Sitzmöbel

申请号 EP00120605.1 申请日 2000-09-21 公开(公告)号 EP1190648A1 公开(公告)日 2002-03-27
申请人 Hanf, Melanie; 发明人 Hanf, Melanie;
摘要 Ein Sitzmöbel mit einem Sitz (10) und einer Rückenlehne (11) weist einen Behälter (14) auf, der einen Staubsauger (24) enthält. Der Staubsaugerschlauch (27) ist in einem Aufnahmeraum (32) der Rückenlehne (11) untergebracht. Durch Öffnen einer Tür (33) besteht Zugang zu dem Aufnahmeraum (32). Die Erfindung ermöglicht es, einen Staubsauger ohne zusätzlichen Abstellraum in einer Wohnung unterzubringen.
权利要求 Sitzmöbel mit einem als Behälter (14) ausgebildeten Sitz (10),
dadurch gekennzeichnet,
dass der Behälter (14) einen Staubsauger (24) enthält.
Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Sitz (10) eine Rückenlehne (11) aufragt, die eine Aufnahme (55) für ein Saugrohr (37) des Staubsaugers (24) bildet.Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich an der Rückenlehne (11) eine Tür (33) befindet, die einen Aufnahmeraum (32) verschließt.Sitzmöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (32) eine Verbindung (35) zu dem Behälter (14) aufweist, so dass der im Aufnahmeraum (32) befindliche Staubsaugerschlauch (27) am Staubsauger (24) befestigt bleiben kann.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorderseite des Sitzes (10) eine herausklappbare Trittstufe (18) vorgesehen ist.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsauger (24) in dem Behälter (14) herausfahrbar untergebracht ist.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsauger in dem Behälter (14) befestigt ist.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (14) Rollen (29) aufweist, die bei Belastung des Sitzes (10) versenkt werden.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (14) einen Boden (28) aufweist, der beim Öffnen der Tür (33) ausgefahren wird.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (14) einen Boden (28) aufweist, der beim Öffnen der Tür (33) schräggestellt wird, um eine Rampe zum Herausfahren des Staubsaugers (24) zu bilden.Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitz (10) einen mit einer Klappe (16) versehenen, einen Staubsaugerschlauch aufnehmenden Utensilienraum (15) aufweist.Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (55) als Rohr ausgebildet ist, in das das Saugrohr von oben eingeführt werden kann.Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (55) aus einem offenen Profil (60) mit elastischen Rückhalteteilen (61) zum Festhalten des eingesetzten Saugrohrs (37) besteht.Sitzmöbel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme schleifenförmig ausgebildet ist und einen Abschnitt für den biegsamen Saugschlauch und einen Abschnitt für das Saugrohr aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einem als Behälter ausgebildeten Sitz.

Es ist bekannt, Sitzmöbel, wie z.B. Sessel oder Stühle, als Behälter auszubilden, der nach Art einer Truhe Gegenstände aufnehmen kann. Ein solcher Behälter ist an die aufzunehmenden Gegenstände nicht in spezieller Weise angepaßt. Normalerweise wird der Behälter von oben geöffnet und die Gegenstände werden ungeordnet hineingelegt, so dass es schwierig ist, jeweils auf einen unten angeordneten Gegenstand zuzugreifen, um diesen herauszunehmen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel zu schaffen, welches eine spezielle Zusatzfunktion aufweist, durch welche das Organisieren eines Haushalts erleichtert wird.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.

Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, dass in modernen Wohnungen, wie sie insbesondere häufig von Singles bewohnt werden, im allgemeinen wenig Abstellraum zur Verfügung steht. Die Unterbringung von Staubsaugern erweist sich in vielen Fällen als sehr schwierig, wobei zu Notlösungen gegriffen wird, bei denen der Staubsauger in einem Kleiderschrank oder Küchenschrank untergebracht wird. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Sitzmöbel von Form und Größe her grundsätzlich geeignet ist, um einen Staubsaugerbehälter zu bilden. Staubsauger haben üblicherweise eine Höhe von nicht mehr als 30 cm. Ein Gerät von solcher Größe hat unter dem Sitz eines Sitzmöbels ausreichend Platz. Auch die Länge üblicher Staubsauger erlaubt die Unterbringung unter einem solchen Sitz. Erfindungsgemäß ist in das Sitzmöbel ein Behälter integriert, der einen Staubsauger enthält. Damit erfüllt das Sitzmöbel einen mehrfachen Zweck: Es hat einerseits die Funktion als Sitzmöbel und andererseits bildet es einen Aufnahmebehälter mit Staubsauger. Darüber hinaus sind auch noch weitere Funktionen möglich, beispielsweise die Aufnahme von Staubsaugerbeuteln, Wischtüchern und anderem Putzmaterial. Das erfindungsgemäße Sitzmöbel erlaubt es, einen Staubsauger geordnet und für den Besucher unsichtbar unterzubringen. Dadurch wird die Flächenausnutzung der Wohnung verbessert.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass von dem Sitz des Sitzmöbels eine Rückenlehne aufragt, die einen durch eine Tür verschlossenen Aufnahmeraum für einen Staubsaugerschlauch enthält. In der Rückenlehne kann der Staubsaugerschlauch in besonders günstiger Weise hängend untergebracht werden, weil die Rückenlehne eine größere Hängehöhe zur Verfügung stellt. Dabei kann die Rückenlehne eine Aufhängevorrichtung enthalten, über die das Mittelteil des Staubsaugerschlauchs gelegt wird, so dass die beiden Schlauchhälften beidseitig herabhängen. Dabei besteht vorzugsweise eine Verbindung von dem Aufnahmeraum zum Behälter, so dass der Staubsaugerschlauch an das Gehäuse des Staubsaugers abgekuppelt bleiben kann, während er im Aufnahmeraum aufgehängt ist.

Grundsätzlich sind zwei verschiedene Varianten des erfindungsgemäßen Sitzmöbels möglich. Einerseits kann der Staubsauger herausnehmbar in dem Behälter enthalten sein. In diesem Fall hat der Behälter eine Tür oder Klappe, durch die der Staubsauger herausgefahren werden kann. Der Staubsauger bildet dann ein zum Gebrauch selbständiges und mobiles Teil, das vollständig von dem Sitzmöbel entfernt werden kann. Das Sitzmöbel bildet also gewissermaßen eine Garage für den Staubsauger. Bei der zweiten Variante ist der Staubsauger fester Bestandteil des Sitzmöbels. Das Sitzmöbel ist mit Rollen versehen, um mit dem darin befindlichen Staubsauger im Raum herumfahren zu können. Aus dem Sitzmöbel ragt der Staubsaugerschlauch heraus. Auch bei der zweiten Variante ist vorzugsweise in der Rückenlehne ein Aufnahmeraum für den Staubsaugerschlauch vorgesehen.

Eine weitere Gebrauchsfunktion für das Sitzmöbel ergibt sich, wenn an der Vorderseite des Sitzes eine herausklappbare Trittstufe vorgesehen ist. Hierbei kann das Sitzmöbel als Leiter benutzt werden. Bekanntlich ist es in vielen Haushalten schwierig, einen geeigneten Abstellplatz für eine Haushaltsleiter zu finden. Mit dem erfindungsgemäßen Sitzmöbel kann auf eine zusätzliche Haushaltsleiter verzichtet werden.

Im folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.

Es zeigen:

Fig. 1
eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform des Sitzmöbels,

Fig. 2
einen Längsschnitt durch das Sitzmöbel der Fig. 1,

Fig. 3
eine Rückansicht des Sitzmöbels bei geöffneter Tür,

Fig. 4
eine Seitenansicht des Sitzmöbels bei geschlossener Tür und herausgeklappter Trittstufe,

Fig. 5
eine Frontansicht einer zweiten Ausführungsform des Sitzmöbels, bei der der Staubsauger fester Bestandteil des Behälters ist,

Fig. 6
eine Rückansicht des Sitzmöbels von Fig. 5 bei geöffneter Tür,

Fig. 7
eine Seitenansicht des Sitzmöbels nach Fig. 5 aus Richtung des Pfeiles VII,

Fig. 8
eine Frontansicht einer weiteren Ausführungsform des Sitzmöbels,

Fig. 9
eine Seitenansicht von Fig. 8 aus Richtung des Pfeils IX,

Fig. 10
eine Rückansicht des Sitzmöbels nach Fig. 8,

Fig. 11
eine weitere Ausführungsform eines Sitzmöbels und

Fig. 12
einen Schnitt entlang der Linie XII-XII von Fig. 11.

Das Sitzmöbel der Fign. 1-4 weist einen Sitz 10 auf, von dem eine Rückenlehne 11 aufragt. An dem Sitz 10 sind Armlehnen 12,13 vorgesehen.

Der Sitz 10 besteht aus einem kastenförmigen Behälter 14. Dieser Behälter 14 enthält in seinem oberen Teil ein Utensilienfach 15, das mit einem Deckel verschlossen ist, welcher die Sitzplatte 16 bildet. Die Sitzplatte 16 ist um ein rückwärtiges Scharnier 17 herum schwenkbar.

An der Vorderseite des Behälters 14 befindet sich eine herausklappbare Trittstufe 18 aus einer Platte 19, die um ein Gelenk 20 herum schwenkbar ist, und einer schwenkbar an der Platte 19 befestigten Stützvorrichtung 21. Die Trittstufe 18 kann zusammengeklappt und in den Sitz 10 hereingeklappt werden, so dass sie im unbenutzten Zustand nicht in Erscheinung tritt.

Die Rückenlehne 11 enthält im oberen Bereich eine Vertiefung 22 oder einen Durchgriff, um das Angreifen zum Verschieben des Sitzmöbels zu erleichtern.

Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist in dem Innenraum 23 des unter dem Sitz 10 befindlichen Behälters 14 ein Staubsauger 24 untergebracht. Dieser Staubsauger weist ein Gehäuse 25 mit Laufrädern 26 und einen an das Gehäuse angeschlossenen langen Staubsaugerschlauch 27 auf. Der Staubsauger 24 ruht auf einem Boden 28 des Behälters 14.

Der Behälter 14 ist ferner mit Rollen 29 versehen, damit er auf dem Fußboden verfahren werden kann. Diese Rollen 29 sind durch (nicht dargestellte) Federn so vorgespannt, dass sie nur bei unbelastetem Sitz 10 tragen. Setzt sich dagegen eine Person auf den Sitz 10, dann weichen die Rollen 29 zurück und der Sitz 10 setzt fest auf dem Boden auf.

Die Rückenlehne 11 weist eine vordere Lehnenwand 30 auf, die schräggestellt ist, und Seitenwände 31. In der Rückenlehne 11 ist ein Aufnahmeraum 32 für den Staubsaugerschlauch 27 gebildet. Dieser Aufnahmeraum 32 ist durch eine Tür 33 verschlossen.

Gemäß Fig. 3 ist die Tür 33 über Scharniere 34 mit dem Behälter 14 derart verbunden, dass die Tür um eine vertikale Achse herum geschwenkt werden kann, die am hinteren Rand des Behälters 14 verläuft. Durch Öffnen der Tür 33 besteht Zugang sowohl zu dem Innenraum 23 des Behälters 14 als auch zu dem Aufnahmeraum 32. Im übrigen besteht eine Verbindung 35 zwischen dem Innenraum 23 und dem Aufnahmeraum 32, so dass der Staubsaugerschlauch 27 mit dem Staubsauger verbunden bleiben kann, während er im Aufnahmeraum 32 aufgehängt ist.

Eine Aufhängevorrichtung 36 für den Staubsaugerschlauch 27 ist an der Innenseite der Tür 33 befestigt. Diese Aufhängevorrichtung 36 besteht aus einem üblichen Schlauchstützbogen, der am oberem Ende der Tür 33 befestigt ist, so dass der Staubsaugerschlauch 27 oder ein mit ihm verbundenes Rohr 37 zu beiden Seiten der Aufhängevorrichtung 36 herabhängen kann. An dem Rohr 37 ist die Staubsaugerdüse 38 befestigt. Die Aufhängevorrichtung 36 ist an einer vertikalen Schiene höhenverstellbar befestigt.

Im Aufnahmeraum 32 befinden sich ferner Aufhängevorrichtungen 40 für Wischtücher 41. Im Innenraum 23 des Behälters 14 ist ein Utensilienkasten 42 neben dem Staubsauger 24 angeordnet.

Der Boden 28 ist mit der Tür 33 in der Weise gekoppelt, dass beim Öffnen der Tür 33 automatisch der Boden 28 ein Stück weit aus dem Behälter 14 herausgefahren oder schräggestellt wird, wodurch das Herausbewegen des Staubsaugers aus dem Behälter 14 erleichtert wird. Der Staubsauger 24 bildet eine selbständige Einrichtung, die in der Weise auf den Behälter 14 abgestimmt ist, dass das Staubsaugergehäuse in den Behälter hineinpaßt, während der Staubsaugerschlauch 27 sich im Aufnahmeraum 32 befindet.

Bei dem Ausführungsbeispiel der Fign. 5-7 ist der Staubsauger in den Behälter 14 integriert, d.h. er ist dazu bestimmt, während des Gebrauchs im Behälter 14 zu verbleiben. Der Behälter 14 ist auf Rollen 29 verfahrbar. Aus ihm ragt ein (nicht dargestelltes) elektrisches Anschlußkabel heraus.

In der Rückenlehne 11 befindet sich der mit der Tür 33 verschlossene Aufnahmeraum 32. An der Tür 33 ist auch hier eine Aufhängevorrichtung 36 für den Staubsaugerschlauch 27 vorgesehen. Die Aufhängevorrichtung 36 umgibt einen Durchgriff 43. Von dem Aufnahmeraum 32 besteht keine direkte Verbindung zum Innenraum des Behälters 14. Der Staubsaugerschlauch 27 tritt durch eine Durchführung 44 in der Seitenwand des Sitzes 10 aus dem Behälter 14 heraus. Wenn der Staubsaugerschlauch sich in der Aufbewahrungsposition befindet, führt er durch eine seitliche Öffnung in den Aufnahmeraum 32 hinein.

Beim Gebrauch des Staubsaugers wird die Tür 33 geöffnet und der Staubsaugerschlauch mit der Düse 38 entnommen. Dann kann der Staubsauger in Betrieb gesetzt werden, wobei das Sitzmöbel zusammen mit dem Staubsauger im Raum herumgefahren wird. Hierbei kann die Tür 33 geöffnet oder geschlossen bleiben. Nach Beendigung des Saugvorganges wird der Staubsaugerschlauch 27 wieder an der Tür 33 befestigt und diese wird geschlossen.

Bei dem Ausführungsbeispiel der Fign. 8 - 10 ist ein auf Rollen 29 fahrbarer Sitz 10 aus einem Behälter 14 mit einem Innenraum 23 vorgesehen. In dem Innenraum befindet sich ein festinstallierter Staubsauger 24. An der Außenseite des Behälters 14 ist ein elektrischer Steckverbinder 50 für den Anschluss eines Kabels an den Staubsauger vorgesehen.

Über dem Innenraum 23 befindet sich ein Utensilienfach 15, das mit einem Deckel verschlossen ist, welcher die Sitzplatte 16 bildet. Der Deckel ist durch ein an der Vorderseite des Behälters 15 vorgesehenes Gelenk 51 herum schwenkbar, um Zugriff zu dem innern des Utensilienfachs 15 zu ermöglichen. Im Utensilienfach 15 befindet sich ein spiralförmig aufgewickelter flexibler Saugschlauch 27, dessen eines Ende ständig mit dem Staubsauger 24 verbunden ist und dessen anderes Ende mit dem Saugrohr 37 verbunden werden kann. Außerdem befinden sich Saugbürsten 38 und andere Utensilien in dem Utensilienfach 15.

Die Rückenlehne 11 weist ein Rohr 52 auf, dessen unteres Ende in dem Behälter 14 befestigt ist und das durch einen am Ende offenen Schlitz der Sitzplatte 16 hindurch schräg nach oben ragt. Am oberen Ende des Rohres 52 befindet sich ein Kopfstück 53, welches eine Kopfstütze bilden kann. Das Kopfstück 53 bildet einen gegenüber dem Rohr 52 erweiterten Aufnahmeraum für einen mit dem Saugrohr 37 verbundenes Düsenstück 37a. Das Oberteil des Kopfstücks 53 ist als Klappe 54 ausgebildet, die gemäß Fig. 9 um ein Gelenk 55 herum aufklappbar ist, um das Düsenstück 37a und das Saugrohr aus dem Rohr 52 herauszuziehen. Das Saugrohr 37 kann dann mit dem Ende des Saugschlauchs 27 verbunden werden. Das Rohr 52 bildet eine Aufnahme 55 für das Saugrohr 37 und gleichzeitig einen Teil der Lehne 11.

Bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 11 ist der Sitz 10 in gleicher Weise ausgebildet, wie bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel. Lediglich die Rückenlehne 11 ist anders gestaltet. Die Rückenlehne 11 von Fig. 11 weist eine Aufnahme 55 auf, die aus einem schleifenförmig gebogenen hufeisenförmigen Profil 60 besteht, das zur Rückseite hin offen ist. An den Schenkeln des Profils 60 befinden sich Rückhalteelemente 61, die es ermöglichen das Saugrohr 37 von der offenen Seite her in das Profil 60 einzudrücken und ferner das Saugrohr mit einiger Kraft auch wieder herauszuziehen. Ähnliche Rückhaltelemente 61 sind bei den Schleifenschenkeln der Aufnahme 55 vorgesehen. Der eine Schleifenschenkel dient zur Aufnahme des Saugrohrs 37 und der andere Schleifenschenkel zur Aufnahme des Saugschlauchs 27. Das untere Ende des Saugschlauchs 27 ist permanent mit einer Muffe 62 verbunden, die zum Staubsaugereinlass führt. Das untere Ende des Saugrohrs 37 ist mit einer losen Einsteckmuffe 63 verbunden, aus der es herausgezogen werden kann. Der Saugschlauch 27 kann am oberen Ende mit einem Teleskopstück 64 verbunden sein, welches über das Ende des Saugrohrs 37 geschoben werden kann, um die Gesamtlänge von Saugschlauch und Saugrohr zu verkürzen, so dass beide Elemente in die Aufnahme 55 hineinpassen, jedoch im ausgezogenen Zustand eine größere Gesamtlänge ermöglichen. Das Innere des von der schleifenförmigen Rückenlehne 11 umschlossenen Feldes kann entweder leer sein oder ein Rückenpolster enthalten.

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