Vorrichtung zum Streuen von körnigem Gut, insbesondere Dünger

申请号 EP90108985.4 申请日 1990-05-12 公开(公告)号 EP0403780A1 公开(公告)日 1990-12-27
申请人 RAUCH LANDMASCHINENFABRIK GMBH; 发明人 Rauch, Norbert;
摘要 Eine Vorrichtung zum Streuen von körnigem Gut, insbesondere Dünger, weist einen von einem Fahrzeug aufgenommenen Vor­ratsbehälter mit einer quer zur Fahrtrichtung großen Breite und je einer Auslauföffnung im Bereich seiner äußeren Enden, einen im Vorratsbehälter angeordneten Querförderer und je ein Rührwerk oberhalb jeder Auslauföffnung und je eine unterhalb der Austragsöffnungen angeordnete Schleuder­scheibe zum Verteilen des Streugutes auf. Um die mechani­sche Beanspruchung des Düngers durch umlaufende Teile so gering wie möglich zu halten, ist vorgesehen, daß während der Streuarbeit die beiden Rührwerke ständig angetrieben sind, während der Querförderer einen in Abhängigkeit von dem Füllstand des Streugutes oberhalb des Querförderers wirksamen Antrieb aufweist, der bei Unterschreiten eines bestimmten Füllstandes zuschaltet.
权利要求 1. Vorrichtung zum Streuen von körnigem Gut, insbesondere Dünger, mit einem von einem Fahrzeug aufgenommenen Vor­ratsbehälter mit einer quer zur Fahrtrichtung großen Breite, und je einer Auslauföffnung im Bereich seiner äußeren Enden, wenigstens einem im Vorratsbehälter ange­ordneten Querförderer und je einem Rührwerk oberhalb jeder Auslauföffnung und mit je einer unterhalb der Aus­ tragsöffnungen angeordneten Schleuderscheibe zum Verteilen des Streugutes, dadurch gekennzeichnet, daß während der Streuarbeit die beiden Rührwerke (29, 30) ständig ange­trieben sind, während der Querförderer (27, 28) einen in Abhängigkeit von dem Füllstand des Streugutes oberhalb des Querförderers wirksamen Antrieb (38, 55 bis 58) auf­weist, der bei Unterschreiten eines bestimmten Füllstandes zugeschaltet wird.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (38, 55 bis 58) des Querförderers zu­sätzlich in Abhängigkeit von der Düngersorte und/oder der Ausbringmenge zuschaltbar ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­net, daß jeder Auslauföffnung (17, 18) ein Querförderer (27, 28) und ein Rührwerk (29, 30) zugeordnet ist, und daß der Antrieb jedes Querförderers in Abhängigkeit von dem Füllstand des Streugutes über ihm und/oder der Dünger­sorte und/oder der Ausbringmenge zuschaltbar ist.4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­net, daß der Querförderer (27, 28) eine Hohlwelle (35) aufweist, in der eine beide Rührwerke (29, 30) antreibende Welle (36) angeordnet ist, und daß die Hohlwelle (35) und die Rührwerkswelle (36) getrennt antreibbar sind.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rührwerkswelle (36) und der Hohl­welle (35) je ein eigener Antrieb (37, 38) zugeordnet ist, und daß der Antrieb (38) für die Hohlwelle (35) füllstandsabhängig schaltbar ist.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Hohlwelle (35) und der Rührwerkswelle (36) eine in Abhängigkeit vom Füllstand arbeitende Schaltkupplung oder eine Rutschkupplung und für beide Wellen ein einziger Antrieb vorgesehen ist.7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Zuordnung je eines Querförderers (27, 28) und je eines Rührwerks (29, 30) zu jeder Aus­lauföffnung (17, 18), deren Antriebswellen (53, 54) über eine Rutschkupplung (57, 58) mit dem Antrieb verbunden sind.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (38) für den Querförderer (27, 28) bzw. die Schaltkupplung über einen Füllstands­melder im Vorratsbehälter (5) steuerbar sind.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (38) für den Querförderer (27, 28) bzw. die Schaltkupplung in Abhängigkeit von der Drehmomentaufnahme am Querförderer steuerbar sind.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (38) bzw. die Antriebe (37, 38, 55, 56) als Hydromotoren ausgebildet sind.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 9, 10, dadurch gekennzeichnet, daß der als Hydromotor (38) aus­gebildete Antrieb für den Querförderer (27, 28) über ein Druckbegrenzungsventil (42) in der Hydraulikversorgung zu- und abgeschaltet wird.12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckbegrenzungsventil in Abhängigkeit von Dün­gersorte und Streumenge einstellbar ist.13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 10, 11,dadurch gekennzeichnet, daß die Hydromotoren (37, 38) für die Rührwerke (29, 30) und den Querförderer (27, 28) in Reihe geschaltet sind.14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Hydromotor (37) für die Rührwerke (29, 30) unmittelbar auf der Rührwerkswelle (36) sitzt, während die Hohlwelle (35) des Querförderers (27, 28) von dem Hydromotor (38) über einen Kettentrieb (39, 40, 41) angetrieben ist.15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (37 bzw. 55, 56) für die Rührwerke (29, 30) und/oder den Querförderer dreh­zahlsteuerbar sind.16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Rührwerke (29, 30) mit niedrigerer Drehzahl als der Querförderer (27, 28) umIaufen.17. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mit einem Vorratsbehälter, dessen unterhalb des Quer­förderers befindlicher muldenförmiger Boden abnehmbar ist und der in den Seitenwänden Lager für die Rührwerkswelle aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager (43) horizontal geteiIt sind, die Seitenwände (13, 16) eine vom Lager (43) ausgehende, nach unten offen auslaufende Aussparung (50) aufweisen und zumindest die untere Hälfte (45) der Lager (43) zusammen mit der Rührwerkswelle (36), den Rührwerken (29, 30), dem Querförderer (27, 28) und dem Antrieb (37, 38) nach unten ausbaubar bzw. von unten einbaubar sind.18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß im mittleren Bereich des Vorratsbehälters (5) wenig­stens ein geteiltes Stützlager (43) für den Querförderer (27, 28) und zwischen dessen Hohlwelle (35) und der Rühr­werkswelle (36) ein weiteres Lager (42) angeordnet ist.19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter (5) in seinem mittleren Bereich dachförmig nach oben eingezogen ist und daß unterhalb des dachförmigen Teils zumindest der An­trieb (38) für den Querförderer (27, 28) angeordnet ist.20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwelle (35) des Querförderers (27, 28) und die Rührwerkswelle (36) unter dem dachförmigen Teil des Vorratsbehälters (5) durchlaufen und in den den dach­förmigen Teil begrenzenden Seitenwänden (13, 16) in hori­zontal geteilten Stützlagern (43) sitzen, von denen wie­derum nach unten offene Aussparungen (50) in diesen Sei­tenwänden (16) ausgehen.21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Rührwerke (29, 30), der Quer­förderer (27, 28), deren Wellen (35, 36) und der oder die Antriebe (37, 38) eine getrennt montierbare Baueinheit bilden.22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das einstellbare Druckbegrenzungs­ventil (38′ ) an leicht zugänglicher Stelle angeordnet, beispielsweise am Hydromotor (38) angeflanscht ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Streuen von körnigem Gut, insbesondere Dünger, mit einem von einem Fahrzeug aufgenommenen Vorratsbehälter mit einer quer zur Fahrtrichtung großen Breite, und je einer Auslauföffnung im Bereich seiner äußeren Enden, einem im Vorratsbehälter angeordneten Querförderer und je einem Rührwerk oberhalb jeder Auslauföffnung und mit je einer unterhalb der Aus­tragsöffnungen angeordneten Schleuderscheibe zum Verteilen des Streugutes.

Eine Vorrichtung des vorgenannten Aufbaus ist bekannt (WO 88/09 609). Sie gehört zur Gattung der Schleuderstreuer und hat sich in der Praxis außerordentlich gut bewährt. Ihre Vorteile liegen insbesondere in der Erzielung großer Streubreiten bei zugleich gutem Streuergebnis (Streubild, Mengenverteilung, Mengentreue etc.), was im wesentlichen auf die weit voneinander entfernten Schleuderscheiben zu­rückzuführen ist. Dies eröffnet ferner die Möglichkeit des Einsatzes großer Vorratsbehälter, deren Breite über an­nähernd die gesamte Höhe bis zu der für den Straßenverkehr zulässigen Größe reichen kann, so daß das Fahrzeug, z. B. ein Schlepper, eine größtmögliche Nutzlast mit sich führen kann und die Füllzyklen auf dem Hof oder auf dem Feld länger sind als bei herkömmlichen Schleuderstreuern mit trichterförmigen Behältern.

Zwingende Voraussetzung für solche Schleuderstreuer ist jedoch ein Querförderer, der das Streugut den Auslauföff­nungen zuführt, was bei den kleinervolumigen trichterförmi­gen Behältern herkömmlicher Schleuderstreuer nicht notwen­dig ist, da hier das Streugut den Auslauföffnungen allein durch Schwerkraft zuläuft.

Die da wie dort notwendigen Rührwerke dienen dazu, den Dünger oberhalb der Auslauföffnungen fließfähig zu halten, während der Querförderer bei den eingangs genannten Streu­ern nur Förderaufgaben zu erfüllen hat. Indes führt jede in den Dünger eingetragene mechanische Bewegung zu einer unerwünschten Beanspruchung des Düngerkorns, d. h. zu Ab­rieb oder Zerkleinerung, wodurch das ursprüngliche Korn­spektrum verändert wird und die hierauf eingestellten Be­triebsdaten des Streuers nicht mehr zutreffen. Die Folge sind abweichende Streubilder, Mengenveränderungen etc.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vor­richtung des eingangs genannten Aufbaus, die mechanische Beanspruchung des Düngerkorns zu mindern und somit reprodu­zierbare und qualitativ gute Streuergebnisse zu erzielen und für einen immer ausreichenden Füllstand über den Aus­lauföffnungen zu sorgen.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß während der Streuarbeit die beiden Rührwerke ständig ange­ trieben sind, während der Querförderer einen in Abhängig­keit von dem Füllstand des Streugutes oberhalb des Quer­förderers wirksamen Antrieb aufweist, der bei Unterschrei­ten eines bestimmten Füllstandes zuschaltet.

Während die ständig umlaufenden Rührwerke für eine ausrei­chende Lockerung des Düngers oberhalb der Auslauföffnung während der Streuarbeit sorgen, nutzt die Erfindung die Tatsache, daß auch bei den sehr breiten Vorratsbehältern der gattungsgemäßen Streuer der größte Teil des Streugutes den Auslauföffnungen durch Schwerkraft zuläuft, so daß eine Querförderung solange nicht notwendig ist, als dieser Schwerkraftzulauf gegeben ist. Der Schwerkraftzulauf ist zumindest solange gewährleistet, als der Dünger über der Auslauföffnung ansteht. Im Idealfall bildet sich oberhalb der Auslauföffnung in der Düngerfüllung ein Hohlkegel mit einem zum Schüttwinkel korrespondierenden Kegelwinkel und mit stetig zunehmender Kegelhöhe. In der Praxis sehen die Verhältnisse wegen der Fahr- und Neigungsbewegungen anders aus. In jedem Fall ist aber der Schwerkraftzulauf bis zu einer gewissen Füllstandshöhe gewährleistet. Erst wenn diese unterschritten wird und der Düngerzufluß zur Auslauf­öffnung ins Stocken zu geraten droht, wird erfindungsgemäß der Antrieb des Querförderers zugeschaltet, um ausreichend Dünger oberhalb der Auslauföffnung bereitzustellen. Umge­kehrt wird bei Überschreiten des Füllstandes der Antrieb wieder abgeschaltet. Dies kann beim Nachfüllen des Vorrats­behälters der Fall sein, aber auch während der Streuarbeit, wenn beispielsweise durch die Fahr- oder Neigungsbewegungen wieder ausreichend Dünger nachrutscht. Praktische Versuche haben gezeigt, daß für etwa nur 1/4 des Füllvolumens des Vorratsbehälters die Querförderung in Betrieb gesetzt werden muß.

Damit ist zugleich die Beanspruchung des Düngerkorns durch den Querförderer fast vollständig eliminiert, denn je ge­ringer das auf den Querförderer lastende Düngergewicht ist, um so geringer sind auch die auf das Korn wirkenden Kräfte. Es wird insbesondere auch vermieden, daß er während des Um­laufs durch zu große Gewichte dynamisch belastet ist, so daß der konstruktive Aufbau einfacher und leichter ist. Schließlich werden die bei Schüttgütern bekannte "Brücken"-­Bildung im Bereich des Querförderers, wie auch ein zu star­ker Förderdruck nach außen, die gleichfalls zu unerwünsch­ter Kornbeanspruchung aber auch zu Betriebsstörungen in der Förderung führen können, vermieden.

Das erfindungsgemäße Prinzip, insbesondere die füllstands­abhängige Wirksamkeit des Antriebs des Querförderers läßt sich auf vielfältige Weise verwirklichen. Der Füllstand ist zwar die für den Schwerkraftzufluß maßgebliche Meßgröße, jedoch können auch hiermit korrespondierende Meßgrößen, z. B. das Gewicht oberhalb des Querförderers, die Dreh­momentaufnahme be laufendem Antrieb des Querförderers oder auch des Rührwerks herangezogen werden.

Est hat sich gezeigt, daß auch die spezifischen Eigenschaf­ten des Düngers, insbesondere dessen Rieselverhalten, eine wesentliche Rolle bei der mechanischen Beanspruchung des Düngerkorns durch den Querförderer spielt. Ähnliche Einflüsse hat auch die Ausbring- bzw. Streumenge. Es ist deshalb gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Antrieb des Querförderers zusätzlich in Abhängig­keit von der Düngersorte und/oder der Ausbringmenge zu­schaltbar ist. Bei schlecht rieselfähigem Dünger und/oder großer Streumenge wird der Querförderer später zugeschal­tet und früher abgeschaltet als bei gut rieselfähigem Dünger und kleiner Streumenge.

In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß jeder Auslauföffnung ein Querförderer und ein Rührwerk zugeord­net ist, und daß der Antrieb jedes Querförderers in Ab­hängigkeit von dem Füllstand des Streugutes über ihm und/­oder der Düngersorte und/oder der Ausbringmenge zuschalt­bar ist.

Bei diesem Ausführungsbeispiel ist also jeder Auslauföff­nung eine aus Querförderer und Rührwerk bestehende Bauein­heit zugeordnet, wobei wiederum nur zwei Antriebe erforder­lich sind und die Zuschaltung der Querförderung letztlich über die Drehmomentaufnahme an der Antriebswelle des Quer­förderers selbsttätig gesteuert wird. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß je nach Füllstand über der einen oder der anderen Auslauföffnung nur der eine oder andere Quer­förderer, jedoch beide Rührwerke laufen, die Beanspruchung des Düngerkorns also minimiert wird. Der wesentliche Vor­teil liegt jedoch darin, daß die Antriebe wahlweise schalt­bar sind, so daß beispielsweise nur einseitig gestreut werden kann. Dies kann bei ungünstiger Geländeform, ins­besondere hängigem Gelände, oder beim Grenzstreuen der Fall sein.

Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Querförderer eine Hohlwelle auf­weist, in der eine beide Rührwerke antreibende Welle ange­ordnet ist, und daß die Hohlwelle und die Rührwerkswelle getrennt antreibbar sind.

Diese Ausführungsform zeichnet sich durch eine kompakte, leichte und platzsparende Bauweise aus, die insbesondere die Nutzlast nicht beeinträchtigt. Dabei kann die Aus­bildung so getroffen sein, daß der Rührwerkswelle und der Hohlwelle je ein eigener Antrieb zugeordnet ist, und daß der Antrieb für die Hohlwelle füllstandsabhängig schaltbar ist. Diese Ausbildung gibt die Möglichkeit Rührwerk und Querförderer mit verschiedenen Drehzahlen, insbesondere das Rührwerk, wie erwünscht, mit niedrigerer Drehzahl laufen zu lassen.

Statt dessen kann auch vorgesehen sein, daß zwischen der Hohlwelle und der Rührwerkswelle eine in Abhängigkeit vom Füllstand arbeitende Schaltkupplung oder eine Rutschkupp­lung und für beide Wellen ein einziger Antrieb vorgesehen ist. Die Rutschkupplung wird so eingestellt, daß sie bei einem bestimmten Drehmoment die Antriebsverbindung zur Hohlwelle freigibt. Der Querförderer läuft also solange nicht, wie ein bestimmtes Düngergewicht auf ihn wirkt. Bei Unterschreiten dieses Gewichtes nimmt die Rutschkupplung die Hohlwelle des Querförderers selbsttätig mit. Eine Schaltkupplung empfiehlt sich dann, wenn eine externe Meßgröße, wie der Füllstand selbst, zur Steuerung heran­gezogen wird.

Bei Zuordnung je eines Querförderers und eines Rührwerks zu jeder Auslauföffnung kann vorgesehen sein, daß deren Antriebswellen über eine Rutschkupplung mit dem Antrieb verbunden sind.

Zweckmäßigerweise sind die Antriebe als Hydromotoren aus­gebildet, die sich durch kleine und leichte Bauweise sowie durch einfache Steuerbarkeit auszeichnen. So ist es bei­spielsweise möglich, daß der als Hydromotor ausgebildete Antrieb für den Querförderer über ein Druckbegrenzungs­ventil in der Hydraulikversorgung zu- und abgeschaltet wird. Wird, wie vorzugsweise vorgesehen, ein einstellbares Druckbegrenzungsventil vorgesehen, so läßt sich die Zu- und Abschaltung des Antriebs nicht nur in Abhängigkeit vom Füllstand, sondern auch von der Düngersorte und/oder der Streumenge variieren. Beispielsweise wird man für einen schlecht rieselfähigen Dünger und/oder für große Ausbring­mengen einen höheren Druck einstellen, so daß der Quer­förderer früher zugeschaltet und später abgeschaltet wird.

Umgekehrt wird man bei gut fließendem Dünger und kleiner Streumenge vorgehen.

Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Hydromotoren für die Rührwerke und den Querförderer in Reihe geschaltet sind. Eine unterschiedliche Drehzahl läßt sich in diesem Fall durch Druckregelventile verwirklichen.

Eine zweckmäßige Ausbildung ergibt sich dann, wenn der Hydromotor für die Rührwerke unmittelbar auf der Rührwerks­welle sitzt, während die Hohlwel!e des Querförderers von dem Hydromotor über einen Kettentrieb angetrieben ist, wobei beide Hydromotoren oder nur einer drehzahlsteuerbar sein können.

Ausgehend von der eingangs genannten Vorrichtung mit einem Vorratsbehälter, dessen unterhalb des Querförderers befind­licher muldenförmiger Boden abnehmbar ist und der in den Seitenwänden Lager für die Rührwerkswellen aufweist, ist erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen, daß die Lager hori­zontal geteilt sind, die Seitenwände eine vom Lager aus­gehende, nach unten offen auslaufende Aussparung aufweisen und zumindest die untere Hälfte der Lager zusammen mit der Rührwerkswelle, den Rührwerken, dem Querförderer und dem Antrieb nach unten ausbaubar bzw. von unten einbaubar sind.

Mit der vorgenannten Ausführungsform ist eine baukasten­artige Montage und ferner ein leichter Ausbau, beispiels­weise für Reparatur- oder Inspektionszwecke möglich.

Zur Stabilisierung kann weiterhin vorgesehen sein, daß im mittleren Bereich des Vorratsbehälters wenigstens ein ge­teiltes Stützlager für den Querförderer und zwischen dessen Hohlwelle und der Rührwerkswelle ein weiteres Lager ange­ordnet ist. Eine von der bekannten Vorrichtung abweichende Ausführung zeichnet sich dadurch aus, daß der Vorratsbehälter in seinem mittleren Bereich dachförmig nach oben eingezogen ist und daß unterhalb des dachförmigen Teils zumindest der Antrieb für den Querförderer angeordnet ist.

Durch diese Ausbildung ist einerseits der Anteil des Dün­gers, der allein durch Schwerkraft den Auslauföffnungen zufließt, größer, andererseits lassen sich der Querförderer bzw. dessen Antriebswelle und die der Rührwerke günstiger und stabiler lagern.

So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Hohlwelle des Querförderers und die Rührwerkswelle unter dem dach­förmigen Teil des Vorratsbehälters durchlaufen und in den den dachförmigen Teil begrenzenden Seitenwänden in horizon­tal geteilten Lagern sitzen, von denen wiederum nach unten offene Aussparungen in diesen Seitenwänden ausgehen, so daß die Wellen an beiden Außenseiten und im mittleren Bereich zweimal abgestützt sind.

Wie schon angedeutet, ist es von Vorteil, wenn die Rühr­werke, der Querförderer, deren Wel!en und der oder die Antriebe eine getrennt montierbare Baueinheit bilden.

Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispielen beschrieben. In der Zeichnung zeigen:

  • Figur 1 eine schematische Ansicht auf die Frontwand einer Ausführungs­form der Vorrichtung zum Anbau an einen Schlepper;
  • Figur 2 eine Draufsicht zu der Darstel­lung gemäß Figur 1 (um 180 Grad gedreht);
  • Figur 3 eine vergrößerte Detailansicht der Datstellung gemäß Figur 1 mit Blickrichtung auf die Rück­wand;
  • Figur 4 einen Schnitt IV - IV gemäß Figur 3 und
  • Figur 5 eine der Figur 1 entsprechende Ansicht einer anderen Ausfüh­rungsform.

Bei der in der Zeichnung wiedergegebenen Vorrichtung han­delt es sich um einen Schleuderstreuer, der vom Dreipunkt-­Gestänge eines nicht gezeigten Schleppers aufgenommen wird. Zu diesem Zweck weist der Rahmen 1 des Streuers Anschlüsse 2, 3 und 4 für den Oberlenker und die Unterlenker des Drei­punkt-Gestänges auf. Der Rahmen 1 nimmt einen Behälter 5 für den Dünger auf, der quer zur Fahrtrichtung (Zeichen­ebene) eine größtmögliche Breite aufweist, um die für den Straßenverkehr zulässige Gesamtbreite voll auszunutzen. Der Behälter 5 ist in seinem oberen Teil rechteckig aus gebildet, während im unteren Teil die Front- und die Rück­wand 6, 7 nach innen zu einem muldenförmigen Boden 8 ge­neigt sind, der über Flansche 9, 10 an der Front- und der Rückwand 6, 7 abnehmbar angebracht ist (Figur 4). Die Sei­tenwände 11 weisen im mittleren Bereich geneigte Abschnitte 12 und - nach unten anschließend - vertikale Abschnitte 13 auf.

Im mittleren Bereich ist der Behälter 5 unter Bildung eines Tunnels 14 dachförmig nach oben eingezogen und weist geneig­te Wandabschnitte 15 und - nach unten anschließend - verti­kale Wandabschnitte 16 auf, die zu den Seitenwandabschnit­ten 13 parallel verlaufen.

An seinen äußeren Enden besitzt der Behälter 5 in seinem Boden 8 Auslauföffnungen 17, 18. Unterhalb jeder Auslauf­öffnung 17, 18 ist eine Schleuderscheibe 19, 20, die je­weils von einem drehzahlsteurbaren Hydromotor 21, 22 an­getrieben ist, angeordnet. Die Schleuderscheiben 19, 20 mit ihren Hydromotoren 21, 22 sitzen jeweils auf einem Tragarm 23, 24, der über einen senkrechten Lagerzapfen 25, 26 am Rahmen 1 schwenkbar gelagert ist, so daß die Schleu­derscheiben 19, 20 aus der in Figur 1 und 2 wiedergegebenen Betriebsstellung in eine Lage verschwenkbar sind, in der der Dünger aus den Auslauföffnungen 17, 18 ungehindert nach unten auslaufen kann.

Im Behälter 5 ist innerhalb des muldenförmigen Bodens 8 zu beiden Seiten der Längsmittelachse des Behälters je ein Querförderer 27, 28, der sich von den inneren senk­rechten Wandabschnitten 16 bis in den Bereich der Auslauf­öffnungen 17, 18 erstreckt, und oberhalb letzterer je ein Rührwerk 29, 30 angeordnet. Die Rührwerke 29, 30 bestehen im einfachsten Fall aus Rührfingern 31, 32 (Figur 2), die - wie die Querförderer 27, 28 - um eine horizontale Achse umlaufen.

Bei dem in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbei­spiel weisen die Querförderer 27, 28 als Förderorgane eine Schraubenwendel 33, 34 auf, die auf einer durchgehenden Hohlwelle 35 sitzen. Die Rührwerke 29, 30 sitzen auf einer Antriebswelle 36, die durch die Hohlwelle hindurchgeführt ist und diese nach beiden Seiten überragt und dort die Rührfinger 31, 32 aufweist.

Die Rührwerke 29, 30 bzw. ihre Welle 36 werden von einem Hydromotor 37 angetrieben, der an einer Seite des Behälters 5 außerhalb desselben angeflanscht ist. Die Hohlwelle 35 der Querförderer 27, 28 wird von einem weiteren Hydromotor 38 angetrieben, der im Tunnel 14 angeordnet ist und abtrieb­seitig über ein Kettenrad 39 und eine Kette 40 mit einem Kettenrad 41 auf der Hohlwelle 35 verbunden ist. Dem Hydro­motor 38, der mit dem Hydromotor 37 für die Rührwerke 29, 30 in Reihe geschaltet sein kann, ist ein Druckbegrenzungs­ventil 38′ vorgeschaltet, der an leicht zugänglicher Stelle angebracht, z. B. am Hydromotor angeflanscht ist.

Das Druckbegrenzungsventil 38 sorgt dafür, daß bei zu hoher Drehmomentaufnahme an den Querförderern 27, 28 bzw. der Hohlwelle 35 der Hydromotor 38 stehen bleibt und die Förderung aussetzt. Die Drehmomentaufnahme wird von dem oberhalb der Querförderer 27, 28 vorhandenen Düngermenge und damit vom Füllstand bestimmt. Unterschreitet der Füll­stand ein bestimmtes Niveau, so läuft der Hydromotor 38 an und setzt die Querförderer 27, 28 in Drehbewegung, um die Zufuhr des Düngers zu den Auslauföffnungen 17, 18 sicherzustellen. Der Hydromotor 38 steht also über einen wesentlichen Zeitraum der Streuarbeit still und läuft erst dann an, wenn der Dünger innerhalb des Behälters 5 zur Neige geht. Die Rührwerke 29, 30 hingegen sind von dem Hydromotor 37 ständig angetrieben, so daß eine stete Lockerung des Düngers oberhalb der Auslauföffnungen 17, 18 gewährleistet ist.

Das Druckbegrenzungsventil 38′ ist einstellbar, um die Zuschaltung des Hydromotors auch an die Rieselfähigkeit des Düngers und gegebenenfalls an die Ausbringmenge (freier Querschnitt der Auslauföffnungen) anpassen zu können.

Die Antriebswelle 36 der Rührwerke 29, 30 ist einerseits in den senkrechten Seitenwandabschnitten 13 des Behälters 5, andererseits im mittleren Bereich über eine Büchse 42 in der Hohlwelle 35 abgestützt. Ähnliche Büchsen können im Bereich der Enden der Hohlwelle zwischen dieser und der Antriebswelle 36 für die Rührwerke 29, 30 angeordnet sein. Die Hohlwelle 35 wiederum ist in den den Tunnel 14 seitlich begrenzenden, senkrechten Wandabschnitten 16 in Lagern 43 geführt. Die Lager 43 sind in einer Horizontal­ebene 46 geteilt und bestehen aus einer oberen Lagerschale 44 und einer unteren Lagerschale 45. Die Lagerschalen 44, 45 sitzen jeweils in oder sind ein Teil von Flanschplatten 48, 49, die mit den Wandabschnitten 16 verschraubt werden können. Ferner weisen die Wandabschnitte 16 nach unten offene Aussparungen auf, so daß nach Abnehmen des Bodens 9 und Lösen der unteren Flanschplatte 49 zumindest die untere Lagerschale nach unten ausgebaut werden kann.

In den senkrechten Abschnitten 13 der Seitenwände ist die Ausbildung der Lager in gleicher Weise getroffen. Die Hohl­welle 35, die Antriebswelle 36, deren Hydromotor 37 sowie der Hydromotor 38 mit dem Kettentrieb 39, 40 und 41 sind als Baueinheit ausgeführt, so daß nach Abnehmen des Bodens 8 und Lösen der Flanschplatten 49 die gesamte Baueinheit mit Querförderern 27, 28 und Rührwerken 29, 30 problemlos nach unten ausgebaut und auch wieder eingebaut werden kann.

Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 5 sitzen die Quer­förderer 27, 28 jeweils auf getrennten Hohlwellen 51, 52, in denen - gleichfalls getrennt - die Antriebswellen 53, 54 für die Rührwerke 29, 30 sitzen. Den Antriebswellen 53, 54 der Rührwerke 29, 30 ist je ein Hydromotor 55, 56 zugeordnet, die beide außerhalb des Behälters 5 im Bereich der senkrechten Seitenwandabschnitte 13 angeflanscht sind. Die Antriebswellen 53, 54 stehen über eine oder mehrere Rutschkupplungen 57, 58, von denen in Figur 5 jeweils eine schematisch angedeutet ist, mit den Hohlwellen 51, 52 in kraftschlüssiger Verbindung. Die Hohlwellen 51, 52 sitzen weiterhin in Lagern 59, 60 in den senkrechten Wandabschnit­ten 16 des Tunnels 14.

Während bei der Streuarbeit die Rührwerke 29, 30 mittels der Hydromotoren 55, 56 ständig angetrieben sind, nimmt die Rutschkupplung 57, 58 die Hohlwelle 51, 52 mit dem Querförderer 27, 28 nur dann mit, wenn die Drehmomentauf­nahme am Querförderer, d. h. das auf ihm lastende Dünger­gewicht nicht zu groß ist. Fällt der Füllstand unter ein bestimmtes Niveau, stellt die Rutschkupplung 57, 58 eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Antriebswelle 53, 54 und der Hohlwelle 51, 52 her, so daß der Querförderer mitläuft und den Dünger vor allem vom inneren Bereich des Behälters nach außen fördert.

Die Ausführungsform gemäß Figur 5 hat den Vorteil, daß bei ungleichmäßigem Füllungsgrad in der linken oder der rechten Hälfte des Behälters 5 eine individuelle Ansteuerung der Querförderer 27, 28 möglich ist. Es läuft nämlich nur der Querförderer mit, oberhalb dessen der Füllstand unter das vorbestimmte Niveau gefallen ist. Mit dieser Ausführung kann ferner einer Düngerverlagerung, beispielsweise bei hängigem Gelände Rechnung getragen werden, indem dann nur der oben liegende Querförderer angesteuert wird. Schließ­sich ist es möglich, die Hydromotoren 55, 56 getrennt zu schalten, um beispielsweise nur einseitig zu streuen, was wiederum bei hängigem Gelände, insbesondere aber beim Grenz­streuen erwünscht ist.

Die Ausbildung der Lager 59, 60 in den senkrechten Wand­abschnitten 16 sowie der entsprechenden Lager in den Sei­tenwandabschnitten 13, die in der Zeichnung nicht näher dargestellt sind, ist vorteilhafterweise die gleiche, wie sie mit Bezug auf die Figuren 3 und 4 beschrieben worden ist, so daß sich auch hier jede aus dem Querförderer 27 und dem Rührwerk 29 bzw. dem Querförderer 28 und dem Rühr­werk 30 bestehende Baueinheit problemlos ein- und ausbauen läßt.

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