Landwirtschaftliches Anbaugerät

申请号 EP85104123.6 申请日 1985-04-04 公开(公告)号 EP0161466A1 公开(公告)日 1985-11-21
申请人 H. Niemeyer Söhne GmbH & Co. KG; 发明人 Ungruh, Josef; Tebbenhoff, Hermann, Dipl.-Ing.;
摘要 Das landwirtschaftliche Anbaugerät (1), insbesondere Mähwerk, umfaßt ein Dreipunkttragwerk (2), einen mit diesem zumindest um eine Hochachse (7) schwenkbar verbundenen Maschinenträger (6) und eine am Tragwerk (2) einerseits und am Maschinenträger (6) andererseits über Anschlußgelenke (13, 14) angreifende Verriegelungsvorrichtung (12), die den Maschinenträger (6) wahlweise in einer Quer- oder in einer Längsausrichtung zu einem Schlepper fixiert und eine Zugstrebe (17) sowie einen mit Rastbohrungen (20, 21) zusammenwirkenden Riegelbolzen (22) umfaßt. Die Zugstrebe (17) ist mehrteilig ausgebildet und durch Ausziehen längenveränderbar. Ein erstes Strebenteil (18) weist dabei die Rastbohrungen (20, 21) und ein zweites Strebenteil (19) einen ausrückbaren Schnappriegelbolzen (22) auf. Die Verriegelungsvorrichtung (12) umfaßt ferner eine Rastvorrichtung (26) als Überlastsicherung.
权利要求 1. Landwirtschaftliches Anbaugerät, insbesondere Mähwerk, mit einem Dreipunkttragwerk, einem mit diesem zumindest um eine Hochachse schwenkbar verbundenen Maschinenträger und einer am Tragwerk einerseits und am Maschinenträger andererseits über Anschlußgelenke angreifenden Verriegelungsvorrichtung, die den Maschinenträger wahlweise in einer Quer- oder in einer Längsausrichtung zum Schlepper fixiert und eine Zugstrebe sowie einen mit Rastbohrungen zusammenwirkenden Riegelbolzen umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstrebe (17) mehrteilig ausgebildet und durch Ausziehen längenveränderbar ist, daß ein erstes Strebenteil (18) die Rastbohrungen (20,21) und ein zweites Strebenteil (19) einen ausrückbaren Schnappriegelbolzen (22) aufweist und daß die Verriegelungsvorrichtung eine Rastvorrichtung (26) als Uberlastsicherung umfaßt.2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstrebe (17) als Teleskoprohr ausgebildet ist, dessen Innenrohr (18) die Rastbohrungen (20,21) aufweist und dessen Außenrohr (19) dem Schnappriegelbolzen (22) zugeordnet ist.3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnappriegelbolzen (22) gegen die Wirkung einer Druckfeder (24) verschieblich und mittels eines fernbetätigbaren Auslösehebels (25) od.dgl. ausrückbar auf dem Außenrohr (19) abgestützt ist.4. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das am Tragwerk (2) erste Strebenteil (18) mittels eines Kugelgelenks (12) angreift.5. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Strebenteil (19) über ein Doppelgelenk (14) am Maschinenträger (6) abgestützt ist, das eine Hochachse (15) und eine diese senkrecht schneidende Querachse (16) als Gelenkachsen aufweist.6. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Strebenteil (19) in einem über das Doppelgelenk (14) am Maschinenträger (6) abgestützten Käfig (27) verschieblich gelagert und gegen Verschiebebewegungen durch die Rastvorrichtung (26r gesichert ist.7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorrichtung (26) zwei je durch eine Druckfeder (36) belastete, in Rastkerben (34) auf der Außenseite des Käfigs (27) eingreifende, dem zweiten Strebenteil (19) mitbeweglich zügeordnete Federrastbolzen (35) umfaßt.8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Federrastbolzen (35).einander diametral zur Längsmittelachse (33) des zweiten Strebenteils (19) gegenüberliegen, jeweils in einem ihre Druckfeder (36) aufnehmende Gehäuse (37) abgestützt sind.9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse (37) der Rastvorrichtung (26) mit dem zweiten Strebenteil (19) fest verbunden sind und der Käfig (27) zwei einander gegenüberliegende, die Gehäuse untergreifende Seitenschienen (28) aufweist, in deren Außenseite Rastkerben (34) für die Federrastbolzen (35).vorgesehen sind.10. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Mittelachsen (39) der Gehäuse (37) der Rastvorrichtung (26) parallel zur Querachse (16) des Doppelgelenkes (14) ausgerichtet ist.11. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfedern (36) für die Federrastbolzen (35) durch je eine das Außenende der Gehäuse (37) verschließende Stellschrauben (40) in ihrer Druckvorspannung veränderbar sind.12. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Gehäuse (37) ein Schmiernippel (41) zugeordnet ist.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein landwirtschaftliches Anbaugerät in einer Ausbildung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Bei bekannten Geräten dieser Art ist die Zugstrebe einteilig ausgebildet, an ihrem dem Tragwerk zugewandten Ende mit einer Querbohrung versehen und mittels eines von Hand umsetzbaren Steckbolzens in Rastbohrungen am Tragwerk festlegbar . Soll das Anbaugerät z.B. aus seiner Arbeitsstellung in Seitenauslage zum Schlepper in eine Transportstellung hinter dem Schlepper oder umgekehrt überführt werden, so muß der Schlepperfahrer nach Verlassen des Schleppers den Querstecker entfernen, das Gerät um die Hochachse am Tragwerk in seine neue Lage verschwenken und anschließend die Zugstrebe am Tragwerk. in einer anderen, passenden Rastbohrung wieder festlegen. Derartige Arbeiten sind zeitaufwendig, umständlich und insbesondere nicht ungefährlich, weil sich der Schlepperfahrer beim Hantieren im Schwenkbereich des ausgehobenen Anbaugerätes befindet.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Anbaugerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art zu: schaffen, das leicht, einfach und gefahrlos von einer Arbeitsstellung in eine Transportstellung und umgekehrt umstellbar ist und bei baulich einfacher Gestaltung zugleich eine überlastsicherung aufweist.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Unteransprüche 2 bis 12 verwiesen.

Zum Umstellen des Anbaugerätes aus einer seiner Stellungen in die andere genügt ein durch Fernbedienung auch vom Schleppersitz aus mögliches Ausrücken des Schnappriegelbolzens, wonach bei durch die Dreipunkthydraulik des Schleppers ausgehobenem Gerät dieses einfach und gefahrlos von Hand in die gewünschte andere Stellung überführt werden kann, bei deren Erreichen eine selbsttätigte Verriegelung stattfindet. Statt dessen kann das Verschwenken des Anbaugerätes, sofern es auf dem Boden ruht, auch durch Verfahrbewegungen des Schleppers herbeigeführt werden. Die Verriegelungsvorrichtung bildet dabei eine in sich geschlossene Baugruppe, die zugleich eine Uberlastsicherung in Gestalt einer Rastvorrichtung umfaßt und einfach, auch nachträglich, mit dem Tragwerk einerseits und dem Maschinenträger andererseits verbindbar ist.

Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung ist in der Zeichnung näher veranschaulicht. In der Zeichnung zeigen:

  • Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein als Mähwerk ausgebildetes Anbaugerät in Arbeitsstellung,
  • Fig. 2 eine Draufsicht ähnlich Fig. 1 zur Veranschaulichung des Anbaugerätes in Transportstellung,
  • Fig. 3 eine Draufsicht ähnlich Fig. 1 zur Veranschaulichung des Anbaugerätes in einer durch Ansprechen der Überlastsicherung eintretenden Zwischenstellung,
  • Fig. 4 eine Schnittdarstellung des Gerätes gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1,
  • Fig. 5 eine vereinfachte Seitenansicht der Verriegelungsvorrichtung in Einzeldarstellung zur Veranschaulichung ihrer Teile in der Arbeitsstellung des Gerätes gemäß Fig. 1,
  • Fig. 6 einen Horizontalschnitt durch die Verriegelungsvorrichtung gemäß Fig. 5,
  • Fig. 7 eine Darstellung ähnlich Fig. 5 zur Veranschaulichung der Teile der Verriegelungsvorrichtung in der Zwischenstellung gemäß Fig. 3,
  • Fig. 8 einen Horizontalschnitt durch die Verriegelungsvorrichtung gemäß Fig. 7,
  • Fig. 9 eine Darstellung ähnlich Fig. 5 zur Veranschaulichung der Teile der Verriegelungsvorrichtung in der Transportstellung des Anbaugerätes gemäß Fig. 2,
  • Fig. 10 einen Horizontalschnitt durch die Verriegelungsvorrichtung gemäß Fig. 9,
  • Fig. 11 einen Schnitt durch die Verriegelungsvorrichtung nach der Linie XI-XI in Fig. 5, und
  • Fig. 12 einen Schnitt durch die Verriegelungsvorrichtung nach der Linie XII-XII in Fig. 5.

Die Fig. 1 bis 3 veranschaulichen ein landwirtschaftliches Anbaugerät 1, das als Mähwerk ausgebildet ist, jedoch auch irgendeinen anders gestalteten Funktionsteil besitzen,kann. Das Gerät 1 umfaßt ein Dreipunkttragwerk 2, das mit Anschlußpunkten 3,4 für eine Verbindung mit der Dreipunkthydraulik eines nicht dargestellten landwirtschaftlichen Schleppers versehen ist. Die Schlepperfahrtrichtung veranschaulichen jeweils die Pfeile 5.

An der in Fahrtrichtung 5 rückwärtigen Seite ist das Tragwerk 2 mit einem Maschinenträger 6 gelenkig verbunden, der bei dem dargestellten Beispiel um eine Hochachse 7 sowie weiterhin um eine horizontale, die Hochachse 7 senkrecht schneidende Klappachse 8 schwenkbar ist. Der Maschinenträger 6 bildet bei dem dargestellten Gerätebeispiel einen Zwischenträgerbalken, an dessen Ende ein Hauptgeräteträgerbalken 9 um eine horizontale, zur Klappachse 8 parallele Achse 10 schwenkbar angelenkt ist. Kreiselmähwerkzeuge sind bei 11 durch ihre Arbeitskreise angedeutet.

Zur Fixierung des Maschinenträgers 6 in einer Querausrichtung zur Schlepperfahrtrichtung 5, in der das Gerät 1 seine Arbeitsstellung in Seitenauslage zum Schlepper gemäß Fig. 1 einnimmt, ist eine Verriegelungsvorrichtung 12 vorgesehen, die über Anschlußgelenke 13 am Tragwerk einerseits und 14 am Maschinenträger 6 andererseits angreift. Diese Verriegelungsvorrichtung 12 dient zugleich dazu, den Maschinenträger 6 auch in einer Längsausrichtung zur Schlepperfahrtrichtung 5 zu fixieren, in der gemäß Fig. 2 das Gerät 1 eine TransportstellunghinterdanSchlepper einnimmt. Schließlich dient die Verriegelungsvorrichtung 12 auch noch als Uberlastsicherung, die dem Gerät 1 z.B. bei Anfahren eines Hindernisses H Gelegenheit gibt, in eine Zwischenstellung auszuweichen, wie sie beispielsweise in Fig. 3 veranschaulicht ist.

Wie der Fig. 4 näher entnommen werden kann, ist die Verriegelungsvorrichtung 12 am Tragwerk 2 über ein Kugelgelenk 13 und am Maschinenträger 6 über ein.Doppelgelenk 14 angeschlossen, wobei das Doppelgelenk 14 eine Hochachse 15 und eine diese senkrecht schneidende Querachse 16 als Gelenkachsen aufweist. Dies ermöglicht es dem Maschinenträger 6, in Arbeitsstellung nach Bedarf um die Achse 8 Schwenkbewegungen auszuführen, ohne durch die Verriegelungsvorrichtung 12 dabei behindert zu werden. Ferner kann die Verriegelungsvorrichtung 12 jene Lageveränderungen vornehmen; die beim Umstellen aus der Arbeitstellung gemäß Fig. 1 in die Transportstellung gemäß Fig. 2 bzw. beim Übergang in eine Zwischenstellung gemäß Fig. 3 notwendig sind.

Wie den Fig. 5 bis 12 näher entnommen werden kann, umfaßt die Verriegelungsvorrichtung 12 eine Zugstrebe 17, die bei dem dargestellten Beispiel als Teleskoprohr ausgebildet ist und ein Innenrohr 18, welche als erstes Strebenteil bei 13 am Tragwerk 2 angreift, und ein Außenrohr 19 umfaßt, das als zweites Strebenteil über das Doppelgelenk 14 am Maschinenträger 6 abgestützt ist.

Das Innenrohr 18 ist mit Rastbohrungen 20,21 versehen, und das Außenrohr 19 trägt im Bereich seines vorderen Endes einen ausrückbaren Schnappriegelbolzen 22, der in einem Trägerstück 23 gegen die Wirkung einer Druckfeder 24 verschieblich und mittels eines z.B. durch ein Zugseil fernbetätigbaren Auslösehebels 25 od.dgl. ausrückbar auf dem Außenrohr 19 abgestützt ist. Der Schnappriegelbolzen 22 durchgreift Durchgangsbohrungen im Außenrohr 19 und in Arbeitsstellung des Gerätes 1 die Rastbohrung 20 bzw. in Transportstellung des Gerätes 1 die Rastbohrung 21 im Innenrohr 18.

Die Verriegelungsvorrichtung 12 umfaßt ferner eine Rastvorrichtung 26 als Uberlastsicherung, auf die des näheren weiter unten noch eingegangen wird.

Befindet sich die Verriegelungsvorrichtung 12 zur Fixierung des Gerätes 1 in seiner Arbeitsstellung gemäß Fig. 1 in der Stellung seiner Teile gemäß Fig. 5 und 6, so genügt es..für ein.Umstellen in die Transportstellung gemäß Fig. 9 und 10, den Schnappriegelbolzen 22 aus seiner Einraststellung in der Rastbohrung 20 zu lösen, wonach das Gerät von Hand oder durch Verfahrbewegungen des Schleppers in seine Transportstellung um die Hochachse 7 verschwenkbar ist. Bei Erreichen dieser Transportstellung fällt der Schnappriegelbolzen 22 durch die Druckwirkung seiner Druckfeder 24 dann selbsttätig in die Rastbohrung 21 ein, womit das Gerät 1 in seiner Transportstellung gesichert ist. In gleicher Weise erfolgt die umgekehrte Umstellung des Gerätes 1 aus der Transportstellung in die Arbeitsstellung.

Das Außenrohr 19 ist in einem über das Doppelgelenk 14 am Maschinenträger 6 abgestütztenKäfig 27 verschieblich gelagert und dabei gegen Verschiebebewegungen durch die Rastvorrichtung 26 gesichert. Der Käfig 27 umfaßt im wesentlichen zwei Seitenschienen 28, welche sich entlang dem Außenrohr 19 erstrecken, ober- bzw. unterseitig durch Zwischenverbindungsstücke 29 im Bereich ihrer vorderen und rückwärtigen Enden verbunden sind und zwischen sich das Außenrohr 19 führend aufnehmen. Der Käfig 27 ist über das Doppelgelenk 14 am Maschinenträger 6 abgestützt, und zwar mittels einer Gabel 30, die als Ganzes um die Hochachse 15 drehbar ist und mittels_Gelenkbolzen 32, welche die Querachse 16 definieren und von Gabelschenkeln 31 einwärts vorstehen, gelenkig an den Seitenschienen 28 angreift.

Die Seitenschienen 28 des Käfigs 27 weisen an ihrer Außenseite einander diametral zur Längsmittelachse 33 des Außenrohrs. 19 gegenüberliegende Rastkerben 34 auf, in die je ein Federrastbolzen 35 der als Doppel-Rastvorrichtung 26 ausgebildeten überlastsicherung eingreifen. Jeder der Federrastbolzen 35 ist durch eine Druckfeder 36 inEingriffsrichtung belastet, die in einem diese aufnehmenden Gehäuse 37 untergebracht ist. Die Gehäuse 37 sind durch Verbindungsstücke 38 mit der Ober- und der Unterseite des Außenrohrs 19 verbunden, die in dem Bereich zwischen den Verbindungsstücken 29 für die Seitenschienen 28 des Käfigs 27 freiliegen.

Die Mittelachsen 39 der Gehäuse 37 der Rastvorrichtung 26 fluchten miteinander und sind parallel zur Querachse 16 des Doppelgelenkes 14 ausgerichtet. Die Druckfedern 36 für die Federrastbolzen 35 sind jeweils durch eine das Außenende der Gehäuse 37 verschließende Stellschraube 40 in ihrer Druckvorspannung veränderbar, und jedem Gehäuse 37 ist ein Schmiernippel 41 zugeordnet, der bei dem dargestellten Beispiel die Stellschraube 40 durchgreift und dazu dient, den Gehäuseinnenraum für eine Dauerschmierung mit Schmierfett zu füllen.

Trifft ein in seiner Arbeitstellung gemäß Fig. 1 befindliches Gerät 1 auf ein Hindernis.H, so können bei entsprechendem Widerstand die Federrastbolzen 35 aus ihrer im Normalzustand in die Rastkerben 34 eingreifenden Stellung ausrasten mit der Folge, daß sich die Zugstrebe 17 gemäß Fig. 7 und 8 in Pfeilrichtung 42 in Fig. 6 in der Zeichnung nach links verschieben kann, wodurch sich der Abstand zwischen den Anschlußgelenken 13,14 vergrößert, das Gerät 1 eine Zwischenlage z.B. gemäß Fig. 3 annimmt und Zerstörungen am Gerät 1 vermieden werden, die sonst bei Anfahren eines Hindernisses H entstehen könnten.

Nach Passieren eines Hindernisses kann die Arbeitsstellung des Gerätes leicht dadurch wiederhergestellt werden, daß bei auf dem Boden abgesenktem Gerät dieses durch Manövrieren des Schleppers wieder um die Hochachse 7 in die Arbeitstellung zurückbewegt wird, in der dann wieder die Federrastbolzen 35 in die Rastkerben 34 einfallen.

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