Mobiles Patientenlagersystem

申请号 EP91107732.9 申请日 1991-05-13 公开(公告)号 EP0457246B1 公开(公告)日 1994-04-13
申请人 Stierlen-Maquet Aktiengesellschaft; 发明人 Schnelle, Eberhard, Dr.-Ing.; Pfeuffer, Reinhard;
摘要
权利要求 Mobiles Patientenlagersystem, umfassend eine Lagerfläche (18), eine Stützsäule (10) zur Abstützung der Lagerfläche (18) und einen Transportwagen (16) zum Transport der Lagerfläche (18), wobei an der Lagerfläche (18) mindestens zwei zapfenförmige Verbindungselemente (24) angeordnet sind, die in komplementäre Zapfenaufnahmen (26) an der Stützsäule (10) zur Verbindung mit derselben einführbar sind, wobei ferner die Lagerfläche (18) durch eine Relativbewegung zwischen Transportwagen (16) und Stützsäule (10) von dieser auf den Transportwagen (16) und umgekehrt übergebbar ist, und wobei an der Lagerfläche einerseits und der Stützsäule sowie dem Transportwagen andererseits zum wechselseitigen Eingriff miteinander bestimmte Verriegelungsmittel vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Verbindungselement (24) mindestens zwei Verriegelungselemente (38) derart beweglich gelagert sind, daß sie zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung verstellbar sind und beim Übergabevorgang jeweils gleichzeitig in eine säulenseitige und eine wagenseitige Zapfenaufnahme (26; 22) eingreifen, und daß in jeder Zapfenaufnahme (26; 22) eine Rastaussparung (48) zur Aufnahme eines der Verriegelungselemente (38) in dessen Verriegelungsstellung und eine dem jeweils anderen Verriegelungselement (38) zugeordnete Steuerfläche (50) ausgebildet sind, welche beim Einführen des Verbindungselementes (24) dieses Verriegelungselement (38) in seine Freigabestellung überführt, wobei jedem Verriegelungselement (38) eines Verbindungselementes (24) eine Rastaussparung (48) in der einen Zapfenaufnahme (26; 22) (säulenseitig, wagenseitig) und eine Steuerfläche (50) in der demselben Verbindungselement (24) zugeordneten anderen Zapfenaufnahme (22; 26) (wagenseitig, säulenseitig) zugeordnet sind.Patientenlagersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente (38) in ihre Verriegelungsstellung vorgespannt sind.Patientenlagersystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (24) von den Längsseitenrändern der Lagerfläche (18) nach unten abstehen und sich nach unten hin verjüngen, wobei die Zapfenaufnahmen (26; 22) komplementär geneigte Führungsflächen haben.Patientenlagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die demselben Verbindungselement (24) zugeordneten Zapfenaufnahmen (26; 22) dieses jeweils nur auf einem Teil seines Umfanges umschließen.Patientenlagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente (38) von in dem Verbindungselement (24) schwenkbar gelagerten Klinken gebildet sind, die zwei Abschnitte haben (54, 56), von denen der eine zum Eingriff in die Rastaussparung (48) einer Zapfenaufnahme (26; 22) der Stützsäule (10) oder des Transportwagens (16) und der andere zur Anlage an der Steuerfläche (50) der Zapfenaufnahme (22; 26) des jeweils anderen Teiles (Transportwagen (16), Stützsäule (10)) bestimmt ist.Patientenlagersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Anlage an der Steuerfläche (50) bestimmte Abschnitt (54) den zum Eingriff in die Rastaussparung (48) bestimmten Abschnitt (56) in Stellrichtung der Klinken (38) geringfügig überragt.Patientenlagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die säulenseitigen Zapfenaufnahmen (26) an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Säulenkopfes (14) und die wagenseitigen Zapfenaufnahmen (22) an der jeweiligen Innenseite zweier Tragarme (20) des Transportwagens (16) angeordnet sind, die in der Übergabestellung die Stützsäule (10) zwischen sich aufnehmen.Patientenlagersystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Transportwagen (16) und der Stützsäule (10) Zentrierungsmittel vorgesehen sind, welche in der Übergabestellung miteinander in Eingriff treten, um die säulenseitigen und die wagenseitigen Zapfenaufnahmen (26; 22) in Flucht miteinander zu bringen.Patientenlagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerflächen (50) an den Zapfenaufnahmen (26) des Transportwagens (16) zwischen einer vorderen Steuerstellung und einer rückwärtigen Stellung verstellbar sind, in der sie die ihnen jeweils zugewandte Klinke (38) in dem Verbindungselement (24) nicht berühren können.Patientenlagersystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerflächen (50) jeweils an einem Klotz (60) ausgebildet sind, der an dem jeweiligen Tragarm (58) des Transportwagens (16) horizontal verschiebbar geführt ist, und daß die beiden Klötze (60) jeweils über ein Pleuel (66) derart mit einer Kurbelwelle (70) verbunden sind, daß die beiden Klötze bei einer Drehung der Kurbelwelle (70) gegenläufig verstellt werden.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein mobiles Patientenlagersystem, umfassend eine Lagerfläche, eine Stützsäule zur Abstützung der Lagerfläche und einen Transportwagen zum Transport der Lagerfläche, wobei an der Lagerfläche mindestens zwei zapfenförmige Verbindungselemente angeordnet sind, die in komplementäre Zapfenaufnahmen an der Stützsäule zur Verbindung mit derselben einführbar sind, wobei ferner die Lagerfläche durch eine Relativbewegung zwischen Transportwagen und Stützsäule von dieser auf den Transportwagen und umgekehrt übergebbar ist und wobei an der Lagerfläche einerseits und der Stützsäule sowie dem Transportwagen andererseits zum wechselseitigen Eingriff miteinander bestimmte Verriegelungsmittel vorgesehen sind.

Bei einem bekannten System der vorstehend beschriebenen Art erfolgt die Verbindung der Lagerfläche mit der Stützsäule üblicherweise so, daß ein an der Unterseite der Tischplatte befindliches Paar zylindrischer Zapfen mit vertikaler Achsrichtung in entsprechend geformte Aufnahmeöffnungen der Stützsäule formschlüssig eingreift.

Um ein unbeabsichtiges Aushebeln der Lagerfläche aus der Zapfenaufnahme zu verhindern, wenn an der Lagerfläche eine vertikal nach oben gerichtete Kraft wirkt, sind an anderer Stelle der Lagerfläche zwei Sperrklinken vorhanden, von denen eine ein Formelement der Standsäule umgreift und das andere zum Eingriff mit einem entsprechenden Formelement an dem Transportwagen bestimmt ist.

Zur Übergabe der Lagerfläche auf den Transportwagen wird dieser in eine geeignete Stellung relativ zur Stützsäule gebracht. Durch Abwärtsbewegung der Höhenverstelleinrichtung der Stützsäule wird die Lagerfläche zunächst abgesenkt, bis sie auf dem Transportwagen aufliegt. Durch weitere Abwärtsbewegung der Höhenverstelleinrichtung der Stützsäule wird diese von der auf dem Transportwagen aufliegenden Lagerfläche getrennt, wobei vorher die Verriegelung zwischen Stützsäule und Lagerfläche durch zusätzliche Mittel gelöst werden muß.

Dieses Patientenlagersystem hat sich in der Vergangenheit an sich gut bewährt. Es erfordert jedoch sowohl bei der Herstellung der miteinander zu verbindenden Teile als auch bei der Handhabung während der Übergabe der Lagerfläche große Sorgfalt. So muß die Positionierung der Lagerfläche auf dem Transportwagen zur Übergabe an der Stützsäule sehr genau erfolgen, um die erforderliche Stellung der Zapfen relativ zu den Aufnahmebohrungen herzustellen. Geringfügige Neigungen um die Längs- und/oder Querachse der Lagerfläche, wie sie z.B. aufgrund einer unsymmetrischen Belastung der Lagerfläche entstehen kann, bergen die Gefahr einer Störung des Übergabevorganges, da sich die Zapfen in den Aufnahmebohrungen verkanten können.

Eine weitere herstellungstechnisch ungünstige Situation ergibt sich auch durch die starke Aufgliederung der Verbindungsmittel zwischen der Lagerfläche und der Stützsäule einerseits und der Lagerfläche und dem Transportwagen andererseits. Die Verbindung der Lagerfläche mit der Stützsäule bzw. mit dem Transportwagen erfolgt jeweils durch eigene Verbindungs- und Sicherungselemente, die räumlich getrennt voneinander angeordnet sind und anderweitig nutzbaren Bauraum belegen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Patientenlagersystem der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Verbindungs- und Sicherungsmittel wenig Raum benötigen und das einfach in der Handhabung sowie fehlertolerant bei dem Übergabevorgang ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an jedem Verbindungselement mindestens zwei Verriegelungselemente derart beweglich gelagert sind, daß sie zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Freigabestellung verstellbar sind und beim Übergabevorgang jeweils gleichzeitig in eine säulenseitige und eine wagenseitige Zapfenaufnahme eingreifen, und daß in jeder Zapfenaufnahme eine Rastaussparung zur Aufnahme eines der Verriegelungselemente in dessen Verriegelungsstellung und eine dem jeweils anderen Verriegelungselement zugeordnete Steuerfläche ausgebildet sind, welche beim Einführen des Verbindungselementes dieses Verriegelungselement in seine Freigabestellung überführt, wobei jedem Verriegelungselement eines Verbindungselementes eine Rastaussparung in der einen Zapfenaufnahme (säulenseitig, wagenseitig) und eine Steuerfläche, in der demselben Verbindungselement zugeordneten anderen Zapfenaufnahme (wagenseitig, säulenseitig) zugeordnet sind.

Bei der erfindungsgemäßen Lösung dienen dieselben Verbindungselemente an der Lagerfläche sowohl zur Verbindung mit der Stützsäule als auch zur Verbindung mit dem Transportwagen. Wenn die Lagerfläche korrekt mit dem Transportwagen oder der Stützsäule verbunden ist, dann ist sie auch automatisch gegenüber dem jeweils anderen Teil korrekt ausgerichtet, so daß es bei der Übergabe von einem Teil auf das andere keine Ausrichtprobleme mehr gibt. Dadurch ist die Toleranz hinsichtlich der Positionierungsgenauigkeit der Verbindungszapfen gegenüber den Aufnahmen an der Stützsäule bzw. am Transportwagen größer. Eine Winkelverlagerung zwischen den Verbindungszapfen und den Aufnahmen ist nicht mehr zu befürchten. Die Schnittstelle zwischen Lagerfläche und Stützsäule sowie Lagerfläche und Transportwagen ist auf einen engen Raum begrenzt. Aufgrund der Tatsache, daß in jeder Zapfenaufnahme eine Rastaussparung für ein Verriegelungselement und eine Steuerfläche für das andere Verriegelungselement vorgesehen ist und daß die Anordnung von Rastaussparung und Steuerfläche in der zugehörigen Zapfenaufnahme des jeweils anderen Teiles (Stützsäule, Transportwagen) entgegengesetzt angeordnet sind, erreicht man, daß bei der Übergabe eine automatische Ent- und Verriegelung erfolgt. Solange die Verbindungselemente gleichzeitig vollständig in die Zapfenaufnahmen von Stützsäule und Transportwagen eingreifen, sind beide Verriegelungselemente in ihrer Entriegelungsstellung. In dem Moment, wo sich die Stützsäule oder der Transportwagen aber von der Lagerfläche trennen, wird eines der Verriegelungselemente in der Zapfenaufnahme des jeweils anderen Teiles (Transportwagen, Stützsäule) wirksam, so daß die Lagerfläche an dem sie dann stützenden Teil gesichert ist. Eine Entsicherung oder Sicherung durch zusätzliche Mittel ist also nicht mehr erforderlich. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn die Verriegelungselemente in ihre Verriegelungsstellung vorgespannt sind, so daß sie nicht eigens betätigt zu werden brauchen.

Ein bequemes Einführen der Verbindungselemente in die Zapfenaufnahmen ist dadurch zu erreichen, daß die Verbindungselemente von den Längsseitenrändern der Lagerflächen nach unten abstehen und sich nach unten hin verjüngen, wobei die Zapfenaufnahmen komplementär geneigte Führungsflächen haben.

Der gleichzeitige Eingriff der Verbindungselemente in die ihnen zugeordneten beiden Zapfenaufnahmen von Stützsäule und Transportwagen wird auf einfache Weise dadurch gewährleistet, daß die demselben Verbindungselement zugeordneten Zapfenaufnahmen dieses nur auf einem Teil seines Umfanges umschließen.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Verriegelungselemente von in dem Verbindungselement schwenkbar gelagerten Klinken gebildet, die zwei Abschnitte haben, von denen der eine zum Eingriff in die Rastaussparung einer Zapfenaufnahme der Stützsäule oder des Transportwagens und der andere zur Anlage an der Steuerfläche der Zapfenaufnahme des jeweils anderen Teiles (Transportwagen, Stützsäule) bestimmt ist. Um auch bei einer weniger präzisen Fertigung der Teile ein einwandfreies Entriegeln zu ermöglichen, bevor die Lagerfläche von dem jeweils sie tragenden Teil abgenommen wird, kann es dabei zweckmäßig sein, daß der zur Anlage an der Steuerfläche bestimmte Abschnitt den zum Eingriff in die Rastaussparung bestimmten Abschnitt in Stellrichtung der Klinken geringfügig überragt.

Eine einfache Positionierung des Transportwagens relativ zur Stützsäule läßt sich dadurch gewährleisten, daß die säulenseitigen Zapfenaufnahmen an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Säulenkopfes und die wagenseitigen Zapfenaufnahmen an der jeweiligen Innenseite zweier Tragarme des Transportwagens angeordnet sind, die in der Übergabestellung die Stützsäule zwischen sich aufnehmen.

Gegebenenfalls können an dem Transportwagen und der Stützsäule Zentriermittel vorgesehen sein, welche in der Übergabestellung miteinander in Eingriff treten, um die säulenseitigen und die wagenseitigen Zapfenaufnehmen in Flucht miteinander zu bringen.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:

Figur 1a bis g
schematische Skizzen zur Erläuterung der Funktionsweise des mobilen Patientenlagersystems,

Figur 2
eine teilweise schematische perspektivische Teildarstellung eines Verbindungszapfens und der Zapfenaufnahmen an der Stützsäule sowie dem Transportwagen,

Figur 3
eine teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht eines Verbindungselementes,

Figur 4
eine Stirnansicht eines Verbindungselementes in Richtung des Pfeiles A in Figur 3,

Figur 5
eine schematische Schnittzeichnung zur Darstellung eines in der Zapfenaufnahme der Stützsäule verriegelten Verbindungselementes,

Figur 6
eine der Figur 5 entsprechende Darstellung eines Verbindungselementes, das sowohl in die Zapfenaufnahme der Stützsäule als auch die Zapfenaufnahme des Transportwagens eingreift,

Figur 7
eine der Figur 5 entsprechende Darstellung eines in die Zapfenaufnahme am Transportwagen 7 eingreifenden Verbindungselementes,

Figur 8
eine der Figur 1a entsprechende Darstellung des Patientenlagersystems, wobei die Stützsäule zusammen mit der Tischplatte von dem Transportwagen getragen wird und

Figur 9
eine teilweise schematische Draufsicht auf die an Tragearmen des Transportwagens ausgebildeten Zapfenaufnahmen, bei denen die Steuerfläche jeweils an einem verstellbaren Teil ausgebildet ist.

In Figur 1a erkennt man eine allgemein mit 10 bezeichnete Stützsäule eines Operationstisches mit einem Säulenfuß 12 und einem an diesem höhenverstellbar gelagerten Säulenkopf 14. Die Höhenverstelleinrichtung ist nicht dargestellt. Sie kann in irgendeiner herkömmlichen Weise ausgebildet sein. In der Regel wird es also eine hydraulische oder mechanische Hubeinrichtung sein.

Links neben der Stützsäule befindet sich ein allgemein mit 16 bezeichneter Transportwagen, der eine Lagerfläche oder Tischplatte 18 des Operationstisches trägt. Der Transportwagen 16 besteht aus zwei Seitenrahmenteilen 20, die durch Querholme (Figur 1d) miteinander verbunden sind. Dabei liegen die Querholme 25, 27 in einem mittleren Bereich, so daß der Zwischenraum zwischen den Seitenrahmen 20 von den Rollen 28 am in der Figur 1 rechten Ende des Transportwagens bis zu den Querholmen 25, 27 frei zugänglich ist. Dadurch kann der Transportwagen 16 so an die Stützsäule 10 herangefahren werden, daß diese zwischen den Rahmenteilen 20 liegt, wie man in der in der Figur 1d dargestellten schematischen Draufsicht auf den Transportwagen und die geschnitten gezeichnete Stützsäule erkennen kann.

An den oberen Enden der etwas unsymmetrisch geformten Seitenrahmen 20 sind Zapfenaufnahmen 22 ausgebildet, sie zur Aufnahme von Verbindungselementen 24 bestimmt sind, die an den Längsseitenrändern der Tischplatte 18 von dieser nach unten abstehend angeordnet sind. Die genaue Gestalt der Verbindungselemente und Zapfenaufnahmen wird anhand der anderen Figuren noch näher erläutert. An zwei einander entgegengesetzten Seiten des Säulenkopfes 14 sind ebenfalls Zapfenaufnahmen 26 so angeordnet und ausgerichtet, daß sie in der in der Figur 1d dargestellten Stellung des Transportwagens 16 relativ zur Stützsäule 10 den Zapfenaufnahmen 22 am Transportwagen 16 gegenüber liegen.

Zur Übergabe der Tischplatte oder Lagerfläche 18 von dem Transportwagen 16 auf die Stützsäule 10 fährt der Transportwagen 16 in die in der Figur 1b dargestellte Stellung relativ zur Stützsäule 10. In dieser Stellung stehen die Verbindungselemente 24 exakt über den Zapfenaufnahmen 26 an dem Säulenkopf 14. Anschließend wird der Säulenkopf 14 durch die säuleninterne Hubvorrichtung angehoben, bis die Verbindungselemente 24 an der Lagerfläche 18 in die Zapfenaufnahmen 26 am Säulenkopf 14 vollständig eingeführt sind. Zu diesem Zeitpunkt greifen die Verbindungselemente 24 gleichzeitig in die Zapfenaufnahmen 22 an dem Transportwagen 16 und in die Zapfenaufnahmen 26 am Säulenkopf 14.

Nun wird gemäß Figur 1e der Säulenkopf 14 weiter angehoben, bis die Lagerfläche 18 mit ihren Verbindungselementen 24 aus den Zapfenaufnahmen 22 des Transportwagens 16 herausgehoben wurde. Dieser kann nun entfernt werden (Figur 1f). Der Operationstisch kann in der üblichen Weise je nach Bedarf in die gewünschte Arbeitshöhe verstellt werden (Figur 1g). Bei der Übergabe der Lagerfläche von der Stützsäule 10 auf den Transportwagen 16 wird in umgekehrter Weise verfahren.

Die Lagerfläche 18 muß sowohl auf der Stützsäule 10 als auch auf dem Transportwagen jeweils verriegelt werden, um ein unbeabsichtigtes Lösen der Lagerfläche von der jeweiligen Trageeinrichtung zu verhindern. Wie dieses Verriegeln und Entriegeln während der Übergabe der Lagerfläche von der Stützfläche auf den Transportwagen 16 oder umgekehrt erfolgt, soll nun anhand der weiteren Figuren näher erläutert werden.

In den Figuren 3 und 4 sind die Verbindungselemente 24 näher dargestellt. Jedes Verbindungselement 24 umfaßt ein quaderförmiges Flanschteil 30 mit Bohrungen 32, durch welche Bolzen zur Befestigung der Verbindungselemente 24 an der Lagerfläche 18 geführt werden können. Mit dem Flanschteil 30 ist einstückig ein trapezförmiger Grundkörper 34 verbunden, der sich von dem Flanschteil 30 weg sowohl in der Seitenansicht als auch in der Stirnansicht verjüngt, wie man durch einen Vergleich der Figuren 3 und 4 erkennen kann. Der Grundkörper weist an seinen Stirn- oder Schmalseiten jeweils zwei gabelartige Aussparungen 36 auf, in denen jeweils eine Klinke 38 um eine Achse 40 schwenkbar gelagert ist. Die Klinke 38 weist an ihrem innen liegenden oberen Rand einen Anschlag 42 auf, der das Ausschwenken der Klinke 38 aus der gabelförmigen Aussparung 36 durch Anschlagen an einem Gegenanschlag 44 des Grundkörpers 34 verhindert, wie dies die Figur 3 erkennen läßt. Beide Klinken 38 sind durch eine zwischen ihnen wirkende Schraubendruckfeder 46 in ihre äußere Schwenkstellung vorgespannt.

Die Zapfenaufnahmen 22 an dem Transportwagen und die Zapfenaufnahmen 26 an dem Säulenkopf 14 sind identisch ausgebildet. Sie sind in ihrer Form dem Grundkörper 34 des Verbindungselementes 24 angepaßt, umschließen das Verbindungselement 24 jedoch nur jeweils zur Hälfte. Die beiden offenen Zapfenaufnahmen 22 und 26 bilden mit ihren offenen Seiten einanderzugewandt eine das jeweilige Verbindungselement 24 vollständig umschließene Aufnahme. Wesentlich ist jedoch dabei, daß jede Zapfenaufnahme nur an einer den Stirnflächen des Verbindungselementes 24 zugewandten Seitenfläche eine Klinkenaufnahmevertiefung 48 aufweist, während die andere Seitenfläche 50 glatt ist und eine Steuerfläche bildet.

Wird das Verbindungselement in die Zapfenaufnahme des Säulenkopfes eingeführt (Figuren 2 und 5) so kann die in diesen Figuren rechtsliegende Sperrklinke in die zugehörige Rastaussparung 48 eingreifen. Die in den Figuren linksliegende Sperrklinke wird dagegen durch die glatte Steuerfläche 50 entgegen der Kraft der Schraubendruckfeder 46 in den Grundkörper 34 des Verbindungselementes 24 hineingedrückt, wie dies in Figur 5 dargestellt ist. Dabei ist zu bemerken, daß die Klinken 38 in Richtung ihrer Achsen nur zur Hälfte innerhalb der Zapfenaufnahme 26 an dem Säulenkopf 14 liegen. Die achsnormale Ebene, bis zu der das Verbindungselement innerhalb der Zapfenaufnahme 26 am Säulenkopf 14 liegt, ist in der Figur 2 mit 52 bezeichnet.

In Figur 7 ist der andere Zustand dargestellt, in dem das Verbindungselement 24 in die Zapfenaufnahme 22 am Transportwagen 16 eingeführt ist. Hier rastet die in den Figuren 2 und 7 linksliegende Sperrklinke 38 in die vorgesehene Rastaussparung 48 ein, während die rechte Sperrklinke durch die glatte Steuerfläche 50 in den Grundkörper 34 des Verbindungselementes 24 hineingedrückt wird. Aus den Darstellungen in den Figuren 5 und 7 erkennt man, daß die Lagerfläche 18 sowohl auf dem Säulenkopf 14 als auch auf dem Transportwagen 16 verriegelt und damit gesichert ist.

Bei der Übergabe dagegen gibt es einen Punkt, bei dem das Verbindungselement 24 gleichzeitig in die Zapfenaufnahme 22 am Transportwagen und in die Zapfenaufnahme 26 am Säulenkopf 14 eingreift. Dieser Zustand ist in Figur 6 dargestellt. Dabei zeigt Figur 6a den Zustand bezüglich der Säule und Figur 6b bezüglich des Transportwagens. Da jede der Klinken an einer glatten Steuerfläche 50 anliegt und zwar die linke Klinke an der Steuerfläche 50 der Zapfenaufnahme 26 am Säulenkopf und die rechte Klinke an der Steuerfläche 50 der Zapfenaufnahme 22 am Transportwagen 16, sind beide Klinken in den Grundkörper 34 des Verbindungselementes 24 eingedrückt und damit entriegelt. Dies erkennt man auf der rechten Seite der Figur 6a und auf der linken Seite der Figur 6b. Diese Entriegelung ergibt sich automatisch in dem Moment, wo sich die Zapfenaufnahmen von Säulenkopf und Transportwagen auf gleicher Höhe befinden. Wird nun ausgehend aus dieser Lage der Säulenkopf 14 relativ zum Transportwagen abgesenkt (der Transportwagen übernimmt die Lagerfläche) so kann die in Figur 6b linke Klinke in die vorgesehener Rastaussparung 48 der Zapfenaufnahme 22 am Transportwagen einrasten und damit die Lagerfläche 18 am Transportwagen 16 sichern. Wird umgekehrt ausgehend aus der in der Figur 6 dargestellten Stellung der Säulenkopf 14 zur Übernahme der Lagerfläche 18 von dem Transportwagen 16 angehoben, so kommt die rechte Klinke von der Steuerfläche 50 frei und kann in rechtsliegende Rastaussparung der Zapfenaufnahme 26 am Säulenkopf 14 einrasten. Damit ist auch in diesem Falle die Lagerfläche 18 automatisch am Säulenkopf 14 verriegelt.

In der Figur 2 ist noch eine spezielle Ausführung der Klinken dargestellt, die jedoch nicht unbedingt erforderlich ist. Sie zeigt, daß der jeweils zur Anlage an einer Steuerfläche bestimmte Abschnitt 54 einer Klinke den zum Einrasten in einer Rastaussparung 48 bestimmten Abschnitt 56 derselben Klinke geringfügig nach außen hin überragt. Damit wird auch bei relativ ungenauer Fertigung der zum Eingriff miteinander bestimmten Teile sichergestellt, daß auf alle Fälle eine Entriegelung der einen Klinke erfolgt, bevor die andere Klinke in ihre hierfür vorgesehene Rastaussparung 48 des anderen Teiles einrasten kann. Bei hinreichend präziser Fertigung der zum Eingriff miteinander bestimmten Teile ist jedoch diese Vorsichtsmaßnahme nicht erforderlich.

Mit dem Transportwagen 16 kann in an sich bekannter Weise auch der gesamte Operationstisch transportiert werden. Hierzu wird auf die Figuren 1e und 8 verwiesen. Wird in der in der Figur 1e dargestellten Stellung der Hubmechanismus der Stützsäule in dem Sinne betätigt, daß der Säulenkopf 14 zusammen mit der Tischplatte 18 abgesenkt wird, so werden die Verbindungselemente 24 in die Zapfenaufnahmen 22 des Transportwagens 16 eingeführt, bis der Transportwagen die Tischplatte 18 übernimmt. Wird nun der Hubmechanismus der Stützsäule 10 weiter im Sinne eines Absenkens des Säulenkopfes 14 betätigt, so würde man normalerweise die in Figur 1b dargestellte Stellung erreichen. Wird aber die Verriegelung zwischen der Tischplatte und der Stützsäule 10 nicht gelöst, so wird statt eines Absenkens des Säulenkopfes 14 der Säulenfuß 12 angehoben. Die Stützsäule 10 hängt nun frei an der Tischplatte 18, wie dies in Figur 8 dargestellt ist.

Um nun keine weiteren Verriegelungselemente vorsehen zu müssen, die dann auch eigens betätigt werden müssen, um zwischen den in den Figuren 1b und 8 dargestellten Zuständen unterscheiden zu können, sind die Steuerflächen 50 in den Zapfenaufnahmen 22 des Transportwagens 16 ausrückbar oder verstellbar angeordnet, so daß man sie in eine Stellung bewegen kann, in der sie die Klinken 38, welche die Verbindung zwischen der Tischplatte 18 und der Stützsäule 10 gewährleisten, nicht aus ihrer Verriegelungsstellung ausrücken können, wenn die Verbindungselemente 24 beim Absenken der Tischplatte 18 aus der in der Figur 1e dargestellten Stellung in die Zapfenaufnahmen 22 des Transportwagens 16 eingreifen.

Ein Verstellmechanismus für die Steuerflächen ist in der Figur 9 dargestellt. Die Zapfenaufnahmen 22 sind hier an Tragarmen 58 des Transportwagens ausgebildet. Die Steuerfläche 50 ist jeweils an einem Klotz 60 ausgebildet, der mit einem einen Schlitz 62 durchsetzenden Zapfen 64 an dem Tragarm 58 verschiebbar geführt ist. In der Regel werden mehrere derartige Zapfenschlitzführungen vorhanden sein, um eine Verdrehung des Klotzes 60 an dem Tragarm 58 zu verhindern.

Die Klötze 60 sind jeweils über ein Pleuel 66 mit einer Kurbelwelle 68 verbunden, die in einem die beiden Tragarme 58 miteinander verbindenden Querholm 70 gelagert ist. Die Verbindung der Pleuel 66 mit der Kurbelwelle 68 ist dabei derart, daß bei einer Drehung der Kurbelwelle 68, die über mit ihr verbundene Rändelknöpfe 72 gedreht werden kann, die Klötze 60 an den beiden Zapfenaufnahmen 22 gegenläufig verstellt werden können. D.h, daß die mit den Pleueln 66 verbundenen Kurbelwellenabschnitte um 180° gegeneinander versetzt sind.

In der in der Figur 9 dargestellten Stellung der Klötze 60 befinden sich die Steuerflächen 50 in ihrer Wirkstellung, in der sie die ihnen zugewandte Klinke 38 in den Verbindungselementen 24 verschwenken und damit die Verriegelung zwischen den Klinken 38 und der Stützsäule 10 lösen würden.

Soll diese Entriegelung unterbleiben, wird die Kurbelwelle 70 mit Hilfe der Rändelknöpfe 72 verdreht in dem Sinne, daß der in der Figur 9 obere Klotz 60 nach rechts und der in der Figur 9 untere Klotz 60 nach links verstellt werden. Dadurch werden sie Steuerflächen 50 so weit verschoben, daß sie beim Einführen des Verbindungselementes 24 in die jeweilige Zapfenaufnahme 22 die ihnen zugewandte Sperrklinke 38 nicht mehr berühren und damit auch nicht auslenken können. Die Sperrklinken verbleiben in ihrer Verriegelungsstellung, in der sie die Säule 10 mit der Tischfläche 18 starr verbinden. In dieser Stellung der Klötze 60 und der an ihnen ausgebildeten Steuerflächen 50 kann somit in der in der Figur 8 dargestellten Stellung der Säulenfuß angehoben und damit der gesamte Operationstisch mit Hilfe des Transportwagens 16 verfahren werden.

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