Verteilmaschine

申请号 EP88104050.5 申请日 1988-03-15 公开(公告)号 EP0284870A1 公开(公告)日 1988-10-05
申请人 Amazonen-Werke H. Dreyer GmbH & Co. KG; 发明人 Gattermann, Bernd; Siefken, Claus; Feldhaus, Werner;
摘要 Verteilmaschine, insbesondere Sämaschine, mit einem Vorratsbehälter und Dosierorganen, welche das im Vorratsbehälter befindliche Material Ausbringorganen während des Einsatzes der Maschine zuführen, wobei die Dosierorgane von auf dem Boden abrollenden Rädern, Walzen und dgl. angetrieben werden und durch eine Hubvorrichtung am Anfang einer Ausbringüberfahrt auf den Boden abgesenkt und am Ende einer Ausbringüberfahrt vom Boden abgehoben werden. Um bei Verteilmaschinen mit "Bodenradantrieb" eine sofortige Unterbrechung des Ausbringens von Material am Ende einer Ausbringbahn zu gewährleisten, ist vorgesehen, daß an der Verteilmaschine eine auf die Räder oder Walzen, welche die Dosierorgane antreiben, einwirkende und vorzugsweise betätigbare Bremseinrichtung angeordnet ist.
权利要求 1. Verteilmaschine, insbesondere Sämaschine, mit einem Vorratsbehälter und Dosierorganen, welche das im Vorratsbehälter befindliche Material Ausbringorganen während des Einsatzes der Maschine zuführen, wobei die Dosierorgane von auf dem Boden abrollenden Rädern, Walzen und dgl. angetrieben werden und durch eine Hubvorrichtung am Anfang einer Ausbringüberfahrt auf den Boden abgesenkt und am Ende einer Ausbringüberfahrt vom Boden abgehoben werden, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verteilmaschine eine auf die Räder (6) oder Walzen (2), welche die Dosierorgane (10) antreiben, einwirkende und vorzugsweise betätigbare Bremseinrichtung (19) angeordnet ist.2. Verteilmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (19) Betätigungselemente (22) aufweist, daß die Bremseinrichtung (19) beim Abheben der Räder (6) oder Walzen (2) vom Boden über die Betätigungselemente (22) gegen die Räder (6) oder Walzen (2) drückbar ist.3. Verteilmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente (22) der Bremseinrichtung (19) mit den Aushebeelementen (5) für die Räder (6) oder Walzen (2) gekoppelt ist.4. Verteilmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente (22) der Bremseinrichtung (19) mit den Unterlenkeranschlußpunkten (21) der Verteilmaschine betätigt werden.5. Verteilmaschine nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (19) aus einem zweiarmigen, schwenkbar gelagerten Hebel (20) besteht, daß die eine Seite des Hebels (20) einen Mitnehmer (22) aufweist, der mit den Aushebeteilen (5) der Maschine zusammenwirkt, daß die andere Seite des Hebels eine Kufe (24) aufweist, die im ausgehobenen Zustand der Reifen (6) oder Walze (2) den Reifen (6) oder die Walze (2) abbremst und/oder festhält.6. Verteilmaschine, insbesondere Sämaschine, insbesondere nach Anspruch 1, die über vorzugsweise als Dreipunktkupplung ausgebildete Kupplungselemente an den Schlepperkraftheber ankuppelbar und/oder Bestandteil einer an den Schlepperkraftheber ankuppelbaren aus Bodenbearbeitungsgerät und Sämaschine bestehenden Bestellkombination ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (19) über einen Hebel (20) von zumindest einem der Unterlanker (5) der Dreipunktkupplung des Schleppers, an dem die Verteilmaschine angeordnet ist, beim Ausheben der Verteilmaschine über den Dreipunktkraftheber des Schleppers betätigt wird.7. Sämaschine, insbesondere nach Anspruch 1 und/oder 6, die über vorzugsweise als Dreipunktkupplung ausgebildete Kupplungselemente an den Schlepperkraftheber ankuppelbar und/oder Bestandteil einer an den Schlepperkraftheber ankuppelbaren aus Bodenbearbeitungsgerät und Sämaschine bestehenden Bestellkombination ist, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest in dem Bereich eines Unterlenkers (5) der Dreipunktkupplung ein als doppelarmiger Hebel (20) ausgebildeter Bremshebel angeordnet ist, daß der Hebel vorzugsweise mittels des Unterlenkeranschlußbolzens (21) an der Sämaschine (3) schwenkbar gelagert ist, daß in einem Abstand von dem Unterlenkeranschlußbolzen (21) ein Mitnehmer (22) an dem Hebel (20) angeordnet ist, der sich oberhalb des Unterlenkers (5) befindet, daß der dem Mitnehmer (22) abgewandte Hebelarm des doppelarmigen Hebels (20) sich oberhalb der Umlauffläche des Reifens (6) oder der Walze (2) befindet, und daß der Unterlenker (5) gegenüber der Sämaschine (3) in begrenztem Umfang höhenbeweglich angeordnet ist.8. Sämaschine nach Anspruch 2 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der auf dem Reifen (6) oder die Walze (2) drückende Teil (24) des als Bremseinrichtung (19) ausgebildeten Hebels (20) zumindest teilweise federnd ausgebildet ist.9. Sämaschine nach Anspruch 2 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Bremseinrichtung (19) eine Feder (25) zum Abheben des Hebels (20) von dem Reifen (6) oder der Walze (2) angeordnet ist.10. Verteilmaschine, insbesondere Sämaschine, mit einem Vorratsbehälter und Dosierorganen, welche das im Vorratsbehälter befindliche Material Ausbringorganen während des Einsatzes der Maschine zuführen, wobei die Dosierorgane von auf dem Boden abrollenden Rädern, Walzen und dgl. angetrieben werden und durch eine Hubvorrichtung am Anfang einer Ausbringüberfahrt auf den Boden abgesenkt und am Ende einer Ausbringüberfahrt vom Boden abgehoben werden, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Antrieb der Dosierorgane der Verteilmaschine eine schaltbare Kupplung (32) angeordnet ist, daß die Kupplung (32) eine Betätigungsvorrichtung aufweist, mit der die beim Ausheben der Verteilmaschine (26) die Kupplung (32) auskuppelbar und beim Absenken der Verteilmaschine die Kupplung (32) einkuppelbar ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Verteilmaschine gemäß des Oberbegriffes des Anspruches 1.

Eine derartige Verteilmaschine ist bereits durch die deutsche Offenlegungsschrift 20 01 062 bekannt. Bei dieser Verteilmaschine werden die Dosierorgane von dem als Walze ausgebildeten Fahrwerk der Verteilmaschine angetrieben. Wenn diese Verteilmaschine, die über Dreipunktkupplungselemente an den Dreipunktkraftheber eines Schleppers angekuppelt ist, am Feldende nach einer Ausbringüberfahrt ausgehoben wird, drehen sich die Walzenelemente aufgrund ihrer Trägheit noch weiter, so daß die Dosierorgane den Ausbringelementen weiterhin Material zuführen. Hierdurch wird am Feldende beim Wenden sehr viel Material jeweils einfach vergeudet. Dieses Problem tritt nicht nur bei Verteilmaschinen auf, deren Fahrwerk als Walzenkörper ausgebildet ist, sondern auch bei Maschinen, deren Dosierorgane von Laufrädern angetrieben werden. Vermehrt werden die sich die in neuerer Zeit immer größer und breiter werdende Räder verwendet, großen Trägeheitskräfte dieser großen Räder beim Abheben vom Boden, ohne daß die Vorwärtsbewegung vor dem Ausheben der Maschine unterbrochen ist, weiterdrehen, so daß noch weiter Material ausgebracht wird.

Das bedeutet also, daß diese geschilderte Problematik bei allen Verteilmaschinen, deren Dosierorgane von auf dem Boden abrollenden Antriebsrädern angetrieben werden, besteht. Diese auf dem Boden abrollenden Antriebsräder können als Laufräder, Grummireifen, Walzen verschiedenster Ausführung etc. ausgebildet werden. Dies bedeutet also, daß die Erfindung sich mit Verteilmaschinen beschäftigt, deren Dosierorgane einen "Bodenradantrieb" aufweisen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Verteilmaschinen mit "Bodenradantrieb" eine sofortige Unterbrechung des Ausbringens von Material am Ende einer Ausbringbahn zu gewährleisten.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.

Infolge dieser Maßnahme können die die Dosierorgane antreibenden Räder oder Walzen am Ende einer Ausbringüberfahrt über die Bremseinrichtung in einfacher Weise abgebremst werden, so daß in überraschend einfacher Weise unmittelbar bei Beendigung des Ausbringvorganges, auch wenn die Räder oder Walzen während der unterbrochenen Vorwärtsbewegung vom Boden abgehoben werden, sofort unterbrochen wird, so daß die Räder sich nicht mehr drehen. Hierdurch werden die Dosierorgane nicht weiter angetrieben, so daß kein Material mehr ausgebracht werden kann.

Durch das deutsche Gebrauchsmuster 74 34 244 ist eine Verteilmaschine mit einer Bremsvorrichtung für die Walze bekannt. Diese Bremsvorrichtung wird erst durch eine Relativbewegung zwischen der Walze und einem Nachlaufgerät wirksam, so daß beim Ausheben nicht sofort die Drehbewegung der Walze beendet wird. Es wird also nicht sofort das Ausbringen von Saatgut bei Begrinn des Aushebens beendet. Weiterhin ist nachteilig, daß nur bei einem entsprechend hohem Ausheben die Bremvorrichtung wirksam wird, d.h. daß Nachlaufgerät muß vom Boden freikommen.

In bevorzugter Weise ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Bremseinrichtung Betätigungselemente aufweist, daß die Bremseinrichtung beim Abheben der Räder oder Walzen vom Boden über die Betätigungselemente gegen die Räder oder Walzen drückbar ist. Infolge dieser Maßnahmen wird gewährleistet, daß automatisch beim Abheben der Räder oder Walzen vom Boden die Bremseinrichtung wirksam wird, so daß die Räder oder Walze automatisch abgebremst werden. In einfacher Weise können die Betätigungselemente der Bremseinrichtung mit den Aushebeelementen für die Räder oder Walze gekoppelt sein, so daß sich eine sehr einfache Ausbildung der Bremseinrichtung bzw. eine sehr einfache Betätigungsmöglichkeit ergibt.

Eine sehr einfache Ausbildung der Bremseinrichtung wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Bremseinrichtung aus einem zweiarmigen, schwenkbar gelagerten Hebel besteht, daß die eine Seite des Hebels einen Mitnehmer aufweist, der mit den Aushebeteilen der Maschine zusammenwirkt, daß die andere Seite des Hebels eine Kufe aufweist, die im ausgehobenen Zustand der Reifen oder Walze den Reifen oder die Walze abbremst und/oder festhält. Somit kann also mittels eines einfachen Hebels, der mit den Aushebeteilen der Maschinenteile zusammenwirkt, eine sehr einfach ausgebildete Bremseinrichtung geschaffen werden.

Bei einer Sämaschine, die über vorzugsweise als Dreipunktkupplung ausgebildete Kupplungselemente an den Schlepperkraftheber ankuppelbar ist und/oder Bestandteil einer an den Schlepperkraftheber ankuppelbaren aus Bodenbearbeitungsgerät und Sämaschine bestehenden Bestellkombination ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß zumindest in dem Bereich eines Unterlenkers der Dreipunktkupplung ein als doppelarmiger Hebel ausgebildeter Bremshebel angeordnet ist, daß der Hebel vorzugsweise mittels des Unterlenkeranschlußbolzens an der Sämaschine schwenkbar gelagert ist, daß in einem Abstand von dem Unterlenkeranschlußbolzen ein Mitnehmer an dem Hebel angeordnet ist, der sich oberhalb des Unterlenkers befindet, daß der dem Mitnehmer abgewandte Hebelarm des doppelarmigen Hebels sich oberhalb der Umlauffläche des Reifens oder der Walze befindet, und daß der Unterlenker gegenüber der Sämaschine in begrenztem Umfang höhenbeweglich angeordnet ist. Infolge dieser Maßnahmen wird bei einer Sämaschine, die unmittelbar an den Dreipunktkraftheber eines Schleppers oder Bestandteil einer an den Schlepperkraftheber ankuppelbaren Bestellkombination ist, eine äußerst einfache und sehr schnell wirksame Bremseinrichtung geschaffen, mit der automatisch beim Ausheben der Sämaschine die die Dosierorgane antreibenden Räder oder Walzen abgebremst und festgehalten werden.

Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der auf dem Reifen oder die Walze drückende Teil des als Bremseinrichtung ausgebildeten Hebels zumindest teilweise federnd ausgebildet ist. Infolge der federnden Ausbildung des Hebels wird einerseits gewährleistet, daß in jedem Falle der Hebel mit einer ausreichend großen Kraft gegen den Reifen oder die Walze gedrückt wird, damit diese Teile sicher abgebremst und festgehalten werden, und andererseits wird durch die federnde Ausbildung des Hebels gewährleistet, daß Freiwege der Betätigungselemente ausgeglichen werden.

Eine weitere Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe wird dadurch erreicht, daß in dem Antrieb der Dosierorgane der Verteilmaschine eine schaltbare Kupplung angeordnet ist, daß die Kupplung eine Betätigungsvorrichtung aufweist, die beim Ausheben der Verteilmaschine die Kupplung auskuppelt und beim Absenken der Verteilmaschine die Kupplung einkuppelt. Infolge dieser Maßnahmen läßt sich am Ende einer Ausbringbahn, die Kupplung zwischen den Dosierorganen und dem Antrieb der Dosierorgane unterbrechen. Hierbei kann diese Kupplung von Hand schaltbar sein oder aber mit den Aushebevorrichtungen der Sämaschine oder den Aushebevorrichtungen der Laufräder oder Walze vom Boden gekoppelt sein, so daß die Kupplung automatisch beim Ausheben der Sämaschine bzw. beim Abheben der Säschare vom Boden automatisch abgeschaltet wird. Diese Kupplung kann entweder als elektrisch oder hydraulisch schaltbare Kupplung ausgebildet sein. Als Kupplung eignen sich beispielsweise Klauenkupplung, Schlingfederkupplungen etc.

Die weiteren Einzelheiten der Erfindung sind den übrigen Unteransprüchen, der Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen

  • Fig. 1 eine erfindungsgemäße Bestellkombination, bestehend aus einem zapfwellenangetriebenen Bodenbearbeitungsgerät mit einer Nachlaufwalze und einer aufgesattelten Sämaschine in der Seitenansicht,
  • Fig. 2 die erfindungsgemäße Bremseinrichtung entsprechend der Bestellkombination gemäß Fig. 1 in Seitenansicht und vergrößeter Darstellung,
  • Fig. 3 die Bremseinrichtung gemäß Fig. 2 in der Ansicht III - III und
  • Fig. 4 eine weitere erfindungsgemäß ausgebildete Sämaschine in der Ansicht von vorne.

Die Bestellkombination gemäß Fig. 1 besteht aus der als Kreiselegge 1 ausgebildeten zapfwellenangetriebenen Bodenbearbeitungsmaschine 1, der Nachlaufwalze 2 sowie der auf die Nachlaufwalze 2 aufgesattelten Sämaschine 3. Die Kreiselegge 1 ist über die Dreipunktkupplungselemente in bekannter Weise an den Dreipunktkraftheber eines Ackerschleppers anzuordnen. Von der Zapfwelle des Ackerschleppers wird über eine Gelenkwelle in bekannter und daher nicht dargestellter Weise die Kreiselegge 1 angetrieben. Hinter der Kreiselegge 1 ist die Nachlaufwalze 2 über die beiden Unterlenker 5 angekuppelt. Die Nachlaufwalze 2 besteht aus nebeneinander angeordneten Gummireifen 6. Die Nachlaufwalze 2 ist mit ihren Wellenenden 7 in dem Rahmen 8, an dem die Unterlenker 5 angeschlossen sind, drehbar gelagert. Auf dem Rahmen 8 der Nachlaufwalze 2 ist die Drillmaschine 3 aufgesattelt. Die Drillmaschine 3 weist den Vorratsbehälter 9 auf. In dem unteren Bereich des Vorratsbehälters 9 sind die Dosierorgane 10 angeordnet. Die Dosierorgane 10 sind auf einer Säwelle 11 drehfest gelagert. Die Säwelle 11 ist in den Sägehäusen 12 drehbar gelagert. Die Säwelle 11 mit den Dosierrädern 10 wird über das Regelgetriebe 13 und über den Kettentrieb 14 von der Nachlaufwalze 2, also über einen "Bodenradantrieb", angetrieben. Hinter der Nachlaufwalze 2 sind an der Scharhalteschiene 15 die Säschare 16 angeordnet. Hinter den Säscharen 16 ist dann der Saatstriegel 17 angebracht. Den Säscharen 16 wird über die Dosierräder 10 das sich im Vorratsbehälter 9 befindliche Saatgut in einstellbaren Mengen zugeführt.

Des weiteren ist zwischen dem Rahmen der Sämaschine 3 und dem Rahmen der Kreiselegge 1 der Oberlenker 18 angeordnet. Wenn die Kreiselegge 1 von dem Schlepperkraftheber ausgehoben wird, so wird gleichzeitig die Sämaschine 3 mit ausgehoben, da sie über die beiden Unterlenker 5 und den Oberlenker 18 mit dem Kreiselgrubber derart verbunden ist, daß sie ausgehoben werden kann. Die Unterlenker 5 und der Oberlenker 18 sind derart angeordnet, daß die Kreiselegge 1 und die Sämaschine 3 sich während des Betriebes, d.h. während der Bodenbearbeitung durch die Kreiselegge 1 und dem Abrollen der Nachlaufwalze 2 auf dem von der Kreiselegge 1 bearbeiteten Boden und dem Einbringen des Saatgutes durch die Säschare 16 auf dem Boden gegeneinander in der Höhe bewegen können.

Im Bereich eines der beiden Unterlenker ist an dem Rahmen der Nachlaufwalze 2 die Bremseinrichtung 19 angeordet. Die Bremseinrichtung 19 wirkt auf die Reifen 6 der Nachlaufwalze 2 ein, wenn die Bestellkombination von dem Schlepperkraftheber am Ende einer Ausbringüberfahrt vom Boden abgehoben wird. Die Bremseinrichtung 19 besteht aus dem zweiarmigen Hebel 20. Der Hebel 20 ist mittels des Unterlenkeranschlußbolzens 21 an dem Rahmen 8 der Nachlaufwalze 2 schwenkbar gelagert. Der Hebel 20 weist auf der einen Seite des Hebels den Mitnehmerbolzen 22 auf. Der Hebel 20 ist somit um den Unterlenkeranschlußbolzen 21 schwenkbar gelagert. Mit dem Unterlenkeranschlußbolzen 21 ist der Unterlenker 5 an dem Rahmen 8 der Sämaschine angeordnet. Der Unterlenker 5 weist das Langloch 23, durch den der Bolzen 21 gesteckt ist, auf, so daß der Unterlenker 5 gegenüber dem Rahmen 8 der Nachlaufwalze bzw. der Sämaschine höhenbeweglich ist. Die andere Seite des Hebels weist die Kufe 24 auf, die im ausgehobenen Zustand der Reifen oder der Walze bzw. der Sämaschine gegen einen der Reifen 6 der Nachlaufwalze 2 gedrückt wird. Hierdurch wird der Reifen bzw. die Walze 2 abgebremst und festgehalten. In der ausgehobenen Position der Sämaschine d.h., wenn der Ausbringvorgang unterbrochen ist, nimmt der Hebel 20 bzw. die Kufe 24 die mit strichpunktierten Linien eingezeichnete Position ein, d.h. die Kufe 24 ist gegen den Reifen 6 der Nachlaufwalze 2 gedrückt. Während des Ausbringvorganges, d.h., wenn die Sämaschine bzw. die gesamte Bestellkombination auf dem Boden abgesenkt ist und das im Vorratsbehälter 9 der Sämaschine 30 befindliche Saatgut über die Säschare 16 in den Boden eingebracht wird, wird der Hebel 20 durch die Zugfeder 25 in die mit durchzogenen Linien dargestellte Position gehalten. Der Teil des Hebels 20, an dem sich die Kufe 24 befindet, ist federnd ausgebildet. Dadurch, daß die Kufe 24 der Bremsvorrichtung gegen den Reifen 6 der Nachlaufwalze 2 gedrückt wird, wird sichergestellt, daß die Nachlaufwalze sich nach dem Abheben vom Boden, d.h. nach dem Ausheben der Bestellkombination nicht mehr weiter drehen kann, so daß somit selbstverständlich auch nicht mehr über das Regelgetriebe 13 die Dosierorgane 10 angetrieben werden können. Hierdurch ist in jedem Falle sichergestellt, daß sofort nach Beendigung des Ausbringvorganges, d.h. nach dem Ausheben der Bestellkombination kein Saatgut mehr den Säscharen 16 zugeführt wird.

Dig Fig. 4 zeigt eine weitere Sämaschine 26, die ebenfalls auf einer Nachlaufwalze 2 aufgesattelt ist. Diese Sämaschine weist ebenfalls Dosierorgane auf, die das im Vorratsbehälter 27 der Sämaschine 26 befindliche Saatgut den nicht dargestellten Säscharen zuführen. Die Dosierorgane 28, die mit gestrichelten Linien dargestellt sind, werden über das Regelgetriebe 29 und dem Antriebsmechanismus 30 von der Dosierwalze 2 angetrieben, wenn diese von dem Boden abrollen. Zwischen den Antriebsmechanismus 30 und der Eingangswelle 31 des Regelgetriebes 29 ist die schaltbare Kupplung 32 angeordnet. Diese schaltbare Kupplung 32 weist eine Betätigungsvorrichtung auf, über die beim Ausheben der Sämaschine 26 die Kupplung 32 auskuppelbar und beim und beim Absenken der Verteilmaschine die Kupplung einkuppelbar ist. Diese Betätigungsvorrichtung kann von Hand schaltbar sein. In bevorzugter Weise sind an der Aushebevorrichtung der Sämaschine 26 jedoch Schaltglieder, entweder in elektrischer oder hydraulischer Ausführung angeordnet, über welche dann über eine Verbindungsleitung die Kupplung 32 automatisch beim Ausheben der Sämaschine, d.h. beim Abheben der Nachlaufwalze 2 vom Boden der Antrieb automatisch unterbrochen wird und beim Absenken der Sämaschine auf den Boden, so daß die Nachlaufwalze 2 auf dem Boden abrollt, bei Beginn des Ausbringvorganges wieder eingekuppelt wird.

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