SYSTEM

申请号 EP14718914.6 申请日 2014-04-04 公开(公告)号 EP3057468B1 公开(公告)日 2018-03-28
申请人 Bulthaup GmbH & Co. KG; 发明人 ECKERT, Marc Oliver; RIEGER, Roger Paul; RINGWALD, Andreas;
摘要
权利要求 System, insbesondere Möbelsystem und besonders bevorzugt Küchenmöbelsystem, mit zwei Strukturelementen (1), die jeweils wenigstens umfassen:zwei Rahmenelemente (10, 20), sowieein Scharnier (30, 31), mittels dessen die Rahmenelemente (10, 20) in unterschiedlichen Winkeln (α, β, γ) relativ zueinander positionierbar sind,wobeidie Rahmenelemente (10, 20) eines jeweiligen Strukturelements (1) einen Raum aufspannen, dessen Form von dem Winkel (α, β, γ) zwischen den Rahmenelementen (10, 20) abhängt, wobeidie zwei Strukturelemente (1) unmittelbar neben- oder übereinander angeordnet sind oder zwischen ihnen ein Abstand besteht, undein Regal (R) zwischen oder auf den Strukturelementen (1) und vorzugweise in dem genannten Abstand vorgesehen ist,dadurch gekennzeichnet, dassdie zwei Strukturelemente (1) jeweils eine Achse oder eine Welle aufweisen,das Regal (R) ein Element (700) aufweist, das sich umlaufend um die zwei Achsen oder Wellen der zwei Strukturelemente (1) erstreckt und an dem ein Regalelement angeordnet ist, undAntriebsmittel vorgesehen sind, um eine Bewegung des umlaufenden Elementes (700) um die Achsen oder Wellen zu bewirken.System nach Anspruch 1, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) die Rahmenelemente (10, 20) umlaufend ausgebildet sind oder die Rahmenelemente (10, 20) ein- oder mehrseitig offen sind und/oder die Rahmenelemente (10, 20) U-, V- oder L-förmig ausgebildet sind und/oder die Rahmenelemente (10, 20) gerade oder gekrümmt ausgebildet sind und/oder die Rahmenelemente (10, 20) ein- oder mehrteilig ausgebildet sind und/oder wenigstens zwei Scharniere (30, 31) vorgesehen sind, die vorzugsweise in vertikaler Richtung voneinander beabstandet sind.System nach Anspruch 1 oder 2, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) die Scharnierachse in dem Schnittpunkt der von den Rahmenelementen (10, 20) aufgespannten Ebenen liegt und/oder wenigstens eines, mehrere und vorzugsweise alle der Rahmenelemente (10, 20) nicht an dem Scharnier (30, 31) enden, sondern sich über das Scharnier (30, 31) hinaus erstrecken und/oder wenigstens eines, mehrere und vorzugsweise alle der Rahmenelemente (10, 20) an dem Scharnier (30, 31) enden.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) sich das wenigstens eine Scharnier (30, 31) in einem mittigen Bereich des oder der Rahmenelemente (10, 20) und/oder des Strukturelementes (1) befindet.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) die Rahmenelemente (10, 20) wenigstens einen horizontalen Schenkel, vorzugsweise zwei horizontale Schenkel aufweisen sowie wenigstens einen vertikalen Schenkel, vorzugsweise zwei vertikale Schenkel, der bzw. der/die sich an den horizontalen Schenkel anschließt und/oder zwischen den horizontalen Schenkeln erstrecken und/oder der oder die von oben nach unten verlaufenden Schenkel nicht vertikal stehen, sondern relativ zu Senkrechten geneigt sind.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) jeweils ein Rahmenelement (10, 20) insgesamt in einer Ebene liegt oder wenigstens ein Abschnitt des Rahmenelements (10, 20) vorliegt, der in einer anderen Ebene als der restliche Teil des Rahmenelementes (10, 20) liegt.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) wenigstens ein Adapter, insbesondere zur Fixierung eines Scharniers (30, 31) für eine Tür oder Klappe oder zur Fixierung einer Auszugschiene oder zur Fixierung eines Rades oder Fußes, vorgesehen ist, der an dem oder den Rahmenelementen (10, 20) mittels eines oder mehrerer Fixierungsmittel fixiert ist.System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter durch Formschluss an dem Rahmenelement fixiert ist.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) wenigstens eine Klappe oder Tür vorgesehen ist, mittels derer zumindest eine Seite des Strukturelementes (1) verschließbar ist und/oder sich in dem durch die Rahmenelemente (10, 20) aufgespannten Raum ein oder mehrere Auszüge und/oder Behältnisse und/oder Ablageböden befinden.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) wenigstens eines der Rahmenelemente (10, 20), vorzugsweise alle Rahmenelemente (10, 20) aus einem Material bestehen, dessen Dicke geringer ist als dessen Höhe und Breite.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) sich an dem oder den Rahmenelementen (10, 20) und/oder an dem Scharnier (30, 31) wenigstens ein Halterungsmittel, insbesondere zur Haltung eines Aufbewahrungsbehältnisses befindet.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) das Strukturelement (1) auf seiner Oberseite durch eine Platte abgedeckt ist und/oder dass sich von dem Strukturelement (1) wenigstens ein Beleuchtungsmittel oder wenigstens ein Dunstabzugselement erstreckt.System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in einem jeweiligen Strukturelement (1) das Strukturelement (1) mit zwei Stangen in Verbindung steht, die jeweils mit einer Wandung, Decke, Boden oder dergleichen in Verbindung stehen, wobei das Strukturelement (1) drehbar angeordnet ist.Baukastensystem umfassend Strukturelemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche sowie Adapter zur Montage an dem oder den Rahmenelementen (10, 20), wobei die Adapter für alle Strukturelemente (1) identisch ausgebildet sind.System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Achsen/Wellen fluchtend mit dem oder den Scharnieren (30, 31) der Rahmenelemente (10, 20) erstrecken.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System mit zwei Strukturelementen, insbesondere ein Möbelelement und besonders bevorzugt ein Küchenmöbel-Element. Möbelelemente für Küchen sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungsformen, beispielsweise als Unterschränke, Oberschränke oder auch als Hochschränke bekannt. Sie bestehen üblicherweise aus einem Korpus, der durch eine Tür oder Klappe verschließbar ist oder in dem eine Mehrzahl von Auszügen aufgenommen ist.

Bei der Mehrzahl der bekannten Möbelelemente für Küchen besteht insofern ein Nachteil, dass sie fest vorgegebene Abmessungen aufweisen und daher nicht oder nur schwer an unterschiedliche räumliche Gegebenheiten angepasst werden können.

Die WO 2008/014535 A1 beschreibt sämtliche Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1.

Die GB 766 898 A offenbart ein isoliertes Strukturelement mit zwei Rahmenelementen, die über ein Scharnier zueinander positionierbar sind.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein System mit zwei Strukturelementen, insbesondere für einen Einsatz als Möbelelement und vorzugsweise für eine Küche dahingehend weiterzubilden, dass dieses einen besonders flexiblen Einsatz ermöglicht.

Diese Aufgabe wird durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. So ist es beispielsweise denkbar, dass die beiden Rahmenelemente im 90°-Winkel zueinander stehen oder auch derart zueinander verschwenkt sind, dass zwischen den Rahmenelementen spitze und stumpfe Winkel vorliegen. Auch ist es denkbar, das Strukturelement so zusammenzuklappen, dass es möglichst platzsparend ist, indem die Rahmenelemente weitgehend oder vollständig aneinander liegen, was, beispielsweise im Rahmen des Transportes oder der Lagerung sinnvoll sein kann. Jedes Strukturelement kann genau zwei oder auch mehr als zwei Rahmenelemente aufweisen.

Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Winkel zwischen den Rahmenelementen einstellbar sind, können ohne Weiteres dementsprechend auch die äußeren Abmessungen des Strukturelementes geändert werden. Sind die beiden Rahmenelemente gleich groß und stehen sie im 90°-Winkel aufeinander, ergibt sich in der Draufsicht ein im Querschnitt quadratisches Strukturelement. Wird der Winkel geändert, ergibt sich in der Draufsicht im Querschnitt ein rechteckiges Strukturelement. Es ist somit auf einfache Art und Weise möglich, durch Einstellung des Winkels zwischen den Rahmenelementen unterschiedlich dimensionierte Strukturelemente zu schaffen, ohne dass dazu eine konstruktive Änderung des Strukturelementes erforderlich ist. Es ist denkbar, dass die Rahmenelemente umlaufend ausgebildet sind oder dass die Rahmenelemente ein- oder mehrseitig offen sind, d.h. nicht umlaufend ausgebildet sind. Der Begriff "Rahmenelement" ist somit keinesfalls dahingehend einschränkend zu verstehen, dass darunter nur umlaufende Rahmen, wie Bilderrahmen fallen, wenngleich auch eine solche Ausführung von der Erfindung mit umfasst ist.

Der Begriff "Rahmenelement" umfasst jedes beliebige Element, dass unmittelbar oder mittelbar mit dem wenigstens einen Scharnier in Verbindung steht.

Das Rahmenelement kann - wie ausgeführt - umlaufend ausgebildet sein, wobei das umlaufende Gebilde geschlossen sein kann oder auch eine Unterbrechung aufweisen kann. Das Rahmenelement kann auch die Form eines liegenden oder stehenden U, V oder L etc. aufweisen. Das Rahmenelement kann gerade oder auch gekrümmt ausgebildet sein. Vorzugsweise steht wenigstens ein Schenkel des Rahmens, im Falle eines U- oder V-förmigen Rahmens vorzugweise beide Endbereiche des U oder V unmittelbar oder mittelbar mit dem oder den Scharnieren in Verbindung. Erfindungsgemäß sind zwei oder auch mehr zwei Rahmenelemente vorgesehen, die beispielsweise jeweils einen umlaufenden oder beliebigen anders ausgestalteten Rahmen bzw. Form aufweisen oder eine oder mehrere offene Seiten haben. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Rahmenelemente unten oder seitlich offen sind und somit die Form eines stehenden, auf dem Kopf stehenden oder liegenden U, V, L etc. aufweisen.

In einer denkbaren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Rahmenelemente umlaufend, d. h. in Form eines geschlossenen Rahmens ausgeführt sind.

Die genannten Rahmenelemente, die über das wenigstens eine Scharnier miteinander verbunden sind, können ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Jedes Rahmenelement kann somit aus genau einem Teil bestehen oder auch aus mehreren Teilen. Sie können mittels eines Scharniers oder vorzugsweise mittels zweier Scharniere miteinander verbunden und relativ zueinander verschwenkbar sein, wobei im Falle von zwei Scharnieren diese vorzugsweise in vertikaler Richtung oder im Falle von liegenden Strukturelementen in horizontaler Richtung voneinander beabstandet sind.

Weiter ist vorgesehen, dass das Scharnier bzw. die Scharniere so angeordnet sind, dass sie in dem Schnittpunkt der von den zwei oder mehr als zwei vorhandenen Rahmenelementen gebildeten Ebenen liegt.

Denkbar ist es des Weiteren, dass wenigstens eines und vorzugsweise alle der Rahmenelemente nicht an dem Scharnier enden, sondern sich über dieses hinaus erstrecken. Dabei kann das Scharnier beispielsweise in einem mittigen Bereich des Rahmenelementes angeordnet sein.

Ferner auch der Fall umfasst, dass die Rahmenelemente an dem Scharnier enden und sich beispielsweise im Wesentlichen sternförmig bzw. radial von dem wenigstens einen Scharnier erstrecken.

In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass sich das wenigstens eine Scharnier in einem mittigen Bereich des oder der Rahmenelemente und/oder des Strukturelementes befindet. Vorzugsweise weist das oder die Rahmenelemente wenigstens einen horizontalen Schenkel auf, wobei das wenigstens eine Scharnier mittig in dem horizontalen Schenkel angeordnet ist oder wobei das wenigstens eine Scharnier derart angeordnet ist, dass die horizontalen Schenkel der Rahmenelemente an dem Scharnier enden.

Denkbar ist es, dass die Rahmenelemente wenigstens einen und vorzugsweise zwei horizontale Schenkel aufweisen sowie wenigstens einen vertikalen Schenkel und vorzugsweise zwei vertikale Schenkel, der bzw. die sich zwischen den horizontalen Schenkeln erstrecken. Somit besteht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung darin, dass die Rahmenelemente die Form eines Rechteckes oder eines Quadrates oder eines U aufweisen, dessen innerer Bereich hohl ausgebildet ist.

Die im Hinblick auf die horizontalen und/oder vertikalen Schenkel genannten Merkmale gelten entsprechend für relativ zur Horizontalen geneigte und/oder relativ zur Senkrechten geneigte Schenkel.

In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass jeweils ein Rahmenelement insgesamt in einer Ebene liegt.

Alternativ dazu ist nicht erfindungsgemäß vorgesehen, dass wenigstens ein Abschnitt des Rahmenelementes vorliegt, der in einer anderen Ebene als der restliche Teil des Rahmenelementes liegt. Denkbar ist es somit, dass beispielsweise der oder die vertikalen Schenkel des oder der Rahmenelemente abgewinkelt sind und damit nicht in der Ebene liegen, in der das verbleibende Rahmenelement angeordnet ist. Der Hintergrund für diese abgewinkelte Anordnung besteht darin, dass auf diese Weise ein Ausgleich für die unterschiedlichen Winkel geschaffen werden kann, die die Rahmenelemente zwischeneinander einschließen.

Soll nicht erfindungsgemäß der Bereich zwischen den Enden zweier Rahmenelemente z. B. durch eine Tür verschlossen werden, müssen an dem Rahmenelementen unmittelbar oder mittelbar Scharniere angeordnet werden. Würden die Scharniere unmittelbar an den jeweils in einer Ebene liegenden Rahmenelementen angeordnet, ergäbe sich je nach dem Winkel zwischen den Rahmenelementen eine von diesem Winkel abhängige Orientierung der Scharniere, die beispielsweise dazu führen könnte, dass die an dem Scharnier fixierte Tür in ihrer Schließstellung im 90° Winkel von dem Rahmenelement absteht und sich in der geschlossenen Position nicht zu dem benachbarten Rahmenelement erstreckt, was an sich erwünscht wäre.

Entsprechendes gilt für die Befestigungsmittel von Auszügen, Laden etc.

Um die Ausrichtung der Tür-Scharniere etc. auch bei unterschiedlichen Winkeln zwischen den Rahmenelementen gleich zu halten, kann somit vorgesehen sein, den Abschnitt der Rahmenelemente, an dem die Tür-Scharniere etc. angeordnet sind, abzuwinkeln. Nicht erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass wenigstens ein Adapter, insbesondere zur Fixierung eines Scharniers für eine Tür oder Klappe oder zur Fixierung einer Auszugsschiene oder zur Fixierung eines Rades vorgesehen ist, der an dem Rahmenelement mittels eines oder mehrerer Fixierungsmittel fixiert ist.

Dieser Adapter dient vorzugsweise zur Einstellung des korrekten Winkels beispielsweise zur Montage eines Scharniers für eine Tür oder Klappe.

Dieser Adapter kann beispielsweise durch Formschluss an dem Rahmenelement fixiert sein. Nicht erfindungsgemäß ist es denkbar, dass das Rahmenelement als Fixierungsmittel vorzugsweise wenigstens eine Nut aufweist, in der zumindest ein Vorsprung des Adapters formschlüssig aufgenommen ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Nut im Querschnitt schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist und der Adapter einen schwalbenschwanzförmigen Vorsprung aufweist, der in der Nut des Rahmenelementes aufgenommen ist. Auch die umgekehrte Anwendung ist selbstverständlich denkbar, nämlich die, dass sich die genannte Nut im Adapter und der Vorsprung am Rahmenelement befindet.

In weiterer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Rahmenelement eine Ebene aufspannt und dass ein abgewinkelter Teil des Rahmenelementes in einer dazu im Winkel verlaufenden Ebene angeordnet ist, wobei der Adapter an diesem abgewinkelten Teil des Rahmenelementes angeordnet ist. Wie bereits oben ausgeführt, dient der Adapter beispielsweise zur Fixierung eines Scharniers oder einer Auszugsschiene und der abgewinkelte Teil des Rahmenelementes dient dazu, sicherzustellen, dass die Tür oder Klappe bzw. der Auszug korrekt ausgerichtet ist.

Dementsprechend ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Winkel des genannten abgewinkelten Rahmenelementes von dem Winkel abhängig ausgebildet ist, den die beiden Rahmenelemente miteinander einschließen.

In einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist wenigstens ein Element, insbesondere wenigstens ein Metallelement, insbesondere wenigstens ein Metalleinleger vorgesehen, der sich zwischen dem abgewinkelten Bereich des Rahmenelementes und dem benachbarten Bereich des Rahmenelementes erstreckt und der den Winkel festlegt, um den das abgewinkelte Teil des Rahmenelementes gegenüber der durch das Rahmenelement aufgespannten Ebene abgewinkelt ist. Durch das Metallelement, das ebenfalls gewinkelt ausgebildet ist, kann somit exakt der Winkel eingestellt werden, um den der abgewinkelte Teil des Rahmenelementes aus der durch das Rahmenelement gebildeten Ebene herausragt.

Weiterhin kann nicht erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Rahmenelemente wenigstens einen horizontalen Schenkel, vorzugsweise zwei horizontale Schenkel aufweisen sowie wenigstens einen vertikalen Schenkel, vorzugsweise zwei vertikale Schenkel, die sich zwischen den horizontalen Schenkeln erstrecken, wobei sich die Fixierungsmittel für den oder die Adapter an dem oder den horizontalen und/oder an dem oder den vertikalen Schenkeln befinden.

Alternativ oder zusätzlich dazu ist es denkbar, dass sich die Fixierungsmittel beidseitig oder nur einseitig an den Rahmenelementen befinden.

In einer weiteren denkbaren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die von oben nach unten verlaufenden Schenkel bzw. Streben nicht vertikal verlaufen, sondern relativ zur Vertikalen geneigt sind. Auch müssen die quer verlaufenden Schenkel bzw. Streben nicht in der Horizontalen verlaufen, sondern können auch relativ zu dieser geneigt sein. Denkbar ist es somit beispielsweise, dass die senkrechten Streben bzw. Schenkel bei einer weiteren Variante im oberen Gelenk bzw. Scharnier weiter vor stehen können als bei dem unteren Gelenk bzw. Scharnier oder umgekehrt. Somit entsteht eine geneigte Frontsituation. Hierfür ist es erforderlich, dass im Eckbereich und bei ungleich 90 ° der Zwischenadapter, bzw. das oben genannte abgewinkelte Teil des Rahmenelementes sowohl in x- und in y-Richtung gekröpft werden muss.

In weiterer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Klappe oder Tür vorgesehen ist, mittels derer zumindest eine Seite des Strukturelementes verschließbar ist. Auch ist es denkbar, dass sich in dem durch die Rahmenelemente aufgespannten Raum eine oder mehrere Auszüge und/oder Behältnisse und/oder Ablageböden befinden.

In weiterer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass wenigstens eines der Rahmenelemente, vorzugsweise alle Rahmenelemente aus einem Flachmaterial bestehen, d. h. aus einem Material, dessen Dicke geringer ist als dessen Höhe und Breite. In Betracht kommen beispielsweise leistenförmige Elemente aus Kunststoff oder Holz.

Das Strukturelement kann ein oder mehrere Stellfüße, vorzugsweise höhenverstellbare Stellfüße und/oder Rollen aufweisen.

In einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass sich an dem oder den Rahmenelementen und/oder an dem Scharnier wenigstens ein Halterungsmittel, insbesondere zur Halterung eines Aufbewahrungsbehältnisses, wie beispielsweise eines Mülleimers befindet.

Des Weiteren kann bevorzugt vorgesehen sein, dass das Strukturelement auf seiner Oberseite durch eine Platte abgedeckt ist und/oder dass sich von dem Strukturelement wenigstens eine Beleuchtungseinheit oder wenigstens ein Dunstabzugselement erstreckt. Diese(s) kann "galgenförmig" ausgebildet sein, so dass es sich von dem Strukturelement nach oben und dann über das Strukturelement hinüber erstreckt.

Die Erfindung betrifft des Weiteren ein System nach Anspruch 1

Nach der Erfindung umfasst das System ein Regal zwischen oder auf den Strukturelementen, wobei die zwei Strukturelemente jeweils eine Achse oder Welle aufweisen und wobei das Regal wenigstens ein Element aufweist, das sich umlaufend um die wenigstens zwei Achsen/Wellen der wenigstens zwei Strukturelemente erstreckt und an dem ein oder mehrere Regalelemente oder sonstige Ablageelemente angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Achsen/Wellen fluchtend mit dem oder den Scharnieren der Rahmenelemente angeordnet. Sie erstrecken sich in bevorzugter Ausgestaltung zwischen den voneinander beabstandeten Schnittpunkten der Rahmenelemente und besonders bevorzugt zwischen den zwei voneinander beabstandeten Scharnieren, die die Rahmenelemente schwenkbar miteinander verbinden.

Es sind Antriebsmittel vorgesehen, die derart ausgebildet sind, dass sie eine Bewegung des umlaufenden Elementes um die Achsen/Wellen bewirken. Die Antriebsmittel können beispielsweise durch einen Motor oder auch durch händisch zu betreibende Antriebsmittel, wie beispielsweise durch eine Kurbel oder dergleichen gebildet sein.

Durch die Achse oder Welle, die vorzugsweise im Zentrum des Strukturelementes angeordnet ist und das Strukturelement im Zentrum verbindet, wird beispielsweise eine "Kofferband-Lösung", d.h. eine Lösung mit einem umlaufenden Band bei gleichzeitiger Verwendung von zwei oder mehr als zwei Strukturelementen ermöglicht.

Vorzugsweise verbindet die Achse oder Welle zwei Seiten (oben/unten oder rechts/links oder vorne/hinten) des Strukturelementes.

Ein weiteres illustratives Beispiel, das nicht Teil der Erfindung ist, bezieht sich des Weiteren auf einen Tisch mit wenigstens einem Strukturelement, wobei der Tisch wenigstens eine Tischplatte aufweist, die unmittelbar oder mittelbar auf dem oder den Strukturelementen aufliegt. Die Oberseiten der Rahmenelemente können somit das Auflageelement für wenigstens eine Tischplatte bilden, wobei sich zwischen der Oberseite und der Tischplatte ein oder mehrere Abstandshalter erstrecken können.

Ein weiteres Beispiel, das nicht Teil der Erfindung ist, bezieht sich auf einen Stuhl oder Hocker mit wenigstens einem Strukturelement nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei der Stuhl oder Hocker wenigstens ein die Sitzfläche bildendes Sitzelement aufweist, das unmittelbar oder mittelbar auf dem Strukturelement aufliegt. Somit kann das Strukturelement auch als Grundelement für einen Stuhl oder Hocker dienen.

Denkbar jedoch nicht erfindungsgemäß ist es, dass wenigstens eine Lehne und/oder wenigstens relativ zu dem Strukturelement drehbares Element, insbesondere ein Drehteller vorgesehen ist, wobei das drehbare Element derart angeordnet ist, dass das Strukturelement relativ zu seinem Untergrund, auf dem es steht, drehbar ist und/oder derart, dass das Sitzelement und/oder die Lehne relativ zu dem Strukturelement drehbar ist. Auf diese Weise lässt sich ohne weiteres ein Drehstuhl bzw. ein Stuhl mit einer drehbaren Sitzfläche bilden.

Vorzugsweise wird das Strukturelement als Möbelelement, d.h. als Teil und insbesondere als Grundgerüst eines Möbelelementes verwendet.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:

Figur 1:
eine perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes mit einem ersten Winkel α zwischen den beiden Rahmenelementen,

Figur 2:
eine perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes mit zweiten Winkeln β, γ zwischen den beiden Rahmenelementen,

Figur 3:
eine perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes mit einem in dem durch die Rahmenelemente aufgespannten Raum aufgenommen Auszug,

Figur 4:
eine perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht eines Strukturelementes mit einem in dem durch die Rahmenelemente aufgespannten Raum angeordneten Behälter,

Figur 5:
eine perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes mit einem in dem durch die Rahmenelemente aufgespannten Raum angeordneten Behälter mit gegenüber Figur 4 abweichender Positionierung,

Figur 6:
eine vergrößerte nicht erfindungsgemäße Ansicht des unteren Abschnittes des Strukturelementes ohne Rollen mit einem in dem durch die Rahmenelemente aufgespannten Raum angeordneten Behälter,

Figur 7:
eine schematische nicht erfindungsgemäße Draufsicht auf das Strukturelement mit abgewinkelten vertikalen Schenken V,

Figur 8:
schematische nicht erfindungsgemäße Draufsichten auf die Endbereiche des Rahmenelementes mit unterschiedlich stark abgewinkelten vertikalen Schenkeln V,

Figur 9:
eine schematische nicht erfindungsgemäße Ansicht eines Adapters mit Vorsprung sowie des Rahmenelementes mit Nuten,

Figur 10:
eine schematische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Metalleinlegers im Eckbereich zwischen den vertikalen und horizontalen Schenkeln des Rahmenelementes,

Figur 11:
unterschiedliche nicht erfindungsgemäße Ansichten von Strukturelementen einzeln und in einer Zusammenstellung,

Figur 12:
unterschiedliche nicht erfindungsgemäße Ansichten von Tischen und einer Spüle mit dem Strukturelement als "Tischbein",

Figur 13:
eine nicht erfindungsgemäße Ansicht eines Strukturelementes mit schräg verlaufenden Schenkeln,

Figur 14:
unterschiedliche nicht erfindungsgemäße Anwendungsbeispiele des Strukturelementes bei Stühlen, Tischen, Kochstellen, Spülen, Aufbewahrungsräumen,

Figur 15:
eine nicht erfindungsgemäße Darstellung des Strukturelementes mit einem darin aufgenommenen Mülleimer,

Figur 16:
eine erfindungsgemäße Darstellung von zwei voneinander beabstandeten Strukturelementen mit dazwischen angeordnetem umlaufenden Band,

Figur 17:
eine weitere perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes und Draufsichten auf unterschiedliche Möbelelemente mit Strukturelementen und

Figur 18:
eine schematische nicht erfindungsgemäße Ansicht eines Strukturelementes, dass zwischen zwei Wänden, Boden, Decke etc. gehalten ist.

Figur 1 zeigt in einer perspektivischen nicht erfindungsgemäßen Ansicht ein Strukturelement 1 umfassend zwei Rahmenelemente 10, 20, die jeweils als umlaufende Rahmen ausgebildet sind und die über zwei in Höhenrichtung des Strukturelementes voneinander beanstandet angeordnete Scharniere bzw. Gelenke 30, 31 relativ zueinander verschwenkbar sind. In diesem Fall werden die umlaufenden, jeweils durch die Scharniere 30, 31 unterbrochenen Elemente als Rahmenelemente 10, 20 bezeichnet. Ebenso wäre es denkbar und von der Erfindung mit umfasst, als Rahmenelemente jeweils nur die Elemente zu bezeichnen, die sich bis zu den Scharnieren 30, 31 erstrecken. In diesem Fall wären gemäß Figur 1 vier Rahmenelemente vorgesehen, die jeweils als liegendes U ausgebildet sind. Die Enden der Schenkel des U stehen - wie aus Figur 1 ersichtlich - jeweils mit dem Scharnier 30, 31 in Verbindung.

Wie oben ausgeführt, ist der Begriff "Rahmenelement" weit zu fassen und umfasst jedes beliebig ausgestalte Element, dass unmittelbar oder mittelbar mit dem oder den Scharnieren 30, 31 in Verbindung steht. Das Rahmenelement kann beispielsweise umlaufend, d.h. O-förmig, oder beispielsweise U-, V-, L-förmig etc. ausgebildet sein. Es kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, gerade oder gekrümmt ausgebildet sein.

Das Scharnier 30, 31 besteht in der hier dargestellten Ausführung aus einer zentralen Achse, um die zwei Elemente relativ zueinander drehbar sind, wobei die zwei Elemente jeweils zwei Befestigungslaschen aufweisen, an denen die Endbereiche der Rahmenelemente befestigt sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um ein Beispiel eines Scharniers handelt, das die Erfindung nicht beschränkt. Von der Erfindung sind auch beliebige andere Ausführungen von Scharnieren und Gelenken umfasst, die eine Relativ- bzw. Schwenkbewegung von Rahmenelementen zulassen.

Der Begriff "Scharnier" oder "Gelenk" ist somit weit auszulegen und umfasst jedes beliebige Mittel, das eine Relativbewegung und vorzugsweise eine Schwenkbewegung des oder der Rahmenelemente zulässt.

Wie dies aus Figur 1 hervorgeht, erstrecken sich die beiden Rahmenelemente 10, 20 über die Scharniere 30, 31 hinaus, d.h. enden nicht dort, wenngleich auch eine solche Ausführungsform von der Erfindung umfasst ist.

In dem in Figur 1 dargestellten nicht erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel betragen die Winkel α zwischen den Rahmenelementen 10 und 20 jeweils 90°, d. h. die beiden Rahmenelemente 10, 20 stehen senkrecht aufeinander.

Aufgrund der Verschwenkbarkeit der beiden Rahmenelemente 10, 20 relativ zueinander ist es möglich, die Winkel zwischen den Rahmenelementen ohne weiteres zu verändern. Eine solche nicht erfindungsgemäße Ausführungsform mit gegenüber Figur 1 veränderten Winkeln ist beispielsweise in Figur 2 dargestellt. Ausgehend von dem Zustand gemäß Figur 1 sind die beiden Rahmenelemente 10, 20 im dem Betrachter zugewandten frontseitigen Bereich aufeinander zubewegt worden, sodass sich zwei spitze Winkel β und zwei stumpfe Winkel γ ergeben, wie dies aus Figur 2 hervorgeht.

Aufgrund der Tatsache, dass die Winkel zwischen den Rahmenelementen somit nicht fest stehen, sondern je nach Bedarf, d. h. je nach der gewünschten Dimensionierung des Strukturelementes 1veränderlich sind, stehen die einander zugewandten vertikalen Schenkel V ebenfalls in unterschiedlichen Winkeln zueinander, wie dies aus einem Vergleich der Figuren 1 und 2 hervorgeht. Würden an diesen vertikalen Schenkeln V beispielsweise identische Scharniere für eine sich zwischen den Schenkeln erstreckende Tür oder ein sonstiges Funktionselement montiert, ergäben sich Ausrichtungen der geschlossenen Tür, die unerwünscht wären, da die Tür sich unter Umständen nicht zwischen den vertikalen Schenkeln erstrecken würde, sondern aus dieser Verbindungsebene hervor- oder zurücksteht.

Um dies zu verhindern, ist in einer bevorzugten nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung vorgesehen, dass die vertikalen Schenkel V insgesamt oder teilweise beispielsweise entlang der gestrichelten Linie S in Figur 1 und 2 abgetrennt und/oder in einem Winkel relativ zu dem verbleibenden Rahmenelement angeordnet werden. Die vertikalen Schenkel V können somit abweichend von den in Figuren 1 und 2 dargestellten Positionen abgewinkelt laufen und damit nicht in der Ebene des verbleibenden zugehörigen Rahmenelementes liegen, sondern in einer Ebene, die dazu im Winkel verläuft.

Dies ergibt sich beispielsweise aus Figur 7. In dieser Figur ist eine schematische nicht erfindungsgemäße Draufsicht auf das Strukturelement gezeigt. Die Ebene, in der die Rahmenelemente 10, 20 liegen bzw. die durch diese Rahmenelemente aufgespannte Ebene ist mit den Bezugszeichen E und E' gekennzeichnet. Aus Figur 7 geht weiter hervor, dass die vertikalen Schenkel V der Rahmenelemente nicht in der Ebene E bzw. E' liegen, sondern relativ dazu im Winkel verlaufen. Dies kann den gesamten vertikalen Schenkel V betreffen oder auch nur einen Teilbereich von diesem.

An diesen vertikalen Schenkeln V werden in dem dargestellten nicht erfindungsgemäßen Beispiel Adapter A fixiert, die gemäß Figur 8 eine Fläche F aufweisen, die senkrecht zu der Verbindungsebene zu dem benachbarten Rahmenelement steht und an der beispielsweise ein Scharnier für eine sich zwischen den benachbarten Rahmenelementen erstreckende Tür montiert werden kann. Die Tür ist in Figur 7 durch die gestrichelte Linie T angedeutet.

Figur 8 zeigt zwei nicht erfindungsgemäße Beispiele mit unterschiedlichen Winkeln α, β, die sich in einer unterschiedlichen Richtung des Rahmenelementes 10 äußern. Während in Figur 8 a) das Rahmenelement 10 flacher verläuft, verläuft es gemäß Figur 8 b) steiler. Um unabhängig von dem Winkel α, β zu erreichen, dass der Adapter stets die gleiche Orientierung aufweist und somit stets derselbe Adapter und damit auch dasselbe Scharnier verwendet werden kann, ist der Winkel ε1, um den der vertikale Schenkel abgewinkelt ist gemäß Figur 8 a) größer als der Winkel ε2 bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8 b). Somit können unterschiedliche Winkel α, β zwischen den Rahmenelementen durch unterschiedliche ausgeprägte Abwinklungen ε der vertikalen Schenkel ausgeglichen werden.

Wie dies aus den Figuren 8 a) und 8 b) hervorgeht, weist der Adapter stets dieselbe Orientierung auf, unabhängig von Ausrichtung der Rahmenelemente bzw. unabhängig von dem Winkel α, β.

Wie dies aus Figur 1 und 2 hervorgeht, werden die Rahmenelemente 20, 30 durch je zwei vertikale Schenkel V und durch je zwei horizontale Schenkel H gebildet, die somit insgesamt die Form eines umlaufenden Rahmens aufweisen, der innen hohl ist, sodass insgesamt ein Raum R durch die beiden Rahmenelemente aufgespannt wird.

Um in diesem Raum R funktionale Elemente, wie beispielsweise Auszüge 100 gemäß Figur 3 aufnehmen zu können bzw. entsprechende Auszugsschienen befestigen zu können, werden wie zu Figur 8 erläutert an den abgewinkelten vertikalen Schenkeln V Adapter A angeordnet, die derart ausgerichtet sind, dass sich insgesamt ein geeigneter Winkel zur Anordnung der Führungsschienen, Scharniere oder dergleichen ergibt.

Die Anordnung von Adaptern ist nicht auf die vertikalen Schenkel V beschränkt, sondern kann auch an den horizontalen Schenkeln H erfolgen. Denkbar ist es beispielsweise, an den Adaptern, die sich an den horizontalen Schenkeln befinden, Rollen oder Stellfüße anzuordnen.

Wie dies aus Figur 9 a) und 9 b) hervorgeht, weisen die Rahmenelemente 10, 20 ein- oder beidseitig Nuten 12, 22 auf, in die Vorsprünge A' des Adapters A eingesetzt werden können. Diese Nuten können beispielsweise schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein. Dies gilt für die Vorsprünge A' entsprechend.

Auf diese Weise ist es möglich, Adapter an den gewünschten Stellen an den Rahmenelementen und insbesondere an deren vertikalen Schenkeln V anzuordnen. Grundsätzlich kann ein oder mehrere Adapter pro Rahmenelement Verwendung finden.

In einer nicht erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind die Adapter für alle Winkelanordnungen des Rahmenelementes identisch, sodass der benötigte Winkel für den Auszug bzw. das Scharnier oder dergleichen durch den Winkel des abgewinkelten Abschnittes V eingestellt werden kann, wie dies zu Figur 8 erläutert wurde.

Grundsätzlich ist aber auch der Fall denkbar, dass der Winkel des abgewinkelten Abschnittes V stets identisch ist und unterschiedliche ausgebildete Adapter verwendet werden, was allerdings den Nachteil mit sich bringt, dass die Adapter nicht als Gleichteile ausgeführt werden können.

Um eine korrekte Winkelvorgabe des Schenkels V zu erzielen, kann ein Metalleinleger oder ein sonstiger Einleger verwendet werden, der den Abschnitt V mit dem benachbarten, in der Ebene E, E' des Rahmenelementes 10, 20 liegenden Bereich des Rahmenelementes verbindet. Die Verwendung eines Adapters ist eine denkbare Ausgestaltung der Erfindung. Die beschriebene Abwinkelung kann auch für andere Fälle relevant sein und ist nicht auf die Verwendung mit einem Adapter beschränkt.

Die Verwendung eines Einlegers ergibt sich beispielsweise aus Figur 10. Dort ist das Metalleinlegeelement mit dem Bezugszeichen 100 gekennzeichnet. Figur 10 a) zeigt die Anordnung in einer Seitenansicht und Figur 10 b) in einer schematischen nicht erfindungsgemäßen Draufsicht. Wie dies aus Figur 10 b) hervorgeht, folgt der abgewinkelte Abschnitt V der Winkelvorgabe durch den abgewinkelten Metalleinleger 100.

Figur 4 zeigt ein Beispiel, bei dem in dem Aufnahmeraum R, der durch die Rahmenelemente 10, 20 gebildet ist, ein Behälter 200, wie beispielsweise ein Mülleimer angeordnet ist. Dieser kann gemäß Figur 5 auch im Bodenbereich angeordnet sein.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Räder, die in den Figuren dargestellt sind, nur optionaler Natur sind und auch weggelassen werden können, was eine bevorzugte nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung ist.

Eine solche bevorzugte nicht erfindungsgemäße Ausgestaltung ohne Räder ergibt sich beispielsweise aus Figur 6. In dieser Figur steht das Strukturelement ggf. über Stellfüße auf dem Boden auf. Auch in diesem Fall wird das Strukturelement durch zumindest zwei über Scharniere miteinander verbundene Rahmenelemente gebildet, in deren Aufnahmeraum ein Mülleimer oder ein sonstiges Behältnis angeordnet werden kann.

Durch die vorliegende Erfindung ist es möglich, eine modular aufgebaute einfach konfigurierbare und erweiterbare Küche bzw. Küchenzeile zu bilden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass mehrere der dargestellten bzw. der Strukturelemente zusammengefügt werden, beispielsweise übereinander oder auch nebeneinander oder dass diese mit Abstand voneinander angeordnet werden und dazwischen oder darauf beispielsweise eine Arbeitsplatte oder sonstige funktionale Elemente, wie Auszüge, eine Spüle, etc. angeordnet werden.

Durch die einfach Verschwenkbarkeit der Rahmenelemente 10, 20 zueinander ist es ohne weiteres möglich, ausgehend von einem einzigen Element, das durch die Rahmenelemente 10, 20 und das oder die Scharniere gebildet wird, unterschiedlich dimensionierte Strukturelemente bereitzustellen.

Somit ist es möglich, mit ein und demselben Strukturelement unterschiedliche Unterschränke, Oberschränke, Hochschränke etc. zu konfigurieren.

Das nicht erfindungsgemäß Strukturelement weist einen Raum R auf, der durch die Rahmenelemente aufgespannt wird und der als Aufenthaltsraum für Personen oder als Aufnahmeraum oder als Funktionsraum für Auszüge, Küchengeräte etc. verwendet werden kann.

Die zu dem Nutzer ragende Seite der Strukturelemente kann durch eine Tür oder Klappe oder durch die Fronten von Auszügen verschlossen sein oder auch offen bleiben. Die seitlichen Flächen der Strukturelemente können durch Wangen oder durch ein benachbartes Strukturelement abgedeckt sein.

Die Oberseite der Strukturelemente kann beispielsweise durch eine Arbeitsplatte, eine Spüle etc. gebildet werden. An die Strukturelemente, beispielsweise an die genannten Adapter können beispielsweise Leuchten oder Abzüge montiert werden, die einen sich nach oben erstreckenden Abschnitt und einen dazu im Winkel verlaufenden Abschnitt aufweisen und die somit "galgenförmig" ausgeführt sind. Der abgezogene Dunst kann beispielsweise in dem von den Rahmenelementen aufgespannten Raum R gesammelt und von dort abgeführt werden.

Denkbar ist es, das in den Figuren dargestellte Strukturelement als Möbelelement bzw. als Grundkörper für ein Möbelstück zu verwenden.

Auch ist es nicht erfindungsgemäß denkbar, dass dargestellte Möbelelement als Grundkörper für einen Tisch oder einen Stuhl oder Hocker oder dergleichen zu verwenden.

So ist es beispielsweise denkbar, die in Figur 1 oben liegende Seite der Rahmenelemente als Auflagefläche für eine Tischplatte und/oder als Auflagefläche für ein Sitzelement zu verwenden. Im Falle eines Stuhls kann zusätzlich eine Lehne und/oder Armlehnen vorgesehen sein, wobei diese ebenfalls an den Rahmenelementen und vorzugsweise an den daran angeordneten Adaptern fixiert sein können.

Weiterhin ist es nicht erfindungsgemäß möglich, an der Unterseite, d.h. unterhalb des Scharniers 31 ein drehbares Element, wie einen Drehteller oder dergleichen zu montieren, um das Strukturelement relativ zu dem Boden, auf dem es steht, drehbar zu gestalten. So kann beispielsweise ein Drehstuhl oder ein drehbarer Tisch realisiert werden. Auch ist es möglich, ein drehbares Element auf der Oberseite des in Figur 1 exemplarisch dargestellten Strukturelementes anzuordnen, beispielsweise um eine drehbare Tischplatte oder eine drehbare Sitzfläche eines Stuhls, Hockers oder dergleichen zu bilden.

In einer weiteren bevorzugten nicht erfindungsgemäßen Form erstreckt sich zwischen den Scharnieren 30, 31 eine Achse bzw. Welle. Diese verläuft in dem in Figur 1 gezeigten Zustand somit vertikal, im Falle eines liegend angeordneten Strukturelementes horizontal.

Werden zwei Strukturelemente mit jeweils wenigstens einer solchen Achse oder Welle angeordnet, kann um die zwei (oder mehr als zwei Achsen oder Wellen) vergleichbar mit einem umlaufenden Förderband ein umlaufendes Band oder ein sonstiges umlaufendes Element positioniert werden, an dem eine oder mehrere Ablageelemente, wie z.B. Tablare oder Regalfächer etc. angeordnet werden können. Dieses Band kann um die Achsen/Wellen drehbar angeordnet sein, so dass die Vorderseite des Regals durch Bewegung des Bandes auf die Rückseite der Strukturelemente befördert werden kann um umgekehrt. Die Bewegung des Bandes kann beispielsweise durch ein oder mehrere Elektromotoren erfolgen, die z.B. eine oder beide Achsen/Wellen antreiben.

Auch ist es nicht erfindungsgemäß denkbar, das Strukturelement, das in Figur 1 exemplarisch dargestellt ist, als begehbares Element zu verwenden. So ist es denkbar, dass der Bereich zwischen zwei benachbarten vertikalen Schenkeln V als Eingang bzw. Ausgang in den von den Rahmenelementen aufgespannten Raum verwendet wird.

Figur 11 zeigt unterschiedliche Ansichten von Strukturelementen einzeln und in einer Zusammenstellung.

Figur 11a) zeigt die Strukturelemente 1 einzeln und Figur 11b) in Form zweier an ihren vertikalen Schenkeln verbundener Strukturelemente 1. Zur Verbindung können beispielsweise die oben genannten Adapter Verwendung finden.

Wie aus Figur 11a) ersichtlich, können die vertikalen Schenkel auf Höhe der Scharniere enden oder sich über diese hinaus erstrecken.

Aus Figur 12 sind unterschiedliche Ansichten von nicht erfindungsgemäßen Tischen und einer Spüle mit dem Strukturelement 1 als "Tischbein" ersichtlich. Figur 12a zeigt einen Tisch mit der Tischplatte 300 und dem Strukturelement 1 als Grundgerüst und Figur 12b ein Spülenmodul mit einer Spüle 400 und dem Strukturelement 1 als Grundgerüst. Aus Figur 12c ist ein Tisch mit Platte 300 ersichtlich, dessen rechtes Tischbein durch das Strukturelement 1 gebildet wird. In diesem befindet sich ein Mülleimer 200, der beispielsweise verschieblich oder verschwenkbar angeordnet sein kann.

Aus Figur 13 ist eine nicht erfindungsgemäße Ansicht eines Strukturelementes 1 mit schräg verlaufenden Schenkeln V1. Wie aus Figur 13 ersichtlich, verlaufen diese nicht in der Vertikalen, sondern sind relativ dazu nach vorne geneigt. So ist beispielsweise eine schräg stehende Front eines Möbelelementes denkbar. In der Ausführung gemäß Figur 13 müssen nicht alle Schenkel vorhanden sein, so können beispielsweise die Schenkel V2 weg gelassen werden.

Figur 14 zeigt unterschiedliche nicht erfindungsgemäße Anwendungsbeispiele des Strukturelementes bei Stühlen, Tischen, Kochstellen, Spülen, Aufbewahrungsräumen. Als tragende Grundstruktur dient das Strukturelement 1, das im Falle von Figur 14a die Grundlage für eine Sitzfläche 450 bildet, im Falle von Figur 14b die Grundlage für eine Tischplatte 300 und im Falle von Figur 14c die Grundlage für eine Kochplatte 500 bzw. für ein Spülebecken 400 bildet.

Grundsätzlich kann das Strukturelement des Systems gemäß der vorliegenden Erfindung mit jedem der Module bzw. Küchenmöbel verwendet werden, wie sie in der Anmeldung 10 2013 014 895 der Anmelderin offenbart sind. Diese Anmeldung betrifft Küchenmöbel mit einer Nutzfläche und wenigstens einem oberhalb der Nutzfläche angeordneten Funktionselement, wobei das Funktionselement an einem Trägerteil angeordnet ist, wobei das Trägerteil einen am Küchenmöbel befestigten Mast und einen an den Mast anschließenden Arm umfasst. Bei der Nutzfläche kann es sich um ein Spülfeld handeln, wobei das Trägerteil durch einen Wasserhahn gebildet wird, und wobei es sich bei dem Funktionselement um ein Leuchtmittel und gegebenenfalls ferner um eine Halterung handelt.

Die genannte Anmeldung betrifft des Weiteren Küchenmöbel mit einer Nutzfläche und wenigstens einem oberhalb der Nutzfläche angeordneten Funktionselement, wobei das Funktionselement an einem Trägerteil angeordnet ist, wobei das Trägerteil einen am Küchenmöbel innerhalb der Nutzfläche angeordneten Stamm aufweist, dessen oberes Ende sich oberhalb der Nutzfläche erstreckt. Dabei kann das Funktionselement pilzförmig sein und einen an den Stamm anschließenden Schirm aufweisen, und/oder dass der Stamm im mittleren Bereich der Nutzfläche angeordnet ein. Auch ist es denkbar, dass es sich bei der Nutzfläche um ein Kochfeld, ein Spülfeld oder ein Zubereitungsfeld handelt, und/oder dass das Funktionselement aus der Gruppe Dunstabzug, Leuchtmittel, Bedienelement und Stromquelle ausgewählt ist und/oder dass es sich bei der Nutzfläche um ein Kochfeld und dass bei den Funktionselementen um einen Dunstabzug und gegebenenfalls ferner um Leuchtmittel und/oder Bedienelemente handelt. Des Weiteren ist es denkbar, dass es sich bei der Nutzfläche um ein Zubereitungsfeld und bei den Funktionselementen um Leuchtmittel und gegebenenfalls ferner um Stromquellen und/oder Bedienelemente und/oder einen Dunstabzug handelt.

Figur 14d zeigt eine nicht erfindungsgemäße Anordnung von Einzelelementen sowie eine Arbeitsplatte 310, die auf der einen Seite von einem Schubladenmodul und auf der andern Seite von einem Strukturelement 1 getragen wird.

Figur 15 zeigt eine nicht erfindungsgemäße Darstellung des Strukturelementes 1 mit einem darin aufgenommenen Mülleimer 200

Figur 16 zeigt eine erfindungsgemäße Darstellung von zwei voneinander beabstandeten Strukturelementen 1 mit dazwischen angeordnetem umlaufenden und vorzugsweise rotierbaren Band 700, an dem sich verschiedene funktionale Elemente, wie z.B. Regale R befinden können. So können je nach Position des Bandes 700 die gewünschten Elemente zur Vorderseite oder andere zur Rückseite des Bandes 700 hin gerichtet sein. Das Band ist um zwei Achsen gewickelt, die sich jeweils zwischen dem oberen und unteren Scharnier jedes der Strukturelemente 1 befindet. Diese Achsen verlaufen vorzugsweise vertikal.

Figur 17 zeigt eine weitere perspektivische nicht erfindungsgemäße Ansicht des Strukturelementes (Figur 17a) und Draufsichten auf unterschiedliche Möbelelemente mit Strukturelementen (Figur 17b). Wie dies aus Figur 17b) hervorgeht, kann der von den Rahmenelementen aufgespannte Raum genutzt werden und/oder das Strukturelement kann als tragendes Element z.B. für eine Tischplatte verwendet werden.

Figur 18 zeigt eine nicht erfindungsgemäße Anordnung, bei der das Strukturelement 1 zwischen Boden und Decke eines Raumes oder dergleichen derart angeordnet ist, dass die Verbindung des Strukturelementes 1 zu dem Boden und zu der Wand mittels Stangen 800, 802 erfolgt. Diese Stangen 800, 802 können beispielsweise an den Gelenken 30, 31 des Strukturelementes angeordnet sein.

Die Stangen 800, 802 können mit Boden und Decke fest und mit dem Strukturelement 1 beispielsweise mittels der Gelenke 30, 31 oder anderweitig drehbar verbunden sein, so dass das Strukturelement 1 relativ zu Boden und Decke drehbar ist.

Vorzugsweise ist das Strukturelement relativ zu Boden und Decke um 360° drehbar angeordnet.

Auch ist es nicht im Rahmen der Erfindung denkbar, die Stangen 800, 802 fest, d.h. nicht drehbar mit dem Strukturelement 1 zu verbinden und drehbar relativ zu dem Boden und der Decke auszubilden. Dies kann beispielsweise mittels Drehtellern oder dergleichen realisiert werden, die relativ zu dem Boden und der Decke drehbar sind und an denen die Stangen 800, 802 angeordnet sind.

Anstelle von einem einzigen Strukturelement 1 können auch mehrere Strukturelemente 1 nebeneinander oder übereinander, ggf. verbunden durch eine oder mehrere weitere Stangen in der nicht erfindungsgemäßen Anordnung gemäß Figur 18 angeordnet werden.

Die obigen Ausführungen gelten entsprechend für eine Abdeckung, die das Strukturelement abgesehen von einer Öffnung umgibt. Auch eine solche in Figur 18 nicht gezeigte Abdeckung kann wie beschrieben drehbar angeordnet sein. Die Abdeckung kann relativ zu dem Boden und der Decke und/oder relativ zu den Stangen 800, 802 und/oder relativ zu dem Strukturelement 1 drehbar angeordnet sein. Vorzugsweise ist auch die Abdeckung um 360° drehbar.

Die in Figur 18 dargestellte nicht erfindungsgemäße Anordnung ist nicht auf die Fixierung zwischen Boden und Decke beschränkt, sondern erfasst die Anordnung zwischen zwei beliebigen Wandungen, wie beispielsweise den Wänden eines Gebäudes, Möbelwandungen etc. Somit können die Stangen 800, 802 auch horizontal verlaufen.

Die vorliegende Offenbarung basiert in einer bevorzugten Ausgestaltung auf der Abhängigkeit wenigstens eines zentralen Elementes (z. B. Scharnier) und einem geschlossenen Kraftfluss, welcher geometrisch an dem äußeren Ende immer unter 45 Grad endet. Somit sind Schub und Druckkräfte ideal ausgeglichen und es kann in hoher Präzision ein definierter Rahmen sichergestellt werden. Die Breiten- und Tiefenanpassung erfolgt somit über eine Winkelverstellung im Scharnier und einer Anpassung der senkrechtstehenden Schenkel über Freiformelemente, welche über die neutrale Faser mittels L- oder T-Stück verbunden werden. Die Höhe, Breite und Tiefe der Gitterstruktur bzw. des Strukturelementes ergibt sich somit aus unterschiedlichen Schenkellängen, Winkeländerungen im Scharnier und an den Adaptern der senkrechten Streben.

Schwere Geräte wie z. B. ein Backofen oder Geschirrspüler können auch zwischen zwei Gitterstrukturen positioniert und über die Adapter der beiden Gitterstrukturen verkleidet bzw. fixiert werden. Grundsätzlich ist es alternativ oder zusätzlich jedoch auch möglich, derartige Geräte in dem durch das Strukturelement aufgespannten Raum selbst unterzubringen.

Durch das nicht erfindungsgemäße Strukturelement werden folgende Anforderungen erfüllt.

  • Zugangsrichtung in alle vier Richtungen
  • erstmalige Möglichkeit der Integration im Zentrum von rotationssymmetrischen Körpern (z. B. Müll)
  • dünne und dicke Fronten durch Adapter zwischen mindestens zwei Gitterstrukturen bzw. Strukturelementen
  • kein separater Sockel
  • verdeckte Räder, da innenliegend montierbar
  • Verkleidung (Wange) kann, aber muss nicht verwendet werden
  • quasi flächenbündiges Scharnier, da Adapter zurück steht
  • Verpackung als Flat-Pack

Wie oben ausgeführt, kann das nicht erfindungsgemäße Strukturelement auch für Tische, Bänke und Stühle Verwendung finden.

Das Strukturelement wirkt ästhetisch, d.h. vorzugsweise wie aus einem Guss.

Es kann durchgängig für eine Küchenplanung sowohl als "Stand-alone-Produkt" als auch im Systemverbund eingesetzt werden kann.

Es ist es bevorzugt, dass die senkrechten Schenkel bzw. Streben immer (d. h. bei jeder Dimensionsvariante - Breite/Tiefe) unter 45° auslaufen. Hier wird Platz für die zusätzlichen Adapter zur Aufnahme von Fronten, Schienen etc. benötigt.

Wie oben ausgeführt, kann das Strukturelement auch für Funktionselemente verwendet werden, die verschiedene Funktionalitäten kombinieren, wie z.B.

  • Feuer bzw. Herd plus Abluft plus Licht
  • Wasser plus Licht
  • Zubereiten plus Abluft plus Licht
  • Stauen plus Abluft

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