Anlage zum Transport von verletzten Personen

申请号 EP00890070.6 申请日 2000-03-14 公开(公告)号 EP1059074B1 公开(公告)日 2004-06-16
申请人 Innova Patent GmbH; 发明人 Österle, Manfred; Speckle, Hans Ing.;
摘要
权利要求 Vorrichtung zum Transport von verletzten Personen, insbesondere zum Transport von verletzten Wintersportlern, durch eine Rettungskabine (2), welche mit einer Einrichtung (41, 42) zu deren Kupplung mit einem Pistenfahrzeug (1) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rettungskabine (2) mit mindestens zwei nach unten offenen Haken (41) ausgebildet ist, durch welche der obere Rand einer am Pistenfahrzeug (1) befestigten Räumschar (11) übergreifbar ist und daß die Haken (41) mit Riegelbolzen (42) versehen sind, durch welche die Rettungskabine (2) an der Räumschar (11) befestigbar ist.Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Räumschar (11) im Bereich ihres oberen Randes mit den Haken (41) zugeordneten Durchbrechungen versehen ist, in welche die Riegelbolzen (42) einsetzbar sind.Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rettungskabine (2) mit einer zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbaren Abdeckhaube (21) ausgebildet ist.Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (21) aus durchsichtigem Material hergestellt ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rettungskabine (2) mit einer Einrichtung zur Aufnahme einer Tragbahre (22) oder eines Rettungsschlittens (23) ausgebildet ist.Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Einrichtung (23) zur Aufnahme der Tragbahre (22) bzw. des Rettungsschlittens (23) ein Raum (24) zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Ausrüstungsgegenständen der verletzten Person, vorgesehen ist.Anlage nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufnahme der Tragbahre (22) bzw. des Rettungsschlittens (23) in an sich bekannter Weise mit Schienen ausgebildet ist, gegenüber welchen die Tragbahre (22) bzw. der Rettungsschlitten (23) verschiebbar und verriegelbar ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß neben der Einrichtung (23) zur Aufnahme der Tragbahre (22) bzw. des Rettungsschlittens (23) in Längsrichtung derselben ein Raum für eine Begleitperson vorgesehen ist.Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 8 zur Bergung von verletzten Wintersportlern, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich einer Skipiste, einer Pistenanlage oder von Stationen mehrere Rettungskabinen (2) abgestellt sind, welche bei Bedarf an einem Pistenfahrzeug (1) befestigt werden, durch welches sie zu einer Unfallstelle und nach Aufnahme einer verletzten Person zu einer Rettungsstelle, z.B. einer Rettungsstation oder einem Rettungsfahrzeug verfahren werden.
说明书全文

Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von verletzten Personen, insbesondere zum Transport von verletzten Wintersportlern, durch eine Rettungskabine, welche mit einer Einrichtung zu deren Kupplung mit einem Pistenfahrzeug ausgebildet ist.

Es ist bekannt, verletzte Wintersportler mittels Rettungsschlitten, sogenannten Ackjas, zu bergen. Sobald ein Rettungsschlitten zum Einsatz gebracht werden muß, wird ein solcher von mindestens einem Bergretter von der Talstation bzw. der Bergstation einer Seilbahnanlage, wo er abgestellt ist, geholt und zur Unfallstelle gebracht. In der Folge wird die verletzten Person mittels des Rettungschlittens an einen Ort, insbesondere die Talstation der Seilbahnanlage gebracht, wo sie von einem Rettungsfahrzeug übernommen werden kann.

Wie dies aus den vorstehenden Erläuterungen hervorgeht, erfordern die bekannten Rettungsmaßnahmen insoferne einen hohen organisatorischen Aufwand, als ein Rettungsschlitten von einem bestimmten Ort, an welchen er abgestellt ist, an die Unfallstelle gebracht werden muß. Durch dieses Erfordernis kann der Rettungseinsatz sehr erschwert und insbesondere verzögert werden. Zudem bedingt der Abtransport der verletzten Person mittels des Rettungschlittens eine hohe physische und psychische Belastung.

Die vorstehend angeführten Nachteile können zwar mehrheitlich durch den Einsatz von Rettungshubschraubern vermieden werden. Allerdings ist der Einsatz von Rettungshubschraubern einerseits dadurch begrenzt, daß entsprechend gute Wetterbedingungen bestehen müssen und andererseits dadurch, daß in der Nähe der Unfallstelle ein Landeplatz zur Verfügung stehen muß.

Es ist weiters vorgeschlagen worden, Pistenfahrzeuge zur Bergung von verletzten Wintersportlern heranzuziehen. Dies erfordert jedoch, daß die Pistenfahrzeuge als solche mit Bergekabinen ausgestattet sind, welche jedoch nur für den gelegentlichen Einsatz bei Bergungsvorgängen benötigt werden. Aus der US-PS 3 746 357 und aus der US-PS Nr. 4 389 066 sind. Vorrichtungen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Hierbei handelt es sich um Vorrichtungen in Form von Rettungsschlitten, welche dafür bestimmt sind, an ein Zugfahrzeug angehängt und mittels desselben verfahren zu werden.

Der gegenständlichen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche konstruktive Gestaltung zu schaffen, welche in einfacher Weise und innerhalb kurzer Zeit einsetzbar ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß die Rettungskabine mit mindestens zwei nach unten offenen Haken ausgebildet ist, durch welche der obere Rand einer am Pistenfahrzeug befestigten Räumschar übergreifbar ist und daß die Haken mit Riegelbolzen ausgebildet sind, durch welche die Rettungskabine an der Räumschar befestigbar ist.

Vorzugsweise ist die Räumschar im Bereich ihres oberen Randes mit den Haken zugeordneten Durchbrechungen versehen, in welche die Riegelbolzen einsetzbar sind.

Derartige Rettungskabinen können in Bereichen, in welchen sie benötigt werden mögen, insbesondere an den Rändern von Skipisten, abgestellt werden, wobei sie im Falle, daß ein Rettungseinsatz erforderlich ist, an dasjenige Pistenfahrzeug, welches sich der Unfallstelle am nächsten befindet, angekuppelt werden und mittels dieses Pistenfahrzeuges zur Unfallstelle gefördert werden. Dadurch, daß die Rettungskabine mittels Haken, welchen von der Räumschar untergriffen werden, mit dieser kuppelbar ist, kann der Kupplungsvorgang in sehr einfacher Weise und sehr rasch duchgeführt werden. Nachdem die verletzte Person in die Rettungskabine verbracht wurde, wird sie mittels des Pistenfahrzeuges zu einem Rettungsfahrzeug oder zu einem Rettungshubschrauber gebracht.

Durch eine derartige Rettungskabine kann eine viel raschere und schonendere Bergung von verletzten Personen erfolgen, als dies bisher mittels bekannter Rettungsschlitten der Fall war.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Rettungskabine mit einer zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbaren Abdeckhaube ausgebildet. Weiters kann die Rettungskabine mit einer Einrichtung zur Aufnahme einer Tragbahre oder eines Rettungsschlittens ausgebildet sein. Zudem kann in der Rettungskabine unter der Einrichtung zur Aufnahme der Tragbahre oder des Rettungsschlittens ein Raum zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Ausrüstungsgegenständen der verletzten Person, vorgesehen sein.

Weiters ist vorzugsweise die Einrichtung zur Aufnahme der Tragbahre oder des Rettungsschlittens in an sich bekannter Weise mit Schienen ausgebildet, gegenüber welchen die Tragbahre bzw. der Rettungsschlitten verschiebbar und verriegelbar ist. Zudem kann in der Rettungskabine neben der Einrichtung zur Aufnahme der Tragbahre bzw. des Rettungsschlittens in deren Längsrichtung ein Raum für eine Begleitperson vorgesehen sein.

Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.

Es zeigen:

Fig. 1
ein Pistenfahrzeug mit einer an diesem befestigten Rettungskabine, in Seitenansicht;

Fig. 2
die Rettungskabine, in Seitenansicht und in gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab;

Fig. 3
die Rettungskabine, in Frontansicht;

Fig. 3a und 3b
die Rettungskabine, im Schnitt nach der Linie A-A der Fig. 3;

Fig. 4
eine Kupplungseinrichtung, in Seitenansicht sowie teilweise geschnitten; und

Fig. 4a
die Kupplungseinrichtung, in Ansicht gemäß dem Pfeil B der Fig. 4.

In Fig. 1 ist ein Pistenfahrzeug 1 dargestellt, welches eine Räumschar 11 aufweist, an die eine Rettungskabine 2 angekuppelt ist. Die Rettungskabine 2 ist mit einer Abdeckhaube 21 ausgebildet, welche, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, aus einer die Rettungskabine 2 verschließenden Stellung in eine Offenstellung verschwenkbar ist, wodurch die Rettungskabine zugänglich ist.

Die Ausbildung der Rettungskabine 2 ist nachstehend anhand der Fig. 3, 3a und 3b erläutert. Wie daraus ersichtlich ist, weist die Rettungskabine 2 quer zur Fahrtrichtung des Pistenfahrzeuges 1 eine Länge von etwa 3 m auf, wodurch sie hinreichend lang ist, um einerseits einer Tragbahre 22 oder einen Rettungsschlitten 23 für eine verletzte Person und andererseits einem Begleiter, z.B. einem Sanitäter, Platz zu bieten. In Fig. 3a ist eine Rettungskabine 2 mit einer Tragbahre 22 dargestellt, wogegen in Fig. 3b eine Rettungskabine 2 mit einem Rettungsschlitten 23 dargestellt ist. Es wird hierzu darauf verwiesen, daß bei solchen Unfallstellen, zu welchen eine Zufahrt durch ein Pistenfahrzeug nicht möglich ist, der Einsatz eines Rettungsschlittens 23 erforderlich sein kann. Dessen ungeachtet ist der weitere Transport mit dem Pistenfahrzeug deshalb vorteilhaft, da er viel schonender als mittels eines Rettungsschlittens erfolgt und da zudem in der Rettungskabine auch Platz für eine Begleitperson zur Verfügung steht.

Die Rettungskabine 2 ist mit Führungen ausgebildet, längs welcher die Tragbahre 22 bzw. der Rettungsschlitten 23 verschiebbar sind. Unterhalb der Führungen befindet sich ein Raum 24 zur Aufnahme von Gegenständen, z.B. der Ausrüstung des verletzten Sportlers. Die Abdeckung 21 der Rettungskabine 2 ist aus durchsichtigem Material, insbesondere aus einem durchsichtigen Glas-Kunststoffverbundmaterial, hergestellt. Hierdurch ist die erforderliche Sicht sowohl in den Innenraum der Rettungskabine 2 als auch aus diesem heraus ermöglicht. Zudem kann auch durch die Rettungskabine 2 hindurchgesehen werden, wodurch durch die Rettungskabine 2 die Sicht des Fahrers des Pistenfahrzeuges 1 nicht behindert wird.

An der Rückseite der Rettungskabine 2 befinden sich eine Kupplungseinrichtung 4, welche nachstehend anhand der Fig. 4 und 4a erläutert ist. Diese Kupplungseinrichtung 4 besteht aus zwei an einem Tragrahmen 20 der Rettungskabine 2 angeordneten Haken 41, welchen Riegelbolzen 42 zugeordnet sind. Sobald diese Haken 41 auf den oberen Rand der Räumschar 11 des Pistenfahrzeuges 1 aufgesetzt wurden und mittels der Riegelbolzen 42, welche die Räumschar 11 in Durchbrechungen durchsetzen, fixiert worden sind, ist die Rettungskabine 2 am Pistengerät 1 befestigt.

Derartige Rettungskabinen können in Bereichen, in welchen sie benötigt werden mögen, insbesondere an den Rändern von Skipisten, abgestellt werden, wobei sie im Falle, daß ein Rettungseinsatz erforderlich ist, an dasjenige Pistenfahrzeug, welches sich der Unfallstelle am nächsten befindet, sofort angekuppelt werden und mittels dieses Pistenfahrzeuges zur Unfallstelle gefördert werden können. Nachdem die verletzte Person in die Rettungskabine verbracht wurde, wird sie mittels des Pistenfahrzeuges zu einem Rettungsfahrzeug oder zu einem Rettungshubschrauber gebracht.

Durch eine derartige Einrichtung kann eine viel raschere und schonendere Bergung von verletzten Personen erfolgen, als dies bisher mittels bekannter Rettungsschlitten der Fall war.

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