Auf Rollen gelagertes Krankenbett mit einem Liegeflächenrahmen und auf Rollen gelagerter Nachttisch

申请号 EP89112052.9 申请日 1989-07-01 公开(公告)号 EP0380741A1 公开(公告)日 1990-08-08
申请人 L. & C. Arnold Aktiengesellschaft; 发明人 Ulbrich, Waldemar;
摘要 Die Erfindung betrifft ein auf Rollen (17, 18, 19, 20) gelagertes Kranken­bett mit einem Liegeflächenrahmen und einen auf Rollen (25, 26, 27, 28) gelagerten Nachttisch (29), wobei besondere Mittel vorgesehen werden, um diesen gegebenenfalls mühelos, in jedem Falle aber problemlos und schnell an dem Krankenbett aufzubok­ken. Dabei soll ein großer Hub (H), das heißt ein großer Freiraum zwischen der Unterkante der Rollen (25, 26, 27, 28), auf denen der Nachttisch (29) auf dem Boden (16) verfahrbar ist und dem Boden (16) selbst in Aufbockstellung erreicht werden, so daß sich das Gebilde aus Krankenbett und Nachttisch (29) problem- und mühelos in eine Desinfektionsanlage (sogenannte Waschma­schine) einfahren läßt und genügend Bodenfreiheit für die Sprühdüsen gegeben ist, das heißt der Nachttisch (29) mit seinen Rollen (25, 26, 27, 28) nicht gegen die Sprühdüsen anstoßen kann. Die vorgeschlagenen Aufbockwiderlager (34) und Aufbocklager (43) arbeiten so zusammen, daß ein großer bis sehr großer Hub (H) für den Nachttisch (29) erreicht wird, bei einfacher und robuster Ausgestaltung der dafür vorgesehenen Vorrichtungsteile am Nachttisch (29) und/oder am Krankenbett.
权利要求 1. Auf Rollen gelagertes Krankenbett mit einem Liege­flächenrahmen und auf Rollen gelagerter Nacht­tisch, wobei der Nachttisch zum gemeinsamen Ver­fahren mit dem Krankenbett in einen Raum, der in­nerhalb der senkrechten Projektion des Liegeflä­chenrahmens des Krankenbettes angeordnet ist, ein­fahrbar ist, wobei der Raum dem Untergestell des Krankenbettes einer aus mehreren um jeweils hori­zontale Achsen schwenkbaren Liegeflächenteilen gebildeten Liegefläche (Gliederrahmenbett) zuge­ordnet ist und der Nachttisch auf wenigstens ein mindestens auf einem Teil seiner Länge als schiefe Ebene ausgebildetes Aufbocklager mühelos auffahr­bar oder nach einer Kippbewegung auf das Aufbock­lager auffahrbar und in beiden Fällen gegen Abkippen gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbocklager (43) aus mindestens drei Längenabschnitten (45, 46, 47), vorzugsweise indessen aus vier Längenabschnitten (45, 46, 47, 48) besteht, von denen mindestens zwei an einen horizontalen Längenabschnitt (z. B. 47) anschließende Längenabschnitte (46, 48) als schiefe Ebene von geradliniger oder gekrümmter Form ausgebildet sind.2. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1, da­durch gekennzeichnet, daß die jeweils an einen hori­zontalen Längenabschnitt (z. B. 47) anschließenden Längenabschnitte (46, 48) mit ihren Oberflächen parallel oder annähernd parallel zueinander ver­laufen.3. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in Aufschieberich­tung des Nachttisches (24) hintere Längenabschnitt (45) horizontal verläuft, während der erste Län­genabschnitt, auf den der Nachttisch (24) auf­schiebbar ist, unter einem spitzen Winkel (β) zur Horizontalen gerichtet ist.4. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß alle schiefen Ebenen unter einem spitzen Winkel(α) bzw. (β) von weniger als 30 Grad zur Horizontalen verlaufen.5. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß alle Längenabschnitte (45, 46, 47, 48) des Aufbocklagers (43) einstückig miteinander verbunden sind sowie sanft und sprunglos mit ihren Gleitoberflächen ineinander übergehen.6. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß alle Längenabschnitte (45, 46, 47, 48) materi­almäßig einstückig miteinander verbunden sind.7. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbocklager (43) aus Profileisen oder einem Rohr besteht.8. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbocklager (43) als Rollenbahn ausgebildet ist, während das Aufbockwiderlager (34) eine Glattlei­ste ist.9. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbockwiderlager (34) einer Rollenbahn und das Aufbocklager (43) glattwandig ausgebildet ist.10. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Aubockwiderlager (34) mehrere Widerlagervorsprünge (49, 50) aufweist, die in Aufbockstellung des Nachttisches (24) den Höhenunterschied zwischen zwei Längenabschnitten (45, 47) des Aufbocklagers (43) ausgleichen, auf denen der Nachttisch (24) ruht.11. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachttisch durch eine am Krankenbett befestigte Sperrklinke (52) oder dergleichen gehaltert ist.12. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß den Türen des Nachttisches (24) je ein Schnäpper zuge­ordnet ist, die die Türen (32) in der Waschma­schine beim Desinfizieren offenhalten.13. Krankenbett und Nachttisch nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in Aufbockstellung der lichte Raum zwischen der Un­terkante der Rollen (25, 26 bzw. 27, 28) des Nachttisches (24) und den Boden (16), auf dem das Krankenbett aufruht, 2,5 bis 10 cm, vorzugsweise 3,5 bis 6,5 cm, beträgt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein auf Rollen gelagertes Kranken­bett mit einem Liegeflächenrahmen und ein auf Rollen ge­lagerter Nachttisch, wobei der Nachttisch zum gemeinsamen Verfahren mit dem Krankenbett in einen Raum, der inner­halb der senkrechten Projektion des Liegeflächenrahmens des Krankenbettes angeordnet ist, einfahrbar ist, wobei der Raum dem Untergestell des Krankenbettes einer aus mehreren um jeweils horizontale Achsen schwenkbaren Lie­geflächenteilen gebildeten Liegefläche (Gliederrahmen­bett) zugeordnet ist und der Nachttisch auf wenigstens ein mindestens auf einem Teil seiner Länge als schiefe Ebene ausgebildetes Aufbocklager mühelos auffahrbar oder nach einer Kippbewegung auf das Aufbocklager auffahrbar und in beiden Fällen gegen Abkippen gesichert ist.

Ein auf Rollen gelagertes Krankenbett mit einem auf Rol­len gelagerten Nachttisch ist durch das DBP 25 25 711 oder durch des DBP 26 03 787 oder durch das DE-GM 75 18 422 vorbekannt. Diese Lösungen haben sich prinzipiell für bestimmte Krankenbetten hervorragend bewährt, jedoch ist der Erfindunsgedanke (Aufgabe und Lösung) der vorerwähn­ten Schutzrechte nicht auf alle Krankenbettentypen an­wendbar, was auch für die DE-AS 26 39 726, die eine Aus­führungsform des DBP 25 25 711 bzw. 26 03 787 bzw. des DE-GM 75 18 422 betrifft, gilt.

Bekannnt ist auch bei sogenannten Gliederrahmenbetten, also bei Krankenbetten, bei denen das Untergestell aus mehreren um jeweils horizontale Achsen schwenkbaren Lie­geflächenteilen besteht, einen seitlichen Stauraum für den Nachttisch vorzusehen, so daß das Gliederrahmenbett zusammen mit dem Nachttisch als gemeinsam verfahrbare Baueinheit, z. B. in die Desinfektionszentrale, gefahren werden kann. Bei solchen Gliederrahmenbetten ist das kopfseitige Betthauptteil nicht mit der Rückenlehne ver­bunden. Die Rückenlehne bildet aber selbst Teil des Lie­geflächenrahmens.

Bei den aus den DE-PS 25 25 711, 26 03 787, der DE-AS 26 39 726 und den Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 75 18 422 sowie 6 921 354 und der Firmenschrift "Arnold - Kombinierte Bettnachttische" beschriebenen Krankenbetten ist eine schiefe Ebene, auf die der Nachttisch aufgefah­ren werden kann, wie Sie beim Gegenstand des DE-GM 84 30 628 beschrieben ist, nicht vorgesehen. So sind aus der DE-PS 25 25 711, 26 03 787 und der DE-AS 26 39 726 Kon­struktionen bekannt, die ein gemeinsames Verfahren von Bett und Nachttisch gestatten, wobei der Nachttisch in den entsprechend offen gestalteten Rahmen des Krankenbet­tes eingefahren, dort befestigt und auf seinen eigenen Rollen fahrend mit dem Bett bewegt werden kann (vgl. auch die Unterlagen des DE-GM 75 18 422). Aus der DE-PS 26 03 787 und der DE-AS 26 39 726 sind Konstruktionen vorbe­kannt, bei denen zum Verfahren der Nachttische in den Rahmen des Krankenbettes eingefahren und durch Anheben oder Schwenken des Rahmens von diesem hochgehoben wird. Die Firmenschrift "Arnold - Kombinierte Bettnachttische", die ebenfalls ein Krankenbett mit Nachttisch betrifft läßt nur wenig erkennen, auf jeden Fall aber keine schiefe Ebene am Bett zum Auffahren des Nachttisches. Bei der in den Unterlagen des DE-GM 6 921 354 beschriebenen Konstruktion ist der Nachttisch derart mit einer Ausneh­mung versehen, daß in diese die Matratze mit Rahmen paßt, wobei, ordnet man den Nachttisch entsprechend seitlich auf die Matratze aufgeschoben an, die Rollen des Nachtti­sches den Boden nicht berühren. In den Unterlagen des DE-­GM 73 27 533 sind zwar zwei kurze schiefe Ebenen vorgese­hen, auf die der Nachttisch aufgeschoben werden kann, doch soll dadurch der Nachttisch nicht mit seinen Rollen vollständig vom Boden abgehoben werden. Diese Auflager sind vielmehr Teil eines Kippbügels, mit dem der Nacht­tisch zum Transport auf das Bett gekippt werden kann. Das Aufbocken auf das Bett wird also nicht wie bei dem DE-GM 84 30 628 durch Aufschieben auf eine schiefe Ebene, son­dern mit Hilfe eines gesonderten Gerätes, nämlich des Kippbügels durch Kippen, erreicht. Es handelt sich also um ein völlig anderes Prinzip des Aufbockens.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein auf Rollen gelagertes Krankenbett mit einem Liegeflächenrahmen und einen auf Rollen gelagerten Nachttisch gemäß dem Gat­tungsbegriff (Oberbegriff) des Anspruches 1 derart auszu­bilden, daß der Nachttisch - wie bei dem Gegenstand des DE-GM 84 30 628 - auch weiterhin schnell und problemlos, ggf. sogar mühelos, in dem Stauraum eines Gliederrahmen­bettes aufbockbar ist, dabei aber eine im Bedarfsfalle auch erhebliche Bodenfreiheit zwischen Unterseite des Nachttisches (Nachttischrollen) und dem Boden, auf dem das Krankenbett verfahren wird, erreicht wird.

Ausgehend von einem auf Rollen gelagerten Krankenbett mit einem Liegeflächenrahmen und einem auf Rollen gelagerten Nachttisch gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.

Bei der Erfindung besteht der Aufbockrahmen aus minde­stens drei Längenabschnitten, von denen mindestens zwei an einen horizontalen oder annähernd horizontalen Längen­abschnitt des Aufbocklagers anschließen. Dadurch besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfalle einen erheblichen Höhenunterschied zwischen dem Boden, auf dem der Nacht­tisch und das Krankenbett verfahrbar sind und den Unter­kanten der Rollen des Nachttisches zu überwinden. Dies ist in manchen Krankenhäusern insbesondere wegen der dort verwendeten sogenannten Waschmaschinen der Desinfek­tionszentralen erforderlich, um einerseits das aus Nacht­tisch und Krankenbett bestehende Gebilde in die Waschzen­tralen problemlos einfahren zu können, andererseits aber auch den Sprühdüsen, die Krankenbett und Nachttisch von unten mit Desinfektionsflüssigkeit besprühen, genügend Raum zu geben. Da der Hub, den der Nachttisch bei seinem Aufschieben auf das Aufbocklager überwinden muß, auf min­destens drei Wegstrecken verteilt wird, ist der Nacht­tisch nach wie vor mühelos und schnell auf dem Aufbockla­ger zu bewegen, wobei man es durch den Neigungswinkel der nicht horizontalen Längenabschnitte des Aufbocklagers und/oder deren Länge in der Hand hat, die aufzuwendenden Kräfte beim Aufschieben des Nachttisches so gering zu halten, daß sie als angenehm empfunden werden und keine größeren Kraftanstrengungen für das Bedienungspersonal im Krankenhaus bedeuten. Im Grunde genommen hat man es durch die Aufteilung des Aufbocklagers in mehrere Längenab­schnitte, die gegebenenfalls unter verschiedenen Winkeln zum Boden, auf dem Nachttisch und Krankenbett verfahrbar sind, angeordnet sind, in der Hand, einen in vernünftigen Grenzen beliebig großen Hub mit dem Nachttisch durch­zuführen, so daß auch sehr große Bodenfreiheiten von mehr als zum Beispiel vier oder fünf Zentimetern zwischen Un­terkante der Rollen des Nachttisches und Aufstellboden leicht und bequem erzielbar sind.

Bei der Ausführungsform nach Anspruch 2 sind der jeweils erste und letzte Längenabschnitt des Aufbocklagers paral­lel zum Aufstellboden für das Krankenbett, auf dem es verfahrbar ist, angeordnet. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, den Nachttisch in der Aufbocklage in seiner normalen Gebrauchslage, also in einer vertikalen Position, zusammen mit dem Nachttisch als gemeinsame Bau­einheit zu transportieren. Es brauchen dann auch keine besonderen Haltemittel vorgesehen zu werden, um ein Ab­rutschen des Nachttisches von den als schiefe Ebenen aus­gebildeten Längenabschnitten des Aufbocklagers zu verhin­dern. Dadurch, daß außerdem ein anderer Längenabschnitt ebenfalls horizontal zum Aufstellboden angeordnet ist und daß sich dieser Längenabschnitt zwischen zwei als schiefe Ebenen ausgebildeten Längenabschnitten befindet, besteht die Möglichkeit, am Nachttisch Mittel vorzusehen, die beim Aufruhen auf diesen horizontalen Längenabschnitten den Nachttisch in seiner vertikalen Gebrauchsstellung haltern.

In den Ansprüchen 2 bis 4 sind weitere vorteilhafte Ausfüh­rungsformen beschrieben.

Gemäß Anspruch 5 sind alle Längenabschnitte des Aufbockla­gers einstückig miteinander ausgebildet.

Bei der Ausführungsform nach Anspruch 6 sind diese Län­genabschnitte materialmäßig einstückig verbunden.

Hierzu können die Längenabschnitte gemäß Anspruch 7 aus einem geeigneten Profileisen oder Rohr bestehen, das durch Biegen oder einen sonstigen geeigneten Umformungs­ vorgang mit den verschiedenen Längenabschnitten versehen worden ist.

Gemäß Anspruch 8 ist das Aufbockwiderlager als Rollenbahn ausgebildet, während das damit in Berührung kommende Teil des Nachttisches eine Glattleiste, zum Beispiel in Form eines aufgeschnittenen Profilrohres, oder ein Profilei­sen, beispielsweise ein im Querschnitt U-förmiges Profileisen, oder eine Leiste aus reibungsarmen Kunststoff oder dergleichen, gebildet ist.

Eine weitere sehr vorteilhafte Ausführungsform ist in An­spruch 9 beschrieben. Bei dieser ist das am Nachttisch vorgesehene Widerlager als Rollenbahn ausgestaltet, die mit dem als Leiste, Rohr oder Profileisen ausgebildeten Aufbockrahmens zusammenwirkt. Sowohl bei der Ausführungs­form nach Anspruch 8 als auch bei der Ausführungsform anch Anspruch 9 ergibt sich ein sehr leichtgängiges Auf­schieben des Nachttisches.

Eine besondere vorteilhafte Ausführungsform ist in An­spruch 10 beschrieben. Bei dieser ist das mit dem Nacht­tisch verbundene Widerlager, zum Beispiel eine Glattlei­ste, mit mehreren in Längsrichtung desselben mit Abstand zueinander angeordneten Vorsprüngen, Auflagern, Nasen, Ansätzen oder dergleichen versehen, die auf dem Aufbock­lager aufruhen und in Transportstellung des Nachttisches am Krankenbett den Höhenunterschied zwischen dem letzten Längenabschnitt, auf dem der Nachttisch mit seinem Auf­bockwiderlager aufruht und dem ersten Längenabschnitt des Aufbocklagers, auf den der Nachttisch aufgeschoben werden kann, kompensieren, derart, daß der Nachttisch in seiner vertikalen Gebrauchsstellung vom Krankenbett transpor­tierbar ist.

Gemäß Anspruch 11 ist am Krankenbett eine Klinkensperre vorgesehen, die in Transportstellung des Nachttischkorpus übergreift, um ein Herabrutschen des Nachttisches vom Aufbocklager zu verhindern.

Bei der Ausführungsform nach Anspruch 12 sind am Nacht­tisch Schnäpper vorgesehen, die in Offenstellung der Tü­ren des Nachttisches in dessen Transportstellung am Kran­kenbett ein Zufallen der Türen ausschließen. Dadurch kann die Desinfektionsflüssigkeit ungehindert in den Innenraum des Nachttisches eingespritzt werden, aber auch wieder ablaufen.

Gemäß Anspruch 10 beträgt die Bodenfreiheit des aufgebock­ten Nachttisches zwischen Unterkante der Rollen des Nachttisches und dem Boden auf dem Krankenbett aufruht, 2,5 bis 10 cm, vorzugsweise 3,5 bis 6,5 cm.

In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - an einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigen:

  • Fig. 1 Ein neuerungsgemäß ausgestaltetes Gliederahmenbett in perspektivischer Darstellung;
  • Fig 2 Eine Seitenansicht zu Fig. 1 mit einem in einem Stauraum aufgebockt angeordneten Nachttisch;
  • Fig. 3 Eine Stirnansicht zu Fig. 1, in kleinerem Maßstab;
  • Fig. 4 Eine Stirnansicht entsprechend Fig. 3, und zwar zu Beginn des Aufbockens eines Nachttisches, teils abgebrochen dargestellt;
  • Fig. 5 Eine weitere Stirnansicht, wobei der Nachttisch sich bereits in Aufbockstellung befindet;
  • Fig. 6 Ein Aufbockwiderlager, schematisch in größerem Maßstab veranschaulicht.

In der Zeichnung sind mit dem Bezugszeichen 1, 2 bzw. 3 Liegeflächenteile eines sogenannten Gliederrahmenbettes bezeichnet. Die Liegeflächenteile 1 und 2 sind um koaxial zueinander angeordnete, horizontale Achsen 4 und 5, die Liegeflächenteile 2 und 3 um ebenfalls koaxial zueinander angeordnete, horizontale Achsen 6 und 7 in vertikaler Richtung schwenkbeweglich miteinander verbunden.

Die Liegeflächenteile 1, 2 und 3 bilden einen Matratzen- oder Liegeflächenrahmen. Das Bettzeug und die Matratze sind aus Gründen der Vereinfachung nicht dargestellt wor­den.

Die Liegeflächenteile 1, 2 und 3 sind über ein lediglich schematisch angedeutetes, im Rahmen der Neuerung im ein­zelnen nicht interessierendes Koppelgestänge 8 über Hebel mit einem Untergestell 9 gekuppelt, wobei von diesen He­beln lediglich aus Gründen der Vereinfachung die Hebel 10, 11, 12 und 13 mit Bezugszeichen bezeichnet sind. Das Bezugszeichen 14 weist auf einen Hebel für eine Fußpumpe hin, mittels welcher sich der Matratzenrahmen 1, 2 und 3 hochpumpen und gegebenenfalls auch wieder abwärts fahren läßt. Demgemäß ist der Matratzenrahmen 1, 2 und 3 in sei­ner Höhe verstellbar und in der jeweils gewünschten Hö­henlage auch arretierbar. Außerdem sind die Liegeflächen­teile 1, 2 und 3 allein oder gemeinsam neigungsverstell­bar angeordnet. Die Verstellbarkeit kann motorisch und/oder manuell geschehen. Von den Liegeflächenteilen bildet das Liegeflächenteil 1 die Rückenlehne und demge­mäß das Liegeflächenteil 3 das Fußteil, mit dem ein Bett­haupt 15 gekuppelt ist.

Das Untergestellt 9 ist auf dem Boden 16 über Rollen 17, 18, 19 und 20 verfahrbar angeordnet. Mindestens eine der Rollen 17 bis 20 ist feststellbar (arretierbar) ausgebil­det, was aus der Zeichnung allerdings nicht hervorgeht. Bei den dargestellten Ausführungsformen ist das Glieder­rahmenbett im Bereich seines kopfseitigen Endteils mit einem in der senkrechten Draufsicht rechteckförmigen Raum (Stauraum) 21 versehen, der von der einen Längsseite des Gliederrahmenbettes her zugänglich und zu dieser Seite auch offen ausgebildet ist. Der Stauraum 21 liegt mit seiner Längsachse 22 quer zur Längsachse 23 des Glie­derrahmenbettes. Der Stauraum 21 kann aber auch eine an­ders geneigte Form, zum Beispiel eine quadratische Aus­ bildung, erhalten, wenn dies im Hinblick auf den in den Stauraum 21 einzufahrenden Nachttisch 24 zweckmäßig sein sollte. Dieser Nachttisch 24 ist ebenfalls auf Rollen 25, 26, 27 bzw. 28 auf dem Boden 16 verfahrbar und demgemäß in den Stauraum 21 einfahrbar. Der Nachttisch 24 kann an­sonsten die übliche, je nach dem Verwendungszweck erfor­derliche Ausbildung aufweisen, die im Rahmen der Erfin­dung (Aufgabe und Lösung) nicht näher interessiert. Vor­liegend weist der Nachttisch 24 unterhalb einer Tisch­platte 29 zwei seitlich herausziehbare Schubladen 30 und 31 auf. Unterhalb der Schubladen 30, 31 ist ein durch eine Tür 32 verschließbares Fach angeordnet, das aber auch offen ausgebildet sein kann.

Oberhalb der Rollen 25 bis 28 ist an der einen Stirnseite 33 des Nachttisches 24 ein sich bei der dargestellten Ausführungsform über die betreffende gesamte Stirnseite 33 erstreckendes Aufbockwiderlager 34 in Form einer im Querschnitt etwa U-förmigen Schiene angeordnet, deren U-­Schenkel nach unten zum Boden 16 gerichtet sind, so daß das U nach unten offen ausgebildet ist. Das Aufbockwiderlager 34 kann aber auch eine andere, zum Beispiel im Querschnitt polygonförmige oder L-förmige Gestaltung aufweisen, oder eine Röllchenbahn darstellen. Das Aufbockwiderlager 34 ist bei der dargestellten Ausführungsform wirkungsmäßig einstückig mit dem Nachttisch 24 verbunden und als Kunststoffleiste ausgebildet. Vorteilhafterweise wird ein reibungsarmer Kunststoff verwendet. Es ist auch denkbar, beispielsweise einen mit PTFE (Polytetrafluoräthylen) beschichteten Kunststoff oder einen Kunststoff, in dem PTFE in Form von Spänen, Schnitzen oder Granulaten eingelagert sind, zu verwenden, so daß das Aufbockwiderlager 34 eine selbstschmierende Wirkung aufweist.

Ein kopfseitiges Betthaupt 35 ist durch einen L-förmigen Träger 36 mit einem Querholm 39 des Untergestells 9 ver­bunden. Der L-förmige Träger 36 ist mit seinem horizontal verlaufenden Schenkel 40 einstückig mit dem Querholm 39 verbunden, während der vertikal verlaufende Schenkel 41 des L-förmigen Trägers 36 lösbar am Unterteil des Bett­hauptes 35 befestigt ist. Dadurch befindet sich das kopf­seitige Betthaupt 35 in einem gewissen, der Länge L des horizontalen Schenkels 40 entsprechenden Abstand vom Querholm 39 und begrenzt dadurch an dieser Seite den Stauraum 21, während der Stauraum 21 stirnseitig durch die entsprechende Seitenwand des horizontalen Schenkels 40 des L-förmigen Trägers 36 begrenzt wird. Die dem Betthaupt 35 gegenüberliegende Längsseite des Stauraums 21 wird durch das Aufbocklager 43 begrenzt. An der dem Nachttisch 24 zugekehrten Seite des vertikalen Holmes 41 ist das Betthaupt 35 mit einer Leiste 42 versehen, die zum Beispiel aus einem glatten Kunststoff besteht, die eine Beschädigung des Nachttisches verhindert. Diese Leiste 42 ist somit in erheblichem verikalen Abstand oberhalb des Aufbockwiderlagers 34 angeordnet. Im übrigen ist die Anordnung so getroffen, daß sich die Schubladen 30 und 31 zum Teil herausziehen und die Tür 32 unterhalb des Oberteils des Betthauptes 35 öffnen lassen, was in Figur 2 dargestellt ist. Dadurch ist das Gesamtgebilde aus Gliederrahmenbett und Nachttisch 24 voll desinfektionsfähig, insbesondere heiß desinfektionsfähig (flüssiges Desinfektionsmittel wird in heißem Zustand auf das Krankenbett und den Nachttisch 24 in einem abgeschlossenen Raum, sogenannte "Waschmaschine" auf­gespritzt). Das Desinfektionsmittel kann somit auch in die Innenräume des Nachttisches 24 hineingelangen. Im Be­darfsfalle kann der Nachttisch 24 um einen geringen Winkelbetrag in seiner Aufbockstellung geneigt angeordnet sein, so daß die Desinfektionsflüssigkeit schnell ablaufen kann. Dies kann zum Beispiel durch eine entsprechende Neigung des Aufbocklagers 43 geschehen, was weiter unten noch vollständig beschrieben wird.

An der dem Nachttisch 24 zugekehrten Seite des Querholmes 39 ist das Aufbocklager 43 angeordnet, das bei der darge­stellten Ausführungsform aus einem Rohr besteht, aber auch eine andere Ausgestaltung, vorteilhafter eine Quer­schnittsform aufweisen kann, die dem Aufbockwiderlager 34 formmäßig angepaßt ist, derart, daß das Aufbocklager 43 vorzugsweise formschlüssig in das Aufbockwiderlager 34 paßt, was aber im Rahmen des Erfindungsgedankens (Aufgabe und Lösung) nicht zwingend notwendig ist.

Das Aufbocklager 43 weist einen rechtwinklig nach oben gebogenen Schenkel 44 auf, der an dem Schenkel 40 des L-­Trägers 36 einstückig befestigt ist. Dieser Schenkel 44 geht in ein weiteres Teil des Aufbocklagers 43 über, das nachfolgend noch beschrieben wird.

Wie insbesondere aus Fig. 6 hervorgeht, schließt sich an den Schenkel 44 materialmäßig einstückig ein horizontaler Längenabschnitt 45 mit der Länge A an, an den sich wie­derum materialmäßig einstückig ein Längenabschnitt 46 mit der horizontal gemessenen Länge B anschließt. Der Längen­ abschnitt 46 verläuft unter einem spitzen Winkel α zur Horizontalen, und zwar bei der dargestellten Ausführungs­form unter einem Winkel α von 5 Grad bis 30 Grad, vor­zugsweise unter einem Winkel von 7 Grad.

Der Längenabschnitt 46 geht materialmäßig einstückig in einen Längenabschnitt 47 über, der horizontal, also parallel zu dem Längenabschnitt 45 verläuft und in horizontaler Ebene die Länge C aufweist. Wiederum an den Längenabschnitt 47 schließt sich ein Längenabschnitt 48 materialmäßig einstückig an, der unter einem spitzen Win­kel β zur Horizontalen, also auch zum Längenabschnitt 47, verläuft. Der Längenabschnitt 48 besitzt die horizontale Länge D. Die Winkel α und β können gleich, aber auch unterschiedlich sein. Auch können die Längen A, C einerseits und die Längen B, D andererseits untereinander gleich sein, was aber nicht erforderlich ist. Vielmehr wird man die Winkel α und β und die Längen A, B, C und D auf die jeweils vorliegenden Konstruktionen und die im Krankenhaus herrschenden Betriebsbedingungen, insbesondere auch auf die gewünschte Bodenfreiheit der Rollen, 25, 26 bzw. 27, 28 abstimmen. Die Gesamtlänge L des Aufbocklagers 43 kann gleich der in dieser Richtung gemessenen Breite des Nachttischkorpus oder auch länger sein (Fig. 5), insbesondere um zu ermög­lichen, daß der Schenkel 44 im Bedarfsfalle in einem sanften Bogen in den horizontalen Längenabschnitt 45 übergeht. Auch dies ist aber keine Voraussetzung zur Ver­wirklichung des Erfindungsgedankens (Aufgabe und Lösungen).

Deutlich ist aus Fig. 5 zu ersehen, daß das Aufbockwider­lager 34 in axialer Richtung zwei Widerlagervorsprünge 49 bzw. 50 aufweist, die materialmäßig einstückig mit dem Aufbockwiderlager 34 ausgebildet sind. Diese Widerlager­vorsprünge 49 und 50 sind in Fig. 6 schematisch angedeu­tet. Hieraus geht besonders deutlich hervor, daß eine ge­dachte Verbindungslinie 51, die mit der oberen Begrenzung der Widerlagervorsprünge 49 und 50 zusammenfällt, bei diesem Ausführungsbeispiel horizontal verläuft. Die Wi­derlagervorsprünge 49 und 50 kompensieren also eine et­waige Schrägstellung und/oder einen Höhenunterschied zwi­schen den einzelnen Längenabschnitten 45 und 47, so daß die Tischplatte 29 auch in Transportstellung (Fig. 5) horizontal oder im wesentlichen horizontal verläuft, also der Nachttisch in der Aufbockstellung sich in seiner vertikalen Gebrauchsstellung befindet. Statt zwei Widerlagervorsprünge 49 und 50 können auch mehrere solcher Widerlagervorsprünge angeordnet sein, wie es auch möglich ist, die Höhenkompensation durch andere Mittel, beispielsweise durch eine entsprechende Ausgestaltung des gesamten Aufbockwiderlagers 34 auszugleichen.

Es ist auch in allen Fällen nicht zwingend erforderlich, das Aufbocklager 43 über seine gesamte Länge F mit mehre­ren horizontalen Abschnitten, beispielsweise mit den Ab­schnitten 45 und 47, zu versehen. Vielmehr kann es in manchen Fällen auch ausreichend sein, nur den horizonta­len Abschnitt 45 vorzusehen und die übrigen Längenab­schnitte unter einem mehr oder weniger großen spitzen Winkel zur Horizontalen geneigt verlaufend anzuordnen und den aufgebockten Nachttischschrank gegen Abrutschen durch eine wegschwenkbare Sperrklinke 52 zu sichern, die mit dem Krankenbett verbunden ist.

Die Oberkante 53 des Endes desjenigen Längenabschnittes 48, der beim Aufschieben des Nachttisches 24 als erster mit dem Aufbockwiderlager 34 in Berührung kommt, wird man mit Vorteil so anordnen, daß ohne Kippen der Nachttisch 24 man diesen mühelos auf das Aufbockwiderlager 43 auf­schieben kann. Es wird jedoch auch Fälle geben, in denen man den Nachttisch 24 um einen geringen Winkelbetrag ent­gegen seiner Aufschieberichtung kippt, um die Unterkante des Aufbockwiderlagers 34 auf die Oberkante 53 des Auf­bocklagers 43 auflaufen zu lassen. In diesem Fall braucht kaum ein großer Kraftaufwand aufgewandt zu werden, um die geringfügige Gewichtskomponente auf die schiefe Ebene aufzuschieben.

Die Winkel α und β wird man in der Regel so wählen, daß sie ein sanftes Aufgleiten des Nachttisches 24 auf das Aufblocklager 43 ermöglichen. Man erkennt deutlich aus der Darstellung in Fig. 6, daß der gesamte Hub H, um den der Nachttisch 24 vom Boden 16 bis in seine oberste Aufbockstellung angehoben wird in mehrere Einzelhübe durch die besondere, neuerungsgemäße Ausgestaltung des Aufbocklagers 43 unterteilt ist. Es können demgemäß auch noch mehrere horizontale und/oder als schiefe Ebenen aus­gebildeten Längenabschnitte vorgesehen werden, als dies dargestellt ist. Der horizontal gemessene Abstand zwi­schen den Mittelpunkten der Widerlagervorsprünge 49 und 50 ist so bemessen, daß diese bei der aus Fig. 6 ersicht­lichen Ausführungsform auf den Oberflächen der Längenab­schnitte 45 und 47 aufliegen. Diese Situation ist auch in Fig. 5 veranschaulicht.

Dem Krankenbett ist ein Schnäpper 54 (Fig. 2) zugeordnet, der die Tür 32 in Offenstellung hält, wenn sich dieses Gebilde aus Krankenbett und Nachttisch 24 in der Waschma­schine befindet. Auch den anderen Türen können derartige Schnäpper zugeordnet sein. Die Schnäpper sind federbela­stet, so daß die Türen lediglich herausgezogen und wieder eingeschwenkt zu werden brauchen, um die Federkraft der Schnäpper zu überwinden.

Die in den Ansprüchen und in der Beschreibung beschriebe­nen und aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.

Literaturverzeichnis

DE-PS 25 25 711

DE-PS 26 03 787

DE-AS 26 39 726

DE-GM 69 21 354

DE-GM 73 27 533

DE-GM 75 18 422

DE-GM 84 30 628

Firmenschrift "Arnold - Kombinierte Bettnachttische"

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