Geräteverbund zur landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung

申请号 EP85103774.7 申请日 1982-08-31 公开(公告)号 EP0153765B2 公开(公告)日 1992-08-26
申请人 Maschinenfabrik Rau GmbH; 发明人 Rau, Willy; Taus, Christian;
摘要
权利要求 1. Geräteverbund zur landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung, mit- einem bockartigen Rahmen (5), welcher - vorzugsweise mittels Dreipunktgestänges (7) - anhebbar an ein Zug- bzw. Schlepperfahrzeug anköppelbar ist und ein vorderes, vorzugsweise austauschbares, Bodenbearbeitungsgerät trägt, z.B. Grubber- oder Scharwerkzeuge (81) und/oderzapfwellengetriebene Geräte, wie Zinkenrotoren (1), und- einem Tragrahmen (12), der ein weiteres Gerät, wie Krümlerwalze (2), trägt und als Verlängerung des bockartigen Rahmens (5) nach Art einer Schwinge um eine Querachse schwenkbar am bockartigen Rahmen (5) angeordnet ist,
wobei
- der am Zug- bzw. Schlepperfahrzeug höhenbeweglich halterbare bockartige Rahmen (5) sowie das daran angeordnete Bodenbearbeitungsgerät (1,81) bei der Bodenarbeit durch das am Tragrahmen (12) angeordnete weitere Gerät bzw. die Krümlerwalze (2) abstützbar sind, indem zwischen bockartigem Rahmen (5) und Tragrahmen (12) ein den Schwenkhub des Tragrahmens (12) relativ zum bockartigen Rahmen (5) nach oben begrenzendes teleskopartiges (302) mit einem ersten, am Bock (9) angelenkten Gestängeteil (302') sowie einem zweiten, damit verbundenen bzw. verbindbaren, am Tragrahmen (12) angelenkten Gestängeteil (302") angeordnet ist, und- dieses Gestänge (302) spielbehaftet ist, derart, daß der bockartige Rahmen (5) mit dem daran angeordneten Bodenbearbeitungsgerät (1,81) relativ zum Tragrahmen (12) bzw. zur Krümlerwalze (2) nach oben ausweichen kann, z.B. wenn das Bodenbearbeitungsgerät (1,81) auf Steine od.dgl. stößt,
dadurch gekennzeichnet,
daß am einen Teil (302") des teleskopartigen Gestänges (302), zur Begrenzung des maximalen Einschubweges der beiden Teile (302',302") des teleskopartigen Gestänges (302) vorgesehen ist, desser Teile (302',302") miteinander verriegelbar (Riegel 311) sowie in Ein- und Ausschubrichtung begrenzt (Schlitze 313, Zapfenteile 314) gegeneinander beweglich sind, wobei die beiden Teile (302',302") des teleskopartigen Gestänges Anordnung (302) als rohrförmige Teile ineinander einschiebbar und an beiden Teilen (302',302") miteinander fluchtende Lochreihen (310) angeordnet sind, in deren Löcher Steckelemente als bzw. Anschläge (312) einsetzbar sind, wobei das Riegelteil derart angeordnet wird, daß es sowohl im einen Teil (302') als auch im anderen Teil (302") ein Loch der Lochreihen (310) durchsetzt und die Teile (302',302") unverschiebbar miteinander verbindet, und wobei der Anschlag (312) lediglich ein Loch der Lochreihe (310) im einen Teil (302") durchsetzt und dementsprechend den maximalen Einschubweg dieses Teiles (302") im anderen Teil (302') bestimmt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Geräteverbund zur landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung, mit einem bockartigen Rahmen, welcher - vorzugsweise mittels Dreipunktgestänges - anhebbar an ein Zug- bzw. Schlepperfahrzeug ankoppelbar ist und ein vorderes, vorzugsweise austauschbares Bodenbearbeitungsgerät trägt, z.B. Grubber- oder Scharwerkzeuge und/oder zapfwellengetriebene Geräte, wie Zinkenrotoren, und mit einem Tragrahmen, der ein weiteres Gerät, wie Krümlerwalze, trägt und als Verlängerung des bockartigen Rahmens nach Art einer Schwinge um eine Querachse schwenkbar am bockartigen Rahmen angeordnet ist, wobei der am Zug- bzw. Schlepperfahrzeug höhenbeweglich halterbare bockartige Rahmen sowie das daran angeordnete Bodenbearbeitungsgerät bei der Bodenarbeit durch das am Tragrahmen angeordnete weitere Gerät bzw. die Krümlerwalze abstützbar sind, indem zwischen bockartigem Rahmen und Tragrahmen ein den Schwenkhub des Tragrahmens relativ zum bockartigen Rahmen nach oben begrenzendes teleskopartiges Gestänge mit einem ersten, am Bock angelenkten Gestängeteil sowie einem zweiten, damit verbundenen bzw. verbindbaren, am Tragrahmen angelenkten Gestängeteil angeordnet ist, und wobei dieses Gestänge spielbehaftet ist, derart, daß der bockartige Rahmen mit dem daran angeordneten Bodenbearbeitungsgerät relativ zum Tragrahmen bzw. zur Krümlerwalze nach oben ausweichen kann, z.B. wenn das Bodenbearbeitungsgerät auf Steine od.dgl. stößt.

Ein derartiger Geräteverbund ist aus dem DE-U 19 84 361 bekannt. Zur Abstützung des bockartigen Rahmens auf dem Tragrahmen dient ein am Tragrahmen angelenktes Druckrohr mit einer an seinem gelenkfernen Ende angeordneten Gewindemutter sowie einer darin bzw. in das Druckrohr eingeschraubten Gewindespindel, deren vom Druckrohr entfernteres Ende am Oberteil des bockartigen Rahmens in einer gelenkigen Halterung drehgelagert ist. Durch Drehverstellung der Gewindespindel in der Gewindemutter kann also die Länge der Abstützung eingestellt bzw. verändert werden. Das Druckrohr kann aus zwei Teilen bestehen, die sich teleskopartig in einem festgelegten Bereich bis zu einem Anschlag gegen die Kraft einer zwischen ihnen wirksamen Druckfeder ineinander einschieben lassen. Bei der normalen Bodenarbeit sind die beiden Teile des Druckrohres bis zum genannten Anschlag ineinander eingeschoben, so daß im Normalfalle eine starre Abstützung des bockartigen Rahmens auf dem Tragrahmen gewährleistet ist. Sollte jedoch das am bockartigen Rahmen angeordnete Gerät auf Bodenunebenheiten u.dgl. stoßen, so vermag es zu "springen", ohne daß dabei die am Tragrahmen angeordnete Krümlerwalze ihre Bodenberührung verlieren muß. Hierbei werden die beiden Teile des Druckrohres unter Entspannung der Druckfeder vorübergehend auseinandergezogen.

Bei einem aus der FR-A 13 33 905 bekannten Geräteverbund wird die Höhenlage eines bockartigen Rahmens sowie eines daran angeordneten Bearbeitungsgerätes durch entsprechende Einstellung des Dreipunktgestänges relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug festgelegt. Das am Tragrahmen angeordnete weitere Gerät, eine Sämaschine, Ist relativ zum bockartigen Rahmen höhenbeweglich angeordnet, denn die durch den Tragrahmen des weiteren Gerätes gebildete Schwinge ist relativ zum bockartigen Rahmen frei schwenkbar gehaltert. Zwischen dem bockartigen Rahmen und dem Tragrahmen ist lediglich eine Kette angeordnet, welche den Schwenkhub des Tragrahmens relativ zum bockartigen Rahmen nach unten begrenzt, derart, daß das am Tragrahmen angeordnete weitere Gerät vom Boden abgehoben werden kann, wenn der bockartige Rahmen sowie das daran angeordnete Bodenbearbeitungsgerät durch entsprechende Betätigung des Dreipunkgestandes aus ihrer Arbeitslage in eine Transportlage angehoben werden. Da bei diesem bekannten Geräteverbund der bockartige Rahmen während der Bodenarbeit praktisch höhenunbeweglich relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug geführt wird, führt das am bockartigen Rahmen gehalterte Bodenbearbeitungsgerät die gleichen Vertikal bewegungen wie das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug aus, welches bei der Bodenarbeit in der Regel über unbearbeiteten und damit relativ unebenen Boden fährt.

Aus der US-A 25 73 221 ist es bekannt, einen Pflug od. dgl. mittels eines Dreipunktgestänges an einem Zug- bzw. Schlepperfahrzeug anzuordnen, wobei die Höhenlage des Pfluges relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug durch entsprechende Einstellung des Dreipunktgestänges bestimmt wird. Bei der Bodenarbeit werden die Unterlenkerdes Dreipunktgestänges regelmäßig durch ZugKäle und der Oberlenker des Dreipunktgestänges durch Druckkräfte beansprucht. Falls das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug mit seinen Hinterrädern durch eine Mulde fährt, wird der Pflug verstärkt in den Boden gedrängt. Bei tieferen Mulden kann dies dazu führen, daß die Hinterräder und damit die Antriebsräder des Zug- bzw. Schlepperfahrzeuges unerwünscht entlastet werden, weil der Pflug nicht ohne weiteres tiefer in die Erde eindringen kann und dementsprechend ein großer Anteil des Gewichtes des Zug- bzw. Schlepperfahrzeuges über den Pflug abgestützt wird. Dies kann dazu führen, daß die Antriebsräder des Zug- bzw. Schlepperfahrzeuges durchdrehen und das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug stehenbleibt. Um Derartiges zu vermeiden, ist nach der US-A-25 73 221 vorgesehen, den Oberlenker des Dreipunktgestänges als Kniehebel auszubilden, welcher eine gestreccke Übertotpunktlage einzunehmen vermag, in der der Kniehebel Druckkräfte zwischen Pflug und Zug- bzw. Schlepperfahrzeug übertragen kann. Falls nun der Pflug die Hinterräder des Zug- bzw. Schlepperfahrzeuges, beispielsweise in Erdmulden, unerwünscht anzuheben sucht, kann das Kniegestänge durch Betätigung eines Griffes aus seiner relativ gestreckten Lage über seine Totpunktstellung hinweg in eine Winkelstellung gebracht werden, in der praktisch keine Druckkräfte zwischen Pflug und Zug- bzw. Schlepperfahrzeug übertragen werden können, d. h. der Pflug kann relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug einen Schwenkhub nach oben ausführen, wobei die Antriebsräder des Zug- bzw. Schlepperfahrzeuges durch dessen Gewicht belastetwerden. Sobald das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug die Erdmulde durchfahren hat, schwenkt der Pflug durch sein Eigengewicht wiederum relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug nach unten, wobei der Oberlenker wieder seine gestreckte Übertotpunktlage einnimmt, so daß nachfolgend wiederum eine normale Bodenarbeit mit dem Pflug möglich ist.

Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß die Höheneinstellung der Unterlenker des Dreipunktgestänges relativ zum Zugfahrzeug beim Hochschwenken des Pfluges nicht verändert werden muß, d. h. bei der nachfolgenden Bodenarbeit nimmt der Pflug wiederum seine vorher eingestellte Höhenlage relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug ein. Jedoch führt der Pflug bei der Bodenarbeit grundsätzlich die gleichen Vertikatbewegungen wie das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug aus, welches in der Regel über unbearbeiteten Boden fährt.

Die FR-A-10 69 012 zeigt ebenfalls ein Zug- bzw. Schlepperfahrzeug, an dem mittels eines Dreipunktgestänges ein Pflug mit mehreren hintereinander angeordneten Pflugscharen angeordnet ist. Die Höhenlage des Pfluges relativ zum Zug- bzw. Schlepperfahrzeug wird durch entsprechende Einstellung des Dreipunktgestänges bestimmt. Um zu Beginn der Bodenarbeit ein Eindringen der Pflugscharen in den Boden zu erleichtern, bzw. um das Austreten der Pflugscharen nach Beendigung der Bodenarbeit aus dem Boden mit geringerem Kraftaufwand ausführen zu können, kann die Länge des Oberlenkers des Dreipunktgestänges verändert werden, derart, daß der Rahmen des Pfluges eine geneigte Stellung einnimmt, bei der die vorderen Pflugscharen entweder tiefer oder höher als die hinteren Pflugscharen liegen. Bei der Fahrt des Zug- bzw Schlepperfahrzeuges haben dann die Pflugscharen die Tendenz, entweder tiefer in den Boden einzuschneiden oder aus dem Boden herauszukommen. Auch bei dieser bekannten Anordnung führt das am Dreipunktgestänge angeordnete Gerät während der Bodenarbeit grundsätzlich die gleichen Vertikalbewegungen wie das Zug- bzw. Schlepperfahrzeug aus.

Aufgabe der Erfindung ist es nun, einen Geräteverbund der eingangs angegebenen Art zu schaffen, bei dem sich die Abstützung zwischen bockartigem Rahmen und Tragrahmen durch einfache Konstruktion und leichte Einstellbarkeit auszeichnet.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches gelöst.

Bei der normalen Bodenarbeit wird das Gewicht des bockartigen Rahmens sowie des daran angeordneten Bodenbearbeitungsgerätes über das am Tragrahmen angeordnete weitere Gerät auf den Boden übertragen. Wenn also am Tragrahmen eine Krümlerwalze angeordnet ist, so wird dieselbe auch durch das Gewicht des bockartigen Rahmens sowie des daran angeordneten Bodenbearbeitungsgerätes belastet. Gegebenenfalls kann noch eine zusätzliche Belastung dadurch auftreten, daß das am bockartigen Rahmen angeordnete Bodenbearbeitungsgerät bei seinerArbeit Kräften ausgesetzt wird, die dieses Bodenbearbeitungsgerät in den Boden einzusenken suchen. Beispielsweise neigt ein Zinkenrotor in der Regel dazu, sich "einzugraben". Dementsprechend besteht die Möglichkeit, daß auch gewichtsmäßig leichtes Gerät am Tragrahmen, beispielsweise eine leicht konstruierte Krümlerwalze, bei der Arbeit hinreichend stark belastet wird.

Da das am Tragrahmen angeordnete Gerät über bereits bearbeiteten und damit relativ ebenen Boden fährt, führt das am bockartigen Rahmen angeordnete und über das weitere Gerät abgestützte Bodenbearbeitungsgerät entsprechend wenig Vertikalbewegungen aus.

Die erfindungsgemäß ausgebildete Abstützung des bockartigen Rahmens auf dem Tragrahmen kann einerseits das gewünschte Bewegungsspiel zwischen den beiden Rahmen ermöglichen. Wenn beispielsweise das am bockartigen Rahmen angeordnete Bodenbearbeitungsgerät bzw. ein Einzelwerkzeug desselben, beispielsweise ein Zinken eines Zinkenrotors, beim Auftreffen auf Steine od.dgl. nach oben auszuweichen sucht, kann nämlich das genannte Bodenbearbeitungsgerät sich sowie den bockartigen Rahmen aufgrund des durch den Stein od.dgl. verursachten Widerstandes nach oben anheben, ohne gleichzeitig den Tragrahmen sowie das daran angeordnete weitere Gerät anzuheben.

Andererseits ist gegebenenfalls auch eine starre Abstützung zwischen dem bockartigen Rahmen und dem Tragrahmen herstellbar.

Darüber hinaus ist eine Verstellung sehr einfach möglich:

  • Dazu wird der bockartige Rahmen mittels des Dreipunktgestänges od.dgl. vom Zug- bzw. Schlepperfahrzeug aus etwas angehoben, so daß die teleskopartige Anordnung entlastet wird. Nun kann der zur Begrenzung des maximalen Ein-schubweges der beiden Teile dienende Anschlag ohne weiteres verstellt werden.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Dabei zeigen

Fig. 1 bis 3 eine Seitenansicht, eine Vorderansicht sowie eine Draufsicht eines Geräteverbundes gemäß der Erfindung.

Der dargestellte erfindungsgemäße Geräteverbund besitzt vordere Grubber- bzw. Scharwerkzeugt 81, einen zapfwellengetriebenen Zinkenrotor 1 sowie eine dahinter angeordnete Krümlerwalze 2.

Der Geräteverbund ist mit einem Zug- bzw. Schlepperfahrzeug gekoppelt, indem ein bockartiger Rahmen 5 mittels eines nur schematisch angedeuteten Dreipunktgestänges 7 an dem Zug- bzw. Schlepperfahrzeug höheneinstellbar angeordnet ist Der bockartige Rahmen 5 besteht im wesentlichen aus miteinander gegebenenfalls durch Traversen verbundenen Längsträgern 8 sowie einem damit verbundenen Ständerbock 9, an dessen - in Fahrtrichtung gesehen - dachförmig zueinander angeordneten Seitenteilen zur Längsrichtung leicht nach hinten geneigte Schrägglieder 10 fest angeordnet sind. An den vorderen Enden der Längsträger 8 sind Kupplungsstücke für die Unterlenker 7' des Dreipunktgestänges angeordnet, während sich der geräteseitige Befestigungspunkt des Oberlenkers 7" des Dreipunktgestänges 7 an den vorderen Enden der Schrägglieder 10 befindet.

Die Grubber- bzw. Scharwerkzeuge 81 sind unmittelbar am bockartigen Rahmen 5 bzw. daran angeflanschten seitlichen Auslegern 75 befestigt, welche den vom Ständerbock 9 umgrenzten Querschnitt für den Durchtritt der Zapfwelle 76 zum Getriebe 35 des Zinkenrotors vollständig freilassen.

Ein gehäuseartiger Rahmen 11 des Zinkenrotors 1 ist zur Halterung desselben am bockartigen Rahmen 5 an dessen Längsträgem 8 an nicht näher dargestellten Befestigungsbzw. Anschlußpunkten befestigt.

Der Tragrahmen 12 der Krümlerwalze 2 ist einerseits schwingerärtig an dafür vörgesehenen Anschlußpunkten an den hinteren Enden der Längsträger 8 befestigt und andererseits mittels einer Gestängeanordnung 300 höheneinstellbar gegen die Schrägglieder 10 abgestützt, welche an ihren hinteren Enden dafür geeignete Anschlußpunkte 14 besitzen.

Als Gestängeanordnung 300 ist eine teleskopartige Anordnung 302 vorgesehen, deren Teleskopteile 302' und 302" beispielsweise als rohrförmige Teile ineinander einschiebbar angeordnet sind. An beiden Teilen 302' und 302" sind miteinander fluchtende Lochreihen 310 angeordnet, in die Riegeltoile 311 bzw. Anschläge 312 eisetzbar sind. Dabei wird das Riegelteil 311 derart angeordnet, daß es sowohl im Teil 302' als auch im Teil 302" ein Loch der Lochreihen 310 durchsetzt und die Teile 302' und 302" unverschiebbarmiteinanderverbindet. Der Anschlag 312 durchsetzt lediglich ein Loch der im Teil 302' angeordneten Lochreihe und bestimmt dementsprechend den maximalen Einschubweg des Teiles 302" im Teil 302' und damit die gewünschte Arbeitstiefe des Zinkenrotors 1 gegenüber der Krümlerwalze 2.

Das Riegelteil 311 wird in der Regel nur zum Transport des Geräteverbundes eingesetzt, um die Krümlerwalze 2 zusammen mit dem bockartigen Rahmen 5 anheben zu können. Zur Arbeit auf dem Feld wird das Riegelteil 311 im allgemeinen entfernt, so daß der Rahmen 5 mit dem Zinkenrotor 1 bei Bodenwellen, Steinen od. dgl. nach oben ausweichen kann, ohne daß das Gewicht der Krümlerwalze 2 den Zinkenrotor 1 oder die sonstigen Werkzeuge am bockartigen Rahmen 5 belastet. Dementsprechend werden die Zinken bzw. Werkzeuge geschont.

Gegebenenfalls können im Teil 302' Schlitze 313 angeordnet sein, die mit fest am Teil 302" angeordneten Zapfenteilen 314 od. dgl. zur Begrenzung der maximalen Beweglichkeit der Teile 302' und 302" relativ zueinander zusammenwirken. Die Schlitze 313 ermöglichen wiederum ein Höhenspiel des Zinkenrotors 1 bzw. der Grubberoder Scharwerkzeuge 81 gegenüber der Krümlerwalze 2. Der einstellbare Anschlag 312 am Teil 302" bestimmt wiederum die gewünschte Arbeitstiefe des Zinkenrotors 1 gegenüber der Krümlerwalze 2.

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