Sitz-und/oder Liegevorrichtung

申请号 EP00128559.2 申请日 2000-12-27 公开(公告)号 EP1112707A1 公开(公告)日 2001-07-04
申请人 COR Sitzmöbel Helmut Lübke GmbH & Co.; 发明人 Schneider, Wulf, Prof.;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1), mit einer Sitz- bzw. Liegefläche (2) und einer Rückenlehne (3), wobei die Rückenlehne (3) und die Armlehne (4) mittels mehrerer Schwenkgelenke (7a, 7b, 7c) von einer vorderen Position in eine hintere Position schwenkbar ist. Ferner betrifft die Erfindung einen Beistelltisch (50, 50a, 50b) zum Beistellen an die erfindungsgemäße Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1).
权利要求 Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1)mit einer Sitz- bzw. Liegefläche (2) und einer Rückenlehne (3), wobei die Rückenlehne (3) mittels zumindest eines Schwenkgelenks (7a, 7b, 7c) von einer vorderen Position in eine hintere Position schwenkbar ist,wobei die Rückenlehne (3) in der vorderen Position mit einem Teil der Sitz- bzw. Liegefläche (2) überlappend angeordnet ist, undwobei die Rückenlehne (3) in der hinteren Position geringer mit der Sitz- bzw. Liegefläche (2) überlappend oder unmittelbar an die Sitz- bzw. Liegefläche (2) anschließt, undwobei an der Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) zumindest eine Armlehne (4) angeordnet ist, welche mittels eines Schwenkgelenks (7c) von einer vorderen Position in eine hintere Position schwenkbar ist, wobei die Armlehne (4) die Sitz- bzw. Liegefläche vor und nach dem Schwenkvorgang in gleichem Umfang überlappt oder unmittelbar an die Sitz- bzw. Liegefläche (2) in gleichbleibendem Abstand anschließt, so daß vor und nach dem Schwenkvorgang die Rückenlehne (3) und die Armlehne (4) vorzugsweise unmittelbar aneinander angrenzen.Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach Anspruch 1,
wobei die Sitz- bzw. Liegefläche (2) eine Tiefe von 0,85 bis 1 m, bevorzugt von 0,9 m bis 0,95 m, aufweist und die Rückenlehne (3) in Tiefenrichtung der Sitz- bzw. Liegefläche (2) eine Breite von bevorzugt 0,35 bis 0,45 m, besonders bevorzugt von 0,4 m, aufweist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die Rückenlehne (3) mittels zweier Schwenkgelenke (7a, 7b) mit der Sitz- bzw. Liegefläche (2) verbunden ist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die Rückenlehne (3) und die Armlehne (4) miteinander verbunden und gemeinsam schwenkbar sind.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei das oder die Schwenkgelenk(e) (7a, 7b, 7c) als zweifaches Winkelelement ausgeführt und in einem Schwenkwinkel von zumindest 180° schwenkbar sind.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei zumindest ein Schwenkgelenk (7a, 7b, 7c), vorzugsweise das der Armlehne (4) zugeordnete Schwenkgelenk, einen Arretiermechanismus (25a, 25b, 26a, 26b) zur Arretierung des Schwenkvorgangs aufweist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die Sitz- und/oder Liegevorrichtung als Sessel (9, 9a) ausgeführt ist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
wobei die Sitz- und/oder Liegevorrichtung als Zwei- oder Mehrsitzer ausgeführt ist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei der Sitz- und/oder Liegevorrichtung ein Hocker (8), vorzugsweise mit den in Anspruch 2 angegebenen Dimensionen, beigestellt ist.
Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei der Sitz- und/oder Liegevorrichtung (1) ein Beistelltisch (50, 50a, 50b) beigestellt ist, wobei der Beistelltisch vorzugsweise mittels an den Füßen (52) des Tisches befestigten Rollen (55) verfahrbar ist.
说明书全文

Technisches Gebiet

Die Erfindung betrifft eine Sitz- und/oder Liegevorrichtung mit einer in der Position veränderlichen Rücken- und/oder Armlehne.

Stand der Technik

Sitz- und/oder Liegevorrichtungen sind seit langem in sehr unterschiedlichen Ausführungs- und Gestaltungsformen bekannt.

Eine Sitzvorrichtung besteht üblicherweise aus einer Sitzfläche, die entweder auf Füßen oder auf einem Sockel in einer der Sitzhaltung eines Menschen angepaßten Höhe horizontal angeordnet ist. Häufig ist an der Rückseite der Sitzvorrichtung zusätzlich eine Rückenlehne vorgesehen, die sich mit der Sitzfläche einen näherungsweise rechten Winkel einschließt. Aus ergonomischen Gründen entspricht die Tiefe der Sitzfläche, d.h. der Abstand zwischen der Vorderkante der Sitzfläche bis zur Rückenlehne, in etwa der Oberschenkellänge eines Menschen. Um dem auf der Sitzvorrichtung Sitzenden darüber hinaus auch einen seitlichen Halt zu ermöglichen und um eine Auflagefläche für die Arme zur Verfügung zu stellen, sind oftmals auf einer Seite der Sitzvorrichtung oder auf beiden Seiten der Sitzvorrichtung Armlehnen angeordnet. Abhängig von dem Einsatzzweck sind Sitzvorrichtungen beispielsweise als Stuhl, Sessel, Sofa oder Hocker in unterschiedlichen Materialien und verschiedenen Designs ausgeführt.

Liegevorrichtungen bestehen im Wesentlichen aus einer Liegefläche, die einem auf der Liegefläche Liegenden ausreichend Platz gewährt. Dementsprechend weist die Liegefläche in der Regel eine größere Tiefe auf als die Sitzflächen. Die Liegefläche ist zumeist auf einem oder mehreren Füßen oder einem Sockel angeordnet.

Kombinierte Sitz- und Liegevorrichtungen bestehen in der Regel aus einer Liegefläche, wobei zur Verwendung als Sitzvorrichtung an einer Längsseite der Liegefläche und häufig auch an beiden Stirnseiten Kissen angeordnet werden können, die dann die Funktion einer Rückenlehne und von Armlehnen erfüllen. Die Kissen werden hierzu oftmals lose auf der Liegefläche gruppiert, so daß sie leicht verrutschen können. Wird die Sitz- und Liegevorrichtung in ihrer Funktion als Liegevorrichtung verwendet, so müssen die Kissen entfernt werden. Hier stellt sich das Problem, daß die Kissen irgendwo verstaut werden müssen. Meistens werden die Kissen neben der Liegevorrichtung abgelegt, wodurch einerseits die Bodenfläche verstellt wird und andererseits ein unaufgeräumter Eindruck des betroffenen Raumes entsteht.

Darstellung der Erfindung

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Sitz- und/oder Liegevorrichtung bereitzustellen, deren Sitzfläche in ihrer Tiefe leicht veränderbar ist, wobei keine Teile der Sitz- und/oder Liegevorrichtung entfernt werden müssen.

Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist eine Sitz- und/oder Liegevorrichtung mit einer Sitz- bzw. Liegefläche und einer Rückenlehne ausgestattet, wobei die Rückenlehne mittels zumindest eines Schwenkgelenks von einer vorderen Position in eine hintere Position geschwenkt werden kann. In der vorderen Position überlappt die Rückenlehne vorzugsweise einen Teil der Sitz- bzw. Liegefläche, wodurch die als Sitzbereich zur Verfügung stehende, effektive Nutzfläche der Sitz- bzw. Liegefläche reduziert wird. In der hinteren Position schließt sich die Rückenlehne in der Draufsicht zweckmäßig unmittelbar an die Sitz- bzw. Liegefläche an oder weist einen nur geringen Überlappungsbereich mit der Sitzfläche auf. Hierdurch wird erreicht, daß bei Verwendung der Sitz- und/oder Liegevorrichtung als Liegevorrichtung die gesamte oder nahezu die gesamte Sitz- bzw. Liegefläche als effektive Nutzfläche zur Verfügung steht.

Die erfindungsgemäß ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtung kann somit vorteilhaft sowohl als Sitzvorrichtung mit einer für eine Sitzvorrichtung üblichen Nutzfläche bzw. Sitzflächentiefe oder als Sitzvorrichtung mit vergrößerter Nutzfläche als auch als Liegevorrichtung mit vergrößerter Nutzfläche verwendet werden. Um die jeweils zur Verfügung stehende Nutzfläche der Sitz- und/oder Liegevorrichtung zu verändern, ist es hierbei nicht erforderlich, die Sitz- und/oder Liegevorrichtung umzubauen oder Auflageelemente, wie beispielsweise Auflagekissen, zu entfernen, die dann irgendwo zu verstauen wären. Durch die mittels Drehung des Schwenkgelenks realisierbare Positionsveränderung der Rückenlehne entweder in die vordere oder die hintere Position läßt sich die effektive Nutzfläche in einfacher Weise verändern. Neben dem Gesichtspunkt einer multifunktionalen Nutzung einer als Möbel ausgeführten Sitz- und/oder Liegevorrichtung erfüllt eine erfindungsgemäß ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtung darüber hinaus moderne designästhetische Anforderungen.

Vorteilhaft weist die Sitz- bzw. Liegefläche eine Tiefe von 0,85 m bis 1 m, bevorzugt eine Tiefe von 0,9 bis 0,95 m, auf und die Rückenlehne in Tiefenrichtung der Sitz- bzw. Liegefläche eine Breite bevorzugt von 0,35 m bis 0,45 m, besonders bevorzugt von 0,4 m.

Um eine sichere und stabile Auflage der Rückenlehne zur Sitz- und/oder Liegevorrichtung zu gewährleisten, ist es zweckmäßig die Rückenlehne mittels zweier Schwenkgelenke mit der Sitz- bzw. Liegefläche zu verbinden. Die Verbindung kann hierbei mittelbar oder unmittelbar erfolgen, d.h. das Schwenkgelenk kann auf einer Seite unmittelbar an der Sitz- bzw. Liegefläche befestigt sein oder es kann auch über ein oder mehrere Zwischenelemente mit der Sitz- bzw. Liegefläche verbunden sein.

Vorteilhaft ist ferner an der Sitz- und/oder Liegevorrichtung zumindest eine Armlehne angeordnet, wobei auch die Armlehne zweckmäßig mittels eines Schwenkgelenks von einer vorderen Position in eine hintere Position schwenkbar ist. Hierbei ist es zweckmäßig, die Rückenlehne und die Armlehne fest miteinander zu verbinden. Somit ist sichergestellt, daß die Rückenlehne und die Armlehne vor, während und nach dem Schwenkvorgang immer in einer festen Position zueinander angeordnet sind. Ferner ist zum Schwenken der Rücken- und der Armlehne lediglich ein ausführender Handgriff oder eine Ablauffolge erforderlich. Eine Verminderung der für eine Tätigkeit aufzuwenden Handgriffe ist insbesondere bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie beispielsweise Möbeln, von großem und von dem jeweiligen Nutzer hochgeschätzten Vorteil. Darüber hinaus wird durch die feststehende relative Anordnung der Rückenlehne im Verhältnis zur Armlehne der ästhetische Gesamteindruck des Möbels in allen Schwenkphasen gewahrt.

Um die Position der Rückenlehne und/oder der Armlehne relativ zu der Sitz- bzw. Liegefläche fixieren zu können, ist es zweckmäßig an zumindest einem Schwenkgelenk, vorzugsweise dem der Armlehne zugeordneten Schwenkgelenk, einen Arretiermechanismus zur Arretierung des Schwenkvorgangs vorzusehen. In einer ersten vorteilhaften Ausführungsform läßt sich das Schwenkgelenk stufenlos sowohl in der vorderen sowie in der hinteren als auch in jeder beliebigen Zwischenposition arretieren. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist eine Arretierung nur in der vorderen und der hinteren Position möglich.

Die erfindungsgemäße Sitz- und/oder Liegevorrichtung kann zweckmäßig als Sessel ausgeführt sein. Die Abmessungen entsprechen hierbei weitgehend den Abmessungen handelsüblicher Sessel. Insbesondere im Falle der Ausführung der Sitz- und/oder Liegevorrichtung als Sessel ist es zweckmäßig, die Sitz- und/oder Liegevorrichtung mit einer Rückenlehne und zwei Armlehnen auszustatten.

In einer weiteren zweckmäßigen Ausführung kann die erfindungsgemäße Sitz- und/oder Liegevorrichtung auch als Zwei- oder Mehrsitzer ausgeführt sein. Zwei- und Mehrsitzer sind insbesondere zum Zwecke der Kombination mit einem Hocker oftmals bevorzugt mit einer Rückenlehne und lediglich einer Armlehne ausgestattet. Hierdurch ist es möglich, an das freie Ende des Zwei- oder Mehrsitzers einen Hocker oder auch einen spiegelsymmetrisch ausgeführten, weiteren Zwei- oder Mehrsitzer zu gruppieren. Ebenso ist es für gewisse Anwendungsfälle auch zweckmäßig, die Sitz- und/oder Liegevorrichtung mit einem Eckelement und sich eventuell hieran anschließenden weiteren Elementen zu kombinieren. Somit lassen sich unterschiedliche, dem jeweiligen Anwendungsfall angepaßte Gruppierungen zusammenstellen.

Zweckmäßig ist der Sitz- und/oder Liegevorrichtung ferner ein Beistelltisch beigestellt. Der Beistelltisch besteht im Wesentlichen aus einer Tischplatte und einem oder mehreren, die Tischplatte tragenden Tragelementen, in der Regel einem Fuß oder mehreren Füßen. Vorzugsweise läßt sich der Beistelltisch mittels an den Tragelementen des Tisches befestigten Rollen verfahren. Des Weiteren ist es zweckmäßig, das Tragelement bzw. die Tragelemente so auszuführen, daß sie einen freien Zugang des Bereichs unterhalb der Tischplatte von zumindest einer Seite ermöglichen. Insbesondere in dem letzgenannten Ausführungsfall ist es besonders zweckmäßig, die Höhe des Beistelltisches entweder so auszuführen, daß die Tischplatte geringfügig höher als die Sitzfläche oder geringfügig höher als die Arm- oder Rückenlehne angeordnet ist. Somit ist es möglich, den Beistelltisch zumindest in einem Teilbereich der Tischplatte mit der Sitz- und/oder Liegevorrichtung überlappend anzuordnen.

Die Sitz- und/oder Liegevorrichtung kann aus allen für solche Gegenständen üblichen Materialien hergestellt sein. Die erfindungsgemäße Ausführung der Sitz- und/oder Liegevorrichtung ist jedoch insbesondere auch für mit einem hohen Gewicht ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtungen geeignet, beispielsweise für aus Marmor oder Stein hergestellte Sitzvorrichtungen.

Kurze Beschreibung der Zeichnungen

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

Figur 1
in Draufsicht eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform einer als Zweisitzer ausgeführten Sitz- und/oder Liegevorrichtung;

Figur 2
in Draufsicht eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform einer als Sessel ausgeführten Sitz- und/oder Liegevorrichtung;

Figur 3
in Draufsicht einen Hocker;

Figur 4
in Draufsicht eine Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 5
in Draufsicht die erfindungsgemäß ausgeführten Sitz- und/oder Liegevorrichtungen aus Figur 4, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer hinteren Position angeordnet sind;

Figur 6
in Draufsicht eine weitere Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen;

Figur 7
in Draufsicht die als Sessel ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtung aus Figur 2, wobei die Rückenlehne und die Armlehne in einer hinteren Position angeordnet sind;

Figur 8
in Draufsicht eine Kombination umfassend einen erfindungsgemäß ausgeführten Sessel und einen beigestellten Hocker;

Figur 9
in Draufsicht eine Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen umfassend 2 Sessel und einen Hocker;

Figur 10
in Draufsicht eine Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen umfassend einen Sessel und einen Hocker, wobei die Rücken- und die Armlehne in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 11
in Draufsicht die Kombination aus Figur 10, wobei die Rücken- und die Armlehne in einer hinteren Position angeordnet sind;

Figur 12
in Draufsicht eine Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen umfassend einen Zweisitzer und einen Hocker;

Figur 13
in Draufsicht einen erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer mit lediglich einer Armlehne, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 14
in Draufsicht den Dreisitzer aus Figur 13, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer hinteren Position angeordnet sind;

Figur 15
in Draufsicht einen erfindungsgemäß ausgeführten offenen Dreisitzer mit einer geteilten Rückenlehne und an beiden Querseiten angeordneten Armlehnen, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 16
in Draufsicht einen erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer mit einer geschlossenen Rückenlehne und an beiden Querseiten angeordneten Armlehnen;

Figur 17
in Draufsicht einen erfindungsgemäß ausgeführten Zweisitzer mit an beiden Querseiten angeordneten Armlehnen;

Figur 18
in einer perspektivischen Ansicht den erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer aus Figur 13, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 19
in einer perspektivischen Ansicht den erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer aus Figur 13, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer hinteren Position angeordnet sind;

Figur 20
in einer perspektivischen Ansicht die Rückseite des erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzers aus Figur 13, wobei die Rücken- und Armlehnen in einer vorderen Position angeordnet sind;

Figur 21
einen Schnitt durch ein Schwenkgelenk ;

Figur 22
eine erste erfindungsgemäße Ausführung eines Beistelltisches in perspektivischer Darstellung;

Figur 23
einen Beistelltisch mit niedriger Tischhöhe in Seitenansicht;

Figur 24
einen Beistelltisch mit hoher Tischhöhe in Seitenansicht;

Figur 25
einen höhenverstellbaren Beistelltisch;

Figur 26
einen weiteren erfindungsgemäßen Beistelltisch;

Figur 27
eine Anordnung zweier Beistelltische.

Es sind nur die für das Verständnis der Erfindung wesentlichen Elemente gezeigt.

Wege zur Ausführung der Erfindung

Figur 1 zeigt in einer Draufsicht eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform einer als Zweisitzer ausgeführten Sitz- und/oder Liegevorrichtung 1. Die Sitz- und/oder Liegevorrichtung 1 umfaßt im Wesentlichen eine Sitz- oder Liegefläche 2 sowie eine Rückenlehne 3 und eine Armlehne 4. Ferner ist in der hier gezeigten Ausführung zweckmäßig unterhalb der Sitz- oder Liegefläche 2 ein Gestell 5 angeordnet. Die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 sind in einem rechten Winkel zueinander angeordnet und starr miteinander verbunden. Der Draufsicht nicht entnehmbar ist die Anordnung der Rückenlehne 3 bzw. Armlehne 4 in Höhenrichtung relativ zu der Sitz- oder Liegefläche 2, d.h. senkrecht zur Zeichenebene. Zweckmäßig erfolgt die Anordnung der Rückenlehne 3 bzw. Armlehne 4 zur Sitz- oder Liegefläche 2 unter anatomischen Gesichtspunkten. Hierbei ist es sowohl möglich, die Rückenlehne 3 unmittelbar an die Sitzfläche 2 anschließen zu lassen oder auch die Sitz- bzw. Liegefläche 2 und die Rückenlehne 3 zueinander zu beabstanden, so daß zwischen Sitz- bzw. Liegefläche 2 und der Rückenlehne 3 ein Spalt verbleibt. Entsprechend der Darstellung in Figur 1 sind die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 relativ zu der Sitz- oder Liegefläche 2 in einer vorderen Position angeordnet, wobei sich, wie in der Draufsicht deutlich erkennbar ist, der Bereich der Rückenlehne 3 mit dem Bereich der Sitz- oder Liegefläche 2 überlappt. Aufgrund der Überlappung reduziert sich die zum Sitzen oder Liegen nutzbare Fläche der Sitz- oder Liegefläche 2 um den Überlappungsbereich. Die Tiefe der Sitz- oder Liegefläche 2 ist jedoch so gewählt, daß die um den Überlappungsbereich verminderte Sitz- oder Liegefläche 2 den anatomischen Anforderungen eines Menschen genügt, d.h. daß ein durchschnittlich gewachsener Mensch ausreichend Sitzfläche vorfindet, um eine bequeme Sitzhaltung annehmen zu können. Die in Figur 1 dargestellte Sitz- bzw. Liegevorrichtung 1 ist mit einer Sitzflächenbreite von 138 cm vornehmlich als 2-sitzige Sitzvorrichtung konzipiert. Um eine bequeme Armauflage zu ermöglichen, ist die Armlehne 4 und auch die Rückenlehne 3 mit einer Breite von etwa 35-40cm ausgeführt.

Des Weiteren sind in Figur 1 schematisch Gestellfüße 6 des unterhalb der Sitz- und Liegefläche 2 angeordneten Gestells 5 dargestellt. Die in Figur 1 im Bereich der Rückenlehne eingetragenen Kreise sowie der in Figur 1 links eingezeichnete Kreis geben hierbei gleichzeitig die mit dem Gestell verbundenen Anlenkpunkte 6a, 6b, 6c für die Schwenkgelenke 7a, 7b, 7c wieder. In der Summe sind hier drei Schwenkgelenke angeordnet, wobei ein Schwenkgelenk 7c mit der Armlehne 4 verbunden ist und zwei Schwenkgelenke 7a, 7b mit der Rückenlehne 3 verbunden sind. Die Verbindungspunkte der Schwenkgelenke zu den Lehnen 3, 4 sind hier nicht dargestellt. Diese nicht dargestellten Verbindungspunkte der Schwenkgelenke zu den Lehnen sind jedoch zu den Verbindungspunkten des Gestells versetzt angeordnet, wobei alle Verbindungspunkte um denselben Abstand versetzt sind. Gemäß Figur 1 wären die Verbindungspunkte der Schwenkgelenke zu den Lehnen jeweils unterhalb der Anlenkpunkte 6a, 6b, 6c des Gestells angeordnet, d.h. die Verbindungspunkte der betreffenden Schwenkgelenke zur Rückenlehne weisen zur Mitte der Sitzfläche einen geringeren Abstand auf als die beiden oberen Anlenkpunkte 6a, 6b des Gestells. Die Schwenkgelenke sind hier so ausgeführt, daß sie eine Schwenkbewegung von mindestens 180° um die Anlenkpunkte 6a, 6b, 6c ermöglichen. Die Verbindungspunkte der Schwenkgelenke zu der Arm- und Rückenlehne beschreiben im Falle des Schwenkens somit eine halbkreisförmige Bahn. Die Verbindungspunkte der Schwenkgelenke zur Rückenlehne werden hierbei nach außen geschwenkt, d.h. die Verbindungspunkte zur Rückenlehne weisen zur Mitte der Sitzfläche 2 einen größeren Abstand auf als die beiden oberen Anlenkpunkte 6a, 6b der Schwenkgelenke. In die Schwenkgelenke integrierte Freiläufe ermöglichen, daß die Lehnen auch während des Schwenkens in ihrer Ausrichtung fixiert bleiben und nicht der Positionsveränderung des Verbindungspunktes entsprechend rotieren. Die Rücken- und die Armlehne vollziehen demgemäß während eines Schwenkvorgangs lediglich die Schwenkbewegung, wodurch es jedoch zu einer Positionsveränderung der Lehnen 3, 4 relativ zur Sitzfläche 2 kommt. Ausgehend von der in Figur 1 dargestellten vorderen Position der Rückenlehne 3 und der Armlehne 4 relativ zur Sitzfläche 2 lassen sich die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 mittels eines 180°-Schwenkvorgangs in eine hintere Position bringen. Zweckmäßig läßt sich zumindest eines der Schwenkgelenke sowohl in der vorderen als auch in der hinteren Position arretieren, so daß der Schwenkvorgang nicht unbeabsichtigt eingeleitet werden kann. Erst nach dem Lösen des Arretiermechanismus lassen sich die Lehnen 3, 4 schwenken.

In der hinteren Position ist die Überlappung der Rückenlehne 3 und der Sitzfläche 2 im Vergleich zu der in Figur 1 dargestellten vorderen Position der Rücken- und Armlehne zumindest reduziert oder vollständig eliminiert. Somit läßt sich mittels des Schwenkens insbesondere der Rückenlehne der effektive Nutzbereich der Sitzfläche 2 vergrößern, wobei die Sitzfläche 2 im Wesentlichen in ihrer Tiefe vergrößert wird. Die Sitzfläche ist in ihrer Tiefe infolgedessen ausreichend, um einem Menschen ausreichend Platz zu bieten, so daß ein Sitzen auch mit angezogenen und auf der Sitzfläche aufgelegten Füßen möglich ist. Auch andere Anwendungen der in Figur 1 dargestellten Sitzvorrichtung bei in der hinteren Position angeordneter Rückenlehne sind denkbar, wie beispielsweise die Anwendung als Kinderbett mit einer für Kinder ausreichenden Liegefläche. Eine Anwendung als Liegefläche für Erwachsene kann aufgrund der geringen Breite des Zweisitzers nur eingeschränkt erfolgen. Es ist jedoch leicht möglich einen Hocker 8, wie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt, beizustellen und somit eine vollwertige Liegefläche zu erhalten.

Um sinnvolle Kombinationen und Zusammenstellungen verschiedener Sitz- und/oder Liegevorrichtungen und -vorrichtungselementen in einfacher Weise zu ermöglichen, sind die Rückenlehnen der Sitz- und/oder Liegevorrichtungen teilweise mit einer von der Breite der Sitzfläche abweichenden Breite ausgeführt. Die Rückenlehne 3 aus Figur 1 weist beispielsweise eine geringere Breite auf als die Sitzfläche 2. Im Falle einer Kombination mit einer weiteren Sitz- und/oder Liegevorrichtung kann diese weitere Sitz- und/oder Liegevorrichtung somit keine Rückenlehne oder auch eine Rückenlehne mit einer kleineren Breite als die Breite der betreffenden Sitzfläche oder auch eine über die Sitzfläche hinausstehende Rückenlehne aufweisen. Vorzugsweise ergänzen sich die Rückenlehnen der jeweils zu kombinierenden Sitz- und/oder Liegevorrichtungen entsprechend einem Baukastenprinzip, so daß sich nach dem Zusammenstellen der Elemente längs der gesamten Sitzfläche eine geschlossene Rückenlehne ausbildet.

In den Figuren 2 sowie 4 bis 17 sind jeweils in einer Draufsicht weitere Ausführungsformen und insbesondere auch verschiedene Kombinationen und Zusammenstellungen dargestellt, die nach demselben wie dem oben beschriebenen Funktionsprinzip ausgeführt sind.

In Figur 2 ist ein einsitziger Sessel 1 dargestellt, dessen Sitzfläche 2 entsprechend dem oben beschriebenen Verstellprinzip durch ein Schwenken der Rückenlehne 3 von einer vorderen Position in eine hintere Position veränderbar ist.

In Figur 4 ist eine kombinierte Anordnung bestehend aus einem Zweisitzer gemäß Figur 1 und einem Sessel gemäß Figur 3 dargestellt. Die Rückenlehnen 3 und die Armlehnen 4 befinden sich in der vorderen Position. Figur 5 zeigt die Kombination aus Figur 4, wobei hier die Armlehnen 4 und Rückenlehnen 3 in die hintere Position geschwenkt sind. Die nutzbare Sitz- und Liegefläche 2 bietet hierbei auch einem ausgewachsenen Menschen ausreichend Platz, um ein bequemes Liegen zu ermöglichen. Somit kann die in den Figuren 4 und 5 dargestellte Kombination sowohl als Sitzvorrichtung, beispielsweise als Sofa, aber auch als Liegevorrichtung, beispielsweise als Gästebett oder auch als vollwertiges Bett insbesondere bei beengtem Wohnraum, genutzt werden.

In Figur 6 ist eine ähnliche, kombinierte Anordnung zweier Einzelelemente dargestellt. Statt des einsitzigen Sessels aus Figur 4 und 5 wurde hier jedoch ein Hocker ohne Arm- und Rückenlehne beigestellt, so daß sich hierdurch eine einseitig offene Anordnung ergibt. Die eingezeichneten Maße mit einer Gesamtbreite von 201 cm und einer Tiefe von 92cm, wobei die in die hintere Position geschwenkte Rückenlehne 6 cm mit der Sitzfläche überlappt, sind als bevorzugte Maße für den mitteleuropäischen Raum zu verstehen. Kleinere oder größere Maße, die jeweils den Bedürfnissen lokaler Märkte angepasst sind, können bei Bedarf in gleicher Weise durch einfache ergonomische Adaption erzielt werden. Figur 7 zeigt in einer Draufsicht die als Sessel ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtung aus Figur 2, wobei die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 in einer hinteren Position angeordnet sind. Hierdurch vergrößert sich die nutzbare Sitzfläche 2. Die erfindungsgemäße Sitzvorrichtung kann somit als Sessel mit einer üblichen Sitzflächengröße (Figur 2) oder auch als kurz ausgeführter Ottomane (Figur 7) verwendet werden.

Figur 8 zeigt den in den Figuren 2 und 7 dargestellten Sessel in Kombination mit einem Hocker 8.

In Figur 9 ist in einer Draufsicht eine Kombination mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Sitz- und/oder Liegevorrichtungen umfassend zwei Sessel 9, 9a sowie einen zwischen den Sesseln angeordneten Hocker 8 dargestellt. An beiden Sesseln 9, 9a befinden sich erfindungsgemäß ausgeführte Rückenlehnen 3, während der Hocker keine Rückenlehne aufweist. In der kombinierten Anordnung verbleibt mittig ein rückenlehnenfreier Bereich.

Figur 10 zeigt einen erfindungsgemäß ausgeführten Sessel 9 mit einem in Längsrichtung beigestellten Hocker 8 in Form eines Ottomane. Die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 befinden sich in Figur 10 in einer vorderen Position, während die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 in Figur 11 in eine hintere Position geschwenkt sind.

In Figur 12 ist in einer Draufsicht eine weitere Kombination eines erfindungsgemäß ausgeführten Zweisitzers mit einem kombiniert angeordneten Hocker 8 dargestellt. Die dargestellte Kombination bietet Platz für zwei Sitzende, wobei mittels des Hockers 8 einem Sitzenden ein Hochlegen der Füße möglich ist.

Figur 13 zeigt einen erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer in Ottomanenform, d.h. einseitig ohne Armlehne. Der Dreisitzer ist mit einer schwenkbaren Rückenlehne 3 sowie einer schwenkbaren Armlehne 4 ausgestattet. Die in Figur 13 eingetragenen Breiten- und Tiefenabmessungen sind als bevorzugte Abmessungen für den Gebrauch in Mitteleuropa zu verstehen.

Figur 14 zeigt den Dreisitzer aus Figur 13, wobei die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 in die hintere Position geschwenkt wurden. Die somit nutzbare Sitz- und Liegefläche 2 bietet ausreichend Platz, um ein bequemes Liegen zu ermöglichen. Ebenso kann der Dreisitzer auch weiterhin als Sitzvorrichtung, beispielsweise als Sofa, verwendet werden, wobei die Sitzenden, sofern sie sich an die Rückenlehne anlehnen, auch die angezogenen Füße bequem auf der Sitzfläche abstellen können. Die erfindungsgemäß ausgeführte Sitz- und/oder Liegevorrichtung ist somit vielfältig einsetzbar.

In den Figuren 15 und 16 sind weitere Ausführungsformen von Dreisitzern dargestellt. Während der Dreisitzer in Figur 15 neben zwei Armlehnen 4 eine offene Rückenlehne 3 aufweist, ist die Rückenlehne 3 in Figur 16 geschlossen. In beiden Fällen sind die Rücken- und Armlehnen schwenkbar, wodurch sich die nutzbare Sitz- bzw. Liegefläche 2 vergrößern läßt.

Figur 17 zeigt eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäß ausgeführten Zweisitzer mit einer geschlossenen Rückenlehne 3 und an beiden Querseiten angeordneten Armlehnen 4. Rückenlehne 3 und Armlehnen 4 sind auch hier erfindungsgemäß schwenkbar ausgeführt.

Die Figuren 18, 19 und 20 zeigen in perspektivischer Ansicht den erfindungsgemäß ausgeführten Dreisitzer aus Figur 13. In Figur 18 sind die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 in der vorderen Position angeordnet, während die Rückenlehne 3 und die Armlehne 4 in Figur 19 in die hintere Position geschwenkt wurden. Zwischen der Sitzfläche 2 und der Rückenlehne 3 sowie der Armlehne 4 befindet sich in der hier dargestellten Ausführungsform der Sitz- und Liegevorrichtung ein Spalt. Es wäre aber auch möglich und eventuell sinnvoll, die Rückenlehne und die Armlehne direkt an die Sitzfläche anschließen zu lassen.

In Figur 20 ist der Dreisitzer perspektivisch von hinten dargestellt. Unterhalb der Sitzfläche 2 befindet sich ein Gestell 5. Das Gestell 5 ist mit Füßen 6 ausgeführt, wobei die beiden hinteren Füße gleichzeitig die Anlenkpunkte 6a, 6b für die Schwenkgelenke 7a, 7b der Rückenlehne 3 darstellen. Die Schwenkgelenke 7a, 7b sind als Doppelwinkelelemente ausgeführt, wobei zwei Schwenkelemente 7a, 7b mit der Rückenlehne 3 und ein Schwenkelement 7c mit der Armlehne 4 verbunden sind.

Ein zur Verwendung im Zusammenhang mit einer erfindungsgemäßen Sitz- und/oder Liegevorrichtung geeignetes, erfindungsgemäßes Schwenkgelenk 20 ist in Figur 21 in einer Schnittdarstellung wiedergegeben. Das als Doppelwinkelelement ausgeführte Schwenkgelenk 20 umfaßt im Wesentlichen zwei Lagerelemente 21, 31 und einen Querträger 22. Die Lagerelemente 21, 31 sind hier in einfacher Weise als Bolzen-Hülsen-Einheiten ausgeführt, d.h. Bolzen, die mit einem ersten Element verbunden sind, sind in Hülsen, die mit einem zweiten Element verbunden sind, geführt. In der dargestellten Ausführung des Schwenkgelenks 20 ist die Hülse 23 der im Durchmesser dickeren, ersten Lagerung 21a mit einem Fuß eines Gestells der Sitz- und/oder Liegevorrichtung verbunden. Am oberen Ende ist die Hülse inwärtig aufgedickt. Diese Aufdickung 23a kann durch Aufbohren der Hülse mit lediglich einem kleineren Innendurchmesser hergestellt werden oder aber durch Einsetzen eines Kreisringelements mittels Preßpassung in die Hülse. Letztere Variante ist in der Herstellung oftmals kostengünstiger.

In diese Hülse 23 ist ein mit dem Querträger verbundenes Bolzenelement 24 eingefügt. Das T-förmig ausgebildete Bolzenelement 24 setzt sich aus mehreren Einzelteilen zusammen. An einen mittig angeordneten Stift 24a, der entweder einteilig mit dem Querträger 22 hergestellt ist oder mit dem Querträger 22 verschweißt, hartgelötet oder verklebt ist, ist als Deckelelement ein kreisförmiges Abschlußplättchen 24b angeschraubt. Die Länge des Stiftes 24a ist so gewählt, daß zwischen dem Abschlußplättchen 24b und der Aufdickung 23a ein lichter Abstand verbleibt, der größer ist als ein Hubabstand. Während der Außendurchmesser des Stiftes 24a kleiner ausgeführt ist als der Innendurchmesser der Aufdickung 23a der Hülse 23 an ihrem oberen Ende, ist der Außendurchmesser des Abschlußplättchens 24b größer ausgeführt.

Als weitere, in Figur 21 dargestellte Elemente sind am oberen Ende der Hülse 23 stirnseitig zwei Arretierstifte 25a, 25b in die Aufdickung 23a eingelassen, wobei jeweils ein Teilabschnitt eines jeden Arretierstiftes aus der Aufdickung 23a herausragt. Die Arretierstifte 25a, 25b sind hierbei jeweils um einen 180°-Winkel zueinander versetzt angeordnet. Um die herausragenden Teilabschnitte der Arretierstifte 25a, 25b aufnehmen zu können, sind in der Gegenanlagefläche des Querträgers 22 zwei Bohrungen 26a, 26b vorgesehen, so daß, sofern der Querträger 22 relativ zu der Hülse 23 so positioniert ist, daß die Bohrungen 25a, 25b mit den Arretierstiften 26a, 26b fluchten, die Stirnseite der Hülse 23 und die Gegenanlagefläche des Querträgers 22 plan aufeinander zu liegen kommen.

Soll die relative Position des Querträgers 22 durch Drehung um die Mittelachse des Stiftes 24a verändert werden, so muß der Querträger 22 zunächst soweit angehoben werden, daß die Arretierstifte 25a, 25b nicht mehr in die Bohrungen 26a, 26b eingreifen. Ein zu starkes Anheben und ein eventuelles Herausspringen des Stiftes 24a aus der Kreisringbohrung der Aufdickung 23a der Hülse wird durch das Abschlußplättchen 24b, das im Falle eines zu starken Anhebens des Querträgers 22 an die Unterseite der Aufdickung 23a anstößt, verhindert. Nach dem Anheben des Querträgers 22 über die Arreitierstiftspitzen hinaus kann der Querträger 22 um die Mittelachse der Hülse 23 gedreht werden. Ein bündiges Absetzen des Querträgers 22 bis auf die Oberseite der Aufdickung 23a ist aber erst dann wieder möglich, sobald die Arretierstifte 25a, 25b und die entsprechenden Bohrungen 26a, 26b wieder zueinander fluchtend angeordnet sind. Insofern ergeben sich für den Querträger zwei, jeweils um einen Drehwinkel von 180° zueinander versetzte Positionen, in denen der Querträger einerseits an der Oberseite der Aufdickung der Hülse bündig anliegt und andererseits durch die in die Bohrungen 26a, 26b eingreifenden Arretierstifte 25a, 25b gegen ein Verdrehen arretiert ist. Grundsätzlich ist es möglich, alle Schwenkgelenke einer Sitz- und/oder Liegevorrichtung mit derartigen Arretiervorrichtungen auszustatten. Es ist jedoch in der Regel ausreichend und in der Handhabung einfacher, lediglich ein Schwenkgelenk mit einer Arretiervorrichtung zu versehen, während die anderen Schwenkgelenke als Freilaufgelenke nicht arretierbar sind. Bevorzugt ist hierzu das mit der Armlehne verbundene Schwenkgelenk mit einer Arretiervorrichtung auszustatten, so daß zur Einleitung eines Schwenkvorgangs lediglich die Armlehne geringfügig angehoben werden muß, um somit den Querträger aus den Arretierstiften herauszuheben.

An dem dem ersten Lagerelement 21 entgegengesetzten Ende des Querträgers 22 ist ein zweites Lagerelement 31 angeordnet. Im Falle des zweiten Lagerelements 31 ist einerseits ein Hülsenelement 32a und darüber hinaus ein hülsenmittig angeordneter Zentrierzapfen 32b fest mit dem Querträger 22 verbunden. Als Gegenstück kann ein Bolzenelement 33 von oben in die Hülse eingeführt werden. Das Bolzenelement 33 weist an der Stirnseite des dem Querträger 22 zugewandten Endes eine mittig angeordnete Bohrung 34 zur Aufnahme des Zentrierzapfens 32b auf. An dem anderen Ende ist das Bolzenelement 33 mit der Rückenlehne oder auch der Armlehne verbunden. Um im Falle eines beabsichtigten oder auch versehentlichen Anhebens der Rückenlehne oder der Armlehne ein Herausheben des Bolzenelements 33 aus dem Hülsenelement 32a zu verhindern, weist der Zentrierzapfen 32b im oberen Abschnitt eine rundumlaufende Nut 35 auf. Im zusammengebauten Zustand ist auf Höhe der Nut 35 in dem Bolzenelement 33 eine Bohrung 36, hier eine Durchgangsbohrung, angebracht, in der eine Rollelement, bevorzugt eine Kugel, mittels einer Feder in die Nut gepresst wird. Dies führt in Bolzenerstreckungsrichtung zu einem Formschluß zwischen dem Bolzenelement 33 und dem Zentrierzapfen 32b, so daß ein Herausheben des Bolzenelementes 33 aus der Hülse 32a nicht mehr möglich ist. Bei der hier dargestellten Ausführungsform des Schwenkgelenks 20 ist aber auch eine Demontage des in die Hülse 32a eingefügten Bolzenelements 33 nicht mehr möglich. Mittels kleiner konstruktiver Änderungen oder Ergänzungen, die einem Fachmann geläufig sind, - beispielsweise dem Vorsehen eines Montagefensters in der Hülse, durch das die Feder und das Rollelement entnommen werden kann - kann auch die Möglichkeit zur Demontage hergestellt werden.

Ein wesentlicher der zweifachen Lagerung des Schwenkgelenks besteht darin, daß die Orientierung des Bolzenelements und somit die Orientierung der Rücken- und/oder der Armlehne auch im Falle des Schwenkens des Schwenkgelenks, und entsprechend einer Drehung des Schwenkgelenks um die Mittelachse der ersten Lagerung, fix bleibt. Die Armlehne und/oder die Rückenlehne werden infolgedessen zwar aus ihrer Position ausgelenkt, jedoch nicht verdreht.

In den Figuren 22 bis 27 sind erfindungsgemäße Ausführungen von Beistelltischen dargestellt.

In Figur 22 ist in einer perspektivischen Ansicht eine erste erfindungsgemäße Ausführung eines Beistelltisches 50 dargestellt. Der Beistelltisch umfaßt im Wesentlichen eine Tischplatte 51, vorzugsweise aus Glas oder Aluminium, sowie einen Tischfuß 52. Der Tischfuß ist U-förmig ausgebildet. An dem einen Ende des U-förmigen Tischfußes ist die Tischplatte vorzugsweise mittels einer Verschraubung oder Verklebung 53 befestigt. An dem anderen Ende ist eine Querstrebe 54 angebracht, an deren Enden wiederum Rollenelemente 55 angeordnet sind. Wird der Tisch leicht gekippt, so läßt er sich mittels dieser Rollenelemente leicht bewegen. Aufgrund des U-förmigen Tischfußes ist es ferner möglich, den Tisch zusammen mit einer vorbeschriebenen Sitz- oder Liegevorrichtung so anzuordnen, daß sich der Bereich der Tischplatte mit dem Bereich der Sitz- oder Liegefläche überlappt. Hierzu wird der Tischfuß mit seiner offenen Seite an die Sitz- oder Liegevorrichtung herangeschoben. Der untere Arm des U-förmigen Tischfußes dringt hierbei in den lichten Bereich unterhalb der Sitz- oder Liegefläche ein. Bevorzugte Abmessungen eines in dieser Weise ausgeführten Beistelltisches sind in den Figuren 23 und 24 angegeben. Während der Beistelltisch gemäß Figur 23 mit einer Höhe von 55 cm geringfügig höher als die übliche Sitz- oder Liegeflächenhöhe eines Sofas, Sessels oder auch Bettes ist, weist der in Figur 24 dargestellte Tisch eine Höhe von 72 cm auf und ist somit geringfügig höher als die übliche Armlehnenhöhe. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist in dem Tischfuß 52, wie in Figur 25 dargestellt, ein höhenverstellbares Element 56, beispielsweise ein aus Fotostativen bekannter Drehverschluß, integriert. Mittels dieses höhenverstellbaren Elements 56 kann die Höhe des Tisches verändert werden.

In den Figuren 26 und 27 sind weitere Ausführungsformen von Beistelltischen dargestellt. Die Tische können hierbei mit unterschiedlichen Tischplatten und jeweils drei oder vier oder auch mehr Tischbeinen ausgeführt sein. Die Tischbeine sind mittels Maulklemmen an den Tischplatten befestigt, bevorzugt verschraubt oder verklebt. Am unteren Ende der Tischbeine sind vorzugsweise Rollen befestigt, mit denen der Tisch leicht verschoben werden kann. In Figur 27 ist überdies eine Kombination aus zwei rechteckförmigen Tischen dargestellt, die in einem rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Die beiden Tische sind in unterschiedlichen Höhen zueinander ausgeführt, wobei an den Füßen des höheren Tisches 50a Rollen angebracht sind, mit denen ein Verschieben des Tisches und auch ein überlappendes Übereinanderschieben der beiden Tische 50a, 50b möglich ist.

Bezugszeichenliste

1
Sitz- und/oder Liegevorrichtung

2
Sitz- oder Liegefläche

3
Rückenlehne

4
Armlehne

5
Gestell

6
Gestellfuß

6a, 6b, 6c
Anlenkpunkte

7a, 7b, 7c
Schwenkgelenk

8
Hocker

9, 9a
Sessel

20
Schwenkgelenk

21
erstes Lagerelement

22
Querträger

23
Hülse des ersten Lagerelements

23a
Aufdickung

24
Bolzenelement

24a
Stift

24b
Abschlußplättchen

25a, 25b
Arretierstift

26a, 26b
Bohrung

31
zweites Lagerelement

32a
Hülsenelement

32b
Zentrierzapfen

33
Bolzenelement

34
Bohrung

35
Nut

36
Bohrung

50, 50a, 50b
Tisch

51
Tischplatte

52
Tischfuß

53
Verklebung

54
Querstrebe

55
Rollenelement

56
höhenverstellbares Element

57
Maulklemme

QQ群二维码
意见反馈