Erdbestattungsgerät

申请号 EP89102607.2 申请日 1989-02-15 公开(公告)号 EP0329114B1 公开(公告)日 1992-11-04
申请人 Matula, Franz; 发明人 Matula, Franz;
摘要
权利要求 Zerlegbares Erdbestattungsgerät mit einem von Füßen (8) in einem Abstand über dem Boden (10) getragenen, die Graböffnung (12) umgebenden Rahmen (6), einem auf dem Rahmen in horizontaler wie vertikaler Richtung verfahrbaren, abnehmbaren Erdaushubgerät (18) und einem lösbar auf dem Rahmen angebrachten Aufnahmebehälter (22) für das ausgehobene Erdreich, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Rahmen (6) bei abgenommenem Erdaushubgerät (18) eine an sich bekannte, mit Gurten (36), Gurttrommeln (32) und einem Gesperre ausgestattete Sargversenkvorrichtung (30) lösbar anbringbar ist und daß der Aufnahmebehälter (22) eine verschließbare bodenseitige Entleerungsöffnung (28) aufweist und bei abgenommener Sargversenkvorrichtung zum Entleeren über die Graböffnung (12) einfahrbar ist.Erdbestattungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (22) im wesentlichen aus einem in einen Wagen (24) eingehängten Sack (26) besteht, der eine von den Seiten her verschließbare bodenseitige Öffnung (28) aufweist.Erdbestattungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (22) in etwa die horizontalen Abmessungen der Graböffnung (12) aufweist und die bodenseitige Öffnung (28) sich über seine gesamte Länge erstreckt.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Erdaushubgerät (18) in an sich bekannter Weise eine Kettenfräse mit im wesentlichen vertikalen Kettentrumen ist.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Erdaushubgerät (18) und/oder die Sargversenkvorrichtung (30) elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch angetrieben und aus einem entfernt aufstellbaren Energieversorgungsaggregat speisbar ist.Erdbestattungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Energieversorgungsaggregat Bestandteil eines Kraftfahrzeugs ist, das zugleich Raum und vorzugsweise auch Aufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme der einzelnen Teile des Erdbestattungsgeräts bietet.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (6) auf zumindest einer Seite außerhalb der Graböffnung (12) eine betretbare Plattform bildet, die vorzugsweise mit einem abnehmbaren Geländer (40) auszustatten ist.Erdbestattungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Rahmen (6) bzw. das Geländer (40) ein die Plattform vorzugsweise mitsamt der Graböffnung (12) überdeckender Baldachin (42) aufsetzbar ist.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die in Querrichtung der Graböffnung (12) verlaufenden Rahmenholme (4) ausziehbar und/oder die Füße (8) des Rahmens (6) seitlich versetzbar und/oder längenverstellbar sind.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (6) zerlegbar ist.Erdbestattungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungen seiner einzelnen Teile ganz oder überwiegend aus Steckverbindungen bestehen.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein zerlegbares Erdbestattungsgerät mit den Merkmalen des Gattungsbegriffs des Patentanspruchs 1.

Ein solches Gerät ist aus der DE-B-26 25 082 bereits in einer Form bekannt, bei der auf dem betreffenden, die Graböffnung umgebenden und sich darüber hinauserstreckenden Rahmen ein Greiferbagger mit universell schwenkbarem Ausleger wie auch ein kippbarer kastenförmiger Aufnahmebehälter für das ausgehobene Erdreich stationär, wenngleich davon lösbar angebracht sind.

Die DE-A-21 53 908 zeigt ein Grabaushubgerät, bei dem eine Kettenfräse mit vertikalen Trumen horizontal- wie vertikalbeweglich auf einem rahmenförmigen Fahrgestell angeordnet ist. Das Fahrgestell ist auf Füße absetzbar. Das ausgehobene Erdreich wird über eine Rutsche neben dem Fahrgestell abgeworfen.

Schließlich sind aus der DE-A-91 254 und der DE-A-622 660 Sargversenkvorrichtungen bekannt, mit denen sich die Särge über von gegenläufig drehbaren Trommeln ablaufende Seile bzw. Gurte seitens einer einzigen Person in das Grab versenken lassen. Dabei werden die Trommeln wiederum von einem die Graböffnung umgebenden Rahmen getragen. Im Fall der DE-A-622 660 besteht dieser im übrigen zu Begräbniszwecken betretbare Rahmen aus kastenförmigen Elementen, die zum Teil das ausgehobene Erdreich aufnehmen. Zudem ist auf den Rahmen eine Art Pult für den Geistlichen aufsetzbar. Zur Entleerung der kastenförmigen Rahmenelemente in das Grab weisen diese seitliche Klappen auf.

Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Erdbestattungsgerät nach Gattungsbegriff so auszubilden, daß es die Abwicklung einer Erdbestattung noch weitergehend erleichtert bis hin zur Grablegung und zur anschliessenden Auffüllung des Grabes mit dem zuvor ausgehobenen Erdreich.

Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch das kennzeichnende Merkmal des Anspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche geben darüber hinausgehende vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erfindung an.

Die Austauschbarkeit des Erdaushubgeräts gegen die Sargversenkvorrichtung sowie die Einfahrbarkeit des Aufnahmebehälters über das Grab geben dem einmal aufgestellten Rahmen eine dreifache Funktion. Wegen seiner Verwendung als Träger für die Sargversenkvorrichtung wird sein Vorhandensein auch während der Beerdigungszeremonie nicht als störend empfunden, umso mehr, wenn er - nach Anspruch 7 - begehbar ist oder - nach Anspruch 8 - darüber hinaus das Podest eines Baldachins bildet.

Die bodenseitige Öffnung des Aufnahmebehälters und dessen Einfahrbarkeit über das Grab ermöglichen es, ihn mit einem Mal und vollständig unmittelbar in das Grab hinein zu entleeren. Dabeibedarf es, insbesondere bei Hinzuziehung der Merkmale der Anprüche 2 und 3, auch kaum noch irgendwelcher Ausräum- und Verteilungsmaßnahmen.

Nach Entfernen des Erdaushubgeräts kann dieses sogleich anderenorts an einem dort bereits aufgestellten Rahmen zum Einsatz kommen, ebenso wie der Baldachin nur kurzzeitig zur Verfügung zu stehen braucht. In dieser Hinsicht kann es auf größeren Friedhöfen zweckmäßig sein, mit einem oder wenigen Erdaushubgeräten und/oder Baldachinen eine größere Zahl von Rahmen zum Einsatz zu bringen. Dabei kann ein Transportfahrzeug gute Dienste leisten, das, etwa einem Feuerwehrgerätefahrzeug vergleichbar, Aufnahmemittel oder zumindest Unterbringungsmöglichkeiten für die verschiedenen Einzelteile des betreffenden Erdbestattungsgeräts aufweist. Dies gilt umso mehr, wenn dieses Fahrzeug gemäß Anspruch 6 auch noch die Energieversorgung des Geräts übernimmt.

Die Variationsmöglichkeit nach Anspruch 9 bewirkt, daß der betreffende Rahmen ungeachtet benachbarter bereits vorhandener Gräber oder selbst des Grabsteins des gerade betroffenen Grabes praktisch überall auf herkömmlichen Friedhöfen zum Einsatz kommen kann. Schließlich hat sich die Zusammenfügung der einzelnen Teile des Geräts über Steckverbindungen nach Anspruch 10 als besonders einfach und zweckmäßig erwiesen.

Nachfolgend wird ein entsprechendes, bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen genauer beschrieben. Von diesen zeigt, jeweils in schematisierter Darstellung,

Fig. 1
eine Gesamtansicht des betreffenden Erdbestattungsgeräts am Einsatzort mit angebrachtem Erdaushubgerät,

Fig. 2
eine Draufsicht auf den Rahmen des Geräts,

Fig. 3
einen Querschnitt durch den Aufnahmebehälter des Geräts und

Fig. 4
das Gerät mit gegen eine Sargversenkvorrichtung ausgetauschtem Erdaushubgerät und aufgesetztem Baldachin.

Das in Fig. 1 gezeigte Erdbestattungsgerät weist einen im wesentlichen aus einzelnen über Steckverbindungen 2 zusammengefügten Holmen 4 gebildeten Rahmen 6 auf, der von Füßen 8 in einem Abstand über dem Erdboden 10 getragen wird. Gewünschtenfalls können einzelne oder auch alle der Holme 4 verlängerbar sein, ebenso wie die Füße 8, etwa mittels bekannter, bei Baugerüsten üblicher Klemm- bzw. Schraubverbindungen, versetzbar daran angebracht und in ihrer Länge verstellbar sein können, um den Rahmen 6 dem jeweiligen Aufstellungsort mit ggf. bereits vorhandenen Gräbern, Grabsteinen oder dergl. anpassen zu können.

Der Rahmen 6 umgibt die Graböffnung 12, über die er sich in dem gezeigten Beispiel beidseitig hinauserstreckt. Die sich über die Graböffnung 12 hinauserstreckenden Rahmenabschnitte sind, soweit wünschenwert, durch eine Plankeneindeckung 14 betretbar gemacht. Zu beiden Seiten der Graböffnung 12 trägt der Rahmen 6 Laufschienen 16 für ein Erdaushubgerät 18, hier in Gestalt einer aufrechtstehenden Kettenfräse, wie sie etwa aus der eingangs genannten DE-A-21 53 908 bekannt ist. Diese über die gesamte Breite der herzustellenden Graböffnung reichende Kettenfräse ist in Längsrichtung der Graböffnung auf den Laufschienen 16 verfahrbar und überdies entsprechend dem Arbeitsfortschritt in die Tiefe verstellbar. Zur Erleichterung ihres An- und Abtransports können Antriebsmittel, Führungsmittel und dergl. davon abtrennbar sein.

Der Antrieb des Erdaushubgeräts erfolgt vorzugsweise elektrisch, hydraulisch oder auch pneumatisch, wobie die Energie einem erforderlichenfalls verhältnismäßig entfernt aufgestellten Energieversorgungsaggregat entstammen kann. Dieses Energieversorgungsaggregat kann Bestandteil eines Kraftfahrzeugs sein, das im übrigen dazu eingerichtet sein kann, kie einzelnen Bestandteile des gesamten Geräts aufzunehmen.

Das von dem Erdaushubgerät 18 ausgehobene Erdreich gelangt über eine Rutsche oder ein Förderband 20 in einen auf dem Rahmen 6 quer zu der Graböffnung 12 verfahrbaren Aufnahmebehälter 22, der im wesentlichen aus einem in einen Wagen 24 eingehängten Sack 26 mit etwa den horizontalen Abmessungen der Graböffnung 12 besteht. Der Sack 26 besitzt in seinem Boden eine über seine gesamte Länge reichende spaltförmige Öffnung 28, die sich durch zwei einander näherbare und voneinander entfernbare Holme 27 schließen und öffnen läßt.

Nach Beendigung des Erdaushubs ist das Erdaushubgerät 18 gemäß Fig. 4 gegen eine Sargversenkvorrichtung 30 auswechselbar und kann daraufhin sogleich anderenorts in Verbindung mit einem dort bereits aufgestellten Rahmen 6 wieder zum Einsatz kommen. Ebenso braucht auch die Sargversenkungsvorrichtung 30 nur kurzzeitig zur Verfügung zu stehen.

Die Sargversenkvorrichtung 30 kann im wesentlichen nach der eingangs genannten DE-A-91 254 mit zwei gegenläufig drehbar miteinander gekuppelten Trommeln 32 zu beiden Seiten der Graböffnung 12 ausgestattet sein, von denen unter dem Sarg 34 hindurchlaufende Gurte 36 abrollbar sind. Die Gurte können mit Schlössern versehen oder aber von einer der Trommeln 32 abkuppelbar sein, um sie unter dem in die Graböffnung 12 abgesenkten Sarg wieder herausziehen zu können. Es versteht sich, daß die Sargversenkvorrichtung 30 in an sich bekannter Weise mit einem geeigneten Gesperre ausgerüstet sein wird. Auch kann sie in Anbetracht der ohnedies erforderlichen Energieversorgung des Erdaushubgeräts 18 gewünshchtenfalls ohne weiteres mit einem - ggf. aufsteckbaren - elektrischen, hydraulischen oder auch pneumatischen Antrieb 38 versehen sein, wie dies in Fig. 4 gestrichelt angedeutet ist.

Nachdem der Aufnahmebehälter 22 für die Beerdigungszeremonie weiter von der Graböffnung 12 weggefahren und vorzugsweise abgedeckt worden ist, können die betretbaren Rahmenabschnitte mit einem aufsteckbaren Geländer 40 versehen werden. Ferner kann auf das Geländer 40 oder auch unmittelbar auf den Rahmen 6 ein die betretbaren Rahmenabschnitte wie auch die Graböffnung 12 überspannender Baldachin 42 aufgesetzt werden, bestehend aus einem selbst wiederum über Steckverbindung zusammengefügten Traggestell 44, das mit Planen 46 überzogen ist. Geeignete Aufhängvorrichtung 48 an dem Geländer 40 und/oder dem Traggestell 44 bieten die Möglichkeit, für die Beerdigungszeremonie Kränze, Bouquets oder Gestecke daran aufzuhängen.

Nach Beendigung der Beerdigungszeremonie können Baldachin 42 und Geländer 40 von dem Rahmen 6 abgehoben und auch die Sargversenkvorrichtung 30 entfernt werden, worauf der Aufnahmebehälter 22 über die Graböffnung 12 eingefahren wird. Darauf braucht lediglich die bodenseitige Öffnung des Sackes 26 geöffnet zu werden, um das davon aufgenommene Erdreich in die Graböffnung 12 zu entladen. Schließlich können auch der Aufnahmebehälter 22 und der Rahmen 6 von dem Grab entfernt werden, um an anderer Stelle zum Einsatz zu kommen, während im Bereich des frisch entstandenen Grabes im wesentlichen nur geringfügige Einebnungsarbeiten zu verrichten bleiben.

Bemerkenswert ist, daß sich das gesamte hier beschriebene Erdbestattungsgerät auf leichte Weise in einzelne Teile zerlegen läßt, die erforderlichenfalls von einer einzigen Person transportiert, zusammengesetzt oder auch verstaut werden können, und daß das angegebene Gerät eine wesentliche Erleichterung und Rationalisierung für den gesamten Beerdigungsablauf mit sich bringt, wobei indessen Pietätsgesichtspunkten in optimaler Weise Rechnung getragen werden kann.

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