SITZ- UND/ODER LIEGEMOBEL UND MATRAZE MIT LEUCHTMITTELN

申请号 EP02754838.7 申请日 2002-07-05 公开(公告)号 EP1404411A1 公开(公告)日 2004-04-07
申请人 Thomas GmbH + Co. Technik + Innovation KG; 发明人 JANSEN, Klaus;
摘要 Light is known to have a significant effect on the inner circadian rhythm of human biological activity. The invention relates to a piece of seating and/or reclining furniture, especially a bed, which emits rays of light. In particular, a mattress (10) is provided which comprises light-emitting means (12) in the core of the mattress (17) and/or in the cover (18), or between the core of the mattress (17) and the cover (18). The light irradiation, to which a person (11) is thus exposed, provides the stimulus for sleeping and/or waking up. Said mattress also provides therapeutic effects, for example, wound-healing properties.
权利要求
Patentansprüche
1. Matratze (10) mit mindestens einem Matratzenkern (17) und einem Bezug (18), dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtmittel (12) im Matratzenkern (17) und/oder im Bezug (18) bzw. zwischen dem Matratzenkern (17) und dem Bezug (18) angeordnet sind.
2. Matratze (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Matratze (10) vorzugsweise an ihrer Oberseite mindestens eine Vertiefung (13) aufweist, in der wenigstens ein Leuchtmittel (12) angeordnet ist, wobei vorzugsweise die oder jede Vertiefung (13) eine bevorzugt langgestreckte Form aufweist, insbesondere als Langloch, Nutabschnitt und/oder eine durchgehende Nut ausgebildet ist.
3. Matratze (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Vertiefung (13) einen bevorzugt im Wesentlichen T-förmigen Querschnitt aufweist, wobei die Schmalseite des Querschnitts zur Oberseite des Matratzenkerns (17) weist.
4. Matratze (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Vertiefung (13) eine Länge aufweist, die im Wesentlichen der Breite des Matratzenkerns (17) entspricht, vorzugsweise als eine über die gesamte Breite der Matratze durchgehende Nut ausgebildet ist.
5. Matratze (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Vertiefung (13) bevorzugt in einem solchen Bereich der Oberseite des Matratzenkerns (17) angeordnet ist, auf dem üblicherweise intensiv durchblutete Körperpartien, beispielsweise Fersen, Kniekehlen, Nacken und oberer Schultergürtel und/oder dekubitusgefährdete Bereiche, zum Beispiel Hacken, Sakral- bereich, Thoraxbereich und/oder Hinterkopf aufliegen.
6. Matratze (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der oder jeder Vertiefung (13) mindestens eine transluzente, vorzugsweise flexible Füllung (26) und/oder mindestens ein vorzugsweise flexibles Reflexionsmittel (24) angeordnet ist.
7. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Leuchtmittel (12) mindestens einem, vorzugsweise flexiblen
Schaitungsträger (25) zugeordnet sind, wobei vorzugsweise jeder Schaltungsträger (25) zwischen einer Füllung (26) und einem Reflexionsmittel (24) angeordnet ist.
8. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Reflexionsmittel (24) und die Schaltungsträger (25) und/oder die
Füllungen (26) bevorzugt eine Länge aufweisen, die im Wesentlichen der Länge der jeweiligen Vertiefung (13) entspricht.
9. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Leuchtmittel (12), die Licht unterschiedliche Farbe und/oder Intensität abgeben, und vorzugsweise die Lichtintensität und/oder die Farbe des von den Leuchtmitteln (12) abgegebenen Lichts variierbar und/oder parameterabhängig modulierbar ist, und gegebenenfalls die Beleuchtungsdauer und/oder der Zeitpunkt der Lichtabgabe der Leuchtmittel (12) variierbar sind.
10. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (18) mindestens teilweise transluzent ausgebildet ist.
11. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Leuchtmittel (12) zur Abstrahlung von im Wesentlichen kaltem Licht ausgebildet sind, vorzugsweise die Leuchtmittel (12) als ultrahelle Leuchtdiode (LED), Leuchtdiodenarray (LED), Elektrolumineszenfolie, lichtemittierende Folie aus halbleitenden Polymeren, Lichtleitgewebe, hocheffiziente Lichtquelle oder einer Kombination hiervon ausgebildet sind.
12. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine Abschirmung, insbesondere eine elektromagnetische Abschirmung.
13. Matratze (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedlichen Bereichen bzw. Flächenabschnitten zur Abstrahlung von Licht unterschiedlicher Farben ausgebildete Leuchtmittel (12) zugeordnet sind.
14. Liegemöbel, insbesondere Bett, mit einem Gestell und mindestens einer darauf angeordneten Matratze, gekennzeichnet durch eine Matratze (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13.
15. Sitzmöbel mit einem Gestell und mindestens einer drauf angeordneten Polsterung, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterung nach Art einer Matratze (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
说明书全文

SITZ- UND/ODER LIEGEMOBEL UND MATRATZE MIT LEUCHTMITTELN.

Beschreibung

Die Erfindung betrifft eine Matratze gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere Bett, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.

Es ist aus der Chronobiologie bekannt, dass der wesentlichste Einflussfaktor auf den inneren circadianen Rhythmus der biologischen Aktivität des Menschen das Licht ist. So haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass Licht von vorzugsweise blau/ grüner oder weißer Farbe, abhängig von der Intensität, einen mehr oder weniger starken Weckreiz der diesem Licht ausgesetzten Person auslöst. Insbesondere in den Abendstunden wirkt dagegen Licht mit vorzugsweise roter Farbe eher entspannungsfördemd auf den Menschen, was sich gegebenenfalls positiv auf den Einschlafreiz auswirken kann. Weiterhin ist nachgewiesen, dass sich die beschriebenen Wirkungen auch dann einstellen, wenn das Licht nicht durch die Augen wahrgenommen wird, sondern andere Körperpartien der Lichteinwirkung ausgesetzt sind.

Es sind lichtdurchlässige Liegeflächen bekannt, beispielsweise in Form einer durchsichtigen Auflage mit Luftkammern (DE 37 19 346 A1), unter denen Leuchtmittel zur Bestrahlung einer auf der Liegefläche ruhenden Person angeordnet sind. Mit der offenbarten beleuchteten Liegefläche ist zwar eine Bestrahlung der darauf liegenden Person mit Licht gewährleistet, jedoch ist der Liegekomfort im Vergleich zu konventionellen Sitz- und/oder Liegemöbeln gering. Ein weiterer Nachteil bekannter lichtdurchlässiger Liegeflächen ist darin zu sehen, dass die Leuchtmittel unterhalb der Liegefläche angeordnet sind, sodass die auf die Körperoberfläche auftreffende Lichtstrahlung abgeschwächt wird. Schließlich lassen sich die bekannten Liegeflächen mit Beleuchtung nur in Verbindung mit einer speziellen Liegemöbelunterkonstruktion verwenden.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Matratze und ein Sitz- und/oder Liegemöbel zu schaffen, die eine intensive Beleuchtung der darauf liegenden Person mit Licht ermöglichen, ohne dass dadurch der Sitz- und/oder Liegekomfort beeinträchtigt wird und eine besondere Unterkonstruktion erforderlich ist. Eine Matratze zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass Leuchtmittel im Matratzenkem und/oder im Bezug bzw. zwischen dem Matratzenkern und dem Bezug angeordnet sind, ist eine wirksame Lichteinstrahlung auf die auf der Matratze ruhende Person möglich, jedoch wird der Sitz- und/oder Liegekomfort der Matratze gegenüber konventionellen Matratzen nicht beeinträchtigt. Außerdem entspricht die erfindungsgemäße Matratze äußerlich konventionellen Matratzen, sodass übliche Möbelkonstruktionen verwendbar sind. Eine solche Matratze eignet sich sowohl für Liegemöbel, insbesondere Betten, also auch Sitzmöbel.

Eine bevorzugte Ausbildung der erfindungsgemäßen Matratze ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass diese vorzugsweise an ihrer Oberseite mindestens eine Vertiefung aufweist, in der vorzugsweise mehrere Leuchtmittel angeordnet sind. Die Leuchtmittel werden damit integraler Bestandteil des Matratzenkerns, indem sie in der betreffenden Vertiefung vollständig unterbringbar sind. Es ist denkbar, die Vertiefungen als Langloch, Nutabschnitt und/oder als eine durchgehende Nut auszubilden

Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Matratze weisen die Vertiefungen einen im Wesentlichen T-förmigen Querschnitt auf, wobei ein schmaler Abschnitt der Vertiefung von der Oberseite des Matratzenkerns ausgeht. Durch diese Ausgestaltung ist gewährleistet, dass die Leuchtmittel innerhalb des Matratzenkerns ohne zusätzliche Befestigungsmittel einen festen Sitz aufweisen.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Matratze weist jede quer zur Längsachse der Matratze ausgerichtete Vertiefung eine Länge auf, die im Wesentlichen der Breite des Matratzenkerns entspricht. Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, dass eine Beleuchtung der Körperpartien der liegenden Person unabhängig von der Lage in Bezug auf die Längsachse der Matratze möglich ist. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Vertiefungen in einem von 90° abweichenden Winkel zur Längsachse der Matratze anzuordnen.

Eine Weiterbildung der Matratze sieht vor, die Vertiefungen in einem solchen Bereich der Oberseite des Matratzenkerns anzuordnen, auf dem üblicherweise intensiv durchblutete Körperpartien, wie beispielsweise Fersen, Kniekehlen, Nacken und/oder Schultergürtel der ruhenden Person aufliegen. Weiterhin können die Vertiefungen in besonders dekubitusgefährdeten Bereichen, beispielsweise den Hacken, dem Sakral-, Schulter- und/oder Thoraxbereich oder dem Hinterkopf angeordnet werden. Hierdurch kann eine Dekubitusprophylaxe und/oder eine Verbesserung der Wundheilung durch die in den Vertiefungen angeordneten Leuchtmittel erreicht werden.

Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Vertiefungen vorzugsweise teilweise mit einer transluzenten, vorzugsweise flexiblen Füllung ausgestattet sind. Durch diese Maßnahme werden die T-förmigen Vertiefungen weitgehend ausgefüllt, wodurch die Vertiefungen die Elastizität des Matratzenkerns nicht oder nicht nennenswert verändern.

Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weisen die Vertiefungen Reflexionsmittel auf, wodurch von den Leuchtmitteln abgegebenes Streulicht ebenfalls zu der Oberseite des Matratzenkerns geleitet wird. Durch diese Ausgestaltung wird die Intensität des auf die Körperoberfläche auftreffenden Lichts gesteigert.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Lichtintensität und/oder die Farbe des von den Leuchtmitteln abgegebenen Lichts mittels einer Steuereinheit variierbar und/oder parameterabhängig modulierbar. Durch diese Maßnahme wird es möglich, das emittierte Licht an die Bedürfnisse der liegenden Person besser anzupassen. Denkbar ist es, unterschiedlichen Bereichen der Matratze oder dergleichen Leuchtmittel zuzuordnen, die Licht unterschiedlicher Intensität und/oder Farbe abgeben. Beispielsweise kann so im Thoraxbereich von den Leuchtmitteln grünes Licht abgestrahlt werden und im Kopfbereich blaues Licht. Je nach Anforderung sind beliebige Kombinationen der Farbe des Lichts für unterschiedliche Körperteile möglich.

Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung werden als Leuchtmittel vorzugsweise ultrahelle Leuchtdioden (LED), Leuchtdiodenarrays, lichtemittierende Folien aus halbleitenden Polymeren, Lichtleitgewebe oder andere hocheffiziente Lichtquellen oder Elektrolumineszenzfolien verwendet. Es sind Kombinationen unterschiedlicher Leuchtmittel möglich. Auch können verschiedene Leuchmittel unterschiedlichen Bereichen der Matratze zugeordnet sein. Mindestens einige Leuchtmittel, vorzugsweise alle Leuchtmittel, sind zur Abstrahlung von kaltem Licht oder zumindest im Wesentlichen kaltem Licht ausgebildet. Hierdurch wird es möglich eine hohe Intensität des auf die Körperoberfläche gelangenden Lichts zu erreichen, ohne das sich der Matratzenkern zu sehr erwärmt. Gleichzeitig ist durch diese Ausführungsform eine wirtschaftliche Herstellung der erfindungsgemäßen Matratze gewährleistet.

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Gemäß einer bevorzugten Ausbildung der Matratze ist eine insbesondere elektromagnetische Abschirmung vorgesehen. Diese kann integraler Bestandteil des Matratzenkerns und/oder eines Bezugs sein. Es ist auch denkbar, mindestens eine separate Abschirmung vorzusehen, bei der es sich um einen eigenen Bezug handeln kann.

10 Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, die Abschirmung jedem einzelnen Leuchtmittel zuzuordnen, indem beispielsweise jedes Leuchtmittel in eine dieses vorzugsweise vollständig umgebene Abschirmung angeordnet ist. Die Abschirmung kann auch durch eine das oder jedes Leuchtmittel umgebende Umhüllung gebildet sein, beispielsweise aus einem lichtdurchlässigen Kunststoffgehäuse. Das Kunststoffgehäuse

15 kann in diesem Fall leitfähig sein, durch entsprechend zu diesem Zweck im Kunststoff eingebettete Pigmente oder eine leitfähige Beschichtung aus zum Beispiel Zinkoxyd. Die jeweilige Abschirmung sorgt dafür, dass von den Leuchtmitteln ausgehende elektromagnetische Strahlen nicht an den Körper einer im Bett liegenden Person bzw. einer auf dem Sitzmöbel sitzenden Person gelangen kann. Die Abschirmung kann auch dazu 0 dienen, andere elektromagnetische Einflüsse, die nicht oder nicht nur von den Leuchtmitteln hervorgerufen werden, von der jeweiligen Person fernzuhalten.

Schließlich ist der Matratzenkern vorzugsweise mindestens teilweise aus einem Schaumkunststoff, beispielsweise aus Polyurethanschaum oder Latexschaum gebildet, 25 wodurch sich eine hohe Flexibilität und ein hoher Liegekomfort des Matratzenkerns ergibt. Der Matratzenkern kann aber auch aus einem anderen bekannten Material gebildet sein.

Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Matratze wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:

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Fig. 1: eine Matratze in einer Draufsicht, und

Fig. 2: einen Schnitt ll-ll gemäß Fig. 1 durch die Matratze. Die hier gezeigte Matratze 10 ist äußerlich in herkömmlicher Weise ausgebildet. Die Matratze 10 ist damit für herkömmliche Betten oder andere Liegemöbel und auch Sitzmöbel geeignet.

Die Matratze 10 besteht im Wesentlichen aus einem Matratzenkern 17 und einem Bezug 18. Der Bezug 18 deckt mindestens die Oberseite des Matratzenkerns 17 ab. Vorzugsweise umgibt der Bezug 18 den Matratzenkern 17 vollständig, stellt also eine Umhüllung des Matratzenkerns 17 dar. Der Matratzenkern 17 ist vorzugsweise ganz oder auch teilweise aus Schaumkunststoff gebildet. Als Schaumkunststoff kommt beispiels- weise Latexschaum, Polyurethanschaum oder eine Mischung aus unterschiedlichen Schäumen in Betracht. Im letztgenannten Fall wird der Matratzenkern aus mehreren vorzugsweise horizontalen Schichten gebildet. Alternativ ist es denkbar, den Matratzenkern 17 ganz oder teilweise aus anderen Materialien oder nach anderen Konzeptionen auszubilden, beispielsweise als Federkernmatratze.

Erfindungsgemäß ist die Matratze 10 mit Leuchtmitteln 12 versehen, die innerhalb der Umrisslinien der Matratze 10, vorzugsweise innerhalb oder ganz im Inneren der Matratze 10 angeordnet sind. Durch die Leuchtmittel 12 wird der Schlaf- und/oder Weckreiz gesteigert. Die Leuchtmittel 12 machen eine solche Matratze 10 auch besonders geeignet zur Dekubitusprophylaxe. Weiterhin hat sich gezeigt, dass die Leuchtmittel 12 der Matratze 10 gute Wundheileigenschaften verleihen.

Zur Aufnahme bzw. Unterbringung der Leuchtmittel 12 verfügt die Matratze 10 im gezeigten Ausführungsbeispiel im oberen Bereich des Matratzenkerns 17 über Vertiefungen 13. Die Vertiefungen 13 gehen von der Oberseite des Matratzenkerns 17 aus und erstrecken sich quer zur Längsrichtung der Matratze 17 und zwar durchgehend über die gesamte Breite derselben. In der Matratze 10 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel mehrere, und zwar im gezeigten Ausführungsbeispiel fünf gleiche Vertiefungen 13 vorgesehen. Die Vertiefungen 13 sind in Bezug auf die Längsrichtung der Matratze 10 an unterschiedlichen, gezielten Stellen angeordnet, und zwar bevorzugt im Fersenbereich 14, im Kniekehlenbereich 15 sowie im Schultergürtelbereich 16 einer in der Fig. 1 symbolisch (strichliniert) liegend dargestellten Person 11 auf der Matratze 10. Im vorliegenden Falle sind im Kniekehlenbereich 15 mehrere (drei) Vertiefungen 13 mit geringen Abständen nebeneinander liegend angeordnet. Es ist aber auch denkbar, die Vertiefungen 13 in anderen Relativanordnungen bzw. Gruppierungen der Oberseite der Matratze 10 zuzuordnen, beispielsweise schräg, das heißt in einem von 90° zur Längsrichtung der Matratze 17 abweichenden Winkel.

Bei den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Matratzen 10 sind alle Vertiefungen 13 gleichermaßen mit einem T-förmigen Querschnitt versehen. Die Vertiefungen 13 sind nach Art eines "umgekehrten T" im Matratzenkern 17 angeordnet. Demzufolge geht von der Oberseite des Matratzenkerns 17 ein schmalerer oberer Bereich der im übrigen T- förmigen Vertiefung aus. Ein breiterer, unterer Bereich der T-förmigen Vertiefung 13 liegt somit unter dem schmaleren Bereich teilweise verdeckt im Inneren des Matratzenkerns 17. Demnach weist jede Vertiefung 13 eine ebene, breite Grundfläche 19 auf, die von zwei parallelen, senkrechten Seitenwänden 20, 21 begrenzt wird. Zum Beispiel ist der untere, breite Teil der Vertiefung 13 von der Grundfläche 19 und den Seitenwänden 20, 21 umgeben. Der darüber befindliche schmalere Bereich der Vertiefung 13 ist zur Oberseite des Matratzenkerns 17 durch zwei Vorsprünge 22, 23 begrenzt.

In jeder Vertiefung 13 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine gleichermaßen ausgebildete Leuchteinrichtung angeordnet. Im folgenden wird eine solche Leuchteinrichtung in einer in der Fig. 2 gezeigten Vertiefung 13 näher beschrieben:

Auf der Grundfläche 19 der Vertiefung 13, zwischen den Seitenwänden 20, 21 , ist zunächst ein vorzugsweise flexibles Reflexionsmittel 24 angeordnet. Das Reflexionsmittel 24 dient dazu, von Leuchtmitteln 12 emittiertes Streulicht in Richtung der Oberseite des Matratzenkerns 17 zu leiten. Das Reflexionsmittel 24 kann auch gleichzeitig als elektro- magnetische Abschirmung, und zwar mindestens als Teil einer Abschirmung, dienen. Durch diese konstruktive Maßnahme erhöht sich die Intensität des Lichts, das auf die Körperoberfläche der liegenden Person 11 auftrifft und damit die beabsichtigte therapeutische- bzw. prophylaktische Wirkung, insbesondere wenn elektromagnetische Strahlungen von der Abschirmung zurückgehalten werden. Gleichzeitig kann hierdurch der Energieverbrauch der Leuchtmittel 12 und damit die Wärmeentwicklung innerhalb der Matratze 10 vermindert werden.

Oberhalb des Reflexionsmittels 24 ist ein vorzugsweise flexibler Schaltungsträger 25 angeordnet. Auf dem Schaltungsträger 25 sind mehrere Leuchtmittei 12 mit vorzugsweise gleichen Abständen zueinander angeordnet. Als Leuchtmittel 12 werden in einer bevorzugten Ausführungsform Leuchtdioden (LED) verwendet, und zwar vorzugsweise sogenannte ultrahelle Leuchtdioden, die einen hohen Wirkungsgrad aufweisen und durch Abstrahlung von im Wesentlichen kalten Lichts die Wärmeentwicklung innerhalb der Matratze 10 verringern. Der Schaltungsträger 25 dient zum einen zur mechanischen Befestigung der Leuchtmittel 12 und zum anderen zur elektrischen Verbindung und zur Zuführung von elektrischer Energie zu den Leuchtmitteln 12.

Oberhalb des Leuchtmittels 12 ist eine vorzugsweise transluzent ausgebildete Füllung 26 vorgesehen. Die linsenartig wirkende transluzente Füllung 26 sorgt unter anderem dafür, dass die vom Leuchtmittel 12 abgegebene Lichtstrahlung in Richtung der Oberseite des Matratzenkerns 17 gelangt. Die Füllung 26 kann auch als elektromagnetische Abschirmung ausgebildet sein. Die Füllung 26 nimmt im gezeigten Ausführungsbeispiel der Vertiefung 13 nur einen Teilbereich ein. Der obere, schmalere Bereich der T-förmigen Vertiefung 13 zwischen den beiden Vorsprüngen 22, 23 ist von der Füllung 26 freigelassen. Durch diese konstruktive Ausgestaltung wird erreicht, dass die Flexibilität der Matratze 10 und deren Fähigkeit zum Einfedern im Belastungsfall, beispielsweise durch eine liegende Person, nicht infolge der integrierten Leuchteinrichtungen beeinträchtigt wird und sich ein Liegekomfort einstellt, der mit konventionellen Matratzen vergleichbar ist. Zusätzlich wird durch die Füllung 26 ein Polstereffekt erzielt, sodass ein "Durchdrücken" der Füllung 26 und der Leuchtmittel 12 in den Bezug 18 bei der Belastung der Matratze vermieden wird. Das vom Leuchtmittel 12 abgegebene Licht tritt zunächst durch die transluzente Füllung 26, durchquert dann den Bereich 27. Anschließend tritt es durch den, mindestens in dieser Zone vorzugsweise durchsichtigen oder durchscheinenden bzw. transluzenten Bezug 18 hindurch, bis es auf die Körperoberfläche der liegenden Person 11 trifft, dort absorbiert wird und die gewünschten Therapie- und/oder Prophylaxeeffekte erzielt. Etwaiges Streulicht, welches vom Leuchtmittel 12 nach unten abgegeben wird, wird vom Reflexionsmittel 24 ebenfalls durch die transluzente Füllung 26 in Richtung der Oberseite der Matratze 10 gelenkt.

In der Fig. 2 ist exemplarisch nur ein Leuchtmittel 12, beispielhaft als Leuchtdiode ausgebildet, im Schnitt dargestellt. Der Schaltungsträger 25 erstreckt sich über im Wesentlichen die gesamte Breite der Matratze 10 und weist eine Vielzahl von gleichmäßig beanstandeten Leuchtmitteln 12 in einer bevorzugt linearen Anordnung auf. Entsprechendes gilt für die Füllung 26 sowie das Reflexionsmittel 24, die sich gleichfalls innerhalb der Vertiefung 13 im Wesentlichen über die gesamte Breite der Matratze 10 erstrecken. Das Reflexionsmittel 24, die Füllung 26 sowie der flexible Schaltungsträger 25 mit den Leuchtmitteln 12 bilden eine funktionelle Einheit und werden durch die Vorsprünge 22, 23 innerhalb des Matratzenkerns 17 mechanisch fixiert. Denkbar wäre es auch, diese Komponenten untereinander und innerhalb des Matratzenkerns 17 durch Verkleben oder eine andere Verbindungstechnik zusätzlich zu sichern und zu befestigen.

Als Leuchtmittel 12 können statt vorzugsweise ultraheller Leuchtdioden auch andere hocheffiziente Lichtquellen, wie zum Beispiel Elektrolumineszenzfolien, Lichtleitgewebe, Glasfasern oder Licht emittierende Folien aus halbleitenden Polymeren verwendet werden. Denkbar ist es auch statt einzelner Leuchtdioden als Leuchtmittel 12 sogenannte Leuchtdioden-Arrays zu verwenden, in denen mehrere Leuchtdioden zu einer funktionellen Baugruppe zusammengefasst sind. Alle genannten Leuchtmittel 12 sind so ausgebildet, dass sie keine oder zumindest keine nennenswerte bzw. von einer Person auf der Matratze 10 wahrnehmbare Wärme abstrahlen.

Die in Fig. 2 exemplarisch dargestellte Positionierung des Leuchtmittels 12 innerhalb der Vertiefung 13 ist nur als eine beispielhafte Anordnung von vielen möglichen aufzufassen. Denkbar wäre es beispielsweise auch zwei oder mehr Leuchtmittel 12 parallel zueinander in Form einer Doppelreihe anzuordnen. Grundsätzlich können die Leuchtmittel 12 auf den Schaltungsträgern 25 in beliebigen geometrischen Mustern angeordnet werden.

Nach Maßgabe eines nicht dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist möglich, eine einzige Vertiefung 13 in die Oberseite des Matratzenkerns 17 einzulassen, in der eine Vielzahl von Schaltungsträgern 25 mit Leuchtmitteln 12, beispielsweise in Form von ultrahellen Leuchtdioden, angeordnet sind. Als weitere nicht dargestellte Ausführungsform kann auch ein einziger, vollflächiger und vorzugsweise flexibler Schaltungsträger 25 verwendet werden, der im Wesentlichen die gesamte Oberseite des Matratzenkerns 17 einnimmt und die einzelnen Leuchtmittel 12 trägt. Auch bei diesen Ausführungsformen ist die dann einzige Vertiefung 13 in der Matratze 10 mit einem transluzenten Gewebe zum Höhenausgleich und zur Polsterung abzudecken. Statt einzelner diskreter Leuchtdioden als Leuchtmittel 12 ist auch die Verwendung eines nicht dargestellten, im Wesentlichen die gesamte Oberfläche der Matratze 10 einnehmenden Leuchtmittels, beispielsweise in Form einer lichtemittierenden Folie aus halbleitendem Polymer oder einer Lumineszenzfolie, möglich. Statt der genannten Folien können auch Glasfasern bzw. Glasfasergewebe als Leuchtmittel 12 Verwendung finden.

Bei einem weiteren, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsbeispiel, sind die Leuchtmittel 12 unmittelbar innerhalb des Bezuges 18 und/oder zwischen dem Bezug 18 und dem Matratzenkern 17 angeordnet. Der Bezug 18 ist dabei vorzugsweise aus einem Gewebe gebildet, das Licht in einem ausreichenden Maße durchlässt. Hierbei kann der Bezug 18 vollflächig durchscheinend oder durchsichtig bzw. transluzent ausgebildet seien. Alternativ ist es auch möglich den Bezug 18 nur an den Stellen, an denen Leuchtmittel 12 angeordnet sind, derartig auszubilden. In diesem Fall können für den Bezug 18, in den Bereichen, in denen keine Leuchtmittel 12 angeordnet sind, weniger lichtdurchlässige Bezugsmaterialien verwendet werden.

Möglich ist es auch, alternativ oder zusätzlich Leuchtmittel in einem Kopfkissen und/oder einer Bettdecke anzuordnen. Dabei sind vorzugsweise die Leuchtmittel in einem Kopfkissenbezug oder einem Bettbezug untergebracht oder es befinden sich die Leuchtmittel in einem separaten Bezug, der zwischen Kopfkissen und Kopfkissenbezug bzw. dem Bett und dem Bettbezug angeordnet ist.

Des Weiteren ist mindestens eine Abschirmung vorgesehen. Die Abschirmung kann - wie weiter oben erwähnt - dem Reflexionsmittel 24 und/oder der Füllung 26 zugeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, mindestens eine separate Abschirmung vorzusehen. Beispielsweise kann diese Abschirmung zwischen dem Matratzenkern 17 und dem Bezug 18 angeordnet sein. Denkbar ist es auch, den Matratzenkern 17 als solches ganz oder teilweise, beispielsweise eine oder mehrere Schichten des Matratzenkerns 17, aus einem Material zu bilden, das elektromagnetische Strahlungen filtert bzw. abschirmt. Auch kann alternativ oder zusätzlich der Bezug 18 als eine Abschirmung ausgebildet sein oder elektromagnetische Strahlungen filternde bzw. zurückhaltende Eigenschaften aufweisen. Die Abschirmung kann gebildet sein aus einem die Lichtdurchlässigkeit nicht nennenswert beeinträchtigendem Gewebe oder Gewirke. Das Gewebe oder Gewirke kann zu diesem Zweck mit metallischen Fäden, beispielsweise dünnen Drähten, versehen sein. Die Drähte bilden dabei die Abschirmung und bestehen vorzugsweise aus versilberten Kupferfäden. Die Leuchtmittel 12 sind entweder innerhalb des Bezuges 18 und/oder zwischen dem Bezug 18 und der Oberseite des Matratzenkerns 17 angeordnet. Gegebenenfalls kann es von Vorteil sein, die Leuchtmittel 12 und die diese tragenden Schaltungsträger 25 mit geeigneten Mitteln abzupolstern, insbesondere wenn der Bezug 18 nur eine geringe Materialstärke aufweist. Besonders vorteilhaft können in diesem Ausführungsbeispiel flach bauende und kaltes Licht abstrahlende Leuchtdioden, beispielsweise ultrahelle SMD-Leuchtdioden, eingesetzt werden. Denkbar ist es aber auch, kalte Leuchtmittel 12 anderer Technologie, die über geeignete geometrische Abmessungen verfügen, einzusetzen. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt insbesondere darin, dass der Bezug 18 mit den Leuchtmitteln 12 leicht und schnell nachträglich auf jede konventionelle, handelsübliche Matratze 10 aufgebracht werden kann.

Die Leuchtmittel 12 können so ausgebildet sein, dass sie allein ein Licht gleicher Farbe abgeben. Vorteilhafterweise jedoch sind die Leuchtmittel 12 so ausgebildet, dass sie Licht unterschiedlicher Farbe ausstrahlen. Beispielsweise kann unterschiedlichen Körperteilen einer auf der Matratze 10 liegenden Person Licht unterschiedlicher Farbe zugeführt werden. So können die Leuchtmittel 12 im Schultergürtelbereich 16 eine andere Farbe abstrahlen als die Leuchtmittel 12 im Fersenbereich 14. Der Kniekehlenbereich 15 kann wiederum mit einer noch anderen Farbe beaufschlagt werden.

Die verschiedenen Farben an bestimmten Körperteilen können durch grundsätzlich andere Leuchtmittel 12 zustande kommen. Es ist so auch denkbar, Leuchtmittel 12 zu verwenden, die durch eine gezielte Ansteuerung ihre Farbe individuell verändern können, und zwar insbesondere auch die Leuchtstärke.

Weiterhin ist zur Steuerung der Leuchtmittel 12 ein in den Figuren der Übersichtlichkeit halber ebenfalls dargestelltes Steuergerät vorgesehen. Mittels des Steuergerätes kann zunächst die Intensität des von den Leuchtmitteln 12 abgegebenen Lichts variiert werden. Hierdurch wird es möglich, die Beleuchtungsintensität den speziellen Bedürfnissen unterschiedlicher Benutzer anzupassen.

Weiterhin ist es möglich zur Ausführung der Erfindung Leuchtmittel 12 zu verwenden, bei denen zusätzlich zur Intensität die Farbe des abgegebenen Lichts parameterabhängig über das Steuergerät verändert wird. Hierdurch ist es zum Beispiel möglich, die Farbe des von den Leuchtmitteln 12 abgegebenen Lichts von dem mit Licht zu beaufschlagenden Körperteil, der Uhrzeit oder beliebigen anderen Parametern abhängig zu machen. Um die Aufwachphase zu unterstützen kann morgens beispielsweise blau/grünes und/ oder weißes Licht von den Leuchtmitteln 12 abgegeben werden, während in der Einschlafphase am Abend vorzugsweise rotes Licht abgestrahlt werden kann, und zwar gegebenenfalls nur von ausgewählten Leuchtmitteln, beispielsweise nur im Kopfbereich. Denkbar ist es auch, die Farbe des nur von bestimmten Leuchtmitteln 12 abgestrahlten Lichts bedarfsweise zu verändern, beispielsweise im Bereich nur ausgewählter Körperteile, wohingegen die übrigen Körperteile stets mit Licht gleicher Farbe oder auch farbloses Licht beaufschlagt werden. Besonders vorteilhaft können in diesem Fall als Leuchtmittel 12 beispielsweise vielfarbige, ultrahelle Leuchtdioden eingesetzt werden. Denkbar ist aber auch die Verwendung anderer Leuchtmittel 12 mit alternativer Technologie, die ebenfalls eine Variation der Farbe des abgegebenen Lichts erlauben.

Alternativ können beispielsweise auch Gruppen verschiedenfarbiger Leuchtdioden als Leuchtmittel 12 verwendet werden. Die unterschiedlich farbigen vorzugsweise ultrahellen Leuchtdioden können dann ebenfalls in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern vom Steuergerät einzeln und/oder gruppenweise ein- oder ausgeschaltet werden.

Der Matratzenkern 17 der Matratze 10 kann nach Maßgabe eines weiteren, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung, beispielsweise als Federkern oder Taschenfederkern ausgebildet sein. In diesem Fall sind die Leuchtmittel bevorzugt einer Schaumkunststoffschicht zugeordnet, die den Federkern bzw. Taschenfederkern abdeckt bzw. umgibt. Denkbar sind darüber hinaus weitere alternative Ausführungsformen des Matratzenkerns, beispielsweise in Gestalt einer Kombination aus Federkern und/oder Latex- oder Polyurethanschaumkunststoffmaterial.

Die vorbeschriebenen Ausführungsformen der Erfindung stellen lediglich eine beispielhafte Gestaltung der erfindungsgemäßen Matratze 10 dar. So ist es beispielsweise auch denkbar, nicht die Matratze 10 sondern andere Teile eines Sitz- oder Liegemöbels, insbesondere eines Betts, in der vorstehend beschriebenen Weise zur Abstrahlung von Licht auszubilden. Beispielsweise können Kopfkissen, Sitzkissen, Rückenkissen oder Bettdecken zur Ausstrahlung von Licht ausgebildet sein, und zwar so, wie das zuvor in Verbindung mit der Matratze 10 beschrieben worden ist. Auch können Bettbezüge, Kissenbezüge oder dergleichen zur Abstrahlung von Licht in der vorstehend beschriebenen Weise ausgebildet sein. Denkbar ist es schließlich auch, sowohl die Matratze 10, als auch andere Teile von Sitzmöbeln, Liegemöbeln, insbesondere Betten, oder dergleichen zur Abstrahlung von Licht auszubilden.

Eine Vielzahl von weiteren Ausführungsformen der Erfindung sind denkbar und vom Gedanken der Erfindung mit erfasst, auch wenn sie in den vorstehenden Ausführungen nicht ausdrücklich beschrieben wurden.

Bezugszeichenliste

10 Matratze

11 Person

12 Leuchtmittel

13 Vertiefung

14 Fersenbereich

15 Kniekehlenbereich

16 Schultergürtelbereich

17 Matratzenkern

18 Bezug

19 Grundfläche

20 Seitenwand

21 Seitenwand

22 Vorsprung

23 Vorsprung

24 Reflexionsmittel

25 Schaltungsträger

26 Füllung

27 Bereich

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