Dreipunktaufhängung und Anhänger mit einer Dreipunktaufhängung |
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申请号 | EP10188780.0 | 申请日 | 2010-10-26 | 公开(公告)号 | EP2351476A1 | 公开(公告)日 | 2011-08-03 |
申请人 | Zunhammer, Sebastian; | 发明人 | Zunhammer, Sebastian; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft eine Dreipunktaufhängung zur Ankoppelung eines Arbeitsgeräts mit einem am Fahrzeugrahmen einer Zugmaschine, eines Selbstfahrers oder eines Anhängers angelenkten Rahmen, an dem zwei über zwei erste Stellglieder um eine erste horizontale Drehachse schwenkbar angelenkte Unterlenkern und ein Oberlenker ausgebildet sind. Die Erfindung betrifft auch einen Anhänger mit einer Dreipunktaufhängung. Erfindungswesentlich ist, dass der angelenkte Rahmen über zumindest ein weiteres Stellglied um eine zweite horizontale Drehachse schwenkbar ausgebildet ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Dreipunktaufhängung zur Ankoppelung eines Arbeitsgeräts mit einem am Fahrzeugrahmen einer Zugmaschine, eines Selbstfahrers oder eines Anhängers angelenkten Rahmen, an dem zwei über zwei erste Stellglieder um eine erste horizontale Drehachse schwenkbar angelenkte Unterlenkern und ein Oberlenker ausgebildet sind. Die Erfindung betrifft auch einen Anhänger mit einer Dreipunktaufhängung. Aus dem Stand der Technik ist eine Dreipunktaufhängung für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Heben, Senken und/oder Schwenken von zumindest einem am Heck und/oder an der Front angeordneten Arbeitsgerät bekannt. Die Arbeitsgeräte sind über die Dreipunktaufhängung an der Zugmaschine angeschlossen. Zugleich erfolgt über die Aufhängung die Anpassung der Arbeitshöhe. Hierzu sind Stellglieder verwirklicht, mit denen die am Heck bzw. an der Front angebrachten Unterlenker, insbesondere um eine im Wesentlichen horizontale Achse schwenkbar sind. Darüber hinaus ist noch eine geringfügige seitliche Schwenkbarkeit gegeben. Mittels der Stellglieder wird ein an den Unterlenkern angebrachtes Arbeitsgerät getragen und im Verhältnis zum Untergrund angehoben oder abgesenkt. Des weiteren müssen die Stellglieder abhängig von dem anzukoppelnden Gerät bzw. Arbeitseinsatz es ermöglichen, dass die Unterlenker in gewissem Masse seitlich frei bewegbar sind. Bei anderen Arbeitseinsätzen ist eine vertikale freie Verschwenkbarkeit erforderlich. Insbesondere sind hierfür Hydraulikzylinder im Einsatz, die in die Zugmaschine oder die Arbeitsmaschine integriert sind und zwei parallele Zylinder umfassen. Die Unterlenker weisen an ihren freien Enden Kuppelmittel zur Verbindung mit einem anzubauenden Arbeitsgerät auf. Der Oberlenker der Dreipunktaufhängung ist zumeist in passiver Weise mit dem Arbeitsgerät verbunden. Die Aus der Da die Arbeitsgeräte, insbesondere landwirtschaftliche Geräte oder Maschinen zur Bodenbearbeitung oder Düngung oft eine Arbeitsbreite von mehreren Metern aufweisen, müssen diese für den Transport von und zum Einsatzort zusammengeklappt werden. Die geschieht beispielsweise indem das Arbeitsgerät über die Dreipunktaufhängung angehoben wird, und die beiden angelenkten Ausleger nach oben beigezogen werden. Diese Transportform unterliegt jedoch einer Höhenbeschränkung, was wiederum eine Beschränkung der Arbeitsbreiten bedingt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Dreipunktaufhängung bereitzustellen, mit der Arbeitsgeräte mit großen Arbeitsbreiten transportiert werden können und die besonders einfach und funktionsgerecht aufgebaut ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können. Die erfindungsgemäße Dreipunktaufhängung zeichnet sich dadurch aus, dass ein angekoppeltes Arbeitsgerät nicht nur über die Unterlenker getragen und im Verhältnis zum Untergrund angehoben oder abgesenkt, sondern mittels zumindest eines weiteren Stellglieds um eine zweite horizontale Drehachse schwenkbar ausgebildet ist. Mit der vorliegenden Erfindung läßt sich demnach über eine zweite horizontale Drehachse ein Arbeitsgerät zunächst um etwa 90° nach oben schwenken. Dies ermöglicht es im Gegensatz zum Stand der Technik die angelenkten Ausleger zur Seite, d.h. parallel zur Zugmaschine oder zum Selbstfahrer und nicht nach oben beizuziehen. Damit lassen sich Arbeitsgeräte mit großen Arbeitsbreiten einfach und sicher von und zum Einsatzort transportieren. Da Zugmaschinen und Selbstfahrer bereits eine bestimmte Breite aufweisen, kann es nachteilig bzw. gegebenenfalls aufgrund einer Breitenbeschränkung nicht möglich sein, die Ausleger eines um 90° nach oben geschwenkten Arbeitsgeräts seitlich beizuziehen. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Anhänger mit einer erfindungsgemäßen Dreipunktaufhängung. Der Anhänger ist an eine Zugmaschine oder einen Selbstfahrer angekoppelt, und beispielsweise als einachsiger Aufleger oder als zwei- oder mehrachsiger eigenständiger Anhänger ausgebildet. Durch den Anhänger und die am Heck des Anhängers ausgebildete erfindungsgemäße Dreipunktaufhängung wird zum einen Stauraum hinter der Zugmaschine oder dem Selbstfahrer und zum anderen eine Transportauflage für ein an der erfindungsgemäßen Dreipunktaufhängung angekoppeltes Arbeitsgerät geschaffen. Das Arbeitsgerät, beispielsweise ein Grubber, Gülleinjektor, Schlitzgerät oder Gülleverteiler, ist sowohl während eines Arbeitseinsatzes als auch während des Transports an der am Heck des Anhängers befindlichen Dreipunktaufhängung angekoppelt. Sämtliche Versorgungsleitungen, wie beispielsweise Schlauch- und Druckleitungen, für das Arbeitsgerät werden von der Zugmaschine oder dem Selbstfahrer über den Anhänger zu dessen Heck geführt. Ferner sind am Heck alle für das jeweilige Arbeitsgerät nötigen Anschlüsse vorgesehen. Während des Betriebes bzw. Arbeitseinsatzes bilden demnach Zugmaschine oder Selbstfahrer, Anhänger und Arbeitsgerät einen Zug. Über die erfindungsgemäße Dreipunktaufhängung am Heck des erfindungsgemäßen Anhängers läßt sich das Arbeitsgerät für den Transport zum und vom Einsatzort auf den Anhänger verladen, dergestalt, dass die Ausleger in Fahrtrichtung aufliegen. Hierzu wird nach dem Arbeitseinsatz das Arbeitsgerät zunächst über eine horizontale Schwenkachse nach oben gedreht (verschwenkt) und anschließend die Ausleger beigezogen. Erfindungsgemäß sind der Oberlenker und die Unterlenker an einen Rahmen der Dreipunktaufhängung angelenkt. Der Rahmen wiederum ist über einen, vorzugsweise zwei Anlenkpunkte am Fahrzeugrahmen angelenkt. Der Rahmen bildet eine eigenständige Vorrichtung zum drehen eines angekoppelten Arbeitsgeräts um bis zu 90° mittels eines, vorzugsweise zwei, bevorzugt als Hydraulikzylinder ausgebildetes Stellglieds. Das Stellglied ist am Rahmen der Dreipunktaufhängung und am Fahrzeugrahmen angelenkt. Die Erfindung eignet sich insbesondere um landwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit erheblichen Arbeitsbreiten, wie beispielsweise Grubber, Gülleinjektoren, Schlitzgeräte oder Gülleverteiler, von und zum Einsatzort zu transportieren. Gleichzeitig bilden das landwirtschaftliche Arbeitsgerät und der erfindungsgemäße Anhänger ein neues nützliches System zur Bodenbearbeitung oder Düngung; d.h. eine feste oder lösbare Kombination einer Transportvorrichtung und eines Arbeitsgeräts, wobei das Arbeitsgerät auch während des Arbeitseinsatzes an der Transportvorrichtung angekoppelt bleiben kann und so ein neues Gerät geschaffen wird. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
In Der Oberlenker 4 ist über ein erstes Kugelgelenk 10 am Rahmen 3 befestigt. An seinem freien Ende ist der Oberlenker 4 mit einem zweiten Kugelgelenk 11 ausgestattet. Die beiden Unterlenker 5, 6 der Dreipunktaufhängung 3 sind über eine Quertraverse 12 miteinander starr verbunden. An ihren freien Enden sind die Unterlenker 5, 6 mit je einem dritten und vierten Kugelgelenk 13, 14 versehen. Die Kugelgelenke 13, 14 und das Kugelgelenk 11 am freien Ende des Oberlenkers 9 nehmen ein nicht dargestelltes Arbeitsgerät auf. Beide Unterlenker 5, 6 sind jeweils über ein als Hydraulikzylinder ausgeführtes Stellglied 8, 9 am Rahmen 3 der Dreipunktaufhängung 2 angelenkt. Es besteht demnach keine unmittelbare Verbindung zwischen Unterlenker 5, 6 und Fahrzeugrahmen 1. Die Hydraulikzylinder 8, 9 bestehen aus je einer Kolbenstange und je einem Zylinderrohr, wobei die Kolbenstange am Unterlenker und das Zylinderrohr am Rahmen 3 an je einem dritten Anlenkpunkt 26, 27 angelenkt ist. Oberhalb der Anlenkpunkte 26, 27 für die Hydraulikzylinder 8, 9 am Rahmen 3 sind weitere als Hydraulikzylinder ausgebildete Stellglieder 18, 19 an vierten Anlenkpunkten 28, 29 angelenkt. Über diese Stellglieder hat der Rahmen 3 der Dreipunktaufhängung 2 einen unmittelbaren Kontakt zum Fahrzeugrahmen 1. Die Zylinderrohre 20, 21 sind über je ein Kugelgelenk in zweiten Anlenkpunkten 22, 23 mit dem Fahrzeugrahmen 1 beweglich verbunden und die beiden Kolbenstangen sind über je ein Gelenklager in den Anlenkpunkten 28, 29 mit dem Rahmen 3 der Dreipunktaufhängung 2 verbunden. Die Verschwenkung in die Transportstellung ist bildlich durch die Ebene E dargestellt, die durch die Gelenke 11, 13 und 14 verläuft. Im Anschluss lassen sich dann am Arbeitsgerät angelenkte Ausleger beiziehen und auf dem Transportanhänger absetzen. Im Ergebnis, d.h. in einer Transportposition liegt auf dem erfindungsgemäßen Anhänger ein nach oben geschwenktes Arbeitsgerät mit in Fahrtrichtung beigezogenen Auslegern auf. Abweichend von diesem Ausführungsbeispiel ist es auch möglich, den Rahmen 3 lediglich über ein einzelnes Stellglied um die zweite horizontale Drehachse 17 zu schwenken.
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