Bauelement für Bettrahmen, Unterbetten oder dgl.

申请号 EP00110005.6 申请日 2000-05-12 公开(公告)号 EP1057432A1 公开(公告)日 2000-12-06
申请人 Recticel Schlafkomfort GmbH; 发明人 Lindemann, Thomas;
摘要 Ein Bauelement für Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. aus wenigstens einem Holzbauteil und wenigstens einem damit fest verbundenen Kunststoffbauteil, soll auf möglichst einfache Weise zuverlässig und sicher fest miteinander verbunden werden können.
Dies wird dadurch erreicht, dass das Holzbauteil (1) wenigstens eine Verbindungsbohrung (2a,2b,2c) und das Kunststoffbauteil (3) wenigstens einen in die Verbindungsbohrung (2a,2b,2c) eingesteckten Verbindungszapfen (4) aufweist, wobei das freie Ende (5) des Verbindungszapfens (4) zugänglich ist und mittels einer durch Ultraschallverformung hergestellten Durchmesservergrößerung (5a,5b,5c) im Bereich des Bohrungsendes am Holzbauteil (1) gehalten ist.
权利要求 Bauelement für Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. aus wenigstens einem Holzbauteil und wenigstens einem damit fest verbundenen Kunststoffbauteil,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Holzbauteil (1) wenigstens eine Verbindungsbohrung (2a,2b,2c) und das Kunststoffbauteil (3) wenigstens einen in die Verbindungsbohrung (2a,2b,2c) eingesteckten Verbindungszapfen (4) aufweist, wobei das freie Ende (5) des Verbindungszapfens (4) zugänglich ist und mittels einer durch Ultraschallverformung hergestellten Durchmesservergrößerung (5a,5b,5c) im Bereich des Bohrungsendes am Holzbauteil (1) gehalten ist.
Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsbohrung (2a,2b,2c) des Holzbauteiles (1) durchgehend ausgebildet ist.
Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsbohrung des Holzbauteiles (1) als Sackbohrung ausgebildet ist, deren innenseitiges Ende in eine von außen zugängliche Queröffnung im Holzbauteil (1) mündet.
Bauelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchmesservergrößerung (5a) des Verbindungszapfens (4) konisch ausgebildet ist.
Bauelement nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchmesservergrößerung des Verbindungszapfens (4) als Hinterschneidung (5c) ausgebildet ist.
Bauelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß das freie Ende (5) des Verbindungszapfens (4) mit einer zusätzlichen Abdeckkappe (7) versehen ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Bauelement für Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. aus wenigstens einem Holzbauteil und wenigstens einem damit fest verbundenen Kunststoffbauteil.

Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. werden üblicherweise aus verschiedenen Bauteilen gebildet. So besteht der eigentliche Tragrahmen häufig aus Holzteilen, an denen Kunststoffteile, z.B. Lagerböcke, Federleistenkappen, Achsplatten, u.s.w. befestigt sind. Diese Kunststoffteile werden üblicherweise mittels Schrauben am jeweiligen Holzteil befestigt. Diese Art der Herstellung von Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. ist zum einen relativ aufwendig, zum anderen sind solche Schraubverbindungen je nach Qualität der verwendeten Holzbauteile häufig, zumindest über einen längeren Zeitraum, nicht sehr zuverlässig, denn die Schrauben können ggf. leicht ausreißen, so daß dann die Kunststoffteile nicht mehr sicher am betreffenden Holzbauteil gehalten sind.

Grundsätzlich ist es bekannt, im wesentlichen aus Kunststoff bestehende Verankerungsteile mit Bauteilen aus Holz auf einfache Weise zu verbinden, in dem eine ebene Kontaktfläche des Verankerungsteils gegen die Oberfläche des Holzbauteiles gedrückt wird und insbesondere durch Anwendung von Ultraschall das Verankerungsteil dort aufgeheizt wird. Dadurch wird entweder eine Lackschicht des Holzbauteiles verflüssigt und verbindet sich mit dem Verankerungsteil oder das letztere wird an der Kontaktfläche angeschmolzen und verschweißt unmittelbar mit der Oberfläche des Holzbauteiles, in dem etwas geschmolzener Kunststoff in Poren an der Oberfläche desselben eindringt. In beiden Fällen erhält man allerdings nur eine verhältnismäßig schwache Verbindung zwischen den beiden Teilen, die größerer mechanischer Belastung nicht standhält, die bei Bettrahmen, Unterbetten oder dgl. zwangsläufig auftritt.

Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Lösung zu schaffen, mit der derartige Bauelemente aus wenigstens einem Holzbauteil und wenigstens einem Kunststoffbauteil auf möglichst einfache Weise zuverlässig und sicher fest miteinander verbunden werden können.

Diese Aufgabe wird bei einem Bauelement der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Holzbauteil wenigstens eine Verbindungsbohrung und das Kunststoffbauteil wenigstens einen in die Verbindungsbohrung eingesteckten Verbindungszapfen aufweist, wobei das freie Ende des Verbindungszapfens zugänglich ist und mittels einer durch Ultraschallverformung hergestellten Durchmesservergrößerung im Bereich des Bohrungsendes am Holzbauteil gehalten ist.

Bei der Herstellung werden die Verbindungszapfen des jeweiligen Kunststoffteils einfach in die Verbindungsbohrung eingesteckt, anschließend wird das aus der Verbindungsbohrung hinausstehende freie Ende des Verbindungszapfens mit Hilfe von Ultraschall und einer geeigneten Sonode in eine in die Sonode vorgegebene Form, z.B. Linsenkopf, gestaucht. Durch dieses Stauchen des plastifizierten Verbindungszapfens kommt es zu einem Hinterschnitt oder dgl., der das Kunststoffbauteil unlösbar am Holzbauteil hält. Die Herstellung wird also ersichtlich wesentlich vereinfacht, das ein aufwendiges Einbringen von Schrauben oder dgl. vollständig entfällt, außerdem ist ein Lösen der Verbindung der Bauteile nahezu ausgeschlossen.

Bei der einfachsten Ausführungsform ist die Verbindungsbohrung des Holzbauteiles, wenn dieses beispielsweise als Bettholm ausgebildet ist, durchgehend ausgebildet. Der Verbindungszapfen ist dann länger als die Bohrungstiefe und kann auf einfache Weise befestigt werden.

Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß die Verbindungsbohrung des Holzbauteiles als Sackbohrung ausgebildet ist, deren innenseitiges Ende in eine von außen zugängliche Queröffnung im Holzbauteil mündet. Die Queröffnung muß dann selbstverständlich so groß dimensioniert sein, daß man die Ultraschallsonode problemlos einführen kann, um die Durchmesservergrößerung des freien Endes des Verbindungszapfens des Kunststoffbauteiles herstellen zu können.

Die Durchmesservergrößerung des Verbindungszapfens des Kunststoffbauteiles kann unterschiedliche Formen aufweisen. So kann die Durchmesservergrößerung beispielsweise konisch ausgebildet sein oder als Hinterschneidung ausgebildet werden, z.B. nach Art eines Linsenkopfes.

Ferner kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß das freie Ende des Verbindungszapfens mit einer zusätzlichen Abdeckkappe versehen ist, die ebenfalls aus Kunststoff besteht und während der Ultraschallverformung gleichzeitig am Verbindungszapfen befestigt wird.

Das erfindungsgemäße Bauelement kann aus verschiedenen Kunststoff- und Holzmaterialien gebildet werden.

Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Diese zeigt jeweils im Längsschnitt in

Fig. 1
ein Holzbauteil mit drei unterschiedlich gestalteten Verbindungsbohrungen,

Fig. 2
das Holzbauteil nach Fig. 1 mit eingesteckten, aber noch nicht befestigten Kunststoffbauteilen und

Fig. 3
das fertige Bauelement.

In Fig. 1 ist zunächst ein Holzbauteil in Form eines Holzholmes 1 dargestellt, das drei unterschiedlich gestaltete durchgehende Verbindungsbohrungen 2a, 2b, 2c aufweist. Dabei ist die Verbindungsbohrung 2a als konische Bohrung ausgebildet, die Verbindungsbohrung 2b als Bohrung mit Senkung und die Verbindungsbohrung 2c als zylindrische Bohrung.

Ein solcher Holzholm 1 ist beispielsweise als Holm eines Bettrahmens geeignet, an dem aus Kunststoff bestehende Lagerböcke, Federleistenkappen, Achsplatten oder dgl. unverlierbar zu befestigen sind, um ein erfindungsgemäßes Bauelement herzustellen.

Solche Kunststoffbauteile sind in Fig. 2 beispielhaft gezeigt und mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet. Diese Kunststoffbauteile 3 weisen jeweils einen Verbindungszapfen 4 auf, der so dimensioniert ist, daß er in die jeweilige Verbindungsbohrung 2a, 2b, 2c des Holzbauteiles 1 hineinpaßt und mit seinem freien Ende 5 frei zugänglich aus der jeweiligen Verbindungsbohrung 2a, 2b, 2c hinaussteht.

Zur Bildung eines erfindungsgemäßen Bauelementes 6 ist der jeweilige Verbindungszapfen 4 des jeweiligen Kunststoffbauteiles 3 mittels einer durch Ultraschallverformung hergestellten Durchmesservergrößerung im Bereich des Bohrungsendes am Holzbauteil 1 gehalten. Die Durchmesservergrößerung erfolgt dabei jeweils in Anpassung an die Art der Ausbildung der Verbindungsbohrung. So ist sie in Anpassung an die konische Verbindungsbohrung 2a ebenfalls konisch ausgebildet, dies ist mit dem Bezugszeichen 5a angedeutet. In Anpassung an die Verbindungsbohrung 2b ist der Verbindungszapfen dieses Kunststoffbauteiles 3 im Endbereich konisch ausgebildet, dieses ist mit dem Bezugszeichen 5b angedeutet und in Anpassung an die zylindrische Verbindungsbohrung 2b ist die Durchmesservergrößerung als linsenförmige Hinterschneidung 5c ausgebildet.

Um diese Befestigung der Kunststoffbauteile 3 am Holzbauteil 1 zu erreichen, wird nach dem Einsetzen der Kunststoffbauteile 3 (Fig. 2) eine geeignet gestaltete Ultraschallsonode auf das jeweilige freie Ende 5 der Verbindungszapfen 4 aufgesetzt, es erfolgt dann eine Plastifizierung der Verbindungszapfen 4 und eine anschließende Umformung (Stauchung) entsprechend der gewählten Sonodenform.

Zusätzlich kann das freie Ende des jeweiligen Verbindungszapfens 4 auch noch mit einer Abdeckkappe 7 aus Kunststoff versehen werden, die bei der Ultraschallbefestigung mitbefestigt wird.

Anders als beim dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Verbindungsbohrung im Holzbauteil 1 auch als Sackbohrung ausgebildet sein, diese Sackbohrung mündet dann in eine von außen zugängliche Queröffnung, vorzugsweise Querbohrung des Holzbauteiles 1, in welche eine Sonode zur entsprechenden Befestigung des in diesem Bereich hineinragenden freien Endes des Verbindungszapfens eingeführt werden kann. Das Kunststoffbauteil ist dann in gleicher Weise am Holzbauteil 1 gehalten.

Natürlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So können die Holzbauteile 1 aus beliebigen Hölzern oder ähnlichen Stoffen bestehen, die Kunststoffbauteile 3 können ebenfalls aus beliebigen Kunststoffmaterialien bestehen, sofern sie die jeweils erforderliche Festigkeit aufweisen.

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