Gerät zum Ankuppeln eines Mähwerks oder sonstigen maschinellen Aggregats an den Rüstbock eines Fahrzeugs

申请号 EP91115358.3 申请日 1991-09-11 公开(公告)号 EP0476500A2 公开(公告)日 1992-03-25
申请人 Maschinen-Mohr Inh.: Hermann Mohr; 发明人 Mohr, Hermann;
摘要 Gerät zum Kuppeln eines Mähwerks, insbesondere eines Sichelmähwerks oder sonstigen maschinellen Aggregats, an den Rüstbock (25) eines Nutzfahrzeugs mit einem oder mehreren am Maschinenaggregat ortsfest angebrachten Gelenken (13) zum Verschwenken des Kupplungsgeräts um eine zur Fahrtrichtung schräg- oder quergerichtete Achse und einem oder mehreren derart zwischen dem Maschinenaggregat oder Fahrzeug einerseits und dem Kupplungsgerät andererseits geschalteten Federelementen (10), daß sie dem Verschwenken entgegenwirken.
权利要求 Gerät zum Kuppeln eines Mähwerks, insbesondere eines Sichelmähwerks, oder sonstigen maschinellen Aggregats an den Rüstbock (25) eines Nutzfahrzeugs, gekennzeichnet durch ein oder mehrere am Maschinenaggregat (26) ortsfest angebrachte Gelenke (13; 10,14,15) zum Verschwenken (22) des Kupplungsgeräts (1a,1b) um eine zur Fahrtrichtung schräg- oder quergerichtete Achse (20), und durch ein oder mehrere derart zwischen dem Maschinenaggregat (26) oder Fahrzeug einerseits und dem Kupplungsgerät (1a,1b) andererseits geschaltete Federelemente (10), daß sie dem Verschwenken (22) entgegenwirken.Kupplungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein die Schwenkachse bildendes Verbindungsglied (20), das im Gelenk (13) radial federnd gelagert, insbesondere von einem Gummilager umgeben ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen die Schwenkbewegung (22) und/oder korrespondierende Federelement-Auslenkungen (28) detektierenden Sensor zur Erzeugung eines elektrischen Schaltsignals.Kupplungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei miteinander starr verbundene Schenkel (18,19), welche in ihrem Verbindungsbereich (2) mit einem gemeinsamen Tragelement (4) für den Eingriff am Rüstbock (25) versehen sind, wobei jeweils am Maschinenaggregat (26) das freie Ende des ersten Schenkels (18) über das Gelenk (13) drehbar (22), und das freie Ende des zweiten Schenkels (19) über das Federelement (10) verstellbar angeordnet sind.Kupplungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (10) als hohlzylindrische Gummifeder und/oder Schraubenfeder ausgeführt ist, die an ihrem einen Stirnende mit dem Maschinenaggregat (26) und an ihrem anderen Stirnende mit dem zweiten Schenkel (19) verbunden ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch vom zweiten Schenkel (19) etwa parallel zur Schwenkachse (20) vorspringende Boden- und Seitenwände (7,8,9), welche die Schrauben- oder Gummifeder (10) an ihrer unteren Stirnseite (29) und an ihrem Außenmantel (30) untergreifen und umfassen, wobei ihre obere Stirnseite (31) über eine Schraubverbindung (15,16,17), welche durch die Schrauben- oder Gummifeder (10) und die Bodenwand (9) geführt ist, mit dem Maschinenaggregat (26) verbunden ist.Kupplungsgerät nach einem der Ansprüche 4 - 6, gekennzeichnet durch mehrere separate Schenkelverbunde (1a,1b), die bezüglich einer schräg oder quer zur Schwenkachse (20) verlaufenden Mittelebene (23) symmetrisch angeordnet sind.Kupplungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement als zwei Schenkelverbunde (1a,1b) durchsetzender Verbindungsbolzen (4) ausgeführt ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch ein jeweils an den einander zugewandten Innenseiten gegenüberliegender Schenkelverbunde (1a,1b) anliegendes Distanzstück (24).Kupplungsgerät nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (13) zwischen den jeweils ersten Schenkeln (18) zweier gegenüberliegender Schenkelverbunde (1a,1b) angeordnet, insbesondere als Distanzstück (24) ausgeführt ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (13) eine die Dreh- oder Schwenkachse (20) bildende Schraubverbindung (20) aufweist, welche die beiden ersten Schenkel (18) der gegenüberliegenden Schenkelverbunde (1a,1b) hintergreift.Kupplungsgerät nach Anspruch 5 oder 6 und einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubverbindungen (15,16,17) der Schrauben- oder Gummifedern (10) unterschiedlicher Schenkelverbunde (1a,1b) miteinander verstrebt (14) sind.Kupplungsgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubverbindungen (15,16,17) zweier paarweise symmetrisch angeordneter Schrauben- oder Gummifedern (10) unterschiedlicher Schenkelverbunde (1a,1b) durch eine das Maschinenaggregat untergreifende Stange oder Strebe (14), vorzugsweise parallel zur Schwenkachse (20), verbunden sind.Kupplungsgerät nach einem der Ansprüche 4 - 13, gekennzeichnet durch eine einschenklige Ausführung, bei der der Schenkelverbund (1a,1b) aufgelöst beziehungsweise nur mit dem zweiten Schenkel (19) unter Weglassen des ersten Schenkels oder wenigstens des zugehörigen Gelenks (13,20) ausgebildet ist.Gerät zum Kuppeln eines Mähwerks, insbesondere eines Sichelmähwerks, oder sonstigen maschinellen Aggregats (26) an den Rüstbock (25) eines Nutzfahrzeugs, mit einem ersten Bewegungselement (4, 37), das eine Dreh- oder lineare Verschiebebewegung (36, 39) des Maschinenaggregats relativ zum Fahrzeug-Rüstbock ermöglicht, gegebenenfalls nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 14, gekennzeichnet durch ein zweites, gegenüber dem ersten derart angeordnetes Bewegungselement (10, 33), daß mit deren Betätigung (22, 36, 39, 41) die Relativlage des ersten oder zweiten Bewegungselements (4, 37) gegenüber dem Maschinenaggregat (26) verändert wird.Kupplungsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das zweite Bewegungselement (10, 33) zur Herbeiführung sowohl einer rotatorischen bzw. Dreh- als auch einer Linearverschiebebewegung ausgebildet ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 15 oder 16, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Dämpfer- und/oder Federelemente (10, 33, 43), die mit dem ersten und/oder zweiten Bewegungselement (4, 37, 10, 33) derart- in Wirkungsverbindung stehen, daß sie einer Verstellung (22, 36, 39, 41) des Maschinenaggregats (26) aus einer Ausgangs- oder Normallage entgegenwirken.Kupplungsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Dämpfer- und/oder Federelemente mittels Gummihohlfedern, Blattfedern, Schraubenfedern und/oder Kegelfedern realisiert sind.Kupplungsgerät nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Bewegungselement, insbesondere das zweite Bewegungselement (10, 33), mit einem Dämpfer- und/oder Federelement baulich integriert und/oder einstückig ausgeführt ist.Kupplungsgerät nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungselemente (4, 37, 33) als für den Fahrzeug-Rüstbock (25) und/oder das Maschinenaggregat (26) jeweils ortsfeste Verbindungsglieder ausgeführt sind.Kupplungsgerät nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Bewegungselemente als Linearführung (37) und Biege-, Schwenk- oder Drehgelenk (38) ausgebildet sind und das Biege-, Schwenk- oder Drehgelenk (38) in der Linearführung (37) verschiebbar (39) gelagert ist.Kupplungsgerät nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch eine der Verschiebung (39) des Drehgelenks (38) entgegengeschaltete Druck- und/oder Zugfeder (43, 45).
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Kuppeln eines Mähwerks oder sonstigen maschinellen Aggregats an den Rüstbock eines Nutzfahrzeugs. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Sichelmähwerk, das an den Nutzfahrzeug-Rüstbock, beispielsweise sogenannte Dreipunkt-Aufhängung, mittels eines Kuppelelements anbringbar ist.

Beim Einsatz von Mähwerk-Fahrzeugen zur Landschaftspflege werden während der Fahrt Hindernisse, die im Mähgut verborgen liegen, oft nicht rechtzeitig erkannt. Dann können beim Anfahren des Hindernisses starke Stöße auf das Mähwerk entstehen, die sich auf die Aufhängung und den Rüstbock des Fahrzeuges übertragen. Bei den nicht-elastischen, starren Ankupplungen des Mähwerks an das Fahrzeug können diese Stöße zu Verformungen, Verbiegungen und mithin zu beträchtlichen Schäden führen.

Kuppelgeräte der eingangs genannten Gattung sind aus der US-PS 4 441 306 (Fig. 1) und der DE-OS 36 32 871 (Fig. 2) bekannt. Ferner ist aus der DE-PS 27 49 097 die Zwischenschaltung einer Drehachse bekannt, um die das Anbaugerät gegen den Einfluß einer lediglich auf Zug belastbaren Feder gegenüber einem Schlepper verschwenkbar ist.

Dem gegenüber stellt sich das der Erfindung zugrundeliegende Problem, die Ankopplung von Arbeitsgeräten an ein Nutzfahrzeug derart zu verbessern, daß das Arbeitsgerät sich Bodenunebenheiten besser anpassen und eventuellen Widerständen besser ausweichen kann.

Zur Lösung wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei einem Kupplungsgerät mit den eingangs genannten Merkmalen folgendes vorzusehen:

  • am Maschinenaggregat ein Gelenk ortsfest derart anzubringen, daß das Kupplungsgerät um eine Achse schräg oder quer zur Fahrtrichtung verschwenkbar ist;
  • zwischen dem Maschinenaggregat, insbesondere Mähwerk, oder Fahrzeug einerseits und dem Kupplungsgerät andeererseits ein oder mehrere Federelemente so zu schalten, daß sie einem etwaigen Verschwenken des Kupplungsgeräts um sein Gelenk entgegenwirken.

Durch seine dergestalt angeordnete Anlenkung erhält das Kupplungsgerät einen rotatorischen Freiheitsgrad, der ihm Ausgleichbewegungen beim Anstoßen an ein Hindernis ermöglicht. Indem darüber hinaus diese Ausgleichsbewegungen mit Federkräften gekoppelt sind, werden diese Ausgleichsbewegungen bzw. die Hindernis-Stöße beträchtlich gedämpft, so daß die Gefahr von Beschädigungen des Mähwerks, dessen Gehäuserahmens, dessen Ankupplung bzw. Aufhängung usw. weitgehend vermieden ist.

Die Elastizität und mithin Betriebszuverlässigkeit des Kupplungsgeräts wird noch weiter dadurch gefördert, daß das die Schwenkachse bildende Verbindungsglied im Gelenk radial federnd verstellbar gelagert ist. Eine konkrete Realisierung dieses Gedankens besteht darin, das Verbindungsglied mit einem Gummilager zu umgeben.

In Weiterbildung der Erfindung ist ein Sensor vorgesehen, der die Schwenkbewegungen und/oder korrespondierenden Federelement-Auslenkungen detektiert und damit korrespondierend ein elektrisches Schaltsignal erzeugt. Das Schaltsignal kann beispielsweise mit einem Warngerät, beispielsweise einer Hupe, gekoppelt sein, welches bei Ansteuerung durch das Schaltsignal den Fahrer über das Anstoßen an ein Hindernis informiert. Er kann daraufhin das Fahrzeug sofort stoppen. Konkrete Realisierungsmöglichkeiten dieses Gedankens bestehen darin, einen elektromechanischen Schalter am Gelenk oder am Federelement anzubringen, der durch mechanische Dreh- oder Auslenkbewegungen der genannten Elemente einen elektrischen Kontakt schließt.

Zur konstruktiven Realisierung liegt es im Rahmen der Erfindung, das Kupplungsgerät mit zwei miteinander starr verbundene Schenkel auszubilden, welche in ihrem Verbindungsbereich mit einem gemeinsamen Tragelement für den Eingriff am Rüstbock versehen sind; dabei sind jeweils am Maschinenaggregat das freie Ende des ersten Schenkels über das Gelenk drehbar, und das freie Ende des zweiten Schenkels über das Federelement verstellbar angeordnet. Durch diese etwa V- oder U-förmig verbundenen Schenkel wird sowohl dem Gelenk als auch dem Federelement jeweils ein Angriff- bzw. Wirkungspunkt zugeordnet, woraus der gefedert gedämpfte Schwenkmechanismus im Kupplungsgerät resultiert.

In weiterer Realisierung des genannten Gedankens ist das Federelement als hohlzylindrische Gummifeder und/oder Schraubenfeder ausgeführt, die an ihrem einen Stirnende mit dem Maschinenaggregat, insbesondere Mähwerk, und an ihrem anderen Stirnende mit dem zweiten Schenkel verbunden ist.

Die genannten hohlzylindrischen Gummifedern sind auf dem Markt als sogenannte "Gummihohlfedern" erhältlich. Ihr Einsatz als Federelement für das erfindungsgemäße Kupplungsgerät ist vorliegend deshalb besonders vorteilhaft, weil sie elastisch federnde und dämpfende Eigenschaften mit einem breiten Anwendungsbereich kombinieren. In diesem Zusammenhang besteht eine zweckmäßige Ausbildung der Erfindung darin, zum zweiten Schenkel etwa parallel zur Schwenkachse des Kupplungsgeräts vorspringende Boden- und Seitenwände (Vorder- und Rückwand) vorzusehen, welche die Schrauben- oder Gummifeder an ihrer unteren Stirnseite und an ihrem (zylindrischen) Außenmantel untergreifen bzw. umfassen, wobei die Bodenwand der Stirnseite und die Seitenwände dem Außenmantel zugeordnet sind; die noch verbleibende obere Stirnseite der Schrauben- oder Gummifeder ist vom einen Ende einer Schraubverbindung beaufschlagt, die durch die zylindrischen Innen-Hohlräume der Schrauben- oder Gummifeder und die Bodenwand des zweiten Schenkels geführt und mit dem Maschinenaggregat verbunden ist. Die Seitenwände und die Bodenwand bilden bei dieser Ausführung eine stabile Einfassung und Führung der Federelemente.

Um das Mähwerk oder sonstige maschinelle Aggregat am Rüstbock oder an der Dreipunktaufhängung des Fahrzeugs leicht und stabil anbringen zu können, sind in Weiterbildung der Erfindung mehrere der genannten Schenkelanordnungen - Schenkelverbunde - vorgesehen, die bezüglich einer schräg oder quer zur Schwenkachse verlaufenden (gedachten) Mittelebene symmetrisch angeordnet sind. Dabei kann in besonders vorteilhafter Ausbildung das Tragelement als Verbindungsbolzen ausgeführt, der durch zwei Schenkelverbunde - insbesondere durch deren Scheitelbereiche zweier zusammentreffender Schenkel - geführt ist. Hierdurch wird eine günstige Angriffsmöglichkeit für eine hydraulisch heb- und senkbare Dreipunktaufhängung od. dgl., die das Tragelement hakenartig untergreifen kann, geschaffen.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Haken- oder Gabelelement des Rüstbocks oder der Dreipunktaufhängung am Fahrzeug zwischen zwei Schenkelverbunde am Tragelement angreifen kann. Dem dient eine weitere Ausbildung der Erfindung, nach welcher ein Distanzstück vorgesehen ist, das jeweils an einer der einander zugewandten Innenseiten einander gegenüberliegender Schenkelverbunde anliegt. In dieser Hinsicht besteht nach einer weiteren Erfindungsausbildung die Möglichkeit, daß das Gelenk gleichzeitig als (weiteres) Distanzstück fungiert, indem es zwischen den jeweils ersten Schenkeln zweier gegenüberliegender Schenkelverbunde angeordnet ist. Dabei ist das Gelenk zweckmäßig mit einer Schraubverbindung versehen bzw. durchsetzt, welche die Schwenkachse für das Kupplungsgerät bildet, an seinen Enden jeweils durch eine Bohrung der beiden ersten Schenkel gegenüberliegender Schenkelverbunde geführt ist und so die Schenkelverbunde hintergreift.

Im Zusammenhang mit der oben angenannten Anschraubung der Federelemente, insbesondere der Schrauben- oder Gummifedern, sind die entsprechenden Schraubverbindungen mit Vorteil miteinander verstrebt, so daß ein mechanisch fester und stabiler Zusammenhalt auch von unterschiedlichen Schenkelverbunden gegeben ist. Dies ist insbesondere dadurch realisiert, daß die Schraubverbindungen zweier paarweise symmetrisch angeordneter Schrauben- oder Gummifedern, die zu unterschiedlichen Schenkelverbunden gehören, durch eine das Mähwerk oder Maschinenaggregat untergreifende Stange oder Strebe verbunden sind. M.a.W., diese Stange oder Strebe, die zur Bildung eines gegenüber der Fahrtrichtung stabilisierten Halts vorzugsweise parallel zur Schwenkachse bzw. quer zur Fahrtrichtung verläuft, weist an ihren Enden gleichsam wie Zinken einer Gabel abstehende Stäbe auf, welche die Gummifedern durchsetzen und an ihren freien Enden mit Schraubgewinden für den Eingriff von Muttern versehen sind.

Bei einer im Rahmen der Erfindung liegenden, verallgemeinerten Alternativlösung wird von der eingangs erläuterten, bekannten Aufhängevorrichtung gemäß DE-PS 27 49 097 ausgegangen: Die dortige, einzige Anlenkachse 5 ist gegenüber dem darum verschwenkbaren Anbaugerät radial festgelegt bzw. unverrückbar. Stößt das Anbaugerät auf Bodenunebenheiten oder Hindernisse, werden resultierende Stoßkräfte unmittelbar auf die relativ empfindliche Anlenkachse 5 und insbesondere deren Lagerteile übertragen, was zu deren Beschädigung führen kann. Um in dieser Hinsicht die Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit in konstruktiv einfacher Weise zu erhöhen, wird bei einem Gerät zum Kuppeln eines Mähwerks, insbesondere eines Sichelmähwerks oder sonstigen maschinellen Aggregats an den Rüstbock eines Nutzfahrzeugs, wobei dieses Kupplungsgerät ein erstes Bewegungselement aufweist, das eine Dreh- oder lineare Verschiebebewegung des Maschinenaggregats relativ zum Fahrzeug-Rüstbock ermöglicht, erfindungsgemäß vor- geschlagen, noch ein zweites Bewegungselement vorzusehen, das gegenüber dem ersten derart angeordnet ist, daß mit der Betätigung beider Bewegungselemente die Relativlage des ersten oder zweiten Bewegungselements gegenüber dem Maschinenaggregat verändert wird. Durch die Hinzufügung eines weiteren Bewegungselements wird für das erste Bewegungselement gleichsam ein weiterer, zusätzlicher Freiheitsgrad geschaffen, so daß beispielsweise letzteres sich gegenüber dem angekuppelten Maschinenaggregat verstellen kann, wenn dieses einer Krafteinwirkung durch Bodenunebenheiten oder Hindernisse ausgesetzt ist. Dabei liegt es im Rahmen der Erfindung, daß die Bewegungselemente als Schwenk-, Biege- oder Gelenkstellen, Linearführungen oder auch zur Herbeiführung kombinierter Dreh- und Linearbewegungen ausgeführt sind. So ist mit besonderem Vorteil das zweite, zusätzliche Bewegungselement gleichzeitig als Drehgelenk und Linearführung ausgebildet, so daß für das erste Bewegungselement mehrere, zusätzliche Freiheitsgrade geschaffen werden.

Die Anwendung des allgemeinen Prinzips der genannten Erfindungsalternative auf eine Aufhängevorrichtung nach der Vorveröffentlichung DE-PS 27 49 097 würde bedeuten, daß für die dortige Schwenkachse durch Einfügung eines weiteren Bewegungselements eine zusätzliche Verstellmöglichkeit gegenüber dem Anbaugerät geschaffen wird. So kann das Anbaugerät nicht nur in Umfangsrichtung entsprechend der Schwenkbewegung um die Schwenkachse, sondern auch gegenüber letzterer in radialer Richtung Ausgleichs- und Kompensationsbewegungen beim Stoßen auf eine Bodenunebenheit oder ein Hindernis ausführen. Mit anderen Worten, es wird für das Bewegungselement, im bekannten Ausführungsbeispiel als Aufhänge-Drehachse ausgeführt, ein weiterer Freiheitsgrad derart geschaffen, daß die Lagerkomponenten des Bewegungselements beim Auftreffen auf Hindernissen Ausgleichsbewegungen ermöglichen und mithin im Betrieb geschont werden.

Mit besonderem Vorteil sind ein oder mehrere Dämpfer- und/oder Federelemente vorgesehen, die mit dem ersten und/oder zweiten Bewegungselement derart in Wirkungsverbindung stehen, daß sie einer Verstellung des Maschinenaggregats aus einer Ausgangs- oder Normallage entgegenwirken. Stößt das Maschinenaggregat auf ein externes Hindernis, so werden die von den Bewegungselementen herbeigeführten Bewegungen gedämpft und/oder elastisch umgekehrt und zurückgeführt. Als Konstruktionsteile eignen sich vor allem Gummihohlfedern, Blattfedern, Schraubenfedern und/oder Kegelfedern. Ein weiterer, vorteilhafter Gesichtspunkt ergibt sich dann, wenn das Bewegungselement mit einem Dämpfer und/oder Federelement baulich integriert und/oder einstückig ausgeführt ist. Mit anderen Worten, das Federelement, beispielsweise eine Gummihohlfeder oder eine Schrauben- oder Blattfeder, dient gleichsam zur Realisierung des Bewegungselements und der zugehörigen Freiheitsgrade für das Kupplungsgerät.

Der Vereinfachung der Herstellung sowie der Einsparung von Bauteilen dient es, wenn in Weiterbildung der Erfindung die Bewegungselemente als Verbindungsglieder zum Rüstbock und/oder dem Maschinenaggregat - dort jeweils ortsfest angebracht - ausgeführt sind. Damit können die Bewegungselemente, beispielsweise in Form von Gelenkstellen, gleichsam als Eingriffspunkte zur Befestigung am Maschinenaggregat und/oder Rüstbock des Fahrzeugs dienen.

Nach einer anderen, vorteilhaften Ausbildung ist ein Bewegungselement als Linearführung (translatorisches Bewegungselement) und ein anderes Bewegungselement als Schwenk-, Biege- oder Drehstelle oder Drehgelenk (rotatorisches Bewegungselement) ausgebildet, wobei letzteres in der Linearführung verschiebbar gelagert ist. Beispielsweise kann die Linearführung ortsfest im Rüstbock ausgebildet sein, während das Drehgelenk ortsfest an dem anzukuppelnden Maschinenaggregat angebracht ist. Stößt letzteres auf externe Hindernisse, beispielsweise Bodenunebenheiten, müssen aufgrund des zweiten rotatorischen Bewegungselements, z.B. in Form des Drehgelenks, die Lagerkomponenten der Linear- führung die übertragenen Kräfte nicht voll aufnehmen; diese werden vielmehr durch Ausweich-Schwenkbewegungen des Maschinenaggregats um das Drehgelenk teilweise kompensiert. Die Kompensation läßt sich noch weiter dadurch fördern, daß eine Druck- oder Zugfeder vorgesehen ist, die einer Hin- und Herverschiebung des Drehgelenks oder der Drehstelle entgegengeschaltet ist.

Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Darin zeigen jeweils schematisch

Fig. 1
eine Vorderansicht auf ein erfindungsgemäßes Kupplungsgerät etwa entgegen der Fahrtrichtung,

Fig. 2
eine Seitenansicht etwa gemäß der Richtung II in Fig. 1,

Fig. 3
eine Draufsicht etwa gemäß Richtung III in Fig. 1 oder 2,

Fig. 4 - 6
den Fig. 1 - 3 entsprechende Ansichten, wobei die (an sich) nicht sichtbaren Linien gestrichelt gezeichnet sind,

Fig. 7 u. 8
in jeweils schematischer Seitenansicht die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Kupplungsgeräts,

Fig. 9 - 11
den Fig. 5, 7 und 8 entsprechende Darstellungen eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kupplungsgerät und

Fig. 12 und 13
jeweils eine schematische Darstellung entsprechend Fig. 7 weiterer Ausführungsbeispiele der Erfindung.

Gemäß Fig. 1 weist das Kupplungsgerät zwei voneinander beabstandete Schenkelverbunde 1a, 1b (in der Ansicht rechts bzw. links) auf. In deren oberen Scheitelbereichen 2 sind jeweils Bohrungen 3 ausgebildet, durch die ein gemeinsamer, als Tragelement und Gelenkstelle dienender Verbindungsbolzen 4 führt. Dieser ist an seinem einen Ende (rechts) mit einem Griffring 5 und an seinem anderen Ende (links) mit einer Verriegelungseinrichtung 6 mit quer verlaufendem Verriegelungsstift versehen. Von den Schenkelverbunden 1a, 1b stehen jeweils eine Vorderwand 8 und eine demgegenüber höhere Rückwand 7 quer zur (senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden) Fahrtrichtung nach außen ab. Zwischen jeder Vorder- und Rückwand 8, 7 ist auf einer dazwischen befindlichen Bodenwand 9 eine Gummihohlfeder 10 mit etwa zylindrischer Grundform eingesetzt (vgl. auch Fig. 2 u. 3). An seinem Vorderrand ist jeder Schenkelverbund 1a, 1b L-förmig nach außen gebogen, wobei der kürzere L-Schenkel einen Vorderschurz 11 bildet. Der Vorderschurz 11 ist unten gegenüber der Rückwand 7 oder der Vorderwand 8 um eine Stecke 12 verkürzt, um eine schwenkbare Anlenkung des Kupplungsgeräts über das Gelenk 13 zu gewährleisten. Das Gelenk 13 ist zwischen den Schenkelverbunden 1a, 1b jeweils in deren unteren Bereichen - gleichsam ein Distanzstück bildend - eingesetzt. Ferner ist aus Fig. 1 noch eine (senkrecht zur Fahrtrichtung) verlaufende Querstrebe 14 ersichtlich, von deren beiden Endbereichen jeweils eine Zinke 15 senkrecht nach oben vorspringt.

Gemäß Fig. 2 durchsetzt die Zinke 15 die Gummihohlfeder 10 etwa längs deren Mittelachse und weist an ihrem aus der Gummihohlfeder 10 herausstehende Ende 15a eine Mutter 16 auf, die mit dem (nicht sichtbaren) Schraubgewinde des Zinkenendes 15a kämmt. Zwischen der oberen Stirnfläche der Gummihohlfeder 10 und der Unterseite der Mutter 16 ist eine Beilagscheibe 17 eingeklemmt, mittels welcher die Gummihohlfeder 10 nach unten (vor-)gespannt werden kann. In Fig. 2 ist der gemäß Fig. 1 linke Schenkelverbund 1b sichtbar: Er besteht aus einem ersten Schenkel 18 und einem damit im Scheitelbereich 2 starr verbundenen zweiten, breiteren Schenkel 19. An der in Fig. 2 nicht sichtbaren Breitseite des ersten schmäleren Schenkels 18 liegt das Gelenk 13 an, dessen Dreh- oder Schwenkachse mittels einer Schraubverbindung 20 gebildet ist, welche den ersten Schenkel 18 über eine Bohrung durchsetzt und mittels einer Schraubenmutter 21 hintergreift. So ist für den ersten Schenkel eine Anlenkung zum Verschwenken 22 um die Schraubverbindung 20 gebildet (vgl. auch Fig. 7 u.8.).

Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß das Kupplungsgerät bzw. deren beide Schenkelverbunde 1a, 1b bezüglich einer gedachten Mittel-ebene 23, die senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 3 verläuft, symmetrisch ausgebildet bzw. angeordnet ist. Zur Stabilisierung dieser Anordnung ist zwischen den jeweils zweiten Schenkeln 19 jedes Schenkelverbundes 1a, 1b ein Distanzstück 24 eingesetzt, welches einen der axialen Längserstreckung des Gelenks 13 entsprechenden Abstand zwischen den Schenkelverbunden gewährleistet.

In den Fig. 4 - 6 ist das Kupplungsgerät aus Fig. 1 - 3 noch weiter dadurch verdeutlicht, daß die bei der jeweiligen Ansicht (Vorder-, Seitenansicht, Draufsicht) dem menschlichen Auge nicht sichtbaren Linien gestrichelt gezeichnet sind. Zur Erleichterung des Verständnisses sind einige anhand der Fig. 1 - 3 erläuterten Teile noch mit denselben Bezugszeichen versehen.

Die Wirkungsweise dieses beispielhaften Kupplungsgeräts sei anhand der Fig. 7 u. 8, die jeweils dieselbe Seitenansicht bei unterschiedlicher Krafteinwirkung zeigen, noch näher erläutert: Das Kupplungsgerät ist über seinen Verbindungsbolzen 4 in einem schematisch angedeuteten Rüstbock 25 eines nicht gezeichneten Fahrzeugs eingehängt und angelenkt. Ferner ist das Kupplungsgerät mit dem Rahmenteil 26 eines Maschinenaggregats oder Mähwerks (nicht gezeichnet) verbunden. Einerseits erfolgt die Verbindung über das Gelenk 13, dessen das Achslagergehäuse tragender Gelenkfuß 27 auf der Oberfläche des Rahmenteils 26 ortsfest fixiert ist. Zum anderen ist das Rahmenteil zwischen der Unterseite der Bodenwand 9 des Schenkelverbundes 1b bzw. des zweiten Schenkels 19 und der Querstrebe 14 angeordnet, wobei deren Zinken 15 durch eine Bohrung im Rahmenteil 26 geführt ist. Durch Anziehen der Schraubenmutter 16 am oberen Ende 15a des Zinkens wird - unter Vorspannung bzw. Zusammendrücken der Hohlfeder 10 - das Rahmenteil 26 zwischen der Gabelanordnung 14, 15 und der Unterseite der Bodenwand 9 eingeklemmt. Stößt während des Fahrbetriebs das Rahmenteil 26 auf ein Hindernis, ist es einer der Fahrtrichtung entgegengesetzten Kraft K ausgesetzt. Der Rüstbock 25 reagiert mit einer entsprechenden Gegenkraft, welche am Verbindungsbolzen 4 angreift. Aufgrund der Anlenkung um die Gelenkachse 20 wird dem Schenkelverbund 1b eine Schwenkbewegung 22 um die Gelenkachse 20 erteilt, wobei der zweite Schenkel 19 vom Rahmenteil 26 wegbewegt bzw. hochgeschwenkt wird. Dabei drückt die Bodenwand 9 von unten auf die Hohlfeder 10, während die Rückwand 7 von der Seite auf die Mantelfläche der Gummihohlfeder 10 gepreßt wird. Die resultierende Verformung der Gummihohlfeder 10 und das den Stoß bzw. die Kraft K ausgleichende Abheben 28 der Bodenwand 9 ist leicht aus einem Vergleich der Fig. 7 und 8 erkennbar. Dabei wird der Vorteil erzielt, daß das Rahmenteil und somit das zugehörige Maschinenaggregat in ihrer Lage wesentlich unverändert bleiben. Die Kraft bzw. der Stoß K wird durch die Gummihohlfeder 10 gleichsam gepuffert und aufgrund der ausgleichenden Abhebbewegung 28 treten keine bleibenden Verformungen im Kupplungsgerät auf.

Ein weiterer Vorteil besteht in der leichten Wartbarkeit: Das Kupplungsgerät kann bei Verschleiß durch Lösen der Verschraubungen 20, 21 bzw. 15, 16, 17 ohne weiteres entfernt und ausgetauscht werden.

Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt:

So kann das Achslagergehäuse mit einer Gummiwandung versehen sein, die den zylindrischen Hohlraum für die Schraubverbindung begrenzt. Hierdurch wird neben der erörterten Schwenkbewegung 22 auch eine gegenüber der Schwenkachse 20 radiale Verstellbewegung ermöglicht, was einen weiteren Ausgleichsspielraum für externe Kräfte bzw. Stöße K ergibt.

Eine im Rahmen der Erfindung liegende, vereinfachte Ausführung besteht gemäß Fig. 9 - 11 darin, beim ersten Schenkel das daran angebrachte Gelenk 13 wegzulassen. Bereits die Gummihohlfeder 10 allein kann ausreichende Ausgleichbewegungen (Verschwenkung 22, Abheben 28) grundsätzlich in ausreichendem Umfang ermöglichen. Im gezeichneten Beispiel dient der erste Schenkel 18 als Anschlagteil mit dem Rahmenteil 26 des Maschinenaggregats zugewandter Anschlagfläche 32 und möglicherweise auch als Trag- und Montagegriff. Zu diesem Zweck ist der Schenkel 18 gegenüber dem zweiten Schenkel 19 in seiner Länge verkürzt, so daß bei Auslenkung um die Gummihohlfeder 10 als kombinierte Gelenk- und Verschiebestelle noch ein ausreichend freier Spielraum zwischen dem Rahmenteil 26 und der Schenkelanschlagfläche 32 zur Verfügung steht. Ein derart vereinfachtes Kuppelelement ist vor allem zum Einsatz bzw. zur Aufhängung von Sichelmähwerken denkbar.

Gemäß Fig. 12 sind Rückwand, Vorderwand und Bodenwand 7, 8, 9 weggelassen sowie die Gummihohlfeder 10 durch eine Blattfeder 33 ersetzt. Diese stellt kombiniert eine federnd gedämpfte Gelenk-, Verschiebe- und Verbindungsstelle zwischen dem Rahmenteil 26 eines Maschinenaggregats und dem Fahrzeug-Rüstbock 25 dar. Die Blattfeder 33 besitzt noch eine obere Erweiterung 34, die über eine hakenartige Biegung 35 an dem Verbindungsbolzen 4 des Rüstbocks 25 gelenkig aufgehängt ist. Stößt das Maschinenaggregat bzw. dessen Rahmenteil 26 auf externe Hindernisse, wird einerseits die Blattfeder 33 entsprechend verbogen und zusätzlich eine Verschwenkung 36 um den Verbindungsbolzen 4 herbeigeführt. Dadurch kann sich der Verbindungsbolzen 4 als Gelenkstelle bzw. Bewegungs- element gegenüber dem Maschinenaggregat bzw. Rahmenteil 26 auch radial verschieben und so Stoßkräfte K auf das Rahmenteil 26 besser kompensieren.

Gemäß Fig. 13 ist im Fahrzeug-Rüstbock 25 eine horizontal verlaufende Linearführung 37 ausgebildet (schematisch dargestellt). In dieser Linearführung ist eine Biege- oder Gelenkstelle 38 in waagrechter Verschieberichtung 39 hin- und herbewegbar gelagert. Um die Biege- oder Gelenkstelle 38 kann einem Tragbügel 40, der mit dem Maschinenaggregat-Rahmenteil 26 ortsfest verbunden ist, eine Schwenkbewegung 41 erteilt werden, wenn aufgrund externer Hindernisse eine Stoßkraft K auf das Rahmenteil 26 wirkt. Um einen Zapfen 42 der Biege- oder Gelenkstelle 38 ist das Ende einer schraubenförmigen Zugfeder 43 eingehängt. Deren anderes, entgegengesetztes Ende ist an einem ortsfesten Vorsprung 44 des Fahrzeug-Rüstbocks 25 eingehängt. Bei Auftreten einer Stoßkraft K wird dem Tragbügel 40 mit dem daran befestigten Rahmenteil 26 eine Schwenkbewegung 41 um die Biege- oder Gelenkstelle 38 bzw. Zapfen 42 erteilt; gleichzeitig wird dem Tragbügel bzw. der Gelenkstelle eine Verschiebebewegung 39 aufgezwungen, so daß das Maschinenaggregat 26 seine Relativlage gegenüber dem Fahrzeug-Rüstbock 25 nicht nur rotatorisch, sondern auch translatorisch verändert. Mit anderen Worten, die als Bewegungselement dienende Linearführung 37 verändert ihre Relativlage gegenüber dem Maschinenaggregat 26 bzw. die Gelenkstelle 38 ihre Relativlage gegenüber dem Rüstbock 25. Durch diese Kombination von rotatorischer und translatorischer Ausgleichsbewegung werden die Lager- komponenten sowohl der Linearführung 37 als auch der Gelenkstelle 38 bei Auftreten einer externen Stoßkraft K vor schädlichen Belastungen weitgehend geschont. Das Federelement 43 wirkt dabei der Verschiebebewegung 39 entgegen und dämpft so die Stoßkraft K; gleichzeitig kann sie für eine Umkehrung der Verschieberichtung 39 bzw. Rückstellung des Tragbügels 40 mit Gelenkstelle 38 in die Ausgangslage sorgen. Die Rückstellung und Stoßkompensation läßt sich noch zusätzlich durch eine (schematisch angedeutete) Druckfeder 45 fördern, die entsprechend der Zugfeder 43, jedoch auf der entgegengesetzten Seite, eingebaut ist.

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