Vorrichtung zum Streuen von körnigem Material, insbesondere Dünger

申请号 EP89108900.5 申请日 1989-05-18 公开(公告)号 EP0344522A1 公开(公告)日 1989-12-06
申请人 RAUCH LANDMASCHINENFABRIK GMBH; 发明人 Rauch, Norbert, Dipl.-Ing.;
摘要 Eine Vorrichtung zum Streuen von körnigem Material, insbe­sondere Dünger, weist einen vom Dreipunktgestänge eines Schleppers od.dgl. aufgenommenen Vorratsbehälter (2) großer Breite mit einstellbaren Auslauföffnungen im Boden und darunter angeordneten Streueinrichtungen (9) und einen den Vorratsbehälter aufnehmenden Tragrahmen (13) auf, der im unteren Bereich Anschlüsse für die Unterlenker (18) sowie in seinem oberen Bereich einen Anschluß für die Oberlenker (19) aufweist. Um eine größtmögliche Nutzlast bei geringsten konstruktiven Massen aufnehmen zu können ist vorgesehen, daß der Trag­rahmen im Bereich der Unterlenkeranschlüsse (18) angesetzte, nach hinten und oben ansteigende Winkelstützen (29) aufweist, die die Frontwand des Behälters durchsetzen, den Behälter-­Innenraum zumindest teilweise durchgreifen und den Behälter im Bereich seiner Rückwand abstützen.
权利要求 1. Vorrichtung zum Streuen von körnigem Material, insbe­sondere Dünger mit einem vom Dreipunktgestänge eines Schleppers od.dgl. aufgenommenen Vorratsbehälter großer Breite mit einstellbaren Auslauföffnungen im Boden und darunter angeordneten Streueinrichtungen und mit einem den Vorratsbehälter aufnehmenden Trag­rahmen, der im unteren Bereich Anschlüsse für die Unterlenker sowie in seinem oberen Bereich einen An­schluß für den Oberlenker aufweist, dadurch gekenn­zeichnet, daß der Tragrahmen (13) im Bereich der Unterlenkeranschlüsse (18) angesetzte, nach hinten und oben ansteigende Winkelstützen (29) aufweist, die die Frontwand (3) des Behälters (1) durchsetzen, den Behälter-Innenraum zumindest teilweise durchgreifen und den Behälter (1) im Bereich seiner Rückwand (4) abstützen.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstützen (29) den Behälter-Innenraum bis zur Rückwand (4) durchgreifen und mit dieser in deren oberen Bereich verbunden sind.3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß der Tragrahmen (13) wenigstens zwei sich etwa horizontal nach hinten erstreckende obere Trä­ger (28) aufweist, die etwa in einer Vertikalebene mit den Unterlenkeranschlüssen (18) liegen und im Bereich des Oberlenkeranschlusses (19) angesetzt sind, die Frontwand (3) des Behälters (1) durchsetzen und den Behälter-Innenraum bis zu dessen Rückwand (4), mit der sie verbunden sind, durchgreifen, und daß die Winkelstützen (29) mit den Trägern (28) verbunden sind.4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstützen (29) etwa im Bereich der Längs­mittelebene (30) des Behälters (1) mit den horizon­talen Trägern (28) verbunden sind.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (4) des Behälters (1) mit den Winkelstützen (21) im Bereich deren Durchstoßpunktsverschweißt sind.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die als Streuscheiben ausgebildeten Streueinrichtungen im Bereich der äußeren Enden des Vorratsbehälters angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (13) wenigstens eine parallel zur Längs­mittelebene (30) des Behälters (1) verlaufende Quertraver­se (31) aufweist, die im oberen Bereich des Behäl­ters (1) zwischen deren Längsmittelebene (30) und der Rückwand (4) sowie dessen Innenraum teilweise durchgreifend angeordnet ist.7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse aus zwei Ab­schnitten (31) besteht, die sich jeweils von einer der Winkelstütze (29) bzw. einem der horizontalen Träger (28) nach außen erstrecken.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraversen-Abschnitte (31) mit den Seitenwänden (6,7) des Behälters (1) ver­bunden sind.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (13) aus zwei vorderen senkrechten Stützen (14,15), die an ihren unteren Enden die Unterlenkeranschlüsse (18) aufwei­sen, und zwei diese aussteifenden horizontalen Streben (16,17), von denen die obere (16) den Oberlenkeran­schluß (19) aufnimmt, sowie den beiden sich horizontal nach hinten erstreckenden oberen Trägern (28), den an diesen angreifenden Winkelstützen (29), den an diesen bzw. an die Winkelstützen anschließenden Quertraversen-Abschnitten (30) und im Bereich der Unterlenkeranschlüsse (18) sich horizontal nach hinten erstreckenden unteren Trägern (20) besteht, die direkt oder über nach den Seiten auskragende Konsolen (21) die Streueinrichtungen (9) tragen.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einem im oberen Bereich des Behälters eingesetzten, sich über dessen Horizontalquerschnitt erstreckenden Sieb, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb aus einem Mittelteil (27), das in den Behälter (1) eingeschweißt ist, und zwei herausnehmbaren Seitenteilen (25) besteht.11. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit einem Behälter, dessen Frontwand und Rückwand nach unten zu einer Bodenmulde konvergieren, und mit einem in der Bodenmulde angeordneten Quer­förderer, der den Dünger zu den außen liegenden Auslauföffnungen transportiert, dadurch gekennzeich­net, daß die Bodenmulde (5) als gesondertes Bauteil ausgebildet und mit den Wänden (3,4,6,7) des Behälters (1) mechanisch verbunden ist.12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenmulde (5) aus rostfreiem Stahl besteht und mit den Wänden (3,4,6,7) des Behälters (1) ver­schraubt ist.13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenmulde (5) mit der Ein­stellvorrichtung für die Auslauföffnungen eine Bau­einheit bildet.14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenmulde (5) wenigstens eine großflächige Öffnung (35) zum Entleeren des Behälters (1) aufweist, die durch einen außerhalb des Behälters (1) angeordneten Verschluß (36) abge­deckt ist.15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleeröffnung (35) im mitt­leren Bereich des Behälters (1) angeordnet ist.16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (3) und die Rück­wand (4) des Behälters (1) im Bereich ihrer unteren Längskanten aussteifend profiliert sind.17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, mit wenigstens einem mittig angeordneten Lager für den Querförderer, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (11) von wenigstens einer den Behälter (1) querenden Konsole (41) getragen ist, die im Bereich der unteren Längskanten von Frontwand (3) und Rückwand (4) be­festigt ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Streuen von körnigem Material, insbesondere Dünger mit einem vom Dreipunktgestänge eines Schleppers od.dgl. aufgenommenen Vorratsbehälter großer Breite mit einstellbaren Auslauf­öffnungen im Boden und darunter angeordneten Streueinrich­tungen und mit einem den Vorratsbehälter aufnehmenden Trag­rahmen, der im unteren Bereich Anschlüsse für die Unter­lenker sowie in seinem oberen Bereich einen Anschluß für den Oberlenker aufweist.

Bei Streuvorrichtungen des vorgenannten Aufbaus besteht u.a. eine wesentliche Forderung darin, den Behälter mit einem größtmöglichen Volumen auszustatten, um mit einer Be­hälterfüllung eine größtmögliche Fläche bestreuen zu können. Die Vergrößerung des Behältervolumens stellt bei selbstfahrenden Geräten oder bei Nachläufern kein Problem dar, da sich die Nutzlast, wie auch die konstrukti­ven Massen problemlos aufnehmen lassen (z.B. US-PS 3 017 189). Bei solchen Geräten jedoch, die vom Dreipunktgestänge eines Schleppers od.dgl. aufgenommen werden, ist einerseits dem sich aus Nutzlast und konstruktiver Masse ergebenden Gewicht eine Höchstgrenze gesetzt, um die Lenkfähigkeit und Kippsicherheit des Schleppers zu gewährleisten, anderer­seits kann auch diese Höchstgrenze aus den vorgenannten Gründen nur dann ausgenutzt werden, wenn der sich aus dem Gesamtgewicht ergebende Schwerpunkt ausreichend nahe am Schlepper liegt.

Die vorgenannten Forderungen haben bei Anbaugeräten zu Behälterkonstruktionen geführt, die quer zur Fahrtrichtung breit ausladen, in Fahrtrichtung hingegen eine demgegenüber relativ geringe Erstreckung aufweisen. Dabei kann die maximale Behälterbreite der für den Straßenverkehr zulässigen Breite entsprechen. Um eine maximale Nutzlast zu erreichen, muß der Behälter der idealen Quaderform möglichst nahe­kommen. Es sind deshalb in dieser Hinsicht die bei Dünger­streuern üblichen Behälter in Form eines oder zweier Trichter ungünstig, da durch die allseitig geneigten Wände Volumen verloren geht, das nur durch entsprechende Bauhöhe zurückgewonnen werden kann, wodurch wiederum die Schwerpunktlage ungünstig wird.

Um eine größtmögliche Nutzlast aufnehmen zu können, muß der Tragrahmen bzw. Anbaurahmen des Gerätes entsprechend stabil ausgelegt werden. Dies ist naturgemäß umso eher zu erreichen, je größer die konstruktiven Massen der Rahmen­konstruktion sind. Jede Vergrößerung der konstruktiven Masse macht jedoch wiederum eine Reduzierung der Nutzlast erforderlich. Bei allen bekannten Düngerstreuern (z.B. US-PS 3 017 198, Firmenschrift D 514 1.85 "AMAZONE ZA-F" der Amazonen-Werke H. Dreyer GmbH & Co.KG) ist der Tragrah­men nach Art eines Gestells ausgebildet, in das der Behälter eingesetzt ist. Der Rahmen bzw. Teile desselben um­greifen also den Behälter außenseitig. Dabei müssen das Ge­stell bzw. einzelne Teile desselben der Behälterkontur folgen, wodurch sich unnötig große Bauteillängen ergeben, die für die eigentliche Funktion, nämlich das Abtragen der Lasten in das Dreipunktgestänge,an sich nicht notwendig wären. Dies wiederum führt zu unnötigen konstruktiven Massen. Hinzu kommt, daß die außen liegenden Rahmenteile die Reinigung des Gerätes, die wegen der korrosiven Eigenschaf­ten von Mineraldünger häufig notwendig ist, erschweren und wegen der Vielzahl von Ecken und Winkeln sogar unmöglich machen. Hieraus wiederum kann frühzeitige Korrosion resul­tieren. Auch die Zugänglichkeit funktioneller Bauteile wird durch die bekannten Rahmenkonstruktionen erschwert.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung des eingangs genannten Aufbaus so auszubilden, daß bei größtmöglicher Nutzlast des Behälters die konstruktiven Massen bei ausreichender Stabilität sowie der fertigungs­technische Aufwand gering gehalten werden können und die Reinigung der Vorrichtung problemlos möglich ist.

Ausgehend von der eingangs genannten Vorrichtung wird diese Aufgabe gemäß einem ersten Grundgedanken der Erfin­dung dadurch gelöst, daß der Tragrahmen im Bereich der Unterlenkeranschlüsse angesetzte, nach hinten und oben an­steigende Winkelstützen aufweist, die die Frontwand des Behälters durchsetzen, den Behälter-Innenraum zumindest teilweise durchgreifen und den Behälter im Bereich seiner Rückwand abstützen.

In Abkehr von den bekannten gestellartigen Konstruktionen weist der erfindungsgemäße Tragrahmen die Besonderheit auf, daß er nur zu einem geringen Teil, nämlich dort, wo er die Anschlüsse für die Unterlenker und Oberlenker aufweist, außerhalb des Vorratsbehälters angeordnet ist, während über die Winkelstützen die Last von hinten her nach vorne abgetragen wird, wodurch der Behälter im Bereich seiner Rückwand stabilisiert wird und nicht selbst die Kräfte aufnehmen und übertragen muß. Durch die weitere Maßnahme, daß die Stützen als Winkelstützen ausgebildet sind und den Behälter-Innenraum durchgreifen, wird die Last auf dem kürzestmöglichen Weg in Richtung zu den Unterlenkern abgetragen, so daß die Konstruktion mit kleinsten Profilquerschnitten und kürzester Baulänge der Tragteile auskommt, wodurch die konstruktiven Massen auf das Minimum reduziert werden können.

Da im Bereich der Seitenwände und der Rückwand keine den Behälter außen umfassende Rahmenteile vorhanden sind, ist die Reinigung besonders einfach möglich. Es gibt keine Winkel und Ecken und keine Spritzschatten beim Abspritzen des Streugerätes.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel können die Winkelstützen den Behälter-Innenraum bis zur Rückwand durchgreifen und mit dieser in deren oberen Bereich verbunden sein.

In bevorzugter Ausführung jedoch ist vorgesehen, daß der Tragrahmen wenigstens zwei sich etwa horizontal nach hinten erstreckende obere Träger aufweist, die etwa in einer Vertikalebene mit den Unterlenkeranschlüssen liegen und im Bereich des Oberlenkeranschlusses angesetzt sind, die Frontwand des Behälters durchsetzen und den Behälter-­Innenraum bis zu dessen Rückwand, mit der sie verbunden sind, durchgreifen, und daß die Winkelstützen mit den Trägern verbunden sind.

Die horizontalen Träger bilden zusammen mit den Winkel­stützen und dem die Lenkeranschlüsse aufweisenden Tragrahmen eine Art Dreieckrahmen, wobei vorgesehen sein kann, daß die Winkelstützen etwa im Bereich der Längsmittelebene des Behälters mit den horizontalen Trägern verbunden sind. Die Winkelstützen greifen also etwa in der Schwerpunktebene an und bilden zusammen mit dem vorderen Teil der horizon­talen Träger ein Tragwerk, das den überwiegenden Teil des Gewichtes aufnimmt, während die bis zur Rückwand des Behälters reichenden hinteren Abschnitte der Träger im wesentlichen nur die Funktion haben, den Behälter quer zu seiner Längserstreckung auszusteifen.

Dem gleichen Zweck dient die Maßnahme, daß die Frontwand des Behälters mit den Winkelstützen im Bereich deren Durchstoß­punkt verschweißt sind. Hierdurch sind Rückwand und Front­wand des Behälters an zwei mit Abstand voneinander ange­ordneten Stellen unmittelbar miteinander verbunden, so daß für den Behälter ebene Bleche mit der gerade notwendigen Wandstärke verwendet werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Frontwand und die Rückwand trotz ihrer großen Längserstreckung unter dem Füllgewicht ausweichen können.

Bei den eingangs genannten Vorrichtungen ist bekannt, die als Streuscheiben ausgebildeten Streueinrichtungen im Bereich der äußeren Enden des Vorratsbehälters anzu­ordnen. Bei dieser Ausbildung sind also die Streuscheiben weit voneinander entfernt, was den streutechnischen Vorteil mit sich bringt, daß zwischen den Streuscheiben ein gutes Streubild erhalten wird und gegenüber Zweischeibenstreuern mit eng liegenden Streuscheiben eine größere Streubreite erzielt werden kann. Bei einer solchen Vorrichtung ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Tragrahmen wenigstens eine parallel zur Längsmittelebene des Behälters verlaufende Quertraverse aufweist, die im oberen Bereich des Behälters zwischen deren Längsmittelebene und der Rückwand sowie dessen Innenraum teilweise durchgreifend angeordnet ist.

Ein quer zur Fahrtrichtung breit ausladender Behälter ist während des Fahrbetriebs, insbesondere während des Streubetriebs, Biegeschwingungen ausgesetzt. Diese können zu Ermüdungsbrüchen führen. Es kommt hinzu, daß aufgrund dieser Biegeschwingungen der Abstand zwischen den Auslauf­öffnungen und den Streuscheiben ständigen Schwankungen unterworfen ist, wodurch sich der Aufgabepunkt bzw. die Auf­treffgeschwindigkeit des Düngers auf die Schleuderscheibe ändern und damit das Streubild negativ beeinflussen kann. Mit der erfindungsgemäß vorgesehenen Quertraverse werden diese Biegeschwingungen unterbunden.

Vorzugsweise ist diese Quertraverse nicht durchgehend ausgebildet, sondern besteht aus zwei Abschnitten, die sich jeweils von einer der Winkelstützen bzw. einem der horizontalen Träger nach außen erstrecken. Auch hierdurch wird bei geringster konstruktiver Masse die Kraft an einem kürzestmöglichen Hebelarm aufgenommen.

Der gesamte Aufbau ist gemäß einem Ausführungsbeispiel dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen aus zwei vorderen senkrechten Stützen, die an ihren unteren Enden die Unter­lenkeranschlüsse aufweisen, und zwei diese aussteifenden horizontalen Streben, von denen die obere den Oberlenkeran­schluß aufnimmt, sowie den beiden sich horizontal nach hinten erstreckenden oberen Trägern, den an diesen angrei­fenden Winkelstützen, den an diesen bzw. an die Winkel­stützen anschließenden Quertraversen-Abschnitten und im Bereich der Unterlenkeranschlüsse sich horizontal nach hinten erstreckenden unteren Trägern besteht, die direkt oder über nach den Seiten auskragende Konsolen die Streueinrichtungen tragen.

Der gesamte Tragrahmen besteht also aus einem vorderen, im wesentlichen rechteckigen Tragwerk, das quer zur Fahrtrich­tung angeordnet ist, je zwei nach hinten offenen U-förmigen Tragwerken, die von den oberen und unteren horizontalen Trägern und dem vorderen Rahmen gebildet sind, wobei die oberen Träger durch die Winkelstützen abgestützt sind.

Bei Düngerstreuern ist im oberen Bereich des Behälters ein sich über dessen Horizontalquerschnitt erstreckendes Sieb angeordnet, das nur Partikel bestimmter Größe durch­läßt und vor allem grobe Teile, wie Steine, Konglomerate , Metallteile od.dgl., die die funktionellen Teile des Streuers beeinträchtigen und beschädigen könnten, zurück­hält. Erfindungsgemäß wird dieses Sieb in die Tragkonstruk­tion dadurch einbezogen, daß das Sieb aus einem Mittelteil, das in den Behälter eingeschweißt ist, und zwei herausnehm­baren Seitenteilen besteht.

Das Mittelteil des Siebs verbindet also Frontwand und Rückwand des Behälters in dessen mittleren Bereich und dient damit gleichzeitig der Aussteifung des Behälters, während die beiden Seitenteile des Siebs - wie bekannte einteilige Sieben - herausnehmbar sind, um die Zugänglichkeit des Behälters zu wahren.

Wie bereits angedeutet, soll der Behälter weitestmöglich an die Quaderform angepaßt sein. Dies ist natürlich nur beschränkt möglich, wenn der Dünger allein durch Schwerkraft nach unten rutschen soll. Dies setzt voraus, daß zumindest die Frontwand und die Rückwand nach unten zu einer Boden­mulde konvergieren. Die horizontale Anordnung der Bodenmulde erfordert dann einen Querförderer, um den Dünger zu den außen liegenden Auslauföffnungen zu transportieren. Die zuvor beschriebene Ausführung des Tragrahmens ermöglicht gemäß einem weiteren Grundgedanken der Erfindung eine Ausbildung der Vorrichtung derart, daß die Bodenmulde als gesondertes Bauteil ausgebildet und mit den Wänden des Behälters mechanisch verbunden ist.

Aufgrund der Ausbildung des Tragrahmens braucht der Behälter nicht mehr als selbsttragende Schweißkonstruktion ausge­bildet sein, wodurch sich die vorteilhafte Möglichkeit ergibt, die Bodenmulde als gesondertes Bauteil auszubilden und mit den Behälterwänden mechanisch, insbesondere lösbar zu verbinden. Damit wird zugleich die Möglichkeit geschaf­fen, den Querförderer bei abgenommener Bodenmulde von unten her einbauen und ausbauen zu können. Damit ist zugleich der Tatsache Rechnung getragen, daß die den Behälter durchgreifenden Winkelstützen und horizontalen Träger des Tragrahmens einen Ein- und Ausbau von oben erschweren und bei einem sich über die gesamte Breite erstreckenden Querförderer fast unmöglich machen. Anderer­seits ist in montagetechnischer Hinsicht der Ein- und Aus­bau von unten auch einfacher zu bewerkstelligen. Weiterhin ist es möglich, durch Abnahme der Bodenmulde den gesamten Behälter einschließlich der Einbauteile, wie Rahmenteile, Querförderer, Auslauföffnungen etc. einwandfrei zu reinigen, beispielsweise mit einem Schlauch auszuspritzen.

Die vorgenannte Ausführung gibt ferner die Möglichkeit, die Bodenmulde aus rostfreiem Stahl auszubilden und mit den Wänden des Behälters zu verschrauben, während der sonstige Behälter aus normalem Stahl bestehen und lackiert sein kann. Damit wird der besonderen Beanspruchung der Bodenmulde aufgrund des dort umlaufenden Querförderers Rechnung getragen und Korrosion vermieden.

Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die Bodenmulde wenigstens eine großflächige Öffnung zum Entleeren des Behälters aufweist, die durch einen außerhalb des Behälters angeordneten Verschluß abgedeckt ist. Während man die Bodenmulde nur in Ausnahmefällen abnehmen wird, ist es weit häufiger notwendig, den Behälter nach der Streuarbeit zu entleeren. Zu diesem Zweck dient die großflächige Öffnung(en) in der Bodenmulde. Um diese schnell freilegen zu können, sind mit Vorteil Schnellverschlüsse vorgesehen, die ein schnelles Lösen bzw. Abnehmen des Verschlusses gestatten.

Es ist ferner von Vorteil, wenn die Entleeröffnung(en) im mittleren Bereich des Behälters angeordnet ist/sind. In diesem Bereich befinden sich aufgrund der erfindungsge­mäßen Ausbildung des Tragrahmens keine Bauteile, so daß der Dünger ungehindert nach unten auslaufen kann. Auch für die routinemäßige Reinigung des Behälters nach dem Streubetrieb kann der Verschluß geöffnet werden.

Von Vorteil ist es, wenn die Frontwand und die Rückwand des Behälters im Bereich ihrer unteren Längskanten aussteifend profiliert sind. Bei dieser aussteifenden Profilierung kann es sich um einfache Abkantungen handeln. Sie stabi­lisieren nicht nur die unteren freien Längskanten von Frontwand und Rückwand, sondern schaffen ferner die Möglich­keit, für den Querförderer wenigstens ein mittig angeord­netes Lager aufzunehmen, indem das Lager von wenigstens einer den Behälter querenden Konsole getragen ist, die im Bereich der unteren Längskanten von Frontwand und Rückwand befestigt ist.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, die einige bevorzugte Ausführungsformen wie folgt zeigt:

  • Figur 1 Eine Ansicht auf die Frontwand des Behälters mit den Lenkeranschlüssen;
  • Figur 2 eine Draufsicht auf den Behälter;
  • Figur 3 eine Seitenansicht des Behälters in einer ersten Ausführungsform;
  • Figur 4 einen Schnitt IV - IV gemäß Figur 1;
  • Figur 5 eine der Figur 3 ähnliche Ansicht einer anderen Ausführungsform des Behälters;
  • Figur 6 einen Schnitt VI - VI im Bereich der Bodenmulde und
  • Figur 7 eine Teilansicht der Bodenmulde ge­mäß Figur 6.

Der in der Zeichnung wiedergegebene Düngerstreuer weist einen Vorratsbehälter 1 auf, dessen Breite etwa der für den Fahrbetrieb auf Straßen maximal zulässigen Breite ent­spricht. Er besteht aus einem rechteckigen Oberteil 2, an das sich nach unten eine Frontwand 3 und eine Rückwand 4 anschließen, die zu einer Bodenmulde 5 konvergieren. Ferner schließen sich an das rechteckige Teil 2 nach unten Seiten­wände 6 und 7 an, die zunächst konvergieren und im unteren Bereich wieder senkrecht verlaufen. Die Bodenmulde weist an ihren äußeren Enden Auslauföffnungen mit Auslaufschäch­ten 8 auf, unterhalb der Streueinrichtungen9 in Form von Schleuderscheiben angeordnet sind. Innerhalb des Vorrats­behälters 1 und unmittelbar oberhalb der Bodenmulde 5 ist ein Querförderer 10 angeordnet, der den Dünger von der Mitte aus nach außen zu den Ablaufschächten 8, denen im übrigen einstellbare Dosierschieber zugeordnet sind, trans­portiert. Der Querförderer 10 ist beim gezeigten Ausführungs­beispiel als Schnecke ausgebildet, die an ihren Enden in den Seitenwänden 6,7 und im mittleren Bereich in einem Lager 11 abgestützt ist und die zu beiden Seiten dieses Lagers 11 gegensinnige Schneckengänge aufweist. Der Quer­förderer 10 wird von einem außerhalb angeordneten Hydraulik­motor 12 angetrieben.

Der Behälter 1 wird mittels eines Tragrahmens 13 von einem nicht gezeigten Dreipunktgestänge eines Schleppers aufgenommen. Der Tragrahmen 13 besteht aus vorderen senk­rechten Stützen 14,15, die außerhalb des Behälters 1 angeordnet und durch eine obere Strebe 16 und eine untere Strebe 17 miteinander verbunden sind. Die senkrechten Stützen 14,15 weisen in ihrem unteren Bereich die Unter­lenkeranschlüsse 18 auf, während der Oberlenkeranschluß 19 mit der oberen Querstrebe 16 verbunden und in einer Ein­buchtung des Vorratsbehälters angeordnet ist.

Im Bereich der Unterlenkeranschlüsse weist der Tragrahmen sich nach hinten etwa horizontal erstreckende Träger 20 (siehe Fig. 3-5) auf, an denen sich wiederum seitlich erstreckende Konsolen 21 anschließen, die an ihren Enden Schwenkarme 22 aufnehmen. Die Schwenkarme 22 tragen die Schleuderscheiben 9, die mittels der Schwenkarme aus der Betriebslage in eine unwirksame Lage (in Fig.2 strich­punktiert dargestellt) ausgeschwenkt werden können. Auch die Schleuerscheiben 9 sind mittels Hydraulikmotor 23 angetrieben, dessen Versorgungsleitungen 24 in den Schwenk­arm hineingeführt sind.

In den oberen rechteckigen Teil 2 des Behälters 1 ist ein Sieb eingesetzt, das aus zwei herausnehmbaren Seiten­teilen 25, die zu diesem Zweck mit Griffen 26 versehen sind, sowie einem Mittelteil 27 besteht, das beispielsweise als Lochblech ausgebildet ist und an der Frontwand 3 und der Rückwand 4 angeschweißt ist, um diese miteinander zu verbinden.

Der Tragrahmen 3 weist in den in den Figuren 1 bis 4 wiedergegebenen Ausführungsformen sich nach hinten erstre­ckende obere horizontale Träger 28 auf, die sich bis zur Rückwand 4 erstrecken und an deren Enden die Rückwand angeschweißt ist. Ferner weist der Tragrahmen 13 eine Winkelstütze 29 auf, die, wie Fig. 3 und 4 zeigen, im Be­reich der Unterlenkeranschlüsse 18 an den Tragrahmen 13 angeschlossen sind und sich nach hinten und oben erstrecken und mit ihrem oberen Ende im Bereich der Längsmittelebene 30 des Behälters 1 mit den oberen Trägern 28 verbunden sind. Ferner sind an die beiden horizontalen Träger 28 jeweils nach außen reichende Quertraversen-Abschnitte 31 ange­schlossen, die an ihren Enden mit den Seitenwänden 6,7 des Behälters 1 verschweißt sind.

Die beiden Winkelstützen 29 durchsetzen die Frontwand 3 und sind dort mit dieser verschweißt. Sie durchgreifen, wie auch die oberen horizontalen Träger 28 den Behälter-­Innenraum. Auch die Quertraversen-Abschnitte 31 durchsetzen diesen Innenraum.

Das Ausführungsbeispiel gem. Figur 5 unterscheidet sich von dem der Figuren 1 bis 4 dadurch, daß die Winkelstützen 29 bis zur Rückwand 4 durchlaufen und im Bereich der oberen Längskante des rechteckigen Behälterteils 2 enden und dort mit der Rückwand 4 verschweißt sind. Auch hier können zusätzlich die Quertraversen-Abschnitte 31 vorgesehen sein, die dann an den Winkelstützen 29 angeschweißt sind.

In Figur 6 sind der untere Teil der Frontwand 3 und der Rückwand 4 des Behälters 1 sowie die Bodenmulde 5 in vergrößertem Schnitt gezeigt. Die Bodenmulde 5 ist an ihren oberen Rändern mit je einem Flansch 32 versehen. Ebenso sind die Frontwand 3 und die Rückwand 4 an ihren unteren Längskanten mit Flanschen 33 versehen, an denen die Boden­mulde 5 mittels Schrauben 34 lösbar befestigt ist. Während der Behälter aus normalem Baustahl ausgebildet und lackiert sein kann, besteht die Bodenmulde 5 vorzugsweise aus rostfreiem Stahl.

Die Bodenmulde 5 ist in ihrem mittleren Bereich mit zwei nebeneinander liegenden Entleerungsöffnungen 35 versehen, denen ein außen liegender Verschluß 36 zugeordnet ist. Der Verschluß 36 besteht aus einem Blechformteil, das mit hochgebogenen und abgewinkelten Stegen 37 gegen die Außenseite der Bodenmulde 5 anliegt und nach unten abge­bogene Flansche 38 aufweist. Diese werden in der Schließ­lage von federnden Schnellverschlüssen 39 untergriffen, die an der Bodenmulde 5 befestigt sind. Ferner weist der Verschluß eine ebene Platte 40 mit einer Dichtung 41 auf, die mittels der Schnellverschlüsse 39 gegen den Rand der Entleerungsöffnung 35 gedrückt wird und diese während des Betriebs dichtend abschließt.

Beim gezeigten Ausführungsbeispiel weist, wie bereits angedeutet, der Querförderer 10 ein mittiges Stützlager 11 auf. Das Stützlager 11 ist an einer den Behälter im unteren Bereich querenden Konsole 42 mittels einer Formlasche 43 und Schrauben 44 lösbar befestigt. Die Konsole 42 ist an der Frontwand 3 und der Rückwand 4 des Behälters gleich­falls mittels Schrauben 45 lösbar befestigt. Die Frontwand 3 und die Rückwand 4 weisen zu diesem Zweck im Bereich der Konsolen-Auflage Abkantungen auf. Durch die Konsole 42 wird eine zusätzliche Aussteifung des Behälters im Bereich der unteren freien Längskanten von Frontwand 3 und Rück­wand 4 erzielt. Dem gleichen Zweck dienen die durch Ab­kantungen erhaltenen Flansche 33.

Die Bodenmulde 5 bildet mit den Auslaufschächten 8 eine Baueinheit, die nach Lösen der Schrauben 34 leicht und vollständig demontiert und wieder angebaut werden kann.

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