Sonnenschutz

申请号 EP10194785.1 申请日 2010-12-13 公开(公告)号 EP2462830A1 公开(公告)日 2012-06-13
申请人 Centrotherm Systemtechnik GmbH; 发明人 Sander, Paul;
摘要 Bei einem Sonnenschutz, der zumindest einen säulenförmig ausgebildeten Tragkörper (1), der an einem ersten seiner beiden Längsenden (11) ein Schirmelement (12; 17) trägt, und zumindest ein verschließbares und der Aufnahme von Gegenständen dienendes Behältnis (5) umfasst, soll eine Lösung geschaffen werden, die auf konstruktiv einfache Weise und kostengünstig einen Sonnenschutz bereitstellt, der am Strand eine hohe Sicherheit der darin eingebrachten Wertgegenstände gegen Diebstahl gewährleistet. Dies wird dadurch erreicht, dass der Tragkörper (1) zumindest abschnittsweise wenigstens einen Hohlraum (4) aufweist und in der Wandung (2) des Tragkörpers (1) zumindest eine zu dem wenigstens einen Hohlraum (4) korrespondierend ausgebildete und einen Zugang zu dem Hohlraum (4) von außen ermöglichende Durchgangsöffnung (3) vorgesehen ist, wobei in einem jeweiligen Hohlraum (4) zumindest ein jeweiliges Behältnis (5) angeordnet ist.
权利要求 Sonnenschutz, der zumindest einen säulenförmig ausgebildeten Tragkörper (1), der an einem ersten seiner beiden Längsenden (11) ein Schirmelement (12; 17) trägt, und zumindest ein verschließbares und der Aufnahme von Gegenständen dienendes Behältnis (5) umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Tragkörper (1) zumindest abschnittsweise wenigstens einen Hohlraum (4) aufweist und in der Wandung (2) des Tragkörpers (1) zumindest eine zu dem wenigstens einen Hohlraum (4) korrespondierend ausgebildete und einen Zugang zu dem Hohlraum (4) von außen ermöglichende Durchgangsöffnung (3) vorgesehen ist, wobei in einem jeweiligen Hohlraum (4) zumindest ein jeweiliges Behältnis (5) angeordnet ist.
Sonnenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser eines jeweiligen Behältnisses (5) größer ist als der Durchmesser einer jeweiligen Durchgangsöffnung (3).Sonnenschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Behältnis (5) mittels eines mechanischen Schlüssels verschließbar ist.Sonnenschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Behältnis (5) mittels eines elektronischen Schlüssels verschließbar ist.Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (1) als Hohlkörper ausgebildet ist und dass das Schirmelement (12; 17) mit Hilfe einer Halterung (15) an dem Tragkörper (1) demontierbar angebracht ist.
Sonnenschutz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Behältnis (5) über das erste Längsende (11) oder über das dem ersten Längsende (11) gegenüberliegenden zweite Längsende (13) des hohlen Tragkörpers (1) in das Innere des Tragkörpers (1) ein- und ausbringbar ist.Sonnenschutz nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil (16) der Halterung (15) in das Innere des hohlen Tragkörpers (1) hineinragt, wobei der in das Innere des hohlen Tragkörpers (1) hineinragende Teil (16) das oder die Behältnisse (5) ausbildet.Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (1) ein Standrohr eines Sonnenschirmes (10) oder eine Tragstange eines Sonnensegels ist.
Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an dem dem Schirmelement (12; 17) abgewandten zweite Längsende (13) des Tragkörpers (1) eine als Standfuß dienende Grundplatte (14) vorgesehen ist.
Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges Behältnis (5) eine einen Zugriff auf das Innere ermöglichende Tür (8), Schublade (6) oder Klappe (7) aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Sonnenschutz, der zumindest einen säulenförmig ausgebildeten Tragkörper, der an einem ersten seiner beiden Längsenden ein Schirmelement trägt, und zumindest ein verschließbares und der Aufnahme von Gegenständen dienendes Behältnis umfasst.

In allen Urlaubsgebieten besteht oftmals das Problem, dass es nicht möglich ist, Wertgegenstände, wie beispielsweise Geldbörsen, Mobiltelefone oder Fotoapparate, oder Hotelzimmerschlüssel mit an den Strand zu nehmen, ohne dass die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände gestohlen werden könnten. Insbesondere dann, wenn man sich zum Schwimmen oder zu anderweitigen Strandaktivitäten begeben möchte, müssen derartige Gegenstände beispielsweise an der Liege zurückgelassen werden, wobei die Wertgegenstände üblicherweise unter einem Handtuch versteckt werden. Um einem Diebstahl der meist sehr wertvollen Gegenstände vorzubeugen, muss eine Person entweder zurück am Liegeplatz bleiben oder sich zumindest in Sichtweite der Wertgegenstände befinden. Befindet sich keine Person in Nähe der Wertgegenstände, sind diese einem hohen Risiko ausgesetzt, gestohlen zu werden.

Um diese bekannten Probleme zu lösen ist beispielsweise aus der WO 2005/075779 A1 eine mobile Schließfachanlage bekannt, bei der eine Vielzahl von eckigen, runden oder wabenförmigen Aufnahmebehältnissen mit einer verschließbaren Zugangsklappe als fahrbare Einheit ausgebildet ist. Die Aufnahmebehältnisse sind hierbei auf der Ladefläche eines Anhängers angeordnet. Nachteilig bei diesem bekannten Stand der Technik ist, dass zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen die fahrbare Einheit nicht direkt am Strand angeordnet ist und daher immer wieder der Weg zu der fahrbaren Einheit zurückgelegt werden muss, obwohl man den Strand gar nicht verlassen möchte.

Ein Sonnenschutz der eingangs bezeichneten Art ist beispielsweise aus der US 6,082,157 A bekannt. Dieser

Sonnenschutz zeichnet sich durch eine Kombination eines Sonnenschirmes und eines verschließbaren Behältnisses aus. Dabei weist das verschließbare Behältnis zwei seitlich an seiner Wandung angeformte Ösen auf, durch die eine als Tragkörper ausgebildete Stange des Sonnenschirms hindurchgesteckt werden kann. Somit kann das Behältnis nur dann entfernt bzw. entwendet werden, wenn zunächst die Stange des Sonnenschirmes aus den Ösen herausgeführt wird. Da dies auch von weitem sichtbar ist, ist die Sicherheit gegen einen Diebstahl zwar erhöht, jedoch ist auch hier ein Diebstahl nicht ausgeschlossen, da das Behältnis relativ leicht vom Sonnenschirm gelöst werden kann. Zusätzlich stört das an dem Sonnenschirm angebrachte Behältnis das ästhetische Empfinden.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu schaffen, die auf konstruktiv einfache Weise und kostengünstig einen Sonnenschutz der eingangs genannten Art bereitstellt, der am Strand eine hohe Sicherheit der darin eingebrachten Wertgegenstände gegen Diebstahl gewährleistet und der darüber hinaus die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme löst.

Bei einem Sonnenschutz der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Tragkörper zumindest abschnittsweise wenigstens einen Hohlraum aufweist und in der Wandung des Tragkörpers zumindest eine zu dem wenigstens einen Hohlraum korrespondierend ausgebildete und einen Zugang zu dem Hohlraum von außen ermöglichende Durchgangsöffnung vorgesehen ist, wobei in einem jeweiligen Hohlraum zumindest ein jeweiliges Behältnis angeordnet ist.

Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Durch die Erfindung wird eine Möglichkeit bereitgestellt, mit welcher auf konstruktiv einfache Weise ein Sonnenschutz zur Verfügung steht, der zur sicheren Unterbringung von Wertgegenständen geeignet ist. Es versteht sich, dass die Größe eines jeweiligen Behältnisses und somit eines jeweiligen Hohlraums derart bemessen sein muss, dass Wertgegenstände in einem Behältnis Platz finden und dort eingebracht werden können. Dementsprechend muss dann auch der Durchmesser bzw. Querschnitt des Tragkörpers zumindest abschnittsweise entsprechend breit ausgebildet sein. Durch die Erfindung ist es für einen Dieb nicht möglich, das Behältnis ohne größeren und ohne bemerkbaren Aufwand vom Sonnenschutz zu entwenden. Die Entwendung zumindest eines Behältnisses setzt voraus, dass der Sonnenschutz demontiert werden muss, was großes Aufsehen erregen würde. Der erfindungsgemäße Sonnenschutz weist somit wesentliche Vorteile gegenüber dem bekannten Stand der Technik auf. Gerade hinsichtlich eines Strandurlaubs bietet die Erfindung eine große Diebstahlsicherheit durch den Sonnenschutz, der beispielsweise eine Kombination von Sonnenschirm und einem verschließbar und nach Art eines Safes ausgebildeten Behältnisses nach Art eines Safes darstellen kann.

In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Durchmesser eines jeweiligen Behältnisses größer ist als der Durchmesser einer jeweiligen bzw. entsprechenden Durchgangsöffnung. Mit anderen Worten ist ein jeweiliges Behältnis derart ausgebildet, dass es nicht durch die in der Wandung des Tragkörpers ausgebildete Durchgangsöffnung entnommen werden kann. Durch diese Maßnahme wird es beispielsweise einem Dieb erschwert, allein das Behältnis mit dem wertvollen Inhalt zu entwenden. Das Behältnis ist somit nicht aus der Durchgangsöffnung herausziehbar bzw. aus dieser heraus entnehmbar.

Zur Sicherung des Inhalts kann ein jeweiliges Behältnis gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung mittels eines mechanischen Schlüssels verschließbar sein. Als Alternative zu einem mechanischen Schlüssel kann ein jeweiliges Behältnis auch mittels eines elektronischen Schlüssels verschließbar sein. Sowohl der zugehörige mechanische Schlüssel als auch der zugehörige elektronische Schlüssel können an einem Armband nach Art eines Uhrenarmbandes befestigt sein und am Handgelenk eines Benutzers bequem getragen werden.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Tragkörper insgesamt als Hohlkörper ausgebildet ist und dass das Schirmelement mit Hilfe einer Halterung an dem Tragkörper demontierbar angebracht ist. Diesbezüglich ist weiter erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein jeweiliges Behältnis über das erste Längsende oder über das dem ersten Längsende gegenüberliegenden zweite Längsende des hohlen Tragkörpers in das Innere des Tragkörpers ein- und ausbringbar ist. Diese zweiteilige Ausführung des Sonnenschutzes bietet nach wie vor eine hohe Diebstahlsicherheit, denn ein jeweiliges verschließbares Behältnis ist nach dieser Ausgestaltung nur an einem der Längsenden des Tragkörpers aus diesem ausbringbar bzw. zu entnehmen. Um bei dieser zweiteiligen Ausführung ein Behältnis zu entwenden, wäre bei am Boden verankertem Tragkörper entweder eine Lösung der Verankerung oder eine Demontage des Schirmelements notwendig, wodurch ein großes Aufsehen erregt werden würde und was eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würde, was einem heimlichen und unbemerkten Diebstahl entgegenwirkt.

Von besonderem Vorteil hinsichtlich einer Erhöhung der Diebstahlsicherheit eines Behältnisses ist es ferner, wenn ein Teil der Halterung in das Innere des hohlen Tragkörpers hineinragt, wobei der in das Innere des hohlen Tragkörpers hineinragende Teil das oder die Behältnisse ausbildet. Auf diese Weise ist ein unbemerkter Diebstahl eines Behältnisses zusätzlich erschwert und im Wesentlichen unmöglich, denn dazu müsste zunächst die Halterung vom Tragkörper demontiert und ggf. anschließend das Schirmelement von der Halterung gelöst werden.

Die Erfindung sieht in vorteilhafter Weiterbildung vor, dass der Tragkörper ein Standrohr eines Sonnenschirmes oder eine Tragstange eines Sonnensegels ist. Der erfindungsgemäße Sonnenschutz mit verschließbaren Behältnissen ist demnach alternativ einsetzbar und ist entweder Teil eines Sonnenschirms oder eines Sonnensegels.

Besonders zweckmäßig ist es, wenn an dem dem Schirmelement abgewandten zweiten Längsende des Tragkörpers eine als Standfuß dienende Grundplatte vorgesehen ist. Die Grundplatte allein kann die Standsicherheit des Sonnenschutzes gewährleisten, wobei die Grundplatte mit Hilfe von in den Untergrund eingebrachten Befestigungsbolzen zusätzlich fixiert werden kann.

Um auf einfache Weise Gegenstände in ein jeweiliges Behältnis hineinzulegen oder aus dem Behältnis zu entnehmen ist schließlich in Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass ein jeweiliges Behältnis eine einen Zugriff auf das Innere ermöglichende Tür, Schublade oder Klappe aufweist.

Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung, in der beispielhaft bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:

  • Figur 1 einen Tragkörper gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • Figur 2 einen Tragkörper gemäß einer zweiten Ausführungsform,
  • Figur 3 einen Tragkörper gemäß einer dritten Ausführungsform,
  • Figur 4 eine erste Zugriffsmöglichkeit auf ein Behältnis,
  • Figur 5 eine zweite Zugriffsmöglichkeit auf das Behältnis,
  • Figur 6 eine dritte Zugriffsmöglichkeit auf das Behältnis,
  • Figur 7 den als Standrohr eines Sonnenschirms verwendeten Tragkörper gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • Figur 8 den als Standrohr eines Sonnenschirms verwendeten Tragkörper gemäß einer zweiten Ausführungsform und
  • Figur 9 eine weitere Verwendungsmöglichkeit des Tragkörpers.

Nachstehend wird der erfindungsgemäße Sonnenschutz mit Bezug auf die Figuren 1 bis 9 beschrieben, wobei die Beschreibung für technische Merkmale, denen ein Bezugszeichen zugewiesen ist, sich auf alle Figuren bezieht, auch wenn einzelne technische Merkmale nicht explizit mit Bezug auf bestimmte Figuren beschrieben oder angesprochen sind.

Die Figur 1 zeigt einen säulenförmig ausgebildeten Tragkörper 1, der einen viereckigen Querschnitt aufweist. Der hohle Tragkörper 1 weist in seiner Wandung 2 eine Durchgangsöffnung 3 auf, die ebenfalls viereckig ausgebildet ist. Denkbar sind davon abweichende Querschnittsformen, denn die dargestellte Querschnittsform ist nur exemplarisch gewählt. Die Durchgangsöffnung 3 ermöglicht einen Zugang bzw. Zugriff auf ein im Hohlraum 4 des Tragkörpers 1 angeordnetes Behältnis 5, welches verschließbar ist und zur Aufnahme von Wertgegenständen, wie beispielsweise Geldbörsen, Fotoapparaten oder Mobiltelefonen, geeignet ist. Folglich muss entsprechend der Größe des Behältnisses 5 der Durchmesser bzw. Querschnitt des Tragkörpers 1 zumindest abschnittsweise entsprechend breit ausgebildet sein, damit ein ausreichend großes Behältnis 5 im Inneren des Tragkörpers 1 Platz findet.

In den Figuren 2 und 3 sind weitere Ausgestaltungen des säulenförmig ausgebildeten Tragkörpers 1 dargestellt, wobei der Tragkörper 1 in Figur 2 lediglich eine Durchgangsöffnung 3 und ein Behältnis 5 aufweist, wohingegen der in Figur 3 dargestellte Tragkörper 1 mehrere Durchgangsöffnungen 3 mit entsprechend zugeordneten Behältnissen 5 aufweist. Insgesamt weist der Tragkörper 1 in Figur 3 sechs Durchgangsöffnungen 3 und sechs Behältnisse 5 auf, die in dem Hohlraum 4 des Tragkörpers 1 angeordnet sind. Alternativ kann statt eines durchgängigen Hohlraums 4 der Tragkörper 1 sechs Hohlräume aufweisen, die den jeweiligen Durchgangsöffnungen 3 zugeordnet sind und in denen zumindest ein jeweiliges Behältnis 5 angeordnet ist. Auch ist es denkbar, dass den sechs Durchgangsöffnungen 3 aus Figur 3 ein einziges Behältnis 5 zugeordnet ist, wobei dieses Behältnis 5 mehrere verschließbare, entsprechend den Durchgangsöffnungen 3 ausgebildete Zugriffs- bzw. Zugangsmöglichkeiten bietet.

Verschiedene Zugriffs- bzw. Zugangsmöglichkeiten sind in den Figuren 4 bis 6 dargestellt. Eine Möglichkeit, um auf das Innere eines jeweiligen Behältnisses 5 zugreifen zu können, besteht darin, dass ein jeweiliges Behältnis 5 mit zumindest einer herausziehbaren Schublade 6 ausgestattet ist, wie es für eine Seitenansicht auf den Tragkörper 1 in Figur 4 dargestellt ist. Eine andere Zugriffsmöglichkeit ist in Figur 5 in Seitenansicht auf den Tragkörper 1 gezeigt und besteht darin, eine nach außen auf- und ausschwenkbare Klappe 7 vorzusehen. Auch ist es möglich, ein jeweiliges Behältnis 5 mit einer schwenkbaren Tür 8 auszustatten, wie es in Figur 8 in einer Draufsicht auf den im Querschnitt viereckigen Tragkörper 1 gezeigt ist.

Der säulenförmig ausgebildete Tragkörper 1 kann entsprechend einer in Figur 7 dargestellten Ausführungsform ein Standrohr 9 eines Sonnenschirmes 10 sein. In dieser Darstellung weist der Tragkörper 1 lediglich ein Behältnis 5 auf, zu welchem durch eine Durchgangsöffnung 3 hindurch ein Zugriff gegeben ist. Denkbar ist aber auch, dass - wie vorstehend beschrieben - der Tragkörper 1 mehrere Durchgangsöffnungen 3 und mehrere Behältnisse 5 aufweist. An einem ersten Längsende 11 des als Standrohr 9 des Sonnenschirmes 10 dienenden Tragkörpers 1 ist ein vom Tragkörper 1 abgestütztes und getragenes Schirmelement 12 angebracht. Das Schirmelement 12 kann aus einer für

UV-Strahlen undurchlässigen und Schatten spendenden Plane gebildet sein, die an in der Darstellung nicht näher gezeigten Streben aufgespannt ist. Alternativ kann das Schirmelement 12 aus einer Eindeckung aus Stroh oder Reet bestehen, was den Vorteil hat, dass aufgrund der Luftdurchlässigkeit der Eindeckung kein Wärmestau bei großer Hitze entsteht und ein solches Schirmelement 12 ferner auch keinen großen Widerstand bei heftigen Winden bietet. Das Schirmelement 12 kann darüber hinaus klappbar ausgebildet sein. Um die Standsicherheit des Sonnenschirmes 10 zu erhöhen, ist an dem dem Schirmelement 12 abgewandten zweite Längsende 13 des Tragkörpers 1 eine als Standfuß dienende Grundplatte 14 vorgesehen, die fest mit dem zweiten Längsende 13 des Tragkörpers 1 verbunden ist. Die Grundplatte 14 kann mittels Bolzen 15 fest mit dem Untergrund 16 verbunden werden, so dass der Tragkörper 1 lotrecht und stabil gehalten ist.

Die in Figur 8 dargestellte Ausführungsform entspricht im Wesentlichen der vorstehend beschrieben Ausgestaltung des Tragkörpers 1 als Sonnenschirm 10, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird. Im Unterschied zu der in Figur 7 gezeigten Ausgestaltung ist in Figur 8 das Schirmelement 12 mit Hilfe einer Halterung 15 am ersten Längsabschnitt 11 des Tragkörpers 1 demontierbar angebracht. Dabei ist die Halterung 15 so ausgebildet, dass ein Teil 16 der Halterung 15 abschnittsweise in das Innere des hohlen Tragkörpers 1 hineinragt. An dem Teil 16 kann dann ein jeweiliges Behältnis 5 angebracht sein. In dem Fall, bei welchem der Tragkörper 1 als Hohlkörper ausgebildet ist, bildet vorzugsweise der in den Hohlraum 4 bzw. in das Innere des hohlen Tragkörpers 1 hineinragende Teil 16 der Halterung 15 das Behältnis 5 oder im Fall von mehreren Behältnissen die Behältnisse 5 aus. Auf diese Weise sind die Behältnisse 5 und die Halterung 15 als eine Baueinheit ausgebildet, die einen Diebstahl eines Behältnisses 5 nahezu unmöglich machen, denn dazu müsste der Sonnenschirm 10 zunächst demontiert werden, was für großes Aufsehen sorgen und einen Diebstahl sofort bemerkbar machen würde. Außerdem müsste für einen Diebstahl ein jeweiliges Behältnis 5 erst aus dem Tragkörper 1 herausgezogen werden, was den Diebstahl zusätzlich erschwert, denn ein jeweiliges Behältnis 5 ist nur über das erste Längsende 11 oder über das dem ersten Längsende 11 gegenüberliegenden zweite Längsende 13 aus dem Inneren des hohlen Tragkörpers 1 ausbringbar.

In Figur 9 ist eine weitere Verwendung des vorstehend beschriebenen Tragkörpers 1 mit verschließbaren Behältnissen 5 dargestellt. Bei dieser Ausführung wird der säulenförmige Tragkörper 1 als Abstützung für ein Dach 17 einer Strandbar 18 verwendet und weist mehrere Behältnisse 5 auf. In diese Behältnisse 5 können Gäste der Strandbar 18 zeitweise ihre Wertgegenstände deponieren. Alternativ zu der Möglichkeit einer Abstützung kann der Tragkörper 1 auch als Tragstange eines Sonnensegels verwendet werden, wobei auch zwei oder mehrere Tragstangen 1 der vorstehend beschriebenen Art zur Aufstellung des Sonnensegels verwendet werden können.

Generell eignet sich der von der Erfindung umfasste Tragkörper 1 als Träger- oder Stützelement, wobei der Tragkörper 1 erfindungsgemäß wenigstens einen Hohlraum 4 und in seiner Wandung 2 eine einen Zugriff auf den Hohlraum 4 ermöglichende Durchgangsöffnung 5 aufweist. Entsprechend der Erfindung ist ferner in dem Hohlraum 4 ein verschließbares Behältnis 5 nach

Art eines Safes oder Schließfachs angeordnet. Gemäß den in den Figuren 1 bis 9 dargestellten Ausführungsformen ist es von besonderem Vorteil, wenn der Durchmesser eines jeweiligen Behältnisses 5 größer ist als der Durchmesser einer jeweiligen Durchgangsöffnung 3. Dadurch ist es nicht möglich, ein jeweiliges Behältnis 5 aus einer entsprechenden

Durchgangsöffnung 3 heraus zuziehen. Möglich ist es nur, das Behältnis 5 am ersten oder zweiten Längsende 11 oder 13 des Tragkörpers 1 aus letzterem zu entnehmen, was einen Diebstahl des Behältnisses 5 deutlich erschwert. Dabei können die Behältnisse 5 im Inneren des Tragkörpers 1 entweder mit diesem verklebt, verschraubt oder anderweitig an der Innenwandung des hohlen Tragkörpers 1 angebracht und entsprechend der Durchgangsöffnungen 3 angeordnet sein.

Zur Verschließbarkeit eines jeweiligen Behältnisses 5 kann beispielsweise ein mechanischer Schlüssel verwendet werden, der zum bequemen Mitführen an einem Armband befestigt ist. Alternativ kann ein jeweiliges Behältnis 5 auch mittels eines elektronischen Schlüssels verschlossen und geöffnet werden. Hierzu kommt beispielsweise ein nach Art eines Transponders ausgeführter Schlüssel in Betracht, der eine einmalige und einem bestimmten Behältnis 5 zugewiesene Kennung aufweist und eine Verriegelung und Entriegelung des Behältnisses 5 ermöglicht. Sowohl der mechanische als auch der elektronische Schlüssel 1 können an einem Armband befestigt sein, so dass ein Benutzer beispielsweise zum Baden den Schlüssel an seinem Handgelenk mit sich führen kann.

Die vorstehend beschriebene Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise kann der Tragkörper 1 abschnittsweise Hohlräume 4 aufweisen, in welchen ein jeweiliges Behältnis 5 angeordnet ist. Auch versteht es sich, dass der Tragkörper 5 in seiner Längsrichtung einen variierenden Durchmesser aufweisen kann, wobei Bereiche mit Behältnis einen größeren Durchmesser aufweisen, damit ein ausreichender Raum zur Aufnahme von Wertgegenständen geschaffen ist. An den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen können zahlreiche, dem Fachmann entsprechend der beabsichtigten Anwendung naheliegende Abänderungen vorgenommen werden, ohne dass dadurch der Bereich der Erfindung verlassen wird. Dabei gehört zur Erfindung alles dasjenige, was in der Beschreibung enthalten und/oder in der Zeichnung dargestellt ist, einschließlich dessen, was abweichend von dem konkreten Ausführungsbeispiel für den Fachmann naheliegt.

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