auf die schmale Außenseite eingeschwenkten Position des Armes (25), den Deckel (6) arretierend, eingreift.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) an den Drehpunkten mit einem Zapfen (26) oder einer Öffnung versehen ist, auf den oder in die der Arm (25) an seinem Drehpunkt eingeclipst ist.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (25) um seinen Drehpunkt herum einen tellerförmigen Bereich (28) aufweist, der das erste und/oder das dritte Zuhaltemittel (30) aufnimmt.Tragebehälter nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (25) in der von dem befestigungsseitigen Ende der schmalen Außenseite wegweisenden Richtung von der durch seinen Drehpunkt laufenden Radiuslinie abgewinkelt ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Tragebehälter mit einem Grundkörper, der im Verhältnis zu seiner Breite oder seiner Höhe eine geringere Tiefe aufweist und der mit einem Deckel verschließbar ist.

Derartige Tragebehälter sind in vielfältiger Art, beispielsweise als Einkaufs- Werkzeug- oder Fahrradtaschen, als Schulranzen aber auch als Flüssigkeitsbehälter, wie Kanister, bekannt.

Nachteilig ist dabei, daß sie zumeist nur dem einen Verwendungszweck, nämlich der Aufbewahrung und dem Tragen der Gegenstände, dienen, für die sie bestimmt sind.

Für Kinder werden sehr häufig besondere Sitzmöglichkeiten benötigt. Sollen sie beispielsweise auf Stühlen Platz nehmen, die auf die Körpergröße von erwachsenen Personen abgestimmt sind, erreichen insbesondere Kleinkinder nicht die erforderliche Sitzhöhe am Tisch. Abhilfe können hier Sitzkissen schaffen. Werden derartige Sitzkissen unterwegs vorsorglich mitgeführt, müssen diese zusätzlich zu Tragebehältern, die zumeist für die Aufbewahrung von Gegenständen für die Kinderversorgung notwendig sind, mit sich geführt werden.

Bei der Benutzung von Kraftwagen zeigt sich eine weitere Notwendigkeit besonderer Sitzmöglichkeiten für Kinder. So ist es beispielsweise in Deutschland sogar Rechtspflicht, daß Kinder bis zu 12 Jahren in Autos nur mitgenommen werden können, wenn für sie ein geeigneter Kindersitz vorgesehen ist.

Für Kinder ab einem Lebensalter von etwa drei Jahren sind hierfür Sitzelemente ausreichend, die die Sitzposition des Kindes auf dem Autositz erhöhen, so daß serienmäßige Sicherheitsgurte ihre Funktion erfüllen können.

Nachteilig ist, daß für mitgenommene Kinder stets ein solches Sitzelement zur Verfügung stehen muß. Sollen beispielsweise mehrere Kinder aus der Schule abgeholt werden, ist dies oft nicht möglich, ohne ein Sicherheitsrisiko einzugehen und gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen. Um dies zu vermeiden, müßten die Kinder außer ihrem Schulranzen noch einen geeigneten Autokindersitz mit sich nehmen.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Tragebehälter derart auszubilden, daß sie unter Erweiterung ihrer Zweckbestimmungen als Sitzelemente Verwendung finden können.

Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß eine an einer Breitseite des Grundkörpers anliegende breite Außenfläche als Sitzfläche ausgebildet ist und daß der Grundkörper eine Formstabilität bis zu einer auf die Sitzfläche einwirkenden Gewichtskraft von mindestens 360 N aufweist.

Damit ist es möglich, ein Tragebehältnis, beispielsweise einen Koffer für Kindersachen oder eine Frischhaltebox, zur Erhöhung der Sitzposition einzusetzen. Die Ausgestaltung der Außenfläche als Sitzfläche und die Stabilität verleihen sodann dieser Verwendung die notwendige Sicherheit.

Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, daß der Tragebehälter auf den Sitz eines Kraftfahrzeuges derart auflegbar ist, daß die als Sitzfläche ausgebildete breite Außenfläche die Sitzfläche eines Autokindersitzes und der Grundkörper den Korpus des Autokindersitzes bildet.

Hierdurch wird es möglich, Tragebehälter, die im Kraftfahrzeug ohnehin meist mitgeführt werden, wie Werkzeugtaschen, Sanitätskoffer o.ä., zusätzlich für eine Funktion als Autokindersitz mit der gleichen Sicherheit vorzusehen, wie sie auch von separaten Kindersitzen geboten wird.

In einer weiteren günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, den Deckel derart auszubilden, daß er im geschlossenen Zustand mit dem Grundkörper einen die Stabilität des Grundkörpers erhöhenden Formschluß bildet.

Da der Deckel bei einem Einsatz als Sitz zumeist geschlossen bleiben soll, kann durch diese Ausgestaltung eine Gewichtsreduzierung erreicht werden, da eine Stabilitätssicherung bei geringerem Materialeinsatz erreicht werden kann.

Es ist sehr vorteilhaft, an der breiten Außenfläche, die der als Sitzfläche ausgebildeten breiten Außenfläche gegenüberliegt, ein erstes Verschlußelement anzuordnen, in das ein zweites Verschlußelement an dem Deckel eingreifbar ist.

Ein derartiger Deckelverschluß ist in herkömmlicher Art und Weise zu handhaben, stellt aber für die Verwendung der Sitzfläche kein Hindernis dar.

Es ist weiterhin zweckmäßig, daß der Deckel mit dem Grundkörper scharnierartig verbunden ist, um somit einen Verlust des Deckels zu vermeiden.

Nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch zur Vermeidung einer Verletzungsgefahr, gerade bei einem Einsatz im Kraftfahrzeug, ist vorgesehen, daß der Grundkörper mit einer Hülle überzogen ist.

Es kann sich auch als sehr zweckmäßig erweisen, daß der Grundkörper in eine Hülle einsetzbar ist. Das bietet die Möglichkeit des Wechselns der Hülle, wenn diese beispielsweise verschmutzt ist.

In einer Variante zu einer auswechselbaren Hülle ist vorgesehen, daß die Hülle mit dem Grundkörper verbindbar ist, wobei nur die Hülle die nach außen wirkenden Funktionen des Grundkörpers übernimmt.

Bei einer derartigen Variante kann der Grundkörper jederzeit aus der Hülle herausgenommen werden. Wird beispielsweise eine Werkzeugtasche als Autokindersitz verwendet, so ist es zweckmäßig, den Grundkörper aus der Hülle herauszuziehen, wenn Werkzeug zum Einsatz gebracht werden soll. Damit kann eine Verschmutzung der Hülle von vornherein vermieden werden.

Alle äußeren Funktionen des Tragebehälters, wie der Verschluß des Deckels, die Befestigung von Trägern o.ä., können durch die Hülle übernommen werden, wobei eventuelle Kraftübertragungen durch die Befestigung der Hülle am Grundkörper gewährleistet sind.

In einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung sind an der als Sitzfläche ausgestalteten breiten Außenseite Randwülste vorgesehen. Diese erhöhen die Sicherheit beim Sitzen und verbessern den Tragekomfort, wenn das Tragebehältnis auf dem Rücken getragen werden soll.

Eine weitere Erhöhung des Sitz- und gegebenenfalls des Tragekomforts wird dadurch erreicht, daß die als Sitzfläche ausgebildete breite Außenseite gepolstert ist.

Es ist auch möglich, die als Sitzfläche ausgebildete breite Außenfläche mit einer separaten Polsterfläche verbindbar zu gestalten. Dies bietet die Möglichkeit des Wechselns der Polsterfläche. Damit können nicht nur verschmutzte Polsterflächen sehr leicht gereinigt werden, sondern auch verschiedene Polsterstärken zur Anpassung an verschiedene Sitzhöhen eingesetzt werden.

Sehr zweckmäßig ist es, die Polsterfläche so zu gestalten, daß die als Sitzfläche ausgebildete breite Außenfläche mit Klettverschlußflächen versehen ist, die mit korrespondierenden Klettverschlußflächen an der Rückseite der separaten Polsterfläche verbindbar sind. Dadurch wird ein Wechsel mit einem Handgriff ermöglicht.

Insbesondere für die Verwendung von Schulranzen als Kindersitze ist es zweckmäßig, daß an dem Tragebehälter Träger derart angeordnet sind, daß der Tragebehälter auf dem Rücken tragbar ist, wobei die als Sitzfläche ausgebildete Außenfläche am Rücken der tragenden Person anliegt.

In einer günstigen Variante ist dabei vorgesehen, daß sich die Träger aus einem Schulterpolster und einem Tragriemen mit einer daran befestigten Lasche und einem Klemmelement zusammensetzen und Schulterpolster und Tragriemen durch ein Fixierband so miteinander verbunden sind, daß ein schnelles Öffnen und flexibles Einstellen der Träger möglich ist.

Diese Variante eröffnet zwei Möglichkeiten, die insbesondere für den Einsatz als Autokindersitz sehr zweckmäßig sind:

Einerseits können durch die leichte Öffnungsmöglickeit der Träger diese um die Beine des Kindes gelegt und festgezogen werden. Dies bietet dem Kind eine zusätzliche Sicherheit.

In dem Falle, daß das Kind das Auto schnell verlassen muß, kann es einfach den Sicherheitsgurt lösen und das Fahrzeug mit angeschnallten Tragebehälter verlassen.

Andererseits können die Träger um den Sicherheitsgurt gelegt werden. Damit ist der Tragebehälter selbst gegen ein Rutschen gesichert. Somit wird vermieden, daß er durch seine Beschleunigungskraft, die infolge des mitunter recht erheblichen Gewichtes, gerade von Schulranzen, nicht zu vernachlässigen ist, im Falle eines Bremsmanövers unter dem Gesäß des Kindes hervorrutscht und somit die Funktion des Sicherheitsgurtes verhindert.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem Deckel ein Handgriff einklappbar angelenkt ist. Somit läßt die Erfindung auch die Funktion eines Handtragebehälters offen, ohne daß ein Handgriff eine zusätzliche Verletzungsgefahr darstellt.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei einem Tragebehälter, der als Schulranzen dient, ist vorgesehen, daß auf der der Sitzfläche gegenüberliegenden breiten Außenfläche und/oder an den die Tiefe des Tragebehälters bildenden schmalen Außenseiten reflektierende Flächen angeordnet sind.

In einer besonders günstigen Ausgestaltung der Erfindung, die auf die Verwendung des Tragebehälters als Autokindersitz gerichtet ist, ist vorgesehen, daß an den die Tiefe des Tragbehälters bildenden schmalen Außenseiten Arme angelenkt sind, die bei der Verwendung als Autokindersitz in Richtung zur Sitzfläche so schwenkbar sind, daß sie aus der Ebene der Sitzfläche herausragen, und die in der Nähe des deckel- oder bodenseitigen Endes der Außenseiten derart angelenkt sind, daß sie sich bei Verwendung als Autokindersitz an der der Rückenlehne des Sitzes des Kraftfahrzeuges zugewandten Seite befinden.

Der Zweck dieser Arme ist darauf gerichtet, ein Rutschen des Kindersitzes infolge der Massenträgheit, wie bereits dargestellt, zu verhindern. Die Arme liegen, durch ihre Anordnung bedingt, in Fahrtrichtung hinter dem zum Sicherheitsgurt gehörenden Beckengurt. Somit verhindert dieser Beckengurt, daß der Tragebehältern bei einer Verzögerung nach vorn rutscht.

In einer Variante hierzu sind die Arme als Bügel ausgebildet, die bei der Verwendung als Autokindersitz den Beckengurt des an dem Sitz des Kraftfahrzeuges vorgesehenen Sicherheitsgurtes umgreifen. In dieser Variante liegt der Beckengurt gleichsam in den Bügeln, wodurch ein Rutschen des Beckengurtes über die Arme hinweg vermieden wird.

Zur Verhinderung der Verletzungsgefahr und aus ästhetischen Gründen ist bei einer Variante der Erfindung vorgesehen, daß an den schmalen Außenseiten Taschen zur Aufnahme der eingeschwenkten Arme bei Verwendung als Tragebehälter vorgesehen sind.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Arm ein erstes Zuhaltemittel vorgesehen, das in ein zweites Zuhaltemittel an dem Deckel in der aus der Ebene der Sitzfläche herausragenden Position des Armes, den Deckel arretierend, eingreift.

Dadurch wird verhindert, daß sich der Deckel bei einer Verwendung als Autokindersitz öffnen kann. Insbesondere wird dabei verhindert, daß die Stabilität durch einen sich öffnenden Deckel verringert würde.

Ein weitere Ausgestaltung sieht vor, daß an dem Arm ein drittes Zuhaltemittel vorgesehen ist, das in ein viertes Zuhaltemittel an dem Deckel in der auf die schmale Außenseite eingeschwenkten Position des Armes, den Deckel arretierend, eingreift.

Diese Zuhaltemittel gewährleisten eine Arretierung des Dekkels, wenn er in seine normale Tragfunktion gebracht wird. Dies stellt einen gegebenenfalls vorteilhaften zusätzlichen Verschluß dar.

Bei beiden vorgenannten Varianten ist es möglich, daß das erste und das dritte oder das zweite und das vierte Zuhaltemittel das gleiche Bauelement darstellen. Ist das eine Zuhaltemittel beispielsweise eine Nase, die in eine Öffnung als das andere Zuhaltemittel eingreift, so kann die Öffnung auch gegebenenfalls von dem weiteren Zuhaltemittel genutzt werden.

Besonders günstig kann der Arm dadurch gestaltet werden, daß der Grundkörper an den Drehpunkten mit einem Zapfen oder einer Öffnung versehen ist, auf den oder in die der Arm an seinem Drehpunkt eingeclipst ist.

In einer Ausgestaltung des Armes ist es zweckmäßig, daß der Arm um seinen Drehpunkt herum einen tellerförmigen Bereich aufweist, der das erste und/oder das dritte Zuhaltemittel aufnimmt.

Schließlich ist in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Arm in der von dem befestigungsseitigen Ende der schmalen Außenseite wegweisenden Richtung von der durch seinen Drehpunkt laufenden Radiuslinie abgewinkelt ist. Damit wird in ähnlicher Art und Weise wie bei der bügelartigen Ausgestaltung des Armes ein Vorbeigleiten an dem Beckengurt verhindert.

Die Erfindung soll nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert werden.

In den zugehörigen Zeichnungen zeigen

Fig. 1
eine erste Ausführung eines erfindungsgemäßen Tragebehälters in aufgestellter Position,

Fig. 2
die erste Ausführung eines erfindungsgemäßen Tragebehälters in liegender Position,

Fig. 3
einen Teilschnitt des Deckels des erfindungsgemäßen Tragebehälters,

Fig. 4
Einzelheiten des Tragriemens des erfindungsgemäßen Tragebehälters,

Fig. 5
Einzelheiten der als Bügel ausgebildeten schwenkbaren Arme des erfindungsgemäßen Tragebehälters,

Fig. 6
eine schematische Darstellung der Verwendung des erfindungsgemäßen Tragebehälters als Autokindersitz,

Fig. 7
eine Vorderansicht und eine Seitenansicht einer zweiten Ausführung eines erfindungsgemäßen Tragebehälters,

Fig. 8
eine Draufsicht auf einen Arm eines erfindungsgemäßen Tragebehälters,

Fig. 9
einen Schnitt entlang der Linie IX-IX in Fig. 8,

Fig. 10
eine Vorder-, eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf einen Deckel der zweiten Ausführungsform,

Fig. 11
eine Vorder- und eine Seitenansicht eines Handgriffes der zweiten Ausführungsform und

Fig. 12
eine Vorder-, eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf einen Grundkörper der zweiten Ausführungsform.

In der ersten Ausführungsform ist der als Schulranzen ausgeführte Tragebehälter 1 aus Leichtmetall oder Kunststoff gefertigt. Er besteht aus einem mit einer Hülle 2 überzogenen Grundkörper 3. Dieser ist stabil genug, um als Kindersitz ein Gewicht von bis zu 36 kg auszuhalten. Er ist so geformt, daß die bei der Verwendung als Schulranzen dem Rücken zugewandte Außenseite als Sitzfläche 4 für eine Verwendung als Autokindersitz dienen kann.

An der dem Rücken abgewandten Seite befinden sich Rückstrahler 5.

Ein Deckel 6 besteht aus einem Leichtmetall- oder Kunststoffgrundrahmen 7, auf dem eine etwas überstehende flexible Platte 8, die als Kantenschutz dient, befestigt ist. Sowohl der Rahmen 7 als auch die flexible Platte 8 sind ebenfalls mit einer Hülle 2 überzogen. An der Seite befinden sich Verschlußelemente 9.

Der Deckel 6 ist so am Grundkörper 3 befestigt, daß er aufgeklappt werden kann und sich beim Schließen so in den Grundkörper 3 einpaßt, daß der Rahmen 7 des Deckels 6 und Grundkörper 3 ein stabiles System bilden.

Bei einer Verwendung als Autokindersitz wird der als Schulranzen ausgebildete Tragebehälter 1 so auf den Autositz gelegt, daß die Sitzfläche, die bei der Verwendung als Schulranzen dem Rücken zugewandt ist, nach oben zeigt.

Der Deckel 6 zeigt in Fahrtrichtung nach vorn. Mit dem Tragebehälter 1 als Unterlage kann das nunmehr erhöht sitzende Kind mit dem Dreipunktgurt 10 angeschnallt werden. Dabei wird die gleiche Funktion realisiert, wie bei einem herkömmlichen Autokindersitz.

Die strapazierfähige Hülle 2 ist über die gepolsterten Kanten des Grundkörpers 3 nach innen geklappt und dort mit Klettband 11 befestigt.

An der gepolsterten Sitzfläche 4 des Tragebehälters 1 sind seitlich Randwülste 11 angebracht, die bei der Verwendung als Autokindersitz ein Verrutschen des Kindes verhindern und bei der Verwendung als Schulranzen einen guten Tragekomfort gewährleisten.

Die Träger 12 setzen sich aus einem Schulterpolster 13 und einem Tragriemen 14 mit einer daran befestigten Lasche 15 und einem Klemmelement 16 zusammen. Das Schulterpolster 13 und die Tragriemen 14 sind so miteinander verbunden, daß ein schnelles Öffnen und flexibles Einstellen der Träger 12 möglich ist.

Nach Öffnen des Tragriemens 14 und Einstellung auf die größtmögliche Länge kann das Kind durch die über Kreuz gelegten Tragriemen 14 auf dem Sitz, und zwar über den Oberschenkeln, fixiert werden kann;

Weiterhin ist eine abnehmbare Vortasche 17 vorgesehen, die bei einer Verwendung als Autokindersitz nach vorne klappt, um eine stabile Auflage auf dem Autositz zu ermöglichen.

Unterschiede in der Größe des Kindes können durch eine unterschiedliche Dicke der Aufpolsterung auf der Sitzfläche 4 ausgeglichen werden.

An den Seiten befinden sich nach unten schwenkbare Arme, die als Bügel 18 ausgebildet sind. Diese sind mit einer Schraube 19 an dem Grundkörper 3 befestigt. Bei Verwendung als Schulranzen werden die Bügel 18 in einer Tasche 20, die mit einem Klettverschluß 21 versehen ist, untergebracht. Bei einer Verwendung als Autokindersitz können die Bügel 18 aus der Tasche 20 hochgeklappt werden, so daß der Auto-Dreipunktgurt 10 durch die Bügel 18 an dem als Autokindersitz dienenden Tragebehälter 1 fixiert werden kann.

Es ist auch möglich, daß bei einer Verwendung als Autokindersitz dieser nicht mit den Trageriemen 14 an den Oberschenkeln des Kindes befestigt wird, sondern die Trageriemen 14 statt dessen mit Klettband an den Seiten fixiert werden.

In der zweiten Ausführungsform ist der Tragebehälter ebenfalls als Schulranzen ausgebildet.

Dieser Tragebehälter 1 hat eine im wesentlichen quaderförmige Grundform. Es sind jedoch alle anderen geeigneten Formen, z.B. in Form eines Ovals, ebenfalls denkbar.

Dieser Tragebehälter 1 ist ebenfalls auf den Sitz eines Kraftfahrzeuges derart auflegbar, daß die als Sitzfläche 4 ausgebildete breite Außenfläche die Sitzfläche eines Autokindersitzes und der Grundkörper 3 den Korpus des Autokindersitzes bildet.

Der Deckel 6 ist derart auszubilden, daß er im geschlossenen Zustand mit dem Grundkörper 3 einen die Stabilität des Grundkörpers 3 erhöhenden Formschluß bildet.

An der breiten Außenfläche 22, die der als Sitzfläche 4 ausgebildeten breiten Außenfläche gegenüberliegt, ist ein erstes Verschlußelement 9.1 anzuordnen, in das ein zweites Verschlußelement 9.2 an dem Deckel 6 eingreifbar ist.

Der Deckel 6 ist mit dem Grundkörper 3 über ein Scharnier 23 verbunden. Der Grundkörper 3 ist mit einer Hülle überzogen.

An der als Sitzfläche 4 ausgestalteten breiten Außenseite sind Randwülste 11 vorgesehen. Dabei ist die als Sitzfläche 4 ausgebildete breite Außenseite gepolstert.

An dem Tragebehälter 1 sind Träger 12 derart angeordnet, daß der Tragebehälter 1 auf dem Rücken tragbar ist, wobei die als Sitzfläche 4 ausgebildete Außenfläche am Rücken der tragenden Person anliegt.

An dem Deckel 6 ist ein Handgriff 24 einklappbar angelenkt. Auf der Deckelinnenseite ist ein nicht näher dargestelltes Brotzeitfach angeordnet.

Ebenfalls sind bei dieser Ausführung auch als Rückstrahler 5 ausgebildete reflektierende Flächen angeordnet.

An den die Tiefe des Tragbehälters 1 bildenden schmalen Außenseiten sind Arme 25 angelenkt, die bei der Verwendung als Autokindersitz in Richtung zur Sitzfläche 4 so schwenkbar sind, daß sie aus der Ebene der Sitzfläche 4 herausragen. Sie befinden sich im ausgeschwenkten Zustand an der der Rückenlehne zugewandten Seite des als Autokindersitz wirkenden Tragebehälters 1.

Zur Aufnahme des Armes 25 ist der Grundkörper 3 an den Drehpunkten mit einem Zapfen 26 versehen, auf den der Arm 25 an seinem Drehpunkt eingeclipst ist.

Um seinen Drehpunkt herum weist der Arm 25 einen tellerförmigen Bereich 27 auf, der eine erste nach außen gekröpfte und in der Drehrichtung beim Herausschwenken des Armes geöffnete Nase 28 als das erste und eine zweite in der Gegenrichtung geöffnete Nase 29 als das dritte Zuhaltemittel aufweist.

An dem Deckel 6 ist eine Tasche 30 als zweites und zugleich viertes Zuhaltemittel vorgesehen, in die wahlweise die beiden Nasen 28 und 29, den Deckel arretierend, eingreifen.

Der Arm 25 selbst ist in der von dem befestigungsseitigen Ende der schmalen Außenseite wegweisenden Richtung von der durch seinen Drehpunkt laufenden Radiuslinie abgewinkelt.

Bezugszeichenliste

1

Tragebehälter

27

tellerförmiger Bereich

2

Hülle

28

erste Nase

3

Grundkörper

29

zweite Nase

4

Sitzfläche

30

Tasche

5

Rückstrahler

6

Deckel

7

Rahmen

8

flexible Platte

9.1

Verschlußelement

9.2

Verschlußelement

10

Dreipunktgurt

11

Randwulst

12

Träger

13

Schulterpolster

14

Tragriemen

15

Lasche

16

Klemmelement

17

Vortasche

18

Bügel

19

Schraube

20

Tasche

21

Klettverschluß

22

Außenfläche

23

Scharnier

24

Handgriff

25

Arm

26

Zapfen

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