FREIARMSCHIRM |
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申请号 | EP96922728.9 | 申请日 | 1996-07-25 | 公开(公告)号 | EP0830074B1 | 公开(公告)日 | 1999-09-15 |
申请人 | GLATZ AG; | 发明人 | GLATZ, Gustav, Adolf; | ||||
摘要 | A jib (8) can be extended and retracted on the mast (2) and supported by means of mutually parallel connecting struts (16, 18). The struts are articulated secured to the mast (2) and the jib (8), while the jib can be secured in the extended position by means of a first clip (36) and bears a folding canopy (10) at the end away from the mast (2). The jib (8) is guided on the mast (2) and the struts (16, 18) so as to swivel, and can be secured in the swivelled position by a securing device (26, 28). | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Freiarmschirm gemäss Oberbegriff des Anspruches 1. Freiarmschirme der eingangs genannten Art sind mehrfach bekannt, so beispielsweise aus der US-PS 4 606 366. Der dort in den Figuren 34 bis 43 dargestellte Freiarmschirm weist einen am oberen Ende eines Mastes wippend geführten Ausleger auf, der an einem Ende einen angelenkten aufklappbaren Schirm trägt. Das dem Schirm abgewandte Ende des Auslegers ist über angelenkte Verbindungsstreben mit dem hast verbunden. Durch Umklappen der Verbindungsstreben nach unten wird der Ausleger zurückgezogen und der Schirm geschlossen. Durch Hochklappen der Verbindungsstreben wird der Ausleger ausgefahren und gleichzeitig der Schirm geöffnet, da ein Seil einer Betätigungsvorrichtung mit einem Ende an einem Schieber befestigt ist, der über Stützstreben mit Dachstangen des Schirmes verbunden ist. Dieses Seil ist nach oben durch einen am Ausleger angelenkten Schirmstock und weiter längs des Auslegers bis zum Hast geführt, an dem das andere Ende des Seiles starr befestigt ist. Durch diese starre Befestigung des Seils einerseits am Mast und andererseits am Schieber des Schirmes ist letzterer nur in einer ganz bestimmten ausgefahrenen Stellung des Auslegers geöffnet. Eine Verstellung der Höhenlage des Auslegers und damit des Schirmes ist nicht möglich, ebensowenig ein Verdrehen des Auslegers um seine Achse und damit Verschwenken des Schirmes um die Achse des Auslegers. Weitere Freiarmschirme sind aus den DE-A-33 39 163, DE-A-33 07 718 und EP-A-0 466 661 bekannt, wobei auch in diesen Fällen ein Verschwenken des Schirmes um die Achse des Auslegers nicht möglich ist. In der US-A-2 905 187 ist ein Freiarmschirm beschrieben, der ein Verschwenken des Schirmes um die Achse des Auslegers erlaubt, wobei die Schwenklage mittels einer Feststellvorrichtung feststellbar ist. Dadurch, dass der Schirm oberhalb des Auslegers in einer labilen Gleichgewichtslage angeordnet ist, besteht die Gefahr, dass beim Lösen der Feststellvorrichtung, insbesondere beim Verstellen der Schwenklage, der Schirm infolge seines Gewichtes eine unerwünschte Schwenkbewegung ausführt und dadurch unterhalb des Auslegers zu liegen kommt. Durch das Fehlen von stabilisierenden Verbindungsstreben sind die beschriebenen Ausführungsformen auf vergleichsweise kleine Schirme beschränkt. Überdies ist die Neigung des Auslegers bezüglich des Mastes nicht veränderbar und dadurch ist die Höhe des Schirmes nicht verstellbar. Die DE-A-32 29 776 beschreibt einen Freiarmschirm, bei welchem der Ausleger mittels eines Universalgelenkes am Mast angelenkt ist. Durch Lösen einer Feststellschraube ist der Ausleger in seiner Langsrichtung verschiebbar und ausserdem bezüglich der Neigung und Drehlage um seine Längsachse verstellbar. Nachteilig ist dabei, dass beim Lösen der Feststellschraube sämtliche Bewegungsmöglichkeiten des Auslegers freigegeben werden, was die Gefahr eines unbeabsichtigten Zusammen- oder Umklappens und die Gefahr der Verletzung der Bedienungsperson mit sich bringt. Ein solcher Freiarmschirm ist schwer zu handhaben und für grössere Freiarmschirme völlig ungeeignet. Aufgabe der Erfindung ist es, einen Freiarmschirm der eingangs genannten Art weiter zu verbessern. Die Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch den FreiarmSchirm des Anspruches 1. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, einerseits die Höhenlage des Schirmes in gewissen Grenzen anzupassen, um die Bodenfreiheit zu verändern und ihn beispielsweise an Personen bestimmter Grösse anzupassen, und andererseits den Schirm um die Achse des Auslegers zu verdrehen und damit den Schirm um die Achse des Auslegers so zu verschwenken, dass ein verbesserter Sonnen- und/oder Windschutz möglich ist. Letzteres kann noch dadurch verbessert werden, dass der Schirm um die Achse des Mastes verdrehbar ist. Dieser Freiarmschirm bietet überdies eine besondere Sicherheit gegen ungewolltes Zusammenklappen, da der Ausleger einerseits aufgrund des an seinem freien Ende angehängten Schirmes und andererseits aufgrund des Verbindungselementes nicht in die Grundstellung einfahren oder umklappen kann, wenn aus irgend einem Grunde die Arretiervorrichtung nicht wirksam, das heisst nicht aktiviert ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Freiarmschirmes sind in den Ansprüchen 2 bis 23 beschrieben. Anspruch 2 beschreibt eine vorteilhafte Ausgestaltung einer Betätigungsvorrichtung zum Öffnen und Schliessen des Schirmes. Um die Drehbewegung des Auslegers und damit die Schwenkbewegung des Schirmes um die Achse des Auslegers zu ermöglichen, ergeben sich verschieden Ausbildungen. So ist es grundsätzlich möglich, einen im Querschnitt mehreckigen Ausleger zu verwenden, der in einem Drehkörper mit rotationssymmetrischer Aussenfläche gelagert ist, der seinerseits in einem entsprechenden Lagerbock drehbar gelagert ist. Eine besonders einfache Ausbildung beschreibt Anspruch 3. Die Drehbarkeit des Auslegers lässt sich auch mit einer Ausgestaltung des Freiarmschirmes nach Anspruch 4 und/oder 5 realisieren. Zur Fixierung der Drehlage des Auslegers und damit der Schwenklage des Schirmes ergeben sich verschiedene Ausgestaltungen. Eine besonders einfache Lösung beschreibt Anspruch 6, eine besonders bequeme Ausführung hingegen Anspruch 7. Grundsätzlich ist eine Betätigung des Schirmes zum Öffnen nach den eingangs genannten Varianten des Standes der Technik möglich. Eine besonders einfache Lösung umschreibt hingegen der Anspruch 8. Diese Möglichkeit beinhaltet insbesondere auch, den Ausfahr- beziehungsweise Einfahrvorgang des Auslegers unabhängig vom Öffnen des Schirmes durchzuführen, so dass beide Manipulationen nacheinander erfolgen können und dementsprechend der Einzelvorgang auch geringere Kräfte erfordert, beziehungsweise mit kleineren Kräften Grösseres bewegt werden kann. Insbesondere gestattet das vom Ausfahrgrad des Auslegers unabhängige Öffnen des Schirmes, das Ausfahren des Auslegers und/oder das Öffnen des Schirmes jeweils voneinander unabhängig und überdies graduell zu gestalten. Die Führung und Umlenkung des Zugorganes kann über Gleitführungen erfolgen, vorteilhafter jedoch über Umlenkrollen gemäss Anspruch 9, die die Betätigung erleichtern. Auch die flaschenzugartige Ausgestaltung der Anordnung des Zugorganes am Schieber gemäss Anspruch 10 verbessert die Betätigung und die Stabilität im Gelenkbereich insbesondere bei grossen Schirmen zusätzlich. Die Stabilität des geöffneten Schirmes lässt sich durch eine Ausbildung nach Anspruch 11 verbessern. Zweckmässig ist auch eine Ausbildung des Freiarmschirmes nach Anspruch 12, wodurch die Ausrichtung des Schirmes relativ zum Ausleger einstellbar ist. Anspruch 13 beschreibt eine zusätzliche Möglichkeit, um die Höhenlage des Schirmes in einem weiteren Bereich zu verstellen. Zur Feststellung der Höhenlage des Schirmes bestehen verschiedene Möglichkeiten. Eine besonders einfache Ausgestaltung beschreibt Anspruch 14, wobei der Verbindungsbolzen am Ausleger und am Mast ortsfest ist und die wirksame Länge durch Auswahl der geeigneten Bohrung an den Verbindungsstreben eingestellt werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Höhenlage auch dadurch eingestellt werden, dass der Verbindungsbolzen gemäss Anspruch 15 am Mast in verschiedenen Stellungen angeordnet wird. Eine besonders einfache und sehr stabile Ausbildung des Verbindungselementes beschreibt Anspruch 16. Das Verbindungsglied verleiht den Verbindungsstreben und damit der ganzen Schirmkonstruktion eine relativ formsteife Ausbildung, die eine verbesserte Quersteifigkeit der Verbindungsstreben und damit eine verbesserte Stabilität des gesamten Freiarmschirmes insbesondere im geöffneten Zustand gewährleistet, wobei auch eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Windbelastungen gegeben ist. Das Verbindungsglied zwischen den Verbindungsstreben kann im übrigen zusätzlich als Anschlag dienen, um insbesondere beim eingefahrenen Ausleger ein vollständiges Zusammenklappen des Gestells zu verhindern. Dadurch wird nicht nur eine Verletzungsgefahr durch Einquetschen von Fingern oder anderen Körperteilen im zusammengeklappten Gestell vermindert, sondern es wird insbesondere auch die Einleitung des Ausfahrvorganges des Auslegers verbessert, da das Ausfahren nicht aus der Totpunktlage des eingeklappten Gestells erfolgt. Eine besonders einfache Lösung des Freiarmschirmes beschreibt Anspruch 17, wobei die Arretiervorrichtung ein vorzugsweise flexibles Verbindungsorgan beispielsweise eine Kette oder ein Seil aufweist, welches in verschiedenen Längen zwischen den Verbindungsstreben und dem Hast festlegbar ist. Hierzu können beispielsweise Klemmglieder zum Einklemmen eines Seiles dienen oder einfache Haken um beispielsweise eine Kette an verschiedenen Kettengliedern einzuhängen. Als Verbindungsorgan kann aber auch ein Schwenkarm mit verschiedenen Arretierausnehmungen dienen, der entsprechend seinen verschiedenen Arretierausnehmungen in unterschiedlichen Wirklängen mit einem entsprechenden Arretierbolzen verrastbar ist. Der Ausleger und damit auch der angeschlossene Schirm können so in verschiedenen Neigungspositionen und damit Höhenstellungen des Schirmes gehalten werden. Die gleiche Wirkung lässt sich auch mit einer alternativen Ausbildung nach Anspruch 18 erzielen, wobei ein am Mast verschiebbarer Schlitten mittels einer Arretiervorrichtung in verschiedenen Höhenlagen am Mast festlegbar ist. Dabei kann eine solche Arretiervorrichtung sehr verschiedenartig ausgestaltet sein und beispielsweise eine Klemmschraube am Schlitten aufweisen, die den Schlitten in verschiedenen Höhenlagen am Mast festklemmen kann. Auch ein Arretierbolzen ist denkbar, der in verschiedene Arretieröffnungen längs des Mastes einrasten kann. Ferner ist ein Bremsklotz möglich, um den Schlitten zu arretieren. Denkbar ist auch ein Zahnstangenantrieb mit einem selbsthemmenden Antrieb für ein Zahnritzel. Anspruch 19 beschreibt eine weitere vorteilhafte Lösung für das Öffnen des Schirmes sowie für die Arretierung des Schirmes im geöffneten Zustand. Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 20 ist der geöffnete Schirm in einer vorgegebenen Winkelstellung bezüglich der Achse des Auslegers arretierbar, wodurch insbesondere ein Verkippen des Schirmes, beispielsweise durch Windeinfluss, verhindert wird. Anspruch 21 beschreibt eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, um einen störungsfreien Öffnungsvorgang des Schirmes sowie eine zuverlässige Arretierung des Schirmes in einer vorgegebenen Winkelstellung bezüglich der Achse des Auslegers zu gewährleisten. Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 22 ist der Schirm wählbar in einer von mehreren Winkelstellungen bezüglich der Achse des Auslegers arretierbar. Dies ermöglicht beispielsweise eine Anpassung der Winkelstellung des Schirmes an den im Verlaufe des Tages veränderlichen Sonnenstand. Die Ausgestaltung nach Anspruch 23 erlaubt eine einfache und bequeme Verstellung der Winkelstellung des geöffneten Schirmes bezüglich der Achse des Auslegers. Ausführungsbeispiele des erfindungsgemässen Freiarmschirmes werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben, dabei zeigen:
Die Figuren 1 bis 5 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel eines Freiarmschirmes. Dieser enthält einen Hast 2, an dessen oberem Ende über ein Gelenk 4 ein Lagerbock 6 angeschlossen ist, in dem ein Ausleger 8 längsverschieblich und kippbar gelagert ist. Der Ausleger weist einen kreisrunden Querschnitt auf und ist insofern auch drehbar im Lagerbock 6 angeordnet. An einem Ende des Auslegers 8 ist ein faltbarer Schirm 10 über ein Gelenk 12 angeordnet. An dem dem Schirm 10 abgewandten Ende des Auslegers 8 ist über einen Verbindungsbolzen 14 ein Verbindungselement 16,18 angelenkt, das seinerseits über Verbindungsbolzen 20 gelenkig mit dem Mast 2 verbunden ist. Im gezeigten Beispiel weist das Verbindungselement zwei zueinander parallel angeordnete, aus einem Flachmaterial gefertigte Verbindungsstreben 16 und 18 auf. Alternativ kann als Verbindungselement ein einziger Profilstab, beispielsweise mit einem U-förmigen Profil und/oder mit gabelförmigen Endteilen verwendet werden. Die Verbindungsstreben 16,18 weisen an einem, hier dem mastseitigen Ende verschiedene Bohrungen 22 zum Ansetzen des Verbindungsbolzens 20 auf, um die wirksame Länge L der Verbindungsstreben 16,18 einstellen zu können. Auch an dem auslegerseitigen Ende der Verbindungsstreben 16,18 können verschiedene Bohrungen angeordnet sein. Die Verbindungsstreben sind über ein Verbindungsglied 24, das etwa auf halber Länge der Verbindungsstreben angeordnet ist, miteinander verbunden, um die Biegesteifigkeit der Verbindungsstreben 16,18 Zu erhöhen. Am auslegerseitigen Ende der Verbindungsstreben 16,18 ist der Verbindungsbolzen 14 in einem Lagerteil 26 angeordnet, in dem der Auslegerarm um seine Achse verdrehbar angeordnet ist. Der Lagerteil 26 weist einen geteilten Lagerring 28 auf, wobei der Verbindungsbolzen 14 als Klemmschraube ausgebildet ist, die eine mit einem Handgriff 30 versehene Mutter 32 enthält, um den Ausleger 8 durch Festspannen des Lagerringes um den Ausleger in seiner Drehlage zu arretieren. Der Ausleger 8 enthält überdies einen quer zu seiner Achse vorstehenden Handgriff 34, mit dem der Ausleger um seine Achse verdrehbar ist. Zwischen dem Mast 2 und den Verbindungsstreben 16,18 ist eine erste Arretiervorrichtung 36 vorhanden, die ein flexibles Verbindungsorgan 38 aufweist, das im vorliegenden Fall aus einem Seil besteht. Das flexible Verbindungsorgan 38 ist an einem Fixpunkt 40 am Mast 2 befestigt und kann in verschiedenen Längen an einem Klemmglied 42 an den Verbindungsstreben 16,18 festgelegt werden, um den ausgefahrenen Ausleger in seiner Stellung zu halten. Anstelle des Seiles können das Verbindungsorgan auch als Kette und das Klemmglied als einfacher Haken ausgebildet sein, so dass die Kette durch einfaches Einhängen an verschiedenen Kettengliedern in der gewünschten Wirklänge einstellbar ist. Anstelle einer Kette kann auch ein nicht dargestellter, am Mast verschwenkbar gelagerter Schwenkarm dienen, der verschiedene Rastausnehmungen aufweist, über die der Schwenkarm in verschiedenen wirksamen Längen mittels eines Arretierbolzens mit den Verbindungsstreben verrastbar ist. Der zusammenklappbare Schirm 10 weist einen Schirmstock 44 auf, an dem eine Krone 46 befestigt ist, an der Dachstangen 48 angelenkt sind, die die Dachhaut 50 tragen. An den Dachstangen 48 sind Stützstreben 52 angelenkt, die ihrerseits gelenkig mit einem Schieber 54 verbunden sind, der einen Stockteil 56 aufweist, welcher bei geöffnetem Schirm in den hohl ausgebildeten Schirmstock 44 eingreift. Der Schirmstock 44 ist über ein Gelenk 12 verschwenkbar und nivellierbar am Ausleger 8 angeschlossen. Eine Nivelliervorrichtung 60 mit einer am Schirmstock 44 angeordneten Nivellierschraube 62 und einem am Ausleger angeordneten Anschlag 64 dient dazu, die Relativlage zwischen dem Schirm 10 und dem Ausleger 8 bei ausgefahrenem Ausleger nach Bedarf einzustellen. Zum Öffnen und Schliessen des Schirmes dient eine Betätigungsvorrichtung 66, die ein Zugorgan 68, vorzugsweise ein Seil aufweist, dessen schirmseitiges Ende 70 am Ausleger 8 an einem Fixpunkt 72 befestigt ist, der entweder am Schirmstock oder vorzugsweise am Ausleger 8 angeordnet sein kann. In letzterem Falle kann das Zugorgan vom Ausleger über eine nicht näher dargestellte Umlenkrolle zum Schirmstock 44 geführt sein. Das Zugorgan 68 verläuft flaschenzugartig durch den hohlen Schirmstock 44 zum Schieber 54, an dem es um eine Umlenkrolle 74 zum Ausleger 8 zurückgeführt ist. Am Gelenk 12 verläuft das Zugorgan 68 über eine Umlenkrolle 76 und weiter durch den hohlen Ausleger 8. An dem dem Schirm 10 abgewandten Ende ist das Zugorgan 68 aus dem Ausleger beispielsweise über eine Umlenkrolle 78, die am schirmabgewandten Ende des Auslegers 8 gelagert ist, herausgeführt. Durch Ziehen an dem Zugorgan 68 wird der Schirm 10 geöffnet, indem der Schieber 54 gegen den Schirmstock 44 bewegt wird, bis der Stockteil 56 im Schirmstock 44 eingreift. Mittels einer Fixiervorrichtung 80, beispielsweise einer an den Verbindungsstreben 16,18 angeordneten Klemmvorrichtung, kann das Zugorgan in seiner Lage fixiert und damit der Schirm in geöffnetem Zustand oder einer gewünschten Relativlage zum Ausleger gehalten werden. Die Figuren 6 und 7 zeigen eine abgewandelte Ausbildung des Lagerteiles 26a am Ende des Auslegers 8, wobei zum Verdrehen des Auslegers und Fixieren desselben ein selbsthemmendes Schneckengetriebe 82 vorhanden ist. Hierzu enthält der Lagerteil 26a in einem Halteteil 84 ein Schneckenrad 86, das am Ausleger 8 fest angeordnet ist. Das Schneckenrad 86 wirkt mit einer Schneckenwelle 88 zusammen, die auf einem Verbindungsbolzen 14a angeordnet ist, an dem auch die Verbindungsstreben 16,18 angeschlossen sind. Der Verbindungsbolzen 14a ist mit einem Handgriff 90 versehen, durch den die Schneckenwelle 88 gedreht und damit der Ausleger 8 über das Schneckenrad verdreht werden kann. Aufgrund der selbsthemmenden Eigenschaft des Schneckengetriebes 82 ist eine zusätzliche Arretiervorrichtung nicht mehr notwendig. Die Figuren 8 und 9 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform eines Freiarmschirmes, wobei ein Ausleger 8a sich über einen Schlitten 92 am Mast 2a abstützt, der längs des Mastes verfahrbar ausgebildet ist. Der Schlitten 92 weist einen Lagerteil 26b auf, in dem der Ausleger 8a mit seinem dem Schirm 10 abgewandten Ende um seine Achse verdrehbar gelagert ist, wobei der Lagerteil 26b analog jenem der Figuren 1 bis 7 ausgebildet sein kann. Die Verbindungsstreben 16a und 18a sind einerseits am oberen Ende 94 des Mastes 2a über einen Verbindungsbolzen 14b angeschlossen und andererseits über einen weiteren Verbindungsbolzen 20a an einem Lagerbock 96, der am Ausleger 8a zwischen dessen Enden angeordnet ist. Der Lagerbock 96 trägt den Ausleger 8a verdrehbar. Begrenzungsanschläge 98 halten den Lagerbock 96 in axialer Richtung des Auslegers 8 unverschieblich am Ausleger fest. Der längs des Mastes 2a verschiebliche Schlitten 92, an dem sich der Ausleger 8a abstützt, ist mit einer ersten Arretiervorrichtung 100 versehen, die eine Klemmschraube 102 aufweist, mit der der Schlitten 92 in verschiedenen Höhenlagen am Mast 2a arretierbar ist. Je nach Höhenlage weist der Schirm eine wechselnde Neigung und damit in gewissem Grade auch einen wechselnden Abstand zum Boden auf. Die Ausbildung des Schirmes 10 und der Betätigungsvorrichtung 66 zum Öffnen und Schliessen des Schirmes entspricht jener der Figuren 1 bis 7, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Ergänzend hierzu sei noch angefügt, dass die Fixiervorrichtung 80a zum Festlegen des Zugorganes am Schlitten 92 angeordnet ist, damit der Schirm im geöffneten Zustand geneigt werden kann. Alternativ oder zusätzlich zur Festlegung der Höhenlage des Schlittens 92 am Mast 2a können die Verbindungsstreben 16a,18a an einem oder an beiden Enden Lochreihen aufweisen, durch welche die wirksame Länge L der Verbindungsstreben und dadurch die Bodenfreiheit des Schirmes variiert werden kann. Auch ist es möglich, dass am Ausleger 8a in Längsrichtung verschiedene Bohrungen vorhanden sein können, um die Begrenzungsanschläge 98 längs des Auslegers zu verändern, um die Höhenlage des Schirmes 10 einzustellen. Das Verschwenken des Schirmes um die Achse des Auslegers erfolgt in der bereits anhand der Figuren 1 bis 7 beschriebenen Weise. Die Figuren 10 und 11 zeigen eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines Freiarmschirmes, wobei der Schieber 54 mit einem Führungsmittel 200 versehen ist, das mit einem am Ausleger 8 bzw. 8a angelenkten Schirmstock 44 zusammenwirkt. Der Schirm 10 ist mittels einer lösbaren zweiten Arretiervorrichtung 202 im geöffneten Zustand arretierbar. In der gezeigten Ausführungsform ist das Führungsmittel 200 rohrförmig ausgebildet und ist auf dem rohrförmig ausgebildeten Schirmstock 44 längsverschieblich geführt. Die zweite Arretiervorrichtung 202 beinhaltet eine Arretierfeder 204, die einen vom Schirmstock 44 hervorstehenden Rastabschnitt 206 aufweist, welcher in einen entsprechenden Längsschlitz 208 des Führungsmittels 200 derart einrastbar ist, dass der Schirm 10 im geöffneten Zustand arretierbar ist. Die zweite Arretiervorrichtung 202 ist durch Eindrücken des Rastabschnittes 206 lösbar. Die Länge des Schirmstockes 44 ist derart bemessen, dass das Führungsmittel 200 mindestens im geöffneten Zustand des Schirmes mit dem Schirmstock 44 zusammenwirkt. Der Schirm 10 ist im geöffneten Zustand mittels einer dritten Arretiervorrichtung 210 in einer Winkelstellung bezüglich der Achse des Auslegers 8 bzw. 8a in einer Schwenkrichtung arretierbar. Die dritte Arretiervorrichtung 210 beinhaltet ein im Inneren des Schirmstockes 44 längsverschiebliches Arretierglied 212 mit einer oberen Anschlagfläche 214. Das Arretierglied 212 ist beim Öffnen des Schirmes 10 derart nach oben verschiebbar, dass die Anschlagfläche 214 mit einem am Ausleger 8 bzw. 8a ausgebildeten Anschlag 216 zusammenwirkt. Hierzu ist die den Schirmstock 44 umgreifende Krone 46 auf diesem längsverschiebbar. Die Krone 46 ist weiter mittels mindestens eines, durch Längsschlitze 218 im Schirmstock 44 geführten Verbindungsbolzens 220 mit dem Arretierglied 212 verbunden. Die Abwärtsbewegung der Krone 46, insbesondere hervorgerufen durch das Gewicht des Schirmes, wird durch die unteren Enden 222 der Längsschlitze 218 begrenzt, und die Aufwärtsbewegung der Krone 46, insbesondere hervorgerufen durch eine zum Öffnen des Schirmes 10 ausgeübte, nach oben gerichtete Kraft sowie durch eine nach oben gerichtete Schirmspannung im offenen Zustand des Schirmes 10, wird durch die oberen Enden 224 der Längsschlitze 218 begrenzt. In der gezeigten Ausführungsform ist das Arretierglied 212 am oberen Ende mit einer Auflauffläche 226 und der Anschlagfläche 214 versehen, die mit dem Anschlag 216 ein ratschenartiges Zusammenwirken ermöglichen. Beim Ausschwenken des Schirmes um die Gelenkachse 12 von einer Stellung parallel zum Ausleger 8 bzw. 8a in die in den Figuren 10 und 11 gezeigte Gebrauchsstellung überfährt der Anschlag 216 die Auflauffläche 226 unter Zurückdrängung des Arretiergliedes 212 bis die Anschlagfläche 214 mit dem Anschlag 216 verrastet, wodurch der Schirm in seiner Position am Ausleger 8 bzw. 8a festgestellt wird. Eine weitere Ausführungsform einer dritten Arretiervorrichtung 210 ist in der Figur 12 dargestellt. Eine Stirnfläche 227 des Arretiergliedes 212 ist mit mehreren Stellausnehmungen 228, 228', etc. versehen, in die der Anschlag 216 je nach erwünschter Winkelstellung des Schirmstockes 44 im geöffneten Zustand des Schirmes 10 wahlweise einrastbar ist. Die Stellausnehmungen 228, 228', etc. beinhalten erste Sperrflächen 230 sowie zweite Sperrflächen 232, die ein Zusammenwirken des Arretiergliedes 212 mit dem Anschlag 216 erlauben. Alternativ zum gezeigten Ausführungsbeispiel der Figur 12 können die Stellausnehmungen am Anschlag 216 ausgebildet sein und das Arretierglied 212 einen entsprechenden Dorn aufweisen, der in die Stellausnehmungen eingreift. Die Krone 46 ist mit einem Zugorgan 234, vorzugsweise einem Zugseil versehen, mittels dessen im geöffneten Zustand des Schirmes 10 durch Überwindung der nach oben gerichteten Schirmspannung das Arretierglied 212 mit seiner Anschlagfläche 214 vom Anschlag 216 ausrastbar ist, wodurch der Schirmstock 44 im geöffneten Zustand des Schirmes 10 schwenkbar und beispielsweise in einer anderen Winkelstellung erneut einrastbar ist. Alternativ kann das Zugorgan 234 am Verbindungsbolzen 220 oder am Arretierglied 212 befestigt sein, wobei dann das Zugorgan 234 durch den hohl ausgebildeten Schirmstock 44 nach unten geführt sein kann.
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