Head-Set zur Knochenleitungs-Schallübertragung |
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申请号 | EP09008838.6 | 申请日 | 2009-07-07 | 公开(公告)号 | EP2144455A2 | 公开(公告)日 | 2010-01-13 |
申请人 | Bruckhoff Apparatebau GmbH; | 发明人 | Bruckhoff, Henning; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft Head-Set zur Knochenleitungs- Schallübertragung, das mindestens aufweist: eine Befestigungseinrichtung (2, 4, 11) zur Befestigung am oder im Kopf des Benutzers, und eine Knochenleitungs-Höreinnichtung (15), die als Funktionselemente einen Vibrationskonduktor (16), einen Verstärker (20) und mindestens ein Bedienelement (21) aufweist und von der Befestigungseinrichtung (2, 4, 11) getragen oder aufgenommen ist, wobei eine Mikrofoneinrichtung (19) außerhalb der Knochenleitungs- Höreinrichtung (15), vorzugsweise auch getrennt von der Befestigungseinrichtung vorgesehen ist und Signale (S1, S2) zu zumindest einem der Funktionselemente (20, 22, 32) ausgibt. Hierbei kann die Mikrofoneinrichtung insbesondere über eine Drahtverbindung oder drahtlos mit der Befestigungseinrichtung, z. B. einem am Ende eines Bügelastes vorgesehenen Funktionsgehäuse (18), verbunden sein. |
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权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Head-Set zur Knochenleitungs- Schallübertragung. Ein derartiges Head-Set ist hierbei eine beliebige Befestigungseinrichtung zur Befestigung am oder im Kopf eines Benutzers, die eine Knochenleitungs-Schallausgabefunktion bzw. eine Knochenleitungs- Höreinrichtung zur Schalleinleitung trägt. Bei Knochenleitungshörgeräten erfolgt eine Schalleinleitung von außen über einen Vibrationskonduktor auf einen Knochen des Schädels, im Allgemeinen den Mastoiden. Hierzu wird der Konduktor mit einer geeigneten Anpresskraft von im Allgemeinen größer/gleich 100g an den Knochen gedrückt. Bei Knochenleitungshörgerät-Brillen ist das Knochenleitungshörgerät im Allgemeinen in einem Brillenbügel untergebracht. Somit ist ein Bügel als Funktionsbügel ausgebildet, in dem oder an dem der Vibrationskonduktor, ein Verstärker, Bedieneinrichtungen bzw. Stellelemente zur individuellen Einstellung durch den Benutzer, und ein Mikrofon sowie eine Batterie untergebracht sind. Das Knochenleitungshörgerät wird somit als geschlossenes Modul ausgebildet. Hierbei sind auch Übertragungen zwischen der linken und rechten Seite, d.h. eine Ausbildung der Knochenleitungshörgerät-Brille mit zwei Funktionsbügeln und eine Signalübertragung zwischen den beiden Seiten als CROS oder BiCROS möglich. Die von dem Benutzer wahrgenommene akustische Qualität der Knochenleitungshörgerät-Brillen ist jedoch zum Teil begrenzt. Hierbei treten insbesondere auch Qualitätsbeeinträchtigungen auf, die nicht direkt messtechnisch erklärbar sind. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hohe akustische Qualität mit relativ geringem Aufwand zu erreichen. Diese Aufgabe wird durch ein Head-Set nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen. Das erfindungsgemäße Head-Set kann gemäß einer Ausbildung z. B. ein Brillengestell umfassen, d.h. als Knochenleitungshörbrillen- Anordnung ausgebildet sein; weiterhin kann das Head-Set auch ein Stirnband, ein knochenverankertes Hörgerät (bone anker hearing instrument), ein magnetisch angekoppeltes Hörgerät und/oder einen über den Kopf gelegten Bügel umfassen; weiterhin kann es auch z. B. mit einer Ohrschlaufe am Ohr des Benutzers aufgenommen sein. Erfindungsgemäß wird eine Entkopplung der Mikrofoneinrichtung von zumindest dem Knochenieitungs-Hörgerät erreicht, vorzugsweise auch von der Befestigungseinrichtung, die das Knochenleitungs-Hörgerät trägt und am Kopf positioniert. Bei der Ausbildung als Hörbrille ist somit die Schallausgabeeinrichtung bzw. das Hörgerät nicht mehr an oder als Teil der Hörbrille, d.h. nicht an dem Optikgestell oder einem der Bügel vorgesehen, sondern außerhalb des Optikgestells und der Bügel angeordnet. Die Mikrofoneinrichtung kann z. B. am Hemd des Benutzers, z.B. einer Hemdtasche oder am Revers, oder auch am Gürtel des Benutzers angebracht werden und ist mit den weiteren Funktionselementen des Knochenleitungsmoduls bzw. Knochenleitungshörgerätes über eine Leitung, d.h. drahtgebunden, oder auch drahtlos über einen Sender und einen Empfänger verbunden. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass z. B. bei herkömmlichen Knochenleitungshörgerät-Brillen eine erhebliche qualitative Beeinträchtigung durch Körperschallwellen auftritt, die von dem Vibrationskonduktor ausgehen und durch mechanische Rückkopplung von dem Vibrationskonduktor über den Konduktorträger auf den Funktionsbügel übertragen werden und somit auch in das in dem Funktionsbügel aufgenommene Mikrofon eingeleitet werden. Hierbei können auch elastische Aufhängungen des Vibrationskonduktors diese Körperschallwellen nicht beseitigen, da aufgrund der erforderlichen Anpresskraft bzw. Anlagekraft des Vibrationskonduktors am Kopf des Benutzers eine gewisse mechanische Steifigkeit der Anbindung des Konduktorträgers erforderlich ist. Indem erfindungsgemäß die Mikrofoneinrichtung von dem Knochenleitungs-Hörgerät, insbesondere von dessen Vibrationskonduktor getrennt angebracht ist, kann eine überraschend deutliche Qualitätsverbesserung erreicht werden. Bei einer Knochenleitungs- Hörbrillenanordnung ist die Mikrofoneinrichtung somit nicht an dem Hörbrillengestell, d.h. weder am Optikgestell noch an den Bügeln, angebracht. Bei einem Stimband-Head-Set ist grundsätzlich die Anbindung der Mikrofoneinrichtung an dem als Befestigungseinrichtung dienenden Stirnband möglich, da hier das flexible Stirnband keine wesentliche Körperschallübertragung zulässt. Bei einem knochenverankerten Hörgerät, bei dem die Befestigungseinrichtung im wesentlichen durch die Knochenverankerung gebildet ist, ist die Mikrofoneinrichtung vorzugsweise getrennt von dem Hörgerät und der Knochenverankerung vorgesehen. Erfindungsgemäß wird weiterhin erkannt, dass diese externe Anbringung insbesondere bei einer Mikrofoneinrichtung mit mindestens zwei in einem gemeinsamen Gehäuse aufgenommenen einzelnen Mikrofonen vorteilhaft ist, die eine Laufzeitmessung des Schallsignals ermöglichen, so dass das eine Mikrofon, das eingehende Schallsignale vor dem anderen Mikrofon aufnimmt, stärker verstärkt wird, wodurch dem Benutzer ein Richtungshören ermöglicht wird. Hierbei können auch mehr als zwei einzelne Mikrofone aufgenommen sein. Erfindungsgemäß kann weiterhin auch eine Stereo-Mikrofoneinrichtung mit zwei räumlich getrennten Mikrofonen vorgesehen sein, wobei dann beide Mikrofone separat mit jeweils einem Funktionsgehäuse verbunden sind. Bei Ausbildung als Hörbrille sind somit beide Mikrofone mit einem Funktionsbügel verbunden; somit sind dann beide Bügel als Funktionsbügel ausgebildet. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen erläutert. Es zeigen:
Eine Knochenleitungshörgerät-Brille 1 weist gemäß Anspruch 1 ein Optikgestell 2 aus z.B. Metall oder Kunststoff mit zwei Glasfassungen 2a, 2b, einem die Glasfassungen 2a, 2b verbindenden Nasenbügel 2c und einem rechten Bügel 4 mit rechtem Ohrhaken 5 sowie einem linken Bügelansatz 6 auf. Der Bügel 4 und der Bügelansatz 6 sind vorzugsweise gegenüber dem Optikgestell 2 verstellbar, insbesondere nach innen klappbar, z.B. aufgrund ihrer Flexibilität oder über zusätzliche Scharniere 3a, 3b. Der linke Bügelansatz 6 ist gegenüber dem rechten Bügel 4verkürzt, wobei an ihm ein Knochenleitungsmodul 7 befestigt ist, das eine Befestigungseinrichtung, z. B. eine Befestigungskammer 8, und weiterhin einen Bügelast 9 und einen Konduktorträger 10 aufweist. Der linke Bügelansatz 6 und das Knochenleitungsmodul 7 bilden zusammen den Funktionsbügel 11. Die relative Anordnung des Bügelastes 9 und des Konduktorträgers 10 zueinander ist grundsätzlich frei wählbar. Gemäß der gezeigten Ausführungsform der Die Äste 9 und 10 sind vorzugsweise beide kaltverformbar und somit in eine geeigneten Position einstellbar. Sie dienen somit zunächst der Fixierung des Optikgestells 2 entsprechend der Funktion des rechten Ohrhakens 5. Auf dem Konduktorträger 10 ist ein Vibrationskonduktor 16 angeordnet, wobei er insbesondere längsverschiebbar aufgenommen sein kann. Eine geeignete Anpresskraft des Vibrationskonduktors 16 ist durch Biegen des kaltverformbaren Konduktorträgers 10 einstellbar. Der Bügelast 9 und der Konduktorträger 10 können direkt von der Befestigungskammer 8 ausgehen oder sich auch nachfolgend verzweigen. Sie können insbesondere als Metallrohre ausgebildet sein, die an der vorzugsweise mit einem Metallgehäuse ausgebildeten Befestigungskammer 8 angebracht sind. Der Vibrationskonduktor 16 wird gegen einen Kopfknochen des Benutzers, im Allgemeinen den Mastoid, gedrückt und ermöglicht mit einem Anlagedruck von z.B. 100g eine direkte Schallübertragung ins Innenohr. In dem Konduktorträger 10 verlaufen z.B. zwei oder mehr elektrische Leitungen für die Signalübertragung zu dem Vibrationskonduktor 16. Am Ende des Bügelastes 9 ist ein Funktionsgehäuse 18 angebracht, in dem mehrere elektrische Komponenten untergebracht sind. Diese elektrischen Komponenten können insbesondere ein Verstärker 20, eine Batterie 23 zur Stromversorgung, ein Taster 21 oder andere manuell bedienbare Stelleinrichtungen sowie z.B. auch eine Schnittstelle, z. B. Anschlussbuchse für eine Programmierung über eine externe Steuereinrichtung sein. Diese elektrischen Komponenten können in dem Funktionsgehäuse 18 und/oder in der Befestigungskammer 8 angeordnet sein. Erfindungsgemäß ist hier eine hohe Variabilität in der genauen Positionierung möglich. Hierbei verläuft eine geeignete Anzahl, z.B. zwei oder mehr elektrische Leitungen von dem Funktionsgehäuse 18 durch den Bügelast 9 zu der Befestigungskammer 8 und von dort durch den Konduktorträger 10 zu dem Vibrationskonduktor 16. Erfindungsgemäß kann somit der zur Verfügung stehende Raum entsprechend ausgenutzt werden. Erfindungsgemäß ist die Mikrofoneinrichtung 19 außerhalb der Knochenleitungshörgerät-Brille 30, d.h. des Optikgestells 2 und der Bügel 4, 11 angeordnet. Somit bilden die Knochenleitungshörgerät-Brille 1 und das Mikrofon 19 die gesamte erfindungsgemäße Knochenleitungshörbrillen- Anordnung 30. Das Mikrofon 19 ist mit dem Funktionsgehäuse 18 signalmäßig verbunden. Gemäß der Ausführungsform der Bei der Ausführungsform der Bei sämtlichen Ausführungsformen kann die Mikrofoneinrichtung 19 in einem gemeinsamen Gehäuse 19c mehrere einzelne Mikrofone 19a, 19b aufweisen, die separat voneinander Schallsignale aufnehmen. Nachfolgend kann ein Laufzeitunterschied zwischen den einzelnen Mikrofonen 19a, 19b ermittelt werden, so dass die Richtung der Schallquelle ermittelt werden kann, da das der Schallquelle nähere Mikrofon 19a oder 19b die entsprechenden Schallsignal früher empfängt und als elektrische Signale wieder ausgibt. Nachfolgend können dann die Ausgangssignale der einzelnen Mikrofone 19a, 19b in Abhängigkeit ihrer Position relativ zur Schallquelle versteckt werden, wobei insbesondere die Ausgangssignale des vorderen Mikrofons, z.B. 19b, stärker verstellt werden. Somit wird ein Richtungshören ermöglicht. Hierbei können auch mehr als zwei, z. B. drei, vier oder fünf einzelne Mikrofone vorgesehen sein. Die Mikrofoneinrichtung 19 kann an verschiedenen Stellen am Benutzer, d.h. insbesondere auch außerhalb des Kopfbereiches angeordnet werden. Sie kann z.B. am Hemd, z.B. einer Hemdtasche oder am Hemdrevers, oder z.B. auch an Gürtel befestigt werden. Erfindungsgemäß kann weiterhin ein Rauschgenerator eingesetzt werden, d.h. funktionell im Funktionsgehäuse 18 integriert werden, um einem Tinnitus-Patienten ein breitbandiges oder frequenzspezifisches Rauschen aufzugeben. Weiterhin kann erfindungsgemäß alternativ oder zusätzlich zu der Laufzeitmessung eine Stereo-Anordnung von zwei Mikrofonen vorgesehen sein, die baulich getrennt vorgesehen sind, z.B. links und rechts am Hemd befestigt. Eine derartige Stereo-Anordnung ist insbesondere bei der drahtlosen Verbindung der In Die Bei der Ausführungsform der Weiterhin kann auch ein magnetisch angekoppeltes Hörgerät vorgesehen sein. |