BODENBEARBEITUNGSGERÄT |
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申请号 | EP17172513.8 | 申请日 | 2017-05-23 | 公开(公告)号 | EP3254544A1 | 公开(公告)日 | 2017-12-13 |
申请人 | Industriehof Scherenbostel Heinrich Rodenbostel GmbH; | 发明人 | Fritz, Brockmöller; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät für landwirtschaftliche Maschinen mit einem Träger (10), der ein oberes Ende (11) und ein unteres Ende (20) aufweist, an dem eine auswechselbare Scharspitze (20) aufgesteckt und über zumindest ein Formschlusselement (15) gegen ein Verlagerung entgegen einer Aufsteckrichtung gesichert ist, wobei das Formschlusselement (15) federnd in Richtung einer Sicherungsposition gelagert oder ausgebildet ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät für landwirtschaftliche Maschinen mit einem Träger, der ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist, wobei an dem unteren Ende eine auswechselbare Scharspitze aufgesteckt ist, die über zumindest ein Formschlusselement gegen eine Verlagerung entgegen einer Aufsteckrichtung gesichert ist. Das Bodenbearbeitungsgerät ist insbesondere als Pflugschar, Grubber oder Zinken einer Egge ausgebildet. Bodenbearbeitungsgeräte, wie Pflugschare, Grubber oder Zinken müssen aus einem Werkstoff ausgebildet sein, der ausreichend zäh ist, um bei stoßartigen Belastungen nicht zu brechen. Darüber hinaus muss eine ausreichende Härte vorhanden sein, um dem abrasiven Verschleiß zu widerstehen. Um diesen beiden Anforderungen gerecht zu werden, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, an einem Träger Schneiden oder Scharspitzen aus einem von dem Trägermaterial abweichenden, härteren Werkstoff anzuordnen. Die Die Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Bodenbearbeitungsgerät bereitzustellen, das bei einer vereinfachten werkzeuglosen Montage oder Demontage eine verbesserte Sicherung der Scharspitze an dem Träger gewährleistet. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Bodenbearbeitungsgerät mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Figuren näher erläutert. Das erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsgerät für landwirtschaftliche Maschinen mit einem Träger, der ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist, an dem eine auswechselbare Scharspitze aufgesteckt und über ein Formschlusselement gegen eine Verlagerung entgegen einer Aufsteckrichtung gesichert ist, sieht vor, dass das Formschlusselement federnd in Richtung einer Sicherungsposition gelagert oder ausgebildet ist. Durch das Aufstecken der Scharspitze auf den Träger ist es möglich, eine erste Festlegung der Scharspitze an dem Träger bereitzustellen, so dass eine ausreichende Sicherung der Scharspitze an dem Träger gegen eine ungewollte Verlagerung bereitgestellt wird. Die Steckverbindung ist dabei so ausgebildet, dass sie zweckmäßigerweise eine Aufsteckrichtung aufweist, die in Arbeitsrichtung des Bodenbearbeitungsgerätes orientiert ist oder zumindest senkrecht dazu, so dass während der bestimmungsgemäßen Nutzung des Bodenbearbeitungsgerätes die Scharspitze in Aufsteckrichtung auf den Träger belastet wird. Um ein Entfernen der Scharspitze aus der Aufsteckverbindung entgegen der Aufsteckrichtung zu verhindern, ist erfindungsgemäß eine Formschlusssicherung in Gestalt eines Formschlusselementes vorgesehen, das federnd in Richtung auf eine Sicherungsposition gelagert oder ausgebildet ist, so dass eine werkzeuglose Montage durch einfaches Aufstecken der Scharspitze auf den Träger bis zum Einrasten des federnd gelagerten oder ausgebildeten Formschlusselementes erreicht wird. Ein Trennen entgegen der Aufsteckrichtung ist ebenfalls werkzeuglos möglich, indem eine impulsartige Kraft auf die Scharspitze entgegen der Aufsteckrichtung aufgebracht wird, so dass das Formschlusselement aus der Sicherungsposition in eine Freigabeposition verlagert wird und dadurch die Sicherung aufgehoben wird. Um eine hierzu notwendige Kraftkomponente entgegen der Federrichtung in die Sicherungsposition aufzubringen, kann eine geneigte Anschlagfläche oder Hinterschnitt an dem Träger oder der Scharspitze angeordnet oder ausgebildet sein, die oder der bei Aufbringen eines ausreichend großen Impulses entgegen der Aufsteckrichtung eine ausreichend große Kraftkomponente zum Zurückbewegen des Formschlusselementes erzeugt. Der Träger kann als Leitblech, Schar oder Zinken ausgebildet sein und seinerseits zumindest einen Befestigungsabschnitt aufweisen, so dass der Träger entweder an einem Rahmen oder an einer weiteren Komponente der landwirtschaftlichen Maschine, beispielsweise einer Pflugschar, formschlüssig, beispielsweise über eine Schraubverbindung, festgelegt werden kann. Der Träger ist vergleichsweise flach und bandartig mit einem rechteckigen, trapezartigen oder nicht rotationssymmetrischen Querschnitt ausgebildet sein. Das Formschlusselement kann entweder an dem Träger oder an der Scharspitze angeordnet und ausgebildet sein, bevorzugt ist das Formschlusselement als eine herausgebogene Federzunge aus dem Träger oder der Scharspitze ausgebildet. Da der Träger in der Regel aus einem weniger harten und damit in der Regel weniger spröden Material besteht, wird das Formschlusselement bevorzugt aus dem Träger herausgebogen, nachdem eine entsprechende Federkontur aus dem Grundmaterial des Trägers eingearbeitet, herausgeschnitten oder auf andere Art und Weise herausgebildet wurde. Die Federeigenschaften können über eine Materialbehandlung, beispielsweise gesonderte Härtung, erzielt werden. Die Steckverbindung zwischen der Scharspitze und dem Träger ist bevorzugt als eine Nut mit einer korrespondierend ausgebildeten Feder ausgebildet, wobei die Nut eine Längserstreckung in Aufsteckrichtung der Scharspitze auf den Träger aufweist. Über diese Nut-Feder-Verbindung wird die Scharspitze mit dem Träger formschlüssig verbunden. Dabei kann die Nut eine Kontur oder einen Querschnitt aufweisen, der ein Trennen der Scharspitze von dem Träger senkrecht zu der Aufsteckrichtung von dem Träger weg verhindert. Dazu kann die Nut als eine Schwalbenschanz-Führung, eine T-Führung oder eine C-Führung mit Seitenschenkeln, die an ihren Enden aufeinander zu laufen, ausgebildet sein. Die Feder weist eine korrespondierende Formgebung auf, beispielsweise kann die Feder als Endteil des Träges ausgebildet sein, das heißt, dass die Formgebung des Endteils des Trägers zu der Formgebung der Nut korrespondiert und eine formschlüssige, verdrehsichere und senkrecht zu der Aufsteckrichtung wirkende Trennung der Scharspitze von dem Träger verhindert. Die Nutseitenwände können dabei gradlinig und parallel verlaufen, so dass ein leichtes Aufstecken der Scharspitze auf den Träger erleichtert wird. Die Verriegelung entgegen der Aufsteckrichtung wird dann nicht über einen Kraftschluss durch Verkeilen, sondern über das Formschlusselement realisiert. Zusätzliche kraftschlüssige Komponenten durch eine Formgebung der Nut-Feder-Verbindung können vorgesehen und ergänzend zu dem Formschlusselement ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Nut in der Scharspitze ausgebildet, grundsätzlich kann die Nut auch in dem Träger ausgebildet sein. Das Formschlusselement kann entweder in der Nut oder an der Feder ausgebildet sein, die Feder kann auch durch einen Endabschnitt des Trägers oder der Scharspitze ausgebildet sein. In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Nut in Richtung auf das vorderen Ende sich verjüngend ausgebildet, so dass sich beim Auftreiben der Scharspitze auf den Träger oder das Leitblech die Nut, insbesondere in Gestalt einer Schwalbenschwanzführung, verspannt. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine Feder oder Spitze an dem Träger oder der Scharspitze, je nachdem, wo die Nut ausgebildet ist, ausgebildet oder angeordnet ist, die in Richtung auf das vordere Ende sich verjüngend ausgebildet ist. An der Spitze oder der Feder ist bevorzugt das Formschlusselement angeordnet oder ausgebildet. Bevorzugt weisen die Nut und die Spitze, die zur Befestigung der Scharspitze ineinander geschoben werden, den gleichen oder nahezu den gleichen Keilwinkel auf, so dass nach dem Verbinden der Scharspitze mit dem Träger eine möglichst über die gesamte Einführlänge sich erstreckende Anlage von Nut und Feder ergibt, um eine sichere Verbindung zu gewährleisten. Alternativ ist vorgesehen, dass sich der Träger oder die Feder zur Spitze hin verjüngt und die Nut geradlinig ausgebildet ist, so dass sich der im Bereich des hinteren Endes der Nut verklemmt, z.B. an der rückwärtigen Seite der Scharspitze, so dass der Druck oben auf den Träger zunimmt. Dadurch wird ein Eindringen von Schmutz und dergleichen verhindert. Bei einer Demontage löst sich die Verbindung einfach und schnell. Bevorzugt weist die Scharspitze an der dem Träger abgewandten Seite eine geschlossene Oberfläche auf, so dass auf der Frontseite der Scharspitze, die der Nut gegenüberliegt, eine glatte Oberfläche vorliegt, auf der die Erde oder das bearbeitete Material abgleiten kann. Es werden keine Durchgangslöcher für Befestigungselemente wie Schrauben und dergleichen benötigt, so dass sich Erde und dergleichen nicht festsetzen können. Es liegt eine verschleißfreie Verbindung zwischen dem Träger und der Scharspitze vor, da keine Verbindungselemente in dem Erdfluss bei der Bodenbearbeitung liegen. Weiterhin wird bei einer glatten Oberfläche der Scharspitze weniger Zugkraft und weniger Kraftstoff im Vergleich zu anderen Verbindungen benötigt. Ein Endanschlag, der die Aufsteckbewegung der Scharspitze auf den Träger verhindert, kann sowohl an dem Träger als auch an der Scharspitze ausgebildet sein. An dem Träger oder der Scharspitze ist bevorzugt ein zum Formschlusselement korrespondierender Hinterschnitt ausgebildet, in den das Formschlusselement einrastet und einen Widerstand gegen eine Bewegung entgegen der Aufsteckrichtung bereitstellt. Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Die In der Die Schar 2, das Streichblech 3 und der Träger 10 sind aus einem vergleichsweise weichen und elastischen Metall hergestellt, die Scharspitze 20 aus einem Material, das einen größeren Verschleißwiderstand aufweist, insbesondere aus einem Hartmetall oder einem anderen Hartwerkstoff. Ebenso kann die Scharspitze 20 mit einer verschleißfesten Beschichtung versehen sein. In Einzelheit B der Die Scharspitze 20 mit der Nut 21 weist eine geschlossene Oberseite und eine Nutorientierung in Längserstreckung der Scharspitze 20 auf. An dem der vorderen Ende der Scharspitze 20 gegenüberliegende Ende der Nut 21 ist ein Vorsprung oder Hinterschnitt 23 ausgebildet oder angeordnet, der sich im dargestellten Ausführungsbeispiel quer über die gesamte Nutbreite erstreckt und ausgebildet ist, formschlüssig mit dem Formschlusselement 15 in Eingriff zu treten. Zur Montage wird die Scharspitze 20 auf das vordere Ende oder die Spitze des Trägers 10 aufgeschoben, nachdem der Träger 10 an dem Bodenbearbeitungsgerät montiert wurde. Das vordere Ende des Trägers 10 ist im Vergleich zu dessen hinterem Ende schmaler, die Breite der Scharspitze 20 entspricht der Breite des Trägers 10 am hinteren Ende oder ist etwas breiter. Die Spitze der Träger 10 verjüngt sich in Richtung auf das vordere Ende, eine korrespondierende Verjüngung oder Keilform ist in der Nut 21 der Scharspitze 20 ausgebildet, um die Scharspitze 20 sicher an dem Träger 10 zu halten. In der Durch eine Längenbegrenzung der Nut 21 ist ein Endanschlag 22 ausgebildet, der mit dem Endanschlag 13 an dem Träger in Gestalt der vorderen Spitze zusammenwirkt. Dadurch wird bei der Bearbeitung des Bodens mit dem Bodenbearbeitungsgerät 1 verhindert, dass sich die Scharspitze 20 über ein vorbestimmtes Maß hinaus auf den Träger 10 aufschiebt. Der Endanschlag 22 ist so dimensioniert, dass das Formschlusselement 15 hinter den Hinterschnitt 23 am hinteren Ende der Scharspitze 20 hintergreifen kann und dadurch eine formschlüssige Verriegelung bereitgestellt wird. Durch die Längserstreckung parallele Ausgestaltung der Nutwände kann die Scharspitze 20 einfach und mit einem geringen Kraftaufwand auf den Träger 10 aufgeschoben und dort formschlüssig verriegelt werden. Zum Demontieren wird ein Impuls auf das hintere Ende der Scharspitze 20 ausgeübt, beispielsweise durch einen Hammer, und dadurch die Scharspitze 20 werkzeuglos von dem Träger 10 getrennt. Eine Variante der Erfindung ist in der Eine Variante der Erfindung ist in der |