Aufbewahrungsbehälter zum Aufbewahren von Gegenständen in einer Vielzahl von Behältern

申请号 EP94107738.0 申请日 1994-05-19 公开(公告)号 EP0629367A2 公开(公告)日 1994-12-21
申请人 GRÖBLY, Walter; 发明人 GRÖBLY, Walter;
摘要 Die Erfindung betrifft einen Aufbewahrungsbehälter mit einer Rückwand und einer Vorderwand sowie zwei Seitenwänden, in denen in gleicher Höhe Führungsschienen zur Aufnahme und Bewegung von in dem Aufbewahrungsbehälter eingeordneten weiteren Behältern vorhanden sind, wobei mindestens eine der Wände verschieb- oder verschwenkbar ausgebildet ist und Führungsschienen enthält, die nach dem Verschieben oder Verschwenken der Wand in die Führungsschienen der jeweils angrenzenden Wände fluchtend eingreifen. Der Aufbewahrungsbehälter kann auch als Längsschublade in einem Möbel angeordnet werden und enthält Querschubladen, die quer zur Auszugsrichtung aus dem Aufbewahrungsbehälter ausziehbar sind.
权利要求 Aufbewahrungsbehälter mit einer Rückwand und einer Vorderwand sowie zwei Seitenwänden, in denen in gleicher Höhe Führungsschienen zur Aufnahme und Bewegung von in dem Aufbewahrungsbehälter eingeordneten weiteren Behältern vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Wände verschieb- oder verschwenkbar ausgebildet ist und Führungsschienen enthält, die nach dem Verschieben oder Verschwenken der Wand in die Führungsschienen der jeweils angrenzenden Wände fluchtend eingreifen.Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß Boden- und Deckenwände vorhanden sind.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Vorder- oder Rückwand vertikal geteilt ist und um eine vertikale Achse an der Verbindungsstelle mit den angrenzenden Seitenwänden schwenkbar ausgebildet ist, und die Führungsschienen der schwenkbaren Wand die der angrenzenden Wände verlängert.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,daß die Vorderwände über Teleskopführungen an den Seitenwänden gehalten sind und wahlweise in ihrer Ruhestellung parallel zur Bodenfläche und/oder Deckenfläche verschwenkbar sind oder parallel zur Seitenwand gehalten werden.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Wand als parallelwände zu den Seitenwänden ausgebildet sind und in diese hineinschiebbar sind.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Parallelwände über eine Kulissenführung verschiebbar sind.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände in horizontalen Schwenkachsen auf einer Bodenplatte angeordnet sind, welche Bodenplatten in Führungsnuten verschwenkbar gehalten sind.
Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die geteilte Vorderwand in Schwenkführungen an den Seitenwänden befestigt ist und in einer parallel zu den Seitenwänden gerichtete Schwenkbewegung von einer oberen in eine untere abgesenkte Stellung führbar ist, die die Seitenwände fluchtend nach vorne verlängert.
Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände nach außen möbelartig verkleidet sind.Aufbewahrungsbehälter mit einer Rückwand und einer Vorderwand sowie zwei Seitenwänden, in denen in gleicher Höhe Führungsschienen zur Aufnahme und Bewegung von in dem Aufbewahrungsbehälter eingeordneten weiteren Behältern vorhanden sind, vorzugsweise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsschienen und Befestigungsvorrichtungen an den äußeren Flächen der Wände zum Einschub des Aufbewahrungsbehälters in eine andere zweckbestimmte Vorrichtung vorhanden sind.Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung und/oder Verschwenkung der Wände (7-10) in Auszugsrichtung (46) einer Schublade erfolgt.Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung des Aufbewahrungskastens (1) zunächst in Auszugsrichtung (47) der Schublade erfolgt und daß die Verschiebung und/oder Verschwenkung der Wände (7-10) in senkrechter Richtung zur Auszugsrichtung (47) der Schublade erfolgt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Aufbewahrungsbehälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein derartiger Aufbewahrungsbehälter ist beispielsweise mit der auf den gleichen Anmelder zurückgehenden EP 0 190 237 B1 bekannt geworden. Bei diesem bekannten Bausatz handelt es sich um einen Aufbewahrungsbehälter, der aus einer Vorderwand, Seitenwänden und einer Rückwand besteht, wobei in den Seitenwänden einander gegenüberliegende und in jeweils gleicher horizontaler Ebene liegende Führungsnuten eingearbeitet sind, in welche Führungsnuten entsprechende Behälter eingreifen, die in diesen Führungsnuten verschiebbar sind.

Auf diese Weise war es möglich, den Innenraum dieses Behälters optimal auszunutzen, weil durch die entsprechende Verschiebung der in verschiedenen Ebenen im Aufbewahrungsbehälter angeordneten Behältnissen die Zugriffsöffnungen zu den verschiedenen Behältern beliebig verschoben werden konnten. Auf diese Weise war es z.B. möglich, durch Verschiebung obenliegender Behälter einen Zugriff zu einem versteckt in Bodennähe lagernden Behälter zu erhalten.

Dieses Aufbewahrungssystem hat sich optimal bewährt, und es hat sich gezeigt, daß noch eine bessere Ausnutzung dieses Raumangebots dann möglich ist, wenn man die Zugriffsöffnungen zu den einzelnen Behältern relativ klein gestaltet und durch Maßnahmen dann diese Zugriffsöffnungen entsprechend vergrößert.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Aufbewahrungsbehälter der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß bei noch besserer Raumausnützung des Innenraums des Aufbewahrungsbehälters ein noch besserer Zugriff auf einzelne Behälter möglich ist.

Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.

Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß erfindungsgemäss die Vorderwand und ggf. auch die Rückwand geteilt oder ungeteilt sind und um eine vertikale Achse schwenkbar ausgebildet sind, wobei nun erfindungsgemäss an den Innenseiten der genannten Wandteile ebenfalls Führungsnuten angeordnet sind, welche in geöffnetem (ausgeklapptem) Zustand dieser Wandteile die an der Seitenwand angeordneten Führungsnuten nach vorne oder hinten verlängern.

Damit ergibt sich eine wesentlich besserer Raumausnützung des Innenraumes des Aufbewahrungskastens, weil man erfindungsgemäss nun die Vorder- und die Rückwand öffnen kann und die Wandteile dann die Fortsetzung der linken und rechten Seitenwände des Aufbewahrungskastens darstellen, wobei die Führungsnuten in den Seitenwänden sich in den Führungsnuten in den Vorder- und Rückwänden fortsetzen. Nun ist es erstmals möglich, die Behälter, die verschiebbar in den Führungsnuten in dem Aufbewahrungskasten geführt sind, über die Vorderkante des Aufbewahrungskastens hinaus nach vorne zu schieben, wobei diese Behälter nun in den Bereich der Führungsnuten der ausgeklappten Vorder- und Rückwände gelangen.

Damit ergibt sich eine wesentliche Vergrößerung der im Aufbewahrungskasten angeordneten Zugriffsöffnungen, so daß die einzelnen Behälter, die im Aufbewahrungskasten verschiebbar angeordnet sind, nun auseinandergezogen werden können und ein günstiger Durchgriff auch zu unten liegenden Behältern möglich ist.

Damit können auf engstem Raum praktisch ohne Zur-Verfügung-Stellung von Durchgriffsöffnungen die Behälter in dem Aufbewahrungskasten angeordnet werden, und erst durch öffnen der Vorderwand und/oder Rückwand können einzelne Behälter in den Bereich der ausgeklappten Vorderwand und/oder Rückwand gezogen werden, wodurch sich im Aufbewahrungskasten selbst Durchgriffsöffnungen bilden, durch die hindurch der Zugriff zu einzelnen Behältern optimal möglich ist.

Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß wahlweise die Vorderwand oder die Rückwand oder beide Wände zugleich geteilt oder ungeteilt sind und um eine vertikale Achse an den Seitenwänden des Aufbewahrungskastens

schwenkbar ausgebildet sind, und daß an den Innenseiten der Vorderwand bzw. Rückwand Führungsnuten angeordnet sind, die mit den Führungsnuten an den Seitenwänden des Aufbewahrungskastens selbst fluchten.

Der Einfachheit halber wird in der folgenden Beschreibung nun die Funktion einer Vorderwand beschrieben, wobei es im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegt, auch die Rückwand entsprechend der Erfindung auszubilden.

Es ist nicht unbedingt lösungsnotwendig, daß im Ruhezustand die Vorder- oder die Rückwand den Innenraum des Aufbewahrungskastens abschließt. Es kann auch vorgesehen sein, daß die genannten Vorder- und Rückwände parallel zu den Seitenwänden oder parallel zu den Boden- oder Deckflächen des Aufbewahrungskastens verschoben werden, um erst dann in der Nutzstellung nach vorne über die Vorderkante des Aufbewahrungskastens hinaus verschoben, verschwenkt oder geklappt zu werden, um so eine zusätzliche Raumnutzung des Aufbewahrungskastens zu gewährleisten.

In einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es deshalb vorgesehen, daß die Vorder- und Rückwand an vertikalen Achsen schwenkbar an den seitenwänden des Aufbewahrungskastens gelagert ist, so daß in der geschlossenen Schwenkstellung der Aufbewahrungskasten an der Frontseite und der Rückseite durch die genannten Wände abgeschlossen ist, wobei in der Funktionsstellung diese Wände aufgeschwenkt werden, und Vorderwand- und Rückwand Teile bilden, welche dann die Verlängerung der Fläche der Seitenwände nach vorne und hinten darstellen.

Nach der vorbeschriebenen Ausführungsform ist die Vorder- oder Rückwand etwa in der Mitte geteilt, so daß sich zwei gleich lange ausschwenkbare Flügel ergeben, die jeweils an ihren Seitenkanten an vertikalen Achsen schwenkbar an den vorderen Stirnkanten des Aufbewahrungskastens schwenkbar gelagert sind.

Nach einem abgewandelten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die Vorder- oder Rückwand nicht im Mittenbereich geteilt ist, sondern daß die vertikale Teilungslinie auf der linken und der rechten Seite des Aufbewahrungskastens etwa in der Nähe der vertikalen Schwenkachse angeordnet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Länge der ausschwenkbaren Vorderwand und/oder Rückwand doppelt so groß wie bei dem erst beschriebenen Ausführungsbeispiel. Die beiden Flügel dieser Vorderwand oder Rückwand überlappen sich demgemäß und jeder Flügel hat die Länge entsprechend der vollständigen Beite des Aufbewahrungskastens.

In Abwandlung zu dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 - 3 ist - entsprechend dem auch im allgemeinen Beschreibungsteil abgewandelten Ausführungsbeispiel - vorgesehen, daß die mittlere, vertikale Trennfuge 11 entfällt und statt dessen jeweils eine Trennfuge für jeweils ein vorderwandteil 7, 8 in der Nähe der vertikalen Scharnierachse 17 zu liegen kommt.

Es werden somit zwei gleich lange Vorderwände 7, 8 ausgebildet, die eine doppelte Länge haben, verglichen mit den in den Figuren 1 - 3 gezeigten Vorderwandteilen 7, 8.

Diese beiden Vorderwände überlappen sich gegenseitig und bilden demgemäß im eingeschwenkten Zustand eine innere und äußere Vorderwand.

Die linke Vorderwand 7 ist - wie in Figur 1 - in der linken Scharierachse 17 schwenkbar gelagert, während die rechte Vorderwand 8 in der rechten Scharnierachse 17 schwenkbar gelagert ist.

Im Unterschied zum erst genannten Ausführungsbeispiel sind also diese Vorderwandteile 7,8 doppelt so lange wie die in den Figuren 1 - 3 gezeigten Vorderwandteile.

In einer anderen Ausgestaltung der Erfidnung ist es vorgesehen, daß die Vorderwandteile parallel zu den Seitenwandflächen verschiebbar an den seitenwänden gehalten sind und über eine Kulissenführung so verschwenkt werden, daß sie in der Nutzstellung fluchtend mit den Seitenwänden eine Ebene bilden, so daß die Führungsnuten in den seitenwänden sich in die Führungsnuten an den Innenseiten der Vorderwand fortsetzen.

In einer dritten Ausführungsform ist es vorgesehen, daß die Seitenwände klappbar in horizontalen Schwenkachsen auf einer Bodenplatte angeordnet sind, welche Bodenplatte in Führungsnuten des Aufbewahrungskastens verschwenkbar gehalten ist.

Bei dieser Ausführungsform besteht der Vorteil, daß ständig eine Frontplatte vorhanden sein kann, welche mit der Bodenplatte verbunden ist und die Frontplatte ständig die Vorderseite des Aufbewahrungskastens abdeckt.

Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ist es hingegen vorgesehen, daß auf den Aussenseiten der Vorder- bzw. Rückwand entsprechende Frontplatten aufgedoppelt sind, um einen möbelartigen Eindruck zu erzielen.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Vorderwände über Teleskopführungen an den Seitenwänden gehalten sind und im übrigen schwenkbar ausgebildet sind, so daß sie wahlweise in ihrer Ruhestellung parallel zur Bodenfläche verschwenkt werden können, oder parallel zur Seitenwand verbleiben.

In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Vorderwände in einer Art von schwenkführung an den Seitenwänden befestigt sind, um so in einer parallel zur Seitenwandebene gerichteten Schwenkbewegung von einer oberen, angehobenen Stellung in eine untere abgesenkte Stellung verschwenkt zu werden, welche untere abgesenkte Stellung dann die Seitenwände fluchtend nach vorne fortsetzt.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle Beschreibungen, die sich auf die Vorderwand beziehen, in analoger Weise auf die Rückwand beziehen und daß deshalb sowohl Veränderungen der Vorderwand und/oder der Rückwand von der vorliegenden Erfindung umfasst sind.

Weiter wird darauf hingewiesen, daß alle Beschreibungen, bei denen von einer oberen schwenkstellung in eine untere schwenkstellung oder Verschiebestellung verschwenkt wird, auch in analoge Weise kinematisch umgekehrt werden können, d.h. es wird dann nicht von einer Oberseite der vorderwand eine entsprechende Schwenkbewegung durchgeführt, sondern in analoger Weise von einer unteren Kante der Vorderwand.

Die vorliegende Erfindung definiert einen "Aufbewahrungsbehälter" in allgemeiner Form derart, daß dieser Aufbewahrungsbehälter als Möbelstück ausgebildet sein kann. D.h., die in der nachfolgenden Beschreibung erwähnten Seitenwände, Rückwände und Vorderwände können unmittelbar Teil eines Schrankes oder eines sonstigen Möbelstückes sein, wobei in diesem Fall die erfindungsgemäss ausgestaltete Vorderwand (Rückwand) die Möbeltür selbst ist. Erfindungsgemäss ist bei dieser Ausführungsform dann die Möbeltür an der Innenseite mit entsprechenden Führungsschienen versehen, so daß beim öffnen der Möbeltür in ihre Nutzstellung die an der Innenseite angebrachten Führungsnuten fluchtend mit den an der Innenseite des Möbelstückes angebrachten Führungsnuten sind und daher ebenfalls eine Verschiebung von den im Innenraum angeordneten Behältern gegeben ist.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Aufbewahrungsbehälter als solches als Kasten ausgebildet ist, der in einem Möbelteil, einer Schublade, in einem Schrank, in einem Schreibtisch oder dergleichen untergebracht werden kann.

Der Aufbewahrungsbehälter selbst kann auch als Schublade ausgebildet sein, d.h. an den Seitenwänden des Aufbewahrungsbehälters können Schubladenführungsschienen angeordnet sein, welche den Aufbewahrungsbehälter verschiebbar an einem Möbelteil halten.

Der Begriff "Möbelteil" ist nicht einschränkend zu verstehen, d.h. ein derartiger Aufbewahrungsbehälter kann auch Teil eines Kühlschranks, einer Geschirrspülmaschine, Kühltruhe, Papierablage, Werkzeug- oder Ersatzteillager, Apothekenschrank oder dergleichen sein.

Die vorliegende Erfindung betrifft auch mehrere Möglichkeiten zur Anordnung des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälters in einer Schublade, die bevorzugt auf Teleskopschienen verschiebbar in einem Möbelkorpus gehalten ist.

In einer ersten Ausführungsform wird es bevorzugt, wenn der Aufbewahrungsbehälter auf Teleskopschienen in einem Möbelkorpus derart angeordnet ist, daß er parallel in Richtung zu seiner Längsachse aus dem Möbelkorpus mit Hilfe von Teleskopschienen herausziehbar ist. Die Längsachse wird hierbei definiert als Parallele zu den Führungsnuten des Aufbewahrungskastens.

Bei dieser ersten Ausführungsform bilden dann die herausklappbaren oder herausschwenkbaren Vorderwände die Stirnwand des Aufbewahrungskastens. Diese Stirnwand ist dann entsprechend der Lehre der Erfindung zu öffnen und demgemäß ist das Nutzvolumen des Aufbewahrungsbehälters zu vergrößern.

In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird hingegen nicht eine Längsverschiebung beschrieben sondern eine Querverschiebung.

Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Aufbewahrungsbehälter wiederum auf Teleskopschienen gelagert, wobei aber die Längsachse der Führungsnuten senkrecht zur (neuen) Auszugsrichtung der Schublade ist. Der Aufbewahrungsbehälter wird demgemäß zunächst aus dem Möbelkorpus herausgezogen, bis seine Seitenwände frei werden. Diese Seitenwände werden nun aufgeklappt oder verschwenkt und ermöglichen eine Vergrößerung des Nutzvolumens des Aufbewahrungsbehälters in Querrichtung zur Auszugsrichtung dieses Aufbewahrungsbehälters.

Es wird hierbei eine Querverschiebung der nunmehr als Seitenwände zu definierenden verschiebbaren oder verschwenkbaren Wände vorgeschlagen, wobei diese Verschiebung bevorzugt auf Teleskopschienen erfolgt.

Auf diese Weise wird nach dem Herausziehen des Aufbewahrungsbehälters aus einem Möbelkorpus eine Querverschiebung (quer zur Auszugsrichtung) der Seitenwände des Aufbewahrungsbehälters vorgeschlagen. Damit besteht der Vorteil, daß insgesamt die Auszugslänge des Aufbewahrungsbehälters relativ kurz ist, weil dieser nur soweit aus dem Möbelkorpus herausgezogen werden muß, um die parallelen Seitenwände in Querrichtung zu verschieben und/oder zu öffnen.

Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander. Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert.

Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.

Es zeigen:

Figur 1:
perspektivisch und schematisiert ein Aufbewahrungskasten nach der Erfindung,

Figur 2:
der Aufbewahrungskasten nach Figur 1 in einer abgewandelten Ausführungsform in Draufsicht und in Ruhestellung,

Figur 3:
der Aufbewahrungskasten nach Figur 2 in Nutzstellung,

Figur 4:
eine abgewandelte Ausführungsform eines Aufbewahrungskastens im Vergleich zu Figur 3,

Figur 5:
die Draufsicht auf eine Vorderwand einer weiteren Ausführungsform eines Aufbewahrungskastens in eingeklapptem Zustand,

Figur 6:
die Draufsicht auf die Vorderwand nach Figur 5 in ausgeklapptem Zustand,

Figur 7:
der Schnitt gemäss der Linie VII-VII in Figur 6,

Figur 8:
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Aufbewahrungskastens mit teleskopartiger Führung der Vorderwände,

Figur 9:
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Aufbewahrungskastens mit einer Schwenkführung der Vorderwände.

Figur 10:
schematisiert einen Ausbewahrungsbehälter, der querverschiebbare Seitenwände ausweist,

Figur 11:
schematisiert eine Draufsicht auf einen Querrichtung vergrößerbaren Aufbewahrungsbehälter in einer ersten Ausführungsform,

Figur 12:
Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines in Querrichtung vergrößerbaren Aufbewahrungsbehälters.

Der Aufbewahrungskasten 1 nach der Figur 1 besteht im wesentlichen aus zwei zueinander parallelen Seitenwänden 2,3, an die jeweils senkrecht eine Rückwand 5 und eine Vorderwand 6 anschließen.

In den seitenwänden 2,3 sind Führungsnuten 4 eingearbeitet, die einander gegenüberliegen. Wegen der weiteren Beschreibung dieses Aufbewahrungskastens wird auf die Offenbarung der EP 0 190 237 1 hingewiesen, deren Offenbarungsgehalt voll umfänglich von der vorliegenden Offenbarung umfasst sein soll.

Erfindungsgemäss ist die Vorderwand 6 geteilt und bildet eine mittlere, vertikale Trennfuge 11, wodurch sich zwei Vorderwandteile 7,8 ausbilden, die schwenkbar im Bereich von vertikalen Scharnierachsen 17 an den vorderen Stirnkanten der Seitenwände 2,3 gehalten sind.

Die gleiche Ausführung gilt im übrigen auch für die Rückwand 5, die in zwei Rückwandteile 9,10 geteilt ist. Im verschlossenen Zustand werden die beiden Vorderwandteile 7,8 und ebenso auch die Rückwandteile 9,10 durch lediglich einen schematisiert angedeuteten Verschluß 13 verschlossen.

Zum Übergang in die Nutzstellung ist es nun vorgesehen, daß der Verschluß 13 geöffnet wird und die Vorderwandteile 7,8 in Pfeilrichtung 16 nach aussen um die Scharnierachsen 17 verschwenkt werden, so daß sie ihre Stellung 7', 8' einnehmen.

Es kann hierbei vorgesehen sein, daß die Aussenseiten der Vorderwandteile 7,8 mit einer entsprechenden Frontplattenhälfte 28 verbunden sind, um einen möbelartigen Eindruck zu erzielen.

Wichtig ist nun, daß an den Innenseiten der Vorderwandteile 7,8 Führungsnuten 12 angeordnet sind, die im ausgeschwenkten Zustand der Vorderwandteile 7,8 mit den innenliegenden Führungsnuten 4 der Seitenwände 2,3 fluchten.

Wird nun ein (nicht näher dargestellter) Behälter im Innenraum des Aufbewahrungskastens 1 verschoben, dann kann er über die Vorderkante des Aufbewahrungskastens 1 (d.h. über die Scharnierachse 17) hinaus nach vorne in den Bereich der geöffneten Vorderwandteile 7,8 verschoben werden, und es ergibt sich damit eine wesentlichte Vergrößerung des Nutzraumes im Aufbewahrungskasten.

Es kann hierbei vorgesehen sein, daß an den vorderen Stirnseiten der Vorderwandteile 7,8 entsprechende Anschläge 18 vorgesehen sind, um ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Behälter 19,21 zu vermeiden.

Ebenso ist es vorgesehen, daß die ausgeschwenkte Schwenklage der Vorderwandteile 7,8 arretiert wird, um die fluchtende übereinstimmung der Führungsnut 4 mit der zugeordneten Führungsnut 12 zu gewährleisten.

Ebenso kann es vorgesehen sein, daß zur Stabilisierung des Aufbewahrungskastens ein oder mehrere Querstäbe 14 verwendet werden, die über einen Aufbewahrungskasten 1 hinübergreifen und in einander gegenüberliegenden Führungen 15 der Seitenwände 2,3 gehalten sind.

Die Figuren 2 und 3 zeigen die Draufsicht auf die Anordnung nach Figur 1, wobei der Einfachheit halber die Rückwand 5 nicht mehr in ihrer ausgeklappten Stellung gezeigt ist.

In Figur 2 ist die Lager- oder Ruhestellung gezeigt, wo erkennbar ist, daß zwischen einzelnen Behältern 19-21 Zugriffsöffnungen 25 vorhanden sind, so daß der Aufbewahrungskasten nach Figur 2 ansich schon benutzbar ist.

Es kann jedoch vorgesehen sein, daß die Zugriffsöffnungen 25 praktisch zu Null gemacht werden, wobei sich ein maximales Lagervolumen ergibt, so daß die im Aufbewahrungskasten nach Figur 2 angeordneten Behälter dicht aneinander liegen und nicht mehr in den Pfeilrichtungen 22 gegeneinander verschoben werden können.

Um nun einen günstigen Zugriff zu einzelnen Behältern in unterschiedlichen Ebenen zu ermöglichen, wobei die Behälter sich in unterschiedlichen Ebenen auch überdecken können, ist nach Figur 3 vorgesehen, daß die Vorderwand 6 in Form von Vorderwandteilen 7,8 zu öffnen ist und dann ihre schwenkstellung gemäss Figur 3 einnimmt.

Gemäss Figur 3 können nun ein oder mehrere Behälter, die nächst der Vorderwand 6 liegen, nach vorne in den Bereich der Vorderwandteile 7,8 in Pfeilrichtung 23 gezogen werden, wodurch sich vergrößerte Abstände 24 zwischen den einzelnen Behälter ergeben und insgesamt die Zugriffsöffnungen 25 vergrößert in Form von Zugriffsöffnungen 25' vorliegen.

In Figur 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, wo erkennbar ist, daß die Vorderwandteile 7,8 nicht um vertikale Achsen 17 verschwenkbar sind, sondern in diesem Ausführungsbeispiel sind die Vorderwandteile parallel zu den Ebenen der Seitenwände 2,3 geführt, wobei eine Kulissenführung 26 verwendet werden kann, so daß die an den Aussenseiten der Seitenwände 2,3 gelagerten Vorderwandteile 7,8 im Bereich dieser Kulissenführung in Pfeilrichtung 27 in fluchtende Fortsetzung der Seitenwände 2,3 nach vorne verschoben werden können. Sie nehmen dann ihre Stellung 7', 8' ein.

Statt der hier beschriebenen Seitenwandführung ist es möglich, diese Vorderwandteile nicht aussen an den Seitenwänden 2,3 zu führen, sondern im Profil der Seitenwände 2,3 und die genannten Vorderwandteile 7,8 aus diesem Profil dieser Seitewände 2,3 herauszuziehen und wieder hineinzufahren.

In den Figuren 5 - 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel gezeigt, welches Führungen am Aufbewahrungskasten 1 selbst vermeidet und ebensolche Schwenkachsen, weil die gesamte Anordnung auf einer Bodenplatte 30 angeordnet ist.

In Figur 5 und 6 ist dargestellt, daß auf einer Bodenplatte 30 aussenliegende, horizontale Scharnierachsen 32 angeordnet sind, an denen schwenkbar die unteren Enden von Seitentüren 31 gelagert sind. Es ergibt sich zwischen den eingeklappten Seitentüren wiederum eine Trennfuge 33, wobei in der Lager- oder Ruhestellung die Seitentüren 31 parallel zur Ebene der Bodenplatte 30 auf dieser aufliegen.

In dieser Ruhestellung kann nun die gesamte Bodenplatte 30 in den Aufbewahrungskasten von vorne her eingeschoben oder geklappt und eingeschoben werden, wobei entsprechende Vorderwände 6 bzw. Rückwände 5 fehlen.

Es kann hierbei vorgesehen werden, daß an der Vorderseite der Bodenplatte eine Frontplatte 29 angeordnet ist, welche dann im eingeschobenen Zustand der Bodenplatte die Stirnseite des Aufbewahrungskastens 1 in der Art einer Möbeltür abdeckt.

Gemäss Figur 5 ist die Bodenplatte in Richtung zum Innenraum des Aufbewahrungskastens 1 mit einem Verlängerungs-Tablar 43 verbunden, welches Verlängerungs-Tablar im Bereich der Führungsnuten 4 der Seitenwände 2,3 verbleibt, wenn die gesamte Anordnung nach den Figuren 5 und 6 aus der vorderen Stirnkante des Aufbewahrungskastens nach vorne herausgezogen wird. Es können anschließend die eingeklappten Seitentüren 31 in Pfeilrichtung 34 aufgeklappt werden und nehmen dann ihre Stellung gemäss den Figuren 6 und 7 ein, wodurch es nun ebenfalls möglich ist, entsprechende Behälter 19 nach vorne aus dem Aufbewahrungskasten herauszuziehen. In ansich bekannter Weise besteht hierbei der Behälter 19 aus einer Bodenplatte 35 und entsprechender Vorder- und Rückwand 36, wobei die Bodenplatte 35 entsprechend der Beschreibung des älteren EP-Patentes in die Führungsnuten 4 eingreift und dort verschiebbar ist.

Anstatt einem durchgehenden, flächenförmigen Verlängerungs-Tablar 43 kann auch ein streifenförmiges Verlängerungs-Tablar verwendet werden, wobei dann lediglich VerVerlängerungsstreifen 44 stehen bleiben, welche in die zugeordneten Führungsnuten in den seitenwänden 2,3 eingreifen.

Die Dicke der Bodenplatte und der darauf aufgeschwenkten parallel liegenden Seitentüren 31 oder die Längsseiten selbst können so gewählt werden, daß die gesamte Anordnung beliebig im Innenraum des Aufbewahrungskastens 1 verschoben werden kann, wobei dann die Frontplatte 29 entfallen würde.

Es wird noch darauf hingewiesen, daß anstatt der hier beschriebenen Bodenplatte in analoger Weise eine Deckplatte verwendet werden kann, so daß die Seitentüren nicht nach oben in den Pfeilrichtungen 34 aufgeschwenkt werden, sondern in kinematischer Umkehrung nach unten aufgeschwenkt werden und die Bodenplatte als Deckplatte ausgebildet ist.

In Erweiterung des Ausführungsbeispiels nach den Figuren 5 - 7 kann es vorgesehen sein, daß auch die Bodenplatte 30 entfällt und die besagten Verlängerungsstreifen 44 bis praktisch nach vorne zur Frontplatte 29 sich erstrecken und dort mit dieser verbunden sind. Es ist nur wichtig, daß im Bereich der Verlängerungsstreifen die beschriebenen Scharnierachsen 32 angeordnet sind, um eine Verschwenkung der Seitentüren 31 um jeweils horizontale Achsen zu gewährleisten.

Die Figur 8 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel eine teleskopartige Verschiebung der Vorderwandteile 7,8 im Bereich jeweils einer Teleskopführung 37. Hierbei wäre ein teleskopartig verschiebbares Rohr an der Oberseite der Seitenwände 2,3 in den Pfeilrichtungen 38 verschiebbar gelagert, und die Vorderwandteile 7,8 sind um die Längsachsen 40 der Teleskopführungen 37 noch um Schwenkwinkel von z.B. 360° schwenkbar.

In der ersten Ausführungsform dieser Ausgestaltung würde dann in der Ruhestellung jedes Vorderwandteil 7,8 in Schwenkrichtung 39 auf die Seitenwände 2,3 verschwenkt werden, so daß diese Vorderwandteile 7,8 parallel zur Bodenfläche 45 des Aufbewahrungskastens 1 liegen.

Es wird darauf hingewiesen, daß der Aufbewahrungskasten 1 nicht notwendigerweise mit Bodenflächen 45 ausgestattet sein muß; diese Bodenflächen 45 können auch entfallen. Der besseren geometrischen Zuordnung wegen werden jedoch Bodenflächen 45 vorausgesetzt.

In einer anderen Schwenkführung nach Figur 8 ist vorgesehen, daß in der Ruhestellung die Vorderwandteile 7,8 parallel zu den Ebenen der Seitenwände 2,3 in geringem Abstand zu den Seitenwänden aussen liegen, daß dann die Teleskopführung 37 nach vorne ausgezogen wird und daß dann die Vorderwandteile 7, 8 um die Längsachsen 40 herum um 360° nach innen verschwenkt werden, um so ebenfalls die Nutzstellung nach Figur 8 zu erreichen.

In Figur 9 ist als weiteres Ausführungsbeispiel gezeigt, daß die Vorderwandteile 7,8 auch im Bereich von Schwenkführungen 41 geführt werden können, wobei in Pfeilrichtung 42 jedes Vorderwandteil 7,8 aus einer angehobenen Stellung 7' (bzw. 8') in seine abgesenkte Stellung 7 verschwenkt wird. Eine derartige Schwenkführung 41 ist bekannt bei Nähkästen, Werkzeugkästen und dergleichen und besteht aus scherenartig miteinander verbundenen Schwenkarmen, welche eine derartige Schwenkführung 41 verwirklichen.

Mit dem erfindungsgemässen Aufbewahrungssystem ergibt sich nun auch der Vorteil, daß praktisch der gesamte Innenraum eines Aufbewahrungskastens oder eines Möbels durchgehend von Kästen vollgestellt werden kann, wobei diese Kästen z.B. als Papierschieber ausgebildet sind und in mehreren horizontalen Ebenen übereinanderliegend, einander überdeckend unterschiedliche Papiere beinhalten.

Im Ruhezustand wäre nur Zugriff zu den oben liegenden Papierschieben mit den darin liegenden Papieren.

Um nun auch die unteren Papierschieber zugänglich zu machen, ist es erfindungsgemäss vorgesehen, die Vorderwand oder die Rückwand oder beide Wände nach dem erfindungsgemässen Prinzip zu öffnen, um einzelnen Papierschieber nach vorne oder hinten herausziehen zu können, um so Zugriff zu allen Papierschiebern zu erhalten.

Die Papierschieber können auch nach vorne vollständig aus dem Aufbewahrungskasten herausgezogen werden.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß das erfindungsgemässe Prinzip auch nicht nur im Bereich eines Aufbewahrungskastens funktioniert, sondern in einem Möbelteil selbst integriert sein kann, wobei die beschriebenen Führungsnuten 4 Teil der Seitenwände des Möbelteils sind. Statt der beschriebenen Führungsnuten, die an den Seitenwänden angeordnet sind und die sich in die Vorder- und Rückwände fortsetzen, können auch entsprechende Führungsschienen verwendet werden, die separat an den Innenseiten der Möbelteile befestigt werden.

In Figur 10 ist als Ausführungsbeispiel eine Kombination einer Längsschublade 54 mit zugeordneten darin quer verschiebbaren Querschubladen 53 dargestellt. Der Vereinfachung halber ist in Figur 10 nur eine einzige Querschublade 53 gezeigt, die in Pfeilrichtung 50 aus der Längsschublade 54 herausziehbar ist.

Hierbei ist wesentlich, daß der vorher in allen unterschiedlichen Ausführungsformen beschriebene Aufbewahrungskasten 1 auf Teleskopschienen 51 in einem Möbelkorpus verschiebbar gehalten ist und demgemäß in Auszugsrichtung 47 aus dem Möbelkorpus herausziehbar ist. In diesem als Längsschublade 54 zu bezeichnenden Aufbewahrungskasten 1 sind Querschubladen 53 quer zur Auszugsrichtung 47 verschiebbar angeordnet.

Sobald nämlich die Längsschublade 54 vollständig aus dem Möbelkorpus herausgezogen ist, werden auch die Seitenwände frei.

Um in der Nomenklatur der vorhergehenden Ausführungsbeispiele zu bleiben, ist es hierbei vorgesehen, daß nun die vorherige Seitenwand 3 die Vorderwand der Längsschublade 54 bildet, während die ursprüngliche Seitenwand 2 die Rückwand der Längsschublade 54 bildet.

Demgemäß sind nach diesem Ausführungsbeispiel die vorher als Vorder- und Rückwände 5,6 bezeichneten Wandteile in Querrichtung zur Auszugsrichtung 47 in den Pfeilrichtungen 50 verschiebbar.

Hierbei ist es vorgesehen, daß die Vorderwand 55 und die Rückwand 56 auf zugeordneten Querschienen 52 in der Längsschublade 54 verschiebbar geführt ist, so daß die gesamten genannten Teile zusammen mit der Seitenwand 48 eine Querschublade 53 bilden, die in Pfeilrichtung 50 aus dem Aufbewahrungskasten 1 herausziehbar und in Gegenrichtung hierzu wieder einschiebbar ist.

Damit ergibt sich ein wesentlicher Raumgewinn, denn bei eingeschobenen Querschubladen 53 ist der Aufbewahrungskasten 1 kompakt gefüllt mit entsprechenden Behältern 19-21, von denen lediglich ein einziger Behälter 19 gezeichnet ist.

Sobald der Aufbewahrungskasten 1 mit den noch eingeschobenen Querschubladen 53 vollständig aus dem Möbelkorpus herausgezogen ist, kann nun die Beite des Aufbewahrungskastens 1 wesentich vergrößert werden, indem nämlich die beiden Querschubladen (von denen lediglich die eine Querschublade 53 gezeichnet ist) quer zur Auszugsrichtung, nämlich in Pfeilrichtung 50 herausgezogen werden.

Die gleiche Querschublade ergibt sich im Bereich der Seitenwand 49.

Bezüglich des Ausführungsbeispiels der Figur 1 und aller anderen Ausführugnsbeispiele wird also als erfindungswesentlich von der vorliegenden Erfindung umfaßt, daß der Aufbewahrungskasten 1 sowohl in Auszugsrichtung 46 aus einem Schubkasten herausgezogen werden kann, um so dann die entspechenden frontseitig zugänglichen Türen zu öffnen und/oder zu verschwenken.

In einer anderen Ausgestaltung ist es hingegen vorgesehen, daß der Aufbewahrungskasten 1 in Auszugsrichtung 47 in einem Möbelkorpus angeordnet ist und demgemäß aus dem Möbelkorpus heraus verschiebbar ist, wobei bei diesem Ausführungsbeispiel dann die zu öffnenden und verschwenkenden Wände 8-10 in Querrichtung zur Auszugsrichtung 47 zu öffnen sind.

Bei diesem Ausführungsbeispiel - welches anhand der Figuren 10 - 12 noch näher erläutert werden wird, handelt es sich also um eine Längsschublade 54, in der Querschubladen 53 verschiebbar angeordnet sind.

In Figur 11a ist dargestellt, daß der Aufbewahrungskaten 1 in zusammengeschobenem Zustand einen kompakten Aufbau einnimmt, wobei die einzelnen Behälter mit ihrer Position mit den Bezugsziffern 1-15 bezeichnet sind.

Sobald nun der kompakte Aufbewahrungsbehälter 1 in Figur 11a in Auszugsrichtung 47 aus einem Möbelkorpus herausgezogen wird, kann er gemäß Figur 11b in der der Breite entfaltet werden.

Es können gemäß der vorstehenden Beschreibung nach Figur 11 aus der Längsschublade 54 die vorher erwähnten Querschubladen 53 links und rechts in den Pfeilrichtungen 50 herausgezogen werden, wodurch die vorher mit den Positionszahlen 1-15 angegebenen Behälter nun ihre neue Position gemaß Figur 11b einnehmen.

In Figur 12a,12b sind die gleichen Verhältnisse an einem anderen Ausführungsbeispiel dargestellt.

Auch hier ist in Figur 12a der Ausbewahrungskasten 1 in eingeschobenem Zustand in Draufsich dargestellt, während in Figur 12b der aus einem Möbelkorpus herausgezogenen und in Querrichtung entfaltete Ausbewahrungskasten 1 dargestellt ist.

Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel nach Figur 11 sind jedoch die Wände 5,6 nicht auf Teleskopschienen 51 verschiebbar gelagert, sondern sie sind schwenkbar gelagert, wie dies anhand der Figur 1 bezüglich der Scharnierachsen 17 dargestellt ist.

Die jeweiligen Türen überlappen sich in Form der Vorderwände 6a,6b und der Rückwände 5a,5b und sind demgemäß gemäß Figur 12b vollständig herausklappbar, um dann ihre Position gemäß Figur 12b einzunehmen.

Aus dem Vergleich der Figur 11a mit Figur 11b bzw. 12a mit 12b ergibt sich, daß von vorher im geschlossenen Zustand des Kastens zugänglich gewesenen 5 Aufbewahrungsbehältern (Figur 11a,12a) nun beim Übergang in die Figur 11b bzw. 12b statt der vorher 5 zugänglich gewesenen Behälter insgesamt 15 Behälter zugänglich werden.

Daraus ergibt sich der große Gewinn im Zugriff und der Zugänglichkeit zu den einzelnen Behältern.

Zeichnungs-Legende

1 Aufbewahrungskasten

26 Kulissenführung

2 Seitenwand

27 Pfeilrichtung

3 Seitenwand

28 Frontplattenhälfte

4 Führungsnut

29 Frontplatte

5 Rückwand

30 Bodenplatte

6 Vorderwand

31 Seitentür

7 Vorderwandteil

32 Scharnierachse

8 Vorderwandteil

33 Trennfuge

9 Rückwandteil

34 Pfeilrichtung

10 Rückwandteil

35 Bodenplatte

11 Trennfuge

36 Vorderwand

12 Führungsnut

37 Teleskopführung

13 Verschluß

38 Pfeilrichtung

14 Querstab

39 Schwenkrichtung

15 Führung

40 Längsachse

16 Pfeilrichtung

41 Schwenkführung

17 Scharnierachs

42 Pfeilrichtung

18 Anschlag

43 Verlängerungstablar

19 Behälter

44 Verlängerungsstreifen

20 Behälter

45 Bodenfläche

21 Behälter

46 Auszugsrichtung (1.Variante)

22 Pfeilrichtung

47 Auszugsrichtung (2.Variante)

23 Pfeilrichtung

48 Seitenwand

24 Abstand

49 Seitenwand

25 Zugriffsöffnung 25'

50 Pfeilrichtung

51 Teleskopschiene

52 Querschiene

53 Querschublade

54 Längsschublade

55 Vorderwand

56 Rückwand

QQ群二维码
意见反馈