SCHAL ODER DERGLEICHEN BEKLEIDUNGSSTÜCK AUS TEXTILEM MATERIAL |
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申请号 | EP89901272.8 | 申请日 | 1989-01-10 | 公开(公告)号 | EP0352313B1 | 公开(公告)日 | 1993-09-01 |
申请人 | DEHNERT, Christiane; DEHNERT, Heinz; | 发明人 | DEHNERT, Christiane; DEHNERT, Heinz; | ||||
摘要 | Scarf (10) or similar garment made of pelt or textile material, one end (11) having the form of an open-mouthed animal head or similar in which the other or tail end (12) of the scarf (10) can be attached. The lower jaw (17) and upper jaw (18) of the animal head or similar (11) are accessible from the exterior by the user's hand in such a way that the lower and upper jaws can be moved relative to each other by the inserted hand or finger. The garment can therefore be used as a puppet and also be worn for warmth. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Schal oder dgl. Bekleidungsstück aus Fell- oder textilem Material nach dem Oberbegriff des Patentanspruches. Ein Schal oder dgl. Bekleidungsstück aus Fell- oder textilem Material ist aus der US-A-4,488,315 bekannt. Die beiden Enden dieses bekannten Schals sind nach Art eines Tier- oder dgl. -kopfes mit öffenbarem Maul ausgebildet. Dabei sind Unter- und Oberkiefer des Tier- oder dgl. -kopfes von außen her über eine untere, dem Kopf Zugeordnete Öffnung mit der Hand des Benutzers Zugänglich, so daß Unter- und Oberkiefer mittels der eingeführten Hand bzw. Finger nach Art einer Handspielpuppe relativ Zueinander bewegbar sind. Nachteilig bei diesem bekannten Schal ist einerseits, daß der jeweilige Kopf der Handspielpuppe an dem eigentlichen Schal angenäht ist. Der jeweilige Kopf ist daher nicht integraler, sondern vielmehr getrennter Bestandteil des eigentlichen Schals. Von Nachteil bei diesem bekannten Schal ist andererseits, daß keinerlei Vorkehrungen für eine Verbindung Zwischen den beiden Enden des Schals vorgesehen sind. Dieser bekannte Schal muß daher bei Verwendung als Schal in herkömmlicher Weise um den Hals einer Person, z. B. eines Kindes, wie bisher gebunden werden. Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe Zugrunde, einen Schal oder dgl. Bekleidungsstück der eingangs genannten Art bereitzustellen, der als integraler Bestandteil einen echten Wärmeschutz bietet, zum Spielen für Kinder, d. h. als Spielschal oder dgl., geeignet und leicht handhabbar ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches gelöst. Dementsprechend sind bei dem Schal oder dgl. Bekleidungsstück aus Fell- oder textilem Material nach der Erfindung besondere Vorkehrungen zum Verbinden seines einen (Kopf-)Endes mit seinem anderen (Schwanz-)Ende vorgesehen. Beide Enden sind dabei integraler Bestandteil des eigentlichen Schals oder dgl. Bekleidungsstücks. Zudem sind die besonderen Maßnahmen zum Verbinden der beiden Enden ausgesprochen einfach für ein Kind handhabbar, für welches der erfindungsgemäße Schal oder dgl. Bekleidungsstück in erster Linie bestimmt ist. Gleichzeitig sind Unter- und Oberkiefer des Tier- oder dgl. -kopfes des erfindungsgemäßen Schals oder dgl. Bekleidungsstücks von außen her mit der Hand des Benutzers derart zugänglich, daß Unter- und Oberkiefer mittels der eingeführten Hand bzw. Finger unter Ausübung von Beiß- oder Sprechbewegungen relativ zueinander bewegbar sind. Das eine (Kopf-)Ende des Schals oder dgl. Bekleidungsstücks nach der Erfindung ist also als Spieltier oder Puppe ausgebildet mit der Folge, daß Kinder eher geneigt sind, den üblicherweise als lästig empfundenen Schal als Wärmeschutz zu akzeptieren. Der Schal oder dgl. Bekleidungsstück nach der Erfindung zeichnet sich insofern dadurch aus, daß funktionale Gesichtspunkte mit spielerischen Aspekten harmonisch verknüpft sind. Nachstehend wird eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Spielschals anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Der in Fig. 1 dargestellte Spielschal 10 weist an seinem einen Ende einen Tierkopf 11 und an seinem anderen Ende einen Schwanz 12 auf, der gegenüber dem mittleren Körperabschnitt durch eine Taillierung 13 abgesetzt ist. Schwanz und Kopf sind integrale Bestandteile des entsprechend Fig. 3 schlauchförmig ausgebildeten Spielschals 10. Bei der dargestellten Ausführungsform besteht der Spielschal 10 aus textilem Material, und zwar hochflorigem Material. Dieses wird derart zu einen Schlauch zusammengenäht (siehe Längsnaht 14 in Fig. 3), daß die hochflorige Seite außen liegt. Durch eine untere, knapp hinter den Ohren 15 des Kopfes 11 liegende Öffnung 16 sind Unter- und Oberkiefer 17 bzw. 18 von außen her mit der Hand des Benutzers zugänglich derart, daß Unter- und Oberkiefer mittels der eingeführten Hand bzw. Finger relativ zueinander bewegbar sind unter Ausführung von Beiß- oder Sprechbewegungen. Das Einführen der Hand durch die erwähnte Öffnung 16 ist in Fig. 2 durch die Pfeile 19 angedeutet, wobei in das Unterkiefer vorzugsweise der Daumen und in das Oberkiefer die übrigen Finger der Benutzerhand eingeführt werden. An den vorderen freien Enden von Ober- und Unterkiefer 18 bzw. 17 sind miteinander korrespondierende Teile eines Klettbandverschlusses 20 oder Druckknopfverschlusses oder dergleichen angeordnet, so daß das dem Kopf entgegengesetzte Ende des Schals 10 im Bereich der Taillierung 13 bei geschlossenem Maul sicher zwischen Ober- und Unterkiefer gehalten ist. Vorzugsweise sind zwei oder mehr im Abstand voneinander angeordnete Taillierungen 13 vorgesehen, so daß der Schal mit unterschiedlichen Durchmessern geschlossen werden kann. Der beschriebene Schal kann sowohl als Spielfigur als auch als Wärmeschutz verwendet werden. Diese Doppel-Funktion des erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes macht es für Kinder besonders akzeptabel. Die Öffnung 16 ist vorzugsweise relativ reißfest umnäht. In den Fig. 1 und 2 sind die aufgenähten Augen sowie angesetzte Schnauze des Tierkopfes 11 mit den Bezufsziffern 21 und 22 gekennzeichnet. Unter- und Oberkiefer können innenseitig auch noch eingenähte Zähne aufweisen. In Fig. 1 ist eine dem Oberkiefer 18 zugeordnete Zahnreihe mit der Bezugsziffer 23 angedeutet. Sämtliche in den Unterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. |