Verfahren zur Herstellung einer Polsterbrand- oder Einlegesohle |
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申请号 | EP81102286.2 | 申请日 | 1981-03-26 | 公开(公告)号 | EP0061505A1 | 公开(公告)日 | 1982-10-06 |
申请人 | Firma Carl Freudenberg; | 发明人 | ; | ||||
摘要 | Polsterbrand- oder Einlegesohle aus einer ein- oder mehrschichtigen Platte aus einem geschlossenzellig geschäumten, vernetzten Polyolefin, die eine eben ausgebildete Grundfläche (5) aufweist und bei der die Oberseite (4) entlang der umlaufenden Randkante gegen die Grundfläche gewölbt ist und von dieser begrenzt wird. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Polsterbrand- oder Einlegesohle aus einer ein- oder mehrschichtigen Platte aus einem geschlossenzellig geschäumten, vernetzten Polyolefin, die eine eben ausgebildete Grundfläche aufweist sowie ein Verfahren zu deren Herstellung. Es ist beispielsweise aus DE-GM 78 05 047 bekannt, mit Hilfe eines üblichen Stanzeisens aus einer Schaumstoffschicht aus einem geschlossenzelligen, vernetzen Polyolefin eine Polsterbrand- oder Einlegesohle auszustanzen. Die geschlossenen Zellen der Schaumstoffschicht werden dabei im Bereich der umlaufenden Schnittfläche geöffnet, wodurch die im übrigen vorliegende Glattflächigkeit aller Oberflächen eine unschön wirkende Unterbrechung erfährt. Beim Gebrauch kann sich außerdem Schmutz in diesen geöffneten Zellen ablagern, was in hygienischer Hinsicht unbefriedigend ist, und es ist deshalb üblich, die Schnittfläche in einem gesonderten Arbeitsgang durch Aufkaschieren einer Deckschicht abzuschließen. Diese läßt sich nur schwierig mit ausreichender Sicherheit verankern, und es kommt unter den sich überlagernden Beanspruchungen aus der dynamischen Zusammenpressung der Schaumstoffschicht mit den beim Gehen auftretenden Walkbeanspruchungen häufig schon nach kurzem Gebrauch zu einer Ablösung der auf die Schnittfläche aufkaschierten Deckschicht. Die Verwendung derartiger Polsterbrandschlen ist daher, insbeondere in offenem Schuhwerk, problematisch. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Polsterbrand- und Einlegesohle sowie eine Methode zu deren Herstellung zu entwickeln, die diese Schwierigkeiten überwindet, die sich bei einer einfachen Herstellbarkeit durch ein gefälliges Aussehen auszeichnet und die dadurch auch in offenem Schuhwerk Verwendung finden'kann. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Polsterbrand- oder Einlegesohle der eingangs genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug. Bei der vorgeschlagenen Polsterbrand- oder Einlegesohle ist die Oberseite entlang der umlaufenden Randkante gegen die Grundfläche gewölbt und wird von dieser begrenzt. Es ist somit nur die Grundfläche und die Oberseite vorhanden, und diese sind aufgrund der geschlossenen Zellenstruktur in sich geschlossen. Die Einlagerung 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stanzeisen und dem Prägestempel so viel Wärme entzogen wird, daß die Temperatur zwischen 20 und 40 C liegt. 13. Verfahren nach Anspruch 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf eine Temperatur von 130° C erwärmt wird. 14. Verfahren nach Anspruch 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte in einem Ofen durch ruhende oder nur schwach bewegte Luft oder IR-Strahlung erwärmt wird. 8. Polsterbrand- oder Einlegesohle nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite orthopädisch geformt ist. 9. Verfahren zur Herstellung einer Polsterbrand- oder Einlegesohle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem eine ein- oder mehrschichtige Platte aus einem geschlossenzellig geschäumten, vernetzten Polyolefin bis zur plastischen Formbarkeit erwärmt und in die gewünschte Gestalt gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf eine über den gesamten Querschnitt gleichmäßige Temperatur von 110 bis 140 C erwärmt wird, daß auf die die Oberseite bildende Fläche ein kaltes Stanzeisen aufgesetzt und gegen die die Grundfläche bildende Seite der Platte bis zur völligen Durchtrennung gepresst wird, und daß das Stanzeisen anschließend so lange in dieser Stellung belassen wird, daß eine Rückformung der im Bereich des Stanzeisens deformierten Platte vermieden wird. 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stanzeisen so viel Wärme entzogen wird, daß die Temperatur zwischen 20 und 40 C liegt. 11. Verfahren zur Herstellung einer Polsterbrand- oder Einlegesohle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf eine über den gesamten Querschnitt gleichmäßige Temperatur von 110 bis 140° C erwärmt wird, daß auf die die Oberseite bildende Fläche ein kaltes Stanzeisen mit einem darin eingesetzten, kalten Prägestempel aufgesetzt und zusammen mit diesem gegen die die Grundfläche bildende Seite der Platte bis zur völligen Durchtrennung und Ausformung der Oberfläche gepresst wird, wonach das Stanzeisen und der Prägestempel so lange in dieser Stellung belassen werden, daß eine Rückformung der deformierten Platte vermieden wird. |