Schwenkbarer Sonnenschirm

申请号 EP10000246.8 申请日 2010-01-13 公开(公告)号 EP2208431B1 公开(公告)日 2012-05-09
申请人 doppler E. Doppler & Co. GmbH; 发明人 Rothbucher, Bernhard, Dr.; Forthuber, Herbert;
摘要
权利要求 Schirm, umfassend einen Schirmstock (1), an dessen einen Ende ein Schirmdach (2) befestigt ist, wobei zum Öffnen und Schließen des Schirmdaches (2) ein den Schirmstock (1) umschließender Schieber (3) für Streben (4) zum Schirmdach (2) vorgesehen ist, wobei der Schirmstock (1) ein in gestreckter Schirmstockposition vom Schieber (3) passierbares Knickgelenk (5) aufweist, das einerseits ein federbelastetes, quer zum Schirmstock (1) verschiebliches Drückerelement (6) mit einem Eingriffselement (7) und andererseits ein mit dem Eingriffselement (7) formschlüssig zusammenwirkendes Verrastungselement (8) aufweist, wobei das Drückerelement (6) einen innerhalb des Innendurchmessers des Schiebers (3) liegenden Verschiebungsbereich aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass wahlweise das Eingriffselement (7) und/oder das Verrastungselement (8) in Verschieberichtung konisch ausgebildet ist bzw. sind.
Schirm nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Eingriffselement (7) beidseitig Kontaktflanken (9) aufweist.
Schirm nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verrastungselement (8) mindestens zwei Ausnehmungen (10) mit beidseitigen Kontaktflanken (11) aufweist.
Schirm nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktflanken (9, 11) wahlweise am Eingriffselement (7) und/oder am Verrastungselement (8) quer zum Schirmstock (1) gesehen zueinander konisch ausgebildet sind.
Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Knickgelenk (5) im Anordnungsgbereich des Drückerelements (6) einen Vertiefungsbereich (12) aufweist.
Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Drückerelement (6) einen quer zum Schirmstock (1) verlaufenden Steg (13) aufweist, an dem das Eingriffselement (7) angeordnet ist.
Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Knickgelenk (5) aus zwei miteinander über eine Drehachse (14) verbundenen Vollkörperteilen (15, 16) gebildet ist.
Schirm nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das eine Vollkörperteil (15) mit dem das Eingriffselement (7) aufweisenden Drückerelement (6) versehen ist.
Schirm nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass das andere Vollkörperteil (16) mit dem Verrastungselement (8) versehen ist.
Schirm nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen dem Drückerelement (6) und einer Wandung des Vollkörperteils (15) ein Federelement (17) angeordnet ist.
Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Schirmstock (1) aus zwei Schirmstockteilen (18, 19) gebildet ist.
Schirm nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen den beiden Schirmstockteilen (18, 19) das Knickgelenk (5) angeordnet ist.
Schirm nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Schirmstock (1) bzw. die Schirmstockteile (18, 19) rohrförmig ausgebildet ist bzw. sind.
Schirm nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Knickgelenk (5) als in die rohrförmig ausgebildeten Schirmstockteile (18, 19) einsteckbar ausgebildet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Schirm gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Ein solcher Schirm ist aus der DE 20 2007 002 241 U bekannt.

Ein Schirm, insbesondere Gartenschirm, der eingangs genannten Art wird seit Jahren von der Anmelderin hergestellt und vertrieben. Ein solcher besteht aus einem Schirmstock, an dessen einen Ende ein Schirmdach befestigt ist, wobei zum Öffnen und Schließen des Schirmdaches ein den Schirmstock umschließender Schieber für Streben zum Schirmdach vorgesehen ist, wobei der Schirmstock ein in gestreckter Schirmstockposition vom Schieber passierbares Knickgelenk aufweist, das einerseits ein federbelastetes, quer zum Schirmstock verschiebliches Drückerelement mit einem Eingriffselement und andererseits ein mit dem Eingriffselement formschlüssig zusammenwirkendes Verrastungselement aufweist, wobei das Drückerelement einen innerhalb des Innendurchmessers des Schiebers liegenden Verschiebungsbereich aufweist.

Das genannte, den Schirmstock in zwei Schirmstockteile unterteilende Knickgelenk besteht somit aus einem Drückerelement an dem einen Schirmstockteil und aus dem Verrastungselement an dem anderen Schirmstockteil, wobei beide Schirmstockteile in bekannter Weise miteinander über eine bei Benutzung des Schirms horizontal verlaufende Drehachse verbunden sind. Da der Schieber des Schirms bei gestreckter Schirmposition zum Öffnen und Schließen des Schirms über das Knickgelenk schiebbar sein muss, ist, wie oben erwähnt, vorgesehen, dass der Verschiebungsbereich des Drückerelements stets innerhalb des Innendurchmessers des Schiebers liegt. Dazu sind am im einen Schirmstockteil geführten Drückerelement entsprechende Vorsprünge und Führungselemente vorgesehen, wobei das schirmstockseitig entsprechend teilzylindermantelförmig gebildete Drückerelement in Rastposition typischerweise eine glatte Oberfläche mit dem übrigen Schirmstock bildet.

Ein Schirm der eingangs genannten Art hat sich an sich gut bewährt.

Da aber immer wieder festzustellen ist, dass das Knickgelenk zum Wackeln neigt, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schirm der eingangs genannten Art zu verbessern.

Diese Aufgabe ist mit einem Schirm der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.

Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass wahlweise das Eingriffselement und/oder das Verrastungselement in Verschieberichtung konisch bzw. keilförmig ausgebildet ist bzw. sind.

Mit anderen Worten weisen das Eingriffselement und/oder das Verrastungselement erfindungsgemäß nicht mehr parallel zueinander verlaufende Kontaktflanken auf, die zur Gewährleistung der Verschieblichkeit stets eine gewisse Toleranz zu einander haben mussten. Stattdessen ist mindestens wahlweise das Eingriffselement und/oder das Verrastungselement an seinen Kontaktflanken entsprechend konisch bzw. keilförmig ausgebildet, was zur Folge hat, dass sich das Knickgelenk bedingt durch den Federdruck gewissermaßen selbsttätig feststellt, wobei bezüglich der obigen Durchmessermaßgabe gewährleistet ist, dass der Schieber stets am Drückerelement vorbeigeführt werden kann.

Andere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.

Der Vollständigkeit halber wird noch auf die weiter abliegende DE 101 29 578 C1 (siehe insbesondere Figur 7 und 8) verwiesen, bei der das Knickgelenk aber ohne Drückerelement und Verrastungselement auskommt.

Der erfindungsgemäße Schirm einschließlich seiner vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.

Es zeigt schematisch

Figur 1
eine Gesamtansicht des erfindungsgemäßen Schirms;

Figur 2
im Schnitt das Knickgelenk des erfindungsgemäßen Schirms;

Figur 3
in Draufsicht das Drückerelement mit konisch ausge- bildetem Eingriffselement; und

Figur 4
von unten das eine Vollkörperteil mit drei Ausnehmun- gen.

Der in den Figuren 1 bis 4 dargestellte Schirm besteht aus einem Schirmstock 1, an dessen einen Ende ein Schirmdach 2 befestigt ist, wobei zum Öffnen und Schließen des Schirmdaches 2 ein den Schirmstock 1 umschließender Schieber 3 für Streben 4 zum Schirmdach 2 vorgesehen ist, wobei der Schirmstock 1 ein in gestreckter Schirmstockposition vom Schieber 3 passierbares Knickgelenk 5 aufweist, das einerseits ein federbelastetes, quer zum Schirmstock 1 verschiebliches Drückerelement 6 mit einem Eingriffselement 7 und andererseits ein mit dem Eingriffselement 7 formschlüssig zusammenwirkendes Verrastungselement 8 aufweist, wobei das Drückerelement 6 einen innerhalb des Innendurchmessers des Schiebers 3 liegenden Verschiebungsbereich aufweist.

Wesentlich für den erfindungsgemäßen Schirm ist nun, dass wahlweise das Eingriffselement 7 und/oder das Verrastungselement 8 in Verschieberichtung konisch bzw. keilförmig ausgebildet ist bzw. sind.

Wie aus den Figur 3 ersichtlich, ist bei der dargestellten Ausführungsform das Eingriffselement 7 konisch bzw. keilförmig ausgebildet. Dazu weist es beidseitig Kontaktflanken 9 auf, die quer zum Schirmstock 1 gesehen zueinander konisch (und insbesondere nicht parallel) ausgebildet sind.

Mit Verweis auf Figur 4 weist auch das Verrastungselement 8 mindestens zwei Ausnehmungen 10 mit beidseitigen Kontaktflanken 11 auf. Allerdings sind diese bei dieser Ausführungsform nicht, wie in den Patentansprüchen beschrieben, zueinander konisch ausgebildet.

Aus Figur 2 ist ersichtlich, dass das Knickgelenk 5 im Anordnungsgbereich des Drückerelements 6 einen Vertiefungsbereich 12 aufweist. Dieser hat den Vorteil, dass der Schieber 3 auch dann noch über das Knickgelenk 5 geschoben werden kann, wenn das Drückerelement 6, wie in Figur 2 dargestellt, etwas aus dem Knickgelenk 5 heraussteht.

Weiterhin ist vorgesehen, dass das Drückerelement 6 einen quer zum Schirmstock 1 verlaufenden Steg 13 aufweist, an dem das Eingriffselement 7 angeordnet ist.

Außerdem ist das Knickgelenk 5 vorzugsweise, wie dargestellt, aus zwei miteinander über eine Drehachse 14 verbundenen Vollkörperteilen 15, 16 (vorzugsweise aus Aluminiumdruckguss) gebildet, wobei das eine Vollkörperteil 15 mit dem das Eingriffselement 7 aufweisenden Drückerelement 6 und das andere Vollkörperteil 16 mit dem Verrastungselement 8 versehen ist. Zur Realisierung einer Rückstellfunktion ist zwischen dem Drückerelement 6 und einer Wandung des Vollkörperteils 15 ein Federelement 17 angeordnet.

Wie aus Figur 1 und 2 ersichtlich, ist weiterhin vorgesehen, dass der Schirmstock 1 aus zwei Schirmstockteilen 18, 19 gebildet ist, wobei zwischen den beiden Schirmstockteilen 18, 19 das Knickgelenk 5 angeordnet ist. Der Schirmstock 1 bzw. die Schirmstockteile 18, 19 ist bzw. sind vorzugsweise rohrförmig ausgebildet, wobei das Knickgelenk 5 als in die rohrförmig ausgebildeten Schirmstockteile 18, 19 einsteckbar ausgebildet ist.

Der erfindungsgemäße Schirm funktioniert wie folgt: Ausgehend von einem zusammengeklappten Schirm wird in einem ersten Schritt der Schieber 3 noch oben bewegt, und zwar über das gerade erstreckte Knickgelenk 5. In Öffnungsposition verrastet dann der Schieber 3 mit einem entsprechenden, nicht dargestellten Verrastungselement, so dass das Schirmdach 2 in dieser Position verbleibt. Soll nun der Schirm in eine abgeknickte Position gebracht werden, kann das Knickgelenk 5 durch Betätigung (Eindrücken) des Drückerelements 6 gegen die Kraft des Federelements 17 gelöst werden. Dabei verschiebt sich der Steg 13 mit dem Eingriffselement 7 in Figur 2 nach rechts, so dass das Eingriffselement 7 und das Verrastungselement 8 nicht mehr miteinander in Eingriff stehen. Wie aus Figur 4 ersichtlich, kann das Verrastungselement 8 zum Beispiel drei Ausnehmungen 10 aufweisen, in die das Eingriffselement 7 eingreifen kann. Da weiterhin das Eingriffselement 7, wie aus Figur 3 ersichtlich, konisch zueinander verlaufende Kontaktflanken 9 aufweist, führt die Kraft des Federelements 17 dazu, dass das Knickgelenk 5 nach erneutem Einrasten spielfrei fixiert ist, wobei nochmals darauf hingewiesen sei, dass die konische bzw. schräge Ausbildung der Kontaktflanken 9, 11 natürlich auch am Verrastungselement 8 vorgesehen sein kann.

Bezugszeichenliste

1
Schirmstock

2
Schirmdach

3
Schieber

4
Streben

5
Knickgelenk

6
Drückerelement

7
Eingriffselement

8
Verrastungselement

9
Kontaktflanke

10
Ausnehmung

11
Kontaktflanke

12
Vertiefungsbereich

13
Steg

14
Drehachse

15
Vollkörperteil

16
Vollkörperteil

17
Federelement

18
Schirmstockteil

19
Schirmstockteil

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