Hygienetuch

申请号 EP06015334.3 申请日 2006-07-24 公开(公告)号 EP1745722A1 公开(公告)日 2007-01-24
申请人 Sternberg, Ralf; 发明人 Sternberg, Ralf;
摘要 Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hygienetuch (1) zur Verwendung als Auflage für eine Massageliege (2)/Massagestuhl, bei welcher/welchem der Patient bäuchlings einer Polsterung zugewandt ist, welche im Bereich des Gesichtes eine Aussparung aufweist, wobei das Hygienetuch (1) ebenfalls in seinem mit dem Gesicht in Kontakt geratenden Bereichen einen dreidimensional angesetzten Kragen besitzt, der in die Aussparung (5) der Massageliege hineinhängt.
权利要求 Hygienetuch (1) als Auflage für eine Massageliege (2)/einen Massagestuhl, bei welcher/welchem der Patient (100) bäuchlings einer Polsterung (3) zugewandt ist, welche im Bereich des Gesichtes eine Aussparung (4) aufweist, wobei das Hygienetuch (1) eine derartige Größe aufweist, daß sämtliche Bereiche der Polsterung (3) von lediglich einem einzigen ausgebreiteten Hygienetuch (1) abgedeckt werden, dadurch gekennzeichnet, daß auch der Bereich der Aussparung (4) bis tief in die Polsterung hinein von dem lediglich einen einzigen Hygienetuch abgedeckt wird und daß hierzu das Hygienetuch (1) in seinem mit dem Gesicht in Berührung bringbaren Bereich ebenfalls eine Aussparung (5) aufweist, von deren Rand (6) sich bei einem in Gebrauchsstellung befindlichen Hygienetuch (1) ein Kragen (7) mindestens soweit bis in die Tiefe der Polsterung (3) hineinerstreckt, daß ein Hautkontakt zum Polsterüberzug unterbleibt.Hygienetuch (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche des Kragens (7) größer als die Grundfläche der Aussparung (5) ist.Hygienetuch (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hygienetuch (1) aus gewebtem Material besteht und daß der Kragen (7) in Form des Umrisses der Aussparung (5) als Schlauchstück angewebt oder anderweitig nahtlos angesetzt ist.Hygienetuch (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (5) von einem Schnitt (8) in dem Hygienetuch gebildet wird, und daß der Kragen (7) vom Hygienetuch (1) separate Bestandteile (9) aufweist, die an die Schnittlinie angesetzt sind.Hygienetuch (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnitt (8) innerhalb eines umrißovalen (10) Grundrisses der Aussparung (5) liegt.Hygienetuch (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnitt (8) von mindestens zwei sich kreuzenden Schnittlinien gebildet wird.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die separaten Bestandteile (9) an das Hygienetuch (1) über Verbindungsnähte (11) an die Schnittlinien angenäht sind und daß die Schnittführung so gewählt ist, daß der überwiegende Längenanteil der Verbindungsnähte (11) bei einem in Gebrauchsstellung befindlichen Hygienetuch (1) außerhalb des Gesichtes des Patienten (100) verläuft.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Gesicht in Berührung kommenden Bereiche des Hygienetuchs (1) zusätzlich bepolstert sind.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Kragens (79 eine Tasche (12) zum Einstecken eines Aromakissens o.ä. vorgesehen ist.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Kragens (7) ein aufblasbarer Einsatz vorgesehen ist, der bei einem in Rückenlage befindlichen Patient (100) durch Umdrehen des Hygienetuchs (1) als Kopfpolster dient.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoffgewicht im Bereich von etwa 320g pro Quadratmeter bis zu etwa 380g pro Quadratmeter liegt.Hygienetuch (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Tuchmaterial vor der Konfektionierung einer Vorwäsche unterzogen worden ist.Hygienetuch (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es aus lediglich zwei Stoffteilen zusammengenäht ist.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hygienetuch nach Oberbegriff des Anspruchs 1.

Üblicherweise werden zur Massage eines Patienten auf einer Massageliege bzw. einem Massagestuhl Handtücher oder ähnliches untergelegt, um den geltenden Hygieneanforderungen gerecht zu werden.

Liegt zu diesem Zweck der Patient mit seiner Bauchseite auf der Massageliege/dem Massagestuhl, ist in die Polsterung ein Nasenschlitz oder eine Gesichtsöffnung eingebracht, so daß der Patient langgestreckt und entspannt bäuchlings auf der Polsterung liegt und zugleich über die Aussparung in der Polsterung frei atmen kann.

Eine Liege mit einer solchen Aussparung ist z.B. bekannt aus der WO 2004/006722A1.

Bei dieser Liege soll der Patient sogar durch ein unterhalb der Kopföffnung angebrachtes Tablett die Möglichkeit zum Lesen erhalten.

Die üblichen Verweilzeiten des Patienten auf Massageliegen verlangen aber entsprechende Hygienemaßnahmen als Voraussetzung für einen ordentlichen Betrieb derartiger Massageliegen/Massagestühle.

Bekannt ist insoweit auch die Verwendung sogenannter Therapiestühle, bei denen der Patient auf Gesäß und Knie ruht, bäuchlings einem Bauchpolster zugewandt ist und sein Gesicht in die Kopföffnung einer separaten Kopfpolsterung legen kann (s. z.B. Hauptkatalog 2004/2005 der Firma Schupp, Freudenstadt, Seite 55).

Um bei einem derartigen Therapiestuhl die Hygienevorschriften einhalten zu können, werden bis zu drei Handtücher benötigt, nämlich eins für das Brustkissen, eins für das Kopfkissen und eines für die unterhalb des Kopfkissens befindliche Armauflage.

Für die eingangs beschriebenen Therapieliegen kommen ebenfalls im Bereich der Kopföffnung durchaus auch mehrere Handtücher zum Einsatz, um einen Kontakt des Patienten mit dem Polsterüberzug der Therapieliege möglichst zu verhindern.

Danach werden die verwendeten Handtücher üblicherweise gewaschen und stehen dann erneut zur Verfügung.

Es müssen daher für eine einzige Massagebehandlung oft mehrere Handtücher genutzt werden, die anschließend zu waschen sind.

Die damit verbundene Wasserbelastung ist nicht zu vernachlässigen.

Es ist daher Aufgabe der Erfindung, das an sich bekannte Hygienetuch so zu verbessern, daß obiger Nachteil vermieden wird.

Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.

Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß pro Patient und Massagebehandlung lediglich nur noch ein einziges Hygienetuch benutzt und anschließend gewaschen werden muß.

Dieser Vorteil wird dadurch erreicht, daß sämtliche Bereiche der Polsterung einschließlich der Gesichtsöffnung bis tief in die Polsterung hinein von lediglich einem einzigen ausgebreiteten Hygienetuch abgedeckt werden, weil der an das Hygienetuch im Bereich der Kopföffnung angesetzte Kragen sich zumindest soweit in die Kopföffnung der Polsterung hinein erstreckt, daß ein Hautkontakt zum Polsterüberzug vermieden wird.

Es ist also gerade die Dimensionierung des Kragens, welche die Erfindung ausmacht.

Dabei genügt es zwar prinzipiell, die Höhe des Kragens nur so groß zu wählen, daß unter dem üblichen Gewicht eines Kopfs die zusammengedrückte Polsterung von dem Kragen gegen Hautkontakt abgeschirmt wird.

Es können daher bereits einige wenige Zentimeter, z.B. etwa 3 cm für die Erfindung ausreichen.

Empfohlen wird aber eine Kragenhöhe von etwa 5 cm bis 10 cm oder mehr, weil dann in jedem Falle auch beim Zurechtlegen des Kopfs in der Kopföffnung, wenn also die Polsterung noch nicht zusammengedrückt ist, das Anhauchen des Polsterüberzugs zuverlässig vermieden wird.

Dank der Erfindung entsteht also ein einstückiges Hygienetuch, welches neben seiner üblichen Flächenerstreckung auch eine Tiefenerstreckung dort aufweist, wo den Gesetzen der Ergonomie folgend die Kopföffnung bei einer Massageliege/einem Massagestuhl zu erwarten ist.

Dort also, wo der auf dem Bauch liegende Patient mit seinem Gesicht in die Gesichtsöffnung der Massageliege/des Massagestuhls hineinschaut, besitzt das Handtuch eine Öffnung von vorzugsweise umrißovaler Gestalt, die sich bei in Gebrauchsstellung befindlichem Hygienetuch nach unten in Form eines Kragens, sozusagen als Innenmanschette fortsetzt.

Dank der Erfindung wird deshalb insbesondere im Bereich der Gesichtsöffnung auch die notwendige Hygiene eingehalten, weil einerseits der Hautkontakt zwischen dem Liegenbezug und dem Patienten verhindert wird und andererseits ein Anhauchen des Liegenbezugs ebenfalls nicht möglich ist.

Das erfindungsgemäße Hygienetuch besteht vorteilhafterweise aus lediglich zwei Stoffteilen, nämlich demjenigen Stoffteil welches der flächigen Abdeckung der Polsterfläche dient und dem am Umfang der Aussparung angesetzten Kragen. Dabei nimmt das saugfähige Material der beiden Stoffteile ausgeschiedene Körperflüssigkeiten vollkommen auf und hält diese so vom Polsterbezug der Liege fern. Der Kragen besteht dabei im Prinzip aus einem rechteckigen Zuschnitt von der Länge des Umfangs der Ausnehmung im Hygienetuch. Das Rechteck ist dann entlang der sich berührenden schmalen Rechteckseiten zu einem Schlauch vernäht während dieser Schlauch dann mit einer Umfangskante in den Umfang der Ausnehmung angenäht ist.

Der Schlauch kann aber prinzipiell auch endlos gewebt o.ä. sein.

Abgesehen vom Nahtmaterial bedarf es daher lediglich zweier Stoffstücke, um die Erfindung zu realisieren.

Einer Weiterbildung der Erfindung kommt besondere Aufmerksamkeit zu.

Um zu Verhindern, daß nach langem Liegen der Patient einen Abdruck der Verbindungsnähte im Bereich der Kopföffnung des Hygienetuchs im Gesicht trägt, soll zumindest der überwiegende Längenanteil aller Verbindungsnähte bei einem in Gebrauchsstellung befindlichen Hygienetuch außerhalb des Gesichtes des Patienten verlaufen.

Hierfür werden beispielhaft Schnittmuster und Ausführungsbeispiele gezeigt.

Zusätzlich läßt sich aber auch im Bereich der Kopföffnung eine zusätzliche dünne Polsterung aufbringen, um das Behaglichkeitsempfinden zu erhöhen.

Vorteilhafterweise beträgt das Flächengewicht der verwendeten Stoffe etwa 320g pro Quadratmeter bis maximal 380g pro Quadratmeter.

Es hat sich gezeigt, daß Stoffe derartiger Flächengewichte völlig ausreichend zur Aufnahme der bei einer Behandlung ausgedünsteten Körperflüssigkeiten sind, ohne daß eine verunreinigung des Polsters der Massageliege zu befürchten wäre.

Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß derartige Hygienetücher vorwiegend im gewerblichen Bereich Verwendung finden sollen, d.h. also in Massagepraxen, Therapiepraxen oder ähnlichem.

Folglich ist davon auszugehen, daß diese Hygienetücher auch in großem Umfang verwendet werden und folglich auch entsprechendes Waschvolumen anfällt.

Die Verwendung von Stoffen derartiger Flächengewichte läßt bei herkömmlichen Waschmaschinen eine Befüllung in großer Stückzahl zu, so daß auch dem Umweltschutzgedanken hierdurch Rechnung getragen wird.

Die bevorzugte Ausführung von Stoffen dieser Flächengewichte löst also das zwiespältige Problem, sämtliche ausgedünstete Feuchtigkeiten aufnehmen zu können in Verbindung mit einer Erfüllung des Umweltschutzgedankens durch geringe Abwasserbelastung, gerechnet auf die Stückzahl der Hygienetücher pro Waschgang.

Da es sich hier allerdings um ein ein relativ leichtes Gewebe handelt, muß das Einlaufverhalten berücksichtigt werden.

Es wird daher vorgeschlagen, das Grundmaß des Hygienetuchs bis zu etwa 20% über dem Endmaß zuzuschneiden, und das Hygienetuch vor dem Zusammennähen mit dem Kragen einem Vorwaschprogramm zu unterziehen, um das naturbedingte Einlaufen zu ermöglichen.

Das Aufmaß beim Zuschnitt sollte daher so gewählt werden, daß nach dem Einlaufen des Hygienetuchs unter herkömmlichen Waschbedingungen die Länge von weniger als etwa 200cm nicht unterschritten wird.

Die Konfektionierung sollte daher nach der Vorwäsche erfolgen.

Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.

Es zeigen:

Fig.1
ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung in Gebrauchsstellung;

Fig.2
Detailansicht eines Ausführungsbeispiels für einen Kragen;

Fig.3
mögliche Schnittführung zur Herstellung eines Kragens mit Verbindungsnähten außerhalb des Gesichts;

Fig.4
Kragen gem. Fig.3 mit eingesetzten separaten Bestandteilen,

Fig.5
fertig vernähter Kragen gem. Ausführungsbeispiel Fig.4

Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.

Die Figuren zeigen ein Hygienetuch 1. Insbesondere Fig.1 zeigt die Verwendung des Hygienetuchs 1 in seiner Gebrauchsstellung.

Die Fig.2 bis 5 zeigen jeweils denjenigen Ausschnitt des Hygienetuchs, welcher für die Erläuterung der Erfindung maßgeblich ist.

Ein derartiges Hygienetuch 1 kann z.B. ein Frotteehandtuch oder eine mit geeigneten Mitteln gefertigte gewebte, gewirkte o.ä. Bahn sein.

Es dient zur Verwendung als Auflage für eine Massageliege 2. Die Länge des Hygienetuchs kann so sein, daß lediglich im Kopfbereich eine hygienische Abdeckung durch das Hygienetuch erfolgt und ansonsten ein zusätzliches Handtuch als Unterlage für Bauch und Beine dient oder daß das Hygienetuch einzig und allein als Unterlage dient und zu diesem Zweck eine Länge von etwa 2m aufweist. Auch sind Zwischenlängen möglich.

Hinsichtlich der Verwendung bei Massagestühlen wird auf den Stand der Technik verwiesen.

Maßgeblich ist insoweit, daß ein Patient 100 bäuchlings auf der Massageliege 2/dem Massagestuhl ruht und somit der Polsterung 3, welche die Auflagefläche bildet, zugewandt ist.

Um eine entspannte Nackenhaltung zu ermöglichen, weist eine derartige Massageliege 2/ein derartiger Massagestuhl eines Aussparung 4 auf, die praktisch am Kopfende der Liegefläche angeordnet ist.

Es kann sich um eine etwa gesichtsgroße Öffnung handeln und ebenso um lediglich einen sogenannten Nasenschlitz.

Maßgeblich ist nun, daß das Hygienetuch 1 dort, wo es ausgebreitet auf der Massageliege 2 mit deren Aussparung 4 zur Deckung kommt, ebenfalls eine Aussparung 5 aufweist, von deren Rand 6 sich dann, wenn das Hygienetuch 1 in seiner Gebrauchsstellung gem. Fig.1 auf der Polsterung 3 aufgelegt ist, ein Kragen 7 soweit in die Aussparung 4 der Massageliege 2 hinein erstreckt, daß zumindest der überwiegende Teil der Polsterung 3 vor einem Hautkontakt mit dem Gesicht des Patienten 100 geschützt ist.

Das Maß, um welches der Kragen 7 sich in die Aussparung 4 der Polsterung 3 hineinerstreckt, sollte wenigstens so groß sein, daß ein Hautkontakt in jedem Fall vermieden wird und darüber hinaus sich sogar ein Stück bis unterhalb der unteren Abschlußebene der Massageliege 2 erstrecken, so daß ein Anhauchen der Polsterung 3 ebenfalls völlig unterbleibt.

Wie insbesondere aus den Fig.2 bis 5 ersichtlich ist, weist die Aussparung 5 eine gewisse Grundfläche auf, welche im Prinzip der Grundrißfläche dieser Aussparung 5 entspricht.

Um dem Erfordernis einer hygienisch effektiven Abdeckung des Bezugs der Polsterung 3 gerecht zu werden, wird insoweit vorgeschlagen, daß die mit dem Bezug der Polsterung 3 in Berührung kommenden Bereiche des Kragens 7 größer als die Grundrißfläche der Aussparung 5 sein soll.

Es wird also im Verhältnis zur Grundrißfläche der Aussparung 5 zusätzliches Material an das Hygienetuch 1 angesetzt, um dem Hygienetuch 1 neben seiner flächigen Erstrekkung auch eine Erstreckung in Tiefenrichtung dort zu geben, wo bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Hygienetuchs 1 ergonomisch der Kopf des Patienten 100 mit dem Gesicht nach unten ruht.

Es ist deshalb gerade die dreidimensionale Erstreckung des Hygienetuchs 1 mit der Komponente in Tiefenrichtung, die einen schonenden Umgang mit den Umweltressourcen im Sinne der Erfindung ermöglicht.

Zu diesem Zweck kann das Hygienetuch 1 aus gewebtem oder gewirktem Material bestehen und dort, wo der Kragen 7 vorgesehen ist, ein im Rundwebverfahren angesetztes Schlauchstück erhalten.

Dieses angesetzte Schlauchstück kann vorzugsweise angewebt oder auch über eine Naht mit dem Rand der Aussparung 5 verbunden sein.

Eine vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, ein flächig gewebtes Hygienetuch dort, wo die Aussparung 5 erwartet wird, mit einem Schnitt 8 zu versehen und die durch den Schnitt 8 entstehenden benachbarten Segel 11' des Hygienetuchs 1 aus der Ebene eines flachgelegten Hygienetuchs herauszuklappen.

An die durch den Schnitt 8 entstehende Schnittlinie kann dann in geeigneter Weise ein separater Bestandteil 9 oder auch mehrere separate Bestandteile 9 angesetzt werden, so daß der schlauchartige Fortsatz in Form des Kragens ausgebildet wird.

Dabei kann bereits ein einziger Schnitt z.B. in Längsrichtung oder Querrichtung des Hygienetuchs den angestrebten Zwecken dienlich sein.

Wird ein Schnitt 8 entsprechend Fig.3 unter zwei oder mehreren sich kreuzenden Schnittlinien gebildet, entstehen jeweils dreiecksförmige Segel 11', zwischen welche die separaten Bestandteile 9 leicht einsetzbar sind.

Dabei handelt es sich bei den separaten Bestandteilen 9 um sogenannte Zwickel, die entlang der Schnittlinien des Schnittes 8 einfach an die dreieckförmigen Segel des Hygienetuchs 1 angesetzt werden können.

Dabei sollte die Schnittführung für den Schnitt 8 so gewählt sein, daß dieser ausschließlich innerhalb eines im Umriß ovalen Grundrisses der Aussparung 5 liegt, die sich mit der ebenfalls umrißovalen Grundrissfläche der Aussparung 4 in der Massageliege 2 kongruent deckt.

Insbesondere die Weiterbildung der Erfindung nach Fig.3 bis 5 bietet den weiteren Vorteil, daß die separaten Bestandteile 9 in Form etwa dreieckförmiger Zwickel über Verbindungsnähte 11 an die durch den Schnitt 8 entstehenden Schnittlinien im Hygienetuch 1 so angenäht werden können, daß der jeweils überwiegende Längenanteil der Verbindungsnähte 11 bei einem gem. Fig.1 in Gebrauchsstellung befindlichen Hygienetuch 1 außerhalb des Gesichtes des Patienten 100 verläuft.

Auf diese Weise läßt sich zuverlässig vermeiden, daß auch nach langen Liegezeiten von einer halben Stunde oder mehr Nahtabdrücke der Verbindungsnähte 11 im Gesicht des Patienten wiederzufinden sind.

Es kommt daher für diese Weiterbildung der Erfindung maßgeblich darauf an, die Schnittführung so zu wählen, daß praktisch keine Längsanteile der Verbindungsnähte 11 mit dem Gesicht des Patienten 100 in Berührung kommen.

Zusätzlich kann auch vorgesehen sein, durch entsprechende Unterfütterung im Bereich des Randes 6 der Aussparung 5 eine zusätzliche Polsterung der mit dem Gesicht in Berührung kommenden Bereiche des Hygienetuchs 1 zu erzielen.

Diese Maßnahme erhöht das Behaglichkeitsbefinden des Patienten 100.

Ein weiterer Vorteil der Erfindung ergibt sich daraus, daß das Hygienetuch 1 durch den in die Aussparung 4 der Massageliege 2 hineinragenden Kragen auf einfache Weise gegenüber der Massageliege/dem Massagestuhl geringfügig fixiert ist, so daß ein Verrutschen des Hygienetuchs 1 zumindest im Bereich des Gesichts des Patienten 100 weitgehend vermieden oder verhindert wird.

Darüber hinaus zeigt Fig.1 eine Weiterbildung, bei welcher der Kragen 7 eine Tasche 12 aufweist.

Derartige Tasche 12 kann in den Kragen 7 integriert sein und dient dem Zweck, zur Steigerung des Behaglichkeitsempfindens ein Aromakissen, ein Kältekissen, ein Wärmekissen oder ähnliches einzubringen.

Es handelt sich hier um ein einfach anbringbares Mittel, um das individuelle Behaglichkeitsempfinden zu erhöhen.

Um einen weiteren Vorteil zu erzielen wird ergänzend vorgeschlagen, im Bereich des Kragens 7 einen aufblasbaren Schlauch oder ähnliches in das Hygienetuch 1 zu integrieren, so daß der Patient 100 dann, wenn er sich in Rückenlage auf der Massageliege 2 befindet, eine entsprechende Kopfstütze vorfindet, um entspannt zu liegen.

Darüber hinaus zeigt Fig.1 zwar ein Hygienetuch nach vorliegender Erfindung, welches eine Länge über alles von etwa 2 Metern besitzt, so daß mit einem einzigen Hygienetuch die gesamte Liegefläche auf der Massageliege abgedeckt ist.

Dies ist jedoch keine Beschränkung der Erfindung sondern es sind durchaus auch Ausführungsbeispiele denkbar, bei denen das Hygienetuch sich von der Aussparung 5 bis etwa zum Brustbereich des Patienten 100 erstreckt und die verbleibenden Bereiche auf der Massageliege 2/dem Massagestuhl dann mit patienteneigenen Handtüchern oder ähnliches abzudecken wären.

Diese Maßnahme bietet den Vorteil äußerst geringer Fertigungskosten, so daß auch Massagepraxen mit einer täglich hohen Patientenzahl in den Genuß der Erfindung kommen können.

Bezugszeichenliste

1
Hygienetuch

2
Massageliege

3
Polsterung

4
Aussparung in 2

5
Aussparung in 1

6
Rand von 5

7
Kragen

8
Schnitt

9
separater Bestandteil

10
Umrißoval

11
Verbindungsnaht

11'
Segel

12
Tasche

100
Patient

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