ARBEITSGERÄT MIT LÖSBARER VERBINGUNG ZWISCHEN WERKZEUGSCHAFT UND STIEL

申请号 EP01969694.7 申请日 2001-09-05 公开(公告)号 EP1318898A1 公开(公告)日 2003-06-18
申请人 GARDENA Kress + Kastner GmbH; 发明人 HÄUFELE, Reiner; LINDERMEIR, Wolfgang;
摘要 The invention relates to a work tool. Work tools which can be used for various purposes - as manual gardening tools such as hoes, shovels and spades, for example, or as cleaning tools such as brooms, dustpans or the like - comprise a handle (13) and a tool (11) having a shank (12). The aim of the invention is to provide a detachable connecting element (14) between a tool (11) and a tool handle, said element being self-locking and comprising as few parts as possible which project over the outer contour of the handle. In order to achieve this, one end of a swivel arm (20) is arranged in a fixed manner in relation to the sleeve (15), and the other free end of the swivel arm (20) is arranged on the actuating lever (17). The holding arm (18), actuating lever (17) and swivel arm (20) come together in a self-locking position in the first final position (I) of the actuating lever (17).
权利要求
Ansprüche
1. Arbeitsgerät, mit einem Werkzeug, das einen Werkzeug- schaft und einen Stiel aufweist, wobei zwischen Werkzeugschaft und Stiel eine lösbare Steckverbindung bestehend aus einer Hülse und einem axial in die Hülse einführbaren Dorn vorgesehen ist, mit einem Betätigungshebel, der im Bereich der Hülse schwenkbar angelenkt ist und einem Haltearm (18), der an dem Betätigungshebel angelenkt ist und durch eine Öffnung in der Hülse in das Innere derselben hineinragt und in Eingriff mit dem Dorn gelangt und diesen in einer ersten Betätigungsendlage axial festlegt, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schwenkarm (20) mit einen Ende an der Hülse (15) und mit dem anderen Ende am Betätigungshebel (17) so angelenkt ist, dass in der ersten Betätigungsendlage (I) des Betätigungshebels (17) eine selbstsperrende Lage von Haltearm (18), Betätigungshebel (17) und Schwenkarm (20) gegeben ist.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß Dorn (16) und Hülse (15) zumindest bereichsweise formschlüssig ausgebildet sind.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Dorn (16) und Hülse (15) in axialer Richtung gesehen im Durchmesser gestuft ausgebildet sind.
4. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (16) aus einem Kern
(22) und einer zumindest an dem dem freien Ende des
Dorns abgewandten Ende ausgebildeteten Ummantelung
(21) besteht.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (22) aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus einem Halbzeug wie einen sechskantigen Stahlstab, gebildet ist und die Ummantelung (21) aus Kunststoff besteht.
6. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (21) des Dorns und der mit der Ummantelung in Anlage gelangende Bereich der Hülse (15) sich konisch verjüngend ausgebildet sind, wobei vorzugsweise zwischen Hülse und Mantel ein Preßsitz (23) ausgebildet ist.
7. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (21) in ihrer axialen Erstreckung einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser aufweist.
8. Arbeitsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Hülse (15) und Dorn (16) wenigstens im Bereich der Ummantelung (21) eine formschlüssige Anlage ausgebildet ist.
9. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Dorn (16) und Hülse (15) kreissymetrisch oder mehrfach drehsymetrisch zueinander ausgebildet sind.
10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Dorn (16) und Hülse (15) nicht rotationssymetrisch und weiter derart ausgebildet sind, daß die Steckverbindung zwischen Dorn (16) und Hülse (15) bezüglich ihrer Rotation um die axiale Erstreckung ihrer Hauptachse eindeutig lagedefiniert ausgebildet ist.
11. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Dorn (16) und Hülse (15) einerseits Führungsstege (24a, 24b) und andererseits Nuten (25a, 25b) zur Aufnahme der Führungsstege (24a, 24b) ausgebildet sind.
12. Arbeitsgerät nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, daß Nuten (25a, 25b) und Führungsstege (24a, 24b) am
Umfang gleichmäßig voneinander beabstandet angeordnet sind, wobei vorzugsweise wenigstens zwei Arten von Nuten (25a, 25b) und/oder Führungsstegen (24a, 24b) ausgebildet sind, die sich hinsichtlich ihrer Geometrie derart voneinander unterscheiden, daß die Führungsstege (24a) der einen, ersten Art, nicht in die Nuten (25b) der anderen, zweiten Art einführbar sind.
13. Arbeitsgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstege (24b) der zweiten Art in die Nuten
(25a) der ersten Art einführbar sind.
14. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (18) einfach gezahnt ausgebildet ist, wobei vorzugsweise eine einziehende Zahnflanke (26) und eine auswerfende Zahnflanke (27) sowie eine gekrümmte Anlagefläche (29) vorgesehen sind.
15. Arbeitsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Dorn (16) ein Zahn (35) vorgesehen ist, an dem der Haltearm (18) mit seiner Zahnung eingreifen kann und vorzugsweise an dem Dorn (16) weiterhin eine in der gekrümmten Anlagefläche (29) entsprechend gekrümmte Ausnehmung (28) ausgebildet ist.
16. Arbeitsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (28) Teil einer einseitig am Dorn 16 angebrachten Vertiefung ist.
17. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (18) um einen in der Hülse (15) feststehend angeordneten Bolzen (30) schwenkbar ist.
18. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Haltearm (18) ein Federelement (31) einwirkt, wobei das Federelement wenigstens der Erzeugung einer zweiten Betäti- gungsendlage dient, bei der der Haltearm (18) nicht mehr in
Eingriff mit dem Dorn (16) steht und vorzugsweise auch die erste Betätig ungendlage sichert, soweit diese ohne Vorhandensein eines Dorns (16) erzeugt wird.
19. Arbeitsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (15) stielseitig und der Dorn (16) werkzeugschaftseitig ausgebildet ist.
20. Arbeitsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (13) zumindest im Bereich der Hülse (15) als metallisches Rohr ausgebildet ist und die Hülse (15), die insbesondere aus Kunststoff ausgebildet ist, vorzugsweise mit dem Stiel (13) durchsetzenden Befestigungsmitteln (32) im Inneren des Stiels (13) lagefest gehalten ist.
21. Arbeitsgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß mit den Befestigungsmitteln (32) zusätzlich an dem Stiel (13) außenseitig ein Beschlagteil (33) befestigt ist, an dem der Schwenkarm (20) angelenkt ist.
22. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 19 bis 21 , dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (15) an ihrem Außendurchmesser vorzugsweise parallel zueinander an- geordnete Materialbrücken(34) aufweist, wobei die Material- brücken (34) zur formschlüssigen Halterung der Hülse im Stiel (13) dienen.
23. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 , gekennzeichnet durch eine zusätzliche Sicherung (40), die verhindert, dass das eingesetzte Werkzeug nach Lösen des Betätigungshebels (17) aus der Hülse (15) herausfällt.
24. Arbeitsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Sicherung aus einem Schwenkhebel (40) besteht, der an der Hülse (15) schwenkbar angelenkt ist und mit einem noppenartigen Kopf (44) in die Vertiefung (28) eingreift, wenn diese nach einer teilweise axialen Verschiebung des Domes (16) aus der Hülse (15) heraus in den Bereich des Kopfes (44) gelangt.
25. Arbeitsgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der noppenartige Kopf (44) des Schwenkhebels (14) federbelastet zum Inneren der Hülse (15) gedrückt ist.
26. Arbeitsgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (28) ausgerundet gestaltet ist und zum Dornende (16a) hingerichtet eine steilere Flanke (28a) als auf der zum Werkzeug hingerichteten Seite aufweist.
27. Arbeitsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der noppenartige Kopf (44) des Schwenkhebels (40) einen Kugelabschnitt (45) auf der der Viertiefung (28) des Domes (16) zugewandten Seite aufweist und dass die
Vertiefung (28) auch in Umfangsrichtung mit ansteigenden Flanken versehen, die bei Drehung des Domes (16) ein Herausgleiten des noppenartigen Kopfes (44) aus der Vertiefung (28) bewirken.
说明书全文

Beschreibung:

ARBEITGERÄT MIT LÖSBARER VERBINGUNG ZWISCHEN WERKZEUGSCHAFT UND STIEL

Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät.

Solche Arbeitsgeräte, wie sie beispielsweise als handhabbare Gartengeräte wie Hacken, Schaufeln, Spaten oder als Reinigungsgeräte wie Besen, Schaufeln oder dergleichen vielfaltig Verwendung finden, weisen einen Stiel und ein Werkzeug mit einem Werkzeugschaft auf.

Dabei ist es beispielsweise aus der gattungsgemäß zugrunde- gelegten EP 0 298 270 B1 bekannt, zwischen dem Werkzeug und dem Stiel eine lösbare Steckverbindung auszubilden. Dies hat den Vorteil, daß für eine Vielzahl von Werkzeugen nur ein einziger Stiel benötigt wird.

Für die Steckverbindung ist hierzu einerseits eine Hülse und andererseits ein in die Hülse einführbarer Dorn vorgesehen. Im Bereich der Hülse ist ein Betätigungshebel schwenkbar angelenkt. Mit dem Betätigungshebel ist ein Haltearm verbunden. Der Haltearm ragt durch eine Öffnung in der Hülse in das Innere derselben hinein. Wird der Dorn in die Hülse eingeführt, so gelangt der Haltearm in Eingriff mit dem Dorn. Beim Überführen des Betätigungshebels in die erste Betätigungsendlage wird der Dorn durch den Haltearm in eine der ersten Betätigungsendlage zugeordnete, vorgegebene axiale Relativlage zu der Hülse verbracht. In der ersten Betätigungsendlage des Betätigungshebels wird der Dorn dann in dieser definierten axialen Relativlage festgelegt.

Eine derartige lösbare Strickverbindung zwischen zwei Teilen muß gegen unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung insbesondere in den Fällen gesichert werden, in denen regelmäßig bei der Verwendung des Arbeitsgerätes hohe, insbesondere in axialer Richtung zwischen dem Werkzeug und dem Stiel wirkende Lastspiele auftreten. Hierzu ist es gemäß dem gattungsgemäß zugrunde gelegten Stand der Technik bekannt, den Betätigungshebel in seiner Betätigungsendlage mit zusätzlichen mechanischen Sicherungsmitteln zu sichern. Derartige Sicherungsmittel haben jedoch den Nachteil, daß sie vom Nutzer bewußt verriegelt, bzw. gelöst werden müssen. Es besteht also die Gefahr, daß dies aus Nachlässigkeit vom Benutzer nicht oder nicht sorgfältig genug durchgeführt wird, bzw. von dem Benutzer als störend empfunden werden.

Um die Verriegelung durch zusätzliche Sicherungsmittel zu vermeiden, wurde beispielsweise in der FR 702 601 eine Befestigung eines Werkzeugs an einem Stiel vorgeschlagen, bei dem die erste Betätigungsendlage, dadurch eine selbstsichernde Stellung ist, daß bei Einwirkung von Kräften in axialer Richtung auf die Verriegelungseinrichtung eine Bewegung des Betätigungshebels in öffnende Richtung verhindert ist. Dies ist dadurch sichergestellt, daß der Betätigungshebel bei dem Schließen eine Todpunktlage überfährt.

Die Befestigung gemäß der FR 702 601 hat den Nachteil, daß die selbstsichernde Ausbildung der Steckverbindung eine die Befestigungsmittel an Werkzeug und Stiel außenseitig angeordnete mechanische Verbindung bedingt.

Nachteilig an einer außenseitigen Anordnung der Verriegelung zwischen Werkzeugsschaft und Stiel ist, daß von der Außenkontur nach außen abragende Befestigungsmittel erforderlich sind, die sich bei der Benutzung des Arbeitsgerätes als störend, bzw. auch als Quelle von Verletzungsgefahren erweisen können. Desweiteren ist der außenliegende Verbindungsbereich auch der Verschmutzung und der Beschädigung ausgesetzt.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine lösbare Verbindung zwischen einem Werkzeug und einem Werkzeugstiel herzustellen, die einerseits selbstsperrend ausgebildet ist, andererseits jedoch möglichst wenig Teile aufweist, die über die Außenkontur des Stieles hinausragen. Diese Aufgabe wird bei Zugrundelegen des gattungsgemäßen Arbeitsgeräts erfindungsgemäß durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird ein Schwenkarm an einem seiner Enden an der Hülse und an seinem anderen Ende am Betätigungshebel angelenkt. In der ersten Betätigungsendlage des Betätigungshebels ist eine selbstsperrende Lage von Haltearm, Betätigungshebel und Schwenkarm zueinander gegeben.

Gemäß vorteilhafter Ausgestaltung sind Dorn und Hülse in Umfangsrichtung gesehen zumindest bereichsweise formschlüssig zueinander ausgebildet. Weiter vorteilhaft ist es, wenn Dorn und Hülse - in axialer Richtung gesehen - im Durchmesser gestuft ausgebildet sind.

Gemäß bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung besteht der Dorn aus einem Kern, der zumindest an seinem werkzeugschaftsseitigen, dem freinen Ende, abgewandten Ende eine Ummantelung aufweist. Vorzugsweise ist der Kern aus einem metallischen Werkstoff gebildet. Hierbei kommen vorzugsweise Halbzeuge zur Verwendung. Ein Beispiel für ein solches Halbzeug ist ein Stahlstab, der rund oder vieleckig, insbesondere sechseckig als ablängbare Standardware angeboten wird. Die Ummantelung des Dorns wird vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet.

Zur Ausbildung eines Pressitzes für den Dorn in der Hülse kann es vorgesehen sein, den Mantel und den mit dem Mantel in Anlage gelangenen Bereich der Hülse sich konisch verjügend auszubilden. Alternativ ist es möglich, daß die Ummantelung des Kerns des Dorns in ihrer axialen Erstreckung einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser aufweist. Dabei ist es vorteilhaft zwischen Hülse und Dorn eine formschlüssige Anlage wenigstens im Bereich der Ummantelung vorzusehen.

Weiter ist es gemäß der Erfindung möglich, daß Dorn und Hülse kreissymetrisch oder mehrfach drehsymmetrisch ausgebildet sind. Eine solche Gestaltung von Dorn und Hülse ermöglicht es, daß keine oder eine der Vielzahl von Drehsymmetrien entsprechende Anzahl von Lagen des Werkzeugs bezüglich dem Stiel in der Rotation um die axiale Ausrichtung von Dorn und Hülse herum möglich sind. Alternativ hierzu können Dorn und Hülse auch nicht rotationssymmetrisch ausgebildet sein. Es ist dann nur eine Ausrichtung des Werkzeuges bezüglich der Rotation um die axiale Erstreckung von Dorn und Hülse möglich. Das Werkzeug ist dann eindeutig bezüglich dem Stiel ausgerichtet.

In beiden Fällen ist es möglich, daß an Dorn und Hülse einereits Führungsstege und andererseits Nuten zur Aufnahme der Führungsstege ausgebildet sind. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Nuten und Führungsstege in Umfangsrichtung gleichmäßig zueinander beabstandet angeordnet. Hier sind vorzugsweise wenigstens zwei voneinander verschiedene Arten von Nuten, bzw. Führungsstegen ausgebildet. Die Arten von Nuten und Führungsstegen unterscheiden sich dabei hin- sichtlich ihrer Geometrie, beispielsweise hinsichtlich ihrer Form (bsp. Dreiecksform, Rechtecksform oder Halbkreisform), bzw. ihrer Dimension (Breite an der Basis, Tiefe etc.).

Vorzugsweise sind zwei voneinander verschiedene Arten von Führungsstegen und zugeordneten Nuten ausgebildet, wobei die Führungsstege der einen, ersten Art nicht in die Nuten der anderen, zweiten Art einführbar sind. Durch die Verwendung von zwei voneinander verschiedenen Arten von Nuten und Führungsstegen an beispielsweise diametral gegenüberliegenden Stellen des Umfangs von Dorn und Hülse kann eine eindeutige Drehlage des Werkzeugs zum Stiel vorgegeben werden. Wird die Erfindung dahingehend weitergebildet, daß die Führungsstege der zweiten Art in die Nuten der ersten Art einführbar sind, so ist es über Auswahl und Anordnung der Nuten möglich, entweder eine eindeutige oder eine mehrfach drehsymmetrische Lagebeziehung von Werkzeug zu Stiel herauszubilden. So ist es beispielsweise möglich, auf der Innenfläche der Hülse Nuten der ersten und zweiten Art auszubilden. In der einfachsten Form geschieht dies dadurch, daß einander diametral gegenüberliegend eine Nut der ersten Art und eine Nut der zweiten Art vorgesehen sind. Seitens des Dorns können nun entsprechend Führungsstege ausgebildet sein. Sind an dem Dorn jeweils ein Führungssteg der ersten und der zweiten Art einander diametral gegenüberliegend angeordnet, so ist eine eindeutige Lagebeziehung zwischen Dorn und Hülse, somit zwischen Werkzeug und Stiel gegeben. Weist andererseits der Dorn zwei einander gegenüberliegende Führungsstege der universellen, zweiten Art auf, so können zwei unterschiedliche Lagebeziehungen zwischen Stiel und Werkzeug realisiert werden. Ein Dorn, der keine Führungsstege aufweist, kann dennoch in die Hülse eingeführt werden und eine beliebige Lagebeziehung zwischen Werkzeug und Stiel ist möglich. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehr als eine Nut jeder Art vorzusehen. Es können dann unterschiedliche Kombinationen der Anordnung von Nuten unterschiedlicher Art durchgeführt werden, so daß eine größere Auswahl an möglichen Lagebeziehungen bestehen kann.

Gemäß vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist der Haltearm einfach gezahnt ausgebildet. Dabei ist vorzugsweise eine einziehende und eine auswerfende Zahnflanke ausgebildet. Darüber hinaus kann noch eine gekrümmte Anlagefläche an dem Haltearm ausgebildet sein. Weiter ist es möglich, daß der Dorn eine Angriffsflanke aufweist, an der der Haltearm eingreift. Darüber hinaus kann an dem Dorn auch noch eine gekrümmte Ausnehmung ausgebildet sein, die negativ entsprechend der gekrümmten Anlagefläche geformt ist und unterschiedliche Flanken in Axialrichtung aufweist. Dadurch wird eine formschlüssige Anlage des Haltearms an dem Dorn in der Eingriffstellung des Haltearms am Dorn erreicht. Bei einer solchen Ausgestaltung wird es auch möglich, ein zusätzliches Sicherungselement in Form eines in die von der Anlagefläche gebildeten Vertiefung hereinreichenden Schwenkhebels zu verwirklichen, der ein Herausfallen des Werkzeuges beim Lösen des Betätigungshebels zunächst verhindert. Auch andere Ausführungsformen solcher Ausfallsicherungen sind möglich.

Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Haltearm um einen in der Hülse feststehend angeordneten Drehbolzen schwenkbar. Weiter ist es möglich, daß auf den Haltearm ein Federelement einwirkt. Dabei dient das Federelement zumindest der Erzeugung einer zweiten Betätigungsendlage des Haltearms, wobei in der zweiten Betätigungsendlage der Haltearm nicht mehr in Eingriff mit dem Dorn steht. Vorzugsweise ist das Federelement darüber hinaus auch so ausgebildet, daß durch seine Wirkung auch die erste Betätigungsendlage des Haltearms gesichert wird, sofern diese eingenommen wird, ohne das ein Dorn in die Hülse eingeführt ist.

Gemäß bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Hülse seitens des Stiels und der Dorn werkzeugseitig ausgebildet. Vorteilhafterweise ist der Stiel als metallisches Rohr ausgebildet. Die Hülse, die insbesondere aus Kunststoff gebildet ist, kann vorzugsweise im Stiel mit Befestigungsmitteln befestigt sein, die den Stiel durchsetzen. Diese Befestigungsmittel können zugleich der stielaußenseitigen Befestigung eines Beschlagteils dienen, wobei an diesem Beschlagteil vorzugsweise der Schwenkarm angelenkt ist.

Gemäß Ausgestaltungen der Erfindung ist die Hülse im Inneren des Stiels angeordnet und weist an ihrem Außendurchmesser vorzugsweise parallel zueinander ausgebildete Materialbrücken auf. Diese Materialbrücken dienen insbesondere zur formschlüssigen Halterung der Hülse im Stiel. Mit diesen Materialbrücken kann erreicht werden, daß der Durchmesser des Stiels größer gewählt werden kann als der Außendurchmesser der Hülse. Es wird vermieden, daß die Hülse unnötig große Wandstärken aufweist und Materialansammlungen entstehen, die allein aufgrund ihres Volumens spritzgußtechnisch schwierig zu erzeugen sind.

Die vorstehenden und weiteren Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.

Nachfolgend ist die Erfindung auch anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele noch näher erläutert; dabei zeigt: Fig. 1 : den Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät im Bereich der Steckverbindung in der ersten Betätigungsendlage;

Fig. 2: einen Schnitt durch das Arbeitsgerät der Fig. 1 gemäß der Schnittlinie AA;

Fig. 3: einen Schnitt durch das Arbeitsgerät der Fig. 1 gemäß der Schnittlinie BB;

Fig. 4: eine Schnittdarstellung eines Arbeitsgerätes gem. Fig. 1 im Bereich der Steckverbindung bei teilweise gelöster Steckverbindung;

Fig. 5: den Schnitt durch ein anderes erfindungsgemäßes Arbeitsgerät im Bereich der Steckverbindung;

Fig. 6: den Schnitt entlang der Schnittlinie CC der Fig. 5;

Fig. 7: den Schnitt durch das Arbeitsgerät der Fig. 5 in der ersten Betätigungsendlage;

Fig. 8: einen Längstschnitt ähnlich Fig. 1 , jedoch durch ein

Arbeitsgerät, das mit einer zusätzlichen Herausfallsicherung für das Werkzeug versehen ist;

Fig. 9: eine Seitenansicht des als Sicherung bei der Ausführungsform nach Fig. 8 verwendeten

Schwenkhebels;

Fig. 10: die Ansicht des Schwenkhebels in Richtung des Pfeiles X, und Fig. 11 : die Ansicht des Schwenkhebels der Fig. 9 in Richtung des Pfeiles XI.

Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes. Dabei zeigt die Fig. 1 einen Schnitt entlang der Längsachse durch das Arbeitsgerät, wobei die lösbare Steckverbindung 14 mit dem Betätigungshebel 17 in der ersten Betätigungsendlage I des Betätigungshebels 17 dargestellt ist.

Das Werkzeug 11 des Arbeitsgerätes ist beispielsweise das Blatt einer Schaufel oder eines Spatens. Das Werkzeug 11 ist mit dem Werkzeugschaft 12 verbunden. Von dem Werkzeugschaft 12 ragt in Richtung auf den Stiel 13 der Dorn 16 ab. Dabei wird der Dorn 16 durch einen Kern 22 gebildet, der zumindest an seinem werkzeugschaftseitigem Ende eine Ummantelung 21 aufweist. Vorzugsweise ist der Dorn 16 aus einem metallischen Material, beispielsweise aus Stahl gefertigt. Als Grundmaterial für den Dorn 16 eignen sich insbesondere Stahl-Halbzeuge, die kostengünstig als ablängbare Ware in Form von vieleckigen, beispielsweise sechskantigen Stäben erhältlich sind. Die Ummantelung des Dorns 16 ist vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial.

Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform ist der Dorn 16 mit seiner Ummantelung 21 und dem Kern 22 gestuft ausgebildet. Die stielseitige Hülse 15 ist der Stufung des Dorns 16 negativ entsprechend ausgebildet. Dabei ist zumindest im Bereich der Ummantelung 21 des Dorns 16 eine formschlüssige Passung zwischen Hülse 15 und Ummantelung 21 ausgebildet. Im Gegensatz dazu ist die Hülse 15 im Bereich der Öffnung 19 nicht auf allen Seiten des Dorns 22 formschlüssig ausgebildet sondern lediglich auf der der Öffnung 19 gegenüberliegenden Seite. Auf der Seite der Öffnung 19, durch die der Haltearm 18 in das Innere der Hülse 15 hineinragt, ist ein geringfügiges Spiel zwischen Dorn 16 und Hülse 15 gegeben. Die Passung und die Maßnahmen, damit eine eindeutige Lagezuordnung zwischen Werkzeug 11 und Stiel 13 auch in der Drehung um die Hauptachse, der Erstreckungsachse des Werkzeugs und des Stiels, getroffen werden kann, ist in Fig. 2, dem Schnitt längs der Linie AA in Fig. 1, näher dargestellt. In dem hohlen metallischen Stiel 13 ist die Hülse 15, vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt, eingesetzt. Der Dorn 16, der in diesem Bereich aus dem Kern 22 und der Ummantelung 21 besteht, ist in die Hülse eingeführt. Eine formschlüssige Anlage zwischen der Hülse 15 und der Ummantelung 21 besteht. Abweichend von der sechseckigen Form des Kerns 22 ist die Außenkontur der Ummantelung 21 nicht vieleckig ausgebildet, sondern im Wesentlichen kreisförmig.

Bei der in der Zeichnung dargestellten Variante ist eine eindeutige Beziehung der Lage zwischen dem Werkzeug 11 und dem Stiel bezüglich der Hauptachse dadurch gegeben, daß die Hülse 15 zwei Nuten 25a, 25b unterschiedlicher Breite aufweist. In die Nuten 25a, 25b ist jeweils ein entsprechend ausgebildeter Führungssteg 24a, 24b einführbar. Die Nuten 25a, 25b weisen dabei jeweils die gleiche Tiefe auf. Dieser Tiefe der Nuten entsprechend ausgebildet ist die Höhe der Führungsstege 24a, 24b. Durch die Verwendung von Nuten und Führungssteg unterschiedlicher Breite kann eine eindeutige Lagebeziehung zwischen Werkzeug 11 und Stiel 13 hergestellt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, wenn eine mehrfache Drehsymmetrie gewünscht ist, im vorliegenden zeichnerisch dargestellten Fall, eine zweifache Drehsymmetrie - an beiden Seiten der Ummantelung 21 schmale Führungsstege 24b vorzusehen, die auch in die Breite Nut 25a der Hülse einführbar ist. Werden mehr als zwei Nuten ausgebildet, so ist es auch möglich, eine größere Anzahl an mehrfach drehsymmetrischen Lagen zueinander zu definieren. Durch die Verwendung von zwei Typen von Nuten und Führungsstegen kann, wie oben dargelegt, einerseits eine eindeutige, andererseits auch eine mehrfach drehsymmetrische Steckverbindung zwischen einem Stiel 13 und einem Werkzeug 11 ausgebildet werden. Durch diese Art der Ausbildung ist es auch möglich, mit dem gleichen Stiel 13 unterschiedliche Werkzeuge 11 aufzunehmen, die teils eindeutig lagedefiniert, teils mehrfach drehsymmetrisch ausgebildet.

In geometrisch einfacherer Ausgestaltung ist es natürlich auch möglich, eine mehrfache Drehsymmetrie durch Verwendung einer kreisrunden Form eine nicht definierte Drehlage zwischen Stiel 13 und Werkzeug 11 zu ermöglichen. Dies hat dann allerdings nicht den Vorteil, daß eine eindeutige Lagebeziehung zwischen Stiel und Werkzeug im Bedarfsfalle geschaffen werden kann.

Die Fig. 3 zeigt den Schnitt entlang der Linie BB durch die Fig. 1. Der Schnitt verläuft im Eingriffsbereich des Haltearms 18 an dem Dorn 16. Es ist dabei ersichtlich, daß die Hülse 15 im Bereich ihrer Innenfläche ledliglich an dem Haltearm 18 abgewandten Seite formschlüssig zu dem Kern 22 des Dorns 16 ausgebildet ist und dass an der haltearmseitigen Innenseite der Hülse 15 ein gewisses Spiel zu dem Kern 22 besteht. Der Haltearm 18 ist um den Drehbolzen 30 herum schwenkbar. Der Drehbolzen 30 ist dabei lagefest in der Hülse 15 befestigt. Der gegenüber dem Dorn 16 einfach gezahnt ausgebildete Haltearm greift mit den beiden Zahnflanken 26 und 27 an einen in der Form des Kerns 22 ausgebildeten Zahn 35 (Fig. 4) ein sichert somit die axiale Lage des Dorns 16 bezüglich der Hülse 15. Darüber hinaus weist der Haltearm 18 eine gekrümmte Anlagefläche 29 auf, die mit einer entsprechend ausgebildeten Ausnehmung 28 des Kerns 22 in Eingriff gelangt und den Dorn 22 in diesem Bereich auf die formschlüssig ausgebildete gegenüberliegende Seite der Hülse 15 drückt und so eine definierte Anlage erzeugt, wenn die Steckverbindung, wie in Fig. 1 dargestellt, erzeugt ist. Die Hülse 15 ist im Wesentlichen formschlüssig zu der Innenkontur des hohlen Stiels 13 ausgebildet. Um eine spritzgußtechnisch günstigere Form zu erzeugen, ist es möglich, daß insbesondere in den Bereichen ansonsten größerer Wandstärke der Hülse 15 diese nicht als volles Teil ausgebildet ist, sondern lediglich eine rohrförmige Innenhülse vorgesehen ist, die in Abschnitten, in denen ansonsten die Hülse eine größere Wandstärke aufweisen würde, Stege 34 aufweist, die für die Führung der Hülse 15 im hohlen Stiel 13 sorgen. Durch die Stege 34 ist es einerseits erreichbar, daß keine zu dicken Materialschichten für die Hülse 15 spritzgegossen werden müssen, andererseits jedoch zumindest abschnittsweise dennoch eine Abstützung der Hülse 15 an der Wandung des Stiels 13 erreichbar ist. Derartige Stege 34 sind beispielsweise nicht im Bereich des Schnittes A- A sondern im Bereich der Schnittlinie BB der Fig. 1 , indem sich aufgrund der Stufung des Innendurchmessers der Hülse ansonsten große Wandstärken ergeben werden, ausgebildet und in der Fig. 3 beispielhaft dargestellt. Um die Hülse 15 lagedefiniert und gesichert im Stiel 13 zu halten, sind Befestigungsmittel 32 vorgesehen, die den Stiel durchsetzen und in die Hülse 15 eintauchen. Bei diesen Befestigungsmitteln kann es sich insbesondere um Schrauben oder Nieten handeln. Besonders vorteilhaft werden diese Befestigungsmittel gleichzeitig dazu benutzt, das Beschlagteil 33 außenseitig am Stiel 13 zu befestigen. Das Beschlagteil 33 dient der Abdeckung der Öffnung 19 und gleichzeitig als Befestigungsstelle für eine Schwenkachse des Schwenkarmes 20. Der Schwenkarm 20 schwenkt um die eine Schwenkachse 38, die bezüglich dem Stiel lagedefiniert ist. An dem anderen Ende des Schwenkarmes 20 ist der Betätigungshebel 17 und die Achse 39 drehbar angelenkt. Mittels des Schwenkarmes 20 wird es ermöglicht, daß der Betätigungshebel 17 um eine Achse 39 geschwenkt wird, die nicht ortsfest bezüglich dem Stiel 13 ist, da diese um die Befestigung des Schwenkarms 20 an dem Beschlagteil 33 bildende Schwenkachse 38 schwenkbar ist. Beabstandet zu der Schwenkachse 38 zwischen Betätigungshebel 17 und Schwenkarm 20 ist an einem Drehgelenk 40 der Haltearm 18 mit dem Betätigungshebel 17 verbunden. Der Haltearm 18 ist in seiner Lage bezüglich dem Stiel 13 und damit auch dem Schwenkarm 20 dadurch festgelegt, daß er über den Drehbolzen 30 bezüglich der Hülse 15 schwenkbar aber lagefest gehalten ist. Durch diese Konstruktion ist der Betätigungshebel ähnlich einem Kniehebel augebildet. In dem in der Fig. 1 dargestellten, verriegelten Zustand, also der ersten Betätigungsendlage des Betätigungshebels 17, liegt die drehbare Verbindung zwischen Betätigungshebel 17 und Schwenkarm 20 näher an dem Stiel 13, wie die Verbindungslinie zwischen der drehbaren Verbindung zwischen dem Betätigungshebel 17 und dem Haltearm 18 und der drehbaren Festlegung des Schwenkarmes 20 am Beschlagteil 33. Dadurch ist eine Übertotpunktlage dieses Drehpunktes gegeben. Diese Übertotpunktlage bewirkt, daß bezüglich von dem Werkzeug 11 auf den Haltearm 18 einwirkende Zug- und Schubkräfte eine selbstsperrende Lage gegeben ist. Sowohl die Schub- als auch die Zugkräfte, die auf den Haltearm 18 über die Zahnung und die Zahnflanken 26 und 27 ein- wirken, erzeugen über die unterschiedlichen Hebelwirkungen in dem Drehgelenk der Achse 39 zwischen Betätigungshebel 17 und Schwenkarm 20 eine Kraft, die diese Gelenkstelle in Richtung auf den Stiel 13 drückt und schließend wirkt. Durch diese Ausbildung wird also verhindert, daß während der Benutzung des Werkzeuges aufgrund der auf das Werkzeug einwirkenden axialen Kräfte ein unbeabsichtigtes Öffnen des Verschlusses der Steckverbindung erfolgen kann. Durch die Gestaltung des Beschlagteils 33 kann eine in der ersten Betätigungsgrundlage flächenbündige und nahezu kantenfreie Gestaltung des Verschlusses nach außen hin erreicht werden.

Das Herstellen und das Lösen der Steckverbindung kann am Besten über die in der Fig. 4 dargestellte Situation, die beim Lösen, bzw. beim Herstellen der Steckverbindung eintritt, erläutert werden. Die Fig. 4 zeigt, wie das Werkzeug 11 mit seinem Werkzeugschaft 12, von dem der Dorn 16 mit seinem Kern 22 und seiner Ummantelung 21 in die Hülse hineinragt. An dem Kern 22 ist an dem Werkzeug 11 abgewandten Ende ein Zahn 35 ausgebildet, die in die einfache Zahnung des Haltearms 18 einführbar ist. An den Zahn 35 anschließend und dem Haltearm 18 zugewandt ist die Ausnehmung 28 ausgeformt. Wird nun zum Herstellen der Steckverbindung zwischen dem Werkzeug 11 und dem Stiel 13 der Dorn weiter in Richtung auf den Haltearm 18 zubewegt, als dies in Fig. 4 dargestellt ist, gelangt die einfache Zahnung des Haltearms 18 mit dem Zahn 35 in Anlage. Soweit kann die Steckverbindung durch einfaches Einschieben des Dorns 16 in die Hülse 15 vorbereitet werden. Nun erfolgt die Betätigung des Betätigungshebels 17. Wird der Betätigungshebel 17 so verschwenkt, daß er mit seiner Längserstreckung parallel zu dem Stiel 13 verläuft, so wird der Zahn 35 von der einziehenden Zahnflanke 26 des Haltearms 18 ergriffen und damit der Dorn 16 weiter in die Hülse 15 hineingezogen. Die Anlagefläche 29 wälzt sich über die entsprechend geformte Ausnehmung 28 ab. Der Dorn 16 wird immer weiter in die Hülse 15 hineingezogen und gleichzeitig über die Anlagefläche 29 immer stärker gegen die gegenüberliegende Seite der Hülse 15 gedrückt. Wenn der Betätigungshebel 17 die erste Betätigungsendlage, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, erreicht hat, ist diese Bewegung abgeschlossen und der Dorn 16 wird sicher in der Hülse 15 gehalten. Beim Öffnen des Betätigungshebels 17 und der Überführung von der in Fig. 1 dargestellten ersten Betätigungsendlage in Fig. 2 dargestellte zweite Betätigungsendlage wird der Dorn 16 über die auswerfende Zahnflanke 27 des Haltearms 28 der Dom 16 aus der Hülse 15 hinausgedrückt. Diese Bewegung erfolgt genau entgegengesetzt der einziehenden Bewegung. Über diese Mechanik ist es möglich, eine sichere Halterung des Werkzeuges 11 im Bereich der Hülse 15 zu realisieren, die gleichzeitig ohne übermäßige Betätigungskräfte erzeugt und wieder gelöst werden kann.

Die Fig. 5 bis 7 zeigen Schnitte durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung. Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, daß die Ummantelung 21 des Dorns 16 sich vom Werkzeug weg konisch verjüngt und die Aufnahme in der Hülse 15 im Stielrohr eingangsseitig gleichfalls konisch ausgeführt ist. Der mit dem sechskantigen Kern 22 in Eingriff stehende Haltearm der Hebelanordnung, die wie auch in den Fig. 1 bis 4, ähnlich einer Kniehebelanordnung ausgebildet ist, rückt in diesem Fall nicht nur den Kern 22 gegenüber die Gegenfläche in der Hülse 15, sondern zieht den gesamten Dorn 16 mit der einziehenden Zahnflanke 27 in die Aufnahme stramm hinein und preßt so die Konusflächen von Ummantelung und Hülse 15 gegeneinander. Zwischen Hülse 15 und Ummantelung ist der Preßsitz 23 ausgebildet. Die Fig. 7 zeigt die Anordnung in der ersten Betätigungsendlage des Betätigungshebels 17 mit dem Haltearm 18 und dem Schwenkhebel 20. Die Fig. 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie CC in der Fig. 5, in der die zweite Betätigungsendlage, in der die Steckverbindung gerade gelöst oder hergestellt wird, des Betätigungshebels 17. Die einander entsprechenden Teile der beiden Ausführungsformen wurden mit den gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 4 versehen. Wie in der Fig. 6 ersichtlich ist es auch möglich, die Hülse 15 mit einer im Wesentlichen dreieckigen Innenkontur 36 zu versehen. In die Innenkontur 36 der Hülse 15 ist die Außenkontur des Sechs-Kants des Kerns 22 einbeschrieben, so daß drei Seiten des Sechs-Kants an der Innenkontur 36 anliegen und an den dazwischenliegenden Flächen zwischen Kern 22 und Hülse 15 Hohlräume 37 bestehen. Diese Hohlräume 37 dienen der Erzeugung einer Schmutztoleranz, da beim Ineinanderschieben von Dorn 16 und Hülse 15 ein haftender Schmutz weggedrückt werden kann und in die Hohlräume 37 ausweichen kann. Über eine entsprechend nahezu dreiecksförmige ausgebildete Außenkontur der Hülse 15, die breit abgerundete Ecken aufweist, ist eine gute Anlage der Hülse 15 in dem Hohlraum des Stiels 13 möglich, wobei gleichzeitig allzu große Materialdicken der Hülse 15 vermieden werden, wodurch die Hülse 15 leicht spritzgußtechnisch herstellbar ist.

Als weiterer Unterschied zu der Ausführungsform der Fig. 1 bis 4 ist in dieser zweiten Ausführungsform zwischen dem Haltearm 18 und dem Beschlagteil 23, bzw. dem Stiel 13 oder der Hülse 15 ein Federelement 31 angeordnet. Das Federelement 31 erzeugt über seine vorzugsweise stabil ausgebildete Form zunächst eine definierte zweite Betätigungsendlage II, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist. Gleichzeitig dient das Federelement 31 auch der Festlegung der ersten Betätigungsendlage, wie sie in Fig. 7 dargestellt ist, wenn kein Dorn 16 in die Hülse eingeführt ist, der Stiel 13 also ohne ein Werkzeug 11 gelagert oder aufbewahrt werden soll.

Ansonsten entspricht das in den Fig. 5 bis 7 Dargestellte dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten und bezüglich dieser Figuren beschriebenen.

Die Figur 8 zeigt eine Ausgestaltung einer Werkzeug befestig ung ähnlich Figur 2. Gleiche Teile sind daher auch mit gleichen Bezugszeichen versehen worden. Unterschiedlich zu der Ausführungsform nach Figur 1 ist jedoch, dass hier die Werkzeugbefestigung so vorgenommen worden ist, dass das Werkzeug, das mit seinem Dorn 16 in der Hülse 15 gehalten ist, auch nach dem Lösen des Betätigungshebels 17 nicht frei nach vorne herausfallen kann. Eine solche Rausfallsicherung, wie sie in Figur 8 gezeigt ist, weist daher den großen Vorteil auf, dass die Gefahr eines unkontrollierten Herausfallen, beispielsweise eines sehr schweren Werkzeuges aus der Stielbefestigung verhindert wird, so dass dadurch auch eventuelle Verletzungen durch das frei herausfallende Werkzeug vermieden werden können.

Wie Figur 8 erkennen lässt, greift der Haltearm 18 in der gezeigten Stellung des Domes 16 wie beim Ausführungsbeispiel der Figur 1 in die Vertiefung 28 des Domes 16 ein, die bei diesem Ausführungsbeispiel nur auf der in Figur 8 gezeigten Oberseite des Domes vorgesehen ist. Wird nun der Betätigungshebel 17 im Gegenuhrzeigersinn angehoben und gelöst, dann löst sich auch der Halterarm 18 bzw. dessen Zähne 26 und 27 von der steileren Flanke 28a. Der Vertiefung 28 und der Dorn 16 mit dem daran befestigten Werkzeug kann sich frei nach links aus der Hülse 15 herausbewegen.

Um nun das freie Herausfallen des Werkzeuges aus der Hülse 15 zu verhindern, ist ein Sicherungselement in der Form eines Schwenkhebels 40 vorgesehen der um die Achse 41 schwenkbar an der Hülse 15 gelagert ist und durch eine nicht näher gezeigte Druckfeder 42 im Uhrzeigersinn nach unten gedrückt wird.

Bewegt sich daher der Dorn 16 nach dem Lösen des Betätigungshebels 17 in Figur 8 im Sinn des Pfeiles 43 nach links, dann kommt seine Vertiefung 28, die aufgrund der nichtverdrehbaren Führung des Domes in der Hülse 15 in Richtung nach oben -zum Betätigungshebel 17- ausgerichtet bleibt, in den Bereich des als Sicherungselement vorgesehenen Schwenkhebels 40. Dieser wird in die Vertiefung 28 hereingedrückt und hält den Dorn in der dann erreichen Axiallage fest, in der die Vertiefung die Stellung 28' -und das freie Ende 16a des Domes 16 die Stellung 16ä erreicht hat. Der Schwenkhebel 40 ist dabei, wie die Figuren 9-11 zeigen, so ausgebildet, dass er einen noppenförmigen Kopf 44 mit einem am unteren Ende angeordneten Kugelabschnitt 45 besitzt, auf dessen Bedeutung noch eingegangen wird. Der noppenförmige Kopf 44 jedenfalls, der in der Seitenansicht nach Figur 9 eine etwa halbkreisförmige Kontur hat, liegt nach dem Hereinschwenken des Sicherungselementes in die Ausnehmung 28 an der steileren Flanke 28a an und verhindert so das ungehinderte Herausfallen des Werkzeuges aus der Hülse 15. Gelöst werden aus dieser Sperrlage kann das Werkzeug dann entweder dadurch, dass eine erhöhte Zugkraft aufgewendet wird die ausreicht, um den Kopf 44 über die steilere Flanke 28a hinwegzubewegen, oder dass die Vertiefung bzw. Ausnehmung 28, die -für das Ausführungsbeispiel nach Figur 8 vorgesehen ist- auch in Umfangsrichtung mit ansteigenden Flanken versehen ist, die es erlauben durch Drehen des Werkzeuges und durch das dadurch bewirkte Drehen des Domes 16 den Kugelabschnitt 45 an den Flanken so zu führen, dass der Schwenkhebel 40 danach auf einer der glatten Außenflächen des im übrigen sechskantigen Dorns 16 aufliegt. Das Werkzeug kann dann entnommen werden. Hierzu ist zu bemerken, dass der Dom 16 nur in dem axialen Verstellbereich zwischen den Endlagen eines freien Endes 16a und 16ä in der Figur 8 unverdrehbar in der Hülse 15 geführt ist, dass aber dann die formschlüssige Drehsicherung aufgehoben ist und der eben erwähnte Vorgang zur Entsicherung des Werkzeuges möglich wird.

Es ist natürlich auch ohne weiteres möglich anstelle des in Figur 8 und in den Figuren 9-11 gezeigten Schwenkhebels 40, der in der Achse 46 von der Druckfeder beaufschlagt ist, auch ein anderes Sicherungselement vorzusehen, das in der Lage des Domes 16, in der sein freies Ende die Stellung 16ä erreicht hat, eine weitere Bewegung des Domes im Sinn des Pfeiles 43 verhindert. So könnten beispielsweise zusätzliche Tasten oder Hebel vorgesehen werden, die dafür sorgen, dass ein beispielsweise durch Federkraft einschnappender Bolzen zur endgültigen Entnahme des Werkzeuges von Hand herausbewegt wird. Eine andere Variante eines Halteelementes könnte auch ein über die Aufnahme in Richtung des Werkzeuges hinausragender Fangbügel sein, welcher einen Zapfen einen Bolzen oder einen Vorsprung am Werkzeugschaft umgreift und zum vollständigen Lösen des Werkzeuges von diesem von Hand abgehoben werden muss. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel nach Figur 8 kann durch Drehen des Schaftes 16 das endgültige Lösen bewirkt werden. Denkbar ist es natürlich aber auch, beispielsweise bei einer Ausführungsform nach Figur 5, bei der die Aussparung 28 rundumlaufend ausgebildet ist, durch die Steigung der beiden Flanken 28a und 28b ein Lösen durch Anwendung erhöhte Zugkraft zu erreichen. Da die Flanke 28b flacher ausgebildet ist, kann beim Einschieben des Domes 16 ohne Aufwendung größerer Kräfte der Schwenkhebel 40 auf dieser Flanke gleiten und entgegen dem Uhrzeigersinn sich in die in Figur 8 gezeigte obere Endlage bewegen. Bei einer solchen Ausführungsform, bei der durch Drehen kein Lösen des Schwenkhebels 40 aus der Vertiefung 28 möglich ist, müsste dann eben die Steigung der Flanke 28a so mit der Krümmung des noppenartigen Kopfes 44 abgestimmt werden, dass bei Aufwendung einer größeren Zugkraft sich der Dorn vom Haltelememt 40 lösen lässt. Natürlich wäre es auch möglich, eine von Hand betätigte Entriegelung in einem solchen Fall vorzusehen.

Um nicht über die gesamte Länge des Werkzeuges einen hohlen metallischen Stiel 13 verwenden zu müssen, ist es auch möglich, einen Teilbereich des Stiels als rohrförmige Hülse auszubilden, die mit einem weiteren Stielkörper fest formschlüssig verbunden ist. Ebenso ist es möglich, . daß die Befestigungsmittel 32 für das Beschlagteil 33 oder gegebenenfalls auch das Federelement 31 nicht nur als Schrauben, sondern auch als Niete, insbesondere Blindniete, ausgebildet sind.

Abgesehen von den dargelegten Abweichungen entspricht die Ausführungsform der Fig. 5 bis 7 den bezüglich den Fig. 1 bis 4 dargelegten.

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