MODULARE SITZVORRICHTUNG

申请号 EP15738848.9 申请日 2015-06-23 公开(公告)号 EP3160304B1 公开(公告)日 2018-08-15
申请人 Farkhondeh, Minou; 发明人 SCHROEDER, Olaf; REICHEL, Thomas;
摘要
权利要求 Sitzvorrichtung (40), die mindestens ein Sitzelement (10) und mindestens ein hierzu abgewinkelt angeordnetes Lehnenelement (20) umfasst, wobei das Lehnenelement (20) mittels mindestens eines Verbindungselements (30, 50, 60) lösbar an dem Sitzelement (10) befestigt ist und das Sitzelement (10) mindestens eine Ausnehmung (12, 13, 14) umfasst, die zur Aufnahme eines Teils des Verbindungselements (30, 50, 60) vorgesehen ist, wobei die Ausnehmung (12, 13, 14) mindestens einen Bereich (12.1, 13.1, 14.1) umfasst, der sich in vertikaler Ebene durch mindestens einen Teil des Sitzelements (10) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (12, 13, 14) zwei Bereiche (12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 14.1, 14.2) umfasst, von denen sich einer in vertikaler Ebene und der andere in horizontaler Ebene durch mindestens einen Teil des Sitzelements (10) erstreckt, wobei das Verbindungselement (30, 50, 60) werkzeuglos in dem Sitzelement (10) verankert ist.Sitzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bereiche (12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 14.1, 14.2) der Ausnehmung (12, 13, 14) des Sitzelements (10) zumindest annähernd rechtwinklig zueinander angeordnet sind.Sitzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement (10) einen Grundkörper (11) umfasst, der vollständig aus Schaumstoff, insbesondere Kaltschaum, besteht.Sitzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Lehnenelement (20) mindestens eine Ausnehmung (24, 25, 26) umfasst, die zur Aufnahme eines Teils des Verbindungselements (30, 50, 60) vorgesehen ist.Sitzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (24, 25, 26) des Lehnenelements (20) oberflächennah in einem Randbereich des Lehnenelements (20) angeordnet ist.Sitzvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Lehnenelement (20) einen Grundkörper (21) umfasst, der vollständig aus Schaumstoff, insbesondere Kaltschaum, besteht.
说明书全文

Hintergrund

Die Erfindung betrifft eine Sitzvorrichtung, die mindestens ein Sitzelement und mindestens ein hierzu abgewinkelt angeordnetes Lehnenelement umfasst, wobei das Lehnenelement mittels mindestens eines Verbindungselements lösbar an dem Sitzelement befestigt ist.

Stand der Technik

Sitzvorrichtungen mit einem Sitzelement und einem oder mehreren Lehnenelement(en) (z. B. Rücken- und/oder Armlehne) sind in vielfältiger Form und Ausführung bekannt (z.B. von der FR 2 282 247 A1). Das Sitzelement bildet dabei die Sitz- oder Liegefläche, während das Lehnenelement dem Anlehnen oder Abstützen der darauf sitzenden oder liegenden Person dient. Häufig weisen diese Sitzvorrichtungen eine, im Bereich der Sitzfläche meist gefederte, Unterkonstruktion aus Holz, Kunststoff und/oder Metall auf, wobei die Unterkonstruktion eine Art Gerüst bildet, das der Sitzvorrichtung Stabilität und Form verleiht. Die Lehnenelemente sind dabei zumeist über die Unterkonstruktion fest mit dem Sitzelement verbunden. Das hat den Nachteil, dass die Lehnenelemente in der Regel nicht auf einfache Weise entfernt und ausgetauscht werden können. Solche starren Sitzvorrichtungen eignen sich daher nicht für modulare Möbelsysteme, bei denen es wünschenswert wäre, wenn Sitz- und Lehnenelemente leicht ausgetauscht und frei miteinander kombiniert werden könnten.

Als "Kaltschaum" wird üblicherweise ein Schaumstoff bezeichnet, der sich gegenüber herkömmlichem Schaumstoff durch eine deutlich erhöhte Elastizität auszeichnet und ohne die Anwendung von Hitze hergestellt wird. Die beiden Hauptbestandteile des Kaltschaums sind Polyol und Isocyanat. Diese beiden Stoffe werden mit Wasser und verschiedenen weiteren Zusatz- und Hilfsstoffen vermischt und bei relativ geringen Temperaturen einem Schäumungsprozess unterzogen. Kaltschaum ist ein Polyetherschaumstoff (Polyurethan = PUR), der sich im Gegensatz zum Standardschaumstoff als so genannter HR-Schaumstoff (HR= High Resilent = hochelastisch) bei veränderter Rezeptur durch eine unregelmäßige, grobe Porenstruktur auszeichnet, die offenzellig ist und daher hohe Luftdurchlässigkeit und ein angenehmes Sitz- und Schlafklima sowie hohe Elastizität aufweist. Bei der Herstellung von Kaltschaum wird in der Grundverbindung bevorzugt Polyether anstelle der üblichen Dialkohole verwendet. So entstehen größere Poren, die für noch bessere Lüftungseigenschaften sowie bessere Durchlässigkeit von Feuchtigkeit sorgen. Bei diesem Prozess muss im Vergleich zur Herstellung von "Heißschaum" weniger Wärme zugesetzt werden (daher der Begriff "Kaltschaum"). Im Gegensatz zum herkömmlichen Heißschaum ist nach dem Schäumungsprozess keine Hitzeanwendung nötig, in der der Schaum aushärtet. Kaltschaum weist - im Gegensatz zum Heißschaum - nach dem Schäumungsprozess eine relativ geschlossene Struktur auf. Aus diesem Grund kann während des Aushärtens keine Feuchtigkeit in den Kaltschaumblock eindringen und dessen Eigenschaften beeinflussen. Vorteil dieser anfangs geschlossenen Struktur ist, dass der Kaltschaum - im Gegensatz zum Heißschaum - daher mit wesentlich höherer Stauchhärte produziert werden kann. Um dem Kaltschaum nach der Aushärtung die nötige Offenporigkeit zu verleihen, wird das Material anschließend gewalzt, um die Zellen zu öffnen. Die nun entstehende Offenporigkeit sorgt dafür, dass Kaltschaum luftdurchlässig und atmungsaktiv ist.

Nachdem Polyurethanschaum früher fast ausschließlich im Zusammenhang mit der Herstellung von Matratzen bekannt war, wird er mittlerweile immer häufiger auch in der Fertigung von Polstermöbeln verwendet. Die Sitzpolster vieler hochwertiger Polstermöbel bestehen mittlerweile überwiegend aus Kaltschaum. Polyurethanschaum passt sich dem menschlichen Körper exakt an und ist "punktelastisch", d. h. das Material wird in stärker belasteten Bereichen elastischer und in geringer belasteten Bereichen fester. Daher sitzt und liegt man darauf sehr bequem und ergonomisch. Darüber hinaus ist Polyurethanschaum hypoallergen, da er im Vergleich zu anderen Schaumstoffen nur sehr wenig Staub einlagert.

Zusammenfassung der Erfindung

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Sitzvorrichtung für ein modulares Möbelsystem zu schaffen, bei dem das Sitzelement und das oder die Lehnenelement(e) einfach voneinander getrennt und wieder miteinander verbunden werden können.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Nach der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ausnehmung zwei Bereiche umfasst, von denen sich einer in vertikaler Ebene und der andere in horizontaler Ebene durch mindestens einen Teil des Sitzelements erstreckt. Auf diese besonders vorteilhafte Weise kann das Verbindungselement besonders stabil und sicher im Sitzelement gehalten werden, so dass ein Verschieben des Verbindungselements weder in horizontaler noch in vertikaler Richtung möglich ist.

Die beiden Bereiche der Ausnehmung des Sitzelements können jeweils oberflächennah in mindestens einem Randbereich des Sitzelements angeordnet sein, um die Sitzfläche optimal auszunutzen und dem Lehnenelement maximale Stabilität zu verleihen.

In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Bereiche der Ausnehmung des Sitzelements zumindest annähernd rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Diese Ausführungsform ermöglicht beispielsweise die Aufnahme eines annähernd L-förmigen Verbindungselements, das für bestimmte erfindungsgemäße Sitzvorrichtungen besonders geeignet sein kann.

In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das Sitzelement einen Grundkörper umfasst, der vollständig aus Schaumstoff, insbesondere Kaltschaum, besteht. Diese Ausführungsform kann in einem einzigen Verfahrensschritt als komplettes Element hergestellt werden, ohne dass zusätzliche Elemente oder Komponenten angefertigt und/oder angebracht werden müssen. Bei der Verwendung von hochwertigen Schaumstoffen bzw. hochwertigem Kaltschaum kann darüber hinaus eine hochwertige Sitzvorrichtung zur Verfügung gestellt werden, die sich dem menschlichen Körper exakt anpasst und punktelastisch ist. Die Sitz-/Liegefläche ist bei dieser Ausführungsform sehr bequem und ergonomisch sowie hypoallergen.

Es kann für das Sitzelement erfindungsgemäß beispielsweise ein PUR-Kaltschaum mit einem Raumgewicht zwischen RG 30 und RG 80 verwendet werden. Es kann aber auch eine Kombination von Schäumen mit unterschiedlichen Raumgewichten eingesetzt werden, beispielsweise eine dickere Schicht RG 40, auf die eine dünnere Deckschicht RG 50 aufgebracht ist. Beispielsweise können erfindungsgemäß Kaltschäume des Typs 50/50 und/oder 40/50 verwendet werden.

Es kann für das Sitzelement erfindungsgemäß ferner beispielsweise ein PUR-Kaltschaum mit einer Stauchhärte zwischen 2,0 (weich) bis 5,0 (hart) verwendet werden.

Um den Sitz- und/oder Liegekomfort zusätzlich zu verbessern, kann das Sitzelement, insbesondere im Bereich der Sitzfläche, auch zusätzliche Federelemente umfassen.

In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das Lehnenelement mindestens eine Ausnehmung umfasst, die zur Aufnahme eines Teils des Verbindungselements vorgesehen ist. Hierdurch kann das Lehnenelement einfach auf einen aus dem Sitzelement hervorragenden Teil des Verbindungselements aufgesteckt werden, wobei das Verbindungselement in der Ausnehmung formschlüssig aufgenommen wird. Die erfindungsgemäße Verbindung des Sitzelements mit dem Lehnenelement oder mehreren Lehnenelementen ermöglicht das Bereitstellen einer modularen Sitzvorrichtung (bzw. eines modularen Sitzmöbelsystems), bei der verschiedene Sitzelemente frei mit unterschiedlichen Lehnenelementen kombiniert werden können. Die erfindungsgemäße Sitzvorrichtung kann also flexibel an die Bedürfnisse und Wünsche der Benutzer angepasst werden, wobei das Verbinden der einzelnen Elemente ohne großen Aufwand und werkzeuglos möglich ist. Die Ausnehmung des Lehnenelements kann beispielsweise oberflächennah in einem Randbereich des Lehnenelements angeordnet sein.

In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das Lehnenelement einen Grundkörper umfasst, der vollständig aus Schaumstoff, insbesondere Kaltschaum, besteht. Diese Ausführungsform kann in einem einzigen Verfahrensschritt als komplettes Element hergestellt werden, ohne dass zusätzliche Elemente oder Komponenten angefertigt und/oder angebracht werden müssen. Bei der Verwendung von hochwertigen Schaumstoffen bzw. hochwertigem Kaltschaum kann darüber hinaus ein hochwertiges Lehnenelement zur Verfügung gestellt werden, das sich dem menschlichen Körper exakt anpasst und punktelastisch ist. Die Stützfläche ist bei dieser Ausführungsform sehr bequem und ergonomisch sowie hypoallergen.

Es kann für das Lehnenelement erfindungsgemäß beispielsweise ein PUR-Kaltschaum mit einem Raumgewicht zwischen RG 25 und RG 70 verwendet werden. Es kann aber auch eine Kombination von Schäumen mit unterschiedlichen Raumgewichten eingesetzt werden, beispielsweise eine dickere Schicht RG 28, auf die eine dünnere Deckschicht RG 40 aufgebracht ist. Beispielsweise können erfindungsgemäß Kaltschäume des Typs 40/30 und/oder 28/65 verwendet werden.

Es kann für das Lehnenelement erfindungsgemäß ferner beispielsweise ein PUR-Kaltschaum mit einer Stauchhärte zwischen 2,0 (weich) bis 5,0 (hart) verwendet werden.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner durch ein Verbindungselement der eingangs genannten Art gelöst, welches mindestens zwei Schenkel umfasst, die zumindest annähernd rechtwinklig zueinander angeordnet sind, wobei einer der Schenkel zur Aufnahme in einen Bereich der Ausnehmung des Sitzelements und zur Aufnahme in die Ausnehmung des Lehnenelements vorgesehen ist. Das Verbindungselement ist vorzugsweise derart ausgebildet bzw. dimensioniert, dass es einfach in die Ausnehmungen eingebracht werden kann und in den Ausnehmungen formschlüssig gehalten wird. Durch das erfindungsgemäße Verbindungselement kann das Sitzelement mit dem Lehnenelement oder mehreren Lehnenelementen stabil verbunden werden, wobei das Verbinden der einzelnen Elemente ohne großen Aufwand und Weise werkzeuglos möglich ist. Es entsteht hierdurch eine modulare Sitzvorrichtung (bzw. ein modulares Sitzmöbelsystem), bei der verschiedene Sitzelemente frei mit unterschiedlichen Lehnenelementen kombiniert werden können. Die erfindungsgemäße Sitzvorrichtung kann also flexibel an die Bedürfnisse und Wünsche der Benutzer angepasst werden. Nach der Erfindung ist vorgesehen, dass der andere Schenkel zur Aufnahme in einen anderen Bereich der Ausnehmung des Sitzelements vorgesehen ist, so dass eine besonders stabile Verbindung zwischen Sitzelement und Lehnenelement(en) herstellbar ist.

In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Schenkel plattenförmig ausgebildet sind und das Verbindungselement insgesamt einen annährend L-förmigen Querschnitt aufweist.

In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verbindungselement zumindest teilweise aus Holz und/oder Kunststoff besteht.

"Schaumstoff" im Sinne der Erfindung ist ein künstlich hergestelltes Material mit zelliger Struktur und niedriger Dichte, das durch Schäumen eines Kunststoffes hergestellt wird und das komprimierbar ist, d. h. durch Druck kann sein Volumen deutlich verkleinert werden.

"Kaltschaum" im Sinne der Erfindung ist ein Polyetherschaumstoff (Polyurethan = PUR), bei dessen Herstellung in der Grundverbindung Polyether anstelle von Dialkoholen verwendet wird, so dass größere Poren im Material entstehen, die eine erhöhte Durchlässigkeit von Luft und Feuchtigkeit sowie eine höhere Elastizität bewirken.

"Raumgewicht" (= RG) im Sinne der Erfindung ist das Gewicht des verwendeten Materials pro Kubikmeter. Einheit des Raumgewichts ist Kilogramm pro Kubikmeter (kg/m3).

"Stauchhärte" im Sinne der Erfindung ist der Druck, der auf den Schaum einwirken muss, um ihn um 40% (65%, 25%) der Ausgangshöhe zusammenzudrücken. Einheit der Stauchhärte ist Kilopascal (kPa). Je höher die Stauchhärte des Schaums ist, desto fester ist er. Je geringer die Stauchhärte des Schaums ist, desto geringer seine Fähigkeit, nach Belastung wieder die ursprüngliche Form anzunehmen.

Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Abbildungen beispielhaft näher erläutert.

Kurze Beschreibung der Abbildungen

  • Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Sitzelements der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

    1. A) Außenansicht und
    2. B) Transparente Ansicht.
  • Figur 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Lehnenelements der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

    1. A) Außenansicht und
    2. B) Transparente Ansicht.
  • Figur 3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Lehnenelements und eines beispielhaften Sitzelements mit eingesetzten Verbindungselementen;

    1. A) Außenansicht und
    2. B) Transparente Ansicht.
  • Figur 4 zeigt eine perspektivische Ansicht einer zusammengesetzten beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

    1. A) Außenansicht und
    2. B) Transparente Ansicht.
  • Figur 5 zeigt eine perspektivische Ansicht zweier beispielhafter Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Verbindungselements;

    1. A) Ausführungsform für Standard-Lehnenelement und
    2. B) Ausführungsform für hohes Lehnenelement .

Beschreibung bevorzugter und beispielhafter Ausführungsformen der Erfindung

Figur 1 zeigt ein Beispiel eines Sitzelements 10 für eine erfindungsgemäße Vorrichtung. Das Sitzelement 10 umfasst einen quaderförmigen Grundkörper 11, der beispielsweise vollständig oder annähern vollständig aus Schaumstoff, beispielsweise Kaltschaum, bestehen kann. Das Sitzelement 10 weist drei Ausnehmungen 12, 13, 14 auf, die jeweils zwei Bereiche 12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 13.1, 13.2 umfassen. Jeweils ein Bereich 12.1, 13.1, 14.1 erstreckt sich dabei in der vertikalen Ebene des wie dargestellt ausgerichteten Grundkörpers 11, während sich der jeweils andere Bereich 12.2, 13.2, 14.2 in der horizontalen Ebene des wie dargestellt ausgerichteten Grundkörpers 11 erstreckt. Die vertikalen Bereiche 12.1, 13.1, 14.1 und die horizontalen Bereiche 12.2, 13.2, 14.2 sind jeweils annähernd rechtwinklig zueinander angeordnet, so dass die Ausnehmungen 12, 13, 14 jeweils L-förmig ausgebildet sind. Die Ausnehmungen 12, 13, 14 bzw. deren Bereiche 12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 13.1, 13.2 sind jeweils in der Nähe der jeweiligen Oberfläche des Sitzelements 10 (d. h. "oberflächennah") angeordnet. Alternativ könnten die Ausnehmungen jeweils aber auch teilweise oder vollständig weiter innerhalb oder mittig im Grundkörper 11 angeordnet sein. Die vertikalen Bereiche 12.1, 13.1, 14.1 der Ausnehmungen 12, 13, 14 sind jeweils taschenartig ausgebildet, d. h. sie sind nur nach oben an der Sitz-/Liegefläche 15 sowie nach unten an der Unterseite 16 offen und ansonsten vom Material des Grundkörpers 11 vollständig umschlossen, während die horizontalen Bereiche 12.2, 13.2, 14.2 der Ausnehmungen 12, 13, 14 jeweils eher muldenartig, d. h. nach unten an der Unterseite 16 offen, ausgebildet sind. Alternativ könnten die horizontalen Bereiche 12.2, 13.2, 14.2 jeweils aber auch an der Unterseite 16 teilweise oder vollständig vom Material des Grundkörpers 11 abgedeckt sein, wobei sie dann nur am Übergang zu den jeweiligen vertikalen Bereichen 12.1, 13.1, 14.1 offen wären. Die Ausnehmungen 12, 13, 14 dienen der Aufnahme der erfindungsgemäßen Verbindungselemente. Dies ist im Zusammenhang mit den Figuren 3 und 4 unten eingehend beschrieben.

Figur 2 zeigt ein beispielhaftes Lehnenelement 20 für eine erfindungsgemäße Vorrichtung. Das Lehnenelement 20 umfasst einen abgewinkelten Grundkörper 21, der einen langen Schenkel 22 und einen kurzen Schenkel 23 aufweist. Der Grundkörper 21 kann beispielsweise vollständig oder annähern vollständig aus Schaumstoff, beispielsweise Kaltschaum, bestehen. Das Lehnenelement 20 weist drei Ausnehmungen 24, 25, 26 auf, die jeweils taschenartig ausgebildet sind, d. h. sie sind nur nach unten an der Unterseite 27 offen und ansonsten vom Material des Grundkörpers 21 vollständig umschlossen. Die Ausnehmungen 24, 25, 26 sind jeweils in der Nähe der jeweiligen Oberfläche des Lehnenelements 20 (d. h. "oberflächennah") angeordnet. Alternativ könnten die Ausnehmungen jeweils aber auch teilweise oder vollständig weiter innerhalb oder mittig im Grundkörper 21 angeordnet sein. Die Ausnehmungen 24, 25, 26 dienen der Aufnahme der erfindungsgemäßen Verbindungselemente. Dies ist im Zusammenhang mit den Figuren 3 und 4 nachstehend näher erläutert.

Figur 3 zeigt das beispielhafte Lehnenelement 20 gemäß Figur 2 und das beispielhafte Sitzelement 10 gemäß Figur 1 mit eingesetzten Verbindungselementen 30. Die Verbindungselemente 30 sitzen jeweils formschlüssig in den Ausnehmungen 12, 13, 14 des Sitzelements 10, wobei der jeweils längere Schenkel 31 der Verbindungselemente 30 innerhalb der vertikalen Bereiche 12.1, 13.1, 14.1 der Ausnehmungen 12, 13, 14 und der jeweils kürzere Schenkel 32 der Verbindungselemente 30 innerhalb der horizontalen Bereiche 12.2, 13.2, 14.2 der Ausnehmungen 12, 13, 14 angeordnet ist. Ein Teil 33 der Verbindungselemente 30 ragt jeweils nach oben an der Sitz-/Liegefläche 15 aus dem Sitzelement 10 heraus. Auf diese Teile 33 wird das Lehnenelement 20 einfach aufgesteckt, wobei die Teile 33 der Verbindungselemente 30 jeweils formschlüssig in die Ausnehmungen 24, 25, 26 des Lehnenelements 20 aufgenommen werden. Da die Verbindungselemente 30 jeweils bezüglich ihrer Form und Dimensionen bzw. Stärke an die Ausnehmungen 12, 13, 14 des Sitzelements 10 sowie die Ausnehmungen 24, 25, 26 des Lehnenelements 20 angepasst sind und somit in diesen formschlüssig gehalten werden, sitzen die Verbindungselemente 30 besonders stabil und sicher sowohl im Sitzelement 10 als auch im Lehnenelement 20, so dass ein Verschieben des Verbindungselements weder in horizontaler noch in vertikaler Richtung möglich ist.

Figur 4 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 40 in zusammengesetzter Form. Die Verbindung des Lehnenelements 20 mit dem Sitzelement 10 wurde bereits oben in Bezug auf Figur 3 eingehend beschrieben. Durch die erfindungsgemäßen Verbindungselemente 30 wird das Sitzelement 10 mit dem Lehnenelement 20 stabil verbunden, wobei das Verbinden der einzelnen Elemente ohne großen Aufwand werkzeuglos möglich ist. Es entsteht hierdurch eine modulare Sitzvorrichtung 40, bei der verschiedene Sitzelemente 10 frei mit unterschiedlichen Lehnenelementen 20 kombiniert werden können. Die erfindungsgemäße Sitzvorrichtung 40 kann daher flexibel an die Bedürfnisse und Wünsche der Benutzer angepasst werden.

Figur 5 zeigt eine perspektivische Ansicht zweier beispielhafter Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Verbindungselements, wobei beide Verbindungselemente 50, 60 L-förmig ausgebildet sind und einen längeren Schenkel 51, 61 und einen kürzeren Schenkel 52, 62 umfassen. Der jeweils längere Schenkel 51, 61 der Verbindungselemente 50, 60 ist zur Aufnahme in einen Bereich der Ausnehmung eines Sitzelements und zur Aufnahme in die Ausnehmung eines Lehnenelements vorgesehen. Dabei können die Verbindungselemente 50, 60, wie durch die unterschiedlich langen Schenkel 51 und 61 deutlich wird, an die Maße der Sitz- und Lehnenelemente angepasst werden. Alternativ zu L-förmigen Verbindungselementen können diese aber auch jede andere an die jeweiligen Ausnehmungen angepasste Form aufweisen. Beispielsweise können auch schwert- oder plattenförmige Verbindungselemente zum Einsatz kommen.

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