Vorrichtung zur Erneuerung von Grünland- und Rasenflächen

申请号 EP83110573.9 申请日 1983-10-22 公开(公告)号 EP0109571A1 公开(公告)日 1984-05-30
申请人 Wolf-Geräte GmbH; 发明人 Orth, Günter;
摘要 @ Bei einer Vorrichtung zur Herstellung parallelwandiger Rillen erfolgt die Herstellung der Schlitze mittels dreieckförmige Messer (18,100), die am Umfang einer Trommel oder auf andere Weise auf einem sich abwälzenden Radkörper angeordnet sind. Die Werkzeuge weisen jeweils ein Messerpaar (18) auf, das die parallelen Schlitze herstellt, und es ist zwischen den Messern verlaufend eine Schneide (32) vorgesehen, welche ein Querschneiden im Bereich der Rille ermöglicht, wobei dieses klingenartig geformte Messer gleichzeitig zum Auswerfen des Erdreichs dienen kann. Stattdessen kann ein Räumzinken in Laufrichtung hinter den Messern angeordnet werden, der das Erdreich aushebt. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind rahmenfest federnde Kufen (102) vorgesehen, die zwischen Messerträgerscheiben greifen. Dabei können diese Kufen entweder zwischen den gebildeten Rillen auf dem Erdboden gleiten, oder in den gebildeten Rillen, wenn sie zwischen zwei Messerscheiben eines Paares laufen. Diese Kufen tragen am hinteren Ende Kappschare (106), die auf die Messerscheibenträger jeweils eines Paares ausgerichtet sind und in der gebildeten Rille arbeiten. Saatführungsröhren leiten das Saatgut gezielt in die gebildeten Rillen, und ihr Austragsende liegt in Fahrtrichtung hinter den Kappscharen.
权利要求 1. Vorrichtung zur Erneuerung von Grünland- und Rasenflächen durch Herstellung parallelwandiger Rillen, auf deren Grund Grassamen abgelegt werden, mit einem trommelartigen umlaufenden Organ, das über seinen Umfang nach außen vorstehende Werkzeuge (18;100) aufweist, die das Erdreich aus den Rillen ausheben, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeuge jeweils von paarweise einander gegenüberliegenden Messern (18;100) gebildet werden, die in Umfangsrichtung derart benachbart sind, daß sich ihre Wirkungsbereiche überschneiden, und die beim Abrollen der Trommel Schlitze fortlaufend veränderter Tiefe in den Boden schneiden und das zwischen den Schlitzen verbleibende Erdreich ausräumen.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Messern (18) ein Distanzstück (20) eingefügt ist, gegen das die Messer von beiden Seiten verspannt sind, und daß das Distanzstück am Nachlaufrand mit einer Stechschaufelspitze (32) versehen ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerpaare (38) an Messerträgerscheiben (44) festlegbar sind, die ihrerseits auf einer Welle (40) angeordnet sind, und daß die Messerträgerwellen auf der Welle (40) verschiebbar und in beliebiger Lage feststellbar sind.4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Messerträgerscheibenpaar (44) ein nachlaufender Räumzinken (58) zugeordnet ist, der mit seiner Spitze in den Bereich der von den Messern gebildeten Rille eingreift.5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den in den Boden eintretenden Messern (100) auf dem Boden Kufen (102; 144) abgestützt sind, die vom Maschinenrahmen getragen werden.6.- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende der Kufen Kappscharen (106) trägt, die auf die gebildeten Rillen zwischen zwei Messern eines Paares ausgerichtet sind, und daß die Kufen und/oder die Kappscharen (106) in horizontaler Richtung federnd und im Eingriff verstellbar aufgehängt sind und/oder die Kappscharen (106) in Vertikalrichtung federnd am hinteren Ende der Kufe (102) angelenkt sind, und daß die Kappschare (106) einzeln über ein schwenkbares Zwischenstück (112) mit einer Mitnehmerkralle (114) und einer Druckfeder (120) vertikal gegen Federdruck schwenkbar angeordnet sind.7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Messerklingen (100) tragenden Messerträgerscheiben (80) paarweise angeordnet von einer Welle (78; 146) getragen werden, die in einem Rahmen (70; 138) gelagert ist, der gegenüber dem Maschinenrahmen in vertikaler Richtung federnd (92) abgestützt ist und/oder daß der Rahmen (70;138) über ein in Fahrtrichtung vorn liegendes Scharnier (72; 140,142) am Maschinenrahmen angelenkt ist, und daß am hinteren Ende des Rahmens eine Druckschraubenfeder (92) zwischen dem Maschinenrahmen und dem Werkzeugträgerrahmen angeordnet ist, und/oder daß der Rahmen als Balkenträger (138) ausgebildet ist, der die Welle (106) über ein mittleres Kugellager trägt, und/oder daß die Messerträgerscheiben in ihrem axialen Abstand zu der gegenüberliegenden Messerträgerscheibe des gleichen Paares und in ihrem Abstand gegenüber der benachbarten Messerträgerscheibe einstellbar sind.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem Saatgutbehälter in Verbindung stehende Saatröhren (128) vorgesehen sind, deren Austragsende auf die Messer eines Paares bzw. den von diesem gebildeten Schlitz ausgerichtet sind, und daß das Austragsende der Saatröhren (128) in Fahrtrichtung hinter den Kappscharen (106) liegt.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerklingen (100) dreieckig gestaltet sind und eine steile Flanke (132) und eine flache Flanke (134) aufweisen, die zwischen sich einen spitzen Winkel einschließen, und/oder daß die Laufrichtung der Messerträgerscheiben umkehrbar ist, und daß bei hartem Boden die steile Flanke (132) die Vorlaufflanke bildet, während bei Einsatz im weichen Boden die flache Flanke (134) die Vorlaufkante bildet, und/oder daß an der steilen Flanke (132) eine nach innen rechtwinklig eingezogene Räumkante angeordnet ist.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwischen zwei Messerträgerscheiben (80) ein Räumeisen (150) rahmenfest mit dem Werkzeugträgerrahmen (70) verbunden ist, und daß die Räumeisen (150) mittels einer Klemmplatte (152) höhenverstellbar am Werkzeugträgerrahmen (70) festgelegt sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.

Eine solche Vorrichtung ist in der DE-AS 12 72 612 beschrieben. Hierbei werden in den Rasenflächen in Abständen von etwa 15 bis 60 cm sich kreuzende Rillen durch eine schnell rotierende Frässcheibe eingefräst, die sternförmig ausgebildet ist und Arbeitsschneiden am äußeren Ende der Sternarme trägt. Diese Frässchneiden heben das Erdreich über die gesamte Rillenbreite aus, wodurch parallelflankige Einschnitte geschaffen werden sollen. In der Praxis ergeben sich bei Anwendung einer solchen Frässcheibe jedoch keine parallelflankigen Rillen, sondern Rillen mit ausgebrochenen Wänden, wobei das aus den Wänden ausbrechende Erdreich die Rille bis zu einer gewissen Höhe wieder auffüllen kann.

Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Rillen vorbestimmter und wechselnder Grundpegelhöhe zu schaffen, deren Wände unverdichtet und glatt ausgeschnitten sind, wobei eine Anpassung an verschiedene Bodentypen, unterschiedliche Feuchtigkeitsverhältnisse, wechselnde Narbendichte und andere Faktoren gewährleistet wird.

Hierdurch gelingt es, das Saatgut so abzulegen, daß es optimalen Wachstumsverhältnissen ausgesetzt ist, indem es frei vom Konkurrenzdruck der alten Gräser in vorbestimmten sich periodisch ändernden Tiefen abgelegt wird.

Ferner ergibt sich der entscheidende Vorteil der automatischen Ablage von Saatgut in den verschiedensten Schichthöhen, was das Ansaatrisiko bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in genz erheblichem Maße reduziert, indem die flach liegenden Körner relativ schnell auflaufen, während die tiefer liegenden Körner in gestufter Zeitfolge zur Keimung kommen, wobei die Körner an der Zahnspitze zuletzt auflaufen und zudem die größte Feuchtigkeitsreserve in der tiefen Bodenschicht haben.

Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 5 wird erreicht, daß zwischen den die Schlitze einschneidenden Messern eine federnd gleitende Abstützung am Boden gewährleistet wird, was die Schlitzbildung verbessert. Dabei können die Kufen so angeordnet sein, daß sie jeweils zwischen Messerpaaren auf dem Boden abgestützt sind, oder auch zwischen den Messern jeweils eines Paares.

Diese Kufen sind vorzugsweise als Träger von Kappscharen ausgebildet, die den Messer-Klingenpaaren nachgeschaltet sind und die Hergestellte Rille frei schneiden, bevor das Saatgut vorzugsweise automatisch hinter den Räumscharen angebracht wird.

Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.

Durch die Erfindung wird eine Vorrichtung geschaffen. die allen Anforderungen der Praxis genügt und durch einfaches Umstellen oder Verstellen der Werkzeuge den unterschiedlichsten Bedürfnissen einer optimalen Saateinbringung angepaßt werden kann, ohne wichtige Gesichtspunkte wie Arbeitsbreite, Saatmenge und Saatabstand außer acht zu lassen.

Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:

  • Fig. 1 eine Seitenansicht eines Doppelmessers der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • Fig. 2 eine Ansicht des Werkzeugs gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II betrachtet;
  • Fig. 3 eine Seitenansicht einer rotierenden Maschine zur Herstellung der Rillen gemäß Fig. 1 und 2;
  • Fig. 4 eine Draufsicht der Vorrichtung gemäß Fig. 3;
  • Fig. 5 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform einer nach der Erfindung ausgebildeten Vorrichtung zur Herstellung parallelwandiger Rillen im Boden;
  • Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI gemäß Fig. 5;
  • Fig. 7 eine Einzelheit der in Fig. 5 dargestellten Vorrichtung;
  • Fig. 8 in größerem Maßstab eine Teilansicht einer Messerscheibe;
  • Fig. 9 eine Teilansicht einer abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung.

Die Werkzeuge der erfindungsgemäßen Vorrichtung können gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig.1 und-2 ausgebildet sein. Danach besteht jedes Werkzeug aus zwei parallel zueinander angeordneten Dreiecksmessern 18, zwischen denen ein Distanzstück 20 liegt, an dem die Messer an einer Ecke mittels eines Schraubbolzens 22 verspannt sind. Das Distanzstück ist mit einem Zapfen 24 verbunden, der durch ein Loch eines Messerbalkens 26 geführt und mit einer Mutter 28 gesichert ist. Das Distanzstück ist, wie aus Fig.1 ersichtlich, schaufelartig und zweiseitig konisch ausgebildet, wobei der Hinterrand des Distanzstückes sich etwa über die halbe Länge der nachlaufenden Messerkante 30 erstreckt.

Durch diesen schaufelartigen Endabschnitt 32 wird erreicht, daß das zwischen den beiden Messern 18 ausgeschnittene Erdreich quer abgetrennt und aus der so gebildeten Rille ausgehoben wird. Der Messerbalken 26 sitzt am Umfang einer in der Zeichnung nicht dargestellten Walze oder Trommel, die einen Durchmesser von etwa 60 cm besitzt, wobei die Fig. 1u.2 und die Werkzeuge in einem Abbildungsmaßstab von etwa 1:1 wiedergeben.

Die Messer weisen auf der Innenseite eine dreiseitige konkave Vertiefung 34 auf, die das Festhalten des keilförmigen Erdstopfens beim Aushub des Werkzeugs verstärken. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das schaufelförmige Endstück 32 von einer am Distanzstück 20 auswechselbar eingesetzten Schneidklinge 36 gebildet.

Durch Anzahl und Abstand der Messer auf dem Messerbalken kann die Zahl der Rillen und ihr gegenseitiger Abstand festgelegt werden. Der Abstand der einzelnen Wellenberge, d.h. die Periode der Vertiefungen kann durch entsprechende Zahl der Messerbalken am Umfang der Walze festgelegt werden.'Durch entsprechende Anordnung der Werkzeuge ist es auch möglich, die Wellungen benachbarter Rillen gegeneinander zu versetzen.

Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Maschine zur Herstellung von Zahnrillen ergibt. sich aus den Figuren 3 und 4. Die hier dargestellte Maschine weist eine Trommel 38 auf, die von einer Welle 40 getragen wird, die ihrerseits in Lagern zweier Längsträger 42 abgestützt ist. Die Längsträger 42 sind vor und hinter der Trommel miteinander durch nicht dargestellte Querverstrebungen verbunden und mit einer Anhängvorrichtung versehen, mit der sie an einem Traktor oder einer anderen Zugmaschine anhängbar sind.

Die Trommel weist mehrere von der Welle 40 getragene und vorzugsweise auf dieser Welle verschiebbare und in verschiedenen axialen Stellungen festlegbare Messerträgerscheiben 44 auf, an deren Umfang mittels zweier Schrauben 46 Dreiecksmesser 48 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise angeordnet sind. Diese Dreiecksmesser sind in Form eines gleichschenkligen Dreiecks gestaltet und weisen eine Vorlaufschneide 50 und eine Nachlaufschneide 52 auf. Dazwischen verläuft ein abgerundeter Spitzenteil 54. Wie aus Fig.3 ersichtlich, sind die Messer derart angeschraubt, daß ihre Symmetrieachse 56 gegenüber dem Radius der Trommel 38 schräggestellt ist, so daß die Messer im wesentlichen senkrecht in das Erdreich eindringen wenn die Walze von der Zugmaschine gezogen gemäß Fig.3 nach links abgerollt wird.

Zwischen den Messern 48 können wiederum Distanzstücke angeordnet werden, die mit entsprechenden Auswurfschaufeln versehen sind. Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei dieser Ausführungsform auf die Einzelschaufeln verzichtet werden kann und das Erdreich, soweit es nicht von den Messern mit ausgehoben wird, durch einen Räumzinken 58 entfernt werden kann, der hinten an der Maschine mittels Schrauben 60 festgelegt ist und jeweils hinter zwei Messerscheiben 44 zwischen diesen zu liegen kommt und das Erdreich zwischen den beiden seitlichen Schlitzen aufhebt. Dieser Zinken ist mit einer nach vorn gerichteten, schräg nach unten weisenden Spitze 62 versehen und kann der Wellenform des Schlitzgrundes folgen.

Ein solcher Räumzinken ist jeweils hinter jedem Schlitzmesserscheibenpaar angeordnet.

Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 ist ein Werkzeugträgerrahmen 70 vorgesehen, der dem Rahmen 42 gemäß Fig. 4 entspricht. Dieser Rahmen 70 ist über ein Scharnier 72 mit dem nicht dargestellten Maschinenrahmen um eine horizontale Achse schwenkbar angelenkt. Der Maschinenrahmen trägt nebeneinander mehrere derartige Werkzeugträgerrahmen 70, deren Zahl sich nach der Arbeitsbreite der Maschine richtet. Die Achsen der Scharniere 72 der verschiedenen Werkzeugträgerrahmen 70 fluchten. Die Rahmen 70 können zur Veränderung des Rillenabstandes in ihren Scharnieren gegeneinander verschoben werden und es können in der Zahl unterschiedliche Werkzeugträgerrahmen 70 je nach Rillenabstand und Maschinenbreite angeordnet werden. Der nicht dargestellte Maschinenrahmen kann seinerseits am Zugfahrzeug höhenverstellbar angelenkt sein, so daß die Stellung des Werkezugträgerrahmens 70 verändert werden kann. Zwischen zwei von den Seitenholmen des Rahmens 70 nach unten geführten Lagerschilden 74 wird über Kugellager 76 eine Welle 78 gelagert, auf die Messerträgerscheiben 80 drehfest aufgesetzt sind, von denen jeweils zwei über Abstandshalter 82 verbunden sind, die die Rillenbreite bestimmen. Der Abstand der Messerscheibenpaare auf der Welle 78 bestimmt den Rillenabstand.

Wie aus Fig.7 ersichtlich, liegt der Werkzeugträgerrahmen 70 mit seinem nach hinten weisenden Winkelstück 84 auf einem Träger 86 des Hauptmaschinenrahmens auf. An diesem Träger ist ein nach oben weisender Bolzen 88 befestigt, der durch einen Schlitz 90 oder eine Bohrung des Winkelstückes 84 durchsteht und eine Schraubenfeder 92 trägt, die beidseitig über Federteller 94 bzw. 96 abgestützt ist. Der untere Federteller 94 liegt auf dem Winkelstück 84, und der obere Federteller 96 wird von einer Mutter 98 abgestützt, die auf den Schraubbolzen 88 aufgeschraubt ist. Auf diese Weise wird der Werkezugträgerrahmen 70 elastisch gegenüber dem Hauptmaschinenrahmen abgestützt, d.h. jeder einzelne Rahmen 70 kann beim Auftreffen auf erhöhte Widerstände um das Scharnier 72 nach oben ausschwenken, wobei die Feder 92 zusammengepreßt wird. Somit kann jeder einzelne Werkzeugträgerrahmen 70 mit seinen beiden Messerscheibenpaaren sowohl auftretenden Hindernissen als auch kurzen Bodenwellen ausweichen.

Am Umfang der Messerscheiben 80 sind Messerklingen 100 eingesetzt, die im einzelnen in Verbindung mitFig.8 beschrieben werden.

Am Werkezugträgerrahmen 70 sind zwei Kufen 102 aufgehängt, die zwischen den Messerscheiben 80 eines jeden Paares federnd auf dem Boden abgestützt sind. Die Aufhängung dieser Kufen 102 erfolgt über Trägerelemente 104. Diese Kufen tragen an ihrem hinteren Ende je eine Kappschar 106. Diese Kappschare 106 sind mittels zweier Bolzen 108 bzw. 110 an dem hinteren abgewinkelten Ende des Zwischenstücks 112 angeschraubt. Dieses ruht mit seiner vorderen Mitnehmerkralle 114 auf einem auf der Kufe 102 aufgeschweißten Lagerbock 116. Ein mit der Kufe 102 fest verbundener Bolzen 118 steht von der Kufe durch ein Loch des Zwischenstückes 112 nach oben vor und trägt eine Druckschraubenfeder 120, die sich einerseits gegen das Zwischenstück 112 und andererseits gegen eine auf den Bolzen aufgeschraubte Mutter 122 abstützt. Auf diese Weise sind die Kappschare 106 zusätzlich nochmals in vertikaler Richtung abgefedert.

Gemäß Fig. 5 ist der Bolzen 108 durch eine mittlere von drei auf gleichem Radius zur Achse des Bolzens 110 liegendentlöchern geführt, wodurch sich eine Mittelstellung für die Kappschar 106 ergibt. Wird der Bolzen 108 durch das untere Loch geführt, wird der Neigungswinkel der Kappschar verringert, wenn er durch das obere Loch geführt wird, ergibt si-ch eine noch stärkere Neigung. Das hintere Ende der Kappschar weist eine in einem Winkel von 70° gegenüber der Schar 106 verlaufende Abwinkelung 124 auf, die ebenso wie die Schar mit einer Schneidkante 126 versehen ist. Die Schneidkante 126 der Abwinklung 124 ist in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise abgeschrägt. Die Kappscharen sind so angeordnet, daß sie mit dem Zwischenraum zwischen den Messerscheiben der Messerpaare fluchten. Sie dienen dazu, die hergestellten Rillen zu säubern und gegebenenfalls zu begradigen, um sie für das Einführen des Saatgutes freizuhalten. Um ein Verstopfen zu verhindern und einen möglichst großen Freiraum zwischen den Kappscharen zu schaffen, sind die Kappschare zweckmäßigerweise gestaffelt angeordnet, indem die Länge benachbarter Kufen 102 unterschiedlich bemessen wird.

Hinter den Kappscharen 106 sind Saatröhren 128 (Fig.g) angeordnet, die das Saatgut aus einem nicht dargestellten Behälter in die hergestellten Rillen gelangen lassen. Hinter diesen Saatröhren sind entweder Zustreichbleche oder Federzinken angeordnet, die für das Abdecken der Saat Sorqe traqen.

Wie insbesondere aus Fig. 8 ersichtlich, ist jede Messerklinge 100 im wesentlichen in Form eines spitzwinkligen Dreiecks ausgebildet. Ober zwei Befestigungslöcher 130 ist jedes Messer am Umfang der Messerträgerscheibe 80 befestigt und die Messerklinge weist eine steile Messerflanke 132 und eine flache Messerflanke 134 auf. Die Flanke 134 weist gegenüber der Tangente der Messerscheibe einen kleinen Winkel auf, und die Flanke 132 einen größeren Winkel. Der die Schneiden einschließende Winkel beträgt etwa 75 bis 80°.

Die Messerklinge ist durch eine Sicke 136 versteift. Ein Abschnitt der nachlaufenden Schneidflanke kann durch eine rechtwinklig nach innen abgebogene schaufelartige Räumkante ersetzt werden. Wenn sich die Messerscheiben in Richtung des Pfeiles R gemäß Fig.8 drehen, dann kann es die Schneidkante 132 sein, die eine nach innen weisende Räumkante aufweist. In der Darstellung gemäß Fig. 5, wo der Schlepper an der linken Seite angreift, rollt die Vorrichtung von rechts nach links ab, d.h. die Messerscheiben drehen sich in Richtung des Pfeiles L. Hierdurch kommen die Messerklingen mit ihrer steilen Flanke 132 und ihrer Spitze mit dem Boden in Eingriff. Diese Abrollrichtung ist besonders für harten Boden geeignet, weil hier bei gleicher Belastung ein tieferer Einschnitt erzielt werden kann. Die Messerscheiben können jedoch auch so montiert werden, daß die Messerscheiben in Richtung des Pfeiles R abrollen. Dann dringen die Messerklingen mit ihrer flachen Flanke 134 in das Erdreich ein, und diese Drehrichtung ist zweckmäßig, wenn weicher Boden bearbeitet werden soll.

Fig. 9 zeigt ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel. Hierbei ist der Werkzeugträgerrahmen 70 gemäß Fig. 5 und 7 ersetzt durch einen Trägerbalken 138, der über Augen 140 an einem Lager 142 des Maschinenrahmens angelenkt ist. Dieser Trägerbalken 138 weist wiederum ein Winkelstück 84 mit einem Schlitz 90 auf, der einen Bolzen 88 umschließt, der wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.7 eine Schraubenfeder trägt, wodurch der Balken 138 federnd gelagert wird. Der Trägerbalken 138 haltert längsverschieblich zwei Kufen 144, die an ihrem hinteren Ende über je ein Lager je eine Kappschar 106 tragen, deren abgewinkelte Enden 124 mit dem Zwischenraum zwischen zwei Messerscheiben je eines Messerscheibenpaares fluchten. Diese Messerträgerscheiben 80, die wiederum über Distanzstücke in ihren gegenseitigen Abstand festgelegt sind, werden in diesem Falle von einer Welle 146 getragen, die in einem Kugellager 148 gelagert ist, das in dem Trägerbalken 138 eingefügt ist. Durch unterschiedlich lange Wellen 146 oder unterschiedlich lange Distanzrohre, die auf der Welle 146 aufgezogen sind, kann der gegenseitige Abstand der Messerscheibenpaare eingestellt werden.

Die im Bodeneingriff verstellbaren Kappschare 106 haben die Aufgabe eines den Messerklingen zugeordneten Räumwerkzeuges, das je nach Zustand der einzusehenden Fläche verschiedene Aufgaben zu erfüllen hat:

  • 1. Bei dichten Grünlandnarben kommt der Kappschar die Aufgabe zu, die von den Messerklingen hinterlassene zackenförmige Saatrille entweder zu nivellieren, oder die sich aus der Zahnrille ergebenden Spitzen wegzuschneiden, um zu starke Höhenunterschiede in der Zahnrille zu verhindern.
  • 2. Bei der Direkteinsaat auf unbearbeiteten Ackerflächen begrenzen die Messerklingenpaare zuerst die Saatrille und die nachfolgende Kappschar räumt das Saatbett in der gewünschten Tiefe aus.

Bei der Einssat von Getreidearten schaffen die Messerklingen ebenfalls eine seitliche Abgrenzung der Rille, während die Kappschare hauptsächlich die Aufgabe haben, eine entsprechend breite Sohle für die gleichmäßig tiefe Ablage des Saatgutes zu schaffen.

Das Saatgut selbst wird über den Saatkasten einer herkömmlichen Sämaschineden jeweiligen Saatröhren 128 zugeführt, die lediglich in Fig. 9 angedeutet sind. Diese Saatröhren legen entweder einzeln hinter den Kappscharen das Saatgut ab, oder sie sind als Doppelrohr in Fluchtlinie hinter den Kufen angeordnet und erst kurz über den Kappscharen deltaförmig auseinandergeführt, um das Saatgut in die beiderseitig von der Kufe verlaufenden Saatriiien einzuführen.

Zwischen zwei Messerträgerscheiben kann, wie aus Fig. 5 ersichtlich, ein Räumeisen 150 vorgesehen sein, das am Rahmen 70 höhenverstellbar mittels einer Klemmplatte 152 festlegbar ist. Dieses Räumeisen 150 hat die Aufgabe, die Messerklingen von anhaftendem Erdreich freizuhalten.

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