Ampelschirm

申请号 EP12188378.9 申请日 2012-10-12 公开(公告)号 EP2580982B1 公开(公告)日 2015-01-14
申请人 May Gerätebau GmbH; 发明人 May, Karl-Heinz;
摘要
权利要求 Ampelschirm, mit einem Mast (12), zwei seitlich vom Mast (12) ausgehenden, scherenartigen miteinander gekoppelten Hauptarmen (18, 32) und einem außermittig des Masten (12) sitzenden, aufklappbaren Gestänges (22) zum Tragen einer Bespannung (10), wobei sich ein erster Hauptarm (18) von einem oberen Mastlager (16) im aufgespannten Schirmzustand durch einen Schlitz in der Bespannung (10) schräg abwärts zu einem im Zentrum der Bespannung (10) sitzenden, Teil des Gestänges (22) bildenden Vertikalarm (20) erstreckt, und ein zweiter Hauptarm (32) von einem unteren Mastlager (30) unterhalb der Bespannung (10) in Richtung zu deren Krone (24) verläuft, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdichtung des Schlitzes in der Bespannung (10) wenigstens eine mit wenigstens einem der Hauptarme (18, 32) gekoppelte Abdichteinrichtung (50; 150) vorgesehen ist.Ampelschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (50; 150) vorzugsweise am zweiten Hauptarm (32) verschiebbar geführt ist und beim Öffnen und Schließen des Schirms verfährt.Ampelschirm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (50; 150) mit dem ersten Hauptarm (18) bewegungsmäßig gekoppelt ist und durch Verschwenken der Hauptarme (18, 32) verfahren wird.Ampelschirm nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (50; 150) an dem ersten Hauptarm (18) permanent anliegt.Ampelschirm nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Koppeleinrichtung für die Verbindung der Abdichteinrichtung (50; 150) mit dem ersten Hauptarm (18) vorgesehen ist, insbesondere in Form eines Magneten (66).Ampelschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Hauptarm (32) eine längliche Öffnung (36) hat, durch die sich der erste Hauptarm (18) erstreckt.Ampelschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bespannung (10) mit den Rändern (42) ihres Schlitzes an dem zweiten Hauptarm (32) befestigt ist.Ampelschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (50) wenigstens eine Abdichtplatte (51) aufweist, insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abdichtplatten (51, 53, 60) vorhanden sind und sich eine bewegliche Abdichtplatte (51) mit einer, bezogen auf den aufgespannten Zustand, oberen und unteren, an sie angrenzenden Abdichtplatte (53, 60) überlappt, vorzugsweise ziegelartig.Ampelschirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtplatte (51) eine schlitzförmige Durchführung (52) für den ersten Hauptarm (18) hat.Ampelschirm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (150) ein Reißverschluss (151), insbesondere ein zahnloser Reißverschluss ist, wobei der Schieber (163, 165) des Reißverschlusses (151) mit dem ersten Hauptarm (18) bewegungsmäßig gekoppelt ist.Ampelschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hauptarm (18) im Bereich seiner Schwenkachse (34), über die er mit dem zweiten Hauptarm (32) schwenkbar verbunden ist, abgekröpft ist, sodass zwei parallele Armhälften (38) gebildet sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Ampelschirm, mit einem Mast, zwei seitlich vom Mast ausgehenden, scherenförmig miteinander gekoppelten Hauptarmen und einem außenmittig des Masten sitzenden, aufklappbaren Gestänges zum Tragen einer Bespannung, wobei sich ein erster Hauptarm von einem oberen Mastlager im aufgespannten Schirmzustand durch einen Schlitz in der Bespannung schräg abwärts zu einem im Zentrum der Bespannung sitzenden, Teil des Gestänge bildenden Vertikalarms erstreckt und ein zweiter Hauptarm von einem unteren Mastlager unterhalb der Bespannung in Richtung zu deren Krone verläuft.

Ampelschirme haben den Vorteil, dass die Bespannung und damit die Beschattung zum Teil deutlich entfernt vom Mast positioniert werden kann, sodass der zu beschattende Bereich vom Mast nicht behindert wird. Diese auskragenden Schirme müssen jedoch sehr stabil ausgeführt sein, aufgrund der Exzentrizität der Last. Es hat sich dabei ein System als sehr erfolgreich erwiesen, bei dem vom Mast zwei scherenartig miteinander gekoppelte, seitlich nach außen verlaufende Hauptarme das Gestänge halten. Mittig im Gestänge sitzt der Vertikalarm, von dem die einzelnen Streben nach außen verlaufen. Der am oberen Ende des Mastes angebrachte erste Hauptarm muss jedoch durch die Bespannung verlaufen, die deshalb geschlitzt ist. Beim Öffnen und Schließen des Schirms kommt es zu einer Relativbewegung zwischen dem ersten Hauptarm und der Bespannung, sodass der Schlitz eine gewisse Längsausdehnung haben muss. US 4 606 366 A beschreibt einen solchen Ampelschirm.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Ampelschirm weiter zu verbessern.

Hierzu wird bei einem Ampelschirm der eingangs genannten Art zur Abdichtung des Schlitzes in der Bespannung wenigstens eine mit wenigstens einem der Hauptarme gekoppelte Abdichteinrichtung vorgesehen. Da durch den Schlitz Wasser hindurchtreten kann, gab es Überlegungen, bürstenartige Dichtleisten im Bereich des Schlitzes an der Bespannung vorzusehen. Diese Lösung ist jedoch verbesserungsbedürftig. Die Erfindung sieht im Gegensatz hierzu eine Abdichteinrichtung vor, die den Schlitz zumindest im vollständig aufgespannten Zustand zumindest teilweise abdeckt. Das Besondere der Abdichteinrichtung besteht darin, dass sie selbst oder auch ein Teil der Abdichteinrichtung mit wenigstens einem der Hauptarme bewegungsgekoppelt ist, womit die Abdichteinrichtung oder ein Teil derselben wandern kann. Durch die Relativbewegung der beiden Hauptarme zueinander wird die Abdichteinrichtung oder ein Teil derselben verschoben, um den überlangen, die Schwenkbewegung der Hauptarme zueinander erlaubenden Schlitz in der Bespannung so weit wie möglich zu schließen, aber auch wieder zu öffnen.

Die Abdichteinrichtung ist relativ nahe an oder sogar in Kontakt mit dem ersten Hauptarm und schließt den Schlitz auch dann, wenn der Schirm nicht ganz aufgespannt ist, da sie die Relativbewegung zwischen Hauptarm und Bespannung mitmacht.

Die Abdichteinrichtung ist vorzugsweise eine Abdichtplatte oder ein Reißverschluss, dessen Schieber mit einem der Hauptarme gekoppelt ist, wodurch der Reißverschluss mit der Hauptarmbewegung geöffnet und geschlossen wird.

Die Abdichteinrichtung ist verschiebbar geführt gelagert und verfährt beim Öffnen und Schließen des Schirms. Insbesondere ist die Abdichteinrichtung am zweiten Hauptarm verschiebbar geführt, der sich schräg von unten, entlang der Unterseite der Bespannung bis zur Krone der Bespannung (oberster Punkt des Vertikalarms) erstreckt. Dieser Hauptarm ist stabil und verläuft aufgrund des Scherengestänges nahe am ersten Hauptarm, sodass genügend Stabilität für die Befestigung der Abdichteinrichtung vorhanden ist.

Die Abdichteinrichtung sollte insbesondere mit dem ersten Hauptarm bewegungsmäßig gekoppelt sein und durch das Verschwenken des ersten Hauptarms verfahren werden. Damit ergibt sich eine gute Abdichtung dahingehend, dass der Schlitz in der Bespannung zum Teil vom ersten Hauptarm durchsetzt wird und zumindest auf einer Hälfte des Schlitzes von der Abdichteinrichtung geschlossen wird.

Die Abdichteinrichtung verläuft insbesondere von der Durchtrittstelle des ersten Hauptarms ausgehend am Schlitz schräg nach oben in Richtung zur Krone, bezogen auf den voll geöffneten Zustand des Schirms.

Die Abdichteinrichtung liegt gemäß der bevorzugten Ausführungsform permanent am ersten Hauptarm an. Im Falle der Verwendung eines Reißverschlusses liegt der Schieber permanent am ersten Hauptarm an.

Eine Koppeleinrichtung für die Verbindung der Abdichteinrichtung mit dem ersten Hauptarm dient der Bewegungsübertragung. Die Koppeleinrichtung kann vorzugsweise als lösbare Koppeleinrichtung ausgeführt sein, um die Montage und Demontage des Schirms zu erleichtern. Eine diesbezügliche Option besteht darin, dass als Koppeleinrichtung ein Magnet vorgesehen ist, der die lösbare Verbindung von Abdichteinrichtung und erstem Hauptarm sicherstellt.

Der zweite Hauptarm hat zum Beispiel eine längliche Öffnung, durch die sich der erste Hauptarm erstreckt, was die Stabilität des Schirmgestänges erhöht.

Die Bespannung kann mit den Rändern ihres Schlitzes am zweiten Hauptarm befestigt sein, sodass die Ränder fest positioniert sind, im Wind nicht schlagen oder der Schlitz nicht aufklafft. Darüber hinaus kann durch die feste Position der Ränder der Schlitz sicher geschlossen werden, denn die zumindest eine Abdichteinrichtung kann unmittelbar angrenzend oder überlappend zu den Rändern der Bespannung am zweiten Hauptarm befestigt sein.

Bei der bevorzugten Ausführungsform ist, wie erwähnt, die Abdichteinrichtung eine Abdichtplatte, wobei mehrere Abdichtplatten weitere Dichtigkeitsvorteile mit sich bringen. Eine bewegliche Abdichtplatte überlappt mit einer, bezogen auf den aufgespannten Zustand des Schirms, oberen und einer unteren, an sie angrenzenden Abdichtplatte, insbesondere ziegelartig. Damit soll verhindert werden, dass sich ober- oder unterhalb der beweglichen Abdichtplatte noch Spalte ergeben können, durch die Wasser hindurchtreten kann.

Die bevorzugte Ausführungsform sieht darüber hinaus vor, dass die Abdichtplatte eine schlitzförmige Durchführung für den ersten Hauptarm hat. Das bedeutet, die Abdichtplatte erstreckt sich nicht nur, bezogen auf den aufgespannten Zustand des Schirms, unmittelbar vom ersten Hauptarm nach oben, sondern auch noch seitlich an diesem vorbei. Die Abdichtplatte kann eine U-Form haben oder eine Rechteckform mit dem Schlitz, der von einem umlaufenden Rand umgeben ist.

Bei einer anderen Ausführungsform ist die Abdichteinrichtung ein Reißverschluss, insbesondere ein zahnloser Reißverschluss, wobei der Schieber des Reißverschlusses mit dem zweiten Hauptarm bewegungsmäßig gekoppelt ist. Vorzugsweise sind sogar zwei Schieber vorhanden, nämlich je einer an den entgegengesetzten Seiten des ersten Hauptarms.

Die beiden Reisverschlussbänder werden z.B. entweder an den Schlitzrändern der Bespannung befestigt oder an dem zweiten Hauptarm, an dem dann die Schlitzränder angebracht sind.

Zur Erhöhung der Stabilität und auch um möglichst große Schwenkwinkel zu erlauben, hat der erste Hauptarm im Bereich seiner Schwenkachse, über die er mit dem zweiten Hauptarm verbunden ist, eine Abkröpfung, sodass zwei parallele Armhälften gebildet sind. Diese Abkröpfung hilft bei der möglichst vollständigen Zusammenfaltung des Schirms und erlaubt es auch, im zweiten Hauptarm eine längliche Öffnung für den ersten Hauptarm auszubilden.

Die beiden Armhälften sind in diesem Zusammenhang über ein separates Kopplungsstück, welches die Abkröpfung und die Schwenkachse hat, miteinander verbunden. Insbesondere sind die beiden Armhälften als Rohre ausgeführt, die nur auf das Kopplungsstück aufgesteckt werden müssen und am Kopplungsstück verschraubt sind. Diese Art der Ausführung des ersten Hauptarms mit Abkröpfung ist somit relativ kostengünstig herstellbar.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:

  • Figur 1 den erfindungsgemäßen Ampelschirm in vollständig aufgespanntem Zustand teils ohne Bespannung,
  • Figur 2 die Einzelheit A in Figur 1 (vergrößert dargestellt),
  • Figur 3 einen perspektivischen Längsschnitt durch die beiden Hauptarme in vollständig aufgespanntem Zustand des Schirms,
  • Figur 4 den Ampelschirm nach Figur 1 in teilweise geschlossenem Zustand ohne Bespannung,
  • Figur 5 die Einzelheit B in Figur 4 (vergrößert dargestellt),
  • Figur 6 einen Längsschnitt durch die beiden Hauptarme bei annähernd komplett geschlossenem Schirm,
  • Figur 7 einen Längsschnitt durch die beiden Hauptarme einer alternativen Ausführungsform bei entsprechend Figur 3 teilweise geschlossenem Schirm, und
  • Figur 8 eine perspektivische Detailansicht im Bereich der Schwenkachse der Hauptarme gemäß der modifizierten Ausführungsform nach Figur 7.

In Figur 1 ist ein Ampelschirm dargestellt, der eine nur teilweise gezeigte Bespannung 10 aufweist und Abmaße von 4x4 m oder größer haben kann. Der Ampelschirm hat einen einzelnen Mast 12, welcher im Boden verankert oder auf einem Ständer befestigt ist.

Der Mast 12 ist teleskopartig ausgeführt, was jedoch nicht einschränkend zu verstehen sein soll, und umfasst einen ausfahrbaren oberen Mastabschnitt 14. Dieser hat ein oberes Mastlager 16 für einen ersten, im aufgespannten Zustand schräg abwärts verlaufenden Hauptarm 18, welcher sich zu einem unteren Ende eines Vertikalarms 20 des Gestells 22 erstreckt. Der Vertikalarm 20 ist sozusagen das Zentrum des zusammenklappbaren Gestells 22.

Von der so genannten Krone 24 des Gestells 22 aus verlaufen sternförmig Querstreben 26 nach außen und nach unten. Diese Querstreben 26 werden durch vom unteren Ende des Vertikalarms 20 ausgehende Stützen 28 stabilisiert, die schwenkbar am Vertikalarm 20 und an den Querstreben 26 angebracht sind. Die Querstreben 26 sind ebenfalls vertikal schwenkbar am Vertikalarm 20 angebracht.

Von einem unteren Mastlager 30, welches vorzugsweise am feststehenden Teil des Masts 12 angebracht ist, erstreckt sich ein zweiter Hauptarm 32 im aufgespannten Zustand schräg nach oben zur Krone 24, wo er schwenkbar angebracht ist.

Die Lage des zweiten Hauptarms 32 und seine Steigung sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie eine an dieser Seite eigentlich vorgesehene Querstrebe 26 ersetzten. Das bedeutet, dass der zweite Hauptarm 32 vorzugsweise in der Ebene liegt, die durch die angrenzenden Querstreben 26' definiert ist. Da die Querstreben 26, 26' an der Unterseite der Bespannung 10 anliegen, liegt die Bespannung 10 auch am zweiten Hauptarm 32 an.

Der Ampelschirm kann vollständig zusammengefaltet werden, und zwar in einen Zustand, in dem die Querstreben 26, 26' parallel oder nahezu nebeneinander liegen und sich vertikal erstrecken. Auch der Hauptarm 32 verläuft in vollständig geschlossenem Zustand zumindest annähernd vertikal.

In Figur 4 ist der teilweise geöffnete Ampelschirm dargestellt, bei dem der ausfahrbare Mastabschnitt 14 etwa zur Hälfte ausgefahren ist. Für die komplett zusammengefaltete Stellung fährt der Mastabschnitt 14 noch weiter nach oben, wogegen er bei vollständig geöffnetem Schirm fast komplett im feststehenden Mastabschnitt aufgenommen ist (siehe Figur 1).

Die beiden Hauptarme 18, 32 bilden eine Art Scherengestänge, denn sie sind schwenkbar über ein Schwenklager 34 miteinander gekoppelt (siehe auch Figuren 2 bis 5). Der zweite Hauptarm 32 besitzt eine schlitzförmige Öffnung 36 (siehe Figuren 2 und 3) für den Durchtritt des ersten Hauptarms 18. Insbesondere ist der zweite Hauptarm 32 als rechteckiges Rohr, ebenso wie der erste Hauptarm 18 ausgeführt.

Um die Öffnung 36 zu verwirklichen, weist das den zweiten Hauptarm 32 bildende Rohr abschnittsweise Lücken in der oberen und unteren Wand 70, 72 (siehe Figur 3) auf oder einen Schlitz in der oberen und der unteren Wand 70, 72. Das Schwenklager 34 ist an den Seitenwänden des Hauptarms 32 befestigt und erstreckt sich durch den Hauptarm 18 hindurch (siehe Figuren 1 bis 3).

Der erste Hauptarm 18 ist im Bereich der Schwenkachse 34 abgekröpft, wie insbesondere in den Figuren 3 und 5 gut zu erkennen ist. Eine Möglichkeit, diese Abkröpfung zu realisieren, besteht darin, zwei Armhälften in Form von rechteckigen Rohren auf ein separates, abgekröpftes Kopplungsstück zu stecken und mit ihm zu verschrauben. Die Armhälften verlaufen parallel und versetzt zueinander.

Dadurch, dass der erste Hauptarm 18 von oberhalb der Bespannung 10 zum unteren Ende des Gestells 22 im aufgespannten Zustand verläuft, tritt er durch die Bespannung 10 hindurch. Die Bespannung 10 weist deshalb, bezogen auf den aufgespannten Zustand, einen Schlitz auf (siehe Figur 2), welcher im Bereich des Schwenklagers 34 liegt und längs des zweiten Hauptarms 32 oberhalb und unterhalb des Schwenklagers 34 verläuft.

In Figur 2 ist die Bespannung 10 zu erkennen, wobei die Ränder 42 des Schlitzes der Bespannung 10 an dem zweiten Hauptarm 32 befestigt sind. Diese Befestigung kann entweder an den Seitenwänden, am oberen Ende der Seitenwand oder auch im Bereich der oberen Wand 70 des zweiten Hauptarms 32 vorhanden sein. Möglichkeiten für die Befestigung bestehen beispielsweise in Klettverschlüssen oder in der Klemmung der Ränder 42 durch Leisten oder durch Ausführung eines Keders an den Rändern 42, der in entsprechende C-förmige Schienen oder Clip-Verbindungen einrastet. Natürlich können auch andere beliebige Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein. Vorzugsweise erfolgt die Befestigung der Ränder 42 längs des gesamten Verlaufs der Ränder 42 und nicht nur punktuell, um keine Undichtigkeiten zwischen der Bespannung und dem Hauptarm 32 zu ermöglichen, durch die Wasser hindurchtreten könnte.

Der Schlitz in der Bespannung 10 kann sich entweder bis zum außenseitigen Rand der Bespannung 10 nahe des unteren Mastlagers 30 erstrecken oder aber nur bis kurz unterhalb des Schwenklagers 34, bezogen auf den aufgespannten Zustand, sodass die Bespannung bis auf den kurzen Schlitz durchgängig verläuft.

Im Folgenden wird erläutert, wie der Schirm im Bereich des Schlitzes der Bespannung 10 und des Durchtritts des ersten Hauptarms 18 durch den zweiten Hauptarm 32 im Wesentlichen regendicht gemacht wird.

Die längliche Öffnung 36 wird durch eine Abdichteinrichtung 50 in Form zumindest einer Abdichtplatte 51 geschlossen, die am zweiten Hauptarm 32 auf dessen Oberseite axial verschiebbar gelagert ist. Die Abdichtplatte 51 weist eine schlitzförmige Durchführung 52 auf, welche sehr eng an die Abmaße des ersten Hauptarms 18 angepasst ist, wie zum Beispiel in Figur 5 zu sehen ist. Um jedoch die Beweglichkeit und die verschiedenen Schwenkpositionen der Hauptarme 18, 32 zu erlauben, muss noch ein gewisses Spiel in axialer Richtung vorhanden sein. Eventuelle Schlitze oder dergleichen werden durch zusätzliche Dichtungen, insbesondere Gummidichtungen, die hier nicht gezeigt sind, geschlossen. Diese Gummidichtungen können an der Abdichtplatte 51 und/oder am Hauptarm 18 oder 32 angebracht sein.

Die flachste Stellung des Hauptarms 18 zum Hauptarm 32 existiert in der voll geöffneten Stellung des Schirms (siehe Figur 3). Die Durchführung 52 ist in ihrer Länge auf diese Extremstellung ausgerichtet und nur minimal länger als die Durchtrittslänge des Hauptarms 18 (auf der Oberseite des Hauptarms 32 in dessen Längsrichtung gemessen).

Die Abdichtplatte 51 kann beispielsweise in seitlichen Schienen am Hauptarm 32 verlaufen oder, wie gezeigt, in Kederschienen, die am Hauptarm befestigt sind, um längs des Hauptarms 32 verfahren zu werden. Um auch, in Längsrichtung des Hauptarms 32 gesehen, ober- und unterhalb der Abdichtplatte 51 zwischen dieser und dem Rest des Hauptarms 32 keinen Wasserdurchtritt zu erlauben, sind mehrere sich in Längsrichtung des Hauptarms 32 ziegelartig überlappende Abdichtplatten vorgesehen. Von diesen Abdichtplatten bildet die verfahrbare Abdichtplatte 51 die mittlere Abdichtplatte. Eine obere Abdichtplatte 53 liegt die mit ihren (wieder bezogen auf den vollständig geöffneten Zustand des Schirms) unteren Rand über dem oberen Rand 54 der Abdichtplatte 51, sodass hier eine ausreichende Überlappungsstrecke gegeben ist (siehe Figur 3).

Die bewegliche, mittlere Abdichtplatte 51 erstreckt sich mit ihrem unteren Ende 56 über einen oberen Rand 58 einer unteren Abdichtplatte 60 (siehe Figuren 2 und 3), so dass sich eine dachziegelartige Überlappung ergibt. Wenn die Abdichtplatten 53 und 60 in derselben Führung und damit in derselben Ebene liegen, wird die mittlere Abdichtplatte 51 gebogen (siehe auch Figur 7).

Die obere und untere Abdichtplatte 53, 60 sind vorzugsweise nicht längs verschieblich ausgeführt. Alternativ könnte natürlich auch die untere Abdichtplatte 60 längsverschieblich sein und permanent am Hauptarm 18 anliegen.

Die Abdichtplatten 53, 60 können als separate Platten an der länglichen Öffnung 36 des zweiten Hauptarms 32 angebracht sein, um diese zu schließen. Alternativ hierzu könnten die Abdichtplatten 53, 60 oder eine dieser beiden Platten auch Teil der oberen Wand 70 des Hauptarms 32 sein.

Damit das von der Bespannung längs des Hauptarms 32 herabfließende Wasser (Wasserabflussrichtung siehe Pfeil W) nicht an der Abdichtplatte 51 entlang und anschließend am Hauptarm 18 herabfließen kann, muss sichergestellt sein, dass die Abdichtplatte 51 an der Oberseite 64 des Hauptarms 18 anliegt und dessen Relativbewegung zum Hauptarm 32 mitmacht. Die Abdichtplatte 51 ist bewegungsmäßig mit dem ersten Hauptarm 18 gekoppelt, was durch eine Koppeleinrichtung in Form eines Magneten 66 ermöglicht wird, der zum Beispiel auf einem Lager 68 befestigt ist, welches an der Abdichtplatte 51 arretiert wird (siehe Figur 3).

Eine Option der Ausführung des Magneten 66 besteht darin, eine Magnetrolle vorzusehen, um eine Wälzbewegung und keine Gleitbewegung zu erzielen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Magneten 66 etwas oberhalb und beabstandet vom Hauptarm 18 zu positionieren, sodass der entsprechende Rand der Durchführung 52, der eventuell mit einer separaten Dichtung ausgeführt sein kann, stets vorgespannt an der Oberseite 64 des Arms 18 anliegt.

Die Abdichtplatte 51 direkt oder ihre Koppeleinrichtung, die zur Abdichtplatte 51 gehört, bewegt sich mit dem ersten Hauptarm 18 beim Verschwenken mit (siehe auch Pfeil V in Figur 3). In den Figur 3 sind auch noch die obere und untere Wand 70 bzw. 72 des Hauptarms 32 zu sehen, wobei dies nur ein Ausführungsbeispiel ist. Zur Erhöhung der Stabilität sind u.U. zwei obere und zwei untere Wände vorgesehen. Die Seitenwände stehen beispielsweise etwas über die obere Wand 70 über, um die Aufnahme und Halterung der Abdichtplatten 51, 53 und 60 zu erlauben, wobei auch dies nur eine mögliche Ausführungsform ist.

In der voll geöffneten Position liegt der obere Rand der Platte 60 dichtend an der Unterseite des Hauptarms 18 an. Wenn die Platte zur Montage verstellbar ist, lässt sich hier noch eine Feinjustierung vornehmen. Die Endstellungen des Schirms bestimmen somit auch die Länge der Durchführung 52.

Während bei der bisher beschriebenen Ausführungsform die Abdichtplatte 51 eine umfangsmäßig offene schlitzförmige Durchführung 52 (siehe Figuren 3 und 5) besitzt (das heißt die schlitzförmige Durchführung 52 spaltet eine Hälfte der Abdichtplatte 50 in zwei Seitenschenkel, sodass eine Art U entsteht), ist alternativ eine umfangsmäßig geschlossen Variante möglich. Dadurch, dass die untere Abdichtplatte 60 sehr nahe an die Unterseite des Hauptarms 18 gezogen ist oder ebenfalls mit dem Hauptarm 18 gekoppelt ist, entsteht kein relevanter Schlitz, auch bei der Ausführungsform mit offenem Schlitz in der Abdichtplatte 51. Auch hier kann natürlich oder sollte natürlich zwischen der Abdichtplatte 51 und dem Hauptarm 18 noch eine zusätzliche Dichtung, zum Beispiel aus Moosgummi oder dergleichen vorgesehen sein.

Auch die Platte 60 kann ein gabelförmiges oberes Ende haben, das den Arm 18 zwischen sich aufnimmt.

Figur 5 zeigt, dass die Abdichtplatte 51 gegenüber der Position nach Figur 3 nach oben, unter die Abdeckplatte 53 verschoben ist. Die Abdeckplatte 60 grenzt nahe an die Unterseite des Hauptarms 18 an. In diesem Bereich kann ein Moosgummi zusätzlich abdichten. Alternativ hierzu wäre es auch möglich, die Abdeckplatte 60 ebenfalls verschieblich zu machen, so dass eine Abdeckplatte 51 an der Oberseite 64 des Hauptarms 18 permanent anliegt, und eine an der entgegengesetzten Unterseite des Hauptarms 18. In dieser Zwischenstellung kann die Durchführung 52 auf der Unterseite des Arms 18 offen sein, was jedoch für den Betrieb nicht stört, da hier keine Person unter dem Schirm steht.

Auch in der vollständig geschlossenen, in Figur 6 gezeigten Stellung liegt die Abdichtplatte 51 mit ihrer Koppeleinrichtung noch am Hauptarm 18 an.

Eine alternative Ausführungsform einer Abdichteinrichtung 150 ist in den Figuren 7 und 8 dargestellt. Hier ist anstatt der Abdichtplatte ein Reißverschluss 151 vorgesehen, dessen beide Ränder 152 beispielsweise an den Rändern 42 der Bespannung 10 angebracht sein können, die in den Figuren 7 und 8 zur besseren Übersichtlichkeit weggelassen ist.

Eine einfachere Ausführungsform sieht vor, nur an der Oberseite 64 des Hauptarms 18 einen Schieber 163 des Reißverschlusses 151 vorzusehen, der mit dem Hauptarm 18 über eine Koppeleinrichtung verbunden ist (z.B. erneut mit einem Magneten 66) und der mit seiner Relativbewegung den Reißverschluss in Richtung voll geöffneter Stellung zunehmend verschließt.

Da sich der Reißverschluss 151 vorzugsweise seitlich an dem Hauptarm 18 entlang bis über die Unterseite des Hauptarms 18 entlang weiter nach unten erstreckt, bietet es sich an, auch an der Unterseite des Hauptarms 18 einen Schieber 165 vorzusehen, der mitbewegt wird und an dieser Seite den Reißverschluss 151 öffnet oder schließt, wodurch sich eine sehr gute Abdichtung ergibt.

Der Reißverschluss 151 ist insbesondere ein zahnloser Reißverschluss mit Rändern, die eine Art Nut-Feder-Verbindung zulassen, wie bei einem Frischhaltebeutel.

Die in Figur 7 gezeigte Position der Hauptarme 18, 32 zueinander bei halboffenem Ampelschirm entspricht auch der Position, die sich bei der Ausführungsform nach den Figuren 1 bis 6 ergibt.

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