Schirm

申请号 EP97103832.8 申请日 1997-03-07 公开(公告)号 EP0796572A2 公开(公告)日 1997-09-24
申请人 Becker, Johannes; 发明人 Becker, Johannes;
摘要 Bei einem Schirm mit einer in Form eines nach oben offenen Trichters aufspannbaren Dachhaut, die an Schwenkarmen (5) festlegbar ist, die an einer auf einem zentralen, in einem Ständer (22) aufnehmbaren Mast (1) verschiebbaren und feststellbaren Muffe (2) gelagert und durch Lenker (6) mit dem Mast (1) verbunden sind, wobei der innere Rand der Dachhaut gegenüber dem Mast (1) frei ist, ergeben sich dadurch eine hohe Bedienungsfreundlichkeit und Leckagefreiheit, daß zur Bildung der Dachhaut die Zwischenräume zwischen den Schwenkarmen (5) ausfachende Segmente (7) vorgesehen sind, deren innerer, gegenüber der Muffe (2) freier Rand von einem an der Muffe (2) befestigten Teller (13) unterfaßt ist, dessen Innenraum durch in der Spannstellung miteinander fluchtende Radialausnehmungen (14,15) der Muffe (2) und des durch ein Rohr gebildeten Masts (1) mit dessen als Regenwasserablaufkanal (16) fungierendem Innenraum verbunden ist, und daß der Ständer (22) eine einen unteren Abschluß (32) mit einer Auslaßbohrung (33), an die ein Drainageschlauch (37) ansetzbar ist, aufweisende, dem den Regenwasserablaufkanal (16) enthaltenden Mast (1) zugeordnete Einsteckbüchse (24) aufweist.
权利要求 Schirm, insbesondere Gartenschirm, mit einer in Form eines nach oben offenen Trichters aufspannbaren Dachhaut, die an Schwenkarmen (5) festlegbar ist, die an einer auf einem zentralen, in einem Ständer (22) aufnehmbaren Mast (1) verschiebbaren und feststellbaren Muffe (2) gelagert und durch Lenker (6) mit dem Mast (1) verbunden sind, wobei der innere Rand der Dachhaut gegenüber dem Mast (1) frei ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Dachhaut die Zwischenräume zwischen den Schwenkarmen (5) ausfachende Segmente (7) vorgesehen sind, deren innerer, gegenüber der Muffe (2) freier Rand von einem an der Muffe (2) befestigten Teller (13) unterfaßt ist, dessen Innenraum durch in der Spannstellung miteinander fluchtende Radialausnehmungen (14,15) der Muffe (2) und des durch ein Rohr gebildeten Masts (1) mit dessen als Regenwasserablaufkanal (16) fungierendem Innenraum verbunden ist, und daß der Ständer (22) eine einen unteren Abschluß (32) mit einer Auslaßbohrung (33), an die ein Drainageschlauch (37) ansetzbar ist, aufweisende, dem den Regenwasserablaufkanal (16) enthaltenden Mast (1) zugeordnete Einsteckbüchse (24) aufweist.Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffe (2) unterhalb ihrer Radialausnehmungen (14) gegenüber der Mantelfläche des Masts (1) abgedichtet ist.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffe mittels einer Rasteinrichtung (3) am Mast (1) feststellbar ist, der ein nach innen geschlossenes Rastloch (18) aufweist, in welches ein auf der Muffe (2) aufgenommener Riegel (21) zum Eingriff bringbar ist.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (5) mit seitlichen Kederkanälen (8) versehen sind und daß die Segmente (7) in die Kederkanäle (8) einziehbare Randverdickungen (9) aufweisen.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (5) zumindest im Bereich ihres jeweils äußeren Endes angeordnete, seitliche Laschen (12) aufweisen, an denen die jeweils angrenzenden Segmente (7) festlegbar sind, wobei vorzugsweise die Segmente (7) mit Ösen (10) und die Laschen (12) mit Gewindebohrungen zur Aufnahme von jeweils eine Öse (10) durchgreifenden Halteschrauben (11) versehen sind.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die ständerseitige Auslaßbohrung (32) ein mit einer Anschlußeinrichtung (36) für den vorzugsweise als Flachschlauch ausgebildeten Drainageschlauch (37) versehener Rohrkrümmer (35) angesetzt ist.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckbüchse (24) mit einem unteren Deckel (32) versehen ist, der die Anschlußbohrung (32) enthält und dessen Oberseite als zur Anschlußbohrung (33) hin abfallender Trichter (34) ausgebildet ist.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (22) einen umlaufenden Rahmen (23) aufweist, mit welchem die zentrale Einsteckbüchse (24) durch nach außen abfallende Diagonalstreben (27) verbunden ist, und daß in die von den Diagonalstreben (27) begrenzten Felder mit einer Griffanordnung versehene Ballastgewichte (29) einlegbar sind, die vorzugsweise als mit Durchgriffslöchern (31) versehene Platten ausgebildet sind.Schirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (23) mit im Bereich seiner Ecken angeordneten, zumindest teilweise einstellbaren Füßen (26) versehen ist.Schirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonalstreben (27) mit seitlichen Laschen (28) zur Aufnahme der Ballastgewichte (29) versehen sind, wobei die Laschen (28) vorzugsweise eine Dämpfungsauflage (30) aufweisen.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Schirm insbesondere Gartenschirm, mit einer in Form eines nach oben offenen Trichters aufspannbaren Dachhaut, die an Schwenkarmen festlegbar ist, die an einer auf einem zentralen, in einem Ständer aufnehmbaren Mast verschiebbaren und feststellbaren Muffe gelagert und durch Lenker mit dem Mast verbunden sind, wobei der innere Rand der Dachhaut gegenüber dem Mast frei ist.

Ein Schirm dieser Art ist aus der DE-U 88 11 485 bekannt. Hierbei ist die Dachhaut als endlos umlaufender Trichtermantel ausgebildet, der an den Schwenkarmen aufgehängt ist. Hierbei ist es schwierig, die Dachhaut ganz oder teilweise auszutauschen. Dies erschwert die Reparatur von Schäden bzw. bei Verwendung der Dachhaut als Werbeträger einen Wechsel der Werbung. Die trichterförmige Anordnung der Dachhaut ergibt ein Auffangbecken für Regenwasser. Dieses läuft bei der bekannnten Anordnung ab dem Austritt aus dem durch die Dachhaut gebildeten Auffangtrichter unkontrolliert am Außenumfang des Masts ab.

Aus der DE-U 75 08 651 ist zwar ebenfalls ein Schirm mit in Form eines nach oben offenen Trichters angeordneter Dachhaut bekannt, bei dem der Mast als Ablaufrohr für das Regenwasser ausgebildet ist. Der Mast ist hierzu mit einem im Bereich seines oberen Endes vorgesehenen, ringförmigen Einlaufquerschnitt versehen, in den der innere Rand der trichterförmigen Dachhaut hineinläuft. Auch hierbei ist daher eine endlos umlaufende Dachhaut erforderlich, was zu den oben bereits geschilderten Nachteilen führt. Hinzu kommt, daß eine die Gelenkarme aufnehmende Muffe hier nicht zur Anwendung kommen kann, sondern daß vielmehr die Lenker an einer aus dem Mast herausschiebbaren Verlängerung angelenkt sein müssen, sodaß sich in der zusammengefalteten Stellung eine sehr sperrige Anordnung ergibt. Das den Mast bildende Ablaufrohr ist in ein fest im Untergrund verlegtes Kanalisiationsrohr eingesteckt, was zu einer Beschränkung der Verwendbarkeit auf Plätze mit derartigen Einsteckmöglichkeiten führt.

Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Schirm eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß die Dachhaut schnell und einfach ganz oder teilweise auswechselbar ist und daß dennoch eine zuverlässige Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zur Bildung der Dachhaut die Zwischenräume zwischen den Schwenkarmen ausfachende Segmente vorgesehen sind, deren innerer, gegenüber der Muffe freier Rand von einem an der Muffe befestigten Teller unterfaßt ist, dessen Innenraum durch in der Spannstellung miteinander fluchtende Radialausnehmungen der Muffe und des als Rohr ausgebildeten Masts mit dessen als Regenwasserablaufkanal fungierendem Innenraum verbunden ist, und daß der Ständer eine einen unteren Abschluß mit einer Auslaßbohrung, an die ein Drainageschlauch ansetzbar ist, aufweisende, dem den Regenwasserablaufkanal enthaltenden Mast zugeordnete Einstückbüchse aufweist.

Mit diesen Maßnahmen werden die Nachteile der bekannten Anordnungen vollständig vermieden und ihre Vorteile dennoch beibehalten. Die einzelnen Segmente der Dachhaut sind unabhängig voneinander auswechselbar. Der den inneren Rand der Segmente unterfassende Teller fungiert als Regenwasserauffangbecken, von dem aus das Regenwasser in den durch den Innenraum des rohrförmigen Masts gebildeten Ablaufkanal gelangt. Trotz der Verwendung von einzelnen Segmenten zur Bildung der Dachhaut, die gegenüber dem Mast mit vernüftigem Aufwand nicht abdichtbar sind, ist daher ein unkontrolliertes Ablaufen des Regenwassers an der Außenseite des Masts bzw. ein Herabtropfen von Regenwasser nicht zu befürchten. Dadurch, daß dem Mast ein mobiler Ständer zugeordnet ist, entfällt in vorteilhafter Weise jede örtliche Bindung. Dennoch ist mit Hilfe des unteren Abschlusses der Einsteckbüchse und des hieran ansetzbaren Drainageschlauchs sichergestellt, daß das über den Mastinnenraum herangeführte Regenwasser zuverlässig und störungsfrei abgeleitet und aus dem Bereich des Schirms herausgeführt werden kann, ohne daß dieser an einen festen Kanalisationsanschluß gebunden wäre.

Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.

So kann die Muffe zweckmäßig unterhalb der Radialausnehmungen gegenüber der Mantelfläche des Masts abgedichtet sein. Hierdurch lassen sich trotz eines vergleichsweise großen Bewegungsspiels zwischen Muffe und Mast Leckagen zuverlässig vermeiden.

Eine weitere vorteilhafte Maßnahme zur Vermeidung von Leckagen kann darin bestehen, daß der Mast ein nach innen geschlossenes Rastloch aufweist, in das in der Spannstellung ein auf der Muffe aufgenommener Riegel zum Eingriff bringbar ist.

Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß die Schwenkarme mit seitlichen Kederkanälen versehen sind, und daß die Segmente in die Kederkanäle einziehbare Randverdickungen aufweisen. Dies ermöglicht eine besonders einfache und schnelle Anbringung der Dachhaut-Segmente.

Vorteilhaft können die Schwenkarme zumindest im Bereich ihres jeweils äußeren Endes angeordnete, seitliche Laschen aufweisen, an denen die jeweils angrenzenden Segmente zusätzlich festlegbar sind. Dies ergibt eine verrutschsichere Anordnung.

In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann an die Auslaßbohrung ein mit einer Anschlußeinrichtung für den Drainageschlauch versehener Rohrkrümmer angesetzt sein. Dies ermöglicht ein einfaches Anstecken des Drainageschlauchs mit quer zur Mastachse verlaufender Steckrichtung und damit eine hohe Bedienungsfreundlichkeit.

Eine weitere besonders zu bevorzugende Maßnahme kann darin bestehen, daß der Ständer einen umlaufenden Rahmen aufweist, mit dem die Einsteckbüchse durch nach außen abfallende Diagonalstreben verbunden ist und daß in die von den Diagonalstreben begrenzten Felder mit einer Griffanordnung versehene, vorzugsweise plattenförmige Ballastgewichte einlegbar sind. Diese Maßnahmen ergeben in vorteilhafter Weise eine pyramidenförmige Ständerkonfiguration. Hierbei ergibt sich unterhalb der Ballastgewichte genügend Freiraum für den Drainageschlauch und die diesem zugeordnete Kupplungseinrichtung. Gleichzeitig ist in Folge der Bodenfreiheit der Ballastgewichte sichergestellt, daß auch im Falle einer Ausbildung der Griffanordnung als einfache Durchgriffslöcher die Ballastgewichte sicher und ohne Verletzungsgefahr gehandhabt werden können.

Zweckmäßig kann der Rahmen mit in den Ecken angeordneten, zumindest teilweise einstellbaren Füßen versehen sein. Diese ergeben einen gewissen Bodenabstand des Rahmens, sodaß der Drainageschlauch ungehindert unter dem Rahmen durchgeführt werden kann. Gleichzeitig ermöglicht die Einstellbarkeit der Füße einen Ausgleich von Geländeunebenheiten und erhöht somit die Standsicherheit.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung entnehmbar.

Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:

Figur 1
eine teilweise geschnittene Ansicht des Dachbereichs eines enfindungsgemäßen Gartenschirms,

Figur 2
einen Schnitt durch einen Schwenkarm mit eingehängten Dachsegmenten,

Figur 3
ein Beispiel für eine Sicherung der Dachsegmente gegen Verrutschen,

Figur 4
eine perspektivische Ansicht eines dem Mast zugeordneten Ständers und

Figur 5
einen Schnitt durch den Ständer gemäß Figur 4.

Der erfindungsgemäße Schirm besitzt, wie aus Figur 1 hervorgeht, einen zentralen, durch ein Rohr gebildeten Mast 1, auf dem eine nabenförmige Muffe 2 verschiebbar aufgenommen ist, die in der der Figur 1 zugrundeliegenden Betriebsstellung mittels einer Rasteinrichtung 3 gegenüber dem Mast 1 fixierbar ist. Zur Erleichterung der axialen Verschiebbarkeit der Muffe 2 kann diese mit im Bereich ihres Innenumfangs angeordneten Laufringen versehen sein.

Die Muffe 2 ist mit sternförmig angeordneten Ohren 4 versehen, an denen radial abstehende Schwenkarme 5 angelenkt sind, die durch beiderseits angelenkte Lenker 6 mit dem oberen Ende des Masts 1 verbunden und so gegen Abkippen gehalten sind. Die Muffe 2 ist von einer unteren, in Figur 1 links gezeichneten Stellung, in welcher die Schwenkarme 5 und die Lenker 6 an den Mast 1 angelegt sind, in eine obere Stellung verschiebbar, in welcher die Schwenkarme 5 in radialer Richtung ausgestellt sind und die Dachhaut des Schirms aufgespannt ist. Die radial ausgestellten Schwenkarme 5 steigen dabei von der zentralen Nabe 2 nach außen an, sodaß sich eine trichterförmige Konfiguration ergibt. In dieser Spannstellung ist die Muffe 2 mittels der Rasteinrichtung 3 fixierbar.

Die radial ausstellbaren Schwenkarme 5 dienen zur Aufnahme der Dachhaut. Diese wird hier, wie in Figur 2 angedeutet ist, durch den Feldern zwischen einander jeweils benachbarten Schwenkarmen 5 zugeordnete Segmente 7 gebildet. Diese können aus textilem Material bestehen. Zur Aufnahme der Segmente 7 sind die Schwenkarme 5 mit seitlichen Kederkanälen 8 versehen. Die Segmente 7 besitzen seitliche Randverdickungen 9, die in den jeweils zugeordneten Kederkanal 8 einziehbar sind. Die Randverdickungen 9 können jeweils durch einen abgenähten Saum gebildet werden, in den ein Draht oder Stab etc. eingesteckt wird.

Zur Lagesicherung der Segmente 7 können bei besonders hoch beanspruchten Anordnungen, wie in Figur 3 angedeutet ist, im äußeren Randbereich der Segmente 7 Ösen 10 vorgesehen sein, durch die jeweils eine am benachbarten Schwenkarm festlegbare Halteschraube 11 durchsteckbar ist. Die Schwenkarme 5 können hierzu einfach mit durch aufgesetzte Bügel gebildeten, seitlichen Laschen 12 versehen sein, die mit einer der jeweils zugeordneten Halteschraube 11 zugeordneten Gewindebohrung versehen sind.

Die Segmente 7 enden innen, das heißt mastseitig, mit geringem Abstand von der Muffe 2. Der innere Rand der Segmente 7 und die inneren Enden der Schwenkarme 5 sind, wie Figur 1 zeigt, durch einen an der Muffe 2 befestigten Teller 13 unterfaßt. Dieser wird einfach durch einen umlaufenden, nach außen ansteigenden, auf die Muffe 2 aufgeschweißten Flansch gebildet.

Das durch die trichterförmige Dachhaut aufgefangene Regenwasser gelangt über den inneren Rand der Segmente 7 und die inneren Enden der Schwenkarme 5 auf den Teller 13. Die Muffe 2 ist oberhalb des Tellers 13 mit zur Telleroberseite niveaugleichen radialen Ausnehmungen 14 versehen. Der rohrförmige Mast 1 besitzt radiale Ausnehmungen 15, die so angeordnet sind, daß sie bei aufgespannter Dachhaut mit den Ausnehmungen 14 der Muffe 2 fluchten. Über die miteinander fluchtenden Ausnehmungen 14,15 von Muffe 2 und Mast 1 gelangt das vom Teller 13 aufgenommene Regenwasser in den als Abflußkanal 16 fungierenden Innenraum des den Mast 1 bildenden Rohrs.

Um trotz des zwischen Mast 1 und Muffe 2 benötigten Bewegungsspiels eine Leckage zu vermeiden, ist die Muffe 2 mit einem unterhalb ihrer radialen Ausnehmungen 14 angeordneten, umlaufenden, am Außenumfang des Masts anliegenden Dichtring 17 versehen. Um andere Leckagen im Bereich der Rasteinrichtung 3, die einen in ein mastseitiges Rastloch einrastbaren, muffenseitigen Raststift aufweist, zu verhindern, ist das genannte Rastloch nach innen geschlossen. Hierzu ist ein in eine Radialbohrung des Masts 1 eingeschweißter, ein nach außen offenes, das Rastloch bildendes Sackloch 18 aufweisender Bolzen 19 vorgesehen. Die Muffe 2 ist mit einem seitlichen Rohrstutzen 20 versehen, in welchem der Raststift 21 angeordnet ist, der mit einer Einrückfeder zusammenwirken kann und hier mit einem Betätigungsknopf zur manuellen Durchführung der Ausrastbewegung versehen ist.

Der Mast 1 ist, wie den Figuren 4 und 5 entnehmbar ist, in einem mobilen Ständer 22 aufnehmbar. Dieser besitzt einen umlaufenden, eine quadratische Fläche begrenzenden Rahmen 23 und eine zentrale, dem Mast 1 zugeordnete Einsteckbüchse 24, in welche der Mast 1 mit seinem unteren Ende bis auf Anschlag einsteckbar ist. Der eingesteckte Mast kann, wie Figur 5 zeigt, mittels einer quer zur Achse angeordneten Durchgangsschraube 25 gesichert sein. Der Rahmen 23 ist mit im Bereich seiner Ecken angeordneten Füßen 26 versehen und durch diese vom Untergrund distanzierbar. Die Füße 26 sind als mit Standplatten versehene Gewindespindeln ausgebildet, die in zugeordnete, rahmenseitige Gewindebüchsen eingreifen. Die Füße sind dementsprechend in der Höhe einstellbar, wodurch Unebenheiten des Untergrunds ausgleichbar sind.

Die zentrale Einsteckbüchse 24 ist durch Diagonalstreben 27 mit den Ecken des Rahmens 23 verbunden. Die Diagonalstreben 27 verlaufen vom Bereich des oberen Endes der Einsteckbüchse 24 nach außen abfallend, sodaß sich eine pyramidenförmige bzw. walmdachförmige Konfiguration ergibt. Die Diagonalstreben 27 sind im Bereich ihrer unteren Kanten mit seitlich vorstehenden Laschen 28 versehen, auf denen zur Beschwerung des Ständers 22 dienende Ballastgewichte 29 aufnehmbar sind. Diese sind hier als Platten mit der Konfiguration der durch die Diagonalstreben 27 und den Rahmen 23 begrenzten Felder entsprechender Konfiguration ausgebildet.

Die die Ballastgewichte 29 bildenden Platten können als Gußplatten oder zweckmäßig als Beton- oder Steinplatten ausgebildet sein. Die Laschen 28 können mit einer Dämpfungsauflage 30 versehen sein, um Beschädigungen beim Aufsetzen der genannten Platten zu vermeiden.

Die die Ballastgewichte 29 bildenden Platten sind jeweils mit einer durch ein Langloch gebildeten Durchgriffsausnehmung 31 versehen. In Folge der pyramidenartigen Anordnung ergibt sich unterhalb der die Ballastgewichte 29 bildenden Platten ein von diesen abgedeckter Hohlraum. Es ist daher möglich, die Durchgriffsausnehmungen ohne weiteres zu durchgreifen, sodaß die genannten Platten bequem und ohne Verletzungsgefahr erfaßt und manipuliert werden können. In dem genannten Hohlraum befindet sich auch die Halteschraube 25, die somit verdeckt ist.

Das untere Ende der Einsteckbüchse 24 ist, wie aus Figur 5 entnehmbar ist, vom Untergrund distanziert, sodaß das am unteren Ende des vom Innenraum des Masts 1 gebildeten Abflußkanals 16 austretende Wasser abgeführt werden kann. Hierzu ist die Einsteckbüchse 24 mit einem unteren Abschlußdeckel 32 versehen, der einen Anschlag für den Mast 1 bildet und mit einer Auslaßbohrung 33 versehen ist. Um einen guten Einlauf des Wassers in die Auslaßbohrung 33 zu gewährleisten, ist die Oberseite des Abschlußdeckels 32 so konfiguriert, daß sich ein zur Auslaßbohrung 33 hin geneigter Trichter 34 ergibt.

An die Auslaßbohrung 33 schließt ein Rohrkrümmer 35 an, der mit einer Kupplungseinrichtung, hier in Form eines Steckzapfens 36 zum Anschließen eines Drainageschlauchs 37 versehen ist. Dieser besitzt zweckmäßig einen flachen Querschnitt und kann dementsprechend leicht unter dem Rahmen 23 durchgeführt werden. Mit Hilfe des Drainageschlauchs 37 kann das von der Dachhaut aufgefangene und über den Innenraum des Masts 1 abgeführte Regenwasser aus dem Aktionsbereich des Schirms heraus- und in einen Abwasserkanal etc. eingeleitet werden. Der Steckzapfen 36 besitzt eine etwa horizontal verlaufende Achse. Der Drainageschlauch 37 kann dementsprechend in horizontaler Richtung aufgesteckt werden, was die Bedienung vereinfacht. Zum An- bzw. Abstecken des Drainageschlauchs 27 wird einfach die benachbarte Ballastgewichtplatte abgenommen. Der oben erwähnte, von den Ballastgewichten 29 abgedeckte Hohlraum bietet auch genügend Platz für den Rohrkrümmer 35 mit Kupplungseinrichtung etc..

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