MODULAR AUFBAUBARE SITZBANK

申请号 EP98941661.5 申请日 1998-09-23 公开(公告)号 EP1032292B1 公开(公告)日 2003-01-29
申请人 Vitra Patente AG; 发明人 FOSTER, Norman, Foster and Partners;
摘要 The invention relates to a bench having a modular structure and comprising several seats, which rests on a longitudinal beam (1) supported on feet (2). An individual seat is formed by a seat panel (4) which can be complemented by a backrest (6) and lateral armrests (7), as well as table tops (5). Benches of this kind can be used, for example, in airports and ferry terminals as well as long-distance train stations. The seat panels (4), backrests (6) and table tops (5) are removably fixed to the longitudinal beam (1) by means of holding plates (3, 3'). The feet (2) and armrests (7) are removably fixed directly to the longitudinal beam (1). The longitudinal beam (1) extends along the full length of the bench, consists preferably of a double-walled aluminium hollow profile and has a regular, triangular cross-section with three longitudinal side faces (10, 11, 12) as well as lateral grooves (13, 14, 15) situated in the area of the edges. The holding plates (3, 3') are pieces of a U-shaped sections cut to the required length. A holding plate (3) connected to a seat panel (4) or a table top (5) rests on the upper, first side face (10) of the longitudinal beam (1), while a holding plate (3') connected to a backrest (6) contacts the rear, i.e. third, side face (10) of the longitudinal beam (1). The principal advantages of the bench provided for in the invention are its variable configuration, the fact that it can be assembled at the place of use and that functional units can be easily replaced. Considerably less transport space is required for the delivery of unassembled functional units.
权利要求 Modular aufbaubare Sitzbank mit:a) einem auf Füssen (2) ruhenden Längsbalken (1) als Untergestell;b) separat am Längsbalken (1) fixierbaren Sitzplatten (4) und Rückenlehnen (6) sowie optionell am Längsbalken (1) fixierbaren Tischplatten (5) und Armlehnen (7), dadurch gekennzeichnet, dassc) eine oder mehrere Sitzplatten (4), eine oder mehrere Rückenlehnen (6) und wahlweise auch eine oder mehrere Tischplatten (5) auf je einer Halteplatte (3,3') vorzugsweise lösbar befestigt sind;d) die Halteplatten (3,3') direkt am Längsbalken (1) lös- und verschiebbar fixiert sind; unde) die Füsse (2) und Armlehnen (7) direkt am Längsbalken (1) lösbar fixiert sind.Sitzbank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dassa) der Längsbalken (1) sich über die Gesamtlänge der Sitzbank erstreckt;b) einen gleichmässigen dreieckförmigen Querschnitt mit drei longitudinalen Seitenflächen (10,11,12) aufweist; undc) vorzugsweise aus einem doppelwandigen Aluminium-Hohlprofil besteht.Sitzbank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatten (3,3')a) in der benötigten Länge abgetrennte Schienenstücke eines U-Profils sind;b) eine mittlere Flachpartie (30,30') mit einer Oberseite (33,33') und einer Unterseite (34,34') aufweisen;c) an der Unterseite (34,34') der Flachpartie (30,30') einerseits eine Abkantung (31,31') und andererseits eine Krallenpartie (32,32') ansetzt; wobeid) die Flachpartie (30) einer mit einer Sitzplatte (4) oder mit einer Tischplatte (5) verbundenen Halteplatte (3) auf die obere, erste Seitenfläche (10) des Längsbalkens (1) aufsetzt; unde) die Flachpartie (30') einer mit einer Rückenlehne (6) verbundenen Halteplatte (3') auf die an der Sitzbank rückwärtigen, dritten Seitenfläche (10) des Längsbalkens (1) ansetzt.Sitzbank nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dassa) der Längsbalken (1) zwischen den Seitenflächen (10,11,12) in den Eckbereichen drei Längsnuten (13,14,15) aufweist;b) die Krallenpartie (32) der mit einer Sitzplatte (4) oder einer Tischplatte (5) verbundenen Halteplatte (3) in die rückwärtige, dritte Längsnut (15) eingreift; und die Abkantung (31) dieser Halteplatte (3) die vordere, erste Längsnut (13) zumindest partiell übergreift; undc) die Krallenpartie (32') der mit einer Rückenlehne (6) verbundenen Halteplatte (3') ebenfalls in die rückwärtige, dritte Längsnut (15) eingreift; und die Abkantung (31') dieser Halteplatte (3') die untere, zweite Längsnut (14) zumindest partiell übergreift.Sitzbank nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dassa) in der Abkantung (31) der mit einer Sitzplatte (4) oder einer Tischplatte (5) verbundenen Halteplatte (3) eine in die vordere, erste Längsnut (13) gerichtete Innengewindebohrung (310) vorgesehen ist, wodurch eine in diese Innengewindebohrung (310) maximal eingedrehte Klemmschraube (17) mit ihrer Spitze gegen den Längsbalken (1) drückt und somit die gewählte Positionierung der Halteplatte (3) auf dem Längsbalken (1) fixiert ist; undb) in der Abkantung (31') der mit einer Rückenlehne (6) verbundenen Halteplatte (3') eine in die untere, zweite Längsnut (14) gerichtete Innengewindebohrung (310') vorgesehen ist, wodurch eine in diese Innengewindebohrung (310') maximal eingedrehte Klemmschraube (17') mit ihrer Spitze gegen den Längsbalken (1) drückt und somit die gewählte Positionierung der Halteplatte (3') auf dem Längsbalken (1) fixiert ist.Sitzbank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dassa) die Armlehnen (7) auf die obere, erste Seitenfläche (10) aufgesetzt am Längsbalken (1) anmontierbar sind; undb) ein Fuss (2) aus zwei separaten Beinen (20,20') besteht, wobei ein Bein (20) an der vorderen, zweiten Seitenfläche (11) und das andere Bein (20') an der rückwärtigen, dritten Seitenfläche (12) angesetzt am Längsbalken (1) anmontierbar ist.Sitzbank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dassa) die Beine (20,20') entweder mit einer darüber angeordneten Armlehne (7) oder zur Gegenhalterung mit einem klammerförmigen Brückenteil (8), das auf die obere, erste Seitenfläche (10) des Längsbalkens (1) aufgesetzt ist, lösbar verbunden sind, wobei die Beine (20,20') gemeinsam mit der Armlehne (7) oder dem die Armlehne (7) ersetzenden Brückenteil (8) den Längsbalken (1) umfassen; undb) die Armlehne (7), sofern an der eingesetzten Position keine Beine (20,20') zur Gegenhalterung vorhanden sind, mit einem den Längsbalken (1) von unten umfassenden V-förmigen Bügelteil (9), welches die zweite und dritte Seitenfläche (11,12) umgreift, lösbar verbunden ist.Sitzbank nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dassa) die Beine (20,20') je eine Basisstrebe (21,21') besitzen, an deren Unterkante sich eine nach oben weisende Hakenkontur 24,24' befindet; wobei im montierten Zustandb) die Basisstreben (21,21'), sich gegenüber stehend, an der zweiten bzw. dritten Seitenfläche (11,12) am Längsbalken (1) anliegen; undc) die Hakenkonturen (24,24') in die untere Längsnut (14) am Längsbalken (1) eingreifen.Sitzbank nach Anspruch 1 und 6 und 7, dadurch gekennzeichnet. dass die Verbindungen zwischen:a) einerseits der Halteplatte (3,3') und andererseits der Sitzplatte (4) oder der Tischplatte (5) oder der Rückenlehne (6);b) einerseits den Beinen (20,20') und andererseits der Armlehne (7) oder dem Brückenteil (8); undc) einerseits der Armlehne (7) und andererseits dem Bügelteil (9), mittels Schrauben (37,37';27) realisiert sind.Sitzbank nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dassa) zum Durchtritt von Schrauben (37,37') in der Sitzplatte (4), in der Tischplatte (5) und in der Rückenlehne (6) Löcher (40,50,60) vorhanden sind, und zum Eingriff dieser Schrauben (37,37') in den Halteplatten (3,3') komplementäre Innengewindebohrungen (35,35') vorgesehen sind; undb) zum Durchtritt von Schrauben (27) die Rückenlehne (6) und das Brückenteil (8) Löcher (730,740;840,830) aufweisen, und zum Eingriff dieser Schrauben (27) in den Beinen (20,20') oder im Bügelteil (9) komplementäre Innengewindebohrungen (230,230';920,910) vorhanden sind.Sitzbank nach Anspruch 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstreben (21,21') der Beine (20,20') an ihren Oberkanten je eine Aussparung (23,23') besitzen, in welche im montierten Zustand entweder der Absatz (84) und die Zehe (83) des Brückenteils (8) oder der Absatz (74) und die Zehe (73) der Armlehne (7) eingefügt sind.
说明书全文

Anwendungsgebiet der Erfindung

Die Erfindung betrifft eine modular aufbaubare Sitzbank mit mehreren auf einem Untergestell ruhenden Sitzplätzen. Der einzelne Sitzplatz weist eine Sitzplatte auf, welche durch eine Rückenlehne und seitliche Armlehnen ergänzbar ist. Aussen oder innerhalb der Sitzbank gelegen, können Tischplatten eingefügt werden. Solcherart Sitzbänke werden z.B. auf Flug- und Fährhäfen sowie Fernbahnhöfen eingesetzt.

Stand der Technik

In der Firmenschrift "vitra® - CLASSICS - EAMES COLLECTION" der Vitra® GmbH, Weil am Rhein / Deutschland, 1/86, wird eine Sitzbank gezeigt, deren Untergestell aus einem Längsbalken in Gestalt eines T-Profils und zwei auf dem Boden aufsetzenden Füssen besteht. Der Horizontalschenkel des T-Profils liegt oben, während der daran mittig ansetzende Vertikalschenkel abwärts weist. Die Füsse sind an den Aussenflanken der Sitzbank oder nahe dieser Aussenflanken angeschraubt, untergreifen das T-Profil mit ihrer nach oben offenen Gabel und besitzen jeweils zwei sich quer zur Längsrichtung der Sitzbank erstreckende Ausleger, so dass die Sitzbank sowohl bei nach vorn als auch bei nach hinten neigender Belastung einen festen Stand hat. Bei Sitzbänken mit vielen Sitzflächen sind über die Länge der Sitzbank weitere Füsse angeordnet. Beidseits jeder Sitzfläche sind jeweils zwei etwa L-förmige Konsolen von oben auf den Horizontalschenkel des T-Profils aufgeschraubt. Zwischen den etwa horizontalen Sitzschenkeln zwei benachbarter Konsolen ist die Sitzplatte und zwischen den zugehörigen etwa vertikalen Lehnenschenkeln die Rückenlehne eingefügt. An die Lehnenschenkel sind horizontal sich erstreckende Armlehnen angeschraubt, welche die jeweils dazwischen liegende Sitzplatte seitlich flankieren. Einzelne Sitze mit ihren Sitzplatten und Rückenlehnen kann man aussparen und dort Tischplatten einfügen, welche ebenfalls auf den Horizontalschenkel des T-Profils aufgeschraubt sind.

Diese Sitzbänke sind seit Jahrzehnten im Einsatz. Bei den heutigen Erfordernissen nach möglichst geringem Montageaufwand, hoher Variabilität in den Ausstattungsmöglichkeiten, raumsparendem Transportvolumen und Gewichtsersparnis, entspricht die vorbeschriebene Sitzbank nicht mehr allen Anforderungen. So sind die als Träger für die Sitzplatten und die Rückenlehnen verwendeten Konsolen sowie die Füsse relativ sperrig und materialintensiv. Zum Verschrauben der Füsse und der Konsolen mit dem Längsbalken muss in diesen eine grössere Zahl von Schraubenlöchern eingebracht werden. Somit ergibt sich entweder am Einsatzort der Sitzbänke ein recht hoher und zeitaufwendiger Montageaufwand oder die vorgefertigten Sitzbänke müssen als voluminöse Einrichtungsgegenstände über die Anlieferungsstrecke transportiert werden. Die Konsolen sind für die Aufnahme von Sitzplatten und Rückenlehnen ausgelegt, so dass man bei Sitzbänken, welche in Zonen für Kurzzeitaufenthalte eingesetzt werden, nicht auf die Rückenlehnen verzichten kann. Ebenso problematisch wäre es, die stets vorgesehenen Armlehnen für Kurzzeitaufenthalte entfallen zu lassen.

Die Druckschrift EP-A-0 470 036 zeigt eine Sitzbank gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Aufgabe der Erfindung

Angesichts der vorbeschriebenen Unvollkommenheiten, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine modular aufbaubare Sitzbank des hiesigen Typs mit einem Längsbalken im Untergestell vorzuschlagen, deren Funktionseinheiten, nämlich Sitzplatten, Rückenlehnen, Armlehnen und Tischplatten, frei variabel angeordnet werden können, ohne einem Raster aus feststehend vorgesehenen Klemmelementen folgen zu müssen. Die Sitzbank soll sich auf der Basis lösbarer Verbindungen aufbauen lassen, so dass die Montage am Einsatzort zeitsparend und effizient vorgenommen werden kann. Alle genannten Funktionselemente sowie Füsse und Halterungen sollen bei Lagerung und Transport möglichst wenig Raum benötigen. Das spätere Abwandeln und der Service aufgebauter Sitzbänke muss einfach zu realisieren sein. Es versteht sich, dass die Sitzbank auch bei ungleichmässiger Belastung einen sicheren Stand gewährleisten muss. Schliesslich soll die Sitzbank auch bei Erfüllung individueller Kundenwünsche in rationeller Weise, zu günstigen Kosten produziert werden können. Letztlich muss die Konstruktion ein dem Zeitgeschmack entsprechendes Design ermöglichen.

Übersicht über die Erfindung

Die erfindungsgemäße Sitzbank zeichnet sich durch die gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1 aus.

Das Wesen der Erfindung besteht darin, dass die modular aufbaubare Sitzbank als Untergestell einen auf Füssen ruhenden Längsbalken aufweist, wobei die einzelne Sitzplatte und die einzelne Rückenlehne sowie optionell einzeln einsetzbare Tischplatten mit je einer Halteplatte verbunden und alle Halteplatten am Längsbalken fixiert sind. Die Verbindung zwischen einerseits der Sitzplatte, Rückenlehne oder Tischplatte und andererseits der Halteplatte ist vorzugsweise lösbar und z.B. mittels Schrauben realisiert. Die Fixierung der Halteplatten am Längsbalken ist ebenfalls lösbar gestaltet, vorzugsweise mittels Schrauben. Die den Längsbalken stützenden Füsse sowie optionell einsetzbare Armlehnen sind direkt an den Längsbalken lösbar anmontiert. Der Längsbalken erstreckt sich über die Gesamtlänge der Sitzbank und hat vorzugsweise einen gleichmässigen dreieckförmigen Querschnitt mit drei longitudinalen Seitenflächen und drei Längsnuten in den Eckbereichen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Längsbalken ein doppelwandiges Aluminium-Hohlprofil.

Die verwendeten Halteplatten sind in der benötigten Länge abgetrennte Schienenstücke ähnlich einem U-Profil mit einer mittleren Flachpartie und kurzen Seitenpartien. Im montierten Zustand sitzt die Flachpartie einer mit einer Sitzplatte oder einer Tischplatte verbundenen Halteplatte auf der oberen Seitenfläche des Längsbalkens auf. Die Armlehnen sind ebenfalls auf der oberen Seitenfläche des Längsbalkens aufsitzend montiert. Die Flachpartie einer mit einer Rückenlehne verbundenen Halteplatte sitzt auf der zur Sitzbank rückwärtigen Seitenfläche des Längsbalkens auf.

Die zwei separaten, zusammen einen Fuss bildenden Beine, sind paarweise an den Längsbalken anmontiert, wobei ein Bein an der vorderen Seitenfläche und das andere Bein an der rückwärtigen Seitenfläche ansetzt. Die Beine sind entweder mit einer darüber angeordneten Armlehne oder zur Gegenhalterung mit einem Brückenteil verbunden, wobei die drei Teile den Längsbalken umfassen. Ist an der eingesetzten Position einer Armlehne kein Fuss zur Gegenhalterung vorhanden, wird ein den Längsbalken von unten umfassendes Bügelteil verwendet. Lösbar miteinander verbunden, z.B. verschraubt, werden die Beine mit der Armlehne oder dem Brückenteil bzw. die Armlehne mit dem Bügelteil.

Die erfindungsgemässe Sitzbank erlaubt deren variable Konfiguration mit neben den Sitzplatten und Rückenlehnen einzufügenden Armlehnen und Tischplatten, ohne an ein Raster aus feststehenden Klemmelementen oder Schweisspunkten gebunden zu sein. Unmittelbar und rationell können der Zuschnitt der benötigten Länge des Längsbalkens von einer Profilstange, die gesamte Montage und Abänderung der Sitzbank sowie der Austausch von Funktionseinheiten als Service am Einsatzort erfolgen. Damit vereinfacht sich die Projektierungsphase. Bei der Anlieferung und Einlagerung der unmontierten Funktionseinheiten einer Sitzbank wird entscheidend weniger Raum benötigt, als für eine bereits zusammen gebaute Sitzbank. Die Raumersparnis potenziert sich, wenn ein grösseres Areal, z.B. ein Flughafenterminal, mit einer Vielzahl von Sitzbänken auszustatten ist.

Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen

Es zeigen:

Figur 1:
eine Sitzbank als Ganzes in Perspektivdarstellung;

Figur 2:
die Einzelteile der Sitzbank in Explosivdarstellung;

Figur 3A:
ein Fuss mit zwei Beinen und einem Brückenteil;

Figur 3B:
die Endbefestigung eines Fusses in Frontansicht;

Figur 3C:
die Darstellung gemäss Figur 3B in der Perspektive;

Figur 4:
die Befestigung von Sitzplatte und Rückenlehne als Teilschnitt;

Figur 5A:
eine Armlehne mit Bügelteil;

Figur 5B:
die Befestigung der Armlehne mit einem Bügelteil in Frontansicht;

Figur 5C:
die Darstellung gemäss Figur 5B in der Perspektive;

Figur 6A:
die Befestigung der Armlehne und einem darunter angeordneten Fuss in Frontansicht;

Figur 6B:
die Darstellung gemäss Figur 6A in der Perspektive; und

Figur 7:
die Befestigung einer Tischplatte.

Ausführungsbeispiel

Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels zur erfindungsgemässen Sitzbank. Im Anhang an die Beschreibung werden erwähnenswerte, mögliche Modifikationen aufgelistet.

Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung: sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder späteren Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in nachfolgenden Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.

Figur 1

Die Sitzbank weist als Untergestell einen sich horizontal und über die gesamte Länge der Sitzbank erstreckenden Längsbalken 1 auf, an den zumindest zwei Füsse 2, ansetzen. Der Längsbalken 1 hat ein im Prinzip dreieckförmiges Querschnittsprofil mit drei longitudinal laufenden, identischen Seitenflächen 10,11,12, wobei die erste Seitenfläche 10 horizontal oben liegt, die zweite, schräge Seitenfläche 11 nach vorn gerichtet ist und die dritte, ebenfalls schräge Seitenfläche 12 rückwärtig an der Sitzbank liegt. Auf der oberen Seitenfläche 10 sind profilierte Halteplatten 3 aufgesetzt fixiert, an denen Sitzplatten 4 oder Tischplatten 5 befestigt sind. Im hiesigen Beispiel wurden nebeneinander zwei Sitzplatten 4 angeordnet, denen eine Tischplatte 5 und abschliessend eine weitere Sitzplatte 4 folgen. Halteplatten 3' werden auch benutzt, um die den Sitzplatten 4 zugeordneten Rückenlehnen 6 zu befestigen, wobei die Halteplatten 3' dann an der dritten, rückwärtigen Seitenfläche 12 fixiert sind (s. Figuren 2 und 4). Ein Fuss 2 besteht aus zwei identischen, separaten Beinen 20,20', die in einer Ebene aufeinander gerichtet an die zweite und dritte Seitenfläche 11,12 an den Längsbalken 1 ansetzen. Seitlich jeder Sitzplatte 4 können Armlehnen 7 angebracht werden, die auf der oben liegenden, ersten Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 aufgesetzt sind. Im dargestellten Beispiel weist nur die Zweiergruppe von Sitzen mit den Sitzplatten 4 und den Rückenlehnen 6 jeweils äusserlich eine Armlehne 7 auf. So könnte sich nur der in Front sitzende Benutzer mit seinem rechten Arm abstützen, während der mittlere Benutzer eine Auflage für seinen linken Arm findet.

Figuren 2 und 3A

Der Längsbalken 1 weist die drei äusseren Seitenflächen 10,11,12 und je eine sich axial erstreckende erste, zweite und dritte Längsnut 13,14,15 in den drei Kantenbereichen des im Querschnitt dreieckförmigen Längsbalkens 1 auf, welcher vorzugsweise ein doppelwandiges Aluminium-Hohlprofil ist. Die erste Seitenfläche 10 wird somit von der ersten und der dritten Längsnut 13,15 flankiert, die zweite Seitenfläche 11 liegt zwischen der ersten und der zweiten Längsnut 13,14, während die dritte Seitenfläche 12 sich zwischen der zweiten und der dritten Längsnut 14,15 befindet. Alle Seitenflächen 10,11,12 und alle Längsnuten 13,14,15 sind gleich.

Das einzelne Bein 20,20' eines Fusses 2 weist eine Basisstrebe 21,21' sowie daran ansetzende Längsstreben 28,28' auf, die sich zum Boden hin erstrecken und in einem auf den Boden aufsetzenden Fusselement 29,29' münden. Dieses Fusselement 29,29' ist höhenverstellbar und so zur Nivellierung der Sitzbank geeignet. Die Basisstrebe 21 des ersten Beins 20 ist zum Ansetzen an die zweite Seitenfläche 11 und die Basisstrebe 21' des zweiten Beins 20' zum Ansetzen an die dritte Seitenfläche 12 bestimmt. An der Oberkante besitzt die Basisstrebe 21,21' eine Aussparung 23,23' und an der Unterkante eine nach oben weisende Hakenkontur 24,24'.

Die Halteplatte 3,3' ist ein abgetrenntes Schienenstück mit der mittleren Flachpartie 30,30' der daran einerseits ansetzenden Abkantung 31,31' sowie der gegenüber der Abkantung 31,31' an der Flachpartie 30,30' ansetzenden Krallenpartie 32,32'. An der Flachpartie 30,30' werden deren Oberseite 33,33' und deren Unterseite 34,34' definiert. Die Abkantung 31,31' und die Krallenpartie 32,32' befinden sich an der Unterseite 34,34', wobei die Krallenpartie 32,32' mit der Unterseite 34,34' einen Winkel von ca. 90° einnimmt, während die Abkantung 31,31' etwa rechtwinkling zur Unterseite 34,34' steht. In der Flachpartie 30,30' sind paarweise Löcher 35,35' vorhanden, die dem Durchtritt von Befestigungselementen zum Befestigen von Sitzplatten 4, Tischplatten 5 oder Rückenlehnen 6 an der Halteplatte 3,3' dienen. Ein solches Loch 35,35' ist z.B. als Durchgangsbohrung zum Durchstecken einer Schraube von der Unterseite 34,34' der Halteplatte 3,3' ausgebildet, wobei der Schraubenschaft dann in die zu halternde Sitzplatte 4, Tischplatte 5 oder Rückenlehne 6 eingreift. Sieht man das Loch 35,35' als Innengewindebohrung vor, liegt der Schraubenkopf auf der Seite der Sitzplatte 4, Tischplatte 5 oder Rückenlehne 6. Bei Verwendung der Halteplatte 3 zur Befestigung einer Sitzplatte 4 oder Tischplatte 5 kommt die Unterseite 34 der Flachpartie 30 der Halteplatte 3 auf der oberen, ersten Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 zu liegen; wird die Halteplatte 3' zur Befestigung einer Rückenlehne 6 benutzt, liegt die Unterseite 34' an der rückwärtigen, dritten Seitenfläche 12 an (s. Figur 4).

Die ergonomisch geschwungene Sitzplatte 4 ist ein zumindest weitgehend starres Flächengebilde - z.B. eine Holz- oder Kunststoffplatte -, die mit optisch dekorativem und hautfreundlichem Material, wie Leder oder Stoff, überzogen sein kann. Im hinteren Bereich der Sitzplatte 4 befinden sich Löcher 40, die zum Einbringen von Befestigungselementen, komplementär zu den Löchern 35 in der Halteplatte 3, angeordnet sind.

Für die Tischplatte 5 verwendet man ebenfalls ein Flächengebilde, beispielsweise wiederum eine Holz- oder Kunststoffplatte. Auch zur Befestigung der Tischplatte 5 dient eine Halteplatte 3 mit den darin vorgesehenen Löchern 35 zur Aufnahme von Befestigungselementen. Es bietet sich an, die zu den Löchern 35 in der Halteplatte 3 komplementär in der Tischplatte 5 vorzusehenden Löcher 50 nicht in dessen hinteren Bereich, sondern näher der Mittelachse anzuordnen. Somit kann eine Tischplatte 5 mit grösserer Fläche eingesetzt werden, die trotzdem nicht nach vorn über die Vorderkanten der Sitzplatten 4 hinausragt, sondern sich partiell rückwärtig zur Sitzbank erstreckt.

Auch die Rückenlehne 6 besitzt eine ergonomische Wölbung und kann als zumindest weitgehend starres Flächengebilde eine Holz- oder Kunststoffplatte sein, die gleich oder ähnlich der Sitzplatte 4 einen Überzug aufweist. Die Löcher 60 zum Einbringen von Befestigungselementen - wiederum komplementär zu den Löchern 35' in der verwendeten Halteplatte 3' - sind bei der Rückenlehne 6 im unteren Bereich positioniert.

Die zum Anordnen seitlich einer Sitzplatte 4 und Aufsetzen auf die obere, erste Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 vorgesehene Armlehne 7 besitzt zuunterst eine Querstrebe 71, einen davon schräg nach vorn aufsteigenden Ast 78 sowie einen vom Ast 78 nach rückwärtig horizontal gebogenen, frei endenden Bügel 79. Die Querstrebe 71 ist zum Aufsetzen auf die Seitenfläche 10 bestimmt. Hinten an der Querstrebe 71, rückwärtig zur Sitzbank, setzt eine abwärts gebogene Zehe 73 an. Vorn an der Querstrebe 71, unterhalb des aufsteigenden Astes 78, erstreckt sich ein abwärts gebogener Absatz 74. Zehe 73 und Absatz 74 haben im Prinzip die gleiche Form und durch beide verläuft ein Loch 730,740 für den Durchtritt von Befestigungselementen.

Zum seitlichen Verschluss des hohlen Längsbalkens 1 ist eine zum Querschnitt des Längsbalkens 1 kongruente Abdeckplatte 16 vorgesehen, welche man auf beide offenen Enden des Längsbalkens 1 aufstecken kann.

Wird über einem an den Längsbalken 1 angesetzten Fuss 2 mit seinen zwei Beinen 20,20' keine Armlehne 7 montiert, so ersetzt man die fehlende Querstrebe 71 der Armlehne 7 durch ein klammerförmiges Brückenteil 8, welches seinerseits eine Querstrebe 81, eine Zehe 83 und einen Absatz 84 aufweist. Zehe 83 und Absatz 84 besitzen die gleiche Gestalt und durch beide verläuft ein Loch 830,840 für den Durchtritt von Befestigungselementen.

Figuren 3B und 3C

Um den Längsbalken 1 sind seitlich die beiden Beine 20,20' und obenauf das Brückenteil 8 angesetzt. Hierbei liegen die Basisstreben 21,21' an der vorderen, zweiten Seitenfläche 11 bzw. an der rückwärtigen, dritten Seitenfläche 12 an. Die beiden Hakenkonturen 24,24' greifen jeweils in die untere, zweite Längsnut 14 ein und stossen bündig aneinander. Die Aussparungen 23,23' an den Beinen 20,20' kommen benachbart zur ersten bzw. dritten Längsnut 13,15 zu liegen. Von der Aussparung 23,23' erstreckt sich eine Innengewindebohrung 230,230' in die Basisstrebe 21,21' hinein. Die Querstrebe 81 des Brückenteils 8 liegt auf der oberen, ersten Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 auf. Zehe 83 und Absatz 84 des Brückenteils 8 ragen partiell in die dritte bzw. erste Längsnut 15,13 am Längsbalken 1 hinein und kommen zugleich in den Aussparungen 23',23 der Beine 20',20 zu liegen. Die Löcher 830,840 im Brückenteil 8 fluchten mit den Innengewindebohrungen 230',230 in den Basistreben 21',21, so dass Schrauben 27 als Befestigungselemente durch das Brückenteil 8 in die Beine 20,20' eingedreht werden können. Auf diese Weise entsteht um den Längsbalken 1 ein verspannter Verbund aus den beiden zum Boden sich erstreckenden Beinen 20,20' und dem oben aufliegenden Brückenteil 8.

Figur 4

Ersichtlich ist die Befestigung der horizontalen Sitzplatte 4 und Rückenlehne 6 mittels je einer Halteplatte 3,3' am Längsbalken 1. Durch die Löcher 40 in der Sitzplatte 4 greifen Schrauben 37 in die als Innengewindebohrungen ausgebildeten Löcher 35 in der Halteplatte 3 ein, deren Unterseite 34 auf der ersten Seitenfläche 10 aufliegt. Die Krallenpartie 32 der Halteplatte 3 umgreift die Seitenfläche 10 und greift in die dritte Längsnut 15 am Längsbalken 1 hinein. In der Abkantung 31 der Halteplatte 3, welche die erste Längsnut 13 in Querrichtung übergreift, ist eine Innengewindebohrung 310 vorgesehen, die auf diese erste Längsnut 13 gerichtet ist. In die Innengewindebohrung 310 ist eine Klemmschraube 17 einschraubbar, deren Spitze in der ersten Längsnut 13 gegen den Längsbalken 1 drückt und so die Halteplatte 3 samt angeschraubter Sitzplatte 4 fixiert.

Analog sind die Verschraubung zwischen Rückenlehne 6 und Halteplatte 3' sowie die Fixierung der Rückenlehne 6 am Längsbalken 1 realisiert. Durch die Löcher 60 in der Rückenlehne 6 greifen Schrauben 37' in die Innengewindebohrungen 35' der Halteplatte 3' ein, deren Unterseite 34' auf der dritten Seitenfläche 12 des Längsbalkens 1 aufliegt. Die Krallenpartie 32' dieser Halteplatte 3' umgreift die dritte Seitenfläche 12, greift in die dritte Längsnut 15 am Längsbalken 1 ein und trifft hier mit der Krallenpartie 32 der Halteplatte 3 zusammen, welche mit der Sitzplatte 4 verschraubt ist. Auch in der Abkantung 31' der Halteplatte 3', welche die zweite Längsnut 14 in Querrichtung übergreift, ist eine Innengewindebohrung 310' vorgesehen, die auf diese zweite Längsnut 14 gerichtet ist. In die Innengewindebohrung 310' wird ebenfalls eine Klemmschraube 17' eingeschraubt, deren Spitze in der zweiten Längsnut 14 gegen den Längsbalken 1 drückt und so die Halteplatte 3' samt angeschraubter Rückenlehne 6 fixiert. Stösst die Spitze der Klemmschraube 17,17' in den Längsnuten 13,14 auf den Längsbalken 1, so wird mit tieferem Eindrehen der Klemmschraube 17,17' die Krallenpartie 32,32' der Halteplatte 3,3' fester in die dritte Längsnut 15 hineingezogen.

Figuren 5A bis 5C

Wird die Armlehne 7 an einer Position auf den Längsbalken 1 aufgesetzt, wo sich darunter kein Fuss 2 mit seinen zwei Beinen 20,20' befindet, so ersetzt man die zur Gegenhalterung fehlenden Beine 20,20' mit deren Basisstreben 21,21' durch ein V-förmiges Bügelteil 9. Eine kurze Bodenstrebe 90 sowie je eine davon seitlich aufsteigende Flankenstrebe 91,92 bilden das einstückige Bügelteil 9. Ist das Bügelteil 9 von seiten der zweiten Längsnut 14 auf den Längsbalken 1 aufgesteckt, so fügen sich die beiden Flankenstreben 91,92 an die zweite und dritte Seitenfläche 11,12 des Längsbalkens 1, während die Bodenstrebe 90 die zweite Längsnut 14 des Längsbalkens 1 überdeckt. Mittig auf der Oberseite der Bodenstrebe 90 kann eine Nase 94 vorhanden sein, die in ihrer Gestalt den beiden aneinander gefügten Hakenkonturen 24,24' an den Beinen 20,20' entspricht und zum Eingriff in die untere, zweite Längsnut 14 am Längsbalken 1 bestimmt ist. Die Flankenstreben 91,92 enden auf der Höhe der ersten und dritten Längsnut 13,15. Von den freien Enden der Flankenstreben 91,92 erstreckt sich je eine Innengewindebohrung 910,920 zum Verschrauben mit der über dem Bügelteil 9 auf die erste Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 aufzusetzenden Armlehne 7.

Von der Armlehne 7 liegt die Querstrebe 71 auf der ersten Seitenfläche 10 auf. In Zehe 73 und Absatz 74 sind Löcher 730,740 vorgesehen, welche mit den Innengewindebohrungen 920,910 im Bügelteil 9 fluchten, so dass Schrauben 27 eingedreht werden können. Die äusseren Bereiche der Unterseiten von Zehe 73 und Absatz 74 liegen auf den freien Enden der Flankenstreben 92,91 auf, während die hinteren Bereiche partiell in die dritte bzw. erste Längsnut 15,13 hineinragen. Zum Anbringen einer Armlehne 7 benötigt man als Gegenstück entweder einen Fuss 2 mit seinen zwei Beinen 20,20' oder ein Bügelteil 9. Somit können nach Bedarf jeder Sitzplatte 4, unabhängig von deren Position, Armlehnen 7 zugeordnet werden.

Figuren 6A und 6B

Diese Anordnung könnte am Ende oder innerhalb einer längeren Sitzbank auftreten, wo zugleich ein Fuss 2 zur Abstützung und darüber eine Armlehne 7 vorgesehen sind. Anstelle mit einem Bügelteil 9 ist die auf den Längsbalken 1 aufgesetzte Armlehne 7 jetzt mit einem darunter angeordneten Fuss 2, bestehend aus zwei identischen Beinen 20,20', verschraubt. Gestalt und Positionierung des Fusses 2 unten am Längsbalken 1 bzw. der Armlehne 7 auf dem Längsbalken 1 entsprechen den Figuren 3B und 3C bzw. 5B und 5C. Die Basisstreben 21,21' der Beine 20,20' liegen an der zweiten und dritten Seitenfläche 11,12 des Längsbalkens 1 an. Die Aussparungen 23,23' der Beine 20,20' liegen benachbart zur ersten und dritten Längsnut 13,15 und die beieinander liegenden Hakenkonturen 24,24' greifen in die untere, zweite Längsnut 14 ein. Die äusseren Bereiche der Unterseiten von Zehe 73 und Absatz 74 sind in die Aussparungen 23',23 eingefügt, während die hinteren Bereiche partiell in die dritte bzw. erste Längsnut 15,13 hineinragen. Die Innengewindebohrungen 230,230' in den Beinen 20,20' nehmen die durch die Löcher 740,730 in der Armlehne 7 eingeführten Schrauben 27 auf.

Figur 7

Zur Befestigung der Tischplatte 5 benutzt man ebenfalls eine Halteplatte 3, wie zur Befestigung einer Sitzplatte 4. Gestalt und Positionierung der Halteplatte 3 auf dem Längsbalken 1 entsprechen den Figuren 2 und 4. Die Halteplatte 3 wird mit ihrer Unterseite 34 auf die obere, erste Seitenfläche 10 des Längsbalkens 1 aufgesetzt. Durch die Löcher 50 in der Tischplatte 5 greifen Schrauben 37 in die in der Halteplatte 3 vorhandenen Innengewindebohrungen 35 ein, so dass die Tischplatte 5 auf der Halteplatte 3 festgeschraubt ist. Im aufgesetzten Zustand greift die Krallenpartie 32 der Halteplatte 3 in die dritte Längsnut 15 ein, während die Abkantung 31 die erste Längsnut 13 quer übergreift. Wiederum ist in der Abkantung 31 zumindest eine auf die erste Längsnut 13 gerichtete Innengewindebohrung 310 zur Aufnahme einer Klemmschraube 17 vorgesehen. Soll der Verbund aus Halteplatte 3 und Tischplatte 5 in seiner axialen Position auf dem Längsbalken 1 fixiert werden, geschieht das durch Eindrehen der Klemmschraube 17, so dass deren Spitze sich in der ersten Längsnut 13 gegen den Längsbalken 1 drückt.

Zu den vorbeschriebenen Ausführungsformen der Bank sind weitere konstruktive Variationen realisierbar. Hier ausdrücklich erwähnt seien noch:

  • Es versteht sich, dass die Länge der Sitzbank beliebig nach Raumangebot und Arrangement eines Feldes von Sitzbänken wählbar ist und die Bestückung mit Sitzplatten 4, Tischplatten 5, Rückenlehnen 6 und Armlehnen 7 variabel erfolgen kann. In Aufenthaltszonen mit kürzeren Wartezeiten könnte man auf die Rücken- und Armlehnen 6,7 sowie Tischplatten 5 verzichten, während man in Aufenthaltszonen mit mehrstündiger Verweildauer - z.B. Transiträume auf Interkontinentalflughäfen oder auf Personenschiffsfähren mit stundenlanger Überfahrt - eine komfortable Bestückung der Sitzbank vorsehen wird.
  • Die Sitzbank kann durch Tischplatten 5 ergänzt werden, die an den Enden des Längsbalkens 1 fixiert sind. Die Befestigung könnte dadurch erfolgen, dass die ergänzenden Tischplatten 5 herausragende Tragholme besitzen, die seitlich im Längsbalken 1 stecken. Profilabschnitte 3 zur Befestigung dieser Tischplatten 5 werden nicht benötigt.
  • Im Prinzip verzichtbar ist, dass die Zehe 83 und der Absatz 84 des Brückenteils 8 partiell in die dritte und erste Längsnut 15,13 am Längsbalken 1 eingreifen. Durch den Eingriff wird über die Verschraubung hinaus eine erhöhte Festigkeit der Verbindung erreicht.
  • Anstelle der in die untere, zweite Längsnut 14 am Längsbalken 1 eingreifenden Hakenkonturen 24,24' der Beine 20,20' könnte man eine Verschraubung oder eine sonstige lösbare oder feste Verbindung oben zwischen den beiden Beinen 20,20' vorsehen.
  • Der Längsbalken könnte, bei adäquater konstruktiver Anpassung des oberen Teils der Beine 20,20', der Halteplatte 3 im Bereich der Krallenpartie 32, der Armlehne 7, des Brückenteils 8 und des Bügelteils 9 mit vier Seitenflächen und vier Längsnuten ausgestattet werden.
  • In einer Reihe oder rückwärtig zueinander aufgestellte Sitzbänke lassen sich durch Verstrebungen miteinander verbinden, so dass sich eine Verankerung am Boden erübrigt und auch kürzere Sitzbänke im Prinzip vom Publikum nicht verrückbar sind, wodurch ein unordentliches Bild im Aufenthaltsareal vermieden wird.
  • Es ist möglich, auf einer längeren Halteplatte 3,3' auch mehr als eine Sitzplatte 4, Tischplatte 5 oder Rückenlehne 6 zu befestigen und diese Baugruppe am Längsbalken 1 zu fixieren.

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