Behandlungstisch, insbesondere für physikalische Therapie

申请号 EP89112281.4 申请日 1989-07-05 公开(公告)号 EP0406462B1 公开(公告)日 1993-10-06
申请人 BRUMABA U. Brustmann; 发明人 Brustmann, Herbert;
摘要
权利要求 Behandlungstisch, insbesondere für physikalische Therapie, mit- einer Auflagefläche (2) aus Liegeflächenteilstücken (3, 4, 5, 6), die an ihren jeweiligen benachbarten Kanten mittels Gelenken (7, 8, 9) miteinander verbunden sind;- einer vertikalen Tragsäule (10), die mit einem feststehenden Säulenkern (11) und einem auf diesem axial beweglichen, nach oben zugespitzten Säulenmantel (12) teleskopartig ausgebildet ist;- eine in der Säulenmantelspitze (13) vorgesehene Lagerung für ein Gelenk, mit welchem die Auflagefläche (2) um eine quer zur Längsrichtung der Auflagefläche liegende Gelenkachse (28) schwenkbar mit dem Säulenmantel (12) verbunden ist;- einem im Säulenkern (11) angeordneten Arbeitszylinder (14), der zur Höhenverstellung am Säulenmantel (12) angreift;- weiteren Arbeitszylindern (16, 17), die einerseits am Säulenmantel (12) und andererseits an den Liegeflächenteilstücken (4, 5) angelenkt sind, und Arbeitszylindern (15, 18), die an der Liegeflächenteilstücken (3, 4 und 5, 6) angelenkt sind ; und- einem Verbindungsgelenk (8), mit welchem die Auflagefläche (2) um die quer zur Längsrichtung der Auflagefläche verlaufende Gelenkachse (28) verschwenkbar mit dem Säulenmantel (12) verbunden ist und an einer in der Säulenspitze (13) befestigten Lagerstelle (22) um eine zur Säulenachse (30) und zur Gelenkachse (28) senkrechte Längsachse (19) verschwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß- das Verbindungsgelenk (8) einen Gelenkbolzen (20) aufweist, dessen Länge der Breite der Auflagefläche (2) entspricht; und- an den Gelenkbolzen (20) zwei Abstützbacken (21, 31) angeformt sind, über welche der Gelenkbolzen (20) schwenkbar an der in der Säulenspitze (13) befestigten Lagerstelle (22) abgestützt ist.Behandlungstisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle (22) für das Verbindungsgelenk als Lagerbolzen ausgebildet ist.Behandlungstisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Verbindungsgelenk (8) ein Arbeitszylinder (32) angreift, der am höhenverstellbaren Säulenmantel (12) in einer zur Längsachse (19) senkrechten Ebene schwenkbar abgestützt ist.Behandlungstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitszylinder (32) am Gelenkbolzen (20) angreift.Behandlungstisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die am Säulenmantel (12) und den Liegenflächenteilstücken (4, 5) abgestützten Arbeitszylinder (16, 17) in Kugelgelenken (23, 24, 25, 26) am Säulenmantel (12) und/oder den Liegenflächenteilstücken (4, 5) angelenkt sind.Behandlungstisch nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (2) in ihrer Längsrichtung aus vier Liegeflächenteilstücken (3, 4, 5, 6) besteht, die durch drei Gelenke (7, 8, 9) miteinander verbunden sind, wobei die Auflagefläche (2) über das mittlere, als Verbindungsgelenk (8) ausgebildete Gelenk mit dem Säulenmantel (12) verbunden ist, und dieses mittlere, als Verbindungsgelenk (8) ausgebildete Gelenk an der Lagerstelle um die Längsachse (19) verschwenkbar gelagert ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Behandlungstisch nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Bei einem derartigen aus der US-A 25,20,455 bekannten Behandlungstisch wird die quer zur Längsrichtung der Auflagefläche sich erstreckende Achse über einen quer verlaufenden Rahmen und an geformte Lagerschenkel an der in Längsrichtung verlaufenden Achse abgestützt.

Bei einem weiteren aus der DE 3016 387 C2 bekannten Behandlungstisch weist die vertikale Tragsäule ebenfalls einen feststehenden Säulenkern und einen auf diesem axial beweglichen, nach oben zugespitzten Säulenmantel auf. Eines der Gelenke, mit denen die Liegeflächenteilstücke aneinandergelenkt sind, ist in der Spitze des Säulenmantels gelagert. Zur Höhenverstellung ist im Säulenkern ein Arbeitszylinder, insbesondere Hydraulikzylinder, vorgesehen, der am Säulenmantel angreift. Weitere Arbeitszylinder, die einerseits am Säulenmantel und andererseits an den Liegeflächenteilstücken angelenkt sind, sind zur Verschwenkung der Liegeflächenteilstücke gegeneinander ebenfalls vorhanden. Bei diesem bekannten Behandlungstisch ist die Auflagefläche bezüglich der vertikalen Tragsäule allerdings nur um die quer zur Längsrichtung der Auflagefläche verlaufende Gelenkachse, deren Gelenk in der Säulenmantelspitze gelagert ist, verschwenkbar.

Aus dar EP O 139 118 B1 ist ein Operationstisch bekannt, bei dem die ebenfalls aus Liegenflächenteilstücken zusammengesetzte Auflagefläche sowohl quer zu ihrer Längsrichtung als auch parallel zu ihrer Längsrichtung verkantet werden kann. Hierzu ist ein mit einem Säulenkopf verbundener erster Rahmen vorgesehen, der um eine quer zur Längsrichtung der Auflagefläche verlaufende Achse schwenkbar gelagert ist. Ferner ist am ersten Rahmen eine Lagerhülse vorgesehen, in welcher ein zweiter Rahmen, der um eine zur Längsrichtung der Auflagefläche parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Mit dem zweiten Rahmen ist ein Mittelabschnitt, d. h. ein mittleres Liegeflächenteilstück der Auflagefläche, starr verbunden. Auf diese Weise erreicht man dann mit Hilfe der beiden auf den Säulenkopf aufgesetzten Rahmen, mit deren oberen zweiten, um die Längsachse verschwenkbaren Rahmen das Mittelstück der Auflagefläche starr verbunden ist, die Verschwenkbarkeit der Auflagefläche um eine Achse parallel zur Längsrichtung und quer zu dieser Achse.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen Behandlungstisch der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchem mit geringem konstruktiven Aufwand die Verschwenkbarkeit der Auflagefläche auch um die Längsachse und die quer dazu verlaufende Achse erreicht wird.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Die Lagerstelle für das Verbindungselement läßt sich ohne erheblichen konstruktiven Aufwand dadurch realisieren, daß der Gelenkbolzen des Verbindungsgelenks an einem in der Säulenmantelspitze befestigten Lagerbolzen, dessen Achse parallel zur Längsaches der Auflagefläche verläuft, schwenkbar gelagert ist.

Um eine gesteuerte Verschwenkung um die Längsachse zu erreichen, kann ein Arbeitszylinder, welcher bevorzugt als Hydraulikzylinder ausgebildet ist, an der Außenmantelfläche des Säulenmantels gelenkig abgestützt sein und an einer Gelenkstelle direkt am Gelenkbolzen des Verbindungsgelenks angreifen.

Damit die zusätzlichen Arbeitszylinder, welche am Säulenmantel und an den Liegeflächenteilstücken angestützt sind, ebenfalls einwandfrei die Verschwenkung um die Längsachse der Liegefläche mitvollführen können, sind die Anlenkstellen am Säulenmantel und/oder an den Liegeflächenteilstücken als Kugelgelenke ausgebildet.

Bei dem Behandlungstisch kann die Auflagefläche in ihrer Längsrichtung in vier Liegeflächenteilstücke unterteilt sein, die über drei Gelenke miteinander verbunden sind. Das mittlere der drei Gelenke ist als das Verbindungsgelenk ausgebildet. Dieses ist über den Lagerbolzen, dessen Achse parallel zur Längsachse der Auflagefläche verläuft, am spitz zulaufenden Säulenmantel abgestützt. Dadurch wird die gewünschte zusätzliche Verschwenkbarkeit um die Längsachse der Auflagefläche mit äußerst einfachen konstruktiven Mitteln erreicht.

Der Behandlungstisch kann vielseitig verwendet werden. Er eignet sich nicht nur als Behandlungstisch zu Massagezwecken, sondern kann auch als Spezialliege, Operationstisch, Therapiestuhl oder Therapiehocker, als Extensionsbank, Schiefe Ebene oder Patientenhebebühne und dgl. dienen.

Es werden die gleichen Vorteile erreicht wie bei dem aus der DE 30 15 387 C2 bekannten Behandlungstisch, wobei trotz der zusätzlichen Verschwenkbarkeit um die Längsachse der Auflagefläche zusätzliche Unterbauten in Form von Standbeinen, Scherenunterbauten usw. fehlen, so daß wie bei der bekannten Behandlungsliege extreme Verstellungen der Liegeflächenteilstücke erreicht werden können, ohne daß die Verschwenkbarkeit um die Achse des Verbindungsgelenks beeinträchtigt ist. Außerdem wird durch die zusätzliche Verschwenkbarkeit die zur Verfügung stehende Hubstrecke nicht verringert.

Anhand der beiliegenden Figuren wird an einem Ausführungsbeispiel die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigt:

Fig. 1
eine Seitenansicht eines Behandlungstisches, der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist;

Fig. 2
eine Detailansicht des in Fig. 1 gezeigten Behandlungstisches im Bereich der Lagerstelle der Auflagefläche an der vertikalen Tragsäule; und

Fig. 3
die in der Fig. 2 gezeigte Lagerstelle in senkrechter Blickrichtung dazu.

Ein in der Fig. 1 als Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellter Behandlungstisch 1 besitzt eine Auflagefläche 2, welche in Längsrichtung aus mehreren Liegeflächenteilstücken 3, 4, 5, 6, d. h. beim Ausführungsbeispiel aus vier Liegeflächenteilstücken, zusammengesetzt ist. Die vier Liegenflächenteilstücke sind über drei Gelenke 7, 8, 9 miteinander verbunden. Die Auflagefläche 2 ist an einer vertikalen teleskopierbaren Tragsäule 10 über das mittlere Gelenk 8, welches als Verbindungsgelenk ausgebildet ist, gelagert. Die Lagerstelle wird im einzelnen noch anhand der Figuren 2 und 3 näher erläutert.

Zur Verstellung der Auflagefläche bzw. Liegeflächenteilstücke in unterschiedliche, von der Behandlung abhängige Lagen sind Arbeitszylinder 15, 16, 17, 18 vorgesehen, welche bevorzugt als Hydraulikzylinder ausgebildet sind.

Die vertikale Tragsäule 10 besitzt einen Säulenkern 11, der in einem Sockel 27 verankert ist. An diesem feststehenden Säulenkern 11 ist ein Säulenmantel 12 axial verschiebbar gelagert, so daß die Tragsäule 10 teleskopierbar ausgebildet ist. Zur Höhenverstellung des Säulenmantels 12 dient ein im Säulenkern 11 vorhandener Arbeitszylinder 14, der bevorzugt als Hydraulikzylinder ausgebildet ist. Der Arbeitszylinder 14 ist am Sockel 27 oder an einem Bodenstück des Säulenkerns 11 abgestützt und greift am Säulenmantel 12 im Bereich der Säulenmantelspitze 13 an. Die Wirkungsweise dieser Tragsäule ist die gleiche wie die in der DE 30 16 387 C2 bekannten Tragsäule.

Die Arbeitszylinder 16, 17 sind in Kugelgelenken 24, 25 an der äußeren Fläche des Säulenmantels 12 abgestutzt und greifen an die Liegeflächenteilstücke 4 und 5, welche mit dem Verbindungsgelenk 8 verbunden sind, in Kugelgelenken 23, 26 an.

Ferner sind die Arbeitszylinder 15 und 18 mit den Liegeflächenteilstücken 3 und 4 bzw. 5 und 6 verbunden. Die Steuerung der Arbeitszylinder 15 bis 18 erfolgt in bekannter Weise beispielsweise mit Hilfe einer Tastatur über eine Steuerelektronik, welche Ventile für das Arbeitsmedium der der Arbeitszylinder betätigt. Die Tastatur kann an dem Behandlungstisch vorgesehen sein oder auch zur Fernbedienung der Arbeitszylinder dienen.

Wie die Fig. 1 ferner zeigt, ist das Verbindungsgelenk 8 und damit die gesamte Auflagefläche 2 um eine Längsachse 19 verschwenkbar. Hierzu ist ein Gelenkbolzen 20 an einem Lagerbolzen 22 gelagert. Die Achse des Lagerbolzens 22 ist parallel zur Längsrichtung der Auflagefläche 2 und verläuft senkrecht zur Gelenkachse 28 des Verbindunsgelenks 8 und senkrecht zur Säulenachse 30 der vertikalen Tragsäule 10. Der Gelenkbolzen 20, welcher sich über die gesamte Breite der Auflagefläche 2 erstreckt, ist mit angeformten, beispielsweise angeschweißten Abstützbacken 21 und 31 versehen, die den Gelenkbolzen 20 auf dem Lagerbolzen 22 abstützen.

Wie beispielsweise die Fig. 2 zeigt, sind die Liegeflächenteilstücke 4 und 5 mit Scharnieren, von denen ein Scharnier 47 gezeigt ist, am Gelenkbolzen 20 schwenkbar gelagert.

Der Lagerbolzen 22 ist an der Säulenmantelspitze 13 an einer Abstützung 48 gelagert. Die Abstützung 48 ist mit der Säulenmantelspitze 13 bevorzugt durch Schweißen verbunden. Die Abstützbacken 21 und 31 sowie die Abstützung 48 können aus Flachstahl hergestellt sein, wobei die Abstützung 48 zwischen die beiden Abstützbacken 21 und 31 ragt und der quer verlaufende Lagerbolzen 23 diese Elemente zur Abstützung des Gelenkbolzens 20 und damit der Auflagefläche 2 miteinander verbindet.

Aus den Figuren 2 und 3 ist ferner zu entnehmen, daß der Arbeitszylinder 14, welcher im Säulenkern 11 geführt ist, über eine Anlenkstelle 49 mit der Abstützung 48 verbunden ist. An dieser Abstützung 48 ist auch die als Lagerbolzen 22 ausgebildete Lagerstelle des Verbindungsgelenks 8 bzw. des Gelenkbolzens 20 vorgesehen. Dies zeigt, daß mit Hilfe eines geringfügigen konstruktiven Aufwands, ohne Behinderung der extremen Verschwenkbarkeit der Liegeflächenteilstücke, eine zusätzliche Verschwenkung um die Längsachse 19 erreicht wird.

Wie die Fig. 3 noch zeigt, ist an der Außenseite des Säulenmantels 12 ein weiterer Arbeitszylinder 32, der ebenfalls bevorzugt als Hydraulikzylinder ausgebildet ist, in einer Gelenkstelle 50 abgestützt. Der Arbeitszylinder 32 greift mit seinem Kolben über die Kolbenstange 51 an einer Gelenkstelle 52 am Gelenkbolzen 20 des Verbindungsgelenks 8 an. Auch der Arbeitszylinder 32 kann in bekannter Weise durch Fernbedienung oder durch Tastatur und eine entsprechende Steuerungselektronik betätigt werden. Durch den Arbeitszylinder 32 wird jedoch erreicht, daß der Gelenkbolzen 20 und damit die daran angelenkte Auflagefläche 2 um die Längsachse 19, welche senkrecht zur Gelenkachse 28 verläuft, zusätzlich verschwenkbar ist. Der Arbeitszylinder 32 kann in einer vertikalen Ebene, in welcher auch die Gelenkachse 28 liegt, sich am Säulenmantel in der Gelenkstelle 50 verschwenken.

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