Biertisch oder Sitzbank

申请号 EP09010042.1 申请日 2009-08-04 公开(公告)号 EP2151175A2 公开(公告)日 2010-02-10
申请人 Bruch, Jochen; 发明人 Bruch, Jochen;
摘要 Die Erfindung betrifft einen Biertisch oder eine Sitzbank (55) mit einer als Tischplatte bzw. Sitzbankplatte (56) dienenden ebenen Tragplatte, welche unterseitig mit wenigstens zwei klappbaren in den Endbereichen der Tragplatte (56) angeordneten Standelementen (59, 60, 80) versehen ist, welche aus einer im Wesentlichen senkrecht zur Tragplatte (56) verlaufenden Standposition in eine etwa parallel zur Tragplatte (56) verlaufende Transport- und/oder Lagerposition schwenkbar (Pfeile 30, 31, 85) und wenigstens in ihrer jeweiligen Standposition fixierbar sind. Zu Transport- und Lagerzwecken ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Tragplatte (56) zweiteilig ausgebildet ist und zwei Plattenhälften (57, 58) bildet und, dass die Plattenhälften (57, 58) über wenigstens eine Schwenkeinrichtung (15) schwenkbar miteinander verbunden sind und, dass die Schwenkeinrichtung (15) eine quer zu den Plattenhälften (57, 58) verlaufende Schwenkachse (24) definiert und, dass die Schwenkachse (24) unterhalb der Plattenhälften (57, 58) in einem Abstand (a) zu den Plattenhälften (57, 58) angeordnet ist, der so bemessen ist, dass die Plattenhälften (57, 58) im zusammengeklappten Zustand etwa parallel zueinander verlaufen und, dass sich die Plattenhälften (57, 58) im aufgeklappten Zustand mit ihren einander zugewandten Stirnseiten (75, 76) zur Bildung der Tragplatte (56) aneinander feststehend abstützen.
权利要求 Biertisch (1) oder Sitzbank (55) mit einer als Tischplatte (2) bzw. Sitzbankplatte (56) dienenden ebenen Tragplatte, welche unterseitig mit wenigstens zwei klappbaren in den Endbereichen der Tragplatte (2, 56) angeordneten Standelementen (5, 6, 59, 60, 80) versehen ist, welche aus einer im Wesentlichen senkrecht zur Tragplatte (2, 56) verlaufenden Standposition in eine etwa parallel zur Tragplatte (2, 56) verlaufende Transport- und/oder Lagerposition schwenkbar (Pfeile 30, 31, 85) und wenigstens in ihrer jeweiligen Standposition fixierbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Tragplatte (2, 56) zweiteilig ausgebildet ist und zwei Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) bildet und,
dass die Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) über wenigstens eine Schwenkeinrichtung (15) schwenkbar miteinander verbunden sind und,
dass die Schwenkeinrichtung (15) eine quer zu den Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) verlaufende Schwenkachse (24) definiert und,
dass die Schwenkachse (24) unterhalb der Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) in einem Abstand (a) zu den Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) angeordnet ist, der so bemessen ist, dass die Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) im zusammengeklappten Zustand etwa parallel zueinander verlaufen und,
dass sich die Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) im aufgeklappten Zustand mit ihren einander zugewandten Stirnseiten (28, 29 bzw. 75, 76) zur Bildung der Tragplatte (2, 56) aneinander feststehend abstützen.
Freizeitmöbel nach Anspruch1, dadurch gekennzeichnet, dass die Standelemente (5, 6 bzw. 59, 60) im zusammengeklappten Zustand der Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) aufeinander liegen oder,
dass im Bereich der Standelemente (5, 6 bzw. 59, 60) Distanzelemente (36, 37) vorgesehen sind, durch welche die Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) im zusammengeklappten Zustand in einem Abstand voneinander gehalten sind, welcher doppelt so groß ist wie der Abstand (a) der Schwenkachse (24) zu den Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58).
Freizeitmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (15) wenigstens einen ersten und einen zweiten Schwenkbügel (16, 17) umfasst, die im Trennbereich der Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) jeweils an einer der Plattenhälften (3 oder 4 bzw. 57 oder 58) unterseitig angeordnet sind und,
dass jeder der Schwenkbügel (16, 17) zwei von einander beabstandete Lagerlaschen (20, 21 bzw. 22, 23) bildet, die parallel zueinander und rechtwinklig zu den Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) verlaufen und,
dass die Lagerlaschen (20, 21) des ersten Schwenkbügels (16) wechselseitig mit den Lagerlaschen (22, 23) des zweiten Schwenkbügels (17) schwenkbar verbunden sind.
Freizeitmöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkbügel (16, 17) der Schwenkeinrichtung (15) aus einem Blechbauteil hergestellt sind.Freizeitmöbel nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur zusätzlichen Fixierung des aufgeklappten Zustandes der die Tragplatte (2, 56) bildenden Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) wenigstens eine Fixiereinrichtung (40, 69, 70, 80) vorgesehen ist, welche mit beiden Plattenhälften (3, 4 bzw. 57, 58) gleichzeitig form- und/oder kraftschlüssig in Eingriff bringbar ist.Freizeitmöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Fixiereinrichtung aus profilierten Riegelplatte (40 oder 41) besteht, welche unterseitig anliegend an der einen Plattenhälfte (3 oder 4) schwenkbar gelagert ist und im aufgeklappten Zustand der beiden Plattenhälfte (3, 4) mit einem Haltelement (43 oder 47) der anderen Plattenhälfte (4 oder 3) an dieser unterseitig anliegend, feststehend in Eingriff bringbar ist.Freizeitmöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Fixiereinrichtung aus einem unterseitig an der einen Plattenhälfte (58) längs verschiebbaren Schieberiegel (69 oder 70) besteht, welcher im aufgeklappten Zustand der beiden Plattenhälfte (57, 58) mit einem an der anderen Plattenhälfte (57) unterseitig angeordneten Riegelelement (72) in Eingriff bringbar ist.Freizeitmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieberiegel (69, 70) rohrförmig, insbesondere als Vierkantrohr ausgebildet ist und in einem formangepassten, an der Unterseite der einen Plattenhälfte (58) angeordneten Rohrelement (71) längsverschiebbar aufgenommen ist und aus einer neutralen, zurückgezogenen Ausgangsstellung in eine die beiden Plattenhälften (57, 58) starr miteinander verbindenden Riegelstellung bringbar ist,
dass das Riegelelement ebenfalls als Rohrelement (72) ausgebildet ist, in welches der Schieberiegel (60 oder 70) in seiner Riegelstellung formschlüssig mit geringem Spiel eingreift.
Freizeitmöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Fixiereinrichtung aus einem dritten Standelement (80) gebildet ist, welches unterseitig an einer der Plattenhälften (57) aus einer im Wesentlichen senkrecht zur Plattenhälfte (57) verlaufende Standposition in eine etwa parallel zur Plattenhälfte (57) verlaufenden Transport-und/oder Lagerposition schwenkbar ist (Pfeil 85).Freizeitmöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Standelement (80) mittels eines ersten Rastelementes (87) in seiner Transport und/oder Lagerposition an der einen Plattenhälfte (57) fixierbar ist und,
dass an der anderen Plattenhälfte (58) unterseitig ein zweites Rastelement (82) vorgesehen ist und,
dass das dritte Standelement (80) einen schwenkbaren Stützbügel (81) aufweist, welcher in der Standposition des Standelementes (80) feststehend und lösbar mit dem zweiten Rastelement (82) in Eingriff steht.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Biertisch oder eine Sitzbank mit einer als Tischplatte bzw. Sitzbankplatte dienenden ebenen Tragplatte, welche unterseitig mit wenigstens zwei klappbaren in den Endbereichen der Tragplatte angeordneten Standelementen versehen ist, welche aus einer im Wesentlichen senkrecht zur Tragplatte verlaufenden Standposition in eine etwa parallel zur Tragplatte verlaufende Transport- und/oder Lagerposition schwenkbar und wenigstens in ihrer jeweiligen Standposition fixierbar sind.

Freizeitmöbel der gattungsgemäßen Art, insbesondere in Form von Biertischen oder Bierbänken bzw. Sitzbänken sind schon seit langem bekannt. Solche Freizeitmöbel sind durch eine ebene Tragplatte gekennzeichnet, welche je nach Gesamtgestaltung des Freizeitmöbels als Sitzgelegenheit (Sitzbankplatte) oder als Tischplatte dient.

Insbesondere Bierbänke und nach dieser Art aufgebaute Sitzbänke weisen unterseitig in den jeweiligen Endbereichen der Tragplatte Standelemente auf, welche gewöhnlich rahmenartig aus verschiedenen Metallprofilen zusammengesetzt sind. Diese Standelemente sind in den Endbereichen der Tragplatte schwenkbar gelagert und können aus einer parallel zur Tragplatte verlaufenden Transport- und/oder Lagerposition in eine im Wesentlichen senkrecht zur Tragplatte verlaufende Standposition gebracht werden. Dabei sind die Standelemente zumindest in der Standposition feststehend fixierbar. Hierzu ist an jedem Standelement eine Art Stützbügel vorgesehen, welcher relativ zum Standelement schwenkbar ist. In der Standposition können diese Stützbügel einer jeweils zugeordneten, an der Unterseite der Tragplatte angeordneten Arretiereinrichtung befestigt werden. Solche Arretiereinrichtungen sind ebenfalls in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt, wobei hier in der Regel lösbare Rasteinrichtungen eingesetzt werden. Diese Rasteinrichtungen sind an der Unterseite der Tragplatte in einem Abstand von der Schwenklagerung des jeweiligen Standelementes angeordnet, dass bei eingerastetem Stützbügel das jeweilige Standelement rechtwinklig bzw. senkrecht zur Tragplatte verlaufend ausgerichtet ist. Wird der Stützbügel an der Rasteinrichtung ausgerastet und in eine parallele Lage zum zugehörigen Standelement gebracht, kann dieses Standelement "eingeklappt" werden und in eine an der Tragplatte unterseitig anliegende bzw. zur Tragplatte parallele Transport- und/oder Lagerposition gebracht werden. Dabei weist das Standelement eine quer verlaufende Raststange auf, mit welcher das Standelement mit der jeweiligen Rasteinrichtung feststehend in Eingriff gebracht werden kann, so dass dessen Transport- und/oder Lagerposition lösbar gesichert ist.

Diese klappbaren Standelemente haben den Vorteil, dass ein solches Freizeitmöbel in Form eines Biertisches oder einer Sitzbank beim Transport weniger Raum einnimmt, insbesondere dessen Transporthöhe äußerst gering ist. Außerdem sind solche Garnituren auf Grund ihrer robusten Konstruktion äußerst stabil, so dass dies auch höhere Belastungen ohne weiteres aufnehmen können.

Bezüglich unterschiedlicher Ausgestaltungen solcher Biertische oder Sitzbänke sei beispielhaft auf die Druckschriften DE 10 2004 029 804 A1, DE 20 2007 014 717 U1 sowie auf die DE 203 16 081 U1 hingewiesen, aus welchen insbesondere noch weitere Formgestaltungen der Standelemente sowie auch der Fixierung der Standelemente in deren beiden Positionen ersichtlich sind. Insoweit wird vollumfänglich auf die genannten Druckschriften verwiesen.

Es hat sich nun gezeigt, dass durch die klappbaren Standelemente zwar eine geringe Transporthöhe erreichbar ist, jedoch die Länge der Tragplatte unverändert bleibt. Dies spielt für Großveranstaltungen in der Regel keinerlei Rolle, da für solche Veranstaltungen die auch als "Garnituren" bezeichneten Biertische und Sitzbänke per Lastkraftwagen oder Anhänger in großer Zahl zum Veranstaltungsort gebracht werden.

Insbesondere im Privatbereich ist der Transport solcher Garnituren jedoch nicht immer einfach. Insbesondere hat nicht jede Privatperson ein Fahrzeug oder einen Anhänger zur Verfügung um eine Garnitur verstauen und transportieren zu können, da es häufig am notwenigen "Ladevolumen" mangelt. D.h., dass Personen, die eine "Garnitur" erwerben oder ausleihen wollen, häufig darauf angewiesen sind, sich ein Fahrzeug zu mieten oder sich die "Garnituren" anliefern zu lassen, was stets mit einem erhöhten Aufwand bzw. auch erhöhten Kosten verbunden ist.

Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Freizeitmöbel in Form von sog. Biertischen und/oder Sitzbänken derart auszugestalten, dass diese auf ein möglichst kleines Transportmaß bringbar sind, wobei gleichzeitig eine immer noch genügend große Stabilität beim Einsatz solcher Freizeitmöbel gewährleistet bleiben soll.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Tragplatte zweiteilig ausgebildet ist und zwei Plattenhälften bildet und, dass die Plattenhälften über wenigstens eine Schwenkeinrichtung schwenkbar miteinander verbunden sind und, dass die Schwenkeinrichtung eine quer zu den Plattenhälften verlaufende Schwenkachse definiert, welche im Abstand zu den Plattenhälften angeordnet ist und, dass die Schwenkachse unterhalb der Plattenhälften in einem Abstand zu den Plattenhälften angeordnet ist, der so bemessen ist, dass die Plattenhälften im zusammengeklappten Zustand bei aufeinander "liegenden" Standelementen etwa parallel zueinander verlaufen und dass sich die Plattenhälften im aufgeklappten Zustand mit ihren einander zugewandten Stirnseiten zur Bildung der Tragplatte aneinander feststehend abstützen.

Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird ein Freizeitmöbel, insbesondere ein Biertisch und/oder eine Sitzbank zur Verfügung gestellt, welche zumindest soweit verkleinerbar ist, dass sie in einem herkömmlichen PKW mittlerer Größe Platz findet.

Dazu ist vorgesehen, dass die Tragplatte zweiteilig ausgebildet ist und zwei Plattenhälften bildet. Um diese Plattenhälften gegeneinander verschwenken zu können, ist eine Schwenkeinrichtung vorgesehen, über welche die Plattenhälften miteinander verbunden sind. Um die Plattenhälften in eine parallel zueinander verlaufende Transportstellung bringen zu können, bildet die Schwenkeinrichtung eine quer zu den Plattenhälften verlaufende Schwenkachse, welche im Abstand zu den Plattenhälften angeordnet ist. Des Weiteren ist diese Schwenkachse unterhalb der Plattenhälften angeordnet, so dass die Plattenhälften in zusammengeklapptem Zustand mit den eingeklappten Standelementen aufeinander liegen. Damit wird ebenfalls durch dieses Zusammenklappen eine noch relativ geringe Transporthöhe erreicht, wobei sich die Gesamtlänge des Freizeitmöbels etwa halbiert.

Des Weiteren soll der Abstand der Schwenkachse unterhalb der Plattenhälften derart gewählt sein, dass die Plattenhälften im zusammengeklappten Zustand bei aufeinander liegenden Standelementen etwa parallel zueinander verlaufen. Der Abstand der Schwenkachse von den Plattenhälften ist dabei so gewählt, dass sich die Plattenhälften in aufgeklapptem Zustand mit ihren einander zugewandten Stirnseiten zur Bildung der Tragplatte aneinander feststehend abstützen. Aufgrund des definierten Abstandes der Schwenkachse zu den Plattenhälften wird insbesondere in aufgeklapptem Zustand eine äußerst hohe Stabilität der durch die beiden Plattenhälften gebildeten Tragplatte erreicht. D. h., dass die Schwenkeinrichtung eine genügend große Hebelwirkung im aufgeklappten Zustand auf die beiden Plattenhälften ausübt, so dass im Verbindungsbereich ein Durchknicken oder Durchbrechen der Plattenhälften sicher verhindert ist. Diese Ausgestaltung ist insbesondere für Freizeitmöbel geeignet, die als Biertisch ausgebildet sind und somit lediglich eine etwas geringere Tragkraft aufweisen müssen.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen entnehmbar.

So kann gemäß Anspruch 2 vorgesehen sein, dass die Standelemente im zusammengeklappten Zustand der Plattenhälften aufeinander liegen oder, dass im Bereich der Standelemente Distanzelemente vorgesehen sind, durch welche die Plattenhälften im zusammengeklappten Zustand in einem Abstand voneinander gehalten sind, welcher doppelt so groß ist wie der Abstand (a) der Schwenkachse zu den Plattenhälften. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Plattenhälften im zusammengeklappten Zustand parallel zueinander verlaufen wodurch insbesondere die Handhabung beim Transport erleichtert wird und das Packmaß auf ein Minimum reduziert ist.

Weiter kann gemäß Anspruch 3 vorgesehen sein, dass die Schwenkeinrichtung wenigstens einen ersten und einen zweiten Schwenkbügel umfasst, die im Trennbereich der Plattenhälften jeweils an einer der Plattenhälften unterseitig angeordnet sind. Dabei bildet jeder der Schwenkbügel zwei voneinander beabstandete Lagerlaschen, die parallel zueinander verlaufen und rechtwinklig zu den Plattenhälften angeordnet sind. Diese Lagerlaschen des ersten Schwenkbügels sind mit den Lagerlaschen des zweiten Schwenkbügels wechselseitig schwenkbar verbunden. Durch diese einfache Ausgestaltung der Schwenkeinrichtung gemäß Anspruch 2 wird einerseits eine äußerst stabile Schwenkeinrichtung zur Verfügung gestellt, welche andererseits auch äußerst einfach herstellbar ist.

D. h., dass diese Schwenkbügel letztendlich aus Blechbauteilen ausgestanzt und gebogen werden können, wie dies gemäß Anspruch 4 beansprucht ist.

Dabei können, insbesondere an einem Biertisch auch zwei solcher aus den Schwenkbügeln bestehende Schwenkeinrichtungen eingesetzt werden, wodurch eine höhere Stabilität erreicht wird. Die Ausgestaltung der Schwenkeinrichtung ist allerdings nicht auf die Ausbildung als Schwenkbügel beschränkt. Es sind hier auch andere stabile Konstruktionen mit gleicher Funktionalität, wie beispielsweise ineinander greifende Lagerböcke oder dgl. denkbar.

Des Weiteren kann gemäß Anspruch 5 eine zusätzliche Fixierung des aufgeklappten Zustandes der die Tragplatten bildenden Plattenhälften vorgesehen sein. Hierzu ist unterseitig wenigstens eine Fixiereinrichtung vorgesehen, welche mit beiden Plattenhälften gleichzeitig form- und/oder kraftschlüssig in Eingriff bringbar ist. Eine solche zusätzliche Fixierung der beiden Plattenhälften kann insbesondere bei der Ausbildung des Freizeitmöbels als Sitzbank von Vorteil sein, um eine höhere Stabilität der Tragplatte auch bei höheren Belastungen zu erreichen.

Dazu können unterschiedlich ausgestaltete zusätzliche Fixiereinrichtungen vorgesehen sein.

So kann eine solche zusätzliche Fixiereinrichtung gemäß Anspruch 5 aus einer profilierten Riegelplatte bestehen, welche unterseitig anliegend an der einen Plattenhälfte schwenkbar gelagert ist. Diese Riegelplatte ist im aufgeklappten Zustand der beiden Plattenhälften mit einem Halteelement der anderen Plattenhälfte an dieser unterseitig anliegend feststehend in Eingriff bringbar. Diese Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 stellt eine äußerst einfache und dennoch stabile zusätzliche Fixiereinrichtung für ein erfindungsgemäßes Freizeitmöbel dar.

Um größere vertikale Belastungen aufnehmen zu können, kann die zusätzliche Fixiereinrichtung gemäß Anspruch 7 auch aus einem unterseitig an der einen Plattehälfte längs verschiebbaren Schieberiegel bestehen. Dieser Schieberiegel ist des Weiteren in aufgeklapptem Zustand der beiden Plattenhälften mit einem an der anderen Plattenhälfte unterseitig angeordneten Riegelelement in Eingriff bringbar.

Dabei kann gemäß Anspruch 8 vorgesehen sein, dass der Schieberiegel rohrförmig, insbesondere als Vierkantrohr ausgebildet ist und in einem formangepassten, an der Unterseite der einen Plattenhälfte angeordneten Rohrelement längs verschiebbar aufgenommen ist. Dabei ist der Schieberiegel aus einer neutralen, zurückgezogenen Ausgangsstellung in eine die beiden Plattenhälften starr miteinander verbindende Riegelstellung bringbar. In dieser Riegelstellung greift der Schieberiegel in ein ebenfalls rohrförmig ausgebildetes Aufnahmeelement in Form eines zweiten Rohrelementes formschlüssig ein. Zwischen dem Schieberiegel und den Rohrelementen ist vorzugsweise ein geringes Spiel vorgesehen. Aufgrund der rohrförmigen Ausbildung des Schieberiegels sowie auch der Rohrelemente wird - auch in Verbindung mit dem geringen Spiel eine äußerst hohe Stabilität der aus den Plattenhälften gebildeten Tragplatte erreicht.

Des Weiteren kann aber gemäß Anspruch 9 zusätzlich oder anstatt der vorangegangen beschriebenen Fixiereinrichtung auch ein drittes Standelement vorgesehen sein. Dieses Standelement ist unterseitig an einer der Plattenhälften aus einer etwa parallel zur Plattenhälfte verlaufenden Transport- und/oder Lagerposition in eine im Wesentlichen senkrecht zur Plattenhälfte verlaufende Standposition schwenkbar. D. h., dass zunächst durch dieses zusätzliche dritte Standelement die eine Plattenhälfte etwa im Verbindungsbereich zur anderen Plattenhälfte zusätzlich am Untergrund abgestützt ist. Dabei kann dieses zusätzliche Standelement auch höhenverstellbar ausgebildet sein, um diverse Unebenheiten des Untergrundes auszugleichen. Die andere Plattenhälfte wird über die Schwenkeinrichtung stabil an der ersten Plattenhälfte über die Schwenkeinrichtung gehalten. Auch kann an dem zusätzlichen, dritten Standelement ein Stützsteg vorgesehen sein, auf welchem die andre Plattenhälfte abgestützt wird.

Um jedoch auch die andere Plattenhälfte zusätzlich vertikal abzustützen und damit eine Überlastung der Schwenkeinrichtung sicher auszuschließen, kann gemäß Anspruch 10 vorgesehen sein, dass das dritte Standelement mittels eines ersten Rastelementes in seiner Transport- und/oder Lagerposition an der einen Plattenhälfte fixierbar ist und dass an der anderen Plattenhälfte ein zweites Rastelement vorgesehen ist und dass das dritte Standelement einen schwenkbaren Stützbügel aufweist, welcher in der Standposition des Standelementes feststehend mit dem dritten Rastelement lösbar in Eingriff steht. Durch diesen Stützbügel, welcher einerseits die Standposition des dritten Standelementes fixiert, wird gleichzeitig auch eine vertikale Abstützung der anderen Plattenhälfte erreicht, so dass durch diese Ausgestaltung eine äußerst stabile und tragfähige Sitzbank erreicht wird.

Anhand der Zeichnung wird nachfolgend die Erfindung näher erläutert. Die nachfolgenden Zeichnungen zeigen dabei lediglich beispielhaft unterschiedliche Freizeitmöbel, insbesondere Ausführungsvarianten von Biertischen sowie Ausführungsvarianten von Sitzbänken. Es zeigt:

Fig. 1
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Biertisches mit aufgeklappten Standelementen;

Fig. 2
eine Unteransicht des Biertisches aus Fig. 1;

Fig. 2a
eine vergrößerte Draufsicht einer Schwenkeinrichtung aus Fig. 2;

Fig. 3
eine Seitenansicht des Biertisches aus Fig. 1 mit eingeklappten Standelementen;

Fig. 4
eine Unteransicht des Biertisches aus Fig. 3;

Fig. 5
den Biertisch aus den vorangegangenen Zeichnungsfiguren in vollständig zusammengeklapptem Zustand;

Fig. 6
eine Unteransicht des Biertisches aus Fig. 1 mit aufgeklappten Standelementen sowie zusätzlich unterseitig angeordneten zur Versteifung dienenden Riegelplatten;

Fig. 7
den Biertisch aus Fig. 6 in Seitenansicht;

Fig. 8
eine Unteransicht des Biertisches aus den Fig. 6 und 7 mit eingeklappten Standelementen sowie sich in einer neutralen Position befindlichen Riegelplatten;

Fig. 9
eine Seitenansicht des Biertisches aus Fig. 8;

Fig. 10
den Biertisch aus den Fig. 6 bis 9 in vollständig zusammengeklapptem Zustand;

Fig. 11
eine Seitenansicht eines als Sitzbank ausgebildeten Freizeitmöbels mit ausgeklappten Standelementen sowie zusätzlich an der Unterseite angeordneten Fixiereinrichtungen, welche Schieberiegel aufweisen;

Fig. 12
eine Unteransicht der Sitzbank aus Fig. 11 mit eingeklappten Standelementen sowie noch verriegelten Schieberiegeln;

Fig. 13
eine Seitenansicht der Sitzbank aus Fig. 12;

Fig. 14
eine Seitenansicht der Sitzbank aus den Fig. 11 bis 13 in vollständig zusammengeklapptem Zustand;

Fig. 15
eine Seitenansicht einer Sitzbank mit aufgeklappten Standelementen, welche als zusätzliche Fixiereinrichtung ein zusätzliches drittes Standelement aufweist;

Fig. 16
eine Unteransicht der Sitzbank aus Fig. 15 mit eingeklappten Standelementen;

Fig. 17
eine Seitenansicht der Sitzbank aus Fig. 16;

Fig. 18
die Sitzbank aus den Fig. 15 bis 17 in vollständig zusammengeklapptem Zustand.

Fig. 1 zeigt ein als Biertisch 1 ausgebildetes Freizeitmöbel, welcher eine als Tischplatte dienende Tragplatte 2 aufweist. Diese Tragplatte 2 besteht aus einer ersten Plattenhälfte 3 und aus einer zweiten Plattenhälfte 4. In der in Fig. 1 dargestellten Position befinden sich die beiden Plattenhälften 3 und 4 in einer gemeinsamen Ebene, so dass die Tragplatte 2 ebenfalls eben ausgebildet ist.

Unterseitig sind in den Endbereichen der Tragplatte 2 Standelemente 5 und 6 vorgesehen. Diese Standelemente 5 und 6 befinden sich in einer Standposition und verlaufen dementsprechend im Wesentlichen senkrecht zur Tragplatte 2. Diese Standposition der Standelemente 5, 6 wird jeweils mittels eines Stützbügels 7 bzw. 8 fixiert. Jedem der Stützbügel 7 bzw. 8 ist unterseitig an der Tragplatte 2 eine Rasteinrichtung 9 bzw. 10 zugeordnet, in welche die Stützbügel mit einem quer verlaufenden Rastabschnitt 11 bzw. 12 (Fig. 2 und 4) eingerastet sind. Des Weiteren ist aus den Zeichnungsfiguren erkennbar, dass die Rasteinrichtungen 9 und 10 jeweils einen Auslösehebel 13 bzw. 14 aufweisen, durch dessen Betätigung die Stützbügel 7 bzw. 8 mit ihren Rastabschnitten 11 bzw. 12 freigegeben werden, so dass die Stützbügel 7 und 8 aus der jeweils zugehörigen Rasteinrichtung 9 bzw. 10 herausnehmbar sind.

Des Weiteren ist aus den Zeichnungsfiguren 1 und 2 erkennbar, dass die beiden Plattenhälften 3 und 4 über zwei Schwenkeinrichtungen 15 miteinander in Verbindung stehen. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel werden die beiden identisch ausgebildeten Schwenkeinrichtungen 15 aus jeweils einem ersten und einem zweiten Schwenkbügel 16 und 17 gebildet. Diese Schwenkbügel 16 und 17 sind aus einem Blechbauteil hergestellt und bilden jeweils eine Montageplatte 18 bzw. 19, über welche die Schwenkbügel 16 und 17 jeweils unterseitig an der jeweils zugehörigen Plattenhälfte 3 bzw. 4 feststehend montiert sind. Zur Montage können hier beispielsweise Schraubverbindungen oder dgl. vorgesehen sein. Weiter ist aus Fig. 1 ersichtlich, dass im Bereich der Standelemente 5 und 6 unterseitig an den beiden Plattenhälfte 3 und 4 jeweils ein Distanzelement 36 bzw. 37 vorgesehen ist, deren Funktion zu Fig. 5 erläutert wird. Die Höhe dieser Distanzelemente 36, 37 entspricht dabei dem Abstand a der Schwenkachse 24 zu den Plattenhälften 3 bzw. 4.

Wie insbesondere aus der vergrößerten Darstellung einer der beiden Schwenkeinrichtungen 15 der Fig. 2a hervorgeht, sind die Schwenkbügel 16 und 17 als Blechbauteile ausgebildet und mehrfach abgebogen. Dabei bilden diese Schwenkbügel 16 und 17 jeweils zwei voneinander beabstandete Lagerlaschen 20, 21 bzw. 22 und 23. Diese Lagerlaschen 20 und 21 bzw. 22 und 23 sind rechtwinklig bzw. senkrecht zu den beiden Plattenhälften 3 und 4 ausgerichtet und verlaufen parallel zueinander. Des Weiteren weisen die Lagerlaschen 20 und 21 bzw. 22 und 23 einen entsprechenden Abstand voneinander auf. Diese Lagerlaschen 20 bis 23 definieren eine Schwenkachse 24, welche von der Unterseite der beiden Plattenhälften 3, 4 bzw. der Tragplatte 2 einen vorbestimmten Abstand a aufweist. Die Lagerlaschen 21 und 23 sowie die Lagerlaschen 20 und 22 stehen jeweils über einen Lagerzapfen 25 bzw. 26 miteinander schwenkbar in Verbindung.

Es ist leicht vorstellbar, dass aufgrund dieser Schwenklagerungen 15 die beiden Plattenhälften 3 und 4 in Richtung des Pfeiles 27 gegeneinander verschwenkt werden können. Aufgrund des Abstandes a der Schwenkachse 24 von der Tragplatte 2 stützen sich in der in Fig. 1 dargestellten Standposition des Biertisches 1 die beiden Plattenhälften 3 und 4 mit ihren jeweiligen Stirnseiten 28 und 29 feststehend aneinander ab, so dass eine stabile Tragplatte 2 entsteht. Dieser Abstand a bewirkt ebenfalls, dass die Schwenkeinrichtung 15 auch in der Lage ist, diese in Fig. 1 dargestellte Standposition der beiden Plattenhälften 3 und 4 sicher zu fixieren, ohne dass sich die Tragplatte 2 durchbiegen kann bzw. im Verbindungsbereich abgeknickt wird.

Um den Biertisch 1 in seine Transport- und/oder Lagerposition bringen zu können, müssen nun zunächst die beiden Standelemente 5 und 6 in Richtung der Pfeile 30 bzw. 31 eingeklappt werden. Dazu werden zunächst die beiden Stützbügel 7 und 8 aus den zugehörigen Rasteinrichtungen 9 und 10 ausgerastet und durch entsprechendes Verschwenken in Richtung der Pfeile 32 und 33 nach unten in eine im jeweiligen Standelement 5 bzw. 6 integrierte Position gebracht. Nachdem die Stützbügel 7 und 8 "eingeklappt" sind, werden nun die Standelemente 5 und 6 in die in Fig. 3 dargestellte Transport- bzw. Lagerposition gebracht.

Dabei ist insbesondere aus Fig. 4 erkennbar, dass die rahmenartig ausgebildeten Standelemente 5 und 6 eine quer verlaufende Raststange 34 bzw. 35 aufweisen, mit welchen die Standelemente 5 und 6 in ihrer Transport- oder Lagerposition feststehend mit den Rasteinrichtungen 9 und 10 in Eingriff bringbar sind. Dies ist aus dem Stand der Technik allgemein bekannt. Weiter ist insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich, dass die beiden Stützbügel 7 und 8 an der jeweils zugehörigen Raststange 34 und 35 befestigt sind. Die Raststangen 34 und 35 sind entsprechend drehbar in den Standelementen 5 und 6 aufgenommen.

Nachdem nun die Standelemente 5 und 6 in die in Fig. 3 und 4 dargestellten Positionen gebracht sind, können nun die beiden Plattenhälften 3 und 4 der Tragplatte 2 in Richtung des Pfeiles 27 zusammengeklappt werden. Die daraus resultierende Transport-oder Lagerposition ist in Fig. 5 dargestellt. Es ist erkennbar, dass die beiden Plattenhälften 3 und 4 im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und über die Schwenkeinrichtungen 15 bzw. deren Lagerlaschen 20 bis 23 in einem vorbestimmten Abstand miteinander in Verbindung stehen. Dabei liegen die Standelemente 5 und 6 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in dieser Transport-oder Lagerposition aufgrund der Fixierung der Standelemente 5 und 6 in den Rasteinrichtungen 9 und 10 parallel zueinander verlaufend aufeinander. Alternativ kann dieser parallele Verlauf der Plattenhälften 3 und 4 auch durch die beiden Distanzelemente 36 und 37 erreicht werden, wie dies in Fig. 5 angedeutet ist.

Es ist erkennbar, dass durch die erfindungsgemäße Schwenkeinrichtungen 15 die beiden Plattenhälften 3 und 4 auf ein äußerst geringes Packmaß bringbar sind. Andererseits erlauben die Schwenkeinrichtungen 15 auch eine äußerst stabile Abstützung der beiden Plattenhälften 3 und 4 in ihrer die Tragplatte 2 bildenden gestreckten Lage.

Das Vorsehen dieser beiden Schwenkeinrichtungen 15 kann für den normalen Einsatz des Biertisches 1 ausreichend sein und insbesondere der Tragplatte 2 eine ausreichende Stabilität auch bei höheren Belastungen geben.

Soll der Biertisch nach den vorangegangenen Figuren jedoch auch bei erhöhten Vertikalbelastungen eingesetzt werden, so kann es erforderlich sein, zusätzliche Fixiereinrichtungen vorzusehen.

Solche zusätzlichen Fixiereinrichtungen sind beispielhaft den Fig. 6 bis 10 entnehmbar.

Dabei sind in diesen Zeichnungsfiguren für die gleichen Bauteile die gleichen Bezugszeichen verwendet wie bereits zu den Fig. 1 bis 5. Dementsprechend ist auch die Beschreibung zu den Zeichnungsfiguren 1 bis 5 auf die Zeichnungsfiguren 6 bis 10 zu lesen.

Aus den Fig. 6 und 7 ist ersichtlich, dass die beiden Plattenhälften 3 und 4 der Tragplatte 2 in der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Standposition zusätzlich mit zwei Riegelplatten 40 und 41 miteinander in Verbindung stehen. Diese beiden Riegelplatten 40 und 41 liegen unterseitig einerseits an der ersten Plattenhälfte 3 und andererseits an der zweiten Plattenhälfte 4 an. Dabei ist die Riegelplatte 40 an der zweiten Plattenhälfte 4 über einen Lagerzapfen 42 drehbar gelagert. Des Weiteren steht die Riegelplatte 40 mit der ersten Plattenhälfte 3 über einen Riegelzapfen 43 feststehend in Verbindung. Durch Verschwenken der Riegelplatte 40 in Richtung des Pfeiles 44 ist die Riegelplatte 40 mit dem Riegelzapfen 43 außer Eingriff bringbar. Dementsprechend weist die Riegelplatte 40 im Bereich dieses Riegelzapfens 43 einen entsprechenden Aufnahmeschlitz 45 auf.

In gleicher Art und Weise ist auch die Lagerung und Fixierung der Riegelplatte 41 vorgenommen. So ist diese beim vorliegenden Ausführungsbeispiel an der ersten Plattenhälfte 3 über einen Lagerzapfen 46 drehbar gelagert. Mit ihrem dem Lagerzapfen 46 gegenüberliegenden Endbereich steht die Riegelplatte 41 wiederum ebenfalls mit einem Riegelzapfen 47 in Eingriff. Dieser Eingriff kann durch Drehen bzw. Schwenken der Riegelplatte 41 in Richtung des Pfeiles 48 aufgehoben werden. Dementsprechend weist auch die Riegelplatte 41 im Bereich des Riegelzapfens 47 einen einseitig offenen Aufnahmeschlitz 49 auf.

Des Weiteren ist insbesondere aus Fig. 9 erkennbar, dass die beiden Riegelplatten 40 und 41 aus einem metallischen Winkelprofil bestehen, wodurch eine erhöhte Biegesteifigkeit erreicht wird.

Aus Fig. 7 ist weiterhin ersichtlich, dass die Riegelplatten 40 und 41 in ihrer in den Fig. 6 und 7 dargestellten Riegelposition unterseitig eben an den beiden Plattenhälften 3 und 4 anliegen. Durch diese Anlage wird eine zusätzliche Versteifung der beiden Plattenhälften 3 und 4 insbesondere in deren Verbindungsbereich erreicht. Dadurch wird auch bei höheren Vertikalbelastungen, insbesondere in diesem Verbindungsbereich zwischen den beiden Plattenhälften 3 und 4, eine erhöhte Belastbarkeit sichergestellt.

Um nun den Biertisch 1 aus den Fig. 6 bis 10 zusammenklappen zu können, ist es zunächst notwendig, die beiden Riegelplatten 40 und 41 aus der in Fig. 6 dargestellten Riegelposition in Richtung der beiden Pfeile 44 und 48 um etwa 270° in die in Fig. 8 dargestellte neutrale Position zu bringen. Anschließend können die Standelemente 5 und 6 aus ihren in den Fig. 6 und 7 dargestellten Standposition in die in den Fig. 8 und 9 dargestellte Transport- oder Lagerposition gebracht werden. Hierzu ist insbesondere aus Fig. 9 ersichtlich, dass die beiden Riegelplatten 40 und 41 zwischen den Schwenkeinrichtungen 15 und den eingeklappten Standelementen 5 und 6 Platz finden.

Anschließend können nun die beiden Plattenhälften 3 und 4 in Richtung des Pfeiles 27 zusammengeklappt werden, so dass sie in ihre in Fig. 10 dargestellte Transport- oder Lagerposition gelangen. Auch aus dieser Fig. 10 ist ersichtlich, dass die beiden Plattenhälften 3 und 4 in dieser Transport- oder Lagerposition im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und die beiden Standelemente 5 und 6 "aufeinander liegen". Auf der rechten Seite wird hier ebenfalls der Abstand der beiden Plattenhälften 3 und 4 durch die Schwenkeinrichtungen 15 bzw. die Lagerlaschen 20 bis 23 festgelegt.

Wie bereits eingangs erwähnt, können als zusätzliche Fixiereinrichtungen verschiedene Varianten vorgesehen sein, wie diese beispielhaft in den Fig. 11 bis 18 für ein Freizeitmöbel in Form einer Sitzbank 55 dargestellt sind.

Die in Fig. 11 in ihrer Standposition dargestellte Sitzbank 55 weist eine als Sitzbankplatte dienende Tragplatte 56 auf. Diese Tragplatte 56 wird aus einer ersten Plattenhälfte 57 und einer zweiten Plattenhälfte 58 gebildet, die in der dargestellten Standposition in einer gemeinsamen Ebene liegen. In den beiden äußeren Endbereichen der Tragplatte 56 sind ebenfalls Standelemente 59 und 60 vorgesehen. Die beiden Standelemente 59 und 60 befinden sich in Fig. 11 jeweils in einer senkrecht zur Tragplatte 56 verlaufenden Standposition, welche jeweils beispielsweise durch entsprechende Stützbügel 61 und 62 fixiert ist.

Diese Stützbügel 61 und 62 stehen ihrerseits wiederum jeweils mit einer Rasteinrichtung 63 bzw. 64 in Verbindung. Dazu weisen die Stützbügel 61 und 62, wie bereits zu den Stützbügeln 7 und 8 beschrieben, quer verlaufende Rastabschnitte 65 und 66 auf, wie dies aus Fig. 12 erkennbar sind. Zum Lösen dieser Rastverbindung zwischen den Stützbügeln 61 und 62 und den zugehörigen Rasteinrichtungen 63 und 64 sind die Rasteinrichtungen 63 und 64 jeweils ebenfalls mit einem Auslösehebel 67 bzw. 68 versehen. Durch entsprechende Betätigung dieser Auslösehebel 67 und 68 ist somit die rastende Verbindung zwischen den Rastelementen 63 und 64 und den Rastabschnitten 65 und 66 aufhebbar.

Weiter ist aus den Zeichnungsfiguren 11 bis 14 erkennbar, dass die beiden Plattenhälften 57 und 58 über eine Schwenkeinrichtung 15 miteinander schwenkbar in Verbindung stehen. Diese Schwenkeinrichtung 15 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel identisch ausgebildet wie die beiden Schwenkeinrichtungen 15 des Biertisches 1 aus Fig. 1. Insoweit wird hierzu auf die dortige Beschreibung verwiesen. Auch bei der Sitzbank 55 bewirkt die Schwenkeinrichtung mit ihrer von den Plattenhälften 57, 58 beabstandeten Schwenkachse 24, dass sich die Plattenhälften 57 und 58 in der dargestellten Standposition mit ihren Stirnseiten 75 und 56 gegenseitig aneinander feststehend abstützten.

Seitlich neben der Schwenkeinrichtung 15 sind unterseitig, im Bereich der Längskanten der Plattenhälften 57 und 58 zwei Schieberiegel 69 und 70 vorgesehen. Diese beiden Schieberiegel 69 und 70 sind in den Zeichnungsfiguren 11 bis 13 in ihrer "Sperrstellung" dargestellt. Des Weiteren ist erkennbar, dass unterseitig an jeder der Plattenhälften 57 und 58 zur Aufnahme eines Schieberiegels 69 oder 70 entsprechende Rohrelemente 71 und 72 vorgesehen sind. Dementsprechend sind die beiden Schieberiegel 69 und 70 in den Fig. 11 bis 13 in gestrichelten Linien dargestellt. In ihrer Sperrstellung sind die beiden Schieberiegel 69 und 70 in die zugehörigen Rohrelemente 71 und 72 eingeschoben, so dass die Standposition der Sitzbank 55 aus Fig. 11 feststehend fixiert ist.

Aus dieser Riegelposition sind die beiden Schieberiegel 69 und 70 in eine neutrale Position zurückziehbar, wie dies in den Fig. 11 bis 13 in Phantomlinien dargestellt ist. In dieser zurückgezogenen neutralen Stellung ist somit die fixierende Wirkung der Schieberiegel 69 und 70 aufgehoben, da diese nicht mehr mit dem jeweiligen Rohrelement 72 in Eingriff stehen. Nach dem Aufheben der Sperrwirkung der Schieberiegel 69 und 70 können nun beispielsweise die beiden Standelemente 59 und 60 durch Verschwenken in Richtung der Pfeile 30 und 31 in ihre Transport- oder Lagerposition gebracht werden, wie dies in Fig. 12 dargestellt ist. Zuvor sind auch hier die beiden Stützbügel 61 und 62 zu lösen und in Richtung der Pfeile 32 und 33 in die Ebene des jeweils zugehörigen Standelementes 59 und 60 zu bringen, wie dies beispielsweise aus Fig. 12 erkennbar ist.

Des Weiteren ist ebenfalls aus Fig. 12 ersichtlich, dass auch die beiden Standelemente 59 und 60 rahmenartig ausgebildet sind und jeweils eine Raststange 73 bzw. 74 aufweisen, über welche die Standelemente 59 und 60 rastend mit den jeweils zugeordneten Rasteinrichtungen 63 und 64 in Eingriff bringbar sind. Damit ist auch deren Transport- oder Lagerposition feststehend fixiert.

Anschließend können nun die beiden Plattenhälften 57 und 58 in Richtung des Pfeiles 27 gegeneinander verschwenkt werden, so dass sie aus der in Fig. 13 dargestellten Position in die aus Fig. 14 ersichtliche Transport- oder Lagerposition bringbar sind. Dabei ist aus Fig. 14 beispielhaft erkennbar, dass in dieser Transport- oder Lagerposition die beiden Standelemente 59 und 60 aufeinanderliegen und die beiden Plattenhälften 57 und 58 auf der rechten Seite über die Schwenkeinrichtung 15 bzw. die Lagerlaschen 20 bis 23 in einem vorbestimmten Abstand miteinander in Verbindung stehen. Dieser vorbestimmte Abstand ist aufgrund der Ausgestaltung der Schwenkeinrichtung 15 derart gewählt, dass in der dargestellten Transport- oder Lagerposition die beiden Plattenhälften 57 und 58 im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Weiter sind unterseitig im Bereich der Standelemente 59, 60 ebenfalls zwei Distanzelemente 36 und 37 vorgesehen, welche, wie dies insbesondere aus Fig. 14 ersichtlich ist, zur parallelen Ausrichtung der beiden Tragplatten 56 und 57 im zusammengeklappten Zustand dienen können. Dementsprechend ist hierzu auch die Beschreibung zu den Fig. 1 und 5 auf die Fig. 11 und 14 zu lesen. Dabei stehen die Schieberiegel 69 und 70 nicht mehr mit dem jeweils zugeordneten Rohrelement 72 in Eingriff, werden jedoch im Rohrelement 71 sicher an der zweiten Plattenhälfte 58 gehalten.

Auch die aus den Schieberriegeln 69 und 70 sowie den Rohrelementen 71 und 72 bestehende zusätzliche Fixiereinrichtung ist derart stabil ausgestaltet, dass mehrere Personen auf der Sitzbank 55 sitzen können, ohne dass die Sitzbank 55 Schaden nehmen kann.

Sollte die Sitzbank mit äußerst hohen Belastungen beaufschlagt werden, so kann anstatt der Schieberiegel 69 und 70 unterseitig ein zusätzliches Standelement 80 vorgesehen sein, wie dies für die Sitzbank 55 aus den Fig. 15 bis 18 ersichtlich ist. Die prinzipielle Ausgestaltung der Sitzbank 55 ist im Wesentlichen identisch mit der Sitzbank 55 aus den Fig. 11 bis 14, so dass dementsprechend in den Fig. 15 bis 18 auch dieselben Bezugszeichen für dieselben Bauteile eingetragen sind. Insoweit ist auch die obige Beschreibung zu den Fig. 11 bis 14 auf die Fig. 15 bis 18 zu lesen.

Dabei kann das dritte Standelement 80 bezüglich seiner Befestigung sowie seines grundsätzlichen Aufbaus identisch ausgebildet sein wie die beiden Standelemente 59 und 60 der Sitzbank 55 aus den Fig. 11 bis 14. Aus Fig. 15 ist insbesondere erkennbar, dass sich in der dargestellten Standposition auch das dritte Standelement 80 in einer senkrecht zu den beiden Plattenhälften 57 und 58 verlaufenden Position befindet. Dabei ist das dritte Standelement 80 unterseitig an der ersten Plattenhälfte 57 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schwenkeinrichtung 15 feststehend und schwenkbar gelagert. Zur Abstützung ist hier ebenfalls ein Stützbügel 81 vorgesehen, welcher zum Einrasten in eine zusätzliche Rasteinrichtung 82 ebenfalls einen Rastabschnitt 83 aufweist, wie dies aus Fig. 16 ersichtlich ist.

Die Rasteinrichtung 82 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schwenkeinrichtung 15 unterseitig an der zweiten Plattenhälfte 58 angeordnet. Zum Lösen der Rastverbindung zwischen dem Stützbügel 81 bzw. dessen Rastabschnitt 83 und der Rasteinrichtung 82 weist auch diese Rasteinrichtung 82 einen Auslösehebel 84 auf. Nach dem Auslösen dieser Rastverbindung kann nun das dritte Standelement 80 in Richtung des Pfeiles 85 in die aus Fig. 16 dargestellte Transport- oder Lagerposition gebracht werden.

Da auch der Stützbügel 81 über eine Raststange 86 schwenkbar im dritten Standelement 80 aufgenommen wird, ist in diesem Falle eine vierte Rasteinrichtung 87 vorgesehen, welche unterseitig an der ersten Plattenhälfte 57 angeordnet ist. Diese Rasteinrichtung 87 dient zur Fixierung der Transport- oder Lagerposition des dritten Standelementes 80, wie dies insbesondere aus den Fig. 16 erkennbar ist. In den Fig. 16 und 17 sind auch die beiden weiteren Standelemente 59 und 60 in ihrer Transport- oder Lagerposition dargestellt und werden dementsprechend auch an den beiden Rasteinrichtungen 63 und 64 feststehend fixiert.

Nachdem diese Transport- oder Lagerposition der Fig. 16 und 17 erreicht ist, können nunmehr auch die beiden Plattenhälften 57 und 58 beispielsweise in Richtung des Pfeiles 27 gegeneinander verschwenkt werden, so dass diese in die in Fig. 18 dargestellte Transport- oder Lagerposition der gesamten Sitzbank 55 gelangen.

Es ist erkennbar, dass in dieser Transport- oder Lagerposition der Sitzbank 55 die beiden Standelemente 59 und 60 im Wesentlichen planeben aufeinander liegen. Durch die Ausbildung und Ausgestaltung der Schwenkeinrichtung 15 bzw. deren Lagerlaschen 20 bis 23 wird wiederum auch der Abstand der rechten Endbereiche der beiden Plattenhälften 57 und 58 derart bestimmt, dass die beiden Plattenhälften 57 und 58 in der in Fig. 18 dargestellten Transport- oder Lagerposition im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Des Weiteren ist ebenfalls erkennbar, dass das dritte Standelement 80 in seiner Transport- oder Lagerposition sicher zwischen den beiden Plattenhälften 57 und 58 aufgenommen wird. Desgleichen gilt auch für die Rasteinrichtung 82.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass das dritte Standelement 80 auch längenverstellbar ausgebildet sein kann, so dass die Sitzbank 55 sicher auf unebenem Untergrund aufstellbar ist.

Zusammenfassend ist erkennbar, dass durch die Teilung der Tragplatte in zwei Plattenhälften und die vorgesehen Schwenkeinrichtung(en) ist das erfindungsgemäße Freizeitmöbel in seiner Größe in einfacher Weise auf ein handhabbares "Packmaß" bringbar und kann insbesondere in einem PKW transportiert werden. Durch die besondere Ausgestaltung der Schwenkeinrichtung 15 wird im aufgebauten (auseinander geklappten) Zustand eine äußerst stabile Tragplatte erreicht. Die Schwenkbügel 16 und 17 der Schwenkeinrichtung 15 wirken auf Grund des Abstandes der Schwenkachse 24 von der Unterseite der Plattenhälften als eine Art Stützhebel, so dass die Tragplatte im Verbindungsbereich der Plattenhälfte nicht durchbiegen oder knicken kann. Die Plattenhälften stützen sich stirnseitig gegeneinander ab und werden durch die Schwenkbügel 16 und 17 in dieser in einer gemeinsamen Ebene liegenden Position feststehen und sicher gehalten. Die Stabilität bzw. erreichbare Steifigkeit ist zumindest für die normalen Belastungen einer Tischplatte ausreichend.

Für höhere Belastungen, wie diese gewöhnlich beispielsweise bei einer Sitzbank aber auch - je nach Einsatzzweck - bei einer Tischplatte auftreten, können weitere zusätzliche Fixiereinrichtungen vorgesehen sein, wie dies oben beispielhaft zu den Zeichnungsfiguren 6 bis 10, 11 bis 14 sowie 15 bis 18 beschrieben ist.

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