Flachbehälter für Süsswaren, insbesondere Wandkalender

申请号 EP86109567.7 申请日 1986-07-12 公开(公告)号 EP0253003A1 公开(公告)日 1988-01-20
申请人 Alfred Windel GmbH; 发明人 Windel, Alfred;
摘要 Ein Flachbehälter für Süßwaren, insbesondere Wand- bzw. Adeventskalender, besteht aus einer Außenhülle aus einem Pappzuschnitt und einem in der Außenhülle angeordneten Formfolieneinsatz, der Süßwaren aufnehmende Vertiefungen aufweist, die zur Behältervorderseite hin offen und hinter Klappen in der Vorderwand des Behälters gelegen sind. Um den Geschenkwert dieser Behälter mit einfachen Mitteln zu erhöhen, ist in der von einer einteiligen Klappe des Pappzuschnitts gebildeten Rückwand 2 der Außenhülle eine Ausnehmung 7 ausgestanzt, die eine Zugangsöffnung zum Innen­raum 8 des Behälters bildet, und im Innenraum ist im Bereich der Ausnehmung eine Spielvorrichtung 12 angebracht.
权利要求 1. Flachbehälter für Süßwaren, insbesondere Wand­kalender, bestehend aus einer Außenhülle aus einem Papp­zuschnitt und einem in der Außenhülle angeordneten Form­folieneinsatz, der Süßwaren aufnehmende Vertiefungen auf­weist, die zur Behältervorderseite hin offen und hinter Klappen in der Vorderwand des Behälters gelegen sind, wo­bei die Außenhülle eine von einer einteiligen Klappe des Pappzuschnitts gebildete Rückwand aufweist, dadurch gekenn­zeichnet, daß in der die Rückwand (2) bildenden Klappe eine Ausnehmung (7;7ʹ) ausgestanzt ist, die eine Zugangsöffnung zum Innenraum (8) des Behälters bildet, und daß im Innen­raum (8) im Bereich der Ausnehmung (7;7ʹ) eine Spielvor­richtung (12;12ʹ;12ʺ) angebracht ist.2. Flachbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß am Rand der Ausnehmung (7) etwa senkrecht zur Vorderwand (1) ausgerichtete Flansche (9) einstückig angeformt sind.3. Flachbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Flansche (9) der Ausnehmung (7) Ver­klebungsansätze (10) aufweisen.4. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielvorrichtung (12;12ʹ;12ʺ) durch Verklebung oder Verriegelung im Behälter festgelegt ist.5. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderwand (1) des Behälters eine Klappe (13) in Gegenüberlage zur Ausnehmung (7) der Rückwand (2) vorgesehen ist.6. Flachbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Spielvorrichtung (12) einen licht­empfindlichen Sensor (17) als Auslösemechanismus umfaßt und die vorderwandseitige Klappe (13) mit einer Rückstell­feder (18) versehen ist.7. Flachbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Spielvorrichtung (12ʹ) einen an seinen Rändern mit dem Behälter verklebten Kartonzuschnitt (21) umfaßt und eine mit der vorderwandseitigen Klappe (13) verklebte Lasche (26,27) zu ihrer Betätigung aufweist.8. Flachbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Spielvorrichtung (12ʺ) einen Druck­schalter (37) zu ihrer Spielauslösung aufweist.9. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur der Spielvorrichtung (12;12ʹ) der Ausnehmung (7) in der Rückwand (2) des Be­hälters entspricht.10. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielvorrichtung (12) eine die Ausnehmung (7) in der Rückwand (2) des Behälters verschließende Rückseite aufweist.11. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7ʹ) in der Rückwand (2) des Behälters mit einer außenseitigen Ab­ deckung (34) versehen ist.12. Flachbehälter nach Anspruch 11, dadurch ge­kennzeichnet, daß die außenseitige Abdeckung (34) der Ausnehmung (7ʹ) auf die Behälterrückwand (2) aufgeklebt oder aufgesteckt ist.13. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Formfolieneinsatz (36) mit einer Öffnung versehen ist, deren Ränder den Behälter­innenraum (8) im Bereich der Ausnehmung (7ʹ) in der Be­hälterrückwand (2) allseits umgeben.14. Flachbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Formfolieneinsatz (36) eine den Bereich unterhalb der rückwandseitigen Ausnehmung (7ʹ) zumindest zweiseitig einfassenden Aussparung aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Flachbehälter für Süßwaren, insbesondere Wandkalender, nach dem Oberbegriff des An­spruchs 1.

Derartige Flachbehälter bzw. Wandkalender für Süßwaren haben insbesondere als Adventskalender weite Verbreitung gefunden. Die bekannten Adventskalender sind in ihrer Vorderwand mit 24 Klappen bzw. kleinen Türchen versehen, die jeweils entlang einer Faltlinie aufklappbar sind, damit die dahinter in der jeweiligen Vertiefung des Form­folieneinsatzes befindlichen Süßwaren entnommen werden können. Da die Adventskalender zur Weihnachtszeit ver­schenkt werden, ist ihre Vorderwand außenseitig in der Regel als Bild mit insbesondere weihnachtlichen Motiven ausgeführt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Geschenk­wert von Flachbehältern für Süßwaren der angegebenen Art mit einfachen Mitteln zu erhöhen.

Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch eine Aus­gestaltung des Flachbehälters gemäß dem Anspruch 1 ge­löst. Bei dieser Ausgestaltung kann der Flachbehälter insbesondere als Faltschachtel ausgeführt sein, deren Pappzuschnitt die die Rückwand bildende einteilige Klappe darbietet. Die Ausnehmung in der einteiligen Klappe kann dabei durch einen einfachen Stanzvorgang im flachliegenden Zustand des Pappzuschnitts hergestellt werden, um im zum Flach­behälter zusammengefalteten und entlang einem Längsseiten­rand zusammengeklebten Zustand des Pappzuschnitts eine Zugangsöffnung zum Innenraum des Behälters zu bilden, der im Bereich der Ausnehmung eine Spielvorrichtung ent­hält. Diese Spielvorrichtung, die zusätzlich zu den Süß­waren im Behälter vorgesehen ist, erhöht den Geschenk­wert insbesondere eines entsprechend ausgestalteten Adventskalenders und bietet einen zusätzlichen Kaufanreiz. Die Spielvorrichtung kann dabei dem Spieltrieb von Kindern Rechnung tragen und beispielsweise als Spieluhr oder auch als elektronischer Musikspielautomat ausge­führt sein. Diese an sich bekannten Musikspielautomaten umfassen einen dünnen, plättchenförmigen Musik-Chip sowie Batterie und Lautsprecher und einen geeigneten Auslösemechanismus, bei dessen Betätigung eine Melodie, im Falle der Verwendung des Flachbehälters als Advents­kalender ein Weihnachts- oder Adventslied, ertönt.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der mehrere Aus­führungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen:

  • Fig. 1 eine Draufsicht auf die Rückwand eines Flachbehälters für Süßwaren in Form einer Faltschachtel,
  • Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
  • Fig. 3 eine Schnittdarstellung entsprechend Fig. 2 mit eingesetzter Spielvorrichtung,
  • Fig. 4 eine Schnittdarstellung entsprechend Fig. 3 mit einer abgewandelten Ausführungs­form der Spielvorrichtung,
  • Fig. 5 einen Schnitt durch die Spielvorrichtung nach Fig. 4 entlang der Linie V-V und
  • Fig. 6 eine weitere Schnittdarstellung ent­sprechend den Fig. 3 und 4 zur Veran­schaulichung weiterer Abwandlungen.

Der in der Zeichnung dargestellte Flachbehälter ist als flacher Wandkalender, insbesondere als Adventskalender ausgeführt und von einem einteiligen Pappzuschnitt nach Art einer Faltschachtel gebildet, in deren Innenraum ein Formfolieneinsatz mit Süßwaren aufnehmenden Vertiefungen untergebracht ist. Die Vertiefungen sind zur Behälter­vorderseite hin offen und hinter Klappen in der Behälter­vorderseite angeordnet, die zur Herausnahme der Süßwaren aus den Vertiefungen des Formfolieneinsatzes geöffnet werden können.

Der Pappzuschnitt bildet in seinem faltschachtelartig zusammengefalteten und verklebten Zustand eine Außen­hülle für den Formfolieneinsatz mit einer Vorderwand 1, einer Rückwand 2 und schmalen Seitenwänden 3 und 4, die sämtlich einteilig, d.h. von dem einteiligen Pappzuschnitt als Ausgangswerkstück, ausgeführt sind. Dabei ist die Seitenwand 4 mit einer einwärts gerichteten längslaufenden Klebelasche 5 versehen und hier mittels eines Klebstoff­auftrags 6 mit dem angrenzenden Randbereich der Rückwand 2 verklebt.

Bevor der Pappzuschnitt zur Faltschachtel mit der aus Fig. 2 ersichtlichen Querschnittsform geformt ist, ist im flachliegenden Zustand des Pappzuschnitts eine Aus­nehmung 7 in die Rückwand 2 gestanzt worden. Dieser Stanz­vorgang kann gleichzeitig mit der Stanzbearbeitung der Vorderwand 1 des Behälters zum Anbringen der Klappen bzw. kleinen Türchen zur Herausnahme der Süßwaren aus dem Formfolieneinsatz durchgeführt werden. Die Ausnehmung 7 schafft eine Zugangsöffnung zum Innenraum 8 des Be­hälters und ist gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 mit einstückig angeformten Randflanschen 9 der insbesondere aus Fig. 2 ersichtlichen Flächenform versehen. Die vier Randflansche 9 der rechteckig aus­geführten Ausnehmung sind etwa senkrecht zur Vorderwand 1 ausgerichtet und an ihren an die Vorderwand angrenzenden Enden mit rechtwinklig zur Ausnehmung 7 hin abgebogenen Verklebungsansätzen 10 versehen. Die Verklebungsansätze 10 sind, wie dies insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich ist, jeweils auf einen mittleren Bereich der Randflansche 9 beschränkt und mittels je eines Klebstoffauftrags 11 mit der Innenseite der Vorderwand 1 verklebt.

Die Randflansche 9 der Ausnehmung 7 bilden ein vom Innenraum 8 des Behälters abgegrenztes Abteil, in dem eine Spielvorrichtung 12 durch Verklebung, Verriegelung oder in sonst geeigneter Weise festgelegt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 ist die Fest­legung der Spielvorrichtung 12 durch Verklebung mit Hilfe von Klebstoffaufträgen 11a vorgenommen, die auf der den Klebstoffaufträgen 11 gegenüberliegenden Seite der Verklebungsansätze 10 angeordnet sind. Dabei ist in der Vorderwand 1 des Behälters in Gegenüberlage der Ausnehmung 7 bzw. der Spielvorrichtung 12 eine Klappe 13 in der Vorderwand 1 vorgesehen, die einen Zu­gang zur Spielvorrichtung 12 ermöglicht. Die Klappe 13 ist dreiseitig aus der Vorderwand 1 ausgestanzt und an ihrer vierten Seite scharnierseitig unter Ausbildung einer Falzlinie 14 an die Vorderwand 1 angelenkt.

Die Kontur der Spielvorrichtung 12 entspricht der Aus­nehmung 7 in der Rückwand 2 des Behälters und schließt rückseitig im wesentlichen bündig mit dieser ab. Dabei umfaßt die Spielvorrichtung 12 eine rückseitige Ab­stützung in Gestalt einer Formplatte 15, in der die elektronische Baueinheit 16 der Spielvorrichtung 12 in einer an die Vorderwand 1 angrenzenden Anordnung festgelegt ist. Die Baueinheit 16 umfaßt dabei als Auslösemechanismus einen lichtempfindlichen Sensor 17, der normalerweise von der Klappe 13 in der Vorderwand 1 abgedeckt und damit verdunkelt gehalten ist.

Damit die Verdunkelung des Sensors 17 im Nichtgebrauch der Spielvorrichtung 12 durch eine satte Anlage der Klappe 13 auch bei häufigerer Benutzung gewährleistet bleibt, ist die Klappe 13, die in Fig. 3 in Offenstellung gezeigt ist, mit einer Rückstellfeder versehen, die be­strebt ist, die Klappe 13 in ihrer Schließstellung zu halten. Bei dem dargestellten Beispiel ist die Rück­stellfeder von einem Gummiband 18 gebildet, daß im an die Falzlinie 14 angrenzenden Endbereich an der Klappe 13 befestigt, durch einen Kanal 19 durch die Form­platte 15 zur Rückseite der Rückwand 2 geführt und dort mittels einer Befestigungslasche 20 festgelegt ist.

Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5 umfaßt die Spielvorrichtung 12ʹ einen Kartonzuschnitt 21 mit einem kartenförmigen Unterteil 22 und einem kartenförmigen Oberteil 23, die eine der Ausnehmung 7 entsprechende recht­eckige Kontur aufweisen und an einem ihrer Ränder durch eine Falzlinie 24 miteinander verbunden sind. An den drei übrigen Seiten können Unterteil 22 und Oberteil 23 rand­seitig miteinander verklebt sein. Zur Festlegung der Spielvorrichtung 12ʹ in der Ausnehmung 7 ist der Ab­stützungsunterteil 23 mittels der Klebstoffaufträge 11a mit den vier Verklebungsansätzen 10 der Randflansche 9 der Ausnehmung 7 verklebt. Die elektronische Baueinheit 16ʹ der Spielvorrichtung 12ʹ ist auf der Innenseite des Ab­ stützungsunterteils 22 festgelegt und vom Abstützungs­oberteil 23 zur vorderwandseitigen Klappe 13 hin abgedeckt.

Ebenso wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 die elektronische Baueinheit 16 der Spielvorrichtung 12 durch ein Öffnen der vorderwandseitigen Klappe 13 und damit eine Belichtung des Sensors 17 ausgelöst wird und beispielsweise ein Weihnachtslied mit Hilfe des integrierten Musik-Chips ertönt, erfolgt auch bei dem Ausführungsbei­spiel gemäß den Fig. 4 und 5 die Auslösung der elektronischen Baueinheit durch Betätigung der Vorderwandklappe 13.

In der normalerweise von der Vorderwandklappe 13 einge­nommenen Schließstellung ist das Spielen der Spielvor­richtung 12ʹ bzw. der elektronischen Baueinheit 16ʹ mit Hilfe einer Zuglasche 25 unterbunden, die zu diesem Zweck beispielsweise aus einem elektrisch nichtleitenden Material, wie Kunststoff, besteht und in nicht näher dargestellter Weise einen Auslösekontakt der elektronischen Baueinheit 16ʹ unterbricht. Das von der Baueinheit 16ʹ abgewandte Ende 26 der Zuglasche 25 ist in geeigneter Weise am Behälter festgelegt, um den Auslösekontakt der Baueinheit 16ʹ beim Aufklappen der Vorderwandklappe 13 um die von der Falzlinie 14 definierte Schwenkachse herzustellen.

Hierzu ist das von der Baueinheit 16ʹ abgewandte Ende 26 über eine Verbindungslasche 27 mit der Innenseite der Vorderwandklappe 13 verbunden, die in Fig. 4 in halb geöffneter Stellung gezeigt ist. Die Verbindungslasche 27 ist dreiseitig aus dem Abstützungsunterteil 22 ausge­stanzt, durch eine Öffnung 28 im Abstützungsoberteil 23 hindurchgeführt und mit der Innenseite der Klappe 13 ver­bunden, z.B. verklebt. Die mit dem Abstützungsunterteil 22 einstückig entlang einer Flazlinie 29 verbundene Seite der Verbindungslasche 27 bildet dabei eine scharnierartige Schwenkachse in der Nähe der und parallel zur Schwenkachse der Vorderwandklappe 13, die von der Falzlinie 14 definiert ist.

Beim Aufklappen der Vorderwandklappe 13 in Richtung des Pfeils 30 in Fig. 4 wird somit die Zuglasche 25 in Längs­richtung entsprechend zur Schwenkachse 14 hin vorgezogen, wobei sie mittels einer Öffnung 31 an der elektronischen Baueinheit 16ʹ geführt ist, indem ein (nicht dargestellter) Kontaktarm der Baueinheit 16ʹ die Öffnung 31 durchgreift. Dabei wird der Auslösekontakt der elektronischen Bauein­heit 16ʹ hergestellt, wenn während der Vorziehbewegung der Zuglasche 25 entsprechend dem Richtungspfeil 30 der Kontaktarm mit einem hierfür vorgesehenen Kontaktbereich durch die Öffnung 31 hindurch in leitende Verbindung mit der Baueinheit 16ʹ bzw. einem in diese integrierten Musik-­Chip gelangt.

Mit dem Aufklappen der Vorderwandklappe 13 wird die Vorderseite des Abstützungsoberteils 23 sichtbar, die aus diesem Grunde ein Bildmotiv oder eine sonstige an­sprechende Oberflächengestaltung aufweisen kann, die im übrigen auch bei der Ausgestaltung gemäß den Fig. 1 bis 3 vorgesehen sein kann. Der Auslösekontakt der Baueinheit 16ʹ wird beim Zuklappen der Vorderwandklappe 13 entgegen dem Pfeil 21 wieder unterbrochen, wenn sich die dabei entsprechend zurückbewegte Kontaktlasche 25 mit ihrem lochfreien Teil unter den Kontaktbereich des Kontaktarms der elektronischen Baueiheit 16ʹ schiebt.

Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist bei der Aus­nehmung 7ʹ in der Rückwand 2 auf Randflansche verzichtet, und die Spielvorrichtung 12ʺ ist auf der Innenseite einer Tragplatte 32 z.B. durch Verklebung befestigt, deren Außenseite ihrerseits mittels eines Klebstoffauftrags 33 mit der Innenseite eines Kartonzuschnitts 34 verklebt ist.

Der Kartonzuschnitt 34 bildet zugleich eine außenseitige Abdeckung der Ausnehmung 7ʹ, indem er die Ausnehmung 7ʹ randseitig übergreift und in deren Randbereichen mittels Klebstoffaufträgen 35 mit der Rückwand 2 des Flachbe­hälters verklebt ist. Anstelle einer solchen Verklebung kann auch eine Steckverbindung der Abdeckung 34 mit der Rückwand 2 beispielsweise mit Hilfe von in Einsteckschlitze der Rückwand 2 eingreifenden Einstecklaschen der Abdeckung 34 vorgenommen sein.

Der Formfolieneinsatz ist in Fig. 6 bei 36 strichpunktiert angedeutet und kann im an die Ausnehmung 7ʹ angrenzenden Bereich des Innenraums 8 des Flachbehälters mit einer Öffnung versehen sein, deren Ränder den an die Ausnehmung 7ʹ angrenzenden Bereich des Behälterinnenraums 8 umgeben. Diese Öffnung kann von einer Aussparung im Formfolienein­satz 36 gebildet sein, die den die Spielvorrichtung 12ʹ aufnehmenden Bereich des Behälterinnenraums 8 unter Berück­sichtigung des Anbringungsorts der Spielvorrichtung 12ʹ im Behälter an zwei, drei oder allen vier Seiten ab­stützend umgibt.

Die Spielvorrichtung 12ʺ weist bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 als Auslösemechanismus einen Druckschalter 37 auf, der an der Vorderwand 1 des Behälters angebracht ist. Der Druckschalter 37 ist gemäß dem dargestellten Beispiel von einem Druckstößel 38 gebildet, dessen inneres Ende von einem verbreiterten Randflansch bzw. Kopfteil 39 ein­genommen ist. Der Druckstößel 38 kann dabei mit seinem Kopfteil 39 von einem einteiligen Kunststofformkörper gebildet sein.

Auf die Innenseite der Vorderwand 1 des Behälters ist eine Halte- und Führungsscheibe 40 mit einer Durchgangs­öffnung 41 aufgeklebt, die mit einer deckungsgleichen Öffnung in der Vorderwand 1 in Verbindung steht. In seiner Ruhestellung liegt der Druckstößel 38 mit seinem Rand­flansch 39 an der Innenseite der Scheibe 40 an, wie es in Fig. 6 gezeigt ist.

Zur Betätigung des Druckschalters 37 drückt der Benutzer auf den durch die Öffnung 41 aus der Vorderwand heraus­ragenden Druckstößel 38, wodurch dieser mit seinem Kopf­teil 39 gegen einen Kontaktarm 42 bewegt wird und diesen bei fortgesetzter Einwärtsbewegung gegen ein Kontaktteil 42 der elektronischen Baueinheit der Spielvorrichtung 12ʺ drückt. Hierdurch wird die Spielvorrichtung ausgelöst und eine in den Musik-Chip der elektronischen Baueinheit eingegebene Melodie ertönt. Die vorgegebene Melodie wird auch dann zuende gespielt, wenn durch Loslassen des Druck­stößels 38 der Kontakt des Kontaktarms 42 mit dem Kontakt­teil 43 wieder unterbrochen wird.

Hinsichtlich der Ausbildung des Flachbehälters nach Art einer Faltschachtel stimmt das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 mit den übrigen Ausführungsbeispielen überein, wie es durch die Verwendung gleicher Bezugszeichen für gleiche bzw. übereinstimmende Teile zum Ausdruck gebracht ist. Es versteht sich im übrigen, daß der gegenseitige Abstand zwischen aneinandergrenzenden bzw. miteinander verklebten Lagen bzw. Teilen des Behälters im Interesse einer deutlichen Darstellung übertrieben groß gezeichnet ist.

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