Bodenbearbeitungsgerät mit Dämpfer

申请号 EP01128137.5 申请日 2001-11-27 公开(公告)号 EP1208730A1 公开(公告)日 2002-05-29
申请人 Wiedenmann GmbH; 发明人 ;
摘要 An ein Zugfahrzeug anzuschließendes und damit über eine Bodenfläche verfahrbar geführtes Bodenbearbeitungsgerät (1) mit im wesentlichen in einer Stoßrichtung angetrieben (4, 5) im Zuge der Fahrbewegung rhytmisch in den Boden einführbaren Einstechwerkzeugen (6) unter Durchstoßung der Bodenfläche, insbesondere Grasnabe, und Schaffung von Bodenöffnungen innerhalb des zu bearbeitenden Bodens, das zum Zwecke des Abbaus schlagartig auftretender Stöße, die den Lauf des Zugfahrzeugs beeinträchtigen, derart ausgestatlter ist, dass in den Anschluss zwischen dem Bodenbearbeitungsgerät (1) und dem Zugfahrzeug wenigstens ein federelastich verformbares Element (15; 17) eingesetzt ist, das die bei Eindringend er Stechwerkzeuge (6) in den Boden auf nicht durchstoßbare und/oder ausweichende Gegenstände (Steine etc.) auftretenten Stoßbelastungen im Übergang auf das Zugfahrzeug dämpft.
权利要求 An ein Zugfahrzeug anzuschließendes und damit über eine Bodenfläche verfahrbar geführtes Bodenbearbeitungsgerät (1) mit im wesentlichen in einer Stoßrichtung angetrieben (4, 5) im Zuge der Fahrbewegung rhythmisch in den Boden einführbaren Einstechwerkzeugen (6) unter Durchstoßung der Bodenfläche, insbesondere Grasnabe, und Schaffung von Bodenöffnungen innerhalb des zu bearbeitenden Bodens,
dadurch gekennzeichnet,
dass in den Anschluss zwischen dem Bodenbearbeitungsgerät (1) und dem Zugfahrzeug wenigstens ein federelastisch verformbares Element (15; 17) eingesetzt ist, das die bei Eindringen der Stechwerkzeuge (6) in den Boden auf nicht durchstoßbare und/oder ausweichende Gegenstände (Steine etc.) auftretenden Stoßbelastungen im Übergang auf das Zugfahrzeug dämpft.
Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verbindung zwischen dem Bodenbearbeitungsgerät (1) und dem Zugfahrzeug als Dreipunktanschluss - zum Zugfahrzeug hin Oberlenker (10) und Unterlenker (11) oder Zugdeichsel - ausgebildet ist und dass das wenigstens eine federelastische Element (15; 17) in dem Druck- oder Zugkraftweg dieses Anschlusses verformbar eingesetzt ist.
Gerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das federelastisch verformbare Element (15; 17) zwischen das Gerätechassis () und das geräteseitige Oberlenker- bzw. Zugdeichsel - Anschlussglied (12) eingeschaltet ist.
Gerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass federelastische verformbare Elemente zwischen das Gerätechassis und die geräteseitigen Unterlenker- bzw. Zugdeichsel - Anschlussglieder eingeschaltet sind.
Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das federelastisch verformbare Element eine Feder, insbesondere Schraubenfeder (15), umfasst.
Gerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubenfeder als Druckfeder (15) ausgebildet und insbesondere von einem Führungsbolzen (14) durchgriffen ist, der gegenüber einem der stirnseitig benachbarten Teile (12, 16) verschiebbar ist.
Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das federelastisch verformbare Element einen Dämpfungskörper umfasst.
Gerät nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass das geräteseitige Oberlenker- bzw. Deichsel- Anschlussglied (12) einerseits über ein bewegliches Portal (19) an dem Chassis (2) direkt gehalten und andererseits über das zwischengeschaltete federelastisch verformbare Element (15) an dem Chassis abgestützt ist.
说明书全文

An ein Zugfahrzeug anzuschließendes und damit über eine Bodenfläche verfahrbar geführtes Bodenbearbeitungsgerät mit im wesentlichen in einer Stoßrichtung in den Boden einführbaren Einstechwerkzeugen (Spoons) unter Durchstoßung der Oberfläche, beispielsweise Grasnabe, des zu bearbeitenden Bodens. Bei bekannten Geräten dieser Art - beispielsweise EP 0 452 449 und WO98/05191 - wird eine Bodenauflockerung vornehmlich mit dem Ziel einer Drainierung erreicht, die sich dadurch auszeichnet, dass die Einstechöffnung des einzelnen Werkzeuges in der Oberfläche bzw. Grasnabe kleiner ist als der in die Tiefe gesehen geschaffene Bodenhohlraum. Wie in den vorgenannten Veröffentlichungen, auf die besonders Bezug genommen wird, dargelegt ist, werden die Einstechwerkzeuge an chassisfest verschwenkbar gelagerten Armen gehalten, die durch einen motorgetriebenen Kurbeltrieb in auf- und abgehende Verschwenkbewegungen versetzt werden. Dabei sind in der Regel mehrere solcher an ihren freien Enden Stechwerkzeuge tragende Arme vorgesehen, deren jeder mehrere Einstechwerkzeuge aufweisen kann. Diese Einstechwerkzeuge können unterschiedliche Längen und Durchmesser aufweisen und sind von daher regelmäßig auswechselbar. Solche Bodenbearbeitungen sind insbesondere bei Sportflächen, vornehmlich Golfplätzen, bedeutsam, bei denen die Oberfläche - Grasnabe - durch die Bearbeitung möglichst wenig "gestört" werden soll. Andere Bodenauflockerungsgeräte etc. arbeiten mit Stachelwalzen, bei denen die durch die Stachel verursachten Eindringöffnungen in die Oberfläche/Grasnabe des bearbeiteten Bodens größer sind als die Öffnungsweite in Richtung der Bodentiefe gesehen.

Je nach Bodenbeschaffenheit unterhalb der Grasnabe und je nach Einstechtiefe der Einstechwerkzeuge in den Boden können diese mehr oder weniger oft auf Steine und dergleichen den Werkzeugdurchtritt verhindernde Gegenstände treffen, die einem Eindrücken tiefer in den Boden Widerstand entgegensetzen, so dass ein schlagartiges Auffangen des in den Boden eindringenden Werkzeugs erfolgt, welche Schlagbelastung sich auf das Bodenbearbeitungsgerät in seiner Gesamtheit auswirkt. Über die Ankupplung an das Zugfahrzeug pflanzt sich dieser Schlag auch in Form eines Drehmomentes weiter, so dass die Fahrzeugbewegung insgesamt unruhig wird.

Mit der Erfindung soll dieser schlagartig beeinträchtigte Lauf des Zugfahrzeuges ruhiger gestaltet werden.

Dazu ist erfindungsgemäß in den Anschluss zwischen dem Bodenbearbeitungsgerät und dem Zugfahrzeug wenigstens ein federelastisch verformbares Element (Puffer) eingesetzt, das die bei Eindringen der Stechwerkzeuge in den Boden auf nicht durchstoßbare und/oder ausweichende Gegenstände (Steine etc.) auftretenden Stoßbelastungen im Übergang auf das Zugfahrzeug dämpft.

In bevorzugter Ausführung ist die Verbindung zwischen dem Bodenbearbeitungsgerät und dem Zugfahrzeug als Dreipunktanschluss - zugfahrzeugseitig Oberlenker und Unterlenker oder Zugdeichsel - ausgebildet und das wenigstens eine federelastische Element ist in den Druck- oder Zugkraftweg dieses Anschlusses verformbar eingesetzt. Bei Einbau des Federelementes in den Oberlenkeranschluss der Dreipunktanhängung dient der Unterlenkeranschluss oder auch Deichselanschluss als Drehpunkt für die von dem abgefangenen Einstechwerkzeug auf das Chassis des Bodenbearbeitungsgerätes ausgeübte Kraftkomponente - Drehmoment, das auf das Federglied wirkt - oder aber das Federglied oder dergleichen Dämpfungseinrichtung wird in entsprechender Umorientierung zur Aufnahme von Zugbelastungen eingesetzt, wobei der Oberlenkeranschluss als Drehpunkt im vorgenannten Sinne wirkt.

Insbesondere ist das federelastisch verformbare Element eine Feder, vor allem eine Schraubenfeder, die wiederum bevorzugt als Druckfeder ausgebildet ist. Die Druckfeder kann grundsätzlich durch eine teleskopartige Umhüllung gegen Ausbrechen geführt sein, vorzugsweise ist sie von einem Führungsbolzen durchgriffen, der gegenüber einem der stirnseitig benachbarten Teile, zwischen denen die Feder wirkend angeordnet ist, verschoben werden kann.

Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Schraubendruckfedern bevorzugt, grundsätzlich sind auch Zugfedern denkbar. Anstelle von solchen Federn können auch Dämpfungskörpern verwendet werden. Schließlich kann man auch solche Federn mit Dämpfungskörper in Form von Scheiben oder dergleichen verbinden, um die Federcharakteristik zu modifizieren und insbesondere Prellerscheinungen zu verringern.

In konstruktiv bevorzugter Ausbildung wird das oberlenkerseitige Anschlussglied des Gerätes einerseits über ein bewegliches Portal an dem Chassis direkt gehalten und andererseits über das zwischengeschaltete federelastisch verformbare Element an dem Chassis abgestützt.

Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist in der anliegenden Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben:

Das Ausführungsbeispiel beruht auf einem Bodenbearbeitungsgerät der eingangs genannten Art und ist insgesamt mit 1 bezeichnet. Es weist ein Chassis 2 auf, das über einen Dreipunktanschluss bzw. eine Dreipunktanhängung mit einem nicht dargestellten Fahrzeug verbunden ist und das sich mit einer Stützwalze 3 gegenüber dem Boden abstützt. An dem Chassis 2 ist ein insgesamt mit 4 bezeichneter Kurbeltrieb gehalten, der über einen nicht dargestellten Gelenkwellen-Zapfwellenanschluss von dem nicht dargestellten Zugfahrzeug aus derart angetrieben wird, dass die an dem Chassis 2 verschwenkbar angelenkten Arme 5 jeweils von einer Kurbelstange des Kurbeltriebes 4 in einer vertikalen in Fahrtrichtung verlaufenden Ebene, auf- und abgehend angetrieben sind. Jeweils am freien Ende dieser Arme sind Einstechwerkzeuge 6 gehalten, die in den befahrenen Boden unter einem vorgegebenen Winkel einstechen, so dass sich Öffnungen zur Auflockerung in dem Boden ergeben. Das vorliegende Beispiel zeigt noch zwischen der Stützwalze 3 und den Einstechwerkzeugen 6 ein Striegelwerkzeug 7 zur Bearbeitung des Bodens wie Filzentfernung etc. Bei 8 ist ein Antriebsgetriebe für den Kurbeltrieb angedeutet und bei 9 eine haubenartige Geräteabdeckung. Im übrigen wird auf die eingangs genannten Druckschriften verwiesen, in denen solche Bodenbearbeitungsgeräte im einzelnen geschildert sind.

Stellen sich den in dem Boden eindringenden Stechwerkzeugen vor Erreichen der größten Einstechtiefe nicht durchstoßbare und nicht verdrängbare Widerstände wie insbesondere Steine entgegen, dann werden die Einstechwerkzeuge schlagartig in ihrer Einstechbewegung abgefangen, wodurch sich eine stoßartige Belastung auf das Chassis 2 ergibt, das somit stoßartig angehoben wird und diesen Stoß über die Dreipunktanhängung an das Zugfahrzeug weitergibt. Um dies zu vermeiden, wird in die über die Dreipunktaufhängung verlaufende Druckkraft oder Zugkraft ein Dämpfungsglied in Form einer Feder oder eines Dämpfungskörpers eingeschaltet, wodurch der dieses Dämpfungsglied nicht enthaltende Lenker der Dreipunktaufhängung jeweils als Drehpunkt für das über die abgefangenen Stechwerkzeuge ausgeübte Drehmoment bildet. Im vorliegenden Falle ist ein solches federelastisches Element als Dämpfungsglied in den geräteseitigen Anschluss für den Oberlenker der Drehpunktaufhängung eingebaut.

In der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel wiedergegeben, das als Dämpfer eine Druckfeder im Bereich des Oberlenkeranschlusses zeigt.

Die von dem nicht dargestellten Zugfahrzeug ausgehenden Anhängeglieder sind hier ein Oberlenker 10 und in der Regel zwei Unterlenker 11. Diese Lenker können auch nach Art von Deichseln ausgebildet sein. Der fahrzeugseitige Oberlenker 10 ist an ein geräteseitiges Oberlenker-Anschlussglied angekoppelt, während die fahrzeugseitigen Unterlenker 11 an geräteseitige Unterlenker-Anschlussglieder 13 angekoppelt sind. Diese Anschlussglieder 13 sind mit dem Chassis 2 verbunden bzw. ein Teil dieses Chassis. Das Oberlenker-Anschlussglied 12 ist mit einem Abstützglied 16 über einen Führungsbolzen 14 teleskopartig verschiebbar verbunden, und zwischen den einander zu gewandten Enden dieser Glieder ist eine Schraubendruckfeder 15 eingesetzt, die von dem Führungsbolzen 14 durchgriffen ist. Dadurch lassen sich die Glieder 12 und 16 in fluchtender Ausrichtung aufeinander gegen die Kraft der Feder 15 verschieben. Die Feder ist über scheibenförmige Unterlagen 17 an den einander zu gewandten Enden der Glieder 12 und 16 jeweilig stirnseitig abgestützt. Eine oder beide dieser scheibenförmigen Unterlagen können als Dämpfungselemente ausgebildet sein. Im übrigen kann anstelle der Schraubendruckfeder 15 insgesamt ein federelastischer Dämpfungskörper anderen Werkstoffes und anderer Formgebung eingesetzt werden. Das Oberlenker-Anschlussglied 12 ist über die Schraubenfeder 15 und das Abstützglied 16 an dessen abgewandtem Ende bei 18 an das Chassis 2 angeschlossen. Des weiteren ist das Oberlenker-Anschlussglied über ein bewegliches Portal 19 bei 20 mit dem Chassis 2 gelenkig verbunden.

Schlägt das Einstechwerkzeug 6 im Zuge des Einstechvorganges auf ein insoweit unverrückbares Hindernis, so wird das weitere Eindringen des Werkzeuges 6 schlagartig verhindert, so dass unter der Wirkung des Kurbeltriebs eine stoßartige Aufwärtsbewegung des Chassis 2 erfolgt, das sich unter dieser Stoßbelastung um den Ankoppelpunkt zwischen den Unterlenkern 11 und den zugehörigen Anschlussgliedern 13 verdreht. Diese Drehbewegung bedingt eine auf das nicht gezeigte Zugfahrzeug bzw. dessen Oberlenker 10 hin gerichtete Bewegung des Abstützgliedes 16, das sich unter Zusammendrücken der Druckfeder 15 und gegebenenfalls der Unterlage 17 auf das Oberlenker-Anschlussglied 12 hin verschiebt. Die sich damit zusammenpressende Feder 15 wirkt als Dämpfungsglied und verhindert, dass bei dieser stoßartigen Verschwenkbewegung des Chassis 2 gegenüber den als Drehpunkt wirkenden Koppelpunkten der Unterlenker 13 der Stoß unvermindert an den Oberlenker und damit das Fahrzeug weitergeleitet wird.

1
Bodenbearbeitungsgerät

2
Chassis

3
Stützwalze

4
Kurbeltrieb

5
Arm - chassisfest verschwenkbar gelagert

6
Einstechwerkzeug(e)

7
Striegel

8
Antriebsgetriebe

9
Abdeckung

10
Oberlenker oder Zugdeichsel

11
Unterlenker (paar) oder Zugdeichsel

12
Oberlenker - Anschlussglied

13
Unterlenker - Anschlussglied

14
führender Bolzen

15
Schraubendruckfeder

16
Abstützglied

17
Dämpfungsunterlage

18
Abstützung an Chassis

19
bewegliches Portal

20
Gelenkabstützung an Chassis

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