Polsterelement |
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申请号 | EP02405746.5 | 申请日 | 2002-08-30 | 公开(公告)号 | EP1393660A1 | 公开(公告)日 | 2004-03-03 |
申请人 | Airlux AG; | 发明人 | Grabsch, Joachim; | ||||
摘要 | Das als Matratze ausgebildete Polsterelement umfasst einen Kern (2), vorzugsweise einen Luftkern, der von einem Rahmen mit einer Kopfleiste, einer Fussleiste (12) und Seitenleisten (13a) aus Polyurethanschaum umgeben ist. Kern und Rahmen sind von einer textilen Hülle umschlossen, welche eine Bodenplane aus einem Grundgewebe, einem verdichteten Vlies und einem Velours umfasst, die durch Steppnähte verbunden sind. Zur Stabilisierung des Polsterelements sind an den Unterseiten der Rahmenleisten Klettelemente (15) aufgeklebt, die mit dem Velours an der Oberseite der Bodenplane eingreifen, so dass die Rahmenleisten mit derselben durch eine lösbare Klettverbindung zuverlässig und unverschiebbar verbunden sind. An den Ecken sind die Kopfleiste und die Fussleiste (12) mit den Seitenleisten (13a) durch vertikal durchgehende Zapfen (18) verbunden, die in entsprechenden Ausnehmungen (20) liegen. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Polsterelement gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie z.B. in Sitz- und Liegemöbeln und insbesondere als Matratzen eingesetzt werden. Aus CH-A-659 180 ist ein als Matratze ausgebildetes gattungsgemässes Polsterelement bekannt, bei welchem die Leisten des Rahmens in der Hülle nicht fixiert und auch, soweit ersichtlich, nicht untereinander verbunden sind. Dies kann zu Verschiebungen der Teile im Polsterelement führen, die sich in Unregelmässigkeiten der Oberfläche auswirken und auch Verformungen und Beschädigungen nach sich ziehen können. Ein weiteres als Matratze ausgebildetes gattungsgemässes Polsterelement ist aus US-A-5 642 546 bekannt. Gemäss dieser Schrift können Leisten des Rahmens untereinander durch Klettverbindungen verbunden sein. Derartige Verbindungen sind jedoch nicht sehr stabil, da nur die verhältnismässig kleinen Kontaktflächen zwischen den Leisten für sie zur Verfügung stehen. Ausserdem besteht zur Hülle nur eine lose Verbindung, so dass es auch bei intakten Verbindungen zwischen den Leisten zur Verschiebung und Verformung des Rahmens kommen kann. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein gattungsgemässes Polsterelement anzugeben, das stabil und einfach herzustellen ist. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemässe Polsterelement zeichnet sich durch hohe Stabilität aus, da die Lage der Leisten zur Hülle und damit auch gegeneinander definiert und stabil ist, wodurch die Stabilität der Form und der Lage des gesamten Rahmens und damit auch eine zuverlässige Fixierung des Kerns gewährleistet ist. Die Herstellung ist trotzdem sehr einfach, da die Rahmenleisten lediglich auf die Bodenplane aufgelegt und angedrückt zu werden brauchen und wenn nötig leicht wieder entfernt werden können. Rahmen unterschiedlicher Abmessungen und Formen können leicht aus gleichen oder ähnlichen Teilen hergestellt werden, was die Herstellung verschiedener Typen von Polsterelementen vereinfacht. Im folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellen, näher erläutert.
Die erfindungsgemäss ausgebildete Matratze weist (Fig. 1, 2, 3a-d) eine Hülle 1 auf, welche einen Kern 2 und einen denselben umgebenden Rahmen vollständig umgibt. Die Hülle 1 besteht aus einem unteren Teil und einem oberen Teil, welche durch einen auf mittlerer Höhe umlaufenden Reissverschluss 3 verbunden sind. Der untere Teil umfasst eine Bodenplane 4, welche aus drei Schichten aufgebaut ist. Auf ein äusseres Grundgewebe 5 (Fig. 5) folgt ein verdichtetes Vlies 6, das verhältnismässig steif ist und weiter ein Velours 7, ein Gewirk, dessen Oberseite geschlossene Schlaufen aufweist. Die Bodenplane 4 weist eine Kreuzsteppung auf mit zwei einander rechtwinklig kreuzenden Scharen paralleler Steppnähte 8. Der Abstand zwischen benachbarten Steppnähten beträgt zwischen 3cm und 7cm, vorzugsweise ca. 5cm. Die Steifheit des Vlieses 6 und die verhältnismässig enge Kreuzsteppung verleihen der Bodenplane 4 eine beträchtliche Steifigkeit, so dass sie eine solide Grundlage für die Matratze abgibt. Der den Reissverschluss 3 enthaltende umlaufende Seitenteil 9 und der Oberteil 10, welche in den Zeichnungen nur schematisch dargestellt sind, können aus einer inneren Trägerschicht und einer äusseren Deckschicht, jeweils aus dehnbarem Gewebe oder Gewirk und einer dazwischenliegenden Polsterschicht aus einem luftgelegten, thermoverfestigten Vlies, die durch eine Steppnaht verbunden sind, bestehen, insbesondere wie in EP-0 947 153 A1 beschrieben. Der Kern 2 ist vorzugsweise ein Luftkern aus luftundurchlässiger Folie, der auf der Bodenplane 4 aufliegt. Der den Kern 2 unmittelbar umgebende Rahmen besteht aus einer Kopfleiste 11, einer Fussleiste 12 und zwei Seitenleisten 13a,b, welche jeweils aus verhältnismässig festem Polyurethanschaumstoff bestehen und ungefähr rechteckigen Querschnitt aufweisen. Sie sind etwas höher als der Kern 2 und weisen an der demselben zugewandten Innenseite eine Stufe auf, welche auf der Höhe seiner Oberfläche liegt. Die Leisten können jeweils aus mehreren miteinander verklebten Teilen bestehen. Die Seitenleisten 13a,b tragen an der Innenseite am oberen Rand der Stufe Kragenleisten 14 dreieckigen Querschnitts, welche den Randbereich des Kerns 2 überragen und den Abfall desselben zum Rand hin ausgleichen. Ueber einen Teil ihrer Länge sind die Innenseiten der Seitenleisten 13a,b gewellt mit vertikalen Nuten zwischen zahnartigen Vorsprüngen, so dass die Luftzirkulation am Kern 2 erleichtert ist. An ihren Unterseiten weisen (Fig. 4, 5) die Kopfleiste 11, die Fussleiste 12 und die Seitenleisten 13a,b jeweils mit Abstand über ihre ganze Länge verteilte rechteckige Klettflächen auf, welche von entsprechenden, an den Unterseiten der Leisten aufgeklebten rechteckigen Klettelementen 15 gebildet sind. Die Klettelemente 15 bestehen in bekannter Weise aus einem verhältnismässig steifen Kunstfasergewebe 16 mit abstehenden Hakenelementen 17, die mit den Schlaufen des Velours 7 eingreifen und so eine zuverlässige, aber lösbare Klettverbindung zwischen der Kopfleiste 11, der Fussleiste 12 und den Seitenleisten 13a,b einerseits und der Bodenplane 4 andererseits herstellen, durch welche die Rahmenleisten unverschiebbar fixiert und in ihrer Form stabilisiert sind. Die Fussleiste 12 weist (Fig. 3a,b) an beiden Enden je einen mit gleichbleibendem Querschnitt vertikal durchgehenden Zapfen 18 auf, mit einer Basis 19, welche mit dem Mittelteil der Fussleiste 12 verklebt ist. Der Zapfen 18 erweitert sich nach einer an die Basis 19 anschliessenden Verjüngung und ist am Ende gerundet. Er liegt in einer genau entsprechenden, sich anschliessend an einen seitlichen Schlitz erweiternden vertikal durchgehenden Ausnehmung 20 eines Blocks 21, welcher mit dem Mittelteil der Seitenleiste 13a oder 13b verklebt ist. Die Kopfleiste 11 ist auf genau gleiche Weise mit den Seitenleisten 13a,b verbunden. Der Kern 2 ist (Fig. 3a-d) von einer Schaumstoffmatte 22 bedeckt, welche z.B. aus verhältnismässig weichem Polyurethanschaumstoff besteht. Ihre Randbereiche liegen auf den Stufen an den Innenseiten der Kopfleiste 11, der Fussleiste 12 und der Seitenleisten 13a,b auf, seitlich ausserdem auf den Oberseiten der Kragenleisten 14. An den Ecken weist sie kleine Ausnehmungen für die Blöcke 21 auf. An der Oberseite weist die Schaumstoffmatte 22 regelmässig aufeinanderfolgende querverlaufende Erhebungen 23 von etwa rechteckigem Querschnitt auf, die von schmalen Längsnuten 24 geschnitten werden. An der Unterseite sind wiederum regelmässig aufeinanderfolgende breite Längsnuten 25 vorgesehen, in deren Mitten jeweils schmale Längsnuten 26 eingeschnitten sind, welche tief genug sind, um zwischen den Erhebungen 23 durch die Schaumstoffmatte 22 durchgehende Lüftungsschlitze 27 zu bilden. Die beschriebene Ausbildung der Schaumstoffmatte 22 gewährleistet eine besonders ausgeprägte Luftzirkulation an der Oberfläche des Kerns 2, zumal Bewegungen eines Benutzers der Matratze eine peristaltische Pumpwirkung erzeugen. Dadurch wird die Matratze trocken gehalten und es können sich nicht leicht Schimmelpilze, Bakterien u.dgl. festsetzen. Bei der Herstellung der Matratze wird das Unterteil der Hülle 1 mit der Bodenplane 4 auf einer festen ebenen Unterlage aufgelegt und dann werden die Seitenleisten 13a,b auf die Bodenplane 4 aufgelegt und angedrückt, so dass die Klettverbindung wirksam wird. Anschliessend werden die Kopfleiste 11 und die Fussleiste 12 eingelegt, wobei jeweils der Zapfen 18 nach Ausschwenken des äusseren Teils des Blocks 21 leicht in die Ausnehmung 20 eingeführt werden kann. Anschliessend schwenkt der besagte äussere Teil wieder zurück und hält den Zapfen 18 in der Ausnehmung 20 fest. Später wird er durch die Hülle 1 fixiert, so dass die Eckverbindung durch Verzapfung sehr stabil ist. Die Kopfleiste 11 und die Fussleiste 12 werden ebenfalls an die Bodenplane 4 angedrückt. Nach Einlegen des Kerns 2 und Auflegen der Schaumstoffmatte 22 wird der Oberteil der Hülle 1 über Kern und Rahmen gezogen und der Reissverschluss 3 geschlossen. Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäss ausgebildete Matratze für ein Doppelbett. Die Kerne 2a,b und die Seitenleisten 13a,b sind genau gleich ausgebildet wie bei der oben beschriebenen Matratze, die Hülle 1 - abgesehen von den Abmessungenebenfalls. Eine Mittelleiste 28 trennt die beiden Kerne 2a, 2b. Sie entspricht zwei seitlich miteinander verklebten Seitenleisten. Die Seitenleisten können jedoch auch unverbunden sein. An Kopf- und Fussende jedes der beiden Kerne 2a,b ist jeweils eine Kopfleiste 11a;b bzw. Fussleiste 12a;b angeordnet. Alternativ könnten aber auch eine durchgehende Kopfleiste und eine durchgehende Fussleiste vorgesehen sein, in welchem Fall die Mittelleiste etwas kürzer wäre. Wegen der festen Klettverbindung zwischen jeder der Leisten und der Bodenplane 4 sind direkte Verbindungen zwischen den Leisten nicht unbedingt erforderlich. Trotzdem ist es natürlich bei beiden Ausbildungen möglich, zusätzlich oder alternativ zu den Verzapfungen auch direkte Klettverbindungen zwischen den Leisten oder zwischen den Randbereichen der Schaumstoffmatte und den Leisten vorzusehen. Die Schaumstoffmatte kann auch anders, beispielsweise wie in der EP-0 951 850 A1 beschrieben ausgebildet sein. Auch diese Ausführung, bei der ebenfalls die Unterseite quer zur Längsrichtung gewellt ist, so dass längsverlaufende Rillen durch Stege verursachte querverlaufende Einbuchtungen an der Oberfläche des Kerns kreuzen und ausserdem vertikal durchgehende Lüftungsöffnungen vorgesehen sind, gewährleistet eine gute Luftzirkulation. Erfindungsgemässe Polsterelemente können ausser als Matratzen auch als Teile von Sitz- und Liegemöbeln oder von Sitzen in Fahrzeugen Verwendung finden.
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