Patiententransporteinrichtung für Passagierflugzeuge

申请号 EP98810536.7 申请日 1998-06-11 公开(公告)号 EP0885604A2 公开(公告)日 1998-12-23
申请人 Bucher Leichtbau AG; 发明人 Thogersen, Lars;
摘要 Die Patiententransporteinrichtung für Passagierflugzeuge ist über Sitzreihen aufstellbar und zusammenlegbar. Sie besteht aus einem Grundgestell (10) mit vertikalen Stützen, welches an Sitzschienen (3) des Flugzeugs einstellbar fixiert ist, und aus einer Liegeeinrichtung (20) mit Handgriffen, mit einem Kopfteil (21), einem Mittelteil (22) und einem Fussteil (23, 24), deren Lage einstellbar ist.
Die Liegeeinrichtung (20) ist mittels lösbaren Fixierelementen (F1, F2) am Grundgestell (10) fixierbar, wobei sie als Reisebett dient. Mit gelösten Fixierelementen dient die Liegeeinrichtung als Trage zum Ein- und Ausladen eines Patienten. Damit wird eine leichte, kompakte und universell einsetzbare Einrichtung für optimalen und sicheren Patiententransport geschaffen.
权利要求 Patiententransporteinrichtung (1) für Passagierfahrzeuge insbesondere Passagierflugzeuge, welche über Sitzreihen aufstellbar ist, gekennzeichnet durchein Grundgestell (10) mit vertikalen Stützen (12), welches an Sitzschienen (3) des Flugzeugs einstellbar fixiert ist, undeine Liegeeinrichtung (20) mit einem Kopfteil (21), einem Mittelteil (22) und einem Fussteil (23, 24), welche miteinander durch Gelenke (S1, S2, S3) verbunden sind, so dass die Lage von Kopfteil und von Fussteil einstellbar ist, mit einer Stützstruktur (26) und mit Handgriffen (H1, H2, H3)sowie durch lösbare Fixierelemente (F1, F2) mit denen die Liegeeinrichtung (20) am Grundgestell (10) fixierbar ist, wobei die Liegeeinrichtung im Grundgestell fixiert als Bett dient und mit gelösten Fixierelementen als Trage zum Ein- und Ausladen eines Patienten einsetzbar ist,wobei die Liegeeinrichtung (20) als Trage verkürzbar ist und wobei das Grundgestell (10) und die Liegeeinrichtung (20) zusammenlegbar ausgebildet sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgestell an den Sitzschienen (3) fixierbare untere Querbalken (11), damit verbundene vertikale Stützen (12) und obere horizontale Längsbalken (13) aufweist, welche mittels Einstell- und Fixierelementen (15, 16, 17) einstellbar und fixierbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch schräge Verbindungsstreben (19) zwischen den Stützen (12) und den Längsbalken (13) zur Abstützung horizontaler Beschleunigungskräfte.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass alle Gelenke, Verbindungs- und Fixierelemente (S1 - S3, F1, F2, 15 - 17) spielfrei bzw. vorgespannt und damit klapperfrei ausgebildet sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Zusatzgeräte (44), z.B. ein Inkubator, am Grundgestell fixierbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Vorhanggestänge (41) mit Vorhang (42) am Grundgestell fixierbar ist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass abnehmbare Haltegriffe (46) am Grundgestell fixierbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegeeinrichtung 20 einen Tragerahmen (31) als umlaufendes Rohrprofil mit Handgriffen (H1, H2) aufweist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegeeinrichtung eine kurze T-förmige Stützstruktur (26) aufweist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil und der Fussteil mittels kraftausübenden Einstellelementen (28, 29), z.B. in Form von Gasdruckfedern, einstellbar und fixierbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellelemente (28, 29) mittels Betätigungsgriffen (33) vom Patienten selber bedienbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Liegeeinrichtung Befestigungsgurten (35) angebracht sind zum sicheren Transport eines Patienten.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegeeinrichtung im Grundgestell auch in einer Trendelenburg-Stellung (39) fixierbar ist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegeeinrichtung (20) in einer Rollstuhlstellung (38) fixierbar ist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgestell (10) und die Liegeeinrichtung (20) einzeln zusammenlegbar sind.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ohne Werkzeuge mittels Schnellverschlüssen montierbar und demontierbar ist.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Leichtmetall bzw. Aluminium besteht.Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Faserverbundwerkstoffen besteht, z.B. aus kohle- oder glasfaserverstärkten Thermoplasten.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Patiententransporteinrichtung für Passagierfahrzeuge, insbesondere Passagierflugzeuge, welche über den Sitzreihen aufstellbar ist gemäss Oberbegriff von Patentanspruch 1. Solche Einrichtungen zum Transport von Kranken, Verletzten oder Behinderten in Passagierflugzeugen sind z.B. als feste Installationen, die über Passagiersitzen aufgestellt werden können, bekannt. Das Aufstellen dieser festen Installationen ist jedoch noch relativ aufwendig, weil sie für den sicheren Transport auch unter sehr unruhigen Flugbedingungen mittels Verankerungsgurten, z.B. an vorderen und hinteren Sitzen, festgezurrt werden müssen. Vor allem aber dienen diese bekannten Vorrichtungen nur als Reisebett im Flugzeug, während für das Ein- und Ausladen von Patienten, z.B. von einem Zubringerfahrzeug in das Flugzeug hinein und am Ankunftsort wieder aus dem Flugzeug heraus, zusätzliche Tragen (Krankenbahren) benötigt werden. Dies ist relativ aufwendig und erfordert ein mehrmaliges Umbetten der Patienten. Überdies ist es kaum oder nur sehr schwer möglich, in kleineren Flugzeugen mit engeren und abgewinkelten Zugängen mit den bekannten Tragbahren von ausserhalb des Flugzeugs bis zu den Sitzreihen zu gelangen. Die bisherigen Transporteinrichtungen für Patienten in Passagierflugzeugen sind daher noch aufwendig, schwierig zu bedienen und auch für die Patienten umständlich und anstrengend.

Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Patiententransporteinrichtung zu schaffen, welche diese bisherigen Nachteile überwindet und für einen wesentlich einfacheren und besseren Patiententransport von einem Zubringerfahrzeug ins Flugzeug bzw. in ein Langstreckenfahrzeug, während der Reise im Flugzeug und anschliessend am Ankunftsort wieder bis zu einem Abtransportmittel ausserhalb des Flugzeugs sorgt. Dies soll mit einfachen Geräten und wenig Aufwand einen sicheren und komfortablen Transport von Patienten, Kranken und Verunglückten ermöglichen. Die Transporteinrichtung soll überdies möglichst leicht und auf kompaktem Raum zusammenlegbar und verstaubar sein und während des Flugs auch unter unruhigen Bedingungen so stabil sein, dass auch starke Beschleunigungskräfte ausgehalten werden.

Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Patiententransporteinrichtung gemäss Patentanspruch 1, welche aus wenigen Teilen einfach, leicht und stabil aufgebaut ist durch Kombination eines Grundgestells mit einer multifunktionalen Liegeeinrichtung. Das Grundgestell bildet eine einfache, selbsttragende, stabile und stosssicher verankerte Basis für die Liegeeinrichtung, wobei die Liegeeinrichtung an wenigen Verankerungsstellen mittels Fixierelementen einfach im Grundgestell ein- und ausklinkbar ist. Die Liegeeinrichtung ist selbsttragend und stabil aufgebaut, so dass sie sowohl als Zubringertrage für das Ein- und Ausladen wie auch, im Grundgestell verankert, als Reisebett dient. Die Liegevorrichtung ist zudem einstellbar ausgebildet, so dass sie sowohl während der Reise als Bett optimalen Komfort für den Patienten sicherstellt wie auch als Trage beim Ein- und Ausladen so verkürzbar ist, dass der Zugang auch unter sehr engen räumlichen Verhältnissen keine Probleme darstellt, Überdies ist die ganze Transporteinrichtung einfach zusammenlegbar und damit bei Nichtgebrauch auf sehr kompaktem Raum verstaubar.

Die erfindungsgemässe Transporteinrichtung eignet sich dank besonders leichter, kompakter und stabiler Ausführung vor allem für Passagierflugzeuge und insbesondere auch für kleinere Flugzeuge mit entsprechend engen Zugangs- und Platzverhältnissen. Sie ist aber auch einsetzbar in anderen Personenverkehrsmitteln mit Sitzreihen, z.B. in Reisebussen oder Schienenfahrzeugen, wo sie im Bedarfsfall über den Sitzen einfach montierbar ist mit analogen Vorteilen gegenüber bekannten Patiententransporteinrichtungen.

Die abhängigen Patentansprüche betreffen vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung mit besonders stabilen, leichten und einfach zu bedienenden Ausführungen sowie mit universellen Einstellmöglichkeiten für optimalen Komfort und patientengerechte Lage während der Reise als auch zum Ein- und Ausladen am Flugzeug. Einfache und leicht zu bedienende Verbindungselemente ermöglichen eine rasche Montage und das Verstauen auf kleinstem Raum und kraftausübende Einstellelemente der Liegevorrichtung, welche vom Patienten selber bedienbar sind, sowie eine Reihe von am Grundgestell anbringbaren Zusatzgeräten ergeben bestmögliche Patientenbetreuung und Komfort.

Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und Figuren weiter erläutert, dabei zeigen

Fig. 1 - 3
in drei Ansichten, von der Seite, von oben und von vorn, eine erfindungsgemässe Patiententransporteinrichtung mit Grundgestell und Liegeeinrichtung,

Fig. 4
eine Variante mit Zusatzinstallationen am Grundgestell,

Fig. 5
perspektivisch eine Liegeeinrichtung als Trage,

Fig. 6
in Seitenansicht eine Liegeeinrichtung mit Stützstruktur und Einstellelementen,

Fig. 7
eine Liegeeinrichtung in zusammengelegtem Zustand,

Fig. 8
eine verkürzte Liegeeinrichtung als Trage zum Ein- und Ausladen eines Patienten,

Fig. 9
eine Liegeeinrichtung mit 3 Teilen und 2 Gelenken,

Fig. 10
von oben gesehen einen Rechteckrahmen als Stützstruktur einer Liegeeinrichtung.

Die Figuren 1 bis 3 zeigen in drei Ansichten, von der Seite, von oben und von vorn, eine erfindungsgemässe Patiententransporteinrichtung, welche über Sitzreihen bzw. Sitzen 4 eines Flugzeugs aufstellbar ist, wobei die Rücklehnen der Sitze 4 vorzugsweise heruntergeklappt werden. Die Patiententransporteinrichtung besteht aus zwei separaten Teilen: einem Grundgestell 10 und einer Liegeeinrichtung 20.

Das Grundgestell besteht in diesem Beispiel aus zwei an Sitzschienen 3 des Flugzeugbodens fixierbaren unteren Querbalken 11, aus damit verbundenen zwei vertikalen Stützen 12 sowie aus zwei oberen Längsbalken 13, welche mittels Einstell- und Fixierelementen 15, 16, 17 relativ zueinander einstellbar und auch fixierbar sind. Die Lage des unteren Querbalkens kann dabei in den Sitzschienen 3 mittels den Fixierelementen 15 eingestellt und fixiert werden, die vertikalen Stützen 12 sind durch die Fixierelemente 16 mit den unteren Querbalken 11 und durch die Fixierelemente 17 mit den oberen Längsbalken 13 einstellbar und fixierbar verbunden. Mit den Fixierelementen 15 werden somit entsprechend der Lage der Sitzschienen 3 die Querbalken 11 optimal zwischen den Sitzen 4 positioniert. Mit den Fixierelementen 16 werden die Stützen 12 in Querrichtung zwischen den Sitzen 4 positioniert und mit den Fixierelementen 17 werden die Längsbalken 13 als Systemschienen in Längsrichtung X über den Sitzen in bestmögliche Lage eingestellt. Damit ist die ganze Transporteinrichtung optimal einstellbar in bezug auf die Anordnung der Sitze wie auch auf die Bedürfnisse des Patienten und allfällig benötigter Zusatzgeräte und Betreuungspersonen.

Die Liegeeinrichtung 20 weist einen Kopfteil 21, einen Mittelteil 22 und mindestens einen Fussteil (in diesem Beispiel zwei Fussteile 23, 24) auf, welche miteinander durch die Gelenke S1, S2, S3 verbunden sind, so dass die Lage von Kopfteil und Fussteil unter Einbezug einer Stützstruktur 26 einstellbar ist. Die Liegeeinrichtung 20 ist mittels lösbaren Fixierelementen F1,F2 an vier Stellen sicher und stabil mit dem Grundgestell 10 ein- und ausklinkbar verbunden. Damit kann die Liegeeinrichtung 10 sowohl als Bett während der Reise im Flugzeug eingesetzt sein, wenn sie im Grundgestell fixiert ist, wie auch als Zubringer-Trage (Stretcher), wenn die Fixierelemente gelöst sind. Zum Einsatz als Trage ist die Liegeeinrichtung überdies verkürzbar, so dass damit ein Patient auch unter besonders engen Platzverhältnissen mit abgewinkelten Zugängen sicher und komfortabel in das Flugzeug hinein und auch wieder hinaus getragen werden kann.

Frühere bekannte Transporteinrichtungen in Flugzeugen mussten während des Flugs mit Gurten aufwendig an den Sitzen verankert und gesichert werden. Die vorliegende erfindungsgemässe Patiententransporteinrichtung ist jedoch selbsttragend ausgebildet und nur mittels den Fixierelementen 15 an den Sitzschienen 3 stabil befestigt, ohne dass irgendwelche zusätzlichen Verankerungen notwendig wären. Eine besonders sichere Ausführung weist, wie in Fig. 1 und Fig. 4 ersichtlich ist, zudem abnehmbare schräge Fachwerkstreben 19, 19a auf, welche die vertikalen Stützen 12 mit den oberen Längsbalken 13 so verbinden und abstützen, dass auch hohe horizontale Beschleunigungen vor allem in Fahrrichtung X abgefangen werden können, welche in unruhigem Flugbetrieb, bei Stössen oder bei Unfällen auftreten. Es ist mit der erfindungsgemässen Transportvorrichtung möglich, Beschleunigungsstösse bis über 10 g mit einem daraufliegenden Patienten sicher abzustützen und zu halten. Für die oberen schrägen Stützen 19 ist zudem oberhalb der Sitze 4 genügend Platz vorhanden, während der knappere freie Raum zwischen den Sitzen unten so vollständig für die optimale Positionierung der Querbalken 11 und der Stützen 12 genutzt werden kann. Mit Vorteil werden überdies alle Gelenke, Verbindungs- und Fixierelemente der Transporteinrichtung spielfrei bzw. vorgespannt ausgebildet, so dass die ganze Konstruktion klapperfrei (rattle free) ist. Die ganze Transporteinrichtung ist zusammenlegbar ausgebildet, wobei vorzugsweise Schnellverschlüsse eingesetzt sind, welche ohne Werkzeuge und sogar von nur einer Person montierbar und demontierbar sind. Diese Einstell- und Montageelemente sind mit Vorteil gleich zu betätigen, z.B. als Druckknöpfe, welche zudem alle mit Farbe bezeichnet sein können zur einfachen Montage. Vorteilhafterweise sind die Liegeeinrichtung 20 und das Grundgestell 10 einzeln zusammenlegbar, wie dies für die Liegeeinrichtung in Fig. 7 beispielsweise gezeigt ist, und wobei das Grundgestell in die Elemente Querbalken 11, Stützen 12 und Horizontalbalken 13 zerlegbar ist, was damit insgesamt auch nur einen minimalen Stauraum zur Aufbewahrung erfordert. Dies ist besonders wichtig in Flugzeugen, wo der Platz sehr gut ausgenützt werden muss und wo es damit möglich ist, eine solche zusammengelegte Patiententransporteinrichtung als Notfallhilfe auch immer mitzuführen.

Figur 4 zeigt Beispiele von Zusatzgeräten und Installationen 44, welche am Grundgestell 10 bzw. an dessen Längsbalken 13 anbringbar sind. Somit dient der Längsbalken auch als Systemschiene. Eine alternative schräge Verbindungsstrebe 19a illustriert eine andere mögliche Anwendung zur Abstützung hoher horizontaler Verzögerungskräfte. Mit den Fixierelementen 17 sind die Längsbalken auf den Stützen 12 in verschiedenen Positionen fixierbar. (In Fig. 4 z.B. verschoben gegenüber der Lage in Fig. 1.) So können z.B. medizinaltechnische Geräte wie ein Inkubator oder eine Sauerstoffversorgung usw. in der richtigen Lage sicher fixiert werden. Fig. 4 und Fig. 3 zeigen zudem ein Vorhanggestänge 41 mit einem Vorhang 42, welcher nicht nur den Patienten selber, sondern bei Bedarf auch eine Betreuungsperson abschirmen kann durch Ausziehen (43) des Vorhanggestells. Als weitere Zusatzinstallationen können abnehmbare Haltegriffe 46 oder weitere Einstellelemente, z.B. eine einsetzbare Stütze 47 zur Einstellung einer Trendelenburg-Stellung 39 (Fig. 1) des Patienten im Falle von Kreislaufschwäche usw., eingesetzt werden. Damit werden in der Funktion als Reisebett möglichst optimale Bedingungen sowohl für den Patienten als auch für dessen Betreuung geschaffen.

Auf das Grundgestell 10 abgestimmt ist auch die Liegeeinrichtung 20 aus relativ wenigen Teilen bestehend, dennoch multifunktional ausgelegt. Das folgende Beispiel zeigt in perspektivischer Darstellung nach Fig. 5 und von der Seite gesehen nach Fig. 6 eine Liegeeinrichtung mit einem stabilen und leichten umlaufenden Rohrprofil als selbsttragender Trage-Rahmen 31, welcher an den vier Ecken, am Kopfteil und am Fussteil auch je zwei Handgriffe H1, H2 bildet. Die Flächen der Teile 21 - 24 sind z.B. als leichte gelochte Aluminiumschale ausgebildet, auf welche eine Matratze 32 aufliegt. Dieses Beispiel einer vierteiligen Liegeeinrichtung weist einen Kopfteil 21, einen Mittelteil 22 und zwei Fussteile 23, 24 sowie drei Einstellgelenke S1, S2, S3 auf zur universellen Einstellung der Liegeeinrichtung in ihren beiden Funktionen als Bett und als Trage. Kopfteil und Fussteile sind in diesem Beispiel auf eine kurze, leichte Stützstruktur 26 (hier T-förmig ausgebildet) abgestützt. An dieser Stützstruktur sind zudem ein weiteres Paar von Handgriffen H3 wie auch eine Fixiervorrichtung F2 zum Einklinken im Grundgestell 10 angebracht. Die andere Fixiervorrichtung F1 ist hier am Rahmen 31 angebracht, um damit eine stabile Verankerung der ganzen Liegeeinrichtung 20 im Grundgestell 10 sicherzustellen.

An der Struktur 26 sind auch eine bewegliche Stütze 27 zur Führung des unteren Fussteils 24 sowie kraftausübende Einstellelemente 28 und 29 zur Einstellung von Kopf- und Fussteilen abgestützt. Diese bestehen z.B. aus inkrementalen Gasdruckfedern, welche stufenlos einstellbar und verriegelbar sind. Dazu dienen Betätigungselemente 33, z.B. in Form von Griffen, welche über Kabelzüge mit den Einstellelementen 28, 29 verbunden sind. Vorzugsweise sind diese Betätigungsgriffe 33 vom Patienten selber bedienbar, so dass er während der Reise jederzeit eine optimale Lage finden und einstellen kann - wie dies einem Spitalbettlift entspricht.

Figur 7 zeigt als Beispiel eine Liegevorrichtung nach Fig. 6 in zusammengelegtem Zustand, welche hier in der Mitte um das Gelenk S2 des Tragerahmens 31 und um ein Gelenk der Stützstruktur 26 flach zusammengeklappt wird. Damit wird eine reduzierte Dimension von halber Länge L1 und nur ca. 10 cm Dicke erreicht. Auch das Grundgestell ist einfach zusammenlegbar, indem dessen Querbalken 11, Stützen 12 und Längsbalken 13 durch Lösen der Fixierelemente 15, 16, 17 voneinander separierbar sind. Auch eine Teilzerlegung, bei der die Stützen 12 noch mit den Querbalken 11 verbunden bleiben, genügt, um das demontierte Grundgestell 10 auf ein sehr kompaktes Volumen zum Verstauen zu reduzieren.

Figur 8 illustriert die mögliche Verkürzung der Liegeeinrichtung 10 für den Einsatz als Trage unter sehr engen Raumverhältnissen. Durch Anheben von Kopfteil 21 und Fussteilen 23, 24 kann die Länge der Liegeeinrichtung, welche in gestrecktem Zustand L1 beträgt, auf eine um z.B. 30 - 40% reduzierte Länge L2 gebracht werden. Auch eine mögliche Variante "Rollstuhlstellung" 38 (wheel chair) nach Fig. 9 ergibt eine massive Verkürzung der Tragelänge. Zudem können beispielsweise die Handgriffe H3 an der Stützstruktur 26 auch abnehmbar oder einklappbar sein, da ja am Rahmen 31 noch die Handgriffe H2 zum Tragen zur Verfügung stehen.

Figur 9 zeigt ein weiteres Beispiel einer Liegevorrichtung, welche aus nur drei Teilen, Kopfteil 21, Mittelteil 22 und Fussteil 24 mit zwei Verbindungsgelenken S1 und S3 besteht. Hier ist also der Mittelteil 22 und der obere Fussteil 23 von Fig. 6 in einen Teil zusammengefasst. Diese drei Teile 21, 22, 24 sind hier mittels dreier kraftausübender Einstellelemente 28, 29, 30 einstellbar und fixierbar analog zu der Darstellung in Fig. 6.

Figur 10 zeigt als weiteres Beispiel einen kurzen und kompakten Rechteckrahmen als Stützstruktur 26. Dies ermöglicht eine sehr günstige Kraftaufnahme der an diesem Rechteckrahmen angebrachten Fixierelemente F1, F2. Auch Befestigungsgurten 35 für den Patienten werden an der selbsttragenden Stützstruktur 26 und am Tragerahmen 31 sicher verankerL

Der Aufbau der erfindungsgemässen Transporteinrichtung aus nur wenigen Elementen und unter Verwendung von Rohrprofilen und Fachwerkstrukturen ermöglicht gleichzeitig ein sehr tiefes Gewicht und hohe Stabilität mit grosser Stoss-Sicherheit vor allem in Fahrrichtung X. Vorzugsweise kann die ganze Struktur aus Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium-Legierungen aufgebaut sein, womit ein Gesamtgewicht von weniger als 50 kg erreicht werden kann, z.B. für Grundgestell und Liegeeinrichtung je ca. 15 - 20 kg und total für die ganze Transporteinrichtung nur 30 - 40 kg. Besonders leicht und einfach herstellbar ist auch eine Ausführung aus Faserverbundwerkstoffen, z.B. aus kohle- oder glasfaserverstärkten Thermoplasten, welche ebenfalls Rohrprofile für den Tragerahmen 31 und das Grundgestell 10 sowie eine integrierte Gewebeverbundfläche der Liegeeinrichtung 20 aufweisen können.

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