FEDERLEISTEN-LAGERKÖRPER EINES LATTENROSTES

申请号 EP14744497.0 申请日 2014-07-16 公开(公告)号 EP3021715B1 公开(公告)日 2018-05-30
申请人 Lorenz Kunststofftechnik GmbH; 发明人 LORENZ, Thomas;
摘要
权利要求 Federleisten-Lagerkörper (1) eines Lattenrostes,
mit zur Festlegung des Lagerkörpers (1) an einem Rahmen des Lattenrostes dienenden Anschlussmitteln,
und mit wenigstens einem eine Federleiste an dem Lagerkörper (1) sichernden Leistenhalter (8),
wobei der Leistenhalter (8) oberhalb der Anschlussmittel angeordnet ist und zwischen den Anschlussmitteln und dem Leistenhalter (8) ein Federungselement vorgesehen ist,
derart, dass der Leistenhalter (8) federbeweglich auf und ab beweglich ist,
wobei zwei übereinander angeordnete Federungselemente vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Federungselemente jeweils als serpentinenförmig verlaufender, aufrecht ausgerichteter Abschnitt (6) des Lagerkörpers (1) ausgestaltet sind, mit aneinander anschließenden einwärts und auswärts gebogenen Bögen (10).
Lagerkörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Federungselemente als ein Abschnitt (6) des einteilig ausgestalteten Lagerkörpers (1) ausgestaltet sind.
Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der die beiden Federungselemente bildende Abschnitt (6) des Lagerkörpers (1) unterschiedliche Wandstärken aufweist,
wobei die Wandstärke in einem Bereich, in welchem der Abschnitt (6) einen Bogen (10) beschreibt, größer ist als in einem zwischen zwei Bögen (10) befindlichen Bereich.
Lagerkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Abschnitte (6) des Lagerkörpers (1) vorgesehen sind, die jeweils Federungselemente bilden, und die nebeneinander und voneinander beabstandet angeordnet sind,
derart, dass sie zwei aufrechte Abschnitte (6) einer Federung bilden, die insgesamt als geschlossener Ring ausgestaltet ist.
Lagerkörper nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden die Federungselemente bildenden Abschnitte (6) des Lagerkörpers (1) symmetrisch zueinander ausgestaltet sind.
Lagerkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anschlussmittel eine Bohrung (2) umfassen, derart, dass der Lagerkörper (1) auf einen am Rahmen des Lattenrostes vorgesehenen Rahmenstift aufsteckbar ist.
Lagerkörper nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bohrung (2) liegend ausgerichtet ist, derart, dass der Lagerkörper (1) auf einen seitlich am Rahmen des Lattenrostes vorstehenden, liegend ausgerichteten Rahmenstift aufsteckbar ist.
Lagerkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anschlussmittel einen Stift (3) umfassen, derart, dass der Lagerkörper (1) in eine im Rahmen des Lattenrostes vorgesehene Bohrung einsteckbar ist.
Lagerkörper nach den Ansprüchen 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stift (3) parallel zur Bohrung (2) des Lagerkörpers (1) ausgerichtet ist und einen Anschlag (4) aufweist, der im Abstand von dem freien Ende des Stifts (3) vorgesehen ist und sich radial nach außen erstreckt.
Lagerkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Lagerkörper (1) aus Kunststoff besteht.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Lagerkörper nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Aus der DE 27 05 616 A1 ist ein Lagerkörper bekannt. Er dient dazu, die Verbindung zwischen einer Federleiste und einem Rahmen eines Lattenrostes zu schaffen. Hierzu kann der Lagerkörper mittels seiner Anschlussmittel am Rahmen des Lattenrostes festgelegt werden. Die Federleiste ihrerseits ist nicht fest mit dem Rahmen des Lattenrostes verbunden, sondern vielmehr an einem Leistenhalter des Lagerkörpers festgelegt und auf diese Weise indirekt am Rahmen des Lattenrostes befestigt. Ein Federungselement ist zwischen dem Leistenhalter und den Anschlussmitteln vorgesehen, so dass bei einer Druckbelastung der Federleiste von oben nicht nur die Federleiste aufgrund ihrer Eigenelastizität dieser Belastung federnd nachgibt, sondern ihrerseits auch federnd gelagert ist, indem sich das entsprechende Federungselement des Lagerkörpers bei der Druckbelastung verformt.

Bei diesem bekannten Lagerkörper ist das Federungselement in Art eines geschlossenen Rings ausgestaltet, wobei dieser Ring in einer liegenden Richtung länglich ausgestaltet ist. Mittels zweier Bohrungen, die im unteren Bereich dieses Rings verwirklicht sind, werden die Anschlussmittel geschaffen, um den Lagerkörper auf zwei entsprechende Rahmenstifte, die am Rahmen des Lattenrostes vorgesehen sind, aufstecken zu können. Im oberen Verlauf des Rings ist der Leistenhalter vorgesehen und bei entsprechender Druckbelastung kann der Ring gestaucht werden, so dass durch diesen ringförmigen Verlauf des Lagerkörpers der gewünschte Federungseffekt geschaffen ist.

Aus der DE 20 2011 109 594 U1 als dem nächstkommenden Stand der Technik ist ein Lagerkörper bekannt, der zwischen dem Leistenhalter und den Anschlussmitteln vier Blattfedern übereinander aufweist, welche im unbelasteten Zustand jeweils geradlinig verlaufen, und welche so angeordnet sind, dass sie zickzackmäßig aneinander anschließen.

Aus der CH 656 787 A ist ein Lagerkörper bekannt, der als Haltemittel bezeichnet ist und zusammen mit einer Halteplatte eine zweiteilige so genannte Querleistenhalterung bildet. Die Anschlussmittel, mit denen die Querleistenhalterung am Rahmen des Lattenrostes festgelegt wird, sind als zwei Lagerzapfen ausgestaltet, so dass die Halteplatte verdreh- bzw. kippsicher am Rahmen des Lattenrostes festgelegt ist. Diese beiden Lagerzapfen sind an der Halteplatte annähernd auf der Höhe angeordnet, auf welcher sich der Leistenhalter des Haltemittels befindet. Ein weiterer, zur anderen Seite gerichteter Lagerzapfen der Halteplatte dient zur Festlegung des Haltemittels, welches ein damit zusammenwirkendes, hohlzylindrisches Lagerteil aufweist, so dass ein Schwenklager geschaffen wird, um welches das Haltemittel geschwenkt bzw. gekippt werden kann. Rückstellfedern stellen bei nachlassender Belastung das Haltemittel in eine vorgegebene Ruhelage zurück. Seitlich neben dem hohlzylindrischen Lagerteil weist das Haltemittel übereinander angeordnete Federn auf, die sich nach oben bis an den Leistenhalter erstrecken.

Aus der DE 20 2008 009 628 U1 ist ein Lagerkörper bekannt, der der zwischen dem Leistenhalter und den Anschlussmitteln ein Federprofil mit übereinander angeordneten Federstreifen aufweist, welche spitzwinklig aneinander anschließen und sich jeweils in Längsrichtung der aufzunehmenden Federleiste erstrecken.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Lagerkörper dahingehend zu verbessern, dass dieser einen möglichst hohen Federungskomfort mit den Zielen einer möglichst langen Nutzungsdauer einer möglichst wirtschaftlichen Herstellbarkeit und möglichst konstanter Federungseigenschaften verbindet.

Diese Aufgabe wird durch einen Federleisten-Lagerkörper mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.

Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, dass die beiden Federungselemente, die als Abschnitt des einteilig ausgestalteten Lagerkörpers geschaffen sind, als serpentinenförmig verlaufender, aufrecht ausgerichteter Abschnitt des Lagerkörpers ausgestaltet sind. Durch den serpentinenförmigen Verlauf ergibt sich ein vergleichsweise geringer Platzbedarf des Federungselementes beim Einfedern, so dass beispielsweise zwei benachbarte Lagerkörper in geringem Abstand voneinander montiert werden können und somit die Bestückung des Rahmens des Lattenrostes mit einer Vielzahl von Federleisten erfolgen kann, die einander nahe benachbart angeordnet sind, so dass eine optimale Unterstützung einer auf den Lattenrost aufzulegenden Matratze gewährleistet werden kann.

Da nicht nur ein sondern zwei Federungselemente vorgesehen und diese übereinander angeordnet sind, verteilt sich eine Verformung des Federungselementes, die beim Ein- und Ausfedern erfolgt auf zwei Federungselemente, so dass die Materialbelastung an jeder einzelnen Stelle eines Federungselementes reduziert wird. Auf diese Weise kann wirtschaftlich vorteilhaft ein Material verwendet werden, welches geringeren Ansprüchen an die Materialbelastbarkeit entsprechen kann und welches dementsprechend preisgünstiger sein kann. Weiterhin wird durch die verringerte Belastung ein Ermüdungseffekt des Materials verringert, so dass das für die Federungselemente verwendete Material über einen längeren Zeitraum bzw. über eine höhere Anzahl an Lastspielen hinweg möglichst gleichbleibende Federungseigenschaften beibehalten kann, so dass auf diese Weise über einen möglichst langen Zeitraum möglichst gleichbleibende, definierte Federungseigenschaften des Lagerkörpers sichergestellt werden können. Schließlich kann durch die Anordnung von zwei Federungselementen übereinander ein besonders langer Federweg verwirklicht werden und somit ein besonders hoher Komfort für den Benutzer des Lattenrostes verwirklicht werden.

Vorteilhaft können die beiden Federungselemente als ein Abschnitt des Lagerkörpers ausgestaltet sein und der Lagerkörper insgesamt einteilig ausgestaltet sein. Auf diese Weise wird eine möglichst wirtschaftliche Herstellung des Lagerkörpers ermöglicht, indem dieser nicht aus mehreren einzelnen Bestandteilen zusammengesetzt werden muss. Beispielsweise kann vorgesehen sein, den Lagerkörper aus Kunststoff im Spritzgussverfahren herzustellen, so dass der vorschlagsgemäße Lagerkörper wirtschaftlich in Großstückzahlen herstellbar ist.

Bei einem derart serpentinenförmig ausgestalteten Abschnitt des Lagerkörpers kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass dieser Abschnitt unterschiedliche Wandstärken aufweist: Dort, wo der serpentinenförmige Verlauf die Richtung wechselt, also zwischen zwei Bögen, kann die Wandstärke dieses Abschnitts geringer ausgestaltet sein als in den Bögen dieses serpentinenförmigen Verlaufs. Wenn beim Einfedern das Federungselement belastet und gestaucht wird, erhöht sich die Spannung im Material insbesondere im Bereich derartiger Bögen, so dass aufgrund der dort größeren Wandstärke die Langlebigkeit des Lagerkörpers unterstützt wird und auf diese Weise eine lange Nutzungsdauer des Lagerkörpers sichergestellt werden kann.

Ähnlich wie bei dem gattungsgemäßen Lagerkörper kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Lagerkörper als insgesamt geschlossener Ring ausgestaltet ist, wobei zwei Abschnitte dieses Rings vorgesehen sind, die jeweils die erwähnten zwei Federungselemente übereinander bilden, so dass diese beiden Federungsabschnitte des Lagerkörpers zwei aufrechte Abschnitte des erwähnten Rings bilden. Dadurch, dass zwei Abschnitte des Lagerkörpers jeweils die Federungselemente bilden, wird die auf jedes einzelne Federungselement einwirkende Belastung weiter verringert, zu Gunsten der Langlebigkeit des Lagerkörpers.

Vorteilhaft kann bei der Verwendung derartig zweier, nebeneinander angeordneter Abschnitte mit Federungselementen vorgesehen sein, dass diese beiden Abschnitte symmetrisch zueinander ausgestaltet sind. Bei dem erwähnten serpentinenförmigen Verlauf der Abschnitte kann beispielsweise vorgesehen sein, dass jeweils zwei nach innen gerichtete und jeweils zwei nach außen gerichtete Bögen einander gegenüberliegend ausgerichtet sind, um auf diese Weise die symmetrische Ausrichtung dieser beiden Abschnitte zu erzielen. Auf diese Weise ergibt sich bei einer Belastung des Lagerkörpers, dass sich Querkräfte aufheben, die ansonsten zu einer Verschiebung der auf dem Lagerkörper aufliegenden Federleiste nach recht oder nach links führen könnten.

Die Anschlussmittel zur Festlegung des Lagerkörpers am Rahmen des Lattenrostes können vorteilhaft eine Bohrung umfassen, so dass der Lagerkörper in an sich bekannter Weise auf einen Rahmenstift aufgesteckt werden kann, der am Rahmen des Lattenrostes vorgesehen ist.

Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass diese Bohrung liegend ausgerichtet ist, so dass ein seitlich am Rahmen des Lattenrostes vorstehender, liegend ausgerichteter Rahmenstift für die Befestigung des Lagerkörpers genutzt werden kann. Im Vergleich zur Montage eines Lagerkörpers von oben auf den Rahmen des Lattenrostes ergibt sich durch diese seitliche Anbringung des Lagerkörpers eine Verringerung der insgesamt erforderlichen Bauhöhe, die der fertig gestellte Lattenrost aufweist, so dass Maximalhöhen, die ein Lattenrost nicht überschreiten darf und die in vielen Fällen von einem Betthersteller vorgegeben sind, nicht überschritten werden.

Alternativ zu der Ausgestaltung der erwähnten Bohrung kann vorgesehen sein, dass die Anschlussmittel des Lagerkörpers einen Stift umfassen, so dass am Rahmen des Lattenrostes eine Bohrung vorgesehen sein kann, in welche der Stift des Lagerkörpers eingesteckt werden kann, um auf diese Weise den Lagerkörper am Rahmen des Lattenrostes festzulegen. Dies kann beispielsweise bei Rahmen genutzt werden, die nach oben offene Bohrungen aufweisen, so dass dementsprechend der Lagerkörper einen nach unten gerichteten Stift aufweisen kann. Dies ermöglicht eine besonders schnelle Montage des Lattenrostes, da der Rahmen lediglich mit den Bohrungen versehen werden muss. Im Unterschied zur Anbringung von seitlichen Bohrungen, die dann mit den bereits erwähnten Rahmenstiften bestückt werden müssen, ermöglicht die Einbringung von nach oben gerichteten Bohrungen die besonders schnelle Fertigstellung des Rahmens des Lattenrostes. Die Stifte können einstückig am Lagerkörper vorgesehen sein, insbesondere wenn dieser wie erwähnt als Spritzgussteil hergestellt wird, so dass eine möglichst geringe Anzahl von Bauteilen gehandhabt werden muss, um die Bestückung des Rahmens mit den Lagerkörpern zu ermöglichen, und so dass ein dementsprechend schneller und wirtschaftlicher Fortschritt bei der Herstellung des Lattenrostes ermöglicht wird.

Alternativ dazu entweder eine Bohrung oder einen Stift als Anschlussmittel am Lagerkörper vorzusehen, kann vorteilhaft auch beides vorgesehen sein: In diesem Fall kann der bereits erwähnte Rahmenstift genutzt werden, indem der Lagerkörper mit seiner Bohrung auf diesen Rahmenstift am Rahmen des Lattenrostes aufgesteckt wird. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, zwei Rahmenstifte für jeden Lagerkörper am Rahmen des Lattenrostes vorzusehen: Zusätzlich zu der erwähnten Bohrung weist der Lagerkörper weiterhin einen Stift auf, der in eine rahmenseitige Bohrung eingesteckt werden kann. Bei der Herstellung des Rahmens müssen also für jeden Lagerkörper zwei Bohrungen geschaffen werden, es muss jedoch nur eine dieser beiden Bohrungen mit einem Rahmenstift bestückt werden, so dass hierdurch die Fertigstellung des Rahmens wirtschaftlicher und schneller erfolgen kann. Eine Verdrehsicherung des Lagerkörpers am Rahmen wird somit nicht durch einen zweiten Rahmenstift geschaffen, sondern durch den am Lagerkörper vorgesehenen Stift, der sich in die offene Bohrung des Rahmens erstreckt. Dabei ist vorgesehen, dass sich am Rahmen die dortige Bohrung parallel zum Rahmenstift erstreckt und am Lagerkörper der dortige Stift ebenfalls parallel zur Bohrung des Lagerkörpers erstreckt, so dass in einer einzigen Bewegung die am Lagerkörper vorgesehenen Anschlussmittel mit den rahmenseitigen Anschlussmitteln verbunden werden können.

In der Praxis ist regelmäßig vorgesehen, dass der Lagerkörper dem Rahmen des Lattenrostes nicht über die gesamte Höhe des Lagerkörpers anliegt. Auf diese Weise wird die freie Federbeweglichkeit des Lagerkörpers sichergestellt, ohne dass diese durch Reibung am Rahmen des Lattenrostes behindert würde oder zu unerwünschten Geräuschen führen würde. Aus diesem Grund ist vorteilhaft vorgesehen, dass bei dem erwähnten Stift, der als Anschlussmittel am Lagerkörper vorgesehen ist, im Abstand vom freien Ende des Stiftes ein Anschlag vorgesehen ist, der sich radial nach außen erstreckt. Auf diese Weise wird die Eindringtiefe des Stiftes in eine entsprechende rahmenseitige Bohrung begrenzt und der gewünschte Abstand der federbeweglichen Abschnitte des Lagerkörpers vom Rahmen des Lattenrostes sichergestellt.

Vorteilhaft können statt zwei Federungselementen übereinander drei oder mehr Federungselemente übereinander vorgesehen sein, so dass sich die beschriebenen Vorteile dementsprechend verstärkt einstellen, beispielsweise die Verteilung der insgesamt erfolgenden Verformung beim Ein- und Ausfedern auf dementsprechend mehrere Federungselemente.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt

Fig. 1
einen Lagerkörper in perspektivischer Ansicht,

Fig. 2
eine Draufsicht auf den Lagerkörper von Fig. 1,

Fig. 3
eine Seitenansicht auf den Lagerkörper, und

Fig. 4
eine vergleichende Darstellung wesentlicher Elemente des Lagerkörpers im ausgefederten und im eingefederten Zustand.

In den Zeichnungen ist mit 1 jeweils insgesamt ein Lagerkörper bezeichnet, der als Anschlussmittel zur Befestigung an einem Rahmen eines Lattenrostes eine untere Bohrung 2 und darüber einen Stift 3 aufweist, wobei der Stift 3 einen gestuften Durchmesser aufweist und somit im Abstand von seinem freien Ende einen Anschlag 4 bildet.

Der gesamte Lagerkörper 1 ist als Spritzgussteil aus Kunststoff ausgestaltet und bildet mit einem Abschnitt eine die Bohrung 2 umgebende Hülse 5. Von dieser Hülse 5 aus erstrecken sich zwei Abschnitte 6 etwa V-förmig zueinander ausgerichtet nach oben, wobei diese beiden Abschnitte 6 an ihren oberen Enden in eine Kopffläche 7 übergehen, auf der zwei längliche Leistenhalter 8 angeordnet sind. Die Leistenhalter 8 weisen einen im Wesentlichen pilzförmigen Querschnitt auf, so dass eine Federleiste, die zwei entsprechende Durchbrüche aufweist, auf die beiden Leistenhalter 8 des Lagerkörpers 1 aufgeknöpft werden kann. Im unteren Bereich weisen die Leistenhalter 8 einen umlaufenden Sockel 9 auf, so dass die Federleiste auf dem Sockel 9 aufliegt und durch den Sockel 9 im Abstand oberhalb der Kopffläche 7 gehalten wird.

Die Abschnitte 6 verlaufen über ihre gesamte Höhe etwa serpentinenartig, also mit aneinander anschließenden einwärts und auswärts gebogenen Bögen 10, wobei einige dieser Bögen 10 eine vergleichsweise große Wandstärke aufweisen, verglichen mit anderen Bereichen des jeweiligen Abschnitts 6.

Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, weisen die Leistenhalter 8 in ihrem oberen Bereich, wo der sich erweiternde Querschnitt des Leistenhalters 8 vorgesehen ist, sowohl eine Schräge nach oben hin als auch eine Schräge nach unten hin auf. Auf diese Weise wird eine Montage und eine Demontage einer Federleiste auf dem Leistenhalter 8 erleichtert, so dass der vorschlagsgemäße Lagerkörper 1 dazu genutzt werden kann, nicht nur Federleisten werkseitig montiert aufzunehmen, sondern später auch, beispielsweise in einem Fachgeschäft oder am Aufstellort eines Bettes bei dem jeweiligen Benutzer eine Veränderung der Federungscharakteristik des gesamten Lattenrostes derart zu ermöglichen, dass einzelne Federleisten mit einer definierten Federcharakteristik gegen Federleisten mit einer anderen Federungscharakteristik ausgetauscht werden können.

Die Ausgestaltung der Anschlussmittel sowohl in Form der Bohrung 2 als auch des zusätzlichen Stiftes 3 bewirkt eine verdrehsichere Befestigung des Lagerkörpers 1 an einem Rahmen eines Lattenrostes, obwohl am Rahmen des Lattenrostes für jeden Lagerkörper 1 jeweils nur ein einziger Rahmenstift vorgesehen sein muss.

Fig. 4 erläutert das Federungsverhalten des Lagerkörpers 1, indem die Ansicht auf den Lagerkörper 1 im eingefederten sowie im entspannten, ausgefederten Zustand übereinander gelegt dargestellt sind. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind dabei die Leistenhalter 8 nicht dargestellt.

Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, liegt die Kopffläche 7 auf den oberen einwärts gebogenen Bögen 10 auf, und die unteren einwärts gebogenen Bögen 10 liegen der Hülse 5 an, so dass hierdurch die Federcharakteristik der beiden Abschnitte 6 härter wird und ein noch weiteres Einfedern abgebremst wird. Dennoch kann auch über die in Fig. 4 dargestellte Position hinaus der Lagerkörper 1 noch weiter einfedern und dazu die Kopffläche 7 noch weiter abgesenkt werden, bis sie beispielsweise auf dem Stift 3 in seinem größeren Umfang aufliegt, mit welchem der Stift 3 den Anschlag 4 bildet.

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