Vorrichtung zur axialen Spielbegrenzung des Zeigerwerks einer Kleinuhr

申请号 EP87100235.8 申请日 1987-01-10 公开(公告)号 EP0274550A1 公开(公告)日 1988-07-20
申请人 Pforzheimer Uhren-Rohwerke PORTA GmbH & Co.; 发明人 Schnell, Hans-Georg;
摘要 Die Spielbegrenzung der Räder des Zeigerwerks einer Klein­uhr wird im allgemeinen durch Räderwerksbrücken oder einer Räderwerksplatte bewirkt. Diese Teile sind schwie­rig zu fertigen und zu montieren, ebenso wie ein das Spiel der Stellwelle begrenzender Federarm.
Die Erfindung gibt eine einfach zu fertigende und ohne Verschraubung zu montierende Deckplatte an, die an den entsprechenden Rädern des Zeigerwerks anliegt und auch mit einem Positionierungsarm in die Stellwelle eingreift.
权利要求 1. Vorrichtung zur gemeinsamen axialen Spielbegrenzung des auf einer Platine angeordneten Zeigerwerks und der Stellwelle einer Kleinuhr,
gekennzeichnet
durch eine auf der Platine (7) befestigbare, das Zeigerwerk bis zur Stellwelle (22) überbrückende, an den Rädern (1, 2, 3) des Zeigerwerks anliegende und in die Stellwelle (22) eingreifende Deckplatte (17).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (17) U-förmig ausgebildet ist und von ihr nach innen strebende federnde Arme (16, 19) bezie­ hungsweise Lappen (11, 12, 13, 14, 15) ausgehen, die an den Rädern (1, 2, 3) des Zeigerwerks anliegen oder in die Stellwelle (22) eingreifen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (17) aus Federblech ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Platine (7) ein den äußeren Abmessungen der Deckplatte (17) entsprechender, die Deckplatte (17) auf­nehmender Ausschnitt (25) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Ausschnittrand die Deckplatte (17) fixierende, sie übergreifende Noppen (26, 27, 28) angebracht sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Platine (7) mit in die Deckplatte (17) eingrei­fenden Justierbolzen (33, 34) versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Justierbolzen (33, 34) mit einem kopfseitigen Kragen versehen sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der U-förmigen Deckplatte (17) bei deren freien Schenkeln (29, 30) Ausnehmungen (31, 32) zum Eingreifen eines zangenartig wirkenden Werkzeugs vorgesehen sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gemeinsamen axialen Spielbegrenzung des auf einer Platine angeord­neten Zeigerwerks und der Stellwelle einer Kleinuhr.

Verschiedene Räder des Zeigerwerks einer Kleinuhr sind drehbeweglich auf Bolzen oder feststehenden Achsen axial verschiebbar angeordnet. Gleiches trifft auch für die Stellwelle einer derartigen Kleinuhr zu, die ebenfalls axial verschiebbar in einem Schiebelager geführt ist. Die Spielbegrenzung dieser Räder des Zeigerwerks erfolgt einerseits, an der zur Platine weisenden Seite, durch dort vorgesehene Anschläge, an die die Hülse des Rades oder ein am Rad vorgesehener Bund anschlägt. Jenseits dieses Anschlages muß das axiale Spiel dieser Räder be­ grenzt werden, nach dem Stande der Technik dadurch, daß eine Radbrücke auf der Platine befestigt wird, an die ebenfalls wieder die Hülse des Rades oder ein dort vorge­sehener Bund anschlägt. Dem Stande der Technik zuzuzählen ist auch eine Zusammenfassung der Radbrücken beziehungs­weise Räderwerksbrücken zu einer eine Mehrzahl der Räder der Zeigerwerks überbrückenden Räderwerksplatte.

Das Spiel der Stellwelle derartiger Uhren wird nach dem Stand der Technik begrenzt durch einen Federarm, der in eine Nut der Stellwelle eingreift.

Sowohl die Räderwerksbrücken, wie auch die Räderwerks­platte, ebenso wie der in die Stellwelle eingreifende Federarm, müssen sehr präzise gefertigt und ebenso präzise auf der Platine befestigt werden. Dies erfordert nicht nur einen sehr hohen Fertigungsaufwand, sondern auch eine diffizile Montage. Im allgemeinen ist die Montage dieser Teile auch nicht durch Automaten durch­führbar. Sowohl die schwierige Fertigung, die schwierige Montage wie auch die Unmöglichkeit, diese Teile durch Automaten zu montieren, verteuern die Fertigung einer derartigen Kleinuhr sehr.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, die einfach zu fertigen und zu montieren ist, wobei die Montage auch durch Automaten möglich sein sollte.

Erreicht wird dies in erfindungsgemäßer Weise durch eine auf der Platine befestigbare, das Zeigerwerk bis zur Stellwelle überbrückende, an den Rändern des Zeigerwerks anliegende und in die Stellwelle eingreifende Deckplatte.

Nicht mehr also wie bei den bekannten Ausführungen wird das Spiel der jeweiligen Räder durch eine Räderwerks­brücke oder eine Räderwerksplatte, an die die Räder mit ihrer Hülse oder ihrem Bund anschlagen, begrenzt, sondern durch eine das gesamte Zeigerwerk überbrückende Deck­platte, die direkt an den Rädern anliegt und gleichzeitig auch in die Stellwelle eingreift. Dadurch, daß diese Deckplatte lediglich an den Rädern anliegt, muß sie nicht mit dieser Präzision gefertigt werden, wie die bekannte Räderwerksbrücke beziehungsweise Räderwerksplatte, wo­durch sich nicht nur die Fertigung sehr stark verein­facht, sondern ebenso auch die Montage dieser Deckplatte. Die Montage wird nochmals dadurch vereinfacht, daß nun gleichzeitig sowohl das Spiel der Räder des Zeigerwerks begrenzt wird, wie auch das axiale Spiel der Stellwelle, so daß nur ein einziger Montagevorgang notwendig ist. Um den Sitz der Deckplatte überprüfen wie auch die Anlage­kraft der Deckplatte justieren zu können, wird nach der Erfindung weiterhin vorgeschlagen, daß die Deckplatte U-förmig ausgebildet ist und von ihr nach innen strebende federnde Arme beziehungsweise Lappen ausgehen, die an den Rädern des Zeigerwerks anliegen oder in die Stellwelle eingreifen. Hierzu wird zweckmäßigerweise die Deckplatte aus Federblech gefertigt.

Um den korrekten Sitz der Deckplatte zu erreichen, kann die Platine mit in die Deckplatte eingreifenden Justier­bolzen versehen sein oder die Platine kann einen, den äußeren Abmessungen der Deckplatte entsprechenden, die Deckplatte aufnehmenden Ausschnitt aufweisen. Dadurch wird die Montage dieser erfindungsgemäßen Deckplatte nochmals vereinfacht, da es nunmehr genügt, die Deck­platte auf die Justierbolzen aufzustecken beziehungsweise in den Ausschnitt einzufügen, wodurch bereits deren Lage gesichert ist.

Aber nicht nur deren Lage kann durch diese Maßnahmen gesichert werden, sondern es ergibt sich dadurch auch eine äußerst einfache Befestigungsmöglichkeit der Deck­platte nach der Erfindung, indem entweder am Bolzenkopf oder am Rand des Ausschnittes Noppen vorgesehen werden, die die Deckplatte nach ihrem Einsetzen übergreifend fixieren. Sowohl das Einsetzen der Deckplatte und deren Fixierung, wie auch die Demontage der Deckplatte, wird dadurch äußerst vereinfacht. Auf eine Schraubverbindung kann vollkommen verzichtet werden. Darüber hinaus ist das Einsetzen und damit gleichzeitig das Fixieren, wie auch das einfache Befestigen, unschwer durch Automaten durch­führbar, so daß auch dieser Forderung genügt ist.

Bei der U-förmig gestalteten Deckplatte können die beiden freien Schenkel der Deckplatte federnd zusammengeführt in den entsprechenden Ausschnitt der Platine eingeführt und sodann entspannt werden, wodurch sie sich unter den am Rand des Ausschnittes vorgesehenen Noppen legen und damit fixieren. Werden Bolzen mit entsprechend überstehendem Kragen verwendet, so genügt das Einfügen der Deckplatte in diese Bolzen und das Verschieben der Deckplatte über ein anschließendes Langloch, bis sie in den Ausschnitt der Platine einschnappt.

Wird eine U-förmig gestaltete Deckplatte verwendet, empfiehlt es sich zur Erleichterung der Montage und Demontage, bei deren freien Schenkeln Ausnehmungen zum Eingreifen eines zangenartig wirkenden Werkzeuges vorzu­sehen.

Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer derartigen Deckplatte schematisch dargstellt, und zwar zeigen:

  • Fig. 1 eine Draufsicht auf die Deckplatte und
  • Fig. 2 einen Schnitt nach der Schnittlinie II/II der Fig. 1.

Die Räder des Zeigerwerks einer Kleinuhr, deren Spiel zu begrenzen ist, sind das Minutenrad (1), das Wechsel­rad (2) sowie das Zeigerstellrad (3). Das Minutenrad (1) ist mit seiner Hülse (4) auf der Achse (5) des Sekunden­rades (6) gelagert. Die Spielbegrenzung in Richtung auf eine Platine (7) erfolgt hierbei durch einen Bund (8). Das Wechselrad (2) ist mit einem Lagerzapfen (9) in der Platine drehbeweglich gelagert. Eine Spielbegrenzung in Richtung auf die Platine (7) erfolgt durch einen an der Platine (7) angeformten Noppen (10). In gleicher Weise ist das Zeigerstellrad (3) in der Platine (7) gelagert und in seinem Spiel begrenzt.

Die Spielbegrenzung jenseits der Platine (7) erfolgt durch Lappen (11, 12, 13, 14, 15) beziehungsweise einen Arm (16), die sich von einer U-förmig gestalteten Deck­platte (17) nach innen erstrecken. An den Lappen (11, 12, 13, 14, 15) können auch zur Verminderung der Auflage­fläche Noppen (18) angeformt sein.

Da nach der Erfindung die Deckplatte (17) aus Federblech hergestellt sein soll, können diese Lappen (11, 12, 13, 14, 15) beziehungsweise der Arm (16) bei starken Erschütterungen federnd nachgeben, so daß Eindrückungen in die Räder oder ein Bruch der Deckplattenteile mit Sicherheit vermieden ist.

Ein weiterer, sich von der Deckplatte nach innen erstreckender Positionsnierungsarm (19) greift mit einer Abbiegung (20) in die Nut (21) einer Stellwelle (22) ein. Endständig läuft dieser Positionierungsarm (19) in eine platte (23) aus, die zum Abdrücken des Positionierungs­arms (19) über eine Öffnung (24) dient.

In der Platine (7) ist eine Ausschnitt (25) vorgesehen, der den äußeren Abmessungen der Deckplatte (17) ent­spricht. Am Rand des Ausschnitts (25) sind Noppen (26, 27, 28) angebracht, die in eingefügtem Zustand die Deck­platte (17) übergreifen und somit fixieren. Zum Einsetzen der Deckplatte werden die Schenkel (29, 30) durch Ein­griff eines zangenartigen Werkzeugs, beispielsweise einer Pinzette, in Löcher (31, 32) zusammengeführt, so daß die Deckplatte (17), nach Einfügen unter den Noppen (26), unter die weiteren Noppen (27, 28) verbracht und damit in die Endlage geführt werden kann. Diese Endlage wird zum einen bestimmt durch den Anschlag des Positionierungs­arms (19) an die Kante des Ausschnitts (25), zum anderen aber auch durch Justierbolzen (33, 34), die in entspre­chende Langlöcher (35, 36) in der Deckplatte (17) hin­durchgreifen. Die Form der Deckplatte (17) mit zusammen­geführten Schenkeln, (29, 30) ist in der Zeichnung nach Fig. 1 gestrichelt dargestellt.

Zum Lösen der Deckplatte (17) müssen lediglich wieder durch Eingriff in die Löcher (31, 32) die Schenkel (29, 30) zusammengeführt, die Deckplatte (17) nach oben heraus geführt und sodann aus dem Noppen (26) herausgezogen werden. Die Montage wie auch die Demontage dieser Deck­platte ist damit äußerst einfach und außerdem automaten­gerecht.

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