METHOD AND DEVICE FOR DISCHARGING A PRODUCT FLOW |
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申请号 | PCT/EP2007010513 | 申请日 | 2007-12-04 | 公开(公告)号 | WO2008067983A9 | 公开(公告)日 | 2008-08-14 |
申请人 | WINKLER & DUENNEBIER AG; BLUEMLE MARTIN; | 发明人 | BLUEMLE MARTIN; | ||||
摘要 | The invention relates to a method and a device for discharging a discontinuous product flow comprising flat material pieces from a machine housing. According to the invention, the flat material pieces that are to be discharged are arranged within the machine housing in the form of a first stack with the help of corresponding intermediate stacking means in a first step. A staggered flow which is conveyed out of the machine housing is then formed from said first stack with the help of corresponding staggering means. The flat material pieces discharged with the staggered flow are then disposed outside the machine housing in the form of a second stack with the help of stacking means. | ||||||
权利要求 | 1. Verfahren zum Ausschleusen eines aus Flachmaterialstücken (5) bestehenden diskontinuierlichen Produktstroms aus einem Maschinengehäuse (1) umfassend die Schritte: • Anordnung der auszuschleusenden Flachmaterialstücke (5) innerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form eines ersten Stapels (4), • Bildung eines Schuppenstroms (7) aus dem innerhalb des Maschinengehäuses (1) gebildeten ersten Stapel (4), • Transport des Schuppenstroms (7) aus dem Maschinengehäuse (1), • Anordnung der mit dem Schuppenstrom (7) ausgeschleusten Flachmaterialstücke (5) außerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form eines zweiten Stapels (12). 2. Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Flachmaterialstücke (5) während des Transports in dem Schuppenstrom (7) zumindest über einen Teil der Transportstrecke bzgl. ihrer Hauptebene vertikal ausgerichtet sind. 3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport des Schuppenstroms (7) in einer Richtung (B) erfolgt, die sich von der Richtung (A), mit der die Flachmaterialstücke (5) innerhalb der Maschine transportiert werden, unterscheidet. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport des Schuppenstroms (7) in einer Richtung (B) erfolgt, die zu der Richtung (A), mit der die Flachmaterialstücke (5) innerhalb der Maschine transportiert werden, im Wesentlichen senkrecht steht. 5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Schuppenstrom (7) um einen ununterbrochenen Schuppenstrom (7) handelt. 6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport des Schuppenstroms (7) mit einem Schrittmotor erfolgt, der in Ab- hängigkeit eines Steuersignals betätigt wird. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport des Schuppenstroms (7) in Abhängigkeit eines Steuersignals an- und ausgeschaltet wird. 8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportgeschwindigkeit des Schuppenstroms (7) in Abhängigkeit eines Steuersignals geregelt wird. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal von der Anzahl der innerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form des ersten Stapels (4) angeordneten, auszuschleusenden Flachmaterialstücke (5) abhängt. 10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildung des Schuppenstroms (7) im Wesentlichen auf Reibung beruht. 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal von dem durch die innerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form des ersten Stapels (4) angeordneten auszuschleusenden Flachmaterialstü- cke (5) auf die Mittel (6) zur Bildung des Schuppenstroms (7) ausgeübten Druck abhängt. 12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der durch die Anordnung der auszuschleusenden Flachmaterialstücke (5) innerhalb des Maschinengehäuses (1) gebildete erste Stapel (4) und/oder der außerhalb des Maschinengehäuses (1) durch die Anordnung der mit dem Schuppenstrom (7) ausgeschleusten Flachmaterialstücke (5) gebildete zweite Stapel (12) im Wesentlichen parallel zu der Richtung (A) verläuft/verlaufen, mit der die Flachma- terialstücke (5) innerhalb der Maschine transportiert werden. 13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die maximale Höhe des durch die Anordnung der mit dem Schuppenstrom (7) ausgeschleusten Flachmaterialstücke (5) außerhalb des Maschinengehäuses (1) gebildeten zweiten Stapels (12) größer ist, als die maximale Höhe des durch die Anordnung der auszuschleusenden Flachmaterialstücke (5) innerhalb des Maschinengehäuses (1) gebildeten ersten Stapels (4). 14. Vorrichtung zum Ausschleusen eines aus Flachmaterialstücken (5) bestehenden diskontinuierlichen Produktstroms aus einem Maschinengehäuse (1), mit • Zwischenstapelmitteln (3) zur Anordnung der auszuschleusenden Flachmaterialstücke (5) innerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form eines ersten Stapels (4), • Schuppungsmitteln (6) zur Bildung eines Schuppenstroms (7) aus den gestapelten Flachmaterialstücken (5), • Transportmitteln (6,8) zum Transport des Schuppenstroms (7) aus dem Maschinengehäuse (1), • Stapelmitteln (10,11) zur Anordnung der mit dem Schuppenstrom (7) ausgeschleusten Flachmaterialstücken (5) außerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form eines zweiten Stapels (12). 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass Erfassungsmittel vorhanden sind, die einen mit der Anzahl der von den Zwischenstapelmitteln (3) innerhalb des Maschinengehäuses (1) in Form des ersten Stapels (4) angeordneten Flachmaterialstücken (5) in Zusammenhang stehenden Parameter erfassen. 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppungsmittel (6) und/oder die Transportmittel (6,8) in Abhängigkeit eines von den Erfassungsmitteln bereitgestellten Steuersignals steuerbar sind. 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppungsmittel (6) und/oder die Transportmittel (6,8) hinsichtlich ihres Be- triebszustandes und/oder ihrer Betriebsgeschwindigkeit steuerbar sind 18. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 14-17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppungsmittel (6) von einem Transportband gebildet werden, das die in Form des ersten Stapels (4) angeordneten Flachmaterialstücken (5) im Wesentlichen mittels Reibung zu einem Schuppenstrom (7) schuppt. 19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 14-18, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (6,8) von zwei Transportbändern gebildet werden, zwischen denen der Schuppenstrom (7) gehalten wird, wobei die Flachmaterialstücke (5) in dem Schuppenstrom (7) zumindest über einen Teil der Transportstrecke bzgl. ihrer Hauptebene im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind. 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der beiden Transportbänder (6,8) die Funktionalität der Schup- pungsmittel (6) übernimmt. 21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Transportbänder (6,8) im Wesentlichen dieselbe Kontaktstrecke mit dem Schuppenstrom (7) aufweisen und in der Transportrichtung (B) des Schuppenstroms (7) um eine Strecke gegeneinander versetzt sind, die wenigstens der Breite der Flachmaterialstücke (5) in der Transportrichtung (B) des Schuppenstroms (7) gesehen entspricht. 22. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 14 - 21 , dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagemittel (10,11) einen Anschlag (10) umfassen, gegen den der Schuppenstrom (7) zur Anordnung der ausgeschleusten Flachmaterialstücke (5) in Form des zweiten Stapels (12) außerhalb des Maschinengehäuses (1) geführt wird. 23. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 14 - 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagemittel (10,11) eine Ablagefläche (11) umfassen, die aufgrund ihrer Dimensionierung die Ablage einer Anzahl an ausgeschleusten Flachmaterialstücken (5) in Form des zweiten Stapels (12) außerhalb des Maschinengehäuses (1) ermöglicht, die höher ist, als die Anzahl der maximal in Form des ersten Stapels (4) innerhalb des Maschinengehäuses (1) stapelbaren Flachmaterialstücke (5). |
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说明书全文 | Verfahren und Vorrichtung zum Ausschleusen eines Produktstroms I. Anwendungsgebiet Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Ausschleusen eines aus Flachmaterialstücken bestehenden, insbesondere diskontinuierlichen Produktstroms aus einem Maschinengehäuse. II. Technischer Hintergrund Bei der Herstellung von kleinen Flachmaterialstücken, wie beispielsweise Etiketten, bedruckten Karten o. ä. durchlaufen die Flachmaterialstücke üblicherweise einen großen Teil der Bearbeitungsvorgänge wie z. B. Drucken, Prägen, Stanzen o. ä. in Form eines großen Flachmaterialbogens. Erst in einem der letzten Bear- beitungsschritte werden dann die einzelnen Flachmaterialstücke aus dem Flach- materialbogen ausgeschnitten. Obwohl in den meisten Fällen hierbei sämtliche Flachmaterialstücke eines Bogens im Wesentlichen identisch sind, können auch Fälle auftreten, bei denen innerhalb eines Bogens unterschiedliche Flachmaterialstücke angeordnet sind. Die kann zB gegeben sein, wenn zur Optimierung des auf einem Bogen zur Verfügung stehenden Platzes Flachmaterialstücke unterschiedlicher Formen kombiniert werden. Auch wäre denkbar, dass von der Form her identische Flachmaterialstücke je nach der späteren Anwendung auch innerhalb eines Bogens mit einem unter- schiedlichen Druckbild versehen werden. Da jedoch während des Zuschnitts der Flachmaterialstücke bzw. während der Ablage der zugeschnittenen Flachmaterialstücke die Positionen der einzelnen Flachmaterialstücke auf dem Flachmaterialbogen üblicherweise nicht berücksichtigt werden, kann es zu Fällen kommen, in denen nach dem Zuschneiden und AbIe- gen ein Stapel vorliegt, in dem ggf. in unregelmäßiger Reihenfolge unterschiedliche Flachmaterialstücke angeordnet sind, so dass vor einer sich ggf. anschließenden weiteren Verarbeitung oder dem Verpacken der Flachmaterialstücke ein Sortiervorgang erforderlich ist. Dieser Fall kann auch auftreten, falls aus den Flachmaterialstücken eines Bogens mit Fehlern, beispielsweise Druckfehlern, fehlerhaften Prägungen, Knicken etc. behaftete Flachmaterialstücke aussortiert werden sollen, während die restlichen, fehlerfreien Flachmaterialstücke des Flachmaterialbogens ihrer ursprünglichen Verwendung zugeführt werden sollen. Hierzu werden die fehlerhaften Flachmate- rialstücke üblicherweise automatisiert erfasst und noch während der sich anschließenden Bearbeitungsschritte entsprechend gekennzeichnet, um einer spätere automatisierte Aussortierung zu ermöglichen In beiden der zuvor genannten Fällen wird einer entsprechenden Sortiervorrich- tung ein kontinuierlicher Strom an Flachmaterialstücken zugeführt. Die Vorrichtung überprüft die zugeführten Flachmaterialstücke und sortiert eine vorher festgelegte Art von Flachmaterialstücken aus dem Strom der zugeführten Flachmaterialstücke aus. Hierbei kann sich unter Umständen ein äußerst unregelmäßiger und diskontinuierlicher Strom an aussortierten Flachmaterialstücken ergeben. Dies gilt insbesondere bei der Aussortierung fehlerhafter Flachmaterialstücke, da Fehler nicht immer an den gleichen Positionen auf den Flachmaterialbogen auftreten müssen und darüber hinaus auch bei einem fehlerhaften Flachmaterialbogen die Anzahl der unmittelbar betroffenen Flachmaterialstücke gegenüber der fehlerfreien Flachmaterialstücke klein sein kann. Normalerweise werden die aussortierten Flachmaterialstücke innerhalb des Gehäuses der Sortiervorrichtung in einer Ablagevorrichtung gestapelt und nach Ab- schluss des Sortiervorganges entnommen. Hierbei besteht zum einen das Problem, dass der Platz in der Sortiervorrichtung begrenzt ist. Somit muss der Sortiervorgang gegebenenfalls bei einem hohen Anfall an aussortierten Flachmaterialstücken unterbrochen werden muss, um die aussortierten Flachmaterialstücke aus der Ablagevorrichtung innerhalb der Sortiervorrichtung zu entnehmen. Folglich ist kein kontinuierlicher Betrieb der Sortier- Vorrichtung gewährleistet. Auch ist nicht sichergestellt, dass nicht versehentlich aussortierte Flachmaterialstücke in der Sortiervorrichtung verbleiben. Dies kann zum einen zu einer Beeinträchtigung und letztendlich sogar zu einer Beschädigung der Sortiervorrichtung führen. Zum anderen ist es wünschenswert, eine lückenlose und genaue Kenntnis über den jeweiligen Aufenthaltsort der aussortierten Flachmaterialstücke zu haben. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang eine Vorrichtung, mit der die in der Sor- tiervorrichtung aussortierten Flachmaterialstücke kontinuierlich aus dem Maschinengehäuse nach außen transportiert und außerhalb des Gehäuses abgelegt werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass eine entsprechend kontinuierlich laufende Vorrichtung über den größten Teil der Zeit leer läuft, da, wie oben beschrieben, der in der Sortiervorrichtung anfallende Produktstrom an aussortierten Flachmaterialstücken äußerst unregelmäßig und insbesondere diskontinuierlich ist. III. Darstellung der Erfindung a) Technische Aufgabe Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren beziehungsweise eine Vorrichtung zum Ausschleusen eines aus Flachmaterialstücken bestehenden diskontinuierlichen Produktstroms aus einem Maschinengehäuse zu schaffen, bei dem/der gewährleistet ist, dass sämtliche Flachmaterialstücke aus dem Maschinengehäuse transportiert werden und darüber hinaus ein kontinuierli- eher Betrieb der die Erfindung nutzenden, den Produktstrom aus Flachmaterialstücken liefernden Vorrichtung ermöglicht wird. b) Lösung der Aufgabe Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 14 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Erfindungsgemäß werden demzufolge ein Verfahren sowie eine entsprechende Vorrichtung zum Ausschleusen eines aus Flachmaterialstücken bestehenden diskontinuierlichen Produktstroms aus einem Maschinengehäuse vorgeschlagen, wobei zunächst die in einem unregelmäßigen und diskontinuierlichen Strom ankommenden und aus dem Maschinengehäuse auszuschleusenden Flachmaterialstücke innerhalb des Maschinengehäuses in Form eines Stapels angeordnet werden. Hierzu werden entsprechende Zwischenstapelmittel verwendet. Bei diesen kann es sich in der einfachsten Form um eine Ablagefläche handeln, auf der die ankommenden auszuschleusenden Flachmaterialstücke entweder stehend oder He- gend abgelegt bzw. gestapelt werden. Dieser Stapel wird vorzugsweise in Richtung des Transports der Flachmaterialstücke innerhalb der Maschine gebildet und nimmt die unregelmäßig ankommenden Flachmaterialstücke in Art eines Zwischenspeichers auf. Aus den in dem auf diese Weise gebildeten Stapel angeordneten Flachmaterialstücken wird dann erfindungsgemäß unter Verwendung entsprechender Schuppungsmittel ein Schuppenstrom, dh ein Strom von geschuppten, also einander teilweise überlagernden Flachmaterialstücken gebildet. Dieser Schuppenstrom wird dann mit entsprechenden Transportmitteln aus dem Maschinengehäuse geführt. Außerhalb des Maschinengehäuses werden die in dem Schuppenstrom ausgeschleusten Flachmaterialstücke zur besseren Handhabung dann erfindungsge- maß unter Verwendung entsprechender Stapelmittel wieder in Form eines Stapels angeordnet. Bei den Stapelmitteln kann es sich in einer einfachen Ausführung um eine Ablagefläche mit einem Anschlag handeln, gegen den der Schuppenstrom von den Transportmitteln geführt wird. Aufgrund der teilweisen Überlappung der Flachmaterialstücke in dem Schuppenstrom führt ein derartiges Anschlagen zu einer Aufstapelung der Flachmaterialstücke auf der Auflagefläche. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung befinden sich die Flachma- terialstücke zumindest während eines Teils des Transports in dem Schuppenstrom in einer bzgl. ihrer Hauptebene im Wesentlichen vertikalen Anordnung, dh sie sind in dem Schuppenstrom im Wesentlichen vertikal stehend ausgerichtet. Jedoch wäre durchaus denkbar, dass der Schuppenstrom von im Wesentlichen liegenden Flachmaterialstücken gebildet wird. Abhängig von der Stärke des Materials und dem Grad der Überlappung der geschuppten Flachmaterialstücke können diese in dem Schuppenstrom auch eine schräge Lage einnehmen. Vorzugsweise sind die Flachmaterialstücke jedoch über den gesamten Transportweg in dem Schuppenstrom und auch in dem innerhalb des Maschinengehäuses und/oder in dem außerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapels in einer bzgl. ihrer Hauptebene vertikalen Ausrichtung angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass keine umständlichen Umlagerungen oder sonstigen Positionsänderungen an den auszuschleusenden Flachmaterialstücken vorgenommen werden müssen. Insbesondere um eine möglichst kompakte Bauform des Maschinengehäuses, mit dem die vorliegende Erfindung verwendet wird, zu ermöglichen, erfolgt der Trans- port des Schuppenstroms vorzugsweise in einer Richtung, die sich von der Richtung, mit der die Flachmaterialstücke innerhalb der Maschine transportiert werden, unterscheidet. Hierbei bietet sich insbesondere auch eine Ausführung an, bei der der Transport des Schuppenstroms im Wesentlichen senkrecht zu der Richtung erfolgt, in der die Flachmaterialstücke innerhalb der Maschine transportiert wer- den. Allerdings wären auch Ausführungsformen denkbar, bei denen der Schuppenstrom im Wesentlichen in derselben Richtung aus dem Maschinengehäuse transportiert wird, in der die Flachmaterialstücke innerhalb der Maschine transportiert werden. Eine derartige Ausrichtung hätte ggf. den Vorteil, dass es nicht notwendig wäre, die Bewegungsrichtung der Flachmaterialstücke zu ändern, so dass auf entsprechende Umlenkelemente verzichtet werden könnte. Vorzugsweise handelt es sich bei dem in dem erfindungsgemäßen Verfahren er- zeugten Schuppenstrom um einen räumlich ununterbrochenen Schuppenstrom, dh, dass der Schuppenstrom durch eine ununterbrochene Abfolge von Flachmaterialstücken gebildet wird. Der Vorteil der Verwendung eines ununterbrochenen Schuppenstroms besteht unter anderem darin, dass die Bedingungen für die Erzeugung des Schuppenstroms sowie für dessen Transport selbst bei unregelmä- ßig und diskontinuierlich ankommenden auszuschleusenden Flachmaterialstücken im Wesentlichen unverändert bleiben. Ermöglicht wird die Verwendung eines ununterbrochenen Schuppenstroms im Wesentlichen durch die erfindungsgemäße Anordnung der ankommenden Flachmaterialstücke in Form eines Stapels, der in diesem Sinne wie ein Zwischenspeicher wirkt. Da die auszuschleusenden Flachmaterialstücke diskontinuierlich und unregelmäßig ankommen, kann bei der Verwendung eines ununterbrochenen Schuppenstroms ein Transport desselben nicht zeitlich kontinuierlich stattfinden. Vielmehr erfolgt der Transport des Schuppenstroms „ruckweise" in Intervallen, also zeitlich diskontinuierlich. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Transport des Schuppenstroms durch Transportmittel in Form eines Schrittmotors, der in Abhängigkeit eines entsprechenden Steuersignals betrieben wird. Das Steuersignal hängt hierbei vor- zugsweise unmittelbar von der Anzahl der innerhalb des Maschinengehäuses in Form eines Stapels angeordneten, auszuschleusenden Flachmaterialstücke ab, kann gegebenenfalls aber auch von Parametern abhängen, die nur mittelbar mit der Anzahl der innerhalb des Maschinengehäuses in Form eines Stapels angeordneten, auszuschleusenden Flachmaterialstücke in Zusammenhang stehen, wie zB die Höhe des Stapels, der durch die gestapelten Flachmaterialstücke erzeugte Druck auf ein weiteres Bauteil oa. Zur Erfassung des Steuersignals können entsprechende Erfassungsmittel in Form von Zählern, Drucksensoren, Lichtschranken oa vorgesehen sein. Wird die Steuerung auf Basis der Anzahl der innerhalb des Maschinengehäuses in Form eines Stapels angeordneten, auszuschleusenden Flachmaterialstücke durchgeführt, so kann der Schrittmotor vorteilhafterweise so eingestellt werden, dass der Stapel innerhalb des Maschinengehäuses immer eine im Wesentlichen gleiche Anzahl an Flachmaterialstücken aufweist. Kommen beispielsweise drei Flachmaterialstücke an dem Stapel an, so wird der Schrittmotor vorzugsweise derart betätigt, dass der Schuppenstrom um die Position von drei Flachmaterialstücken in dem Schuppenstrom weitertransportiert wird. Zur Erfassung des Steuersignals bietet sich in diesem Fall ein einfacher Zähler an, der die Anzahl der ankommenden auszuschleusenden Flachmaterialstücke erfasst und an die Steuerung des Schrittmotors weitergibt. Alternativ zur Verwendung eines Schrittmotors als Transportmittel zum zeitlich diskontinuierlichen Transport eines ununterbrochenen Schuppenstroms kann auch ein üblicher Motor verwendet werden, der in Abhängigkeit eines entsprechenden Steuersignals an- und ausgeschaltet wird. In einer weiteren Variante könnte auch daran gedacht werden, dass neben dem grundsätzlichen Betriebszustand (AN/AUS) des den Transport des Schuppenstroms bewirkenden Motors auch die Transportgeschwindigkeit des Schuppenstroms in Abhängigkeit eines entsprechenden Steuersignals geregelt wird. Auch können neben den Transportmitteln weiterhin der Betriebszustand (AN/AUS) und/oder die Betriebsgeschwindigkeit der Schuppungsmittel von einem entsprechenden Steuersignal geregelt werden, wobei dies vorzugsweise synchron zum Betrieb der Transportmittel erfolgt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Schuppenstrom durch die Reibung zwischen dem sich jeweils in dem innerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapels an unterster Position befindlichen Flachmaterialstück und einer vorzugsweise im Wesentlichen tangential zur Hauptfläche des Flachmaterialstücks angeordneten und relativ zu diesem bewegten Fläche erzeugt. Auf diese Weise wird das jeweils an unterster Position befindliche Flachmaterialstück seitlich aus dem Stapel innerhalb des Maschinengehäuses gezogen und bildet in Überlappung mit dem vorherigen bzw. darauf folgenden Flachmaterialstück den Schuppenstrom. Bei einer derartigen Erzeugung des Schuppenstroms könnte der Transport des Schuppenstroms von einem Steuersignal gesteuert werden, das von dem durch die innerhalb des Maschinengehäuses aufgestapelten auszuschleusenden Flach- materialstücke auf die als Mittel zur Bildung des Schuppenstroms verwendete bewegte Fläche ausgeübten Druck abhängt. Insbesondere kann hier als Schuppungsmittel ein Transportband verwendet wer- den, das an der Unterseite des innerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapels vorbeigeführt wird und dessen Oberfläche als reibungserzeugende und schuppungsbildende Fläche wirkt. Auch als Transportmittel können vorteilhafterweise, insbesondere im bevorzugten Fall, dass die Flachmaterialstücke in dem Schuppenstrom zumindest über einen Teil der Transportstrecke bzgl. ihrer Hauptebene im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind, zwei Transportbänder verwendet werden, zwischen denen der Schuppenstrom gehalten und bewegt wird. Hierbei kann die Transportfläche eines Bandes gegen die Transportfläche des anderen Bandes mit einer definierten Stärke vorgespannt sein, um ein Haltern des vertikal stehenden Schuppenstroms zu gewährleisten. Alternativ oder zusätzlich kann unterhalb der Transportbänder auch eine horizontale Lagerfläche angeordnet sein, auf der die Unterkanten der den Schuppenstrom bildenden Flachmateri- alstücke aufliegen und über diese gleiten. Bei einer derartigen Verwendung zweier Laufbänder als Transportmittel kann vorteilhafterweise eines der Laufbänder gleichzeitig die Funktionalität der Schuppungsmittel übernehmen. Hierzu können die beiden Laufbänder dann eine im Wesentlichen gleiche Kontaktstrecke mit dem Schuppenstrom aufweisen und sind lediglich in der Transportrichtung des Schuppenstroms um eine Strecke gegeneinander versetzt, die wenigstens der Breite der Flachmaterialstücke in Transportrichtung des Schuppenstroms gesehen entspricht. Somit kann die Schuppung durch das erste Transportband erfolgen, indem das in dem innerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapel jeweils an unterster Stelle befindliche Flachmaterialstück mittels Reibung aus dem Stapel gezogen wird und dann von dem seitlich des Stapels angeordneten zweiten Transportband mit übernommen wird. Am Ende der Transportstrecke wird der Schuppenstrom dann von dem ersten Transportband freigegeben und an dem zweiten Transportband bis zum dem Anschlag geführt, an dem sich der Stapel außerhalb des Maschinengehäuses bildet. Aufgrund der Überlappung zwischen den einzelnen Flachmaterialstücken in dem Schuppenstrom und dem sich an dem Anschlag aufbauenden Stapel ist hierbei gewährleistet, dass der Schuppenstrom auch nach Freigabe durch das erste Transportband weiterhin an der Oberfläche des zweiten Transportbands verbleibt. Wie bereits oben erwähnt, wird der Stapel der auszuschleusenden Flachmaterialstücke innerhalb des Maschinengehäuses vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu der Richtung gebildet, mit der die Flachmaterialstücke innerhalb der Maschine transportiert werden. Dies gilt auch für den außerhalb des Maschinengehäuses von den mit dem Schuppenstrom ausgeschleusten Flachmaterialstücken gebildeten Stapel. Vorzugsweise ist weiterhin die maximale Höhe des durch die mit dem Schuppenstrom ausgeschleusten Flachmaterialstücke außerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapels größer, als die maximale Höhe des durch die auszuschleusen- den Flachmaterialstücke innerhalb des Maschinengehäuses gebildeten Stapels. Dies hat den Vorteil, darauf, dass ein kontinuierlicher Betrieb der die vorliegende Erfindung nutzenden Vorrichtung gewährleistet ist, da außerhalb der Maschine üblicherweise mehr Raum zur Verfügung steht, um die ausgeschleusten Flachmaterialstücke zu lagern. Bei den vorzugsweise als Transportmitteln verwendeten Transportbändern kann es sich um Bänder mit einer besonders reibungserzeugenden Oberfläche, beispielsweise unter Einsatz von Gummielementen, um mit Vakuum unterstütze Saugbänder oder sonstige Transportbandarten handeln, sofern ein zuverlässiger Transport des Schuppenstroms gewährleistet ist. Obwohl in der Beschreibungseinleitung als Anwendungsbeispiel für die vorliegende Erfindung eine Sortiervorrichtung zum Aussortieren von Flachmaterialstücken beschrieben wird, ist die vorliegende Erfindung allgemein dazu geeignet, einen diskontinuierlichen Produktstrom von Flachmaterialstücken aus einem Maschinengehäuse auszuschleusen. c) Ausführungsbeispiele Eine Ausführungsform der Erfindung ist im Folgenden anhand der Figur 1 beispielhaft näher beschrieben. Figur 1 zeigt hierbei eine Aufsicht auf eine Ausfüh- rungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Mit dem Bezugszeichen 1 ist allgemein das Maschinengehäuse bezeichnet, aus dem Flachmaterialstücke 5 mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens beziehungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeschleust werden sollen. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um das Gehäuse einer Sortiervorrichtung zum Aussortieren von Flachmaterialstücken 5 aus einem kontinuierlichen Strom von Flachmaterialstücken. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist von dem gesamten Transportweg der Flachmaterialstücke 5 innerhalb der Sortiervorrich- tung nur die letzte Transportwalze 2 dargestellt. Die während des Sortiervorgangs aussortierten Flachmaterialstücke 5 werden von der Transportwalze 2 auf eine dem Fachmann bekannte Weise abgegeben und auf einer Ablagefläche 3 senkrecht stehend fortlaufend in Richtung des Pfeils A gestapelt. Der auf diese Weise in Transportrichtung A der Flachmaterialstücke 5 innerhalb der Vorrichtung gebildete Stapel 4 wird durch die diskontinuierlich am vorderen Ende der Ablagefläche 3 von der Walze 2 abgestreiften Flachmaterialstücke 5 jeweils fortgesetzt . An seinem der Transportwalze 2 gegenüberliegenden Ende wird der Stapel 4 gegen ein erstes endlos umlaufendes Transportband 6 geführt. Aufgrund der Reibung zwischen dem in dem Stapel 4 jeweils an vorderster Stelle stehenden Flachmaterialstück und der Oberfläche des Transportbandes 6 wird das entspre- chende Flachmaterialstück seitlich von dem Stapel 4 in Richtung des Pfeils B abgezogen. Auf diese Weise wird ein Schuppenstrom 7 aus überlappend angeordneten Flachmaterialstücken 5 erzeugt. Hierbei kann der Grad der Überlappung der einzelnen Flachmaterialstücke 5 in dem Schuppenstrom 7 durch eine geeig- nete Wahl der Oberfläche des Transportbands 6 und/oder des Anpressdrucks des Stapels 4 gegen das Transportband gesteuert werden. Der Schuppenstrom 7 wird gegen die Oberfläche eines zweiten Transportbandes 8 geführt, im weiteren Verlauf zwischen den beiden Transportbändern 6, 8 gehal- ten und von diesen in Richtung des Pfeils B aus dem Maschinengehäuse 1 transportiert. In dem dargestellten Beispiel verläuft die Transportrichtung B des Schuppenstroms 7 im Wesentlichen senkrecht zu der Transportrichtung A der Flachmaterialstücke 5 innerhalb des Maschinengehäuses 1. Um ein Ausschleusen des Schuppenstroms 7 zu ermöglichen, weist das Maschinengehäuse 1 eine entsprechende Austrittsöffnung auf, auf deren Darstellung jedoch vorliegend aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet wurde. Um zu gewährleisten, dass der Schuppenstrom 7 sicher zwischen den Kontaktflä- chen der Transportbänder 6,8 gehalten wird, ist bei der vorliegenden Ausführungsform das zweite Transportbands 8 durch entsprechende Vorspann Vorrichtungen 9 gegen das Transportband 6 vorgespannt. Bei den Vorspannvorrichtungen 9 kann es sich um herkömmliche Blattfedern, Spiralfedern oder sonstige, vorzugsweise elastische Elemente handeln. Alternativ oder zusätzlich zu den Vorspannvorrichtungen 9 kann unterhalb der Transportstrecke der beiden Laufbänder 6, 8 eine (nicht dargestellte) Lagerfläche angeordnet sein, auf der die Unterkanten der in dem Schuppenstrom 7 angeordneten Flachmaterialstücke gelagert sind und über diese die Flachmaterialstücke beim Transport durch die Transportbänder 6, 8 gleiten. In der dargestellten Ausführungsform weisen die beiden Transportbänder 6, 8 eine im Wesentlichen gleiche Länge der Kontaktstrecke mit dem Schuppenstrom 7 auf. Um jedoch einen korrekten Einzug der Flachmaterialstücke 5 durch die Oberfläche des ersten Transportbands 6 zur Bildung des Schuppenstroms 7 sowie eine Abgabe der in dem Schuppenstrom 7 angeordneten Flachmaterialstücke 5 außerhalb des Maschinengehäuse 1 zu gewährleisten, sind die beiden Laufbänder 6,8 in der Transportrichtung B des Schuppenstroms 7 um wenigstens die Breite der Flachmaterialstücke 5 in Transportrichtung B des Schuppenstroms 7 gesehen gegeneinander versetzt. Nach dem Austritt aus dem Maschinengehäuse 1 wird der Schuppenstrom 7, auf- grund des Versatzes zwischen den Laufbänder 6, 8 nun im Wesentlichen nur noch an der Kontaktfläche des zweiten Transportbandes 8 anliegend, gegen einen Anschlag 10 geführt. Das Auftreffen der in dem Schuppenstrom 7 geschuppt angeordneten Flachmaterialstücke 5 auf den Anschlag 10 führt zur der Bildung eines Stapels 12 auf einer entsprechend angeordneten Ablagefläche 11. Hierbei sind der Anschlag 10 und die Ablagefläche 11 der Art ausgerichtet, dass der Stapel 12 in Richtung des Pfeils C, also parallel zu der Transportrichtung der Flachmaterialstücke 5 innerhalb des Maschinengehäuses 1 und zur Richtung A des Stapels 4, gebildet wird. Um zu gewährleisten, dass ein kontinuierlicher Betrieb der die erfindungsgemäße Vorrichtung beziehungsweise das erfindungsgemäße Verfahren nutzenden Sortiervorrichtung möglich ist, sind die Ablagefläche 11 und der Anschlag 10 in dem dargestellten Beispiel hinreichend groß ausgelegt, insbesondere größer als die Ablagefläche 3 innerhalb des Maschinengehäuses 1. Aufgrund des diskontinuierlichen Stroms der aussortierten Flachmaterialstücke können die Transportbänder 6, 8 nicht kontinuierlich betrieben werden. Da gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein räumlich un- unterbrochener Schuppenstrom 7 vorgesehen ist, muss gewährleistet werden, dass durch den Schuppenstrom 7 im Mittel nicht mehr Flachmaterialstücke 5 aus dem Maschinengehäuse 1 ausgeschleust werden, als dem Stapel 4 von der Transportwalze 2 diskontinuierlich zugeführt werden. Wäre dies nicht der Fall, so würden sich die Verhältnisse bei der Erzeugung des Schuppenstroms 7 an dem Ende des Stapels 4 durch das Transportband 6 ändern, da unter anderem die zwischen den zu schuppenden Flachmaterialstücken 5 und der Kontaktfläche des Transportbandes 6 wirkenden Reibung vom Anpressdruck des Stapels 4 gegen die Kontaktfläche des Transportbandes 6 abhängt. Werden mehr Flachmaterialstücke 5 durch den Schuppenstrom 7 ausgeschleust, als dem Stapel 4 von der Transportwalze 2 zugeführt werden, so verringert sich der Anpressdruck des Stapels 4 gegen das Transportband 6 und somit die zwischen den Flachmaterialstücken 5 und dem Transportband 6 wirkenden Reibung. Somit kann es zu einer unerwünschten unterschiedlichen Schuppung der Flachmaterialstücke 5 in dem Schuppenstrom 7 kommen. Bei der vorliegend dargestellten Ausführungsform wird die vorstehend beschrie- bene Problematik gelöst, indem die Transportbänder 6, 8 von einem (nicht dargestellte) Schrittmotor betrieben werden. Diesem Schrittmotor wird ein Steuersignal zugeführt, das von der Anzahl der von der Transportwalze 2 dem Stapel 4 zugeführten Flachmaterialstücke 5 abhängt, wobei ein entsprechendes Steuersignal wird in der vorliegenden Ausführungsform durch einen (nicht dargestellten) Zähler erzeugt wird. Somit kann erreicht werden, dass die Transportbänder 6, 8 und somit der Schuppenstrom 7 von dem Schrittmotor bei jedem dem Stapel 4 von der Transportwalze 2 zugeführten Flachmaterialstück 5 lediglich um eine entsprechende Strecke be- wegt wird. BEZUGSZEICHENLISTE 1 Maschinengehäuse 2 Transportwalze 3 Ablagefläche innerhalb des Maschinengehäuses 1 4 Stapel innerhalb des Maschinengehäuses 1 5 Flachmaterialstücke 6 erstes Transportband 7 Schuppenstrom 8 zweites Transportband 9 Vorspannvorrichtungen 10 Anschlag 11 Ablagefläche außerhalb des Maschinengehäuses 1 12 Stapel außerhalb des Maschinengehäuses 1 A Richtung des Stapels 4 bzw. Transportrichtung der Flachmaterialstücke in der Vorrichtung B Transportrichtung des Schuppenstroms 7 C Richtung des Stapels 12 |