Transportables Feuerlöschgerät

申请号 EP86106862.5 申请日 1986-05-21 公开(公告)号 EP0247211B1 公开(公告)日 1991-02-06
申请人 Gloria-Werke H. Schulte-Frankenfeld GmbH & Co.; 发明人 Schulte-Frankenfeld, Manfred;
摘要
权利要求 1. Transportables Feuerlöschgerät mit einem Löschmittel­behälter (13) einer Druckgasflasche (15) und zugehö­rigen Armaturen (20), die zusammen in einem zu öff­nenden Gehäuse in Gestalt eines im wesentlichen kubi­schen Containers (1) mit einem selbsttragenden Ge­stell (2) angeordnet sind, wobei der Container zwi­schen Standfüßen (12) einen untergreifbaren Boden (8) hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (1) Stapelvorrichtungen aufweist, welche durch Flansche (31) von die Füße (12) bilden­den Fußschienen und damit in Vertikalrichtung dek­kungsgleich angeordneten Flanschen (32) von obersei­tigen Profilstäben (5) des Gestells (2) gebildet sind, wobei die Flansche (31) der Fußschienen (12) Aussparungen (23) haben, die mit nach oben vorstehen­den Laschen (24) an den Flanschen (32) der oben lie­genden Profilstäbe (5) in Vertikalrichtung fluchten.2. Feuerlöschgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Standfüße (12) durch L-förmige oder U-förmige Schienen gebildet sind, die an zwei einander gegen­überliegenden Seiten des Bodens (8) sowie daran un­terseitig vorstehend angeordnet sind, wobei die frei­en, zum Boden (8) parallelen Flansche (31) der Schie­nen (12) nach innen hin gerichtet sind.3. Feuerlöschgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (1) drei mit dem Boden (8) fest­stehend verbundene Seitenwände (6,7), eine aufklapp­bare Stirnwand (10) sowie einen oberseitigen, auf­klappbaren Deckel (9) hat und das selbsttragende Ge­stell (2) aus entlang der Kanten des Containers (1) rahmenenartig angeordneten Profilstäben (3-5) be­steht, wobei zumindest die Seitenwände (6, 7) und die klappbare Stirnwand (10) flächenbündig damit oder da­gegen nach innen hin vertieft liegend angeordnet sind.4. Feuerlöschgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (9) an der Oberkante der der aufklapp­baren Stirnwand (10) gegenüberliegenden Seitenwand (7) angelenkt ist.5. Feuerlöschgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die aufklappbare Stirnwand (10) an der der An­lenkseite des Deckels (9) gegenüberliegenden Seite schwenkbar angeordnet ist.6. Feuerlöschgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (9) eine unterseitige Einschubvorrich­tung (21) zur Aufnahme der Stirnwand (10) hat.7. Feuerlöschgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nach oben vorstehenden Laschen (24) an den Flanschen (32) der obenliegenden Profilstäbe (5) als Kranösen ausgebildet sind.8. Feuerlöschgerät nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (1) unterseitig mit einem Fahrge­stell (25) verbindbar ist.9. Feuerlöschgerät nach einem Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (25) Auflager (28) für die Fuß­schienen (12) des Containers (1) besitzt, an denen quer zur Fahrtrichtung verschiebliche Riegel (29) angeordnet sind, die in entsprechende Löcher (30) der Fußschienen (12) des Containers (1) einrückbar sind.10. Feuerlöschgerät nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Löschmittelbehälter (13) nahe der der klapp­baren Stirnwand (10) gegenüberliegenden Seitenwand (7) und nahe der Öffnungsseite mit der aufklappbaren Stirnwand (10) eine Armaturentafel (19) sowie zumin­dest eine Schlauchhaspel (16) mit einem freiliegen­den Schlauchende (17) angeordnet sind.11. Feuerlöschgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Löschmittelbehälter (13) lösbar mit dem Con­tainerboden (8) verbunden ist und oberseitig eine Kranöse (14) besitzt.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein transportables Feuer­löschgerät der im Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 näher bezeichneten Art.

Aus der EP-Al-0 083 485 ist ein solches transportables Feuerlöschgerät bekannt, das als verfahrbarer Handwagen ausgebildet ist und folglich an der Unterseite seines Bodens Laufrollen hat. Das Innere des Gerätes ist über Rolläden zugänglich, wobei sich einer der Rolläden auch über die Oberseite erstreckt. Die Verfahrbarkeit des Ge­rätes von Hand wird durch seitlich überstehende Hand­griffe sichergestellt, die eine Mobilität des Gerätes insbesondere in beengten räumlichen Verhältnissen, wie in Flugzeugen, gewährleisten sollen.

Wenn auch das bekannte Gerät eine annähernd kubische Gestalt hat, ist es jedoch wegen seiner Anbauten und seiner nichtbelastbaren Oberseite nicht für platzspa­rende Anordnung mehrerer solcher Geräte sowohl nebenein­ander als auch übereinander geeignet. In vielen Fällen besteht ein Bedarf, derartige transportable Feuerlösch­geräte in möglichst dichter Anordnung unterzubringen, um sie auf einem Lastkraftwagen transportieren oder auf ei­nem Lager sowie in der Nähe von Einsatzorten beispiels­weise auf Flughäfen in einer Mehrzahl ohne großen Raum­bedarf bereithalten zu können. In solchen Fällen kommt es nicht nur darauf an, die Feuerlöschgeräte platzspa­rend nebeneinander und übereinander anordnen zu können, auch eine leichte Handhabung der Geräte mittels eines Krans oder eines Gabelstaplers muß gegeben sein.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein transportables Feuerlöschgerät der gattungsgemäßen Art dadurch zu verbessern, daß das Gehäuse einschließlich der zugehörigen Unterkonstruktion als kompakte Einheit ausgebildet ist und diese Einheit leicht in dichter An­ordnung nebeneinander sowie übereinander gestapelt wer­den kann, wobei ein leichter Transport mittels geeigne­ter Handhabungsgeräte, insbesondere auch für das Aufein­anderstapeln gegeben ist.

Diese Aufgabe wird bei einem transportablen Feuerlösch­gerät der gattungsgemäßen Art nach der Erfindung durch die kennzeichenden Merkmale des Patentanspruchs 1 ge­löst.

Der besondere Vorteil eines transportablen Feuerlöschge­rätes nach der Erfindung liegt darin, daß eine Mehr­oder Vielzahl der kubischen Container dicht aneinander­stehend nebeneinander angeordnet werden kann und die Stapelvorrichtungen daran den Aufbau mehrere Container übereinander erlauben. Der zwischen den Standüßen unter­greifbare Containerboden ermöglicht eine leichte Handha­bung des Gerätes mittels eines Gabelstaplers, der an den Lager- oder Einsatzorten fast immer vorhanden ist.

Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung er­geben sich aus den Unteransprüchen.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Da­bei zeigen:

  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines transportablen Container-Feuerlöschge­rätes von der Öffnungsseite her in geöffneter Anordnung,
  • Fig. 2 eine weitere perspektivische Ansicht des Gerätes nach Fig. 1 von der Öffnungsseite her in halbgeöffneter Anordnung,
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht zweier aufeinandergestapelter Container-­Feuerlöschgeräte,
  • Fig. 4 die Seitansicht des geöffneten Con­tainer-Feuerlöschgerätes und
  • Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des auf einem Fahrgestell angeordneten Container-­Feuerlöschgerätes.

In Figur 1 erkennt man einen Container 1 eines transpor­tablen Feuerlöschgerätes, der im wesentlichen eine kubische Gestalt hat, denn die Kanten des Containers stehen in einem rechten Winkel zueinander. Da die Kanten des Containers 1 nicht alle gleich lang sein müssen, so daß sich statt quadratischer Begrenzungsseiten auch rechteckige Begrenzungsseiten ergeben können, kann die Form des Conainers 1 auch als Rechtkant oder Quader bezeichnet werden. Entscheidend für das Feuerlöschgerät ist jedenfalls, daß sich kompakte Außenabmessungen des Containers 1 ergeben, wobei das Verhältnis des von dem Container 1 eingeschlossenen Volumens zu der gesamten Außenfläche um so günstiger ist, je mehr der Container 1 einer kubischen Gestalt angenähert ist.

Der Container 1 besitzt ein selbsttragendes Gestell 2, welches durch Profilstäbe 3, 4 und 5 aus Stahl gebildet wird. Die Profilstäbe 3, 4 und 5 haben rechtwinklig zueinander stehende Flansche und sind entlang der Kanten des Containers 1 angeordnet. Sie können als Winkel- oder Hohlprofile aus Stahl ausgebildet sein. Lediglich an der Oberkante der Öffnungsseite des Containers 1 fehlt ein solcher Profilstab, hier wird das selbsttragende Gestell 2 durch eine anders profilierte Strebe geschlossen.

Die Profilstäbe 3, 4 und 5 schließen feststehende Seiten­wände 6 und 7 sowie einen fest angeordneten Boden 8 ein, wobei die Außenseiten der Seitenwände 6 und 7 entweder flächenbündig mit den Außenseiten der Profilstäbe 3, 4 und 5 liegen oder dagegen nach innen hin vertieft angeordnet sind. Man erreicht damit, daß bei mehreren nebeneinander gestellten Containern 1 deren Gestelle 2 aneinander anliegen und dabei Drucklasten auf den Seitenwänden 6 und 7 vermieden werden.

Oberseitig ist der Container 1 durch einen aufklappbaren Deckel 9 geschlossen, der entlang der Oberkante der einen, in Figur 1 rückwärtigen Seitenwand 7 schwenkbar gelagert ist. Mit dem Deckel 9 ist eine vordere Stirn­wand 10 verbunden, die bei der offenen Anordnung, die in Figur 1 wiedergegeben ist, unter den Dickel 9 eingeschoben ist. Der Deckel 9 mit der daran angeordneten vorderen Stirnwand 10 kann in der Offenstellung durch eine oder mehrere Gasfedern 11 gestützt werden.

Unterseitig sind an dem Container 1 vorstehende Fuß­schienen 12 angeordnet, die einen L-förmigen oder U-förmigen Querschnitt haben und sich entlang zweier einander gegenüberliegender Unterkanten erstrecken. In auf den Fußschienen 12 stehender Anordnung kann daher der Containerboden 8 im Bereich zwischen den Fuß­schienen 12 untergriffen werden, so daß der Container 1 leicht mit einem Gabelstapler angehoben und transportiert werden kann.

Im Innern des Containers 1 sitzt nahe der rückwärtigen Stirnwand 7 ein Löschmittelbehälter 13, der mit dem Containerboden 8 lösbar verbunden ist. Zum Austausch kann der Löschmittelbehälter 13 aus dem Container 1 herausge­hoben werden. Er besitzt dazu an seiner Oberseite eine Kranöse 14. Zur Öffnungsseite hin ist auf dem Container­boden 8 vor dem Löschmittelbehälter 13 eine Druckgas­flasche 15 liegend angeordnet, die mit dem Löschmittel­behälter 13 über eine nicht näher dargestellte Druckleitung verbunden ist. Oberhalb der Druckgasflasche 15 sind an der Öffnungsseite im Innern des Containers 1 zwei Schlauch­haspeln 16 gelagert, wobei die Enden 17 des darauf aufge­wickelten Schlauches griffgünstig an der Öffnungsseite des Containers 1 freiliegen. An den Schlauchenden 17 können Löschpistolen 18 oder andere geeignete Ventile angeordnet sein, über die das Löschmittel ausgetragen werden kann. Zwischen den beiden Schlauchhaspeln 16 an der Öffnungsseite des Containers 1 ist eine Armaturentafel 19 angeordnet, auf der Ventilhebel 20 und weitere Armaturen plaziert sind. Über die Ventilhebel 20 und die damit betätigbaren Ventile kann der Löschmittelbehälter 13 über die auf die Haspeln 16 aufgewickelten Schläuche mit einer oder mit beiden Lösch­pistolen 18 verbunden werden. Weiter kann an oder auf der Armaturentafel 19 eine Bedienungsanleitung von der Öff­nungsseite des Containers 1 her gut sichtbar angebracht sein.

Figur 2 zeigt den Container 1 mit oberseitig geschlossenem Deckel 9, an dessen Vorderkante die vordere Container­stirnseite 10 schwenkbar angeordnet ist. Des weiteren besitzt der Deckel 9 an seiner Unterseite eine Einschub­ vorrichtung 21, die in der Zeichnung im einzelnen nicht wiedergegeben ist und welche aus die Seitenkanten der Stirnwand 10 umgreifenden Führungsschienen bestehen kann. In hochgeklappter, im wesentlichen paralleler Lage zum Deckel 9 kann die vordere Containerstirnwand 10 unter den Deckel 9 eingeschoben werden und mit diesem zusammen auf­geklappt werden, wie es die Figuren 1 und 4 veranschau­lichen. Für den Löscheinsatz ist es lediglich erforderlich, die aufklappbare Stirnwand 10 zu öffnen und unter den Deckel 9 einzuschieben, wonach dann die Armaturentafel 19 und die Schlauchenden 17 mit den Löschpistolen 18 zugänglich sind. Zum Auswechseln des Löschmittelbehälters 13 ist zusätzlich die Öffnung des Deckels 9 mit der darunter eingeschobenen Stirnwand 10 vorgesehen, das Befüllen des Löschmittelbehälters 13 kann auch bei Anordnung im Container 1 über eine obenliegende, verschließbare Behäl­teröffnung 33 erfolgen. Wie Figur 2 weiter veranschaulicht, besitzt die Stirnwand 10 ein vertieft liegendes Griff­element 22, damit bei geschlossener Stirnwand 10 jegliche Überstände über die äußeren Begrenzungsseiten der benach­barten Profilstäbe 3 des Gestells 2 vermieden sind.

Ferner veranschaulicht Figur 2, daß die Fußschienen 12 nach innen hin rechtwinklig abgekantete Flansche 31 haben, die nahe den vier Unterecken des Containers 1 Aussparungen 23 aufweisen. Entsprechend haben die oben liegende Profilstäbe 5 an ihren Oberseiten vorstehende Laschen 24, die bei dem Aufeinanderstapeln der Container 1 für den Eingriff in die Aussparungen 23 des jeweils darüberliegenden Containers 1 vorgesehen sind. Entsprechend fluchten in Vertikalrichtung die Laschen 24 mit den Aussparungen 23 in den Flanschen 31 der Fußschienen 12, und ferner kommen die Laschen 24 derart formschlüssig in den Eingriff mit diesen Aussparun­gen 23, daß die aufeinandergestapelten Container 1 relativ zueinander gesichert sind. Die aufeinandergestapelte Anordnung zweier Container 1 ist in Figur 3 erkennbar. Der jeweils obere Container 1 steht mit den Flanschen 31 seiner Fußschienen 12 auf einem damit deckungsgleich liegenden Flansch 32 der jeweils oben liegenden Profilschienen 5 des selbsttragenden Gestells 2 des jeweils unten angeordneten Containers 1 auf. Grundsätzlich kann dabei auch ein Teil des Randbereichs des Containerdeckels 9 übergriffen werden, da in übereinandergestapelter Anordnung zumindest der jeweils untere Container 1 nicht geöffnet zu werden braucht.

Der gesamte Container kann auch mittels eines Kran­geschirrs angehoben werden. Dazu sind die oberseitig vorstehenden Laschen 24 als Kranösen ausgebildet.

In Figur 5 ist gezeigt, daß der Container 1 auch auf ein Fahrgestell 25 aufgesetzt und damit fest verbunden werden kann. Das Fahrgestell 25 besitzt Quertraversen 26 mit seitlichen Auflagern 28, in deren Bereich nach oben vorstehende Zungen 27 angeordnet sind, die in die Aussparungen 23 der Flansche 31 beider Fußschienen 12 des aufgesetzten Containers 1 eingreifen. Der Container 1 ist dabei derart auf dem Fahrgestell 25 angeordnet, daß die Fußschienen 12 in Fahrtrichtung liegen, damit die Beschleunigungs- und Bremskräfte optimal mittels des Formschlusses zwischen den Zungen 27 und den Fußschienen 12 von dem Fahrgestell 25 auf den Container 1 übertragen werden können.

Im Bereich der Auflager 28 sind Riegel 29 vorgesehen, die quer zur Fahrtrichtung verschieblich sind und in Eingriff mit Löchern 30 (Fig. 4) gebracht werden können, die in die Fußschienen 12 eingearbeitet sind.

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