Verfahren zur Herstellung von Topfpflanzen

申请号 EP92118481.8 申请日 1992-10-29 公开(公告)号 EP0543189A2 公开(公告)日 1993-05-26
申请人 Brenner, Gerhard; 发明人 Brenner, Gerhard;
摘要 Es wird ein Verfahren zur Herstellung von künstlichen Topfpflanzen angegeben, bei dem mindestens eine Kunstblume (12), insbesondere Textilblume, in einer Einbettschicht (15) in einem Gefäß (14) fixiert wird und hierzu mit mindestens einem Stengel (11) oder dgl. in Einbettmasse eingesteckt wird und in einer gewünschten Lage gehalten wird, bis die Einbettmasse ausreichend erhärtet ist. Anschließend wird eine Deckschicht (16) auf die Einbettschicht (15) aufgebracht, die aus einer Mischung aus Erde und Klebstoff mit einem geeigneten Mischungsverhältnis für eine auf der Einbettschicht (15) haftende Deckschicht (16) hergestellt wird. Um das Gewicht der Topfpflanze (10) zu reduzieren und dem Gewicht einer natürlichen Topfpflanze anzugleichen, wird die Einbettmasse aus einer Mischung aus einem aushärtbaren Material, vorzugsweise Gips und einem Füllstoff, vorzugsweise in Form von Polystyrol-Flocken (17) hergestellt.
权利要求 Verfahren zur Herstellung von Topfpflanzen, bei dem mindestens eine Kunstblume (12), insbesondere Textilblume, in einer Einbettschicht (15) in einem Gefäß (14) fixiert wird und hierzu mit mindestens einem Stengel (11) oder dgl. in Einbettmasse eingesteckt wird und in einer gewünschten Lage gehalten wird, bis die Einbettmasse ausreichend erhärtet ist, und bei dem anschließend eine Deckschicht (16) auf die Einbettschicht (15) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (16) aus einer Mischung aus Erde und Klebstoff mit einem geeigneten Mischungsverhältnis für eine auf der Einbettschicht (15) haftende Deckschicht (16) hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung aus Erde, Wasser und Tapetenkleister hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung aus etwa 5-90 Vol.% Erde, 5-90 Vol.% Wasser und 2-30 Vol.% Tapetenkleister hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung aus etwa 25-45 Vol.% Erde, 45-65 Vol.% Wasser und 5-15 Vol.% Tapetenkleister hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung aus etwa 50 Vol.% Erde, 40 Vol.% Wasser und 10 Vol.% Tapetenkleister hergestellt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Erdanteil aus Blumenerde, Sand, Torf oder einer Mischung derselben besteht.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tapetenkleister zunächst in Wasser angerührt wird, bevor dieser mit der Erde und dem Wasser vermischt wird.Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß etwa 200 Gramm Tapetenkleisterpulver in je 5-15 Liter Wasser zum Quellen eingerührt werden.Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß etwa 200 g Tapetenkleisterpulver in je 10 Liter Wasser zum Quellen eingerührt werden.Verfahren zur Herstellung von Topfpflanzen, bei dem mindestens eine Kunstblume (12), insbesondere Textilblume, in einer Einbettschicht (15) in einem Gefäß (14) fixiert wird und hierzu mit mindestens einem Stengel (11) oder dgl. in Einbettmasse eingesteckt wird und in einer gewünschten Lage gehalten wird, bis die Einbettmasse ausreichend erhärtet ist, und bei dem anschließend eine Deckschicht auf die Einbettschicht aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein aushärtbares Material und ein Füllstoff in das Gefäß (14) eingebracht werden.Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbettmasse aus einer Mischung aus dem aushärtbaren Material und mindestens einem Teil des Füllstoffs hergestellt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbettmasse aus einer Mischung aus Gips, Wasser und einem Kunststoff als Füllstoff hergestellt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbettmasse aus einer Mischung aus Gips, Wasser und Polystyrol hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbettmasse aus einer Mischung aus etwa 15-45 Vol.% Gipspulver, 15-45 Vol.% Wasser und 20-70 Vol.% Polystyrol hergestellt wird.Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbettmasse aus einer Mischung aus etwa 30 bis 35 Vol.% Gipspulver, 20 bis 25 Vol.% Wasser und 42 bis 48 Vol.-% Polystyrol hergestellt wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 11-15, dadurch gekennzeichnet, daß als Gips langsam abbindender Gips (Maschinenputz) verwendet wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff in Form von Flocken (17), Kügelchen oder dgl. mit dem aushärtbaren Material vermischt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff annähernd gleichmäßig mit dem aushärtbaren Material vermischt wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst das Gipspulver mit dem Füllstoff vermischt wird und daß anschließend das Wasser eingerührt wird, bis die Einbettmasse ein zähe, zur Aufnahme der Kunstblumen (12) geeignete Konsistenz aufweist.Topfpflanze, hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem vorhergehenden Ansprüche.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Topfpflanzen, bei dem mindestens eine Kunstblume, insbesondere Textilblume, in einer Einbettschicht in einem Gefäß fixiert wird und hierzu mit mindestens einem Stengel oder dgl. in Einbettmasse eingesteckt wird und in einer gewünschten Lage gehalten wird, bis die Einbettmasse ausreichend erhärtet ist, und bei dem anschließend eine Deckschicht auf die Einbettschicht aufgebracht wird.

Bei der Herstellung von Topfpflanzen aus Kunstblumen müssen die Kunstblumen zunächst in einem Gefäß, z.B. in einem Blumentopf, einer Vase oder dgl. fixiert werden.

Hierzu wird in das Gefäß in herkömmlicher Weise eine Einbettschicht aus Gips eingebracht und die Kunstblumen mit ihren Stengeln in die noch weiche Gipsmasse eingesteckt und gehalten, bis der Gips ausreichend erhärtet ist, so daß die Kunstblume mit ihren Stengeln im Gips in der gewünschten Lage fixiert sind.

Um der Topfpflanze anschließend ein natürliches Aussehen zu geben, wird auf die Einbettschicht anschließend eine Schicht aus Erde oder dgl. aufgebracht.

Die Aufbringung einer solchen losen Deckschicht hat sich als besonders nachteilig für die Handhabung und den Transport der künstlichen Topfpflanzen erwiesen. Werden nämlich die Topfpflanzen gekippt, was insbesondere beim Transport leicht auftreten kann, so fällt die Deckschicht ganz oder teilweise aus dem Gefäß heraus, was zu einer unerwünschten Verschmutzung führt und gleichzeitig möglicherweise die Gipsschicht sichtbar werden läßt.

Ein weiterer Nachteil der herkömmlichen, künstlichen Topfpflanzen besteht darin, daß das Gewicht der Pflanze durch die kompakte Gipsschicht sehr groß ist. Dies führt zu einem unnatürlichen Eindruck, sofern die Pflanze angehoben wird, da das Gewicht wesentlich größer als bei einer natürlichen Pflanze ist. Darüberhinaus lassen sich größere Pflanzen wegen des hohen Gewichts nur noch schwer anheben und transportieren.

Die Aufgabe der Erfindung besteht demgemäß darin, ein Verfahren zur Herstellung von künstlichen Topfpflanzen anzugeben, das zu einem natürlichen Eindruck der hergestellten Topfpflanze und einer einfachen Handhabung derselben führt.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Deckschicht aus einer Mischung aus Erde und Klebstoff mit einem geeigneten Mischungsverhältnis für eine auf der Einbettschicht haftende Deckschicht hergestellt wird.

Erfindungsgemäß wird auf diese Weise eine natürlich aussehende Deckschicht hergestellt, welche auf der Einbettschicht haftet. Nach dem Trocknen bzw. Aushärten des Klebstoffes ergibt sich eine kompakte Deckschicht, welche sich auch beim Kippen der Pflanze nicht von der Einbettschicht löst. Das Mischungsverhältnis zwischen Erde und Klebstoff kann so gewählt werden, so daß einerseits ein Lösen von der Einbettschicht vermieden wird und andererseits ein natürlicher Eindruck der Deckschicht erhalten bleibt.

In einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird die Deckschicht aus einer Mischung aus Erde, Wasser und Tapetenkleister hergestellt.

Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß sich die Deckschicht auf besonders einfache und preisgünstige Weise herstellen läßt. Zum einen handelt es sich bei Tapetenkleister um einen besonders preisgünstigen Klebstoff, zum anderen kann die Mischung unter Zugabe von Wasser in einem handelsüblichen Rührgerät hergestellt werden.

In bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens werden dabei etwa 5 bis 90 Vol.-% Erde, 5 bis 90 Vol.-% Wasser und 2 bis 30 Vol.-% Tapetenkleister zugesetzt.

Bei einer derartigen Variation des Mischungsverhältnisses lassen sich das Aussehen und die Eigenschaften der Deckschicht in der gewünschten Weise steuern. So läßt sich beispielsweise eine gut rührfähige, leicht zähflüssige Mischung herstellen, welche auf die Einbettschicht einfach aufgegossen wird und nach dem Trocknen ein natürliches Aussehen erhält und als fest an der Einbettschicht haftende Deckschicht ausgebildet ist. Eine Erhöhung des Erdanteils und des Tapetenkleisteranteils führt zu einer zähflüssigeren Mischung, während durch eine Erhöhung des Wasseranteils die Fließfähigkeit verbessert wird. Dagegen wird bei einer stärkeren Erhöhung des Wasseranteils die Trockenzeit verlängert.

Es hat sich gezeigt, daß eine Mischung aus etwa 30 bis 70 Vol.-% Erde, 25 bis 55 Vol.-% Wasser und 5 bis 15 Vol.-% Tapetenkleister besonders gute Verarbeitseigenschaften aufweist.

Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Mischung aus etwa 50 Vol.-% Erde, 40 Vol.-% Wasser und 10 Vol.-% Tapetenkleister hergestellt.

Bei diesem Mischungsverhältnis ergibt sich einerseits eine gut verarbeitbare Masse, während andererseits die Trockenzeit der Deckschicht sehr kurz ausfällt und ein natürliches Aussehen der Deckschicht gewährleistet ist.

Der Erdanteil der Mischung kann in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung aus Blumenerde, Sand, Torf oder einer Mischung derselben bestehen.

Auf diese Weise läßt sich das Aussehen der Deckschicht in weiten Grenzen variieren.

In bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens wird der Tapetenkleister zunächst in Wasser angerührt, bevor dieser mit der Erde und dem Wasser vermischt wird.

Da Tapetenkleister leicht zum Klumpen neigt und nach dem Anrühren noch einige Zeit nachquillt, wird auf diese Weise eine nachträgliche Veränderung der Mischung sowie eine Klumpenbildung vermieden. In zweckmäßiger Weise wird handelsüblicher Tapetenkleister nach Gebrauchsanleitung angerührt.

Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß etwa 200 g Tapetenkleisterpulver in je 10 Liter Wasser eingerührt werden. Vorzugsweise wird der Tapetenkleister nach einer Quellzeit von mindestens etwa 5 Minuten nochmals gerührt, bevor die übrigen Mischungsbestandteile Wasser und Erde zugemischt werden.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner dadurch gelöst, daß bei einem Verfahren der eingangs genannten Art ein aushärtbares Material und ein Füllstoff in das Gefäß eingebracht werden.

Durch die Wahl des Füllstoffes und ein geeignetes Volumenverhältnis zu dem aushärtbaren Material kann auf diese Weise das Gewicht der künstlich hergestellten Topfpflanze an das Gewicht einer entsprechend aussehenden natürlichen Topfpflanze angepaßt werden. Dadurch wird einerseits der natürliche Eindruck der Pflanze verbessert, andererseits wird die Handhabung und der Transport erheblich vereinfacht, da auf diese Weise das Gewicht erheblich reduziert wird.

In vorteilhafter Weiterbildung des Verfahrens wird die Einbettmasse aus einer Mischung aus dem aushärtbaren Material und mindestens einem Teil des Füllstofffs hergestellt.

Während bei größeren Gefäßen auf diese Weise zumindest ein Teil des Füllstoffes vor oder nach dem Einfüllen der Einbettmasse eingebracht wird, kann bei kleineren Gefäßen auf diesen zusätzlichen Arbeitsgang teilweise verzichtet werden und die Einbettmasse einfach als Mischung aus dem aushärtbaren Material und dem Füllstoff hergestellt werden.

In bevorzugter Ausbildung des Verfahrens wird die Einbettmasse aus einer Mischung aus Gips, Wasser und einem Kunststoff als Füllstoff hergestellt.

Auf diese Weise wird von dem preisgünstigen, bekannten Herstellverfahren ausgegangen und durch Zusatz des Kunststoffes das gewünschte Gewicht eingestellt.

Daneben wäre es natürlich auch grundsätzlich denkbar, andere Füllstoffe auf natürlicher Basis, wie z.B. Holz, Zellstoff oder dgl. zu verwenden.

Als besonders vorteilhaft und kostengünstig hat sich jedoch erwiesen, als Füllstoff Polystyrol, das auch unter dem Handelsnamen Styropor bekannt ist, zu verwenden, das in der Verpackungsindustrie in großem Umfang verwendet wird.

Die Einbettmasse wird in bevorzugter Weiterbildung des Verfahrens aus einer Mischung aus etwa 15 bis 45 Vol.-% Gipspulver, 15 bis 45 Vol.-% Wasser und 20 bis 70 Vol.-% Polystyrol hergestellt.

Bei dieser Ausgestaltung des Verfahrens läßt sich das spätere Gewicht der Topfpflanze in weiten Grenzen variieren und gleichzeitig eine einfache Verarbeitung sicherstellen.

In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Einbettmasse aus einer Mischung aus etwa 30 bis 35 Vol.-% Gipspulver, 20 bis 25 Vol.-% Wasser und 42 bis 48 Vol.-% Polystyrol hergestellt.

Bei der Wahl eines solchen Mischungsverhältnisses entspricht das Gewicht der fertigen Topfpflanze in etwa dem Gewicht einer natürlich aussehenden, in Blumenerde eingepflanzten Topfpflanze. Bei größeren Gefäßen wird dabei vorzugsweise ein Teil des Polystyrols in Blockform in das Gefäß eingebracht, bevor die Einbettmasse in das Gefäß eingefüllt wird.

Um eine maschinelle Verarbeitbarkeit zu ermöglichen, wird in vorteilhafter Weiterbildung des Verfahrens als Gips langsam abbindender Gips (Maschinenputz) verwendet.

Dies eröffnet die Möglichkeit, die Mischung in einer handelsüblichen Mischanlage zur Herstellung von Maschinenputz herzustellen.

Der Füllstoff wird vorzugsweise in Form von Flocken, Kügelchen oder dgl. mit dem aushärtbaren Material vermischt.

Daneben wäre es ohne weiteres möglich, größere kompakte Füllstoffteile in die Mischung einzubringen oder auch unmittelbar in das Gefäß einzubringen, bevor das aushärtbare Material in das Gefäß eingefüllt wird. Da auf diese Weise jedoch eine maschinelle Verarbeitung erschwert wird, wird der Füllstoff bei kleineren Gefäßen vorzugsweise mit dem aushärtbaren Material vermischt, bevor die Mischung in das Gefäß eingefüllt wird.

In bevorzugter Weiterbildung des Verfahrens wird der Füllstoff annähernd gleichmäßig mit dem aushärtbaren Material vermischt.

Dadurch wird eine maschinelle Verarbeitung besonders begünstigt.

In besonders bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens wird zunächst das Gipspulver mit dem Füllstoff vermischt und erst anschließend das Wasser eingerührt, bis die Einbettmasse eine zähe, zur Aufnahme der Kunstblumen geeignete Konsistenz aufweist.

Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.

Das Herstellungsverfahren wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung ist eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Topfpflanze dargestellt. Die einzige Figur zeigt:

   eine Topfpflanze in geschnittener, schematischer Darstellung.

In der Figur bezeichnet die Ziffer 10 insgesamt eine künstlich hergestellte Topfpflanze. In dargestelltem Beispiel sind zwei Kunstblumen 12, die als Textilblumen ausgestaltet sind, die ein besonders natürliches Aussehen aufweisen, mit ihren Stengeln 11 in einem topfförmig ausgebildeten Gefäß 14 in einer Einbettschicht 15 gehalten. Auf der Einbettschicht 15 ist eine natürlich aussehende Deckschicht 16 zur Abdeckung vorgesehen.

Die Einbettschicht 15 besteht aus einer ausgehärteten Gipsschicht 18, in der relativ homogen Polystyrol-Flocken 17 verteilt sind. Die Deckschicht 16 ist aus Blumenerde gebildet, die mit Hilfe von Tapetenkleister zu einer festen, jedoch natürlich aussehenden Deckschicht verfestigt ist. Die Topfpflanze 10 wird auf folgende Weise hergestellt:

In einem handelsüblichen Mischgerät zur Herstellung von Maschinenputz werden etwa 33 Vol.-% Maschinenputz-Gipspulver mit etwa 45 Vol.-% Polystyrol-Flocken vermischt. Anschließend werden langsam etwa 22 Vol.-% Wasser zugemischt und der Mischvorgang fortgesetzt, bis der Quellvorgang des Maschinenputzes abgeschlossen ist und die Mischung eine zähe, zur Aufnahme der Kunstblumen 12 geeignete Konsistenz aufweist. Die fertige Mischung wird nun in einzelne Gefäße 14 eingefüllt und die Kunstblumen 12 mit ihren Stengeln 11 von oben in die Mischung eingesteckt.

Bei einer optimalen Einstellung der Konsistenz ist ein längeres Halten der Kunstblumen 12 in der gewünschten Lage nicht erforderlich, da die Kunstblumen 12 schon durch die zähflüssige Masse in der gewünschten Stellung gehalten werden, wenn der Abbindevorgang der Gipsmischung beginnt.

Zur Herstellung der Deckschicht 16 wird zunächst handelsüblicher Tapetenkleister in bekannter Weise gemäß Packungsvorschrift angerührt, wozu etwa 200 g Tapetenkleisterpulver in je 10 Liter Wasser eingerührt werden. Nach einer Quellzeit von etwa 10 bis 20 Minuten wird der Tapetenkleister nochmals verührt, um Klumpenbildung zu vermeiden.

In einem Rührgerät werden nun etwa 50 Vol.-% handelsübliche Blumenerde, 40 Vol.-% Wasser und 10 Vol.-% des angerührten Tapetenkleisters vermischt, bis sich eine gleichmäßige Mischung ergibt. Diese Mischung weist eine etwas dünnere Konsistenz als angerührter Tapetenkleister auf.

Nachdem die Einbettschicht 15 ausreichend erhärtet ist, wird eine geeignete Menge der Mischung für die Deckschicht 16 auf die Oberfläche der Einbettschicht gegossen, bis eine gewünschte Höhe der Deckschicht 16 erreicht ist.

Nach dem Trocknen der Deckschicht 16 weist die fertige Topfpflanze 10 eine wie natürliche Blumenerde aussehende Deckschicht 16 auf und entspricht in ihrem Gewicht dem Gewicht einer natürlichen Topfpflanze.

Bei der Verwendung hochwertiger Textilblumen, die echten Blumen täuschend ähnlich sehen, entsteht auf diese Weise eine künstliche Topfpflanze, die einer natürlichen Topfpflanze sowohl im Aussehen als auch im Gewicht entspricht.

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