Atemschutzgerät mit Schutzhaube

申请号 EP84111339.2 申请日 1984-09-22 公开(公告)号 EP0148325B1 公开(公告)日 1988-05-11
申请人 Drägerwerk Aktiengesellschaft; 发明人 Walther, Hans-Joachim, Ing. grad.;
摘要
权利要求 1. Atemschutzgerät mit einer Schutzhaube (2) und einem Atemanschluß (1), der außen einen an gegenüberliegenden Seiten offenen Einsteckrahmen (4) besitzt, in welchem ein einzuschiebendes, auswechselbares Atemfilter (5) aufnehmbar ist, dessen von Atemluft durchströmte, gegenüberliegende Eingangswände jeweils durch im Einsteckrahmen (4) angeordnete Dichtungen (6) gegenüber der Umgebung abgedichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Atemanschluß (1) im Inneren der Haube (2) in Form einer Halbmaske (3) endet und daß das Atemfilter (5) eine Schneidkante (10) besitzt, mit welcher ein das Atemfilter umschließender Verpakkungsbeutel (9) dadurch aufzutrennen ist, daß nach dem Aufsetzen eines am Verpackungsbeutel (9) angebrachten Haltekragens (11) auf eine der offenen Seiten des Einsteckrahmens (4) der vom Haltekragen (11) umfaßte Teil des Verpackungsbeutels (9) durch Einschieben des Atemfilters (5) in den Einsteckrahmen (4) durchstoßen wird.2. Atemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckrahmen (4) an der der Haube (2) abgewandten Seite ein Staubfilter (7) trägt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät mit Schutzhaube nach dem ersten Teil von Anspruch 1.

Ein derartiges Atemschutzgerät mit Schutzhaube ist bereits aus der DE-C-650 830 bekannt.

Atemschutzgeräte mit Schutzhaube nach der Erfindung finden als Rettungsgeräte, z.B. als Fluchtgeräte, Verwendung. Sie müssen dazu im Bedarfsfall sowohl funktionssicher zur Verfügung stehen als auch von Ungeübten aufgesetzt werden können. Weiterhin müssen bei einem längeren Einsatz verbrauchte Atemfilter von den Benutzern ausgetauscht werden können.

Aus der DE-A-32 06 484 ist ein Atemschutzgerät mit Schutzhaube bekannt geworden, das als Filtergerät mit einer Halbmaske für Fluchtzwecke gedacht ist. Während der Bereitstellung ist das Filter gegen Umgebungseinflüsse in einem Verpackungsbeutel dicht eingeschlossen und mit ihm zusammen durch eine Schelle dicht in die Halbmaske und die sie umgebende Schutzhaube eingebunden. Die Enden des Verpackungsbeutels sind über Reißlinien abgeteilt und so mit der gefalteten Schutzhaube verbunden, daß bei Inbetriebnahme des Gerätes gleichzeitig mit dem Entfalten der Schutzhaube auch der Verpakkungsbeutel beidseitig geöffnet wird. Ein Austausch des verbrauchten Filters durch Laien ist wegen der schwierigen Schellenbefestigung weder zur Verlängerung der Gebrauchsbereitschaft während der Bereitstellung noch nach Übungen oder während des Einsatzes zur Verlängerung der Gebrauchsdauer möglich.

Die DE-C-650 830 beschreibt ein Sauerstoffatemschutzgerät, in dem eine eine sauerstoffabgebende, kohlensäurebindende Masse enthaltende Patrone während der Benutzung des Gerätes ausgewechselt werden kann. Die Maske besitzt ein Anschlußstück, in das mittels eines Schraubstutzens ein rohrförmiger Behälter eingeschraubt ist. Dieser ist an beiden Seiten offen und besitzt in seinem Mantel einander gegenüberliegende Öffnungen. Die eine Öffnung stellt durch den Schraubstutzen die Verbindung zum Maskeninnern her, während die andere Öffnung zum Ausatemschlauch und darüber zum Atembeutel führt. Die von der Seite her in den rohrförmigen Behälter einzuschiebende Patrone weist in ihrem Mantel Öffnungen auf, die sich mit den Öffnungen in dem Behälter decken. Wenn die Patrone verbraucht ist, so kann sie während des Gebrauchs des Atemschutzgerätes durch eine neu einzuschiebende Patrone ausgetauscht werden.

Es handelt sich hier um ein Sauerstoffatemschutzgerät mit einer sehr grossen und durch die zylindrische Form auch unhandlichen Ausbildung, dessen Austauschgedanke jedoch zweckmäßig übernommen werden sollte.

Aufgabe der Erfindung ist, ein Atemschutzgerät mit Schutzhaube, das auch von Ungeübten im Katastrophenfall leicht aufgesetzt werden kann, so zu verbessern, daß das Atemfilter von diesen einfach eingesetzt bzw. nach dem Verbrauch ausgetauscht werden kann.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Atemanschluß im Inneren der Haube in Form einer Halbmaske endet und daß das Atemfilter eine Schneidkante besitzt, mit welcher ein das Atemfilter umschließender Verpackungsbeutel dadurch aufzutrennen ist, daß nach dem Aufsetzen eines am Verpackungsbeutel angebrachten Haltekragens auf eine der offenen Seiten des Einsteckrahmens der vom Haltekragen umfaßte Teil des Verpackungsbeutels durch Einschieben des Atemfilters in den Einsteckrahmen durchstoßen wird.

Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch das einfache Einschieben des Atemfilters in den Einsteckrahmen ohne Komplikationen auch für Ungeübte vor allem im Katastrophenfall immer ein sicherer Schutz gegeben ist. Bei einem nicht vorherzusehenden längeren Einsatz ist der Austausch des verbrauchten Atemfilters ohne Unterbrechung des Atemschutzes möglich. Mit direkt vorzusehenden Übungsfiltern kann der Ernsteinsatz geübt werden. Es ist gut, wenn der Benutzer schon einmal den leider nicht ganz zu vermeidenden Atemwiderstand merken konnte.

In einer Ausgestaltung der Erfindung trägt der Einsteckrahmen an der der Haube abgewandten Seite ein Staubfilter.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden beschrieben.

Es zeigen

  • Figur 1 das Atemschutzgerät mit Schutzhaube und Austauschfilter,
  • Figur 2 das gleiche Atemschutzgerät, jedoch das Atemfilter mit einer Schneidkante.

Das Atemschutzgerät besteht aus einem Atemanschluß 1, dicht eingefügt in eine Schutzhaube 2. Der Atemanschluß 1 endet im Maskeninnern in einer Halbmaske 3. Er ist außen kassettenartig derart ausgebildet, daß er in einem unten und oben offenen Einsteckrahmen 4 endet, in den das gewünschte Atemfilter 5 eingeschoben wird. Die Dichtungen 6 dichten das Atemfilter 5 direkt gegenüber einem seitlichen Luftdurchtritt ab. Ein Staubfilter 7 schützt beim Atmen gegen den Umgebungsstaub. Das Atemfilter 5 wird direkt durch seine Eingangswände 8 beatmet.

Der Austausch des verbrauchten Atemfilters erfolgt durch Einschieben eines Ersatzfilters 12, das bis dahin sicher verpackt war.

Die Figur 2 zeigt das Atemfilter 5 in einem Verpackungsbeutel 9. Es besitzt eine Schneidkante 10. Der Verpackungsbeutel 9 enthält zusätzlich einen Haltekragen 11, der auf den Einsteckrahmen 4 paßt. Mit dem Einschieben bzw. dem Austauschen des verbrauchten Atemfilters 5 schneidet die Schneidkante 10 gleichzeitig den Verpackungsbeutel 9 auf.

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